[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1057
17. Wahlperiode 16. 03. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. März 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/854 –
Veräußerung von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen Jahren ist das in der Bundesrepublik Deutschland
stationierte Kontingent militärischer Streitkräfte von 1,5 Millionen auf 250 000
Soldatinnen und Soldaten abgebaut worden. Damit einhergehend steht in ganz
Deutschland eine hohe Zahl vormals militärisch genutzter Liegenschaften zur
zivilen (Um-)Nutzung zur Verfügung. Die Verwaltung und der Verkauf dieser
Liegenschaften obliegen seit dem Jahr 2005 der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA). Die Konversion vormals militärisch genutzter Flächen stellt
die betroffenen Länder, Städte und Kommunen vor umfassende Aufgaben. Die
Erfolge sind unterschiedlicher Natur und im hohen Maße abhängig von der
Beschaffenheit, Größe, Lage und Bebauung der entsprechenden
Konversionsflächen.
1. Welche vormals militärisch genutzten Liegenschaften stehen aktuell durch
die BImA zum Verkauf (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Vornutzer,
Fläche, Bebauung/Vornutzung, Erwerber)?
Die in der derzeitigen Verkaufsplanung 2010 enthaltenen Konversionsobjekte
sind in der Anlage 1 aufgeführt. Die Verkaufstätigkeit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (Bundesanstalt) ist jedoch kein statisches, sondern ein
flexibles Geschehen, in dem auf Veränderungen am Immobilienmarkt und auf
Veränderungen in der objektbezogenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu
reagieren ist.
2. Welche vormals militärisch genutzten Liegenschaften wurden seit der
Verantwortlichkeit der BImA für diesen Bereich, d. h. im Zeitraum von 2005
bis 2010, verkauft (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Vornutzer, Fläche,
Bebauung/Vornutzung, Erwerber)?
Die Daten zu der großen Anzahl von Verkaufsfällen liegen der Bundesanstalt
nicht zentral vor. Sie müssten bei den Direktionen der Bundesanstalt zeit-,
personal- und damit kostenintensiv ermittelt werden.
3. Wie hoch ist entsprechend der Anteil von Gebieten mit Wohnbebauung bzw.
mit industriell-gewerblich nutzbarer Bebauung (bitte aufschlüsseln nach
Bundesland, Fläche)?
Siehe Antwort zu Frage 2.
4. Wie hoch ist der Anteil an Grundstücken, die zum Verkauf angeboten, aber
nicht veräußert wurden?
Welche Gründe lagen vor?
Über den Zeitraum 2005 bis 2010 konnten von den – grob geschätzt – etwa
Tausend Verkaufsvorhaben für Konversionsobjekte 136 nicht realisiert werden.
Die Gründe für das Scheitern der Verkaufsversuche lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
1. mangelnde Nachfrage am Markt,
2. gescheiterte Finanzierung des am Erwerb Interessierten,
3. keine privilegierte Nutzung nach baurechtlichen Vorschriften zugelassen.
Konversionsflächen mit Wohnbebauung
5. Wie hoch ist der Anteil von Neubauten an den für Wohnbebauung
freigegebenen Konversionsflächen?
Wie hoch ist der Anteil mit vorhandener Wohnbebauung?
Die Bundesanstalt errichtet auf den Konversionsflächen selbst keine neuen
Wohnungen. Zur vorhandenen Wohnbebauung wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass einzelne Bundesländer (z. B. Baden-
Württemberg) im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit Daten zum
Wohnungsbestand erheben und dabei Konversionsflächen einbeziehen.
6. In welchem Zeitraum sind die noch im Bestand der BImA befindlichen
Wohngebäude auf den Konversionsflächen erbaut worden?
Die im Bestand der Bundesanstalt befindlichen Wohngebäude sind von 1920 bis
1990 erbaut worden. Überwiegend liegen die Baujahre zwischen 1950 und
1970. Wegen der Einzelheiten wird wiederum auf Anlage 2 verwiesen.
7. In welchem Zeitraum sind die Wohneinheiten auf den im Zeitraum 2005 bis
2010 bereits verkauften Konversionsflächen erbaut worden?
Die Baujahre entsprechen den in der Antwort zu Frage 6 genannten Angaben.
8. Welche Bebauungsformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Hochhaus,
Wohnsiedlung) sind anteilig auf den Konversionsflächen mit
Wohnbebauung, die sich aktuell im Bestand der BImA befinden, zu finden (bitte
aufschlüsseln nach Bundesland, Wohneinheiten und Baujahr der jeweiligen
Wohneinheiten)?
Die erbetenen Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Einfamilienreihenhäuser und Doppelhaushälften wurden in der Liste als Einfamilienhäuser erfasst. In
den nicht aufgeführten Bundesländern hat die Bundesanstalt aktuell keine
Konversionsflächen mit Wohnbebauung im Bestand.
9. In welchem energetischen Zustand befinden sich die jeweiligen
Wohngebäudeformen?
Der energetische Zustand der Wohngebäudeformen ergibt sich – soweit hierzu
Daten vorliegen – aus der Anlage 2.
10. Wie hoch wird der Sanierungsbedarf für die Wohnbebauung auf den sich
im Bestand der BImA befindlichen Konversionsflächen eingeschätzt, der
zur Erreichung eines Niedrigenergiehausstandards notwendig wäre (bitte
aufschlüsseln nach Gebäudetypen und Investitionsvolumen)?
Die Konversionswohnungen sind in der Regel zum Verkauf vorgesehen. Damit
liegen alle Entscheidungen zu notwendigen oder nützlichen Investitionen bei
den Erwerbern.
11. Welche Bebauungsformen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus,
Hochhaus, Wohnsiedlung) befanden sich anteilig auf den Konversionsflächen
mit Wohnbebauung, die im Zeitraum von 2005 bis 2010 durch die BImA
verkauft wurden (bitte aufschlüsseln nach Bundesland, Wohneinheiten und
Baujahr der jeweiligen Wohneinheiten)?
Die Bebauungsformen auf den bereits veräußerten Konversionsflächen
entsprechen den in der Anlage 2 zu Frage 8 genannten Wohnungstypen. Überwiegend
wurden Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser vermarktet.
12. In welchem energetischen Zustand befanden sich die Wohngebäudeformen
zum Zeitpunkt ihres Verkaufes?
Die Wohngebäude (meist aus den 1950er Jahren) befanden sich zum Zeitpunkt
ihres Verkaufs in einem alterstypisch energetischen Zustand. In ihnen sind
überwiegend Zentralheizungen eingebaut und Einfachverglasungen durch
Isolierverglasungen ersetzt worden. Teilweise sind auch Maßnahmen zur
Wärmedämmung vorgenommen worden.
13. Welcher Anteil der Wohnbebauung ist in einer für Bewohnerinnen und
Bewohner und/oder für die Natur schädlichen Art und Weise belastet (bitte
aufschlüsseln nach Stärke und Art der Belastung)?
14. Wie hoch wird der Sanierungsbedarf für derartig belastete Wohnbauten auf
vormals militärisch genutzten Flächen eingeschätzt (bitte aufschlüsseln
nach Fläche und Investitionsvolumen)?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Die anstaltseigenen Wohnungen wurden nach dem jeweiligen Stand der Technik
errichtet. In den 1990er Jahren wurden insbesondere auf zugeführten
Liegenschaften der Gaststreitkräfte Schadstoffe festgestellt, die zwischenzeitlich
beseitigt worden sind. Aktuell werden bei neu zugeführten
Konversionsliegenschaften Stichproben durchgeführt, um Belastungen auszuschließen. Sofern
schädliche Belastungen festgestellt werden, wird dies beim Kaufpreis
berücksichtigt, die Maßnahmen selbst führt der Investor durch.
15. Wie hoch ist der Anteil versiegelter Fläche bei den Flächen mit
Wohnbebauung?
Angaben zur Größe der versiegelten Fläche liegen nicht vor. Eine statistische
Erfassung der versiegelten Flächen der Liegenschaften erfolgt nicht, da es für
Zwecke der Liegenschaftsverwaltung nicht notwendig ist, diese Angaben
zentral vorzuhalten. Sie werden auch vor Ort nur benötigt, soweit
Abwasserbescheide auf diese Fläche Bezug nehmen (dies ist z. B. nicht der Fall, soweit
das Niederschlagswasser auf der Liegenschaft durch Versickerung entsorgt
wird). Um die korrekten Maße der versiegelten Flächen lückenlos zu melden,
müssten diese Flächen auf den Liegenschaften zeit- und kostenintensiv einzeln
vermessen werden.
16. Welcher Anteil von vormals nicht mit Wohnbebauung bebauten
Konversionsflächen wurde im Rahmen der Konversion in Wohngebiete
umgewandelt?
Wie hoch waren die durchschnittlichen Erschließungskosten?
Die Bundesanstalt betreibt keine aktive Umwandlung von vormals nicht mit
Wohnungen bebauten Konversionsflächen in Wohngebiete. Solche Maßnahmen
werden auf der Grundlage des Bauplanungsrechtes und städtebaulicher Verträge
über die Erschließung und Durchführung zwischen Gemeinden und Investoren
(Käufern) realisiert. Auf die Antwort zu Frage 10 wird hingewiesen.
Konversionsflächen mit industriell-gewerblicher Nutzungsmöglichkeit
17. Wie hoch ist der Anteil mit industriell-gewerblich nutzbaren
Gebäudeeinheiten wie z. B. Militärkrankenhäusern, Kreiswehrersatzämtern o. Ä.
bebauten Konversionsflächen in innerstädtischen Bereichen?
Dem industriell-gewerblichen Charakter entsprechen z. B. ehemalige Material-,
Munitionsdepots oder die Technikbereiche von Kasernenanlagen. Da
militärische Anlagen meist im Außenbereich liegen, werden sie nach Nutzungsaufgabe
häufig planungsrechtlich als Außenbereich eingeordnet.
Außerhalb von komplexen Kasernenanlagen befinden sich in innerstädtischen
Lagen eher einzelne, für Büronutzung geeignete Gebäude wie
Kreiswehrersatzämter, Standortverwaltungen u. Ä. Hiervon befinden sich gegenwärtig weniger
als 20 Gebäude im Bestand der Bundesanstalt.
18. Wie hoch ist der Anteil versiegelter Fläche bei den industriell-gewerblich
nutzbaren Konversionsflächen?
Siehe Antwort zu Frage 15.
19. Wie hoch ist der Anteil durch Altlasten kontaminierter Fläche bei den
industriell-gewerblich nutzbaren Konversionsflächen(,)
a) die sich noch im Bestand befinden,
b) bei den zwischen 2005 und 2010 bereits verkauften Flächen
(bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und vorheriger Nutzung)?
20. Um welche Formen von Kontamination handelt es sich?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Die häufig sehr großflächigen Konversionsliegenschaften weisen meist nur eine
punktuelle Belastung auf.
Kontaminationen als Verunreinigung des Bodens im Sinne des Bundes-
Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) können sowohl als Altablagerungen als auch als
Boden- und Grundwasserbelastungen vorliegen. Außerdem werden auf großen
Flächen noch Kampfmittel vermutet, die sowohl aus Zeiten der beiden
Weltkriege als auch aus der bestimmungsgemäßen Nutzung des Geländes für
militärische Zwecke stammen können.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 3.
21. Für welche der kontaminierten Konversionsflächen existiert ein
Sanierungsplan?
Die Bundeswehr und die Gaststreitkräfte unternehmen bereits in der
Nutzungsphase umfangreiche Erkundungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen. Im Vorgriff
auf den sich abzeichnenden Übergang in ihre Zuständigkeit stimmt die
Bundesanstalt notwendige Maßnahmen mit den zuständigen Behörden ab (z. B.
Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, einzelne Sanierungsschritte), um
den Verpflichtungen des BBodSchG zur Beseitigung schädlicher
Bodenverunreinigungen nachkommen zu können. Ein durch die zuständige Behörde für
verbindlich erklärter Sanierungsplan gemäß § 13 Absatz 6 BBodSchG liegt
dabei nur in Ausnahmefällen vor.
22. Welchen Investitionsbedarf veranschlagt die Bundesregierung für die
Dekontamination dieser Flächen?
Die Bundesanstalt hat für die unter Frage 19 fallenden Liegenschaften bislang
im Rahmen einer Risikovorsorge nach den Regeln des Handelsrechts
Rückstellungen in Höhe von 335 Mio. Euro gebildet. Der Investitionsbedarf bei
Konversionsflächen richtet sich nach der künftig planungsrechtlich zulässigen Nutzung
des Grundstücks und des sich daraus ergebenden Schutzbedürfnisses (§ 4
Absatz 4 BBodSchG). Eine systematische Erfassung der planungsrechtlich
möglichen Nutzungsänderungen im Zuge der Konversion ist nicht möglich, da der
Investitionsbedarf – resultierend aus der zivilen Anschlussnutzung – nicht
absehbar ist. Umfang und Höhe der Investitionen für die Dekontaminationen
ergeben sich erst im Einzelfall.
23. Welche Flächen werden aufgrund der Schwere ihrer Kontamination von
der Bundesregierung auf absehbare Zeit als unverkäuflich eingestuft?
Grundsätzlich strebt die Bundesanstalt an, auch beim Bestehen von Handlungs-
und Sanierungsverpflichtungen im Sinne des BBodSchG einen Verkauf zu
ermöglichen. Durch entsprechende Regelungen im Kaufvertrag wird den
gesetzlichen Verpflichtungen Rechnung getragen.
Neben der Veräußerung von unbelasteten Teilflächen kann auch eine zumindest
teilweise Eigennutzung belasteter Flächen in Betracht kommen.
„Unverkäuflich“ ist eine Liegenschaft dann, wenn der ermittelte Sanierungsaufwand weit
über einem Verkaufserlös liegen würde.
Eine vollständige großflächige Kampfmittelberäumung der überwiegend im
Außenbereich gelegenen Konversionsflächen ist aus wirtschaftlichen
Erwägungen im Regelfall nicht vorgesehen. Nach dem Beispiel des ehemaligen
Truppenübungsplatzes Münsingen (Landkreis Reutlingen) müssen dann in
Zusammenarbeit mit den Kommunen dauerhafte Betretungsverbote erlassen werden.
24. Welcher Anteil der industriell-gewerblich nutzbaren Flächen wird in
Naturraum rückumgewandelt?
Die Rückumwandlung von industriell-gewerblich nutzbaren Flächen auf
ehemals militärisch genutzten Liegenschaften kann dann eine Kompensation von
naturschutzrechtlichen Eingriffen darstellen, wenn hierüber ein Einvernehmen
mit den zuständigen Landesbehörden herbeigeführt werden kann. Häufig
scheitert die Nutzung der Flächen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenareale an der
Höhe der mit der Rückwandlung verbundenen Kosten.
25. Welcher Anteil der industriell-gewerblich nutzbaren Flächen wird
aufgrund von Kontamination von der Bundesregierung als nicht in Naturraum
rückumwandelbar eingestuft?
Siehe Antwort zu Frage 24.
Veräußerungspraxis und Kooperationen
26. Welche Verkaufskriterien liegen den Veräußerungen von ehemals
militärisch genutzten Liegenschaften durch die BImA zugrunde?
Die Bundesanstalt ist bestrebt, ehemalige Militärliegenschaften in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen und Investoren so schnell wie
möglich einer zivilen Anschlussnutzung zuzuführen. Dabei verfügen die Kommunen
aufgrund ihrer Planungshoheit über das wesentliche Instrument zur Steuerung
der Umnutzungsplanungen. Als Planungsträger haben sie es in der Hand, selbst
oder mit Unterstützung des Bundes, der Länder und von Investoren
Nutzungsvorstellungen zu entwickeln und in Planungsrecht umzusetzen, das die
Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Region einbezieht.
Das Verwertungsverfahren von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften
unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem der sonstigen Objekte, die auf
dem offenen Immobilienmarkt angeboten werden. Als regelmäßige
Vertriebswege werden EU-konforme Vergabeverfahren, Verkauf durch
Anzeigenschaltung und Internetangebote für Konversionsflächen genutzt. Konversionsflächen
werden an die Gemeinde dann direkt veräußert, wenn sie diese für
Gemeinbedarf benötigt.
27. In welchen Fällen sind neben dem oder anstatt des Kriterium/Kriteriums
der Wirtschaftlichkeit andere gesellschaftspolitische, sozial- und
stadtentwicklungspolitische Grundlagen für die Vergabe eines Zuschlages
(gewesen)?
Wer entscheidet dies?
Die Förderung verschiedener gesellschaftspolitischer Ziele durch Gewährung
von Verbilligungen aufgrund von Haushaltsvermerken ist vom Bundestag
zwischenzeitlich aufgegeben worden. Insoweit sieht sich die Bundesanstalt bei der
Entscheidung über die Verwertung von Liegenschaften nur an
haushaltsrechtliche Vorschriften (§§ 7, 63 der Bundeshaushaltsordnung) gebunden. Ergänzend
zum Kriterium des vollen Wertes wurden von der Bundesanstalt seit dem Jahr
2005 auch andere gesellschaftspolitische, sozial- und
stadtentwicklungspolitische Aspekte in 57 Fällen bei der Käuferauswahl berücksichtigt.
28. Wird der Verkehrswert der Grundstücke bzw. der Verkaufspreis rein
anhand der Marktlage festgelegt?
Wenn nein, unter welchen anderen Kriterien?
Wer legt den Preis fest?
Der Verkehrswert kann entweder durch eine offene Anbietung auf dem
Immobilienmarkt (Insertion) oder durch eine förmliche Wertermittlung nach den
Vorschriften der Wertermittlungsverordnung und den dazu ergangenen Richtlinien
ermittelt werden. Im Interesse der Markt- und Preistransparenz wird möglichst
von der Insertion Gebrauch gemacht. Die Bundesanstalt setzt den Verkehrswert
eigenverantwortlich fest.
29. Gab es Städte bzw. Kommunen, die aufgrund des von der BImA
geforderten Preises auf einen Ankauf der Liegenschaft(en) verzichtet haben (bitte
aufschlüsseln nach Bundesland, Standort, Fläche, Bebauung und
Vornutzung)?
Ja. In den nachfolgend aufgeführten Fällen haben die Kommunen wegen der
Kaufpreisforderung auf einen Ankauf verzichtet:
30. Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass z. B. bei einer
Nachnutzung in Form des sozialen Wohnungsbaues die als Träger fungierenden
Städte und Kommunen bei der Vergabe des Zuschlages bevorzugt
behandelt werden?
Es entspricht der Praxis der Bundesanstalt, vorrangige Erwerbsinteressen der
Länder und Kommunen zur Erfüllung der diesen Gebietskörperschaften
unmittelbar obliegenden Aufgaben zu berücksichtigen (Gemeinbedarf). Im Rahmen
der allgemeinen Daseinsvorsorge gilt dies auch für den Bereich des sozialen
Wohnungsbaus. Eine Veräußerung an die als Träger fungierenden Gemeinden
oder von diesen getragenen Wohnungsbaugesellschaften zum Verkehrswert
steht dazu nicht in Widerspruch.
31. Bei welchen zwischen 2005 und 2010 durchgeführten Konversionen sind
Kooperationsverträge zwischen der BImA und der betroffenen Stadt bzw.
Kommune abgeschlossen worden (bitte aufschlüsseln nach Bundesland,
Vornutzer, Fläche, Bebauung/Vornutzung)?
Unabhängig von der in der Antwort zu Frage 26 dargestellten engen
Zusammenarbeit mit den von der Konversion betroffenen Kommunen wurden in den in
Anlage 4 genannten Fällen Kooperationsvereinbarungen über die
Rahmenbedingungen für eine enge Zusammenarbeit geschlossen.
Bundesland Standort Fläche Bebauung Vornutzung
Schleswig-Holstein Eckernförde 14,5 ha Kaserne Kaserne
Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 0,1818 ha EFH Gaststreitkräfte
(Wohnnutzung)
Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 5,1707 ha EFH Gaststreitkräfte
(Wohnnutzung)
32. Welcher Anteil der im Zeitraum von 2005 bis 2010 durch die BImA
verkauften Konversionsflächen wurde an Städte und Kommunen veräußert,
welcher Anteil an private Investoren (bitte aufschlüsseln nach Bundesland,
Vornutzer, Fläche, Bebauung/Vornutzung)?
Siehe Antwort zu Frage 2.
33. Wie wird mit bestehenden Nutzungsbestimmungen der
Konversionsflächen verfahren, gehen diese an die Käufer über?
Bundeseigene Liegenschaften waren für die Dauer der militärischen Nutzung
dem kommunalen Planungsrecht entzogen und unterlagen dem
Fachplanungsrecht des Bundes nach § 37 des Baugesetzbuchs. Nach Aufgabe der militärischen
Nutzung greift die Planungshoheit der Kommune. Eine zivile Anschlussnutzung
durch Dritte (gegebenenfalls auch durch den Bund, sofern er Eigentümer bleibt)
bedarf der Abstimmung mit den kommunalen Planungsträgern.
34. Müssen die Käufer ein Nutzungskonzept für die Konversionsflächen
vorlegen?
Potenzielle Käufer von Konversionsliegenschaften (Investoren) haben ein
großes wirtschaftliches Eigeninteresse an der Realisierung ihrer Nutzungskonzepte.
Bereits in einem frühen Stadium vor der Beendigung der militärischen Nutzung
werden deshalb in enger Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt und den
Kommunen sowie gegebenenfalls unter Einbeziehung privater Investoren
mögliche Nutzungsalternativen gesucht. Das Ergebnis fließt in die
Verkaufsverhandlungen ein.
Im Rahmen von EU-weiten Ausschreibungen bei Grundstücksverkäufen mit
Bauverpflichtungen fordert die Bundesanstalt von den Kaufbewerbern
grundsätzlich die Vorlage eines Nutzungskonzepts. Stellt sich bei der Auswertung der
Kaufangebote heraus, dass vorgelegte Nutzungskonzepte wegen der
kommunalen Vorstellungen keine Aussicht auf Realisierung haben, kommt ein Verkauf an
solche Bieter nicht in Betracht.
35. Wenn ja, wird nach Veräußerung überprüft, ob das Nutzungskonzept
umgesetzt wird?
Ob Nutzungskonzepte tatsächlich umgesetzt werden, prüft die Bundesanstalt,
sofern mit dem Käufer entsprechende vertragliche Vereinbarungen
kaufpreisbestimmend waren und z. B. Regelungen über Art und Maß der baulichen
Nutzung im Kaufvertrag getroffen wurden. In solchen Fällen ist meist eine
Nachzahlungsverpflichtung des Käufers im Kaufvertrag vereinbart.
Bei größeren Konversionsvorhaben werden in der Regel städtebauliche Verträge
über die Erschließung und Durchführung zwischen Gemeinden und Investoren
parallel zum Kaufvertrag geschlossen. Die Investoren übernehmen das
Entwicklungsrisiko, einschlägige Entwicklungsverpflichtungen bis hin zu garantierten
und abgesicherten Investitionssummen sowie die innere Erschließung und
Durchführung der baulichen Maßnahmen. Die Überwachung der Erfüllung
solcher Verpflichtungen erfolgt in diesen Fällen durch die Gemeinden.
Naturschutzfachlich wertvolle Flächen
36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des
Überlebens seltener Tiere und Pflanzen auf ehemaligen Truppenübungsplätzen
vor?
Die Bundesanstalt arbeitet im Rahmen der Geländebetreuung in Sachen
Naturschutz und Landschaftspflege auf ehemaligen Truppenübungsplätzen
vertrauensvoll mit den jeweils zuständigen Landesbehörden zusammen. Dabei werden
auch aktuelle Erfassungs- und Monitoringdaten von seltenen Tieren und
Pflanzen ausgetauscht. Diese finden Eingang in das naturverträgliche
Geländemanagement der Bundesanstalt.
37. a) Wie viele Hektar vormals militärisch genutzter Flächen, die sich noch
im Besitz der BImA befinden, werden von der Bundesregierung als
naturschutzfachlich wertvoll eingestuft?
Im Rahmen der ersten Tranche des Nationalen Naturerbes wurden ca. 70 000 ha
gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen, die sich im Eigentum der
Bundesanstalt befinden, durch das Bundesamt für Naturschutz identifiziert.
Davon wurden bereits rund 54 000 ha an Träger des Naturschutzes (DBU
Naturerbe GmbH und Flächenempfänger des Grünen Bandes) übertragen. Gemäß
Koalitionsvertrag sind weitere 25 000 ha Naturschutzflächen mit
gesamtstaatlicher Bedeutung vom Bund zu übertragen.
b) Wie viele Hektar dieser Flächen sind unter Schutz gestellt?
c) Wie viele Hektar dieser Flächen sind als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
ausgewiesen bzw. als ein solches gemeldet?
Die Flächen der Bundesanstalt für die erste Tranche des Nationalen Naturerbes
im Umfang von rund 70 000 ha wurden weitgehend nach dem Vorhandensein
von Schutzgebieten nach Naturschutzgesetz (vor allem Naturschutzgebiete,
Nationalparks, Biosphärenreservate) und Fauna-Flora-Habitat/Special Protection
Area-Gebieten ausgewählt. Nur im Falle großer, unzerschnittener Räume
erfolgte die Benennung von Flächen auch ohne weitreichenden Schutzstatus. Die
Flächen für die zweite Tranche werden nach vergleichbaren Kriterien
ausgewählt.
38. Fördert die Bundesregierung den Erhalt naturschutzfachlich wertvoller,
ehemals militärisch genutzter Flächen im Besitz der BImA?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie?
Die Bundesanstalt kommt ihrer Verpflichtung aus § 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes nach und unterstützt im Rahmen ihrer Zuständigkeit die
Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf ehemals
militärisch genutzten Flächen in ihrem Eigentum. In Kooperation mit den
zuständigen Landesbehörden unterstützt die Bundesanstalt mit ihrem
naturverträglichen Geländemanagement die Erhaltung der ökologisch wertvollen
Liegenschaften.
39. Wird die Bundesregierung die mögliche Nutzung von Konversionsflächen
für erneuerbare Energien (Solarfreiflächenanlagen, Windkraftanlagen)
fördern, und wenn ja, wie wird hierbei der Erhalt des naturschutzfachlichen
Wertes der Flächen sichergestellt?
Die Nutzung ehemals militärisch genutzter Flächen – insbesondere im
Außenbereich – für erneuerbare Energien stellt eine Form des wirtschaftlichen
Umgangs mit solchen Flächen dar. Möglichkeiten einer derartigen Nutzung von
Konversionsflächen werden von der Bundesanstalt in partnerschaftlicher
Zusammenarbeit mit Kommunen und ggf. Investoren geprüft. Ob eine Nutzung für
diese Zwecke in Betracht kommt, entscheidet die Gemeinde im Rahmen ihrer
Planungshoheit. Zur Erhaltung des naturschutzfachlichen Wertes der Flächen
weist die Bundesanstalt die Investoren auf zu beachtende umwelt- und
naturschutzrechtliche Auflagen hin.
40. a) Wurden bei der Privatisierung vormals militärisch genutzter Flächen im
Besitz der BImA naturschutzfachliche Auflagen erteilt?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wer kontrolliert die Einhaltung
dieser Auflagen?
Nein, die Kaufverträge der Bundesanstalt zu Grundstücken im
bauplanungsrechtlichen Außenbereich beinhalten üblicherweise keine Auflagen oder
Nutzungsbeschränkungen, wohl aber Hinweise auf zu beachtende
Schutzgebietsauflagen o. Ä. Die Verpflichtung zur Aufstellung von
Bewirtschaftungskonzepten bzw. zur Einhaltung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ergibt sich für
jeden Käufer aus den jeweiligen Landeswald- und Naturschutzgesetzen sowie
anderen Rechtsgrundlagen (z. B. Schutzgebietsverordnungen). Darüber hinaus
erfolgt der Verkauf nicht zu gesetzlich festgelegten Begünstigungen, die eine
Vorgabe von Bewirtschaftungskonzepten rechtfertigen würden. Bei einem
Grundstücksverkauf werden die Rechte und Pflichten an einem Grundstück
vollständig auf den Käufer übertragen. Innerhalb des gesetzlich vorgegebenen
Verfügungsrahmens obliegt es dem Erwerber, über Nutzung und Verwendung
seiner Grundstücke eigenverantwortlich zu entscheiden.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
naturschutzfachlichen Zustand bereits privatisierter, vormals militärisch genutzter
Flächen?
Seit 2005 hat die Bundesanstalt mit mehreren hundert Käufern Kaufverträge
über land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen geschlossen. Mit
Ausnahme eines Erwerbers liegen der Bundesanstalt keine begründeten Hinweise
vor, dass die Flächen von den neuen Eigentümern nicht nach guter fachlicher
Praxis betreut werden. Nach den bisherigen Erfahrungen muss eine Minderung
der naturschutzfachlichen Qualität der privatisierten Flächen nicht befürchtet
werden.
41. a) Wie viele vormals militärisch genutzte Flächen, die sich noch im Besitz
der BImA befinden, erfüllen das Kriterium der Großflächigkeit und
Unzerschnittenheit?
Im Bestand der Bundesanstalt befinden sich derzeit noch etwa 10 000 Hektar
aktueller Konversionsflächen, die das Kriterium der Großflächigkeit und
Unzerschnittenheit erfüllen. Durch Anschlussbedarf des Bundes, unter anderem
auch für naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen in die Natur und Landschaft durch Baumaßnahmen des Bundes,
sowie aufgrund nicht abgeschlossener Konversionsüberlegungen durch die
planungsrechtlich zuständigen Kommunen liegen hierfür teilweise
Verfügbarkeitsbeschränkungen vor.
b) Wurden bei der Privatisierung vormals militärisch genutzter Flächen
Auflagen hinsichtlich des Erhalts der Großflächigkeit und
Unzerschnittenheit dieser Flächen erteilt?
Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wer kontrolliert die Einhaltung
dieser Auflagen?
Der Verkauf von großflächigen, unzerschnittenen Lebensräumen beschränkt
sich seit Bestehen der Bundesanstalt auf äußerst wenige Fälle, da diese Flächen
größtenteils Eingang in die erste Tranche des Nationalen Naturerbes gefunden
haben. Die Bundesanstalt achtet bei der Privatisierung ihrer Eigentumsflächen
auf den Erhalt der Großflächigkeit, in dem sie ihre Verkaufsobjekte nach
Möglichkeit in ganzen Paketen zum Kauf anbietet und eine Zerstückelung der
Besitzverhältnisse infolge kleinteiliger Losbildung vermeidet. Darüber hinaus
unterliegt die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlich genutzter
Grundstücke der behördlichen Genehmigung durch die zuständigen Landkreise
(Grundstücksverkehrsausschüsse) nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.
Hiermit verfolgt der Gesetzgeber eine gesunde Verteilung von Grund und Boden, die
Sicherung des Fortbestandes land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die
Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bevölkerung sowie den Schutz von Natur und
Umwelt, indem die Agrarstruktur erhalten und verbessert werden soll. Die
Zerschneidung von Flächen und Lebensräumen hingegen ist selten vom Eigentümer
steuerbar. Sie entsteht in der Regel durch Verkehrswegebauprojekte (Straßen,
Wasserstraßen und Schienen) sowie durch Leitungstrassen. Die Instrumente der
Raumordnung und Landesplanung können hier von den zuständigen
Landesbehörden als Regulativ benutzt werden.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 40a.
42. Wie viele Hektar vormals militärisch genutzter Flächen im Besitz der
BImA wurden bislang von Naturschutzorganisationen erworben?
Die Bundesanstalt führt keine Statistiken zu spezifischen Käufern oder
Käufergruppen. Eine konkrete Flächenangabe kann daher nicht mitgeteilt werden.
Jedoch ist aufgrund von Stichproben festzustellen, dass ein käuflicher Erwerb
von Flächen durch Naturschutzorganisationen nur in wenigen Fällen
stattgefunden hat.
43. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Zusammenarbeit der BImA mit Naturschutzkooperationspartnern?
Die Bundesanstalt pflegt einen intensiven fachlichen Austausch mit allen im
Naturschutz zuständigen Behörden des Bundes und der Länder. Mit
Naturschutzverbänden und Universitäten bestehen vielseitige Kontakte und Kooperationen.
Mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) als größtem
Flächenempfänger des Nationalen Naturerbes (46 800 ha) besteht ein partnerschaftliches
Dienstleistungsverhältnis, in dem die Sparte Bundesforst die DBU-
Naturerbeflächen nach den Vorgaben des neuen Eigentümers betreut. Mit anderen
Naturschutz-Kooperationspartnern (z. B. DNR-Strategiegruppe Naturschutz, NABU,
NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, WWF, Naturstiftung David,
Naturschutzfonds Brandenburg, Stiftung Naturschutz Thüringen) werden regelmäßig
Koordinierungsgespräche geführt bzw. Dienstleistungsverhältnisse vorbereitet.
44. a) Wie viele vormals militärisch genutzte Flächen im Besitz der BImA
wurden bislang als nationales Naturerbe kostenlos an die Länder bzw.
an Naturschutzorganisationen übertragen?
Aus dem Besitz der Bundesanstalt wurden bislang rund 70 000 Hektar ehemals
überwiegend militärisch genutzte Flächen für die Sicherung des Nationalen
Naturerbes festgelegt. Dies ist die Hälfte des der Bundesanstalt zum 1. Januar 2005
übertragenen Grundvermögens an Außenbereichsflächen. Bisher sind insgesamt
33 Liegenschaften durch einen Rahmenvertrag, der zwischen der DBU
Naturerbe GmbH, dem Bund und der Bundesanstalt zur Übertragung von
gesamtstaatlich repräsentativen Naturschutzflächen geschlossen wurde, für eine
Übertragung vorgesehen. Bei rund 30 dieser Naturerbeflächen hat es eine militärische
Vornutzung gegeben. Die Übertragung von weiteren ehemals militärisch
genutzten Flächen, die im Rahmen des Projekts Nationales Naturerbe zur
unentgeltlichen Übertragung vorgesehen sind, wird mit verschiedenen Flächenempfängern
verhandelt. Darüber hinaus sind die Übertragungsvereinbarungen für das Grüne
Band mit den betroffenen Ländern unterzeichnet bzw. in den Verhandlungen
weit fortgeschritten.
b) Für wie viele dieser Flächen liegen Interessenbekundungen der Länder
oder von Naturschutzorganisationen zur kostenlosen Übernahme vor?
Für nahezu alle Flächen der ersten Tranche des Nationalen Naturerbes liegen
Interessenbekundungen der Länder oder von Naturschutzorganisationen vor.
Jedoch konnten noch nicht mit allen Ländern oder Naturschutzorganisationen
Verhandlungen zur Übernahme der Flächen abgeschlossen werden.
45. Wie erfolgt in den Fällen, in denen Flächen des nationalen Naturerbes
dauerhaft bei der BImA verbleiben, die Kontrolle der Einhaltung der
Nationale-Naturerbe-Kriterien?
Wird diese stichprobenhaft durch Dritte durchgeführt, und wenn ja, durch
wen, oder erfolgt eine Selbstkontrolle durch die BImA, und wenn ja,
welche Arbeitsstrukturen wurden bzw. werden hierfür geschaffen?
Für die Naturerbeflächen, die im Rahmen der so genannten Bundeslösung bei
der Bundesanstalt verbleiben, werden in Zusammenarbeit von Bundes- und
Landesbehörden, u. a. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und Bundesamt für Naturschutz, und analog zum bisherigen
Verfahren im Nationalen Naturerbe so genannte naturschutzfachliche Leitbilder sowie
Pflege- und Entwicklungspläne erarbeitet. Diese beinhalten die wichtigsten
naturschutzfachlichen Zielsetzungen für die Zukunft und sind Grundlage für
weitere detaillierte Planungen.
46. Wie steht die Bundesregierung zum Angebot der anerkannten
Naturschutzverbände, vor Ort tätige Verbände als „Paten“ in die naturschutzfachliche
Entwicklung von Flächen des nationalen Naturerbes einzubeziehen?
Zunächst ist beabsichtigt, die aus Sicht des Bundes geeigneten Flächen zu
bestimmen. Danach wird in Abstimmung mit dem Angebot von Patenschaften
durch vor Ort tätige anerkannte Naturschutzverbände zu prüfen sein, wie deren
Einbindung sinnvoll erfolgen kann.
47. Ist es der BImA auch weiterhin möglich, bei Flächen, die nicht zum
nationalen Naturerbe zählen, bei denen aber eine Inwertsetzung für den Verkauf
(Entmunitionierung) um ein Vielfaches teurer wäre als der mögliche
Verkaufserlös, auf die Privatisierung von Flächen zu verzichten und diese
stattdessen in ein Schutzgebiet einzubringen (wie das beim ehemaligen
Truppenübungsplatz Münsingen der Fall war, der ein wichtiger Bestandteil
des Biosphärenreservats Schwäbische Alb wurde)?
Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, es der BImA zu ermöglichen,
geeignete, vormals militärisch genutzte Flächen als Kernzonen in
Biosphärenreservate einzubringen?
Grundsätzlich besteht in Abhängigkeit der Ergebnisse einer jeweiligen
Einzelfallprüfung die Option, auf die Privatisierung von Flächen zu verzichten.
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Anlage 1
Zu Frage 1 (Konversionsfälle im Verkaufsportfolio 2010)
Kurzbeschreibung der Liegenschaft Bundesland Vornutzer Verkaufsflächein ha
Bebauung/
Vornutzung
Amstetten Materiallager Baden-Württemberg Bundeswehr 36,4 milit. gen. Großliegenschaft
Asperg ehem.Schießstandanlage Baden-Württemberg 11,0 sonstige unbebaute Grundstücke
Breisach, Ihringer Tanklager Baden-Württemberg 4,4 gewerblich genutzte Gebäude
Ehem. US-Tanklager Osterholz Baden-Württemberg Gaststreitkräfte 13,9 milit. gen. Großliegenschaft
Ludwigsburg, Jägerhofkaserne Baden-Württemberg 1,3 milit. gen. Großliegenschaft
Rastatt, Josefstr. 19 Baden-Württemberg 7,3 milit. gen. Großliegenschaft
Renchen, "Esperanto" Baden-Württemberg 0,5 gewerblich genutzte Gebäude
Bindlach,Ehem.US-Kaserne Bayern Gaststreitkräfte 25,4 gewerblich genutzte Gebäude
Ehem. Schochkaserne Landshut Bayern Bundeswehr 3,3 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. Tanklager Aschaffenburg Bayern Gaststreitkräfte 0,1 gewerblich genutzte Gebäude
Ehem. Tanklager Süd Weißenhorn Bayern 4,6 gewerblich genutzte Gebäude
Ehem.Lassigny-Kaserne Neuburg Bayern Bundeswehr 1,4 gewerblich genutzte Gebäude
Ehem.US-WS Marshall Heights Bayern Gaststreitkräfte 32,1 Wohngebäude
Florian-Geyer-Str., Bauplätze 1-4 Bayern 0,5 sonstige unbebaute Grundstücke
Graves-Kaserne Aschaffenburg Bayern Gaststreitkräfte 7,3 gewerblich genutzte Gebäude
Heidenheim, US-Mikrowellenst. Bayern Gaststreitkräfte 2,6 gewerblich genutzte Gebäude
Kitzingen, US-Larson-Barracks Bayern Gaststreitkräfte 55,9 milit. gen. Großliegenschaft
Leighton Kaserne Bayern Gaststreitkräfte 95,7 milit. gen. Großliegenschaft
Ready-Kaserne Aschaffenburg Bayern Gaststreitkräfte 2,8 gewerblich genutzte Gebäude
Thalmässing, Radiostation Reinw. Bayern 0,2 gewerblich genutzte Gebäude
Unterkunftsgebäude Osterfelderstr.1 Bayern 0,5 Wohngebäude
US-Übungsplatz Am Stockholz Bayern Gaststreitkräfte 228,3 Truppen-, Standortübungsplätze
MFH Am Hegewinkel 3 - 7B, USA Berlin 1,8 sonstige unbebaute Grundstücke
Bundeswehrstützpunkt Neuseddin Brandenburg Bundeswehr 0,1 milit. gen. Großliegenschaft
Bunkeranlage / Fehrbellin Brandenburg Bundeswehr 7,6 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Doberlug-Kirchhain, Kaserne Brandenburg Bundeswehr 53,9 milit. gen. Großliegenschaft
Döbern, ehem. TUK Brandenburg Bundeswehr 14,4 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. Kaserne Blankenfelde Brandenburg Bundeswehr 20,8 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. Kaserne in Niederlehme Brandenburg 22,5 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. NVA-Kaserne Glöwen Brandenburg Bundeswehr 3,3 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Ehem.NVA-Funkstation; Dahme Brandenburg Bundeswehr 9,6 milit. gen. Großliegenschaft
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Flugplatz Perleberg-Nordbereich Brandenburg 145,9 sonstige unbebaute Grundstücke
Geltow Teilfl. H.-v.-T.Kaserne Brandenburg Bundeswehr 0,3 Truppen-, Standortübungsplätze
Grabko, Landwirtschaftsfläche Brandenburg 0,5 Bunker
Kaserne Kiesweg Brandenburg Bundeswehr 7,4 milit. gen. Großliegenschaft
Munitionshauptdepot Weichensdorf / Friedland Brandenburg Bundeswehr 1081,7 milit. gen. Großliegenschaft
Neuruppin, Eisenbahnstr. 23, ehem. KWEA Np. Brandenburg Bundeswehr 0,5 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Prenzlau, Fr.-Wienholz-Str. 25 Brandenburg Bundeswehr 4,4 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Trebnitz b. Müncheberg, ehem. Trafostation Brandenburg Bundeswehr 1,0 gewerblich genutzte Gebäude
Airfield Griesheim Hessen Gaststreitkräfte 22,6 Flugplätze
Bad Arolsen,ehem. Bundeswehr Schießanlage Hessen Bundeswehr 7,4 gewerblich genutzte Gebäude
Bensheim, Lagerhalle Hessen Gaststreitkräfte 2,4 gewerblich genutzte Gebäude
Bensheim, Rheinstrasse 6 - 8 Hessen Bundeswehr 1,8 milit. gen. Großliegenschaft
Büdingen,LorbacherStr.US-Wohnsiedlung Hessen Gaststreitkräfte 2,5 Wohngebäude
Büdingen,Panzerwartungs-uWaschplatz Hessen 3,4 milit. gen. Großliegenschaft
Butzbach,US-Elementary School Hessen Gaststreitkräfte 4,4 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Darmstadt, Ernst-Ludwig-Theater Hessen Gaststreitkräfte 1,4 milit. gen. Großliegenschaft
Diemelsee-Wirmighausen, ehem. Bundeswehr-Depot Hessen Bundeswehr 27,1 gewerblich genutzte Gebäude
ehem. Soldatenheim Homberg/E. Hessen Bundeswehr 0,7 milit. gen. Großliegenschaft
Frankfurt/M., Heizwerk "Betts-Housing" Hessen Gaststreitkräfte 0,2 gewerblich genutzte Gebäude
Fritzlar, ehem. Bundeswehr Munitionsdepot Hessen Bundeswehr 10,6 gewerblich genutzte Gebäude
Gelnhausen, Grimmelshausenstraße, ehem. Offizierskasino Hessen Gaststreitkräfte 1,2 gewerblich genutzte Gebäude
Gelnhausen, Herzbachweg, Restflächen Hessen Gaststreitkräfte 0,2 Wohngebäude
Gießen, ehem. US-Tankstelle auf Community Gelände Hessen Gaststreitkräfte 1,0 gewerblich genutzte Gebäude
Gießen, Pendleton Barracks Grünberger Straße Hessen Gaststreitkräfte 9,7 milit. gen. Großliegenschaft
Hanau, ehem. US-Cardwell Housing Hessen Gaststreitkräfte 1,8 Wohngebäude
Hanau, Parkplatz Chemnitzer Str. 19 Hessen Gaststreitkräfte 0,3 sonstige unbebaute Grundstücke
Homberg, ehem. Bundeswehrübungsplatz u.a. Hessen Bundeswehr 329,8 Truppen-, Standortübungsplätze
Hutierkaserne Hanau Lamboy-Str. 91-111 Hessen Gaststreitkräfte 16,6 milit. gen. Großliegenschaft
Kassel, Graf-Haeseler-Kaserne Hessen 7,8 gewerblich genutzte Gebäude
Kassel, Lüttich-Kaserne Hessen Bundeswehr 12,2 gewerblich genutzte Gebäude
Neuent.-Dorheim, ehem. Bundeswehrdepot Hessen Bundeswehr 38,0 milit. gen. Großliegenschaft
New Argonner Wohnsiedlung Hessen Gaststreitkräfte 0,0 milit. gen. Großliegenschaft
Schwalmstadt, ehem. Bundeswehrschießstand Hessen Bundeswehr 5,5 gewerblich genutzte Gebäude
Waldeck-Freienh., ehem. Bundeswehr-Hawkstellung Heitzelsbe Hessen Bundeswehr 10,6 milit. gen. Großliegenschaft
Wetzlar Gershwin Housing, angrenzende Fläche Hessen Gaststreitkräfte 0,0 Wohngebäude
Wetzlar,W/Gewerbepark"Westend" Hessen 3,1 gewerblich genutzte Gebäude
Yorkhof-Kaserne, Chemnitzer 1-17 Hanau Hessen Gaststreitkräfte 1,3 milit. gen. Großliegenschaft
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Bad Sülze,ungen. Flächen Mecklenburg-Vorpomm. Bundeswehr 0,1 sonstige unbebaute Grundstücke
Flugplatz Lärz WGT-Objekt 31, Mecklenburg-Vorpomm. WGT 154,6 Flugplätze
Peenemünde, ehem. Marinestützpunkt Mecklenburg-Vorpomm. Bundeswehr 0,1 gewerblich genutzte Gebäude
Stralsund,Vilmer Weg 3,G.3 Mecklenburg-Vorpomm. Bundeswehr 0,3 gewerblich genutzte Gebäude
Zingst, ehem. Kaserne, Hanshäger Str. 1 Mecklenburg-Vorpomm. Bundeswehr 3,1 gewerblich genutzte Gebäude
Blücher-Kaserne in Aurich (Teil des Kasernengeländes ) Niedersachsen Bundeswehr 2,0 milit. gen. Großliegenschaft
Brit. WH, Ahornstr. u.a. Niedersachsen Gaststreitkräfte 4,4 Wohngebäude
Brit. WH, Dohlenweg u.a. Niedersachsen Gaststreitkräfte 1,2 Wohngebäude
Brit. WH, Sonnenhof und Sternstraße Niedersachsen Gaststreitkräfte 3,1 Wohngebäude
Brit.WH Görlitzer Str. u.a. Niedersachsen Gaststreitkräfte 1,8 Wohngebäude
Clausewitz-Kaserne, Parkpl. u. Freifläche Niedersachsen Bundeswehr 0,5 sonstige unbebaute Grundstücke
Donnerschwee-Kaserne Oldenburg Niedersachsen Bundeswehr 16,7 milit. gen. Großliegenschaft
ehem. MaterialDepot Hambühren Niedersachsen Bundeswehr 14,5 milit. gen. Großliegenschaft
Fliegerhorst Goslar Niedersachsen Bundeswehr 1,1 gewerblich genutzte Gebäude
Hildesheim ehem.Flugplatz-Kaserne Niedersachsen 4,6 milit. gen. Großliegenschaft
Kaserne am Limberg, Dodesh. Niedersachsen 70,5 milit. gen. Großliegenschaft
Metzer Kaserne(Prestatyn Barracks) Niedersachsen Gaststreitkräfte 2,1 milit. gen. Großliegenschaft
Nienburg, Mudra Kaserne Niedersachsen 2,3 gewerblich genutzte Gebäude
Osterode a. H., Rommel-Kaserne Niedersachsen Bundeswehr 41,2 gewerblich genutzte Gebäude
Scharnhorst Kaserne (Belfast Barracks) Niedersachsen Gaststreitkräfte 8,8 milit. gen. Großliegenschaft
Stade,von-Goeben-Kaserne Niedersachsen 52,8 gewerblich genutzte Gebäude
Standortschießanlage Göttingen Niedersachsen Bundeswehr 9,0 gewerblich genutzte Gebäude
Winkelhausen-Kaserne Niedersachsen 31,6 milit. gen. Großliegenschaft
14 EFH Brüggen Brüggener Str. u.a Nordrhein-Westfalen 0,1 Wohngebäude
20 EFH in Brüggen, Agrisstraße Nordrhein-Westfalen 0,4 Wohngebäude
7 EFH , Eichen-/Mörickestr. Nordrhein-Westfalen 0,1 Wohngebäude
Barbarakaserne, Region Dortmund Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 41,4 milit. gen. Großliegenschaft
Bradbury/Naafi Krefeld Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 0,0 milit. gen. Großliegenschaft
Camp Petit / Hitfeld Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 44,0 milit. gen. Großliegenschaft
Canal-van-Wessem-Kaserne Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 22,1 milit. gen. Großliegenschaft
Col. BEM Adam-Kaserne Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 9,3 milit. gen. Großliegenschaft
Cromwell nach EU Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 0,0 milit. gen. Großliegenschaft
Datteln, Haard-Kaserne, Hachhausener Straße 80 Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 0,0 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 57,6 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. Hobart-Kaserne in Detmold Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 63,0 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. Kreiswehrersatzamt Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 0,4 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Ehem. Mundepot Reichshof Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 54,7 milit. gen. Großliegenschaft
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Ehem. St.-Georges-Kaserne, Minden Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 37,7 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. StOÜbPl Iserlohn-Ostsümmern in Menden Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 66,3 Truppen-, Standortübungsplätze
Ehem.Club Rembrandt, Köln Nordrhein-Westfalen 0,4 Wohngebäude
Ehem.Offiziersheim der Bergischen Kaserne in Düsseldorf Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 0,4 gewerblich genutzte Gebäude
Ehem.Richmond-Barracks Bielefeld Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 4,8 milit. gen. Großliegenschaft
Einfamilienhaus ehemals Brit. Streitkräfte Bebericher Marien Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 0,1 Wohngebäude
Einfamilienhäuser Hugo- Eckener- Straße, Lilienthalstraße Nordrhein-Westfalen 0,0 Wohngebäude
Einfamilienhäuser Stackelberg, 41063 Mönchengladbach Nordrhein-Westfalen 0,0 Wohngebäude
Francisca Barracks Krefeld Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 16,4 milit. gen. Großliegenschaft
Garagenhof Anne-Frank-Str. Nordrhein-Westfalen 0,1 Wohngebäude
Gewerbegrundstück in Mennighüffen Nordrhein-Westfalen 0,1 gewerblich genutzte Gebäude
Hemer, Gst. Hemer-Duloh Übungsplatz Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 89,2 Truppen-, Standortübungsplätze
Hochwaldkaserne Hermeskeil Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 0,0 milit. gen. Großliegenschaft
Kaserne Am Bist , Grefrath Nordrhein-Westfalen 7,0 milit. gen. Großliegenschaft
Lufttanklager Pr. Oldendorf Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 16,6 milit. gen. Großliegenschaft
NATO-Anlage ( U-Bereich) Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 3,8 milit. gen. Großliegenschaft
NRK Mönchengladbach Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 9,3 milit. gen. Großliegenschaft
Nutscheidkaserne Unterkunftsbau Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 8,2 milit. gen. Großliegenschaft
Reihenhäuser Ehem. Brit. Streitkräfte Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 0,7 Wohngebäude
Rheine Gellen. KV Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 17,4 milit. gen. Großliegenschaft
Richtfunkanlage in Möhnesee-Körbecke Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 0,6 milit. gen. Großliegenschaft
Schule Burkel Nordrhein-Westfalen 0,9 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Schule Prins de Liege Nordrhein-Westfalen Gaststreitkräfte 0,7 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Schule Tabora Nordrhein-Westfalen 1,6 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Schützenplatz, Lippstadt Nordrhein-Westfalen 1,4 sonstige unbebaute Grundstücke
Tanklager Goch Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 25,6 gewerblich genutzte Gebäude
Truppenunterkunft Warendorfer Str.263, MS Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 5,0 milit. gen. Großliegenschaft
WGT Dortmund, Siegfriedstr.u.a. Nordrhein-Westfalen WGT 0,4 Wohngebäude
ZA RotheErde/CMC Nordrhein-Westfalen Bundeswehr 1,8 gewerblich genutzte Gebäude
Bundeswehrwohnungen Mendig BV+BW Rheinland-Pfalz Bundeswehr 0,4 Wohngebäude
Bunkeranlage "Erwin", Börfink Rheinland-Pfalz Bundeswehr 8,1 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. Mobilmachungstellplatz 'Bärenhütte' Rheinland-Pfalz Bundeswehr 3,3 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Ehem. US-Depot Nahbollenbach Rheinland-Pfalz Gaststreitkräfte 14,1 milit. gen. Großliegenschaft
Flstk. 778/6, Ruppertsweiler Rheinland-Pfalz Bundeswehr 0,0 sonstige unbebaute Grundstücke
Hamm-Eich, eh. Brückenstelle Rheinland-Pfalz 1,0 land-/forst-/gärtn. gen. GrdSt
Koblenz, StOÜbPl Schmidtenhöhe Rheinland-Pfalz Bundeswehr 63,6 Truppen-, Standortübungsplätze
NW, Kastanienweg 26 Rheinland-Pfalz Bundeswehr 0,1 gewerblich genutzte Gebäude
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Saarburg-Beurig F. Schulgebäude Rheinland-Pfalz 1,3 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Stollenanlage Niederbrombach (Fernmeldesystemzentrum) Rheinland-Pfalz Bundeswehr 2,7 milit. gen. Großliegenschaft
Trier Nell`s Ländchen Lager Rheinland-Pfalz Gaststreitkräfte 2,9 milit. gen. Großliegenschaft
US Wohnsiedlung Fliegerstraße / Am Blutacker Rheinland-Pfalz Gaststreitkräfte 4,9 Wohngebäude
Worms, Mobilmachungsstützpunkt Pfeddersheim Rheinland-Pfalz Bundeswehr 4,0 milit. gen. Großliegenschaft
Wörth,Teilfläche zur Pumpstation Rheinland-Pfalz Bundeswehr 0,0 Straßen, BAB, Kanäle etc.
Gerätehauptdepot Homburg Saarland Bundeswehr 51,9 milit. gen. Großliegenschaft
Anschlussgleisanlage Strelln Sachsen Bundeswehr 1,2 sonstige unbebaute Grundstücke
Dresden, Nickerner Weg Sachsen Bundeswehr 4,5 sonstige unbebaute Grundstücke
Kaserne Max-Liebermann-Str. Sachsen Bundeswehr 8,9 milit. gen. Großliegenschaft
Offiziershochschule Kamenz, Wohnbebauung Sachsen 0,4 sonstige unbebaute Grundstücke
Schneeberg/Neust., Übungsgelände Sachsen Bundeswehr 26,3 sonstige unbebaute Grundstücke
Wasserübungsplatz Pirna Sachsen 1,2 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. WGT (Kernbereich) HBS Sachsen-Anhalt WGT 38,4 Truppen-, Standortübungsplätze
Gardelegen, Fliegerhorst, WGT Sachsen-Anhalt WGT 13,3 milit. gen. Großliegenschaft
Hessen, ehem. Grenzkaserne Sachsen-Anhalt Bundeswehr 2,1 milit. gen. Großliegenschaft
Hoop/Zivilschutzanlage Sachsen-Anhalt 9,6 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Naumburg, WGT-Arsenal Sachsen-Anhalt WGT 8,1 milit. gen. Großliegenschaft
Stendal, ehem. Tauenzien-Kaserne (Freifläche) Sachsen-Anhalt 0,8 sonstige unbebaute Grundstücke
Wittenberg,Am Alten Bahnhof Sachsen-Anhalt 0,0 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Ehem. Bekleidungsamt NMS Schleswig-Holstein Bundeswehr 4,1 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Ehem. Flugplatz Hungriger Wolf Schleswig-Holstein Bundeswehr 3,6 Flugplätze
Ehem. Kreiswehrersatzamt Bad Oldesloe Schleswig-Holstein Bundeswehr 0,5 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Ehem. Kreiswehrersatzamt u. BFD Kiel Schleswig-Holstein Bundeswehr 0,4 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Ehem. Marineversorgungsschule List Schleswig-Holstein Bundeswehr 0,0 milit. gen. Großliegenschaft
Ehem. Standortverwaltung Eckernförde Schleswig-Holstein Bundeswehr 0,4 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Klein Wittensee, ehem.Mobilmach.stützpunkt Schleswig-Holstein Bundeswehr 5,3 milit. gen. Großliegenschaft
Marineschule Kappeln Schleswig-Holstein Bundeswehr 25,7 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Messtation Schönhagen Schleswig-Holstein Bundeswehr 0,8 milit. gen. Großliegenschaft
Pachtgelände Klein Wittensee Schleswig-Holstein 0,9 gewerblich genutzte Gebäude
Breitungen, Wald mit Kaserne Thüringen 4,6 gewerblich genutzte Gebäude
Grenztruppenobjekt Birkenhügel Thüringen Bundeswehr 2,3 Verwaltungsdienstgebäude u. a.
Jützenbach ,Auf dem Knickberg Thüringen 1,7 gewerblich genutzte Gebäude
Mengelrode ehem.Grenztruppen-Objekt Thüringen Bundeswehr 2,7 gewerblich genutzte Gebäude
Anlage 2
Bundesland Anzahl Baujahr
Energetischer
Zustand (entspricht dem
Baujahr, soweit nicht: s.*)
Anzahl
Gebäude
Anzahl
Wohnungen
je Gebäude
Baujahr
Energetischer
Zustand (entspricht dem
Baujahr, soweit nicht: s.*)
Baden-Württemberg 1 30 1954 3, 1997
Baden-Württemberg 1 24 1962 3) 2005
Baden-Württemberg 8 24 1955 2) 1986
Baden-Württemberg 1 8 1960
Baden-Württemberg 1 3 1960
Baden-Württemberg 1 4 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 4 1954 1) 1995,3) 1988
Baden-Württemberg 1 4 1954 1)19953)1992
Baden-Württemberg 1 14 1953 1)19933)1992
Baden-Württemberg 1 15 1953 1)19933)1992
Baden-Württemberg 1 15 1953 1)19933)1993
Baden-Württemberg 1 12 1953 1)19933)1994
Baden-Württemberg 1 13 1953 1)19933)1995
Baden-Württemberg 1 8 1953 1)19933)1996
Baden-Württemberg 1 4 3)1994
Baden-Württemberg 1 4 3)1992
Baden-Württemberg 1 12 1954 3) 1994
Baden-Württemberg 1 12 1956 3) 1993
Baden-Württemberg 1 12 1954 3) 1995
Baden-Württemberg 1 6 1954 1)19933)2003
Baden-Württemberg 1 12 1954 1)19923)1993
Baden-Württemberg 1 12 1955 1)19923)1993
Baden-Württemberg 1 12 1954 1)19923)1992
Baden-Württemberg 1 12 1954 1)19923)1994
Baden-Württemberg 1 25 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 44 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 23 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 12 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 20 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 11 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 20 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 16 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 6 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 16 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 19 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 40 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 12 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 48 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 12 1954 3) 1992
Baden-Württemberg 1 12 1954 1) 19933) 1993
Baden-Württemberg 1 12 1956 1) 19933) 1993
Baden-Württemberg 1 24 1953 1) 19953) 1994
Baden-Württemberg 1 24 1954 1)19953)1993
Baden-Württemberg 1 14 1953 1)19953)1993
Baden-Württemberg 1 14 1953 1) 19953) 1993
Baden-Württemberg 1 4 1954 1) 19953) 2003
Baden-Württemberg 1 4 1954 1)) 19933) 2002
Baden-Württemberg 1 32 1954 1) 19603) Fernwärme
Baden-Württemberg 1 28 1954 3) 1998
Wohnbebauung auf Konversionsflächen im aktuellen Bestand der BImA
EFH MFH
Baden-Württemberg 1 5 1954 1) 19963) 2002
Baden-Württemberg 1 4 1954 1) 19963) 2003
Baden-Württemberg 1 12 1966 2) 20093) Fernwärme
Baden-Württemberg 1 16 1966 3) Fernwärme
Baden-Württemberg 1 12 1966 2) 20093) Fernwärme
Baden-Württemberg 1 6 1954 1) 19963) Fernwärme
Baden-Württemberg 1 18 1954 2) 19943) Fernwärme
Baden-Württemberg 1 18 1954 2) 19943) Fernwärme
Baden-Württemberg 1 18 1954 2) 19943) Fernwärme
Baden-Württemberg 1 19 1954 2) 19943) Fernwärme
Baden-Württemberg 1 19 1954 2) 19943) Fernwärme
Baden-Württemberg 4 10 1954 3)1993
Baden-Württemberg 1 2 1940 3) 1992
Baden-Württemberg 7 6 1954
Baden-Württemberg 15 6 1954
Baden-Württemberg 7 4-6 1959
Baden-Württemberg 2 54 1954 1)19923)1991
Baden-Württemberg 1 16 1954 3)1995
Baden-Württemberg 1 6 1954
Baden-Württemberg 1 8 1954
Baden-Württemberg 1 6 1954
Baden-Württemberg 1 4 1954
Baden-Württemberg 1 16 1954
Baden-Württemberg 1 16 1954
Baden-Württemberg 1 3 1954
Baden-Württemberg 1 4 1952 3) 2004
Baden-Württemberg 1 24 1952 3) 2004
Baden-Württemberg 1 20 1952 3) 2004
Baden-Württemberg 1 4 1952 3) 2004
Bayern 52 1955/56 2) 1998 (12 EFH)3)1994 15 21/22 1955/56
1+2)1998-2004 8
Gebäude, 3)1994
Bayern 1 1937 39 19/20 1955/56 1+2)1998-2004 22 Gebäude, 3)1994
Bayern 9 1953 1 48 v. 1918 1-3)1996
Bayern 26 1936 1 90 1992 2 +3) 1992
Bayern 104 1988 1 2 1938
Bayern 3 1936 3 2 bis 4 1938
Bayern 10 2 bis 14 1937-1964 3; 2008
Bayern 9 26 1955
1) 1982,
2) 1982,
3) 1984
Bayern 6 8 1960 1,3)1990
Bayern 1 35 1936 3) 2009
Bayern 9 18 1954 1) 1995 2) 1988
Bayern 8 14 1949
Bayern 1 6 1949
Bayern 1 24 1949
Bayern 4 4 1949
Bayern 5 24 1955
Bayern 8 16 1955
Bayern 11 16 1951
Bayern 19 24 1954
Bayern 1 12 1955
Bayern 6 24 1955
Bayern 2 12 1955
Berlin 5 10-18 1962-1965 1) 1995 2) 1995 3) 2008/2009
Berlin 22 4-8 1957 1) 1995 2) 1995 3)2008/2009
Berlin 1 1958 3) 1994 1 26 1934/35 1) 3) 1997
Berlin 4 1971 3) 1987 2 8/20 1934/35 3) 1998
Berlin 8 1966 3) 1998 1 39 1934/35 3) 1996
Berlin 1 1935 3) 1994 1 30 1934/35 3) 1997
Berlin 1 1930 3) 2004 10 8 1975 3) 2003
Berlin 1 1980 3) 2006 5 6 1975 3) 2003
Berlin 1 1980 3) 2006 9 4 1975 3) 2003
Berlin 1 1980 3) 2006 3 8 1978 3) 2003
Berlin 1 1958 3) 1994 2 6 1978 3) 2003
Berlin 1 1958 3) 1994 1 4 1978 3) 2003
Berlin 1 1958 3) 1994 5 6 1986 3) 2003
Berlin 1 1958 3) 1994 1 4 1960 3) 2000
Berlin 1 1936 1 16 1966 3) 1998
Berlin 1 1957 1 13 1971 3) 1987
Berlin 1 1957 1 6 1971 3) 1987
Berlin 1 1957 2 12 1973 3) 1987
Berlin 1 1957 3 6 1973 3) 1987
Berlin 1 1957 2 8 1966 3) 1998
Berlin 1 1959 2 4 1966 3) 1998
Berlin 1 1957 1 4 1960 3) 1994
Berlin 1 1957 1 4 1936
Berlin 1 1957 2 4 1962 3) 1989
Berlin 1 1957 5 4 1956 3) 2000
Berlin 1 1957 3 4 1957 3) 2000
Berlin 1 1957 3 8 1957 3) 2000
Berlin 1 1957 2 4 1958 3) 2000
Berlin 1 1936 1) 2004
Berlin 1 1934 2) 2000
Berlin 1 1936 3) 2001
Berlin 1 1940 1) 2004
Berlin 1 1979 2) 2000
Berlin 1 1978 3) 2001
Berlin 1 1978 1) 2004
Berlin 1 1978 2) 2004
Berlin 1 1956 3) 2001
Berlin 1 1956 1) 2004
Berlin 1 1956 2) 2004
Berlin 1 1956 3) 2001
Berlin 1 1956 1) 2004
Berlin 1 1956 2) 2001
Berlin 1 1956 3) 2001
Berlin 1 1956 1) ./.
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Berlin 1 1956 3) 1975
Berlin 1 1956 1) ./.
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Berlin 1 1959 3) 1975
Berlin 1 1959 1) 2004
Berlin 1 1959 2) 2001
Berlin 1 1959 3) 2001
Berlin 1 1935 1) 2004
Berlin 1 1959 2) 2001
Berlin 1 1959 3) 2001
Berlin 1 1957 1) ./.
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Berlin 1 1959 3) 2001
Berlin 1 1959 1) ./.
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Berlin 1 1959 3) 2001
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Berlin 1 1959 3) 2001
Berlin 1 1959 1) ./.
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Berlin 1 1958 3) 2001
Berlin 1 1958 1) ./.
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Berlin 1 1959 3) 2001
Berlin 1 1959 1) ./.
Berlin 1 1936 2) ./.
Berlin 1 1959 3) 2001
Berlin 1 1936 1) ./.
Berlin 1 1923 2) ./.
Berlin 1 1956 3) 2001
Berlin 1 1932 1) ./.
Berlin 1 1929 2) ./.
Berlin 1 1934 3) 2001
Berlin 1 1935 1) ./.
Berlin 1 1935 2) ./.
Berlin 1 1936 3) 2001
Berlin 1 1936 1) ./.
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Berlin 1 1958 3) 2001
12 1963
12 1963
6 1970
1
1
12 1965
12 1965
1
1
1
1
9 1954
12 1954
1
1
6 1970
12 1956
12 1959
4 1953
1
1
20 1974
20 1974
1
1
1
1
6 1978
26 1979
1
1
4 1953
6 1978
6 1976
1
1
77 19781
Berlin 1 1958 1) 2004
Berlin 1 1959 2) 2004
Berlin 1 1930 39 2001
Berlin 1 1936 1) 2004
Berlin 1 1958 2) 2004
Berlin 1 1959 39 2001
Berlin 1 1958 1) 2004
Berlin 1 1959 2) 2004
Berlin 1 1958 3) 2001
Berlin 1 1959 1) 2004
Berlin 1 1959 2) 2004
Berlin 1 1958 3) 2001
Berlin 1 1957 1) 2004
Berlin 1 1941 2) 2004
Berlin 1 1959 3) 2001
Berlin 1 1959 1) 2004
Berlin 1 1959 2) 2004
Berlin 1 1959 3) 2001
Berlin 1 1959 1 24 1973 3) 1993
Berlin 1 1957 2 12 1960 3) 1993
Berlin 1 1957 1 54 1960 3) 2001
Berlin 1 1957 10 6 1963 3) 1998
Berlin 1 1957 10 6 1960 3) 1998
Berlin 1 1957 1 4 1960 3) 1998
Berlin 1 1957 4 8 1962 3) 1997
Berlin 1 1957 2 8 1964 3) 1997
Berlin 1 1927 8 8 1966 3) 1999
Berlin 1 1936 1 12 1966 3) 1999
Berlin 1 1959 2 8 1965 3) 1999
Berlin 1 1959 4 8 1968 3) 1999
Berlin 1 1959 3 12 1968 3) 1999
Berlin 1 1929 3 18 1973 3) 1999
Berlin 1 1960 2 12 1973 3) 1999
Berlin 1 1960 6 4 1936 3) 2002
Berlin 1 1935 1 12 1936 3) 2002
Berlin 1 1959 1 1 1936 3) 2004
Berlin 1 1959 1 16 1989
Berlin 1 1936 1 24 1989
Berlin 1 1929 2 24 1956/57
Berlin 1 1927 1 8 1965/66
Berlin 1 1927 1 8 1965/66 1) 1999
Berlin 1 1959 1 12 1965/66
Berlin 1 1977 1 4 1965/66
Berlin 1 1977 1 4 1966/68
Berlin 1 1977 1 8 1966/68
Berlin 1 1977 1 18 1966/68
Berlin 1 1977 2 18 1966/68 1) 1999
Berlin 1 1977 2 12 1968/69
Berlin 1 1935 1 24 1968/69 1) 1999
Berlin 1 1927 1 4 1899
Berlin 1 1931 X 1 26 1953 1) 2003 3) 2004
Berlin 1 1928 X 1 12 1952 1) 1994 3) 1996
Berlin 1 1928 X 1 12 1952 1) 1994 3) 1996
Berlin 1 1929 X 1 2 1953 1) 1994 3) 2002
Berlin 1 1926 X 1 46 1954 1) 1992 2) 1992 3) 1990
Berlin 2 1956 X 1 12 1952 1) 1992 3) 2002
Berlin 1 1924 X 1 12 1952 1) 1992 3) 1993
Berlin 7 1956 X 2 18 1956 3) 1983
Berlin 6 1956 X 1 12 1952 1) 1992 3) 1992
Berlin 3 1984 X 1 18 1952 1) 1992 3) 1992
Berlin 2 1984 X 2 16 (6) 1952 1) 1998 2) 1998 3) 1993
Berlin 1 1931 X 1 6 1958 1) 1998 3) 1994
Berlin 5 1987 X 1 18 1958 1) 1998 2) 1998 3) 1994
Berlin 1 1936 X 1 12 1958 1) 1998 2) 1998 3) 1994
Berlin 1 1929 X 1 16 1952 1) 1992 3) 1994
Berlin 4 1956 X 1 14 1952 1) 1998 3) 1993
Berlin 1 1956 X 1 12 1952 1) 1998 2) 1998 3) 1993
Berlin 5 1956 X
Berlin 1 1926 X
Berlin 1 1936 X
Berlin 1 1956 X
Berlin 1 1956 X
Berlin 6 1956 X
Berlin 1 1922 X
Berlin 1 1925 X
Berlin 1 1936 X
Berlin 1 1926 X
10 1978
85 1976
23
28 1976
1
1
28 1973
23 1973
1
1
1
1
1973
Berlin 1 1929 X
Berlin 1 1956 X
Berlin 1 1926 X
Berlin 10 1965 3) 1999
Berlin 10 1966 3) 1999
Berlin 4 1966 3) 2002
Berlin 8 1966 3) 2003
Berlin 4 1960 3) 2002
Berlin 6 1964 3) 2002
Berlin 6 1970 3) 2002
Berlin 1 1970 3) 2003
Berlin 2 1988 3) 2002
Berlin 2 1988 3) 2003
Berlin 2 1936 3) 2002
Berlin 1 1957
Berlin 1 1937
Berlin 1 1965/66
Berlin 2 1966/68
Berlin 1 1930
Berlin 1 1960 1) 1996 3) 2005
Hessen 2 1955 3) 1986 3 4 1958 gut
Hessen 4 1956 3) HZ 1999 5 18 1958 gut
Hessen 40 1986/87 Abriss 2 12 1958 gut
Hessen 1 1963 1) u. 3) 1990 1 15 1958 gut
Hessen 1 1963 1) u. 2) 1978 1 9 1958 gut
Hessen 8 1982 3) HZ 1998 3 24 1957 sehr gut
Hessen 2 1957 3) HZ 1998 2 18 1957 sehr gut
Hessen 6 1936 5 12 1957 sehr gut
Hessen 39 1956 13 21 1958 gut
Hessen 37 1956 1); 2); 1987 1 22 1958 gut
Hessen 3 18 1956 gut
Hessen 2 12 1956 gut
Hessen 3 20 1956 gut
Hessen 7 21 1956 gut
Hessen 2 22 1958 gut
Hessen 3 21 1957 gut
Hessen 2 20 1957 gut
Hessen 1 12 1989 gut
Hessen 9 12 1950-1963 3) 2001
Hessen 3 16 1952, 1953 3) 2001
Hessen 4 24 1953 3) 2001
Hessen 22 18 1953
Hessen 4 6 1955 3) 1986
Hessen 1 2 1955 3) 1986
Hessen 3 12 1955 3) 1986
Hessen 1 18 1955 3) 1986
Hessen 1 24 1955 3) 2006
Hessen 1 15 1957 1)2) 2002 3) HZ 1998
Hessen 1 16 1957 1)2) 2002 3) HZ 1998
Hessen 1 17 1957 1)2) 2002 3) HZ 1998
Hessen 12 20 1957 1)2) 2002 3) HZ 1998
Hessen 14 21 1957 1)2) 2002 3) HZ 1998
Hessen 6 24 1957 1)2) 2002 3) HZ 1998
Hessen 2 18 1954 3) HZ 1991/92
Hessen 2 18 1955 3) HZ 1991/92
Hessen 1 24 1952 3) HZ 1999
Hessen 3 16 1952 3) HZ 1999
Hessen 2 12 1981 3) HZ 1989/1996
Hessen 11 14 1950
Hessen 12 12 1950
Hessen 12 18 1954
Hessen 13 18 1951 1) 2) 1989
Hessen 8 12 1955
Hessen 2 18 1954 2)1985
Hessen 10 18 1954 2)1980
Hessen 16 18 1955 2)1980
Hessen 5 18 1956 2)1980
Hessen 1 18 1956 2) 1985 3) 1985
Hessen 5 76 1951 2)1983
Hessen 1 24 1951 2)1981
Hessen 6 12 1956 2) 1980 3) 1989
Niedersachsen 4 1955
Niedersachsen 2 1958
Niedersachsen 38 1956 1 (Hochhaus) 14 1955 3) 1994
Niedersachsen 6 1956
Niedersachsen 1 1964 2 6 1956 3) 1994
Niedersachsen 6 1956 1 6 1956 3) 1994
Niedersachsen 6 1954 3) 1995 - 1999 2 6 1956 3) 1994
Niedersachsen 4 1953 3) 1992 - 2001 3 10 1967 1),2),3) 2010
Niedersachsen 30 1953 3) 1991 - 1999 2 6 1955 3) 1984 - 2004
Niedersachsen 18 1953 3) 1994 - 2005 1 5 1938 3) 1985
Niedersachsen 34 1955 3) 1991 - 1997
Niedersachsen 29 1955 3) 1991 - 1995 18 2 1953 3) 1992 - 2001
Niedersachsen 22 1956 3) 1991 - 1994 52 2 1952 3) 1991 - 1994
Niedersachsen 27 1951 3) 1992 - 2000
Niedersachsen 52 1960 3) 1992 - 1999
Niedersachsen 52 1953 - 1960 3) 1992 - 1995
Niedersachsen 1 1956 3) 1992
Niedersachsen 1 1957 3) 1995
Niedersachsen 24 1959 3) 1990 - 1999
Niedersachsen 10 1958 3) 1991 - 1993
Niedersachsen 32 1961 3) 1991 - 1999
Niedersachsen 1 1963
Niedersachsen 1 1971
Nordrhein-Westfalen 3 1953 3) 1991 1 6 1956
Nordrhein-Westfalen 1 1962 3) 1991
Nordrhein-Westfalen 8 1954 3) 1984-1992
Nordrhein-Westfalen 8 1954 3) 1984-1992
Nordrhein-Westfalen 1 1956 3) 1986
Nordrhein-Westfalen 1 1956 3) Bj.n.bekannt
Rheinland-Pfalz 1 1954 3) 1998 4 6 1954 1)+2) 2003
Rheinland-Pfalz 21 1954 3) 1998 3) 2003
Rheinland-Pfalz 2 1956 2)+3) 2000 2 4 1954 3) 1998
Rheinland-Pfalz 100 1987 9 6 1954 3) 1998
Rheinland-Pfalz 2 1956 26 12 1954 3) 1998
Rheinland-Pfalz 10 1956 3)1980 5 16 1952
Rheinland-Pfalz 1 1955 1 12 1952
Rheinland-Pfalz 1 22 1954
Rheinland-Pfalz 16 4 1951/52 3) 1980
Rheinland-Pfalz 2 18 1954/1955
Rheinland-Pfalz 2 16 1953 1+3) 2000
Rheinland-Pfalz 1 18 1955 2+3) 2000
Rheinland-Pfalz 1 18 1955 3) 2000
Rheinland-Pfalz 2 24 1953 1+3) 2000
Rheinland-Pfalz 2 16 1952 1+3) 2000
Rheinland-Pfalz 1 24 1953 1+3) 2000
Rheinland-Pfalz 1 18 1955 2+3) 2000
Rheinland-Pfalz 1 12 1952 1+2) 2000
Rheinland-Pfalz 2 2 1956 2+3) 2000
Rheinland-Pfalz 1 4 1956 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 4 1956 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 4 1956 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 2 1956 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 1 1956 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 1 1956 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 2 1956 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 12 1960 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 12 1960 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 18 1960 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 12 1960 2) 1984 3) 1990
Rheinland-Pfalz 1 12 1960 2) 1984 3) 1990
Sachsen-Anhalt 29 2-6 1937 2) 1992
Hinweise:
2. *Energetischer Zustand: 1) Dach gedämmt im Jahre...
2) Gebäudehülle gedämmt im Jahre...
3) Heizung modernisiert im Jahre...
3. Die mit X gekennzeichneten Objekte sind mit Vereinbarung über den Austausch von
Liegenschaften zwischen dem Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika
und dem Ministerium für Finanzen der BRD für die Dauer von 99 Jahren sowie einer
Vereinbarung mit der britischen Botschaft nicht in der Verwaltung der BImA
1. Wohnsiedlungen sind durch "Fettdruck" kenntlich gemacht.
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Anlage 3
bereits verkauft
Bundeswehr Alliierte und Sonstige Altlasten Kampfmittel Beides
Baden-Württemberg 35 11 24 22 4 9 42
Bayern 64 7 57 29 6 29 82
Berlin 2 0 2 0 0 2 2
Brandenburg 26 4 22 10 11 5 4
Hamburg 0 0 0 0 0 0 1
Hessen 21 2 19 8 6 7 9
Mecklenburg-Vorpommern 15 2 13 3 5 7 0
Niedersachsen 28 7 21 18 5 5 1
Nordrhein-Westfalen 12 4 8 7 3 2 7
Rheinland-Pfalz 13 0 13 13 0 0 14
Sachsen 6 2 4 2 0 4 0
Sachsen-Anhalt 18 1 17 1 2 15 1
Schleswig-Holstein 7 2 5 2 1 4 1
Thüringen 2 1 1 2 0 0 0
Gesamt 249 43 206 117 43 89 164
Anzahl
Liegenschaftsabgänge 2005 - 2009
Bestand
Belastete industr.-gewerblich nutzbare Konversionsliegenschaften der BImA
vorherige Nutzung durch Art der KontaminationBundesland Anzahl Liegenschaften
Anlage 4
Zu Frage 31 (Kooperationsverträge Bundesanstalt - Kommune 2005 - 2/2010)
Bundesland Vornutzer Fläche Bebauung
Baden-Württemberg alliiert. Streitkräfte 12 ha Kaserne
Bayern alliiert. Streitkräfte 60 ha gemischt
Bayern alliiert. Streitkräfte 40 ha gemischt
Bayern Bundeswehr 20 ha gewerblich
Hessen alliiert. Streitkräfte 25 ha Kaserne
Hessen alliiert. Streitkräfte 9 ha Kaserne
Hessen alliiert. Streitkräfte 24 ha Kaserne
Hessen alliiert. Streitkräfte 3 ha Kaserne
Hessen alliiert. Streitkräfte 47 ha Flugplatz
Hessen alliiert. Streitkräfte 22 ha Versorgungs- und Lagergebäude
Hessen Bundeswehr 13 ha Kaserne
Hessen alliiert. Streitkräfte 340 ha Kaserne, Wohnanlagen
Mecklenburg-Vorpommern NVA/Bundeswehr 50 ha Kaserne, Flugplatz
Mecklenburg-Vorpommern NVA/Bundeswehr 15 ha Kaserne
Mecklenburg-Vorpommern NVA/Bundeswehr 41 ha Kaserne
Niedersachsen alliiert. Streitkräfte 160 ha Kaserne
Niedersachsen alliiert. Streitkräfte 2 ha Schule
Niedersachsen alliiert. Streitkräfte 30 ha Wohnungen
Nordrhein-Westfalen alliiert. Streitkräfte 492 ha Übungsgelände, mit Burg Vogelsang
Sachsen Bundeswehr 49 ha Kaserne
Schleswig-Holstein Bundeswehr 26 ha Kaserne
Schleswig-Holstein Bundeswehr 192 ha Hubschrauberplatz;
Truppenunterkunft,
Kaserne
Schleswig-Holstein Bundeswehr,
alliiert. Streitkräfte
4 ha Verwaltungs- und Wohngebäude
Schleswig-Holstein Bundeswehr 35 ha Kaserne
Thüringen Bundeswehr 32 ha Kaserne
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ISSN 0722-8333]