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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einsatz der Bundesmarine gegen Piraten und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Eindämmung der Piraterie

Beteiligung der Bundesmarine an der Bekämpfung der Seepiraterie vor der somalischen Küste: Begleitschutz für Schiffe des World Food Program (WFP) und für Fischereischiffe im Rahmen der Operation Atalanta, Evaluation der bisherigen Maßnahmen, Überstellung festgenommener Piraten an Kenia und andere Staaten, Gewährleistung rechtsstaatlicher Verfahren, Beteiligung an Präventionsmaßnahmen, Ursachen der Piraterie und deren Bekämpfung, Problem des Nebeneinanders der Mandate Atalanta (EU), Enduring Freedom (USA), im NATO-Auftrag sowie im nationalen Auftrag

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

29.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/96505. 03. 2010

Einsatz der Bundesmarine gegen Piraten und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Eindämmung der Piraterie

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Agnes Malczak, Dr. Frithjof Schmidt, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tom Koenigs, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie entwickelte sich der Umfang des Schiffsverkehrs in den nationalen und internationalen Gewässern am Golf von Aden und im Indischen Ozean in den letzten fünf Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?

2

Wie viele Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) sowie von internationalen Hilfsorganisationen (falls nötig bitte aufschlüsseln) wurden seit Beginn der Mission Atalanta durch die deutsche Marine bzw. durch andere Kräfte von Atalanta begleitet bzw. direkt beschützt (bitte aufschlüsseln nach Schiffsbetreibern und Jahren)?

3

a) Wie viele Schiffe des WFP fuhren in den letzten fünf Jahren nach Somalia, um die dortige Bevölkerung zu versorgen?

b) Wie viele Menschen wurden durch die Fracht derweil jährlich versorgt?

4

Wie viele Schiffe des WFP mit Hilfe für Somalia wurden vor dem Einsatz der Bundesmarine von Piraten wann bedroht, angegriffen und aufgebracht und mit welchem Ergebnis?

5

Wie viele Schiffe des WFP mit Hilfe für Somalia wurden nach Beginn des Einsatzes der Bundesmarine angegriffen und aufgebracht?

6

Wie viel finanzielle Hilfe hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) für das WFP in Somalia geleistet, bzw. wie hoch ist der Anteil der EU an der Finanzierung des WFP?

7

Wie viele deutsche und europäische Fischfangschiffe fischten in den letzten fünf Jahren jeweils am Golf von Aden, im Indischen Ozean bzw. in der „Exclusive Economic Zone“ (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Schiffsherkunft und Zielregion)?

8

a) Wie viele Fischfangschiffe unterstützte die Bundesmarine – ggf. auch im Rahmen von Atalanta – in den letzten fünf Jahren dort mit Begleitschutz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Herkunft der Schiffe)?

b) In wie vielen Fällen erfolgte dies auf Wunsch der Schiffsverantwortlichen?

9

Wie viele weitere Schiffe unterstützte die Bundesmarine – ggf. auch im Rahmen von Atalanta – in den letzten fünf Jahren dort mit Begleitschutz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Herkunft der Schiffe)?

In wie vielen Fällen erfolgte dies auf Wunsch der Schiffsverantwortlichen?

10

a) Wie viele Piraterie-Vorfälle im Jahr 2009 am Golf von Aden bzw. im Indischen Ozean (bitte einzeln aufschlüsseln) sind der Bundesregierung bekannt?

b) Wie häufig waren davon jeweils Schiffe mit Hilfslieferungen im Auftrag internationaler Hilfsorganisationen sowie deutsche bzw. europäische Schiffe betroffen (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Schiffe: Hilfsschiffe, Handelsschiffe, Fischfangflotte und Urlaubsschiffe)?

11

a) Inwiefern evaluiert die Bundesregierung die Atalanta-Mission hinsichtlich der Eindämmung bzw. Verringerung des Piraterie-Risikos?

b) Inwiefern berücksichtigt sie dabei Erkenntnisse des „International Maritime Bureau“ sowie des maritimen Sicherheitszentrums des Operativen Hauptquartiers Northwood?

c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Beitrag der Atalanta-Mission zur Eindämmung bzw. Verringerung des Piraterie-Risikos, auch unter dem Gesichtspunkt möglicher Verlagerungseffekte?

12

a) Wie viele mutmaßliche Piraten hat die Bundesmarine im Rahmen der Mission Atalanta bisher in Gewahrsam genommen?

Welche Nationalitäten hatten sie jeweils (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele davon wurden an je welche Drittstaaten übergeben?

13

a) Was ist mit den 23 mutmaßlichen Piraten passiert, welche die Bundesmarine bis 1. Dezember 2009 an Kenia übergab (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 3. Dezember 2009 auf die Schriftliche Frage 65 des Abgeordneten Dr. Dieter Wiefelspütz, Bundestagsdrucksache 17/160)?

b) Wie viele davon wurden inzwischen je aa) einem Strafverfahren unterzogen,

bb) zu welchen Strafen verurteilt,

cc) einer Strafvollstreckung unterzogen, z. B. Haft,

dd) freigelassen?

c) Was ist der Bundesregierung über das weitere Schicksal der Freigelassenen bekannt?

14

a) Was hat die Bundesregierung unternommen, um zu gewährleisten, dass diese Personen in Kenia nach rechtstaatlichen Verfahren und unter menschenrechtlich einwandfreien Bedingungen behandelt werden?

b) Wie hat die Bundesregierung insbesondere gemäß ihrer Verpflichtung in Artikel 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP gewährleistet, „dass für niemanden das Risiko der Todesstrafe, Folter oder jeglicher anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht“?

c) Wie hat Kenia seine einzelnen Verpflichtungen aus seinem Briefwechsel mit der Europäischen Union vom 6. März 2009 (Abl. L 79/49 vom 25.3.2009) seither jeweils eingehalten, und welche ggf. nicht?

d) In wie vielen Fällen kam Kenia etwa seiner Verpflichtung aus Nummer 3 Buchstabe f Nummer 4 des Anhangs jenes Briefwechsels nach, überstellten Personen kostenfreie Verteidiger zu stellen?

e) Wie viele überstellte Personen hat Kenia bisher an welche anderen Staaten ausgewiesen bzw. übergeben, und bezüglich wie vieler Personen holte es die dafür gemäß Nummer 3 des Anhangs zum o. a. Briefwechsel nötige schriftliche Genehmigung von EUNAVOR /Atalanta vorher ein?

f) Wie hat die Bundesregierung das unter Frage 14c Erfragte bisher überprüft, und wie wird sie es künftig überprüfen?

g) Wie viele Strafverfahren gegen Überstellte hat die deutsche Botschaft in Nairobi bisher an wie vielen Prozesstagen besucht, und wie hat sie am diesbezüglichen „Monitoring“ teilgenommen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 vom 17. April 2009 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 16/12648)?

h) Wie hat die Bundesregierung gemäß ihrer Ankündigung (a. a. O.) seither den Deutschen Bundestag über ihre Erkenntnisse und Kontrollen unterrichtet?

15

Wie lauten entsprechend vorstehenden Fragen 14a bis 14h die Auskünfte bezüglich Überstellungen von Piraterie-Verdächtigen an die Seychellen und dazu getroffenen Vereinbarungen?

16

Strebt die Bundesregierung mit weiteren Staaten in der Region Überstellungsabkommen an?

Wenn ja, warum, mit welchen Staaten, und bis wann?

17

a) Was beinhalten im Einzelnen der Operationsplan zur Mission Atalanta und die Durchführungsregeln dazu gemäß Artikel 5 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP?

b) Mit welchen Inhalten sind letztere seither ggf. durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee des Rates (PSK) angepasst worden (vgl. 2008/851/GASP, Artikel 6)?

18

a) War die Bundesmarine auch – ggf. inwiefern – beteiligt an präventivem Vorgehen gegen Piraten, etwa gegen deren Stützpunkte an Land oder deren als logistische Basis genutzten Mutterschiffe, oder plant sie derlei (vgl. entsprechende Forderungen etwa vom Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, dpa vom 17. Dezember 2009)?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass solches präventive Vorgehen durch die Aufgabe zur ortsunabhängigen Ingewahrsamnahme von Personen (vgl. 2008/851/GASP, Artikel 2 Buchstabe e: „in Gebieten, in denen sie präsent sind“) oder durch die Aufgabe zur „Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich des Einsatzes von Gewalt zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen im Einsatzgebiet“ (vgl. 2008/851/GASP, Artikel 2 Buchstabe d) umfasst wäre?

19

In welchen Formen kooperiert die Bundesmarine jenseits der Koordination bei Atalanta mit der NATO und der Operation Enduring Freedom gegen Piraterie oder plant dies?

20

a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen der Piraterie am Horn von Afrika?

b) Was unternahmen Deutschland und die EU jeweils in den letzten zehn Jahren nichtmilitärisch gegen Ursachen und Auswirkungen von Piraterie am Horn von Afrika?

21

a) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Zunahme von Piraterie-Vorfällen vor der somalischen Küste und der sich kontinuierlich verschlechternden Bürgerkriegssituation in Somalia?

b) Welche politischen Initiativen für einen regionalen Ansatz zur Ursachenbekämpfung hat die Bundesregierung in den letzten Jahren angestoßen?

22

Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Abgeordneten Dorothee Bär, dass die dortige Piraterie militärisch nicht dauerhaft und effektiv bekämpft werden kann (vgl. ebenso: dpa-Meldung vom 17. Dezember 2009)?

23

Welche Schiffe oder Flugzeuge der Bundeswehr wurden seit Beginn der Operation Atalanta von wann bis wann ausschließlich oder zeitweise eingesetzt

a) im Auftrag der Operation Atalanta,

b) im Auftrag der Operation Enduring Freedom,

c) im Rahmen der NATO,

d) im nationalen Auftrag?

24

Wann, für wie lange, aus welchem Anlass, und zu wessen Gunsten wurde seit Beginn der Operation Atalanta das Unterstellungsverhältnis

a) der für die Operation Atalanta vorgesehenen Kräfte

b) der für die Operation Enduring Freedom (OEF) vorgesehenen Kräfte

c) der im NATO-Auftrag im Operationsgebiet von Atalanta/OEF operierenden Bundeswehrkräfte

d) der im nationalen Auftrag im Operationsgebiet von Atalanta/OEF operierenden Bundeswehrkräfte geändert?

25

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es aus rechtlicher und politischer Sicht nicht unerheblich ist, welchem Mandat einzelne Abgeordnete die Zustimmung erteilen, und welchem nicht?

Wenn ja, wie wird die Bundesregierung gegenüber den Abgeordneten künftig Mandatsklarheit und Mandatswahrheit gewährleisten?

26

Wann wird die Bundesregierung das Nebeneinander verschiedener Missionen im gleichen Operationsgebiet beenden?

27

Wie stellt sich die Bundesregierung die von den EU-Verteidigungsministern am 24. Februar 2010 beschlossene Ausweitung der EU-Militärmission „Atalanta“ auf die Häfen, von denen aus Piraten operierten, vor?

Sollen die Häfen von der See aus kontrolliert werden?

Wenn ja, wie?

28

Was versteht die Bundesregierung darunter, dass Mutterschiffe der Piraten „neutralisiert“ werden sollen?

29

Wie sind Mutterschiffe der Piraten definiert?

30

Wie will die EU sicherstellen, dass die ausgebildeten und ausgestatteten somalischen Sicherheitskräfte sich nicht von der somalischen Übergangsregierung abwenden und nicht zu den Milizen der al-Shabaab, Hizbul Islam, einzelnen Klans oder Piraten überlaufen?

Berlin, den 5. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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