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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Lenk- und Ruhezeiten für leichte Transporter

Ausdehnung der Regelung der Lenk- und Ruhezeiten auf Fahrer von gewerblichen Fahrzeugen unter 3,5 t

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

19.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/93203. 03. 2010

Lenk- und Ruhezeiten für leichte Transporter

der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Sören Bartol, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Derzeit wird auf europäischer Ebene eine Überarbeitung der Richtlinie 2002/15/ EG bezüglich der Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (KOM(2008) 0650), diskutiert. Dabei wird u. a. eine Ausdehnung der seit 2007 geltenden Verordnung EG 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten auf gewerbliche Fahrzeuge unter 3,5 t gefordert. Gegenwärtig sind solche Fahrzeuge vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Regelung der Lenk- und Ruhezeiten auf Fahrer von gewerblichen Fahrzeugen unter 3,5 t auszudehnen?

2

Wird die Bundesregierung auf europäischer Ebene Einfluss nehmen auf die Europäische Kommission, um den Vorschlag zur Ausweitung der Lenk- und Ruhezeiten auf Fahrzeuge unter 3,5 t zu fördern bzw. zu verhindern?

3

Wie wird der Vorschlag, die Lenk- und Ruhezeiten auszuweiten, in der Europäischen Kommission bewertet?

4

Sind der Bundesregierung die Positionen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einer Ausdehnung der Lenk- und Ruhezeiten bekannt? Wenn ja, wie wird der Vorschlag in den jeweiligen Staaten bewertet?

5

Welche rechtlichen Regelungen auf nationaler Ebene müssten in Deutschland geändert werden, sollte es auf europäischer Ebene zu einer Ausweitung der Lenk- und Ruhezeiten kommen?

6

Inwiefern kommt es nach Ansicht der Bundesregierung in Deutschland und den restlichen Staaten der Europäischen Union bei Fahrern von gewerblichen Fahrzeugen unter 3,5 t zu verstärktem Sozial- und Lohndumping?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass es unter Fahrern von gewerblichen Fahrzeugen unter 3,5 t zunehmend zu Selbstausbeutung von Kleingewerbetreibenden und Scheinselbständigen kommt?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, die von Fahrern von gewerblichen Fahrzeugen unter 3,5 t aufgrund zu langer Lenkzeiten am Steuer für die allgemeine Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer ausgehen?

9

Wie viele Fahrzeuge unter 3,5 t, die gewerblich genutzt werden und von einer Ausweitung der Lenk- und Ruhezeiten betroffen wären, sind in Deutschland gemeldet?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung im Falle einer Ausdehnung der Regelung der Lenk- und Ruhezeiten auf Fahrzeuge unter 3,5 t darauf hinzuwirken, dass die Ausnahmetatbestände ausgeweitet oder eingeschränkt werden?

11

Welche Kosten würden für klein- und mittelständische Unternehmen durch eine Ausweitung der Regelung der Lenk- und Ruhezeiten auf Fahrzeuge unter 3,5 t entstehen? Wie teuer ist die zusätzliche Ausrüstung eines Fahrzeuges unter 3,5 t mit einem digitalen Tachographen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand für klein- und mittelständische Unternehmen durch eine Ausweitung der bestehenden Regelung?

Berlin, den 3. März 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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