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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

13.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/962724.04.2019

Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten

der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Anfang November 2018 beschloss die Bundesregierung die Gründung der Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten. Diese Stiftung soll Schlösser und Gärten in Thüringen und Sachsen-Anhalt in Stand setzen und soll nebst 200 Mio. Euro Landesmitteln (je 100 Mio. Euro) auch 200 Mio. Euro Bundesmittel erhalten. Zusätzlich dazu will sich der Bund in den nächsten Jahren an den Betriebskosten beteiligen und stellt zusätzliche 100 Mio. Euro in Aussicht (www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/neue-stiftung-mehr-geld-schloesser-thueringen-sachsen-anhalt-100.html). Die bereits bestehende „Kulturstiftung Sachsen-Anhalt“ sowie die „Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten“ sollen bestehen bleiben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Gibt es bereits einen Entwurf für die Stiftungssatzung?

1

Wenn ja, ist beabsichtigt, den Entwurf dem Deutschen Bundestag zu übersenden?

1

Welche Rechtsform wird die neu zu gründende Stiftung haben?

1

Wie wird die Stiftung nach jetzigem Planungsstand strukturiert sein?

1

Wird es einen Stiftungsrat geben, und wenn ja, wie wird dieser besetzt?

1

Wie viele Sitze eines möglichen Stiftungsrates werden dabei von den Ländern und wie viele vom Bund besetzt werden?

2

Gibt es bereits einen ausgearbeiteten Stellenplan für die Stiftung?

2

Wenn ja, wie sieht dieser aus (bitte die Planstellen inklusive der Besoldungsgruppen detailliert auflisten)?

2

Plant die Bundesregierung, Stellen zeitlich zu befristen?

2

Wenn ja, wie viele?

2

Wie viele Mittel wird die Bundesregierung für Personalkosten zur Verfügung stellen?

3

Wo wird der Sitz der Stiftung sein?

4

Hat sich die Bundesregierung bereits für eine passende Immobilie entschieden?

4

Wenn ja, soll diese käuflich erworben oder angemietet werden?

4

Welche Mittel hat die Bundesregierung dafür bereitgestellt?

4

Wenn nein, wer wird mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragt?

5

Wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen der neu zu gründenden Bundesstiftung und den bereits bestehenden Landesstiftungen aus?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Etablierung der Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten, obwohl sowohl das Land Thüringen als auch das Land Sachsen-Anhalt bereits über bestehende Stiftungen mit einem vermutlich ähnlichen Stiftungsziel verfügen?

7

Stimmt die Bundesregierung mit den Fragestellern überein, dass die Gründung der neuen Stiftung zu etwaigen Doppelstrukturen und zusätzlicher Belastung des Bundeshaushalts führen kann?

8

Plant die Bundesregierung eine Bund-Länder-Stiftung zur Unterstützung finanziell schwächerer Bundesländer auch für andere Länder, wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern?

9

Welche Schlösser und Gärten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten instandgesetzt oder restauriert werden (bitte detailliert auflisten)

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, neben der Förderung von Schlössern und Gärten auch die daran anschließenden bzw. dazugehörenden Nebengebäude finanziell zu unterstützen?

11

Welche Schlösser und Gärten sollen vom Bund auch bei den Betriebskosten unterstützt werden (bitte detailliert auflisten)?

12

Plant die Bundesregierung, sich über die 100 Mio. Euro hinaus an den Betriebskosten zu beteiligen?

13

Welches Gremium entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung darüber, welche Schlösser und Gärten in die Stiftung aufgenommen werden?

14

Welche Nutzungskonzepte sieht die Bundesregierung für die vom Bund geförderten Einrichtungen vor (bitte detailliert auflisten)?

15

Hat sich die Bundesregierung zur Erstellung eines innovativen Nutzungskonzepts von ausländischen Konzepten, wie beispielsweise dem National Trust, inspirieren lassen?

16

Welche Möglichkeiten gibt es für interessierte Bürgerinnen und Bürger, sich in der Stiftung, etwa durch ehrenamtliche Arbeit, einzubringen?

17

Plant die Bundesregierung, die Stiftung interessierten Bürgerinnen und Bürgern, etwa durch Mitgliedschaften, zu öffnen und die Stiftung zum Teil durch Mitgliedsbeiträge zu finanzieren?

18

Verspricht sich die Bundesregierung durch die Instandsetzung und Restaurierung der Schlösser und Gärten einen positiven Effekt auf den Tourismus in Sachsen-Anhalt und Thüringen, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung diesen Effekt ein?

19

Plant die Bundesregierung, die Instandsetzung und Restaurierung der Schlösser und Gärten durch Maßnahmen, wie beispielsweise die Modernisierung der Infrastruktur, zu begleiten?

Berlin, den 10. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

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