Ausfallsicherheit und Interoperabilität digitaler Gerichtssysteme im föderalen Justizwesen
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Thomas Fetsch, Martina Kempf, Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Gereon Bollmann, Peter Bohnhof, Knuth Meyer-Soltau, Rainer Galla und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 13. Juli 2026 kam es aufgrund einer technischen Störung der zentralen Betriebsumgebung des IT-Dienstleistungszentrums Berlin zu erheblichen Einschränkungen bei den Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit (www.tagesspiegel.de/berlin/handgeschriebene-haftbefehle-prozesse-abgesagtberliner-justiz-nach-stundenlangem-ausfall-wieder-online-15834832.html). Betroffen waren die Amtsgerichte, die Landgerichte und das Kammergericht. Richter und Mitarbeiter konnten sich nicht an ihren Arbeitsplätzen anmelden, auf elektronische Akten nicht zugreifen und ihre dienstliche elektronische Kommunikation nicht regulär nutzen (ebd.). Verhandlungen mussten teilweise verlegt oder abgesagt werden. Der Justizbetrieb konnte zeitweise nur im Notbetrieb aufrechterhalten werden. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz teilte am 14. Juli 2026 mit, dass ein Software-Update als Ursache identifiziert und die Störung durch dessen Rücknahme behoben worden sei (ebd.).
Der Vorfall zeigt nach Auffassung der Fragesteller, dass mit zunehmender Digitalisierung nicht allein die Einführung elektronischer Akten und digitaler Verfahrensabläufe über die Funktionsfähigkeit der Justiz entscheidet. Mit der Abhängigkeit des gerichtlichen Geschäftsbetriebs von informationstechnischen Systemen gewinnen deren Verfügbarkeit, technische Redundanz, Notbetriebsfähigkeit und Wiederherstellbarkeit erhebliche Bedeutung. Ein technischer Fehler darf nach Auffassung der Fragesteller nicht dazu führen, dass wesentliche Teile einer Gerichtsbarkeit über Stunden nicht regulär arbeitsfähig sind.
Die technische Ausstattung und der Betrieb der Gerichte der Länder fallen in die Verantwortung der Länder. Die Digitalisierung der Justiz ist jedoch zugleich Gegenstand einer institutionalisierten Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Der E-Justice-Rat bezeichnet sich als zentrales strategisches Steuerungsgremium für die digitale Transformation der Justiz (www.justiz.de/laender-bund-europa/e_justice_rat/index.php). Er koordiniert gemeinsam mit der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz die Zusammenarbeit von Bund und Ländern, entwickelt gemeinsame justizspezifische IT-Standards und trifft richtungsweisende Entscheidungen über den Einsatz digitaler Anwendungen. Nach Darstellung des E‑Justice-Rats sind mit bundesweiten Projekten bereits Schritte hin zu einer einheitlicheren digitalen Justizlandschaft eingeleitet worden. Hierzu zählen die bundeseinheitliche Justizcloud sowie die für einen bund- und länderübergreifenden Betrieb vorgesehenen Fachverfahren, nämlich das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa; https://westernacher-solutions.com/gefa-das-gemeinsame-fachverfahren-der-justiz/), das bundeseinheitliche Datenbankgrundbuch (dabag; www.grundbuch.eu/) und die Elektronische Registerführung (AuRegis; www.justiz.nrw/JM/online_verfahren_projekte/auregis).
Auch finanziell beteiligt sich der Bund an der Digitalisierung der Justiz. Nach Angaben der Bundesregierung stellt der Bund in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bis zu 200 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Jahre 2027 bis 2029 sind im Rahmen des neuen Pakts für den Rechtsstaat weitere 210 Mio. Euro für die Digitalisierung vorgesehen (www.bmjv.de/DE/themen/pakt_fuer_den_rechtsstaat/digitalisierung_der_justiz/digitalisierung_der_justiz_node.html).
Bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Digitalisierung der Justiz“ auf Bundestagsdrucksache 20/2910 führte die Bundesregierung aus, ihr sei bekannt, dass in den Ländern eine Vielzahl unterschiedlicher IT‑Programme für verschiedene Verfahren eingesetzt werde. Detaillierte Kenntnisse zur Art der Programme, zum Beginn der Inbetriebnahme, zu Betriebskosten und zur Updatefähigkeit lägen ihr jedoch nicht vor. Ebenso verfügte die Bundesregierung seinerzeit über keine Erkenntnisse zu einer flächendeckenden Risikoanalyse der an den Gerichten verwendeten Hard- und Software. Zugleich verwies sie auf das seit 2017 von allen 16 Ländern entwickelte Gemeinsame Fachverfahren GeFa, mit dem bestehende Fachverfahren sukzessive abgelöst werden sollen.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Digitalisierung der Sozialgerichtsbarkeit im Dienst der Bürger – Stand, Wirkung und Akzeptanz in Rentenverfahren“ auf Bundestagsdrucksache 21/1954 verwies die Bundesregierung bei mehreren Fragen zu den Sozialgerichten der Länder erneut auf deren Zuständigkeit und erklärte, hierzu nicht über eigene Erkenntnisse zu verfügen.
Nach Auffassung der Fragesteller entsteht damit eine erhebliche Diskrepanz zwischen der zunehmenden gemeinsamen Steuerung und Finanzierung der Justizdigitalisierung einerseits und dem wiederholt erklärten begrenzten Erkenntnisstand des Bundes über die tatsächlich eingesetzte IT-Landschaft andererseits. Wo Bund und Länder gemeinsame digitale Infrastrukturen entwickeln, gemeinsame Standards festlegen und Bundesmittel für Digitalisierungsvorhaben eingesetzt werden, besteht aus Sicht der Fragesteller ein parlamentarisches Interesse daran, welchen Überblick die Bundesregierung über Ausfallsicherheit und Interoperabilität der hierbei eingesetzten Systeme besitzt.
Besondere Bedeutung kommt der Interoperabilität der unterschiedlichen Fachverfahren und elektronischen Aktensysteme zu. Mit XJustiz (https://xjustiz.justiz.de/) besteht ein von der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz herausgegebener Standard für den strukturierten Datenaustausch im elektronischen Rechtsverkehr. Strukturierte Daten sollen dadurch automatisiert an das zuständige IT-System weitergeleitet und bereits erfasste Daten möglichst automatisiert in das empfangende System übernommen werden können. Seit 2021 wird grundsätzlich jährlich eine neue XJustiz-Version gültig, die die bisherige Version ablöst.
Die Existenz eines gemeinsamen Standards beantwortet jedoch noch nicht die Frage, ob die bei den Gerichten eingesetzten unterschiedlichen Fachverfahren und elektronischen Aktensysteme diesen Standard jeweils vollständig und zeitgleich umsetzen. Eine funktionsfähige digitale Justiz setzt nach Auffassung der Fragesteller voraus, dass elektronische Akten und strukturierte Verfahrensdaten auch zwischen Gerichten verschiedener Länder ohne vermeidbare Medienbrüche, Informationsverluste oder manuelle Nachbearbeitung ausgetauscht werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wann erhielt die Bundesregierung erstmals Kenntnis von dem am 13. Juli 2026 eingetretenen Ausfall der informationstechnischen Systeme der Berliner Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur technischen Ursache des in Frage 1 genannten Ausfalls vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur Dauer der Einschränkung des regulären Geschäftsbetriebs infolge des in Frage 1 genannten Ausfalls vor?
Wurde der in Frage 1 genannte Ausfall seit dem 13. Juli 2026 im E‑Justice-Rat behandelt, und wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?
Wurde der in Frage 1 genannte Ausfall seit dem 13. Juli 2026 in der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz behandelt, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung seit dem 13. Juli 2026 gegenüber dem Land Berlin oder innerhalb eines Bund-Länder-Gremiums eine Auswertung der Ursachen des in Frage 1 genannten Ausfalls angeregt oder angefordert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Besteht innerhalb des E-Justice-Rats oder der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz ein verbindliches Verfahren, nach dem schwerwiegende Ausfälle informationstechnischer Systeme der Gerichte des Bundes und der Länder gemeldet werden?
Nach welchen Kriterien wird ein Ausfall informationstechnischer Systeme der Gerichte im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit als schwerwiegend eingestuft?
Wie viele schwerwiegende Ausfälle informationstechnischer Systeme von Gerichten der Länder sind der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls bekannt geworden (bitte nach Land, Jahr und Dauer des Ausfalls aufschlüsseln)?
Werden die Ursachen schwerwiegender Ausfälle informationstechnischer Systeme von Gerichten durch ein Bund-Länder-Gremium systematisch ausgewertet, und wenn nein, warum nicht?
Welche verbindlichen Anforderungen an die Verfügbarkeit informationstechnischer Systeme gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Digitalisierungsvorhaben der Gerichte, deren Entwicklung oder Einführung aus Bundesmitteln finanziert wird?
Welche verbindlichen Anforderungen an technische Redundanzen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Digitalisierungsvorhaben der Gerichte, deren Entwicklung oder Einführung aus Bundesmitteln finanziert wird?
Welche verbindlichen Anforderungen an das Update-Management gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Digitalisierungsvorhaben der Gerichte, deren Entwicklung oder Einführung aus Bundesmitteln finanziert wird?
Welche verbindlichen Anforderungen an das Lizenzmanagement gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Digitalisierungsvorhaben der Gerichte, deren Entwicklung oder Einführung aus Bundesmitteln finanziert wird?
Wird bei der Bewilligung von Bundesmitteln für Digitalisierungsvorhaben der Gerichte die Vorlage eines Notfallkonzepts für den vollständigen oder teilweisen Ausfall des betreffenden Systems verlangt, und wenn nein, warum nicht?
Wird bei der Bewilligung von Bundesmitteln für Digitalisierungsvorhaben der Gerichte die Vorlage eines Wiederanlaufkonzepts verlangt, und wenn nein, warum nicht?
Wird bei aus Bundesmitteln finanzierten Digitalisierungsvorhaben der Gerichte verlangt, die Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Notfall- und Wiederanlaufverfahren vor Aufnahme des Regelbetriebs praktisch zu testen, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob zentrale informationstechnische Systeme der Gerichte aufgrund ihrer Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Rechtspflege besonderen, mit den Anforderungen an kritische Infrastrukturen vergleichbaren Anforderungen an Ausfallsicherheit und Resilienz unterworfen werden sollten und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die für die Jahre 2027 bis 2029 vorgesehenen Bundesmittel zur Digitalisierung der Justiz an nachprüfbare Mindestanforderungen zur Ausfallsicherheit zu knüpfen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Fachverfahren zur Verfahrenssteuerung werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig bei den Gerichten der Länder eingesetzt (bitte nach Land und Gerichtsbarkeit aufschlüsseln)?
Welche Systeme zur elektronischen Aktenführung werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig bei den Gerichten der Länder eingesetzt (bitte nach Land und Gerichtsbarkeit aufschlüsseln)?
Welche Stelle des Bundes oder welches Bund-Länder-Gremium verfügt gegebenenfalls über eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der in den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 19 und 20 genannten Fachverfahren und elektronischen Aktensysteme?
Wenn weder eine Stelle des Bundes noch ein Bund-Länder-Gremium über die in Frage 21 bezeichnete Übersicht verfügt, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung einen solchen Überblick trotz der Tätigkeit des E‑Justice-Rats, der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz und der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Justizdigitalisierung nicht für erforderlich?
Welche der in den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 19 und 20 gegebenenfalls genannten Systeme unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage gültige Version des Standards XJustiz?
Für welche der in den Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 19 und 20 gegebenenfalls genannten Systeme liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, welche Version des Standards XJustiz unterstützt wird?
Bestehen innerhalb der Bund-Länder-Zusammenarbeit verbindliche Fristen für die Umsetzung einer neu in Kraft tretenden Version des Standards XJustiz in den Fachverfahren und elektronischen Aktensystemen der Gerichte, und wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 Fälle bekannt geworden, in denen strukturierte Verfahrensdaten zwischen Gerichten verschiedener Länder aufgrund unterschiedlicher Fachverfahren, unterschiedlicher Versionen des Standards XJustiz oder fehlender Schnittstellen nicht automatisiert übernommen werden konnten?
Sind der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 Fälle bekannt geworden, in denen bei der elektronischen Übermittlung von Akten zwischen Gerichten verschiedener Länder eine manuelle Nachbearbeitung aufgrund technisch nicht vollständig kompatibler Fachverfahren oder elektronischer Aktensysteme erforderlich war?
Sind der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 Fälle bekannt geworden, in denen strukturierte Verfahrensdaten bei der elektronischen Übermittlung zwischen Gerichten verschiedener Länder technisch nicht vollständig übernommen werden konnten?
Werden technische Störungen oder Fehler beim elektronischen Datenaustausch zwischen Gerichten verschiedener Länder von einer Stelle des Bundes oder einem Bund-Länder-Gremium zentral erfasst, und wenn nein, warum nicht?
Welches Prüfverfahren wird angewandt, um vor der Einführung eines länderübergreifend eingesetzten Fachverfahrens festzustellen, ob dessen Datenaustausch mit den bereits eingesetzten Fachverfahren und elektronischen Aktensystemen technisch interoperabel ist?
Besteht ein einheitliches Verfahren zur Prüfung oder Zertifizierung der XJustiz-Konformität von Fachverfahren und elektronischen Aktensystemen der Gerichte, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, innerhalb des E-Justice-Rats auf ein einheitliches Verfahren zur Prüfung der Interoperabilität länderübergreifend eingesetzter gerichtlicher IT-Systeme hinzuwirken, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, mögliche künftige Bundesmittel für Digitalisierungsvorhaben der Gerichte an den Nachweis der Interoperabilität mit den für den länderübergreifenden Datenaustausch maßgeblichen Standards zu knüpfen, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Berliner IT-Ausfall vom 13. Juli 2026 für die Anforderungen an Ausfallsicherheit, Notbetrieb und Wiederanlauf bei künftig mit Bundesmitteln geförderten Digitalisierungsvorhaben der Gerichte?