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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sicherung und Erhalt der Lebensgrundlagen durch eine verantwortungsbewusste und klimagerechte Sicherheits- und Außenpolitik - Die Rolle Deutschlands als Mitglied im UN-Sicherheitsrat

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/947517.04.2019

Sicherung und Erhalt der Lebensgrundlagen durch eine verantwortungsbewusste und klimagerechte Sicherheits- und Außenpolitik – Die Rolle Deutschlands als Mitglied im UN-Sicherheitsrat

der Abgeordneten Lisa Badum, Jürgen Trittin, Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Auswirkungen der Klimakrise bedrohen heute schon Millionen von Menschen weltweit in ihrer Existenz. Und es sind die Entwicklungsländer, die von diesen Folgen und von klimabedingter Vertreibung fünf Mal mehr bedroht sind als die Industrienationen (vgl. https://d1tn3vj7xz9fdh.cloudfront.net/s3fs-public/file_attachments/bp-uprooted-climate-change-displacement-021117-en.pdf).

Damit wird die Klimakrise zu einer zentralen Bedrohung für die internationale Sicherheit. Denn Nahrungsmittelknappheit, Wasserarmut, Dürre auf den Feldern, der Wettstreit um Ressourcen, oder auch der Verlust des eigenen Zuhauses, der eigenen Existenz durch die Klimakrise destabilisiert gesamte gesellschaftliche Systeme. Frauen und Minderheiten, insbesondere im globalen Süden, leiden überdurchschnittlich unter den klimatischen Veränderungen. Ohne umfassende gender-responsive Maßnahmen zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen und Anpassung an den Klimawandel, bedrohen die Folgen von Klimaveränderungen nicht nur die Sicherheit der Menschen in vielen Regionen weltweit, sondern auch Frieden und Stabilität. Die Risikoanalysen des Weltklimarats belegen, dass die bereits auftretenden Klimaveränderungen die sozialen und wirtschaftlichen Chancen in Entwicklungs- und Schwellenländern negativ beeinflussen.

Daher ist es wichtig, den Kampf gegen die Klimakrise, die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und ebenso die Umsetzung der Agenda 2030 und der globalen Nachhaltigkeitsziele auch aus sicherheitspolitischer Sicht auf die Agenda zu setzen. Darüber hinaus müssen die Folgen der Klimakrise in die Ausrichtung der künftigen Sicherheits- und Außenpolitik einbezogen und gender-responsive sowie krisenpräventive Potenziale der Klimadiplomatie weiter erforscht und umgesetzt werden. Nur dadurch können Ansätze einer krisen- und konfliktpräventiven Klimapolitik vorangetrieben und das Thema systematisch und gendergerecht in politischen Institutionen und Prozessen verankert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche sicherheits- und außenpolitischen Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, die zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen (bitte auflisten)?

2

Inwieweit ist die Umsetzung der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsziele Teil der Sicherheits- und Außenpolitik der Bundesregierung?

Stellen die neuesten Erkenntnisse des IPCC-Sonderberichts über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C (www.ipcc.ch/sr15/) und die sich daraus ergebende Notwendigkeit ambitionierter Klimaziele für die Bundesregierung einen Anlass zur Neuausrichtung ihrer Sicherheits- und Außenpolitik dar?

3

Inwiefern gedenkt die Bundesregierung eine Verknüpfung zwischen humanitärer Hilfe, Klimaanpassungsmaßnahmen, Gleichstellung von Frauen und Minderheiten und Sicherheit herzustellen und Maßnahmen in der Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe entsprechend kohärent anzupassen?

4

Inwieweit sieht sich die Bundesregierung in Verantwortung, Menschen, die perspektivisch durch die Klimakrise ihr Zuhause verlieren werden, in Würde, selbstbestimmt und frühzeitig migrieren zu können und versteht dies auch als Beitrag für Stabilität und Sicherheit?

5

Versteht die Bundesregierung den Global Compact on Migration und im Speziellen Ziele 2, 5 und 23 in Hinblick auf Vertreibungen im Kontext der Klimakrise als Chance, einen Handlungsrahmen für internationale Kooperationen auch für Stabilität und Frieden voranzutreiben?

Wenn ja, wie möchte sie diese Chance auch im VN-Sicherheitsrat auch im Hinblick auf sicherheitspolitische Fragestellungen nutzen?

Wenn nein, warum nicht, und welche Alternativen schweben ihr vor?

6

Welche konkreten und neuen Vorhaben plant die Bundesregierung im Rahmen des selbstgewählten Schwerpunktes Klimaschutz und Sicherheit im VN-Sicherheitsrat, vor dem Hintergrund, dass laut Aussagen von Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas „der Klimawandel […] immer mehr zur Gefahr für Frieden und Sicherheit“ wird (www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/maas-un-rede-sicherheitsrisiken-durch-klimawandel-100.html)?

a) Inwiefern will die Bundesregierung darauf hinarbeiten, dass eine systematischere Evaluation und ein verbesserter Informationsaustausch im Hinblick auf die Auswirkungen der Klimakrise im Rahmen der VN stattfinden können, und werden dabei die Auswirkungen auf ungeschützte und verletzliche Gruppen ebenfalls mitgedacht und abgefragt?

b) Welchen Fokus und welche regionalen Schwerpunkte will die Bundesregierung im Themenkomplex Klimawandel und Sicherheit setzen?

c) Wie soll das von der Bundesregierung angestrebte Klimawandel-Mainstreaming in den VN-Missionen konkret in Maßnahmen umgesetzt werden?

d) Wo und bei welchen Prozessen in den Jahren 2019 und 2020 im VN-Sicherheitsrat wird das Thema eine Rolle spielen (falls schon bekannt, bitte Datum und Teilnehmende von Treffen angeben), und was ist das angestrebte Ergebnis nach zwei Jahren Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? Welche diplomatischen Ressourcen stehen für diese Vorhaben zur Verfügung?

e) Wie vereinbart die Bundesregierung die Themensetzung von „Klimawandel und Sicherheit“ mit dem ebenfalls gesetzten Schwerpunkt zur Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“?

f) Wie sollen die „besseren Frühwarnsysteme und Präventionsmechanismen“ (s. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/klima/klimasicherheit-freundesgruppe-deutschland/2141356), die die Bundesregierung anstrebt zu etablieren, konkret aussehen, und werden sie stets gender-responsiv ausgestaltet?

g) Wie gedenkt die Bundesregierung, die Verknüpfung der Themen „Stärkung des humanitären Völkerrechts, Wahrung des humanitären Raumes“ mit der Frage der klimabedingten Vertreibung herzustellen?

h) Wie soll das Thema der Vertreibung im Kontext der Klimakrise angegangen und der Schutz und die Würde der betroffenen Menschen garantiert werden, welche Treffen und Veranstaltungen sind dazu geplant? Welche Lösungsansätze wird die Bundesregierung für Länder wie z. B. Kiribati, Malediven oder Tuvalu entwickeln bzw. vorschlagen, die durch Überschwemmung vollständig in ihrer Existenz und von Staatenlosigkeit bedroht sind?

i) Diskutiert die Bundesregierung sowohl mit zuständigen Bundesministerien als auch im VN-Sicherheitsrat auch das Instrument des Klimapasses als mögliches letztes Mittel zur Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner bedrohter Inselstaaten (falls ja, mit wem, und bitte Datum der Treffen und Teilnehmende angeben)? Falls nein, ist es nach Einsicht der Bundesregierung noch möglich, mit ambitionierter Klimapolitik die Überschwemmung einiger Inselstaaten zu verhindern?

j) Falls die Bundesregierung eine Verhinderung der Überschwemmung der Inselstaaten als nicht möglich ansieht, welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Inselstaaten? Welche logistischen, technischen und finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung der betroffenen Bevölkerung bereit (bitte auflisten), und wird es zusätzliche Kompensationszahlungen für die erlittenen Schäden und Verluste (https://unfccc.int/topics/adaptation-and-resilience/workstreams/approaches-to-address-loss-and-damage-associated-with-climate-changeimpacts-in-developing-countries) geben (wenn ja, in welcher Höhe), und werden alle diese Maßnahmen gender-responsiv gedacht (falls nein, bitte begründen)?

7

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen des VN-Sicherheitsrates für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens einsetzen, wie es im Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 19/2982, Nummer 7) angekündigt worden ist, und wenn ja, wie?

8

Wie geht die Bundesregierung mit der Kritik u. a. seitens der russischen Mitglieder im VN-Sicherheitsrat um, dass die Klimakrise nicht im Rahmen der Sitzungen des VN-Sicherheitsrates diskutiert werden solle?

Hat die Bundesregierung Verbündete, die gemeinsam mit Deutschland dieses Thema auf die Agenda im VN-Sicherheitsrat setzten wollen, und wenn ja, welche (www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/s_pv_8451.pdf S. 16/83)?

9

Wie fördert die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat interinstitutionelle Vernetzung und den Wissenstransfer vor allem in den von der Klimakrise besonders betroffenen Regionen?

a) Inwiefern werden klimawissenschaftliche Erkenntnisse und Katastropheninformationen von Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und der Weltorganisation für Meteorologie WMO für diese Länder nutzbar gemacht?

b) Inwieweit werden regionale Perspektiven in laufende internationale politische Prozesse im Bereich Klimaschutz integriert?

c) Inwieweit wird versucht, gezielt Datenlücken zu Vertreibung im Kontext der Klimakrise zu schließen?

10

Welche Ziele verfolgt die Freundesgruppe „Klima und Sicherheit“, die Deutschland am 1. August 2018 zusammen mit dem Pazifikstaat Nauru gegründet hat (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/klima/freundesgruppe-klima-und-sicherheit/2125194)?

a) Wie soll die Zielsetzung, „gemeinsam Lösungsansätze für die sicherheitspolitischen Folgen des Klimawandels zu entwickeln, das Thema nach außen zu kommunizieren und die Vereinten Nationen stärker als bisher damit zu befassen“ bis zu welchem Zeitpunkt mit welchen Maßnahmen konkret umgesetzt werden?

b) In welchen Abständen und in welcher Zusammensetzung treffen sich ihre Mitglieder bzw. haben sich schon getroffen (bitte Datum, Teilnehmende, Themen der Treffen auflisten)?

c) Spielen die Ergebnisse des Austauschs der Gruppe eine Rolle für die deutsche Arbeit im VN-Sicherheitsrat und deutsche Außen- und Sicherheitspolitik (falls ja, bitte konkrete Beispiele nennen)?

11

Inwieweit plant die Bundesregierung die Verzahnung ihrer klimapolitischen Bemühungen im VN-Sicherheitsrat mit den Verhandlungen innerhalb der VN-Klimarahmenkonvention sicherzustellen?

12

Inwiefern wird die Bundesregierung auf internationaler Ebene den Zusammenhang zwischen Klimakrise, Sicherheit, Flucht, Migration und Vertreibung thematisieren?

a) Wird die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat den fehlenden rechtlichen Status jener Menschen thematisieren, die aufgrund der Auswirkungen der Klimakrise vertrieben und in die Zwangsmigration getrieben werden?

b) Plant die Bundesregierung diese Thematik und insbesondere den fehlenden Schutzstatus für Betroffene während der anstehenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands zu thematisieren?

13

Setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung der EU-Klimaaußenpolitik ein, beispielsweise durch eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Europäischen Kommission im Bereich Klimadiplomatie, und welche Maßnahmen hat sie hierzu konkret unternommen?

14

Inwiefern gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, aufgrund der geplanten stärkeren Betonung des Themas „Klima und Sicherheit“ Mittel und Personal im Referat für Klima- und Umweltaußenpolitik im Auswärtigen Amt aufzustocken?

15

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sowohl die Klima- als auch die Außen- und Sicherheitspolitik stets gender-responsiv ausgestaltet und der Fokus der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates „Frauen, Frieden, Sicherheit“ kohärent verankert wird?

16

Inwieweit werden in der informellen Expertinnen- und Expertengruppe des VN-Sicherheitsrates zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ Klimathemen besprochen bzw. bearbeitet?

a) Falls ja, in welchem Rahmen?

b) Wird die Arbeit der informellen Expertinnen- und Expertengruppe „Frauen, Frieden und Sicherheit“ schriftlich dokumentiert, und inwieweit wird die Arbeit der Expertinnen- und Expertengruppe in den formellen Sitzungen des VN-Sicherheitsrates evaluiert?

17

Inwieweit plant die Bundesregierung die im Rahmen der in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ als Schwerpunkt gesetzten Strategie für „Sicherheitssektorreform“ an Bedürfnisse von Frauen, die von der Klimakrise stärker betroffen sind als Männer, anzupassen und dafür zu sorgen, dass sie in internationalen Friedensmissionen und nationalen Sicherheitsstrukturen beteiligt sind (Bundestagsdrucksache 18/12813)?

Wann wird diese Strategie vorgelegt, und welche Maßnahmen, auch parlamentarischer Art, wird die Bundesregierung hierzu in den kommenden Jahren ergreifen?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung den Vorschlag der Expertengruppe zu Klima und Sicherheit aus den G7- bzw. G8-Staaten zu einer besseren Vernetzung der Außenministerien mittels einer elektronischen Plattform zu den politischen Folgen des Klimawandels umgesetzt, und (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/klima/klimaundsicherheit-node) was sind die Ergebnisse der Plattform in Bezug auf den Kampf gegen die Klimakrise und Klimafolgen?

19

Welche krisenpräventiven Maßnahmen zur Minimierung von aus der Klimakrise resultierenden Risiken werden im Rahmen des EU-Konzeptes zur Klima-Außenpolitik und im Rahmen des in den Ratsschlussfolgerungen der EU-Außenminister aus dem Jahr 2011 vereinbarten Mandats für die EU seitens der Bundesregierung unternommen?

20

Welche Maßnahmen wurden im Bereich Klima-Außenpolitik auf nationaler Ebene im Zeitraum 2013 bis 2015 seitens der Bundesregierung ergriffen?

a) Wurden diese Maßnahmen evaluiert?

b) Welche Schlussfolgerungen und weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu für die kommenden Jahre (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/klima/klimaundsicherheit-node)?

21

Plant die Bundesregierung, die im Jahr 2011 stattgefundene Internationale Klimakonferenz „Climate Diplomacy in Perspective: From Early Warning to Early Action“ in den nächsten zwei Jahren erneut stattfinden zu lassen?

22

Inwieweit spielt für die Bundesregierung die Klimadiplomatie („Climate Diplomacy“) eine wichtige Rolle in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik, und wo bzw. wie bzw. wann kommt sie darin zur Anwendung?

23

Inwieweit setzt die Bundesregierung die im von Experten der G7-Staaten, (u. a.: Dennis Tänzler) herausgegebenen unabhängigen Bericht „A New Climate for Peace: Taking Action on Climate and Fragility Risks“ empfohlenen Maßnahmen in ihrer Sicherheits- und Außenpolitik ein (www.newclimateforpeace.org/#report-top)?

24

Welche Position hat die deutsche Delegation im Hinblick auf das Thema Klimakrise im sicherheitspolitischen Kontext in den Verhandlungen auf der VN-Klimakonferenz COP24 vertreten?

25

Wie fördert die Bundesregierung im Rahmen ihrer Außenpolitik die Transformation zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft weltweit?

26

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Außenpolitik für einen weltweiten Kohleausstieg ein?

Welche konkreten Maßnahmen der Bundesregierung tragen hierzu bei?

Wird der angekündigte Beitritt Deutschlands zu der von Großbritannien und Kanada initiierten „Powering Past Coal Alliance“ den Kohleausstieg in Deutschland beschleunigen und bereits wie von der Allianz gefordert 2030 erfolgen?

27

Wie schätzt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments an die Europäische Union ein, weltweit Partnerschaften für die Etablierung von CO2-Bepreisungssystemen aufzubauen?

a) Wird diese Forderung Gegenstand der Beratungen im VN-Sicherheitsrat sein?

b) Ist diese Forderung Gegenstand der Beratungen im Referat für Klima- und Umweltaußenpolitik im Auswärtigen Amt?

c) Inwiefern gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, Teil einer Partnerschaft z. B. mit Kanada, Schweden und Frankreich für die Etablierung von CO2-Bepreisungsystemen zu sein?

28

Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Erstellung des nächsten Weißbuches des Bundesministeriums der Verteidigung für die Definition der Grundlagen der deutschen Sicherheitspolitik den Zusammenhang zwischen Klimakrise und Sicherheits- und Außenpolitik zu thematisieren?

29

Im Januar 2019 hat das US-Verteidigungsministerium (Department of Defense) einen Bericht vorgelegt, in dem deutlich wurde, dass gut zwei Drittel von 79 untersuchten Militäreinrichtungen zum Teil massiv von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen wären und die Klimakrise somit ein Problem für die nationale Sicherheit darstellt (https://climateandsecurity.files.wordpress.com/2019/01/sec_335_ndaa-report_effects_of_a_changing_climate_to_dod.pdf)?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von ähnlichen Analysen anderer Sicherheitsratsmitglieder, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese?

b) Sind derartige Analysen auch auf VN-Ebene mit Blick auf potenzielle Einsätze unter VN-Mandat vorhanden oder geplant? Wenn nein, wird die Bundesregierung darauf drängen, solche Analysen anzufertigen?

Berlin, den 2. April 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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