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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Paralleljustiz in Deutschland - Fehlende Lagebilder und mögliche Defizite bei der Bekämpfung

Fraktion

AfD

Datum

18.06.2026

Aktualisiert

19.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/655418.06.2026

Paralleljustiz in Deutschland – Fehlende Lagebilder und mögliche Defizite bei der Bekämpfung

der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden, wissenschaftlichen Untersuchungen sowie Medienberichten stellt das Phänomen der sogenannten Paralleljustiz weiterhin eine erhebliche Herausforderung für den deutschen Rechtsstaat dar. Insbesondere in bestimmten abgeschotteten Clan-, Milieu- und Parallelstrukturen werden Konflikte mutmaßlich bewusst außerhalb staatlicher Gerichte und Strafverfolgungsbehörden geregelt (www.faz.net/aktuell/politik/inland/nrw-legt-bundesweit-erstes-lagebild-zu-paralleljustiz-vor-17924921.html). Dabei kommt es nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden unter anderem zu Einschüchterungen von Geschädigten und Zeugen, informellen „Schlichtungen“, finanziellen Ausgleichszahlungen sowie zur Einflussnahme auf Ermittlungs- und Strafverfahren.

Das bislang einzige veröffentlichte Lagebild eines Landeskriminalamtes zum Themenfeld Paralleljustiz aus Nordrhein-Westfalen beschreibt unter anderem erhebliche Dunkelfelder, Schwierigkeiten bei der statistischen Erfassung sowie mögliche Beeinflussungen staatlicher Strafverfolgung (www.welt.de/regionales/nrw/article237918963/Kriminalitaet-Forscher-sehen-Paralleljustiz-als-Milieuproblem-in-NRW.html). Ein bundesweites Lagebild oder eine bundeseinheitliche statistische Erfassung existieren nach Kenntnis der Fragesteller bislang nicht.

Die Fragesteller sehen hierin eine Gefahr für das staatliche Gewaltmonopol, die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates sowie das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen (https://dortmund.t-online.de/region/dortmund/id_100195420/paralleljustiz-friedensrichter-bei-muslimischen-konflikten-seine-aufgaben.html).

Nachdem sich die Fragesteller bereits in der Vergangenheit der Problematik der Paralleljustiz in Deutschland gewidmet haben (vgl. u. a. https://dserver.bundestag.de/btd/19/041/1904150.pdf und https://dserver.bundestag.de/btd/19/042/1904232.pdf ), soll die erneute Anfrage insbesondere auch dazu dienen, neue Erkenntnisse der Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Mit welcher Arbeitsdefinition arbeitet die Bundesregierung in Bezug auf den Begriff Paralleljustiz?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß von Formen der Paralleljustiz in Deutschland vor?

3

Welche Bundesbehörden befassen sich aktuell mit dem Themenfeld Paralleljustiz?

4

Welche Erkenntnisse liegen dem Bundeskriminalamt über informelle Konfliktregelungen außerhalb staatlicher Gerichte vor?

5

Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Lagebilder, strukturierte Erfassungen oder sonstige systematische Auswertungen zum Themenfeld Paralleljustiz (vgl. Vorbemerkung)?

6

Plant die Bundesregierung die Erstellung eines bundesweiten Lagebildes zum Themenfeld Paralleljustiz (vgl. Vorbemerkung)?

7

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung ggf. bislang gegen eine bundeseinheitliche statistische Erfassung des Phänomenbereichs Paralleljustiz?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Dunkelfelder im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor?

9

Welche Deliktsbereiche sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders häufig von Paralleljustiz betroffen?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Zusammenhänge zwischen Paralleljustiz und Clanstrukturen vor?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Zusammenhänge zwischen Paralleljustiz und Organisierter Kriminalität vor?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Einschüchterungen oder Bedrohungen von Geschädigten und Zeugen im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass Ermittlungs- oder Strafverfahren durch außergerichtliche `Einigungen´, sozialen Druck oder Einschüchterungen erschwert werden?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über informelle „Friedensrichter“ (vgl. www.justiz.nrw.de/sites/default/files/imported/files/2022-03/lagebild_paralleljustiz.pdf ; S. 8), Vermittler oder vergleichbare Strukturen im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Paralleljustiz im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität vor?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Auswirkungen abgeschotteter Clan- oder Milieustrukturen auf die Durchsetzung staatlicher Strafverfolgung im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor?

17

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. derzeit zur Bekämpfung von Paralleljustiz?

18

Welche Rolle spielt das Thema Paralleljustiz nach Kenntnis der Bundesregierung in der Aus- und Fortbildung von Polizeibehörden und Justiz?

19

Welche Maßnahmen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Schutz von Zeugen und Geschädigten in Fällen mutmaßlicher Paralleljustiz?

20

Prüft die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur besseren Erfassung, Verfolgung oder statistischen Bewertung rechtsstaatswidriger paralleljustizieller Strukturen, und wenn ja, welchen?

21

Welche Zusammenarbeit besteht ggf. zwischen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Paralleljustiz?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über digitale Kommunikationsstrukturen im Zusammenhang mit informellen Konfliktregelungen oder rechtsstaatswidrigen paralleljustiziellen Strukturen vor?

23

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass Paralleljustiz das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen beeinträchtigt?

24

Hat sich die Bundesregierung zu dem bislang veröffentlichten Lagebild Nordrhein-Westfalens zum Themenfeld Paralleljustiz (vgl. Vorbemerkung) eine eigene Positionierung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie ggf. daraus?

Berlin, den 2. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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