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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Haushaltsmittel des Deutschen Patent- und Markenamtes

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

24.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/947317.04.2019

Haushaltsmittel des Deutschen Patent- und Markenamtes

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands sind Erfindungen ein zentraler Faktor. Aufwändige Forschungs- und Entwicklungsarbeit wird oft erst durch die Aussicht auf gewerbliche Schutzrechte wirtschaftlich rentabel. Die Sicherheit, die gewerbliche Schutzrechte bieten, fördert die Innovationsfreudigkeit deutscher Unternehmen, denn ohne diese Schutzrechte ist der finanzielle Forschungsaufwand meist nicht zu rechtfertigen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist dabei die zentrale Behörde, wenn es um gewerbliche Schutzrechte geht und agiert auf der Ebene einer oberen Bundesbehörde. Es ist das größte nationale Patent- und Markenamt Europas und das fünftgrößte Patentamt weltweit. Dabei genießt das Deutsche Patent- und Markenamt ein hohes Ansehen und wird für seine qualitativ gute Arbeit geschätzt.

Wie jedes Bundesamt werden im Haushalt Mittel für das DPMA bereitgestellt und auch erläutert (Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 vom 17. Dezember 2018, BGBl. I S. 2528). Jedoch können durch die Aufschlüsselung in den Haushaltsplänen nicht alle Fragen über die Ausgaben im Allgemeinen und die Anschaffungen im Speziellen beantwortet werden. Insbesondere die tatsächliche Verwendung der Mittel lässt sich aus den Haushaltsplänen naturgemäß nicht ersehen. Es stellt sich die Frage, welche konkreten Anschaffungen durch oder für das DPMA getätigt, worin investiert und welche Aufträge vergeben wurden. Zudem erscheint besonders interessant, wie sich die Ausgaben des DPMA hinsichtlich eines längeren Zeitraums gelohnt haben, ob sich Einsparungspotenziale ergeben haben und ob sich die gute Qualität der Arbeit des DPMA durch andere Prioritätensetzungen langfristig weiter verbessern oder beschleunigen lässt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Womit begründet die Bundesregierung die wachsenden Haushaltsmittel für das DPMA für den Zeitraum 2014 (188 076 000 Euro), 2015 (191 784 000 Euro), 2016 (206 369 000 Euro), 2017 (208 603 000 Euro), 2018 (220 071 000 Euro soll) und 2019 (237 214 000 Euro soll)?

2

Wie begründet die Bundesregierung die erhöhten Ist-Ausgaben des DPMA in den Jahren

a) 2014 mit 188 076 000 Euro statt den ursprünglich geplanten 186 660 000 Euro, also 1 942 000 Euro mehr,

b) 2016 mit 206 369 000 Euro statt ursprünglich geplanten 200 433 000 Euro, also 5 936 000 Euro mehr,

c) 2017 mit 208 603 000 Euro statt ursprünglich geplanten 204 800 000 Euro, also 3 803 000 Euro mehr?

3

Welche Anschaffungen fallen unter den Titel F 511 01-059 in den Haushaltsplänen mit der Bezeichnung „Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software und Wartung“ für die Jahre 2014 (9 934 000 Euro), 2015 (12 300 000 Euro), 2016 (10 578 000 Euro) und 2017 (10 908 000 Euro) sowie 2018 (12 487 000 Euro) und 2019 (13 477 000 Euro)?

a) Welche Anschaffungen bzw. Aufwendungen wurden konkret für Geschäftsbedarf und Kommunikation getätigt?

b) Was für Gerätschaften, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände wurden konkret angeschafft?

c) Was für sonstige Gebrauchsgegenstände wurden konkret angeschafft?

d) Welche Software wurde konkret angeschafft, bzw. die Wartung welcher Software wurde konkret durchgeführt?

e) Welchen Anteil an der jeweiligen Gesamtsumme machen die einzelnen Anschaffungen aus?

f) Welchen Mehrwert sollten die Gerätschaften, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, die Gebrauchsgegenstände und die Software bieten?

g) Konnte durch diese Anschaffungen die Produktivität, Kommunikation oder die Bewältigung der laufenden Geschäfte des DPMA verbessert werden? Wenn ja, woran ließ sich dies feststellen?

h) Welche konkreten Anschaffungen bzw. Wartungen waren für 2018 (12 487 000 Euro) geplant, und welche wurden in welcher Höhe getätigt? Welchem Zweck dienen diese Anschaffungen? Welchen Mehrwert sollen die Anlagen bieten?

i) Welche konkreten Anschaffungen bzw. Wartungen sind für 2019 (13 477 000 Euro) geplant, und welche wurden in welcher Höhe bislang getätigt? Welchem Zweck dienen diese Anschaffungen? Welchen Mehrwert sollen die Anlagen bieten?

j) Sieht die Bundesregierung in dem Titel F 511 01 -059 der Ausgaben des DPMA Einsparungsmöglichkeiten, bzw. liegen Konzepte oder Vorhaben zur Einsparung in diesem Bereich vor? Wenn ja, welche?

4

Welche Aufträge und Dienstleistungen fallen unter den Titel F 532 01 -059 in den Haushaltsplänen mit der Bezeichnung „Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik“ für die Jahre 2014 (14 454 000 Euro), 2015 (10 730 000 Euro), 2016 (14 545 000 Euro) und 2017 (15 789 000 Euro) sowie 2018 (13 401 000 Euro) und 2019 (16 474 000 Euro)?

a) Welche Aufträge wurden an welchen Auftragnehmer konkret vergeben?

b) Welche Dienstleistungen wurden an welchen Dienstleistungserbringer konkret vergeben?

c) Welchen Anteil an der jeweiligen Gesamtsumme machen die einzelnen Aufträge bzw. Dienstleistungen aus?

d) Welcher Mehrwert sollte durch die Vergabe der Aufträge bzw. Dienstleistungen jeweils erreicht werden?

e) Konnte durch die Vergabe der Aufträge und Dienstleistungen die Produktivität bzw. die Erfüllung der Aufgaben des DPMA verbessert werden? Wenn ja, woran ließ sich dies feststellen?

f) Welche konkreten Aufträge bzw. Dienstleistungen waren für 2018 (13 401 000 Euro) geplant, und welche wurden in welcher Höhe vergeben? Welchem Zweck dienen diese Anschaffungen? Welchen Mehrwert sollen die Anlagen bieten?

g) Welche konkreten Aufträge bzw. Dienstleistungen sind für 2019 (16 474 000 Euro) geplant, und welche wurden in welcher Höhe bislang vergeben? Welchem Zweck dienen diese Anschaffungen? Welchen Mehrwert sollen die Anlagen bieten?

h) Sieht die Bundesregierung in diesem Bereich der Ausgaben des DPMA Einsparungsmöglichkeiten, bzw. liegen Konzepte oder Vorhaben zur Einsparung in diesem Bereich vor? Wenn ja, welche?

5

Welche Ausgaben fallen konkret unter den Titel F 539 99 -059 in den Haushaltsplänen mit der Bezeichnung „Vermischte Verwaltungsausgaben“, insbesondere solche mit der Bezeichnung „Sonstiges“ in den Erläuterungen

a) für die Jahre 2014 (84 000 Euro), 2015 (84 000 Euro), 2016 (64 000 Euro) und 2017 (58 000 Euro) sowie 2018 (64 000 Euro) und 2019 (85 000 Euro)? Welchem Zweck dienen diese Ausgaben? Welchen Mehrwert sollten die Ausgaben bieten?

b) Welche vermischten Verwaltungsausgaben, insbesondere „Sonstiges“ waren für 2018 (64 000 Euro) geplant, und was für Ausgaben wurden in welcher Höhe getätigt? Welchem Zweck dienen diese Ausgaben? Welchen Mehrwert sollten die Ausgaben bieten?

c) Welche vermischten Verwaltungsausgaben, insbesondere „Sonstiges“ sind für 2019 (85 000 Euro) geplant, und was für Ausgaben wurden in welcher Höhe bislang getätigt? Welchem Zweck dienen diese Ausgaben? Welchen Mehrwert sollten die Ausgaben bieten?

d) Sieht die Bundesregierung in diesem Bereich der Ausgaben des DPMA Einsparungsmöglichkeiten, bzw. liegen Konzepte oder Vorhaben zur Einsparung in diesem Bereich vor? Wenn ja, welche?

6

Was wurde unter dem Titel F 812 01 -059 in den Haushaltsplänen mit der Bezeichnung „Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)“ in den Jahren 2014 (470 000 Euro), 2015 (1 133 000 Euro), 2016 (1 242 000 Euro) und 2017 (423 000 Euro) sowie 2018 (882 000 Euro) und 2019 (882 000 Euro) erworben?

a) Welche Geräte wurden erworben?

b) Was für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände wurden konkret erworben?

c) Was davon waren Erst-, was davon Ersatzbeschaffungen?

d) Welchen Anteil an der jeweiligen Gesamtsumme machen die einzelnen Erwerbe aus?

e) Welchen Mehrwert sollten die Gerätschaften, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände bieten?

f) Konnte durch diese Anschaffungen die Produktivität, Kommunikation oder die Bewältigung der Verwaltung des DPMA verbessert werden? Wenn ja, woran ließ sich dies feststellen?

g) Welche Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für Verwaltungszwecke (ohne IT) sollten 2018 (882 000 Euro) erworben werden, was wurde in welcher Höhe erworben? Welchem Zweck dienen diese Erwerbe? Welchen Mehrwert sollen die Erwerbe bieten?

h) Welche Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für Verwaltungszwecke (ohne IT) sollen 2019 (882 000 Euro) erworben werden und was wurde in welcher Höhe bislang erworben? Welchem Zweck dienen diese Erwerbe? Welchen Mehrwert sollen die Erwerbe bieten?

i) Sieht die Bundesregierung in diesem Bereich der Ausgaben des DPMA Einsparungsmöglichkeiten bzw. liegen Konzepte oder Vorhaben zur Einsparung in diesem Bereich vor? Wenn ja, welche?

7

Was wurde unter dem Titel F 812 02 -059 in den Haushaltsplänen mit der Bezeichnung „Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik“ in den Jahren 2014 (3 254 000 Euro), 2015 (1 794 000 Euro), 2016 (10 052 000 Euro) und 2017 (4 709 000 Euro) sowie 2018 (9 203 000 Euro) und 2019 (9 441 000 Euro) erworben?

a) Was für Anlagen wurden konkret erworben?

b) Welche Geräte wurden konkret erworben?

c) Was für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände wurden konkret erworben?

d) Was davon waren Erst-, was davon Ersatzbeschaffungen?

e) Welchen Anteil an der jeweiligen Gesamtsumme machen die einzelnen Anschaffungen aus?

f) Welchen Mehrwert sollten die Gerätschaften, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände bieten?

g) Konnte durch diese Anschaffungen die Produktivität, Kommunikation oder die Bewältigung der Verwaltung des DPMA erhöht werden? Wenn ja, woran ließ sich dies feststellen?

h) Welche Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände bzw. welche Software im Bereich Informationstechnik sollten 2018 (9 203 000 Euro) erworben werden, und was wurde in welcher Höhe erworben? Welchem Zweck dienen diese Erwerbe? Welchen Mehrwert sollen die Erwerbe bieten?

i) Welche Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände bzw. welche Software im Bereich Informationstechnik sollen 2019 (9 441 000 Euro) erworben werden, und was wurde in welcher Höhe bislang erworben? Welchem Zweck dienen diese Erwerbe? Welchen Mehrwert sollen die Erwerbe bieten?

j) Sieht die Bundesregierung in diesem Bereich der Ausgaben des DPMA Einsparungsmöglichkeiten, bzw. liegen Konzepte oder Vorhaben zur Einsparung in diesem Bereich vor? Wenn ja, welche?

Berlin, den 3. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

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