Veräußerung von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Ingrid Nestle, Valerie Wilms, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren ist das in der Bundesrepublik Deutschland stationierte Kontingent militärischer Streitkräfte von 1,5 Millionen auf 250 000 Soldatinnen und Soldaten abgebaut worden. Damit einhergehend steht in ganz Deutschland eine hohe Zahl vormals militärisch genutzter Liegenschaften zur zivilen (Um-)Nutzung zur Verfügung. Die Verwaltung und der Verkauf dieser Liegenschaften obliegen seit dem Jahr 2005 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Konversion vormals militärisch genutzter Flächen stellt die betroffenen Länder, Städte und Kommunen vor umfassende Aufgaben. Die Erfolge sind unterschiedlicher Natur und im hohen Maße abhängig von der Beschaffenheit, Größe, Lage und Bebauung der entsprechenden Konversionsflächen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen47
Welche vormals militärisch genutzten Liegenschaften stehen aktuell durch die BImA zum Verkauf (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Vornutzer, Fläche, Bebauung/Vornutzung, Erwerber)?
Welche vormals militärisch genutzten Liegenschaften wurden seit der Verantwortlichkeit der BImA für diesen Bereich, d. h. im Zeitraum von 2005 bis 2010, verkauft (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Vornutzer, Fläche, Bebauung/Vornutzung, Erwerber)?
Wie hoch ist entsprechend der Anteil von Gebieten mit Wohnbebauung bzw. mit industriell-gewerblich nutzbarer Bebauung (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Fläche)?
Wie hoch ist der Anteil an Grundstücken, die zum Verkauf angeboten, aber nicht veräußert wurden?
Welche Gründe lagen vor?
Wie hoch ist der Anteil von Neubauten an den für Wohnbebauung freigegebenen Konversionsflächen?
Wie hoch ist der Anteil mit vorhandener Wohnbebauung?
In welchem Zeitraum sind die noch im Bestand der BImA befindlichen Wohngebäude auf den Konversionsflächen erbaut worden?
In welchem Zeitraum sind die Wohneinheiten auf den im Zeitraum 2005 bis 2010 bereits verkauften Konversionsflächen erbaut worden?
Welche Bebauungsformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Hochhaus, Wohnsiedlung) sind anteilig auf den Konversionsflächen mit Wohnbebauung, die sich aktuell im Bestand der BImA befinden, zu finden (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Wohneinheiten und Baujahr der jeweiligen Wohneinheiten)?
In welchem energetischen Zustand befinden sich die jeweiligen Wohngebäudeformen?
Wie hoch wird der Sanierungsbedarf für die Wohnbebauung auf den sich im Bestand der BImA befindlichen Konversionsflächen eingeschätzt, der zur Erreichung eines Niedrigenergiehausstandards notwendig wäre (bitte aufschlüsseln nach Gebäudetypen und Investitionsvolumen)?
Welche Bebauungsformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Hochhaus, Wohnsiedlung) befanden sich anteilig auf den Konversionsflächen mit Wohnbebauung, die im Zeitraum von 2005 bis 2010 durch die BImA verkauft wurden (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Wohneinheiten und Baujahr der jeweiligen Wohneinheiten)?
In welchem energetischen Zustand befanden sich die Wohngebäudeformen zum Zeitpunkt ihres Verkaufes?
Welcher Anteil der Wohnbebauung ist in einer für Bewohnerinnen und Bewohner und/oder für die Natur schädlichen Art und Weise belastet (bitte aufschlüsseln nach Stärke und Art der Belastung)?
Wie hoch wird der Sanierungsbedarf für derartig belastete Wohnbauten auf vormals militärisch genutzten Flächen eingeschätzt (bitte aufschlüsseln nach Fläche und Investitionsvolumen)?
Wie hoch ist der Anteil versiegelter Fläche bei den Flächen mit Wohnbebauung?
Welcher Anteil von vormals nicht mit Wohnbebauung bebauten Konversionsflächen wurde im Rahmen der Konversion in Wohngebiete umgewandelt?
Wie hoch waren die durchschnittlichen Erschließungskosten?
Wie hoch ist der Anteil mit industriell-gewerblich nutzbaren Gebäudeeinheiten wie z. B. Militärkrankenhäusern, Kreiswehrersatzämtern o. Ä. bebauten Konversionsflächen in innerstädtischen Bereichen?
Wie hoch ist der Anteil versiegelter Fläche bei den industriell-gewerblich nutzbaren Konversionsflächen?
Wie hoch ist der Anteil durch Altlasten kontaminierter Fläche bei den industriell-gewerblich nutzbaren Konversionsflächen
a) die sich noch im Bestand befinden,
b) bei den zwischen 2005 und 2010 bereits verkauften Flächen (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und vorheriger Nutzung)?
Um welche Formen von Kontamination handelt es sich?
Für welche der kontaminierten Konversionsflächen existiert ein Sanierungsplan?
Welchen Investitionsbedarf veranschlagt die Bundesregierung für die Dekontamination dieser Flächen?
Welche Flächen werden aufgrund der Schwere ihrer Kontamination von der Bundesregierung auf absehbare Zeit als unverkäuflich eingestuft?
Welcher Anteil der industriell-gewerblich nutzbaren Flächen wird in Naturraum rückumgewandelt?
Welcher Anteil der industriell-gewerblich nutzbaren Flächen wird aufgrund von Kontamination von der Bundesregierung als nicht in Naturraum rückumwandelbar eingestuft?
Welche Verkaufskriterien liegen den Veräußerungen von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften durch die BImA zugrunde?
In welchen Fällen sind neben dem oder anstatt des Kriterium/Kriteriums der Wirtschaftlichkeit andere gesellschaftspolitische, sozial- und stadtentwicklungspolitische Grundlagen für die Vergabe eines Zuschlages (gewesen)?
Wer entscheidet dies?
Wird der Verkehrswert der Grundstücke bzw. der Verkaufspreis rein anhand der Marktlage festgelegt?
Wenn nein, unter welchen anderen Kriterien?
Wer legt den Preis fest?
Gab es Städte bzw. Kommunen, die aufgrund des von der BImA geforderten Preises auf einen Ankauf der Liegenschaft(en) verzichtet haben (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Standort, Fläche, Bebauung und Vornutzung)?
Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass z. B. bei einer Nachnutzung in Form des sozialen Wohnungsbaues die als Träger fungierenden Städte und Kommunen bei der Vergabe des Zuschlages bevorzugt behandelt werden?
Bei welchen zwischen 2005 und 2010 durchgeführten Konversionen sind Kooperationsverträge zwischen der BImA und der betroffenen Stadt bzw. Kommune abgeschlossen worden (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Vornutzer, Fläche, Bebauung/Vornutzung)?
Welcher Anteil der im Zeitraum von 2005 bis 2010 durch die BImA verkauften Konversionsflächen wurde an Städte und Kommunen veräußert, welcher Anteil an private Investoren (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Vornutzer, Fläche, Bebauung/Vornutzung)?
Wie wird mit bestehenden Nutzungsbestimmungen der Konversionsflächen verfahren, gehen diese an die Käufer über?
Müssen die Käufer ein Nutzungskonzept für die Konversionsflächen vorlegen?
Wenn ja, wird nach Veräußerung überprüft, ob das Nutzungskonzept umgesetzt wird?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Überlebens seltener Tiere und Pflanzen auf ehemaligen Truppenübungsplätzen vor?
a) Wie viele Hektar vormals militärisch genutzter Flächen, die sich noch im Besitz der BImA befinden, werden von der Bundesregierung als naturschutzfachlich wertvoll eingestuft?
b) Wie viele Hektar dieser Flächen sind unter Schutz gestellt?
c) Wie viele Hektar dieser Flächen sind als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ausgewiesen bzw. als ein solches gemeldet?
Fördert die Bundesregierung den Erhalt naturschutzfachlich wertvoller, ehemals militärisch genutzter Flächen im Besitz der BImA?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie?
Wird die Bundesregierung die mögliche Nutzung von Konversionsflächen für erneuerbare Energien (Solarfreiflächenanlagen, Windkraftanlagen) fördern, und wenn ja, wie wird hierbei der Erhalt des naturschutzfachlichen Wertes der Flächen sichergestellt?
a) Wurden bei der Privatisierung vormals militärisch genutzter Flächen im Besitz der BImA naturschutzfachliche Auflagen erteilt?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wer kontrolliert die Einhaltung dieser Auflagen?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den naturschutzfachlichen Zustand bereits privatisierter, vormals militärisch genutzter Flächen?
a) Wie viele vormals militärisch genutzte Flächen, die sich noch im Besitz der BImA befinden, erfüllen das Kriterium der Großflächigkeit und Unzerschnittenheit?
b) Wurden bei der Privatisierung vormals militärisch genutzter Flächen Auflagen hinsichtlich des Erhalts der Großflächigkeit und Unzerschnittenheit dieser Flächen erteilt?
Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wer kontrolliert die Einhaltung dieser Auflagen?
Wie viele Hektar vormals militärisch genutzter Flächen im Besitz der BImA wurden bislang von Naturschutzorganisationen erworben?
Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit der BImA mit Naturschutzkooperationspartnern?
a) Wie viele vormals militärisch genutzte Flächen im Besitz der BImA wurden bislang als nationales Naturerbe kostenlos an die Länder bzw. an Naturschutzorganisationen übertragen?
b) Für wie viele dieser Flächen liegen Interessenbekundungen der Länder oder von Naturschutzorganisationen zur kostenlosen Übernahme vor?
Wie erfolgt in den Fällen, in denen Flächen des nationalen Naturerbes dauerhaft bei der BImA verbleiben, die Kontrolle der Einhaltung der Nationale-Naturerbe-Kriterien?
Wird diese stichprobenhaft durch Dritte durchgeführt, und wenn ja, durch wen, oder erfolgt eine Selbstkontrolle durch die BImA, und wenn ja, welche Arbeitsstrukturen wurden bzw. werden hierfür geschaffen?
Wie steht die Bundesregierung zum Angebot der anerkannten Naturschutzverbände, vor Ort tätige Verbände als „Paten“ in die naturschutzfachliche Entwicklung von Flächen des nationalen Naturerbes einzubeziehen?
Ist es der BImA auch weiterhin möglich, bei Flächen, die nicht zum nationalen Naturerbe zählen, bei denen aber eine Inwertsetzung für den Verkauf (Entmunitionierung) um ein Vielfaches teurer wäre als der mögliche Verkaufserlös, auf die Privatisierung von Flächen zu verzichten und diese stattdessen in ein Schutzgebiet einzubringen (wie das beim ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen der Fall war, der ein wichtiger Bestandteil des Biosphärenreservats Schwäbische Alb wurde)?
Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, es der BImA zu ermöglichen, geeignete, vormals militärisch genutzte Flächen als Kernzonen in Biosphärenreservate einzubringen?