Gesundheitsschutz beim Stromnetzausbau und Zusammenhang der Zunahme von Hautkrebserkrankungen mit dem Klimawandel
der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Detlev Spangenberg und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im jährlichen Bericht gemäß dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) vom 19. Dezember 1986 berichtete die Bundesregierung über die „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2016“ (Bundestagsdrucksache 19/5350). Unter „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ heißt es im Bericht auf Seite 42, Fragen des Gesundheits- und Strahlenschutzes müssten beim Ausbau des Stromnetzes von Anfang an berücksichtigt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz leiste mit einem Forschungsprogramm einen wichtigen Beitrag zur Klärung der offenen Fragen in diesem Zusammenhang.
Unter „Optische Strahlung“ wird auf Seite 4 die „deutliche Zunahme von Hautkrebserkrankungen“ berichtet. Auf Seite 48 wird dann „übermäßige UV-Belastung“ als eine der „durch den Klimawandel zunehmenden, gesundheitsschädigenden Belastungen“ genannt. In der dazu genannten Quelle (www.rki.de/DE/ Content/Gesund/Umwelteinfluesse/Klimawandel/Klimawandel-Gesundheit- Sachstandsbericht.pdf?__blob=publicationFile) heißt es, dass „bisher nur wenige wissenschaftliche Arbeiten zum Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und der Prävalenz von Hauterkrankungen publiziert“ wurden, „quantitative Aussagen und Prognosen […] für den deutschen Raum bisher nicht veröffentlicht“ wurden und dass „die wichtigste Ursache der Hautkrebserkrankungen das veränderte Freizeitverhalten“, nämlich längere Aufenthalte im Freien und „häufigere Urlaube in sonnenreichen Regionen“ ist. Die Latenzzeit zwischen Strahlenschaden und Auftritt der Krebserkrankung beträgt 20 bis 30 Jahre (www.derma.de/de/ news/uebersicht/detail/archive/2018//browse/1/article/4971/1048/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Kennt die Bundesregierung bereits Ergebnisse oder zumindest Hinweise aus dem o. g. Forschungsprogramm des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Klärung der offenen Fragen des Gesundheits- und Strahlenschutzes?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Falls nein, hält die Bundesregierung bei den dann noch offenen Fragen einen Aus- oder Neubau des Stromnetzes für die Gesundheit der Bevölkerung überhaupt für verantwortbar?
Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die heute auftretenden Hautkrebs-Neuerkrankungen wegen der langen Latenzzeit nicht Folge des heutigen Klimas, sondern des Klimas vor 20 bis 30 Jahren wären und vor dem in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Bericht gemäß dem Strahlenschutzvorsorgegesetz sowie des darin als Quelle genannten Sachstandberichtes des Robert-Koch-Instituts für gerechtfertigt, die Begriffe „Zunahme von Hautkrebserkrankungen“ und „Klimawandel“ in einen direkten Zusammenhang zu stellen?