Planung zur Verlängerung der A 100
der Abgeordneten Stephan Kühn, Lisa Paus, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der 16. Bauabschnitt ist das teuerste Autobahnvorhaben in Deutschland. Nach bisherigem Planungsstand soll allein der drei Kilometer kurze 16. Bauabschnitt ca. 420 Mio. Euro kosten. Der Weiterbau der Bundesautobahn 100 von Neukölln durch Treptow und Friedrichshain ist ein Bundesfernstraßenprojekt, das seit Jahren aufgrund seiner Auswirkungen auf Anwohnerinnen, Anwohner und Umwelt sowie seiner verkehrlichen Wirkung höchst umstritten ist. Die Folge ist wachsender Widerstand dagegen. Nach über 2 500 Einwänden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch die Bevölkerung hat nun, nach Pankow und dem betroffenen Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg, auch der Stadtbezirk Lichtenberg das Projekt abgelehnt.
Es sprechen viele umwelt-, verkehrs- und stadtentwicklungspolitische Gründe gegen dieses Projekt. Nicht nur das, es muss auch der finanzielle Mitteleinsatz in Frage gestellt werden. Mit mindestens 420 Mio. Euro für drei Kilometer Straße ist dieser Streckenabschnitt überproportional teuer. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist zweifelhaft, so sollen die Grundlagen der Prognosen aus den 90er Jahren durch ein neues Gutachten verifiziert werden. Trotzdem werden angeblich mit Mitteln des Bundes bauvorbereitende Maßnahmen betrieben, wie der Ankauf von Grundstücken und Gebäuden.
Wir fragen die Bundesregierung:
A. Allgemeines
1. Ist nach Meinung der Bundesregierung der Bau dieses Teilabschnitts der Stadtautobahn mit § 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vereinbar, in dem es heißt: „Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind.“?
2. Wird die Bundesregierung aufgrund der Vielzahl rechtlicher und fachlicher Mängel das Planfeststellungsverfahren stoppen, und wenn nicht, warum nicht?
3. Wird die Bundesregierung vom Ausbau der A 100 Abstand nehmen, wenn das Land Berlin oder betroffene Stadtbezirke diesen nicht wollen?
B. Neues Nutzen-Kosten-Verhältnis der geplanten A 100, 16. Bauabschnitt
4. Ist der ermittelte Nutzen-Kosten-Faktor der A 100 von 3,6 auf der Grundlage der alten Verkehrsprognose 2015 erfolgt?
Wurde auf Grundlage der neuen Gesamtverkehrsprognose 2025 der Nutzen-Kosten-Faktor neu berechnet?
Wenn ja, wie ist das Ergebnis?
Wenn nein, wann wird der Nutzen-Kosten-Faktor neu berechnet werden?
5. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, „dass zurzeit nur solche Verkehrsprojekte realisiert würden, deren volkswirtschaftlicher Nutzen mindestens viermal so hoch sei wie ihre Kosten“ (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 29. Januar 2010 „Ramsauer muss Investitionen kürzen“)?
6. Mit welchem Lkw-Anteil ab 2,8t wurde das Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt?
7. Wie hoch ist der induzierte Verkehr, der in die Berechnung des Nutzen- Kosten-Verhältnisses eingeflossen ist?
8. Wurden bei der Berechnung auch die Verkehrsverhältnisse an den Anschlussstellen bzw. am Ende des Bauabschnitts berücksichtigt?
Wenn ja, wie wurden diese bei der Berechnung eingeschätzt?
C. Grunderwerb auf der Trasse der geplanten A 100, 16. Bauabschnitt
9. Ist die Information zutreffend, dass die Bundesstraßenverwaltung seit dem 1. Januar 2010 Eigentümerin des Grundstücks Beermannstraße 22 ist, das auf der Trasse der geplanten Verlängerung der A 100, 16. Bauabschnitt, liegt?
10. Wenn ja, aus welchem Grund hat die Bundesstraßenverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt, also noch vor dem Ende des laufenden Planfeststellungsverfahrens, dieses Grundstück erworben?
11. Was bedeutet dieser Eigentumswechsel für die Mieterinnen und Mieter dieses Hauses?
12. Was geschieht mit dem Grundstück wenn kein Planfeststellungsbeschluss ergeht oder der Planfeststellungsbeschluss gerichtlich außer Kraft gesetzt oder aus anderen Gründen dieses Bauprojekt nicht umgesetzt wird?
13. Aus welchem Haushaltstitel wurde der Ankauf finanziert?
14. Sind noch weitere Grundstücke oder Teilgrundstücke auf dieser Trasse von der Bundesstraßenverwaltung erworben worden?
Wenn ja, wann und welche?
15. Welche Kosten sind gegebenenfalls entstanden (bitte einzeln aufschlüsseln)?
D. Linienführung
16. Ist die Bundesregierung sicher, dass der Berliner Senat alle Alternativen und Varianten zur vorgegebenen Linienführung geprüft hat?
Wenn ja, woher nimmt sie diese Sicherheit?
Wenn nein, welche Schlüsse zieht sie daraus, dass dadurch das Verfahren gegebenenfalls rechtlich angreifbar ist?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass es rechtlich angreifbar ist, dass der Berliner Senat nicht alle Alternativen und Varianten zur vorgegebenen Linienführung geprüft hat?
18. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der 16. Bauabschnitt für sich allein nicht funktionsfähig ist und in dieser Form nicht realisiert werden darf?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung von Experten, dass der 16. Bauabschnitt allein kaum oder gar nicht zu Entlastungen führen wird, solange der 17. Bauabschnitt nicht vollendet ist?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Realisierung dieses 17. Bauabschnitts, oder wird es keine Weiterführung geben?
E. Lkw-Verkehre
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass die A 100 nach Fertigstellung des 16. Bauabschnitts entsprechend ihrer Aufgabenstellung als Bundesautobahn einen Teil der Lkw-Verkehre vom Berliner Ring ableiten und sie über die Berliner Innenstadt auf direktem und kürzestem Wege nach Norden Richtung A 114 führen wird?
21. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Planfeststellungsunterlagen keine verifizierbaren Ableitungen über die Lkw-Verkehre ab 2,8 Tonnen beinhaltet, diese Angaben für die rechtlich vorgeschriebenen Lärmprognosen jedoch unabdingbar sind?
22. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Erhebungen der Bundesanstalt für Straßenwesen für den Lkw-Verkehr in Teilbereichen um den Faktor 3 von den Werten der Planfeststellungsunterlagen abweichen?
F. Unverträglichkeitsprüfung und Beteiligungsrechte
23. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens für den 16. Bauabschnitt der A 100 von zwei mal zwei Fahrspuren ausgeht, während bei diesem Projekt tatsächlich alle Planungsstände, beginnend mit der ersten Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan im Jahr 1991, von mindestens zwei mal drei Spuren ausgegangen sind?
24. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass (Wohn-)Gebiete, die nach Fertigstellung des 16. Bauabschnitts einer deutlichen Zunahme von Autoverkehr und damit verbundenen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, nicht als solche im Planfeststellungsverfahren ausgewiesen wurden?
Wie hoch wird die Lärmbelastung sein?
25. Mit welchen Auswirkungen der zusätzlichen Schadstoffbelastung auf die Umweltzone rechnet die Bundesregierung, und wurden diese wissenschaftlich untersucht?
26. Wird durch die Autobahn zusätzlicher Verkehr in den Citybereich gezogen, der aufgrund seiner zusätzlichen Emissionen – PM10 / NOx etc. – die Umweltzone gefährdet, und ist nicht schon deshalb der Bau des Abschnitts 16 ausgeschlossen?
27. Mit welcher Belastung der Umgebungsluft muss gerechnet werden, hier bitte besonders Angaben über die der Partikelfeinstäube PM10 und PM2,5, des Kohlenmonoxids CO und der Stickoxide NOx?
Wie weit wird diese in die Randstreifen hineinwirken?
28. Wie soll den Betroffenen in diesen Gebieten, die von ihren Beteiligungsrechten keinen Gebrauch machen konnten, die Einspruchsmöglichkeit gegeben werden?
Fragen28
Ist nach Meinung der Bundesregierung der Bau dieses Teilabschnitts der Stadtautobahn mit § 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vereinbar, in dem es heißt: „Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind.“?
Wird die Bundesregierung aufgrund der Vielzahl rechtlicher und fachlicher Mängel das Planfeststellungsverfahren stoppen, und wenn nicht, warum nicht?
Wird die Bundesregierung vom Ausbau der A 100 Abstand nehmen, wenn das Land Berlin oder betroffene Stadtbezirke diesen nicht wollen?
Ist der ermittelte Nutzen-Kosten-Faktor der A 100 von 3,6 auf der Grundlage der alten Verkehrsprognose 2015 erfolgt?
Wurde auf Grundlage der neuen Gesamtverkehrsprognose 2025 der Nutzen-Kosten-Faktor neu berechnet?
Wenn ja, wie ist das Ergebnis?
Wenn nein, wann wird der Nutzen-Kosten-Faktor neu berechnet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, „dass zurzeit nur solche Verkehrsprojekte realisiert würden, deren volkswirtschaftlicher Nutzen mindestens viermal so hoch sei wie ihre Kosten“ (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 29. Januar 2010 „Ramsauer muss Investitionen kürzen“)?
Mit welchem Lkw-Anteil ab 2,8t wurde das Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt?
Wie hoch ist der induzierte Verkehr, der in die Berechnung des Nutzen- Kosten-Verhältnisses eingeflossen ist?
Wurden bei der Berechnung auch die Verkehrsverhältnisse an den Anschlussstellen bzw. am Ende des Bauabschnitts berücksichtigt?
Wenn ja, wie wurden diese bei der Berechnung eingeschätzt?
Ist die Information zutreffend, dass die Bundesstraßenverwaltung seit dem 1. Januar 2010 Eigentümerin des Grundstücks Beermannstraße 22 ist, das auf der Trasse der geplanten Verlängerung der A 100, 16. Bauabschnitt, liegt?
Wenn ja, aus welchem Grund hat die Bundesstraßenverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt, also noch vor dem Ende des laufenden Planfeststellungsverfahrens, dieses Grundstück erworben?
Was bedeutet dieser Eigentumswechsel für die Mieterinnen und Mieter dieses Hauses?
Was geschieht mit dem Grundstück wenn kein Planfeststellungsbeschluss ergeht oder der Planfeststellungsbeschluss gerichtlich außer Kraft gesetzt oder aus anderen Gründen dieses Bauprojekt nicht umgesetzt wird?
Aus welchem Haushaltstitel wurde der Ankauf finanziert?
Sind noch weitere Grundstücke oder Teilgrundstücke auf dieser Trasse von der Bundesstraßenverwaltung erworben worden?
Wenn ja, wann und welche?
Welche Kosten sind gegebenenfalls entstanden (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung sicher, dass der Berliner Senat alle Alternativen und Varianten zur vorgegebenen Linienführung geprüft hat?
Wenn ja, woher nimmt sie diese Sicherheit?
Wenn nein, welche Schlüsse zieht sie daraus, dass dadurch das Verfahren gegebenenfalls rechtlich angreifbar ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass es rechtlich angreifbar ist, dass der Berliner Senat nicht alle Alternativen und Varianten zur vorgegebenen Linienführung geprüft hat?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der 16. Bauabschnitt für sich allein nicht funktionsfähig ist und in dieser Form nicht realisiert werden darf?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung von Experten, dass der 16. Bauabschnitt allein kaum oder gar nicht zu Entlastungen führen wird, solange der 17. Bauabschnitt nicht vollendet ist?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Realisierung dieses 17. Bauabschnitts, oder wird es keine Weiterführung geben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass die A 100 nach Fertigstellung des 16. Bauabschnitts entsprechend ihrer Aufgabenstellung als Bundesautobahn einen Teil der Lkw-Verkehre vom Berliner Ring ableiten und sie über die Berliner Innenstadt auf direktem und kürzestem Wege nach Norden Richtung A 114 führen wird?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Planfeststellungsunterlagen keine verifizierbaren Ableitungen über die Lkw-Verkehre ab 2,8 Tonnen beinhaltet, diese Angaben für die rechtlich vorgeschriebenen Lärmprognosen jedoch unabdingbar sind?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Erhebungen der Bundesanstalt für Straßenwesen für den Lkw-Verkehr in Teilbereichen um den Faktor 3 von den Werten der Planfeststellungsunterlagen abweichen?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens für den 16. Bauabschnitt der A 100 von zwei mal zwei Fahrspuren ausgeht, während bei diesem Projekt tatsächlich alle Planungsstände, beginnend mit der ersten Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan im Jahr 1991, von mindestens zwei mal drei Spuren ausgegangen sind?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass (Wohn-)Gebiete, die nach Fertigstellung des 16. Bauabschnitts einer deutlichen Zunahme von Autoverkehr und damit verbundenen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, nicht als solche im Planfeststellungsverfahren ausgewiesen wurden?
Wie hoch wird die Lärmbelastung sein?
Mit welchen Auswirkungen der zusätzlichen Schadstoffbelastung auf die Umweltzone rechnet die Bundesregierung, und wurden diese wissenschaftlich untersucht?
Wird durch die Autobahn zusätzlicher Verkehr in den Citybereich gezogen, der aufgrund seiner zusätzlichen Emissionen – PM10 / NOx etc. – die Umweltzone gefährdet, und ist nicht schon deshalb der Bau des Abschnitts 16 ausgeschlossen?
Mit welcher Belastung der Umgebungsluft muss gerechnet werden, hier bitte besonders Angaben über die der Partikelfeinstäube PM10 und PM2,5, des Kohlenmonoxids CO und der Stickoxide NOx?
Wie weit wird diese in die Randstreifen hineinwirken?
Wie soll den Betroffenen in diesen Gebieten, die von ihren Beteiligungsrechten keinen Gebrauch machen konnten, die Einspruchsmöglichkeit gegeben werden?