Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Kastration von Ferkeln
der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Fleisch von männlichen Schweinen kann ab dem Einsetzen der Geschlechtsreife einen stark unangenehmen Geruch entwickeln, weshalb männliche Ferkel einer chirurgischen Kastration unterzogen werden. Durch die Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde die betäubungslose Ferkelkastration mit einer Übergangszeit von fünf Jahren ab dem 1. Januar 2019 verboten. Die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD verlängerte diese Übergangszeit um zwei weitere Jahre, wodurch die betäubungslose Kastration bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin gestattet ist. Zu der Kastration der Ferkel ohne Betäubung existieren bereits in anderen EU-Staaten praktizierte Alternativen wie die Ebermast, die Immunokastration, die Kastration unter Lokalanästhesie und die Inhalationsnarkose mit Isofluran.
Die Bundesregierung scheint nach Einschätzung der Fragesteller die Methode der Kastration mit Isofluran zu bevorzugen. Entsprechend existiert ein Verordnungsenwurf, der es sachkundigen Personen ermöglichen soll, eigenständig die Narkose mittels Isofluran durchzuführen (Referentenentwurf für eine Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen – FerkNarkSachkV). Finanziell flankiert wurde diese Maßnahme bereits in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 8. November 2019: Die Koalitionsfraktionen bewilligten nach Ansicht der Fragesteller kurzerhand 10 Mio. Euro zusätzlich, um u. a. die Anschaffung von Narkosegeräten zu fördern und Schulungsprogramme für sachkundige Personen zu finanzieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Auf Basis welcher Erkenntnisse erachtet die Bundesregierung die Isoflurannarkose als vorteilhafter oder förderwürdiger gegenüber den anderen in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Alternativen?
Mit welchen durchschnittlichen Anschaffungskosten pro Narkosegerät kalkuliert die Bundesregierung in Bezug auf den in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses beschlossenen Förderumfang für Narkosegeräte von 2 000 000 Euro?
Mit welchen prozentualen Anteilen gedenkt die Bundesregierung, die Anschaffung einzelner Narkosegeräte zu fördern?
Wie viele Betriebe werden laut Einschätzung der Bundesregierung die Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Kastration von Ferkeln anwenden (bitte nach Betriebsgrößen von 0 bis 100 Sauen, 100 bis 1 000 Sauen und über 1 000 Sauen aufschlüsseln)?
Mit welchem Marktanteil rechnet die Bundesregierung folglich für mit Isofluran narkotisierten und kastrierten Ferkeln?
Mit welchem Betrag soll das notwendige Schulungsprogramm für Landwirte in Bezug auf die im Einzelplan 10 des Haushaltes vorgesehenen und als „Zuschüsse zur Förderung von nichtinvestiven Maßnahmen für die Verbesserung des Tierwohls“ beschriebenen 8 000 000 Euro gefördert werden?
Mit welchem Teilnehmerumfang zur Erlangung des erstmaligen Sachkundenachweises wird seitens der Bunderegierung gerechnet?
Welche Kosten kommen nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Teilnehmer zur Erlangung des Sachkundenachweises zu?
Zu welchem prozentualen Anteil soll die Teilnahme an dem notwendigen Sachkundenachweis gefördert werden?
Sollen mit dem Schulungsprogramm auch Folgeschulungen nach § 6 Absatz 4 des Verordnungsentwurfes gefördert werden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den entstehenden Erfüllungsaufwand für die FerkNarkSachkV ein? Auf welchen Kalkulationsgrundlagen basieren die Berechnungen?
Welche Bundesländer ermöglichen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten im Rahmen der Agrarinvestitionsförderprogramme (AFP)?
Wie hoch kann diese AFP-Förderung nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt sein (bitte länderspezifisch aufführen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVFLG), die Defizite der im Markt erhältlichen Narkosegeräte im Hinblick auf die Anwendersicherheit im vergangenen Jahr feststellte (vgl. topagrar 03/2019, S. S 13)?
Welche Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirkung von Isofluran auf den Anwender bzw. die menschliche Gesundheit, insbesondere die Lebergesundheit, sind der Bundesregierung bekannt, und wie werden mögliche negative Auswirkungen auf die Anwendergesundheit beurteilt?
Wie wird nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts der Einheitsgröße verfügbarer Atemmasken und fehlender Dosierungsmöglichkeiten für die Anflutungsmenge des Narkosegases sichergestellt, dass eine angemessene Narkosetiefe der Ferkel alters- und gewichtsindividuell gewährleistet wird?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den prozentualen Anteil an ungenügend oder zu stark betäubten Ferkeln bei Durchführung der Isoflurannarkose bei heutigem Entwicklungsstand dieser Methode ein?
Wie und in welchen Zeitintervallen soll nach Einschätzung der Bundesregierung eine ordnungsgemäße Wartung der Narkosegeräte gewährleistet werden, und soll eine ordnungsgemäße Wartung durch unabhängige Dritte erfolgen?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern bereits in weiteren EU-Mitgliedstaaten, in denen die Isoflurannarkose angewendet wird, ein Sachkundenachweis erforderlich ist?
Sind der Bunderegierung Daten über die Vergleichbarkeit (Umfang und Kosten) dieser Sachkundenachweise in anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt?
Werden Sachkundenachweise, welche gegebenenfalls innerhalb anderer EU-Staaten erforderlich und dort erworben worden sind, auch in Deutschland gültig sein, und gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, EU-weite Grundlagen für die Erlangung der Sachkunde zur Isoflurannarkose zu schaffen?
Wie soll nach Plänen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der öffentlichen Aussage der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Februar 2019 im Rahmen einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Tierwohllabels, wonach Schweine, deren Fleisch unter dem noch zu verabschiedenden Tierwohlkennzeichnungsgesetz vermarktet würden, nicht betäubungslos kastriert werden dürften (vgl. www.tagesspiegel.de/wirtschaft/staatliches-tierwohllabel-wie-julia-kloeckner-das-leben-der-schweineverbessern-will/23956188.html), bei der Ferkelerzeugung außerhalb Deutschlands und weitergehendem Import dieser Ferkel zu einer Mast in Deutschland eine Kontrolle stattfinden, und wird für ausländische Erzeuger innerhalb dieser Warenkette ebenfalls ein entsprechender Sachkundenachweis Voraussetzung sein?
Gibt es derzeit einheitliche Regelungen auf EU-Ebene, die die technische Beschaffenheit von Isofluran-Narkosegeräten in Bezug auf Anwendersicherheit und einer gemäß § 5 Absatz 3 des Verordnungsentwurfes manipulationssicheren Aufzeichnung beschreiben?
Falls nicht, plant die Bundesregierung, einheitliche Regelungen für die technische Beschaffenheit auf europäischer Ebene anzustoßen?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „manipulationssicher“ in Anbetracht von § 5 Absatz 3 des Verordnungsentwurfs, wonach Narkosegeräte „manipulationssicher“ jede einzelne Anwendung aufzeichnen müssen?
Weshalb ist eine manipulationssichere Aufzeichnung gemäß § 5 Absatz 3 des Verordnungsentwurfs erforderlich?
Welche Schlüsse sind nach Auffassung der Bundesregierung zu ziehen, sofern die nach § 5 Absatz 3 des Verordnungsentwurfs aufgezeichneten Anwendungen und die nach § 8 aufgezeichneten Betäubungen voneinander abweichen?