Zum Stellenwert des Vorsorgeprinzips beim Umgang mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Konstrukten
der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, Petra Crone, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Michael Roth (Heringen), Kerstin Tack, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach geltendem Recht dürfen in der Europäischen Union (EU) nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) grundsätzlich nicht verwendet werden. Dabei handelt es sich um GVO, deren Sicherheit für Gesundheit und Umwelt in der EU nicht überprüft worden ist oder bei denen diese Überprüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Für diese GVO gibt es keinen Schwellenwert, auch für Futtermittel gilt die sogenannte Nulltoleranz. Das entspricht dem Vorsorgeprinzip, das den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gewährleistet.
Da in der EU und auch in Deutschland nicht ausreichend eiweißhaltige Futterpflanzen angebaut werden, importiert die Futtermittelindustrie vor allem gentechnisch veränderte Soja und Sojaschrot aus den USA, Argentinien und Brasilien in großen Mengen. Von Futtermittelindustrievertretern, von Teilen der Lebensmittelindustrie und von Landwirtschaftsverbänden wie dem Deutschen Bauernverband als Interessenvertreter der Anbieter und Anwender dieser GVO-Futtermittel wird die Nulltoleranz-Regelung immer wieder in Frage gestellt.
Stattdessen wird gefordert, dass nicht zugelassene GVO in importierten Futtermitteln bis zu einem bestimmten Prozentsatz toleriert werden sollen. Argumentiert wird damit, dass viele in den Exportländern zu Futterzwecken angebaute GVO in der EU nicht zugelassen seien und in diesen Ländern eine Trennung zwischen in der EU zugelassenen und nicht zugelassenen Sojasorten nicht gewährleistet werden könne. Da das Vorhandensein von nicht in der EU zugelassenen GVO im Futtermittel zur Zurückweisung der Lieferung führt, sei die ausreichende Versorgung mit eiweißhaltigen Futtermitteln gefährdet.
Nachforschungen und Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Anfragen in 2008 und 2009 haben aber ergeben, dass es in den letzten fünf Jahren lediglich 53 Fälle von Futtermittelladungen gab, die mit nicht zugelassenen GVO verunreinigt waren. Bezogen auf das Gesamtvolumen der in die EU importierten Soja von 32 Millionen waren maximal 0,2 Prozent verunreinigt. Ungefähr 90 Prozent der betroffenen Lieferungen stammten aus den USA. In Ländern wie Argentinien und Brasilien scheint die Trennung der Warenströme und Vermeidung von Verunreinigungen kaum Probleme zu bereiten.
Die Nulltoleranz für nicht zugelassene GVO hat sich als Vorsorgemaßnahme zum Schutz von Mensch und Umwelt in der Praxis bewährt, ohne die Futtermittelversorgung zu gefährden. Dennoch haben die Regierungsfraktionen der CDU, CSU und FDP Änderungen an der Regelung angekündigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Änderungen plant die Bundesregierung hinsichtlich der Nulltoleranz-Regelung? Soll mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Festlegung offizieller Probenahme- und Nachweismethoden ein Toleranzwert für nicht zugelassene GVO eingeführt werden?
Sind entsprechende Änderungen auch für andere Bereiche, z. B. Lebensmittel vorgesehen?
Für welche GVO sollen die Änderungen gelten, bzw. welche Bedingungen müssen diese hinsichtlich des Stands ihres Zulassungsverfahrens in der EU und des Standards des Zulassungsverfahrens im jeweiligen Herkunftsland erfüllen?
Wie wird sichergestellt, dass alle weltweit als Lebens- bzw. Futtermittel angebauten und somit möglicherweise in einer Futtermittellieferung enthaltenen GVO bekannt sind und mit entsprechenden Testverfahren erkannt werden können?
Wie sind die Änderungen mit der Einhaltung des Vorsorgeprinzips zu vereinbaren?
Wie wird die Gefahr eingeschätzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher an der Sicherheit solcher GVO zweifeln, bzw. kann die Akzeptanz des EU-Zulassungsverfahrens bei den Bürgerinnen und Bürgern darunter leiden, wenn ein Toleranzwert für nicht nach diesem Verfahren zugelassene GVO eingeführt wird?
Welche Belastungen könnten im Falle einer Verunreinigung in der Lebensmittelkette durch nicht zugelassene GVO aus Futtermitteln für die Lebensmittelbranche entstehen, und wie ist dies mit dem Koexistenzgedanken zu vereinbaren?
Was geschieht, wenn sich ein bereits eingeführter nicht zugelassener GVO als gesundheitlich bedenklich erweist? Wie wird die Rückverfolgbarkeit gewährleistet, und wer haftet?
Welche Auswirkungen hat das Fehlen von Haftungsregelungen im internationalen Handel mit GVO? Welche Vorschläge gibt es für das geplante Zusatzprotokoll zum Biosicherheits-Protokoll zur Regelung der Haftungsfragen, welches in diesem Jahr verabschiedet werden soll?
Sind die Änderungen im Umgang mit nicht zugelassenen GVO gegebenenfalls auch ohne entsprechende Überarbeitung der Nulltoleranz-Regelung auf EU-Ebene als nationale Regelung geplant?
Ist ein nationaler Alleingang in Sachen Nulltoleranz mit dem EU-Recht vereinbar, und welche Notwendigkeit wird dafür gesehen?
Wie wird im Falle eines nationalen Alleingangs die Gefahr eines Image-Schadens für Produkte aus Deutschland eingeschätzt?
Haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht auf „Wahrheit und Klarheit“ bei der Kennzeichnung bzw. zu erfahren, ob Produkte wie Milch, Eier oder Fleisch von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden?
Wie werden Verbraucher beim Einkauf erkennen können, ob z. B. bei der Erzeugung der Milch Futtermittel verwendet wurden, die Anteile nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen enthielten? Ist eine Kennzeichnung geplant?
Wie wird der Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes bewertet, einen Toleranzwert von 0,5 Prozent für nicht zugelassene GVO einzuführen?
Wie wird die Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes beurteilt, dass die Landwirte gern mehr Leguminosen anbauen würden, aber es fehle an leistungsfähigen Sorten?
Wie soll der Anteil des eiweißhaltigen Futterpflanzenanbaus in Deutschland und in der EU erhöht und mehr Unabhängigkeit vom internationalen Futtermittelmarkt erreicht werden?
Welche Relevanz werden den Prognosen der im „Grainclub“ zusammengeschlossenen Verbände der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft beigemessen, nach denen im Falle des Festhaltens an der Nulltoleranz für nicht zugelassene GV-Konstrukte zunächst von einem Verlust von 3,5 bis 5 Mrd. Euro für den Zeitraum von Juni 2009 bis März 2010 die Rede war, und seit kurzem von 200 bis 400 Mio. Euro Verlust für die Lebensmittel- und Futtermittelindustrie ausgegangen wird? Welche Kenntnisse liegen über die Grundlagen der Berechnungen vor?