[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1287
17. Wahlperiode 29. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,
Agnes Malczak, Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/965 –
Einsatz der Bundesmarine gegen Piraten und Maßnahmen zur Vermeidung
bzw. Eindämmung der Piraterie
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesmarine ist im Zuge der Wiedervereinigung zusammen mit den
verbliebenen Kräften der Volksmarine in die Deutsche Marine überführt worden.
Nachfolgend wird daher der gültige Begriff Deutsche Marine verwendet.
1. Wie entwickelte sich der Umfang des Schiffsverkehrs in den nationalen und
internationalen Gewässern am Golf von Aden und im Indischen Ozean in
den letzten fünf Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
Der Bundesregierung liegen die gewünschten Zahlen über den Umfang des
Schiffsverkehrs im Golf von Aden und im Indischen Ozean nicht vor.
2. Wie viele Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen
(WFP) sowie von internationalen Hilfsorganisationen (falls nötig bitte
aufschlüsseln) wurden seit Beginn der Mission Atalanta durch die deutsche
Marine bzw. durch andere Kräfte von Atalanta begleitet bzw. direkt
beschützt (bitte aufschlüsseln nach Schiffsbetreibern und Jahren)?
Bislang wurden mit Stand 22. März 2010 durch Einheiten von EU NAVFOR
ATALANTA insgesamt 66 Schiffe für das World Food Program (WFP) (2008: 4,
2009: 51, 2010: 11) mit einer Gesamtladung von rund 325 000 Tonnen
Nahrungsmitteln geschützt. Ebenfalls wurden 34 Schiffe für die African Union (AU)
Mission in Somalia (AMISOM) (2009: 23, 2010: 11) vor Piratenangriffen
geschützt. Deutsche Schiffe haben 11 WFP- (2009: 7, 2010: 4) und acht AMISOM-
Schiffe (2009: 7, 2010: 1) begleitet. Angaben zu den Schiffsbetreibern liegen
nicht vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 25. März 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1287 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. a) Wie viele Schiffe des WFP fuhren in den letzten fünf Jahren nach
Somalia, um die dortige Bevölkerung zu versorgen?
Der Bundesregierung liegen diese Angaben nicht vor.
b) Wie viele Menschen wurden durch die Fracht derweil jährlich versorgt?
Durch das WFP wird ein seit 2005 zunehmender Anteil der somalischen
Bevölkerung mit Nahrung versorgt. Im Einzelnen wurden im Jahr 2005 1,7 Millionen,
2006 1,5 Millionen, 2007 1,5 Millionen, 2008 2,1 Millionen und 2009 3,2
Millionen Menschen in Somalia mit Lebensmitteln versorgt.
4. Wie viele Schiffe des WFP mit Hilfe für Somalia wurden vor dem Einsatz
der Bundesmarine von Piraten wann bedroht, angegriffen und aufgebracht
und mit welchem Ergebnis?
Im Jahr 2007 wurden nach Angaben des WFP drei Piraterie-Akte gegen Schiffe
mit Nahrungsmittelhilfe-Ladung des WFP registriert. Das Ergebnis der Angriffe
ist nicht bekannt. Im Jahr 2008 wurden vor Beginn des Einsatzes der Deutschen
Marine zwei Fälle bekannt, bei denen Schiffe, die sich zwecks Ladung von WFP-
Fracht für Somalia auf dem Rückweg nach Mombasa (Kenia) und Daressalaam
(Tanzania) befanden, angegriffen worden sind.
5. Wie viele Schiffe des WFP mit Hilfe für Somalia wurden nach Beginn des
Einsatzes der Bundesmarine angegriffen und aufgebracht?
Seit Beteiligung der Bundeswehr an der Operation EU NAVFOR ATALANTA
wurde kein Schiff des WFP mit Fracht für Somalia von Piraten aufgebracht. Zur
Anzahl der Angriffe wird auf die Antwort zu Frage 10b verwiesen.
6. Wie viel finanzielle Hilfe hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
(bitte nach Jahren aufschlüsseln) für das WFP in Somalia geleistet, bzw. wie
hoch ist der Anteil der EU an der Finanzierung des WFP?
Die Bundesregierung hat das Welternährungsprogramm in Somalia in den letzten
fünf Jahren mit insgesamt 7,5 Mio. Euro unterstützt (2005: 0,5 Mio. Euro, 2006:
1,25 Mio. Euro, 2007: 1,75 Mio. Euro, 2008: 1 Mio. Euro, 2009: 3 Mio. Euro).
Die Europäische Union hat insgesamt 15,4 Mio. US-Dollar (2008: 9,1 Mio. US-
Dollar, 2009: 6,3 Mio. US-Dollar) Unterstützungszahlungen geleistet.
7. Wie viele deutsche und europäische Fischfangschiffe fischten in den letzten
fünf Jahren jeweils am Golf von Aden, im Indischen Ozean bzw. in der
„Exclusive Economic Zone“ (bitte aufschlüsseln nach Jahren,
Schiffsherkunft und Zielregion)?
Deutsche Fischereifahrzeuge sind in der betroffenen Region (Golf von Aden und
Somalibecken) gegenwärtig, wie auch in den letzten fünf Jahren, nicht aktiv.
Deutsche Fischereiforschung fand in den fraglichen Gebieten zuletzt in den
1970er-Jahren statt.
Portugal, das Vereinigte Königreich, Estland, Griechenland und Dänemark
haben zwischen 2006 und 2009 keinen Aufenthalt eines ihrer Fischereifahrzeuge in
somalischen Gewässern gemeldet. Im Indischen Ozean waren während des
angegebenen Zeitraums ein italienisches Ringwaden-Fischereifahrzeug sowie, in den
einzelnen Jahren in unterschiedlicher Zahl, auch französische und spanische
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1287Fahrzeuge aktiv. Nach Auskunft der Europäischen Kommission hielten sich
diese Fahrzeuge, von wenigen Ausnahmen abgesehen, außerhalb somalischer
Gewässer auf. Weitere Angaben liegen nicht vor.
8. a) Wie viele Fischfangschiffe unterstützte die Bundesmarine – ggf. auch
im Rahmen von Atalanta – in den letzten fünf Jahren dort mit
Begleitschutz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Herkunft der Schiffe)?
b) In wie vielen Fällen erfolgte dies auf Wunsch der
Schiffsverantwortlichen?
Einheiten der Deutschen Marine haben in den letzten fünf Jahren am Horn von
Afrika und im Indischen Ozean keine Fischfangschiffe durch Begleitschutz
unterstützt.
9. Wie viele weitere Schiffe unterstützte die Bundesmarine – ggf. auch im
Rahmen von Atalanta – in den letzten fünf Jahren dort mit Begleitschutz
(bitte aufschlüsseln nach Jahren und Herkunft der Schiffe)?
In wie vielen Fällen erfolgte dies auf Wunsch der Schiffsverantwortlichen?
Einheiten der Deutschen Marine haben außerhalb der Operation EU NAVFOR
ATALANTA in den letzten fünf Jahren am Horn von Afrika und im Indischen
Ozean keine anderen Schiffe durch Begleitschutz unterstützt. In zwei Fällen
haben Kreuzfahrtschiffe (2008 ein deutsches und ein luxemburgisches Schiff) das
Seeraumüberwachungsgebiet der in der Operation ENDURING FREEDOM
(OEF) eingesetzten Fregatte EMDEN passiert. Dabei gab es Sprechfunkkontakte
zwischen den beteiligten Schiffen, eine formale Anforderung auf Begleitung lag
nicht vor.
Im Rahmen der Antipiraterieoperation EU NAVFOR ATALANTA wurde im
Golf von Aden ein empfohlener Korridor (IRTC: International Recommended
Transit Corridor) für die Handelsschifffahrt eingerichtet. In diesem Korridor
finden überwachte Gruppentransits statt. Dabei passieren die Schiffe ein Seegebiet,
welches lageabhängig durch Seestreitkräfte überwacht wird. Deutsche Einheiten
beteiligen sich regelmäßig am Schutz im Rahmen dieser überwachten
Gruppentransits. Insgesamt nutzen jährlich rund 30 000 Schiffe dieses Schutzsystem.
Detaillierte Angaben zu Anzahl, Typ und Herkunft der Schiffe, die diese
Gruppentransits nutzen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
10. a) Wie viele Piraterie-Vorfälle im Jahr 2009 am Golf von Aden bzw. im
Indischen Ozean (bitte einzeln aufschlüsseln) sind der
Bundesregierung bekannt?
Im Jahr 2009 wurden gemäß der Bundesregierung vorliegender Informationen
weltweit 455 Piraterievorfälle gezählt. Davon entfielen 135 auf den Golf von
Aden. 96 Piraterievorfälle im Somali-Bassin bzw. im Indischen Ozean werden
ebenfalls der somalischen Piraterie zugerechnet.
b) Wie häufig waren davon jeweils Schiffe mit Hilfslieferungen im
Auftrag internationaler Hilfsorganisationen sowie deutsche bzw.
europäische Schiffe betroffen (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Schiffe:
Hilfsschiffe, Handelsschiffe, Fischfangflotte und Urlaubsschiffe)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden 2009 zwei vom WFP gecharterte
Handelsschiffe von Piraten angegriffen, fielen jedoch nicht in die Hand der
Piraten. Inwieweit bei den insgesamt 231 Piraterievorfällen am Horn von Afrika
Drucksache 17/1287 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHandelsschiffe betroffen waren, die Hilfsgüter bzw. als Teil der Ladung
Hilfsgüter transportierten, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Im Jahre 2009 wurde das unter deutscher Flagge fahrende Containerschiff
„Hansa Stavanger“ entführt. Ein Angriff auf das unter deutscher Flagge fahrende
Containerschiff „Maersk Sarnia“ blieb erfolglos. Bei zwölf Piraterievorfällen
waren entweder deutsche Eigner oder Charterer betroffen. Hiervon fielen drei
Handelsschiffe („Longchamp“, „Patriot“, „Victoria“) in Piratenhand.
Im Jahre 2009 waren insgesamt 66 Schiffe unter der Flagge eines EU-
Mitgliedstaates (inkl. Deutschland und europäische Überseegebiete, wie z. B. die
Niederländischen Antillen oder Mayotte/Frankreich) von Piratenangriffen betroffen,
die sich wie folgt auf die Schiffstypen verteilen:
11. a) Inwiefern evaluiert die Bundesregierung die Atalanta-Mission
hinsichtlich der Eindämmung bzw. Verringerung des Piraterie-Risikos?
Deutsche Streitkräfte beteiligen sich am Kampf gegen Piraterie im Rahmen und
nach den Regeln der Operation EU NAVFOR ATALANTA. In diesem Rahmen
erfolgt eine halbjährliche Evaluation der Operation EU NAVFOR ATALANTA
durch den zuständigen Operationskommandeur. Die Bundesregierung überprüft
diese Evaluationen im Rahmen der Mitarbeit in den zuständigen EU-Gremien
und zieht zusammen mit den Partnern die entsprechenden Konsequenzen.
b) Inwiefern berücksichtigt sie dabei Erkenntnisse des „International
Maritime Bureau“ sowie des maritimen Sicherheitszentrums des
Operativen Hauptquartiers Northwood?
Die Erkenntnisse aller relevanten regionalen und internationalen Einrichtungen
werden bei der halbjährlichen Evaluierung berücksichtigt. Dazu gehören
regelmäßig auch die genannten Einrichtungen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Beitrag der Atalanta-
Mission zur Eindämmung bzw. Verringerung des Piraterie-Risikos,
auch unter dem Gesichtspunkt möglicher Verlagerungseffekte?
Die Bundesregierung bewertet den Beitrag der Operation EU NAVFOR ATA-
LANTA zur Eindämmung der Piraterie als erfolgreich. Trotz erkennbarer
Tendenzen von Piratengruppen, mit ihren Mutterschiffen immer weiter entfernt von
der somalischen Küste zu operieren, sind derzeit regelrechte Verlagerungseffekte
in andere Seegebiete noch nicht festzustellen. In 2009 wurde das
Operationsgebiet der Operation EU NAVFOR ATALANTA auf das Seegebiet um die
Seychellen ausgeweitet, um Ausweichbewegungen zu begegnen. Die Operation EU
NAVFOR ATALANTA hat wesentlichen Anteil an der Verringerung der
Erfolgsquote von Piratenangriffen im Operationsgebiet. Etwaigen Ausweichtendenzen
begegnet EU NAVFOR ATALANTA durch Kooperation mit anderen Akteuren
sowie weiträumiger Aufklärung und Abschreckung im gesamten
Operationsgebiet auch bereits während der Verlegung der Piraten.
Seegebiet Gesamt
Hilfsschiffe
EU-Handelsschiffe
Fischfangflotte
Urlaubsschiffe Bulk
Carrier
General
Cargo
Container-
Schiffe
Tanker
Fahrzeugtransporter
Somalia/
Indischer
Ozean
26 2 2 1 3 2 5 9 2
Golf von
Aden
40 0 15 7 5 12 1 0 0
Gesamt 66 17 17 8 8 14 6 9 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/128712. a) Wie viele mutmaßliche Piraten hat die Bundesmarine im Rahmen der
Mission Atalanta bisher in Gewahrsam genommen?
Welche Nationalitäten hatten sie jeweils (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie viele davon wurden an je welche Drittstaaten übergeben?
Deutsche Kräfte des maritimen Einsatzverbandes EU NAVFOR ATLANTA
haben bisher 27 mutmaßliche Piraten in Gewahrsam genommen, von denen 23 den
kenianischen Behörden übergeben und vier wieder freigesetzt wurden. Soweit
der Bundesregierung bekannt, besaßen alle Personen die somalische
Staatsangehörigkeit.
An weitere Drittstaaten wurden bisher keine durch deutsche Kriegsschiffe in
Gewahrsam genommene Personen übergeben.
13. a) Was ist mit den 23 mutmaßlichen Piraten passiert, welche die
Bundesmarine bis 1. Dezember 2009 an Kenia übergab (vgl. Antwort der
Bundesregierung vom 3. Dezember 2009 auf die Schriftliche Frage 65 des
Abgeordneten Dr. Dieter Wiefelspütz, Bundestagsdrucksache 17/160)?
b) Wie viele davon wurden inzwischen je
aa) einem Strafverfahren unterzogen,
bb) zu welchen Strafen verurteilt,
cc) einer Strafvollstreckung unterzogen, z. B. Haft,
dd) freigelassen?
c) Was ist der Bundesregierung über das weitere Schicksal der
Freigelassenen bekannt?
Alle 23 an die kenianischen Behörden übergebenen Personen befinden sich in
Untersuchungshaft in der Haftanstalt Shimo la Tewa in Mombasa/Kenia. Gegen
neun Personen wird wegen des Verdachts des Angriffs auf das Schiff „Courier“,
gegen sieben Personen wegen des Verdachts des Angriffs auf den deutschen
Marineversorger „Spessart“ und gegen sieben Personen wegen des Verdachts des
Angriffs auf das Schiff „Cap St. Vincent“ ein Strafverfahren durchgeführt.
Keines der Verfahren ist bisher abgeschlossen. Zu den vier freigelassenen Personen
liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.
14. a) Was hat die Bundesregierung unternommen, um zu gewährleisten, dass
diese Personen in Kenia nach rechtsstaatlichen Verfahren und unter
menschenrechtlich einwandfreien Bedingungen behandelt werden?
Grundlage eines rechtsstaatlichen Verfahrens und einer menschenrechtlich
einwandfreien Behandlung der übergebenen Personen sind kenianisches Recht und
die entsprechende Verpflichtung Kenias im Briefwechsel zwischen der EU und
Kenia vom 6. März 2009.
Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Nairobi haben die Mehrzahl der
mündlichen Termine in den drei Verfahren gegen von Deutschland übergebene
Piraterieverdächtige beobachtet (im Einzelnen wird auf die Antwort zu Frage 14g
verwiesen).
Darüber hinaus haben Vertreter der Botschaft Nairobi seit der Übergabe der
ersten Gruppe am 10. März 2009 sechs Besuche in der Haftanstalt Shimo la Tewa in
Mombasa/Kenia durchgeführt.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung haben der Ablauf der Verfahren und
die Situation der Gefangenen in der Haftanstalt Shimo la Tewa bisher keinen An-
Drucksache 17/1287 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelass zur Annahme gegeben, dass Kenia seinen Verpflichtungen aus dem
Briefwechsel nicht nachkommt.
b) Wie hat die Bundesregierung insbesondere gemäß ihrer Verpflichtung
in Artikel 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP
gewährleistet, „dass für niemandem das Risiko der Todesstrafe, Folter
oder jeglicher anderen grausamen, unmenschlichen oder
erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht“?
Kenia hat die in der Frage zitierten Verpflichtungen im Briefwechsel mit der EU
vom 6. März 2009 übernommen. Durch die Beobachtung der Strafverfahren und
die Besuche in der Haftanstalt durch Vertreter der Botschaft Nairobi hat sich die
Bundesregierung überzeugt, dass keine solche Behandlung stattgefunden hat
oder droht.
c) Wie hat Kenia seine einzelnen Verpflichtungen aus seinem
Briefwechsel mit der Europäischen Union vom 6. März 2009 (ABl. L 79/49 vom
25.3.2009) seither jeweils eingehalten, und welche ggf. nicht?
Kenia ist bisher allen Verpflichtungen aus dem Briefwechsel vom 6. März 2009
durch eine entsprechende Gestaltung der Verfahren und der Haftbedingungen
nachgekommen.
d) In wie vielen Fällen kam Kenia etwa seiner Verpflichtung aus
Nummer 3 Buchstabe f Nummer 4 des Anhangs jenes Briefwechsels
nach, überstellten Personen kostenfreie Verteidiger zu stellen?
Der Briefwechsel vom 6. März 2009 sieht eine Verpflichtung, unentgeltlich
einen Verteidiger zu stellen, nur für den Fall vor, dass der Angeklagte selbst nicht
über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um einen Verteidiger engagieren zu
können und dass die Stellung eines unentgeltlichen Verteidigers im Interesse der
Rechtspflege erforderlich ist. Die 23 übergebenen Piraterieverdächtigen werden
von Verteidigern vertreten, die sie selbst beauftragt haben. Teilweise erfolgt die
Bezahlung dieser Verteidiger aus von der EU zu diesem Zweck bereitgestellten
Projektmitteln.
e) Wie viele überstellte Personen hat Kenia bisher an welche anderen
Staaten ausgewiesen bzw. übergeben, und bezüglich wie vieler
Personen holte es die dafür gemäß Nummer 3 des Anhangs zum o. a.
Briefwechsel nötige schriftliche Genehmigung von EUNAVOR/Atalanta
vorher ein?
Keine der 23 von der Deutschen Marine an Kenia übergebenen Personen wurde
an andere Staaten übergeben oder ausgewiesen.
f) Wie hat die Bundesregierung das unter Frage 14c Erfragte bisher
überprüft, und wie wird sie es künftig überprüfen?
Die Bundesregierung beobachtet die Strafverfahren, hält regelmäßige Kontakte
mit den Justizbehörden in Mombasa und führt Besuche in der Haftanstalt Shimo
la Tewa durch, bei denen sie auch unmittelbare Gesprächen mit den Betroffenen
führt. Dies wird sie auch in Zukunft tun. Sie ist auch aktiv in das „Monitoring“
der Inhaftierung durch die EU eingebunden.
g) Wie viele Strafverfahren gegen Überstellte hat die deutsche Botschaft
in Nairobi bisher an wie vielen Prozesstagen besucht, und wie hat sie
am diesbezüglichen „Monitoring“ teilgenommen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 vom 17. April 2009 auf die Kleine Anfrage
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1287der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
16/12648)?
In den drei Strafverfahren betreffend die von Deutschland übergebenen
Piraterieverdächtigen hat die Botschaft Nairobi bisher an allen Verhandlungsterminen,
insbesondere an Zeugenvernehmungen und Plädoyers teilgenommen. Ferner
wurde die Mehrzahl der im kenianischen Rechtssystem vorgesehenen Termine
zur Haftprüfung und zur Entscheidung prozeduraler Fragen ebenfalls
beobachtet. Gleichzeitig tauscht sich die Botschaft regelmäßig im EU-Kreis zu den von
anderen Partnerstaaten betreuten Verfahren in Mombasa aus.
h) Wie hat die Bundesregierung gemäß ihrer Ankündigung (a. a. O.)
seither den Deutschen Bundestag über ihre Erkenntnisse und Kontrollen
unterrichtet?
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag bei mehreren Gelegenheiten
über ihre Erkenntnisse über die Strafverfahren und die Haftsituation der an Kenia
übergebenen Personen unterrichtet. Sie steht auch weiterhin für die
Beantwortung von Fragen zu den Strafverfahren in Kenia zur Verfügung.
15. Wie lauten entsprechend vorstehenden Fragen 14a bis 14h die Auskünfte
bezüglich Überstellungen von Piraterie-Verdächtigen an die Seychellen
und dazu getroffenen Vereinbarungen?
An die Seychellen wurden bisher keine von deutschen Kriegsschiffen in
Gewahrsam genommenen mutmaßlichen Piraten übergeben.
16. Strebt die Bundesregierung mit weiteren Staaten in der Region
Überstellungsabkommen an?
Wenn ja, warum, mit welchen Staaten, und bis wann?
Die Bundesregierung strebt wie auch bisher nicht den Abschluss eigener
bilateraler Transferabkommen an. Die Europäische Union, die bereits entsprechende
Briefwechsel mit Kenia und den Seychellen unterzeichnet hat, beabsichtigt, die
Hohe Vertreterin zu beauftragen, Verhandlungen mit Mauritius, Mosambik,
Südafrika, Tansania und Uganda aufzunehmen. Durch den Abschluss weiterer
Transferabkommen mit Staaten der Region soll eine möglichst große
internationale Beteiligung am Kampf gegen die Piraterie erreicht werden. Der Zeitpunkt
des Abschlusses weiterer Transferabkommen ist derzeit nicht absehbar.
17. a) Was beinhalten im Einzelnen der Operationsplan zur Mission Atalanta
und die Durchführungsregeln dazu gemäß Artikel 5 der Gemeinsamen
Aktion 2008/851/GASP?
Artikel 5 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP befasst sich mit den
Voraussetzungen der Planung und Einleitung der Operation; hierzu gibt es keine
weiteren Regelungen im Operationsplan.
b) Mit welchen Inhalten sind letztere seither ggf. durch das Politische und
Sicherheitspolitische Komitee des Rates (PSK) angepasst worden (vgl.
2008/851/GASP, Artikel 6)?
Solche Regelungen wurden weder nachträglich ergänzt noch modifiziert.
Drucksache 17/1287 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. a) War die Bundesmarine auch – ggf. inwiefern – beteiligt an präventivem
Vorgehen gegen Piraten, etwa gegen deren Stützpunkte an Land oder
deren als logistische Basis genutzten Mutterschiffe, oder plant sie derlei
(vgl. entsprechende Forderungen etwa vom Abgeordneten Dr. Rainer
Stinner, dpa vom 17. Dezember 2009)?
Deutsche Kräfte bei EU NAVFOR ATALANTA werden zur Bekämpfung der
Piraterie nicht an Land eingesetzt.
Im Rahmen der Operationsführung werden regelmäßig verdächtige Fahrzeuge
auch ohne Bezug zu einem bereits erfolgten Angriff im Rahmen von Boardings
untersucht. Falls sich bei der Untersuchung eines Fahrzeuges ein
Piraterieverdacht bestätigt, wird die Piraterieausrüstung auf Weisung des zuständigen
Befehlshabers der Operation EU NAVFOR ATALANTA beschlagnahmt,
unbrauchbar gemacht oder zerstört, um künftige Piratenangriffe zu verhindern.
Daran waren deutsche Schiffe im Rahmen der Operation EU NAVFOR
ATALANTA bislang neun Mal beteiligt. Zur Vorgehensweise gegen so genannte
Mutterschiffe wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass solches präventive
Vorgehen durch die Aufgabe zur ortsunabhängigen Ingewahrsamnahme
von Personen (vgl. 2008/851/GASP, Artikel 2 Buchstabe e: „in
Gebieten, in denen sie präsent sind“) oder durch die Aufgabe zur
„Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich des Einsatzes von
Gewalt zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von
seeräuberischen Handlungen im Einsatzgebiet“ (vgl. 2008/851/GASP, Artikel 2
Buchstabe d) umfasst wäre?
Einsätze gegen so genannte Mutterschiffe sind – wie auch andere Maßnahmen
zur Bekämpfung der Piraterie im Rahmen von EU NAVFOR ATALANTA –
durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und die
Resolutionen 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008
sowie 1897 (2009) vom 30. November 2009 des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des
Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 und dem Beschluss
2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009 auf
der Grundlage und im Rahmen des geltenden Bundestagsmandates abgedeckt.
Weder die Gemeinsame Aktion bzw. der Beschluss der EU noch das nationale
Mandat der deutschen Kräfte bei EU NAVFOR ATALANTA umfassen
Landeinsätze in Somalia zur Bekämpfung der Piraterie.
19. In welchen Formen kooperiert die Bundesmarine jenseits der Koordination
bei Atalanta mit der NATO und der Operation Enduring Freedom gegen
Piraterie oder plant dies?
Das aktuelle Mandat des Deutschen Bundestages beschränkt die Beteiligung
deutscher Streitkräfte am Kampf gegen Piraterie auf die Operation EU NAVFOR
ATALANTA. Für Schiffe der Deutschen Marine ist das Vorgehen gegen Piraterie
außerhalb dieser Operation auf Notwehr bzw. Nothilfe beschränkt. Eine über die
im aktuellen Mandat des Deutschen Bundestages festgelegte Kooperation
hinausgehende Zusammenarbeit ist derzeit nicht geplant.
20. a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen der Piraterie am
Horn von Afrika?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1287b) Was unternahmen Deutschland und die EU jeweils in den letzten zehn
Jahren nichtmilitärisch gegen Ursachen und Auswirkungen von
Piraterie am Horn von Afrika?
Zu den Fragen 20a und 20b:
Die Bundesregierung hat unter anderem in ihren Antworten auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 17. Dezember 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11453) und der Fraktion der FDP vom 23. Februar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11940) die Hintergründe der Piraterie an der somalischen Küste
dargestellt. Die Hauptursache der Piraterie liegt auch nach Auffassung der
somalischen Übergangsregierung in der die organisierte Kriminalität begünstigenden
allgemeinen Rechtlosigkeit. In diesem Umfeld und aufgrund der allgemein
ungünstigen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen (u. a. hohe
Inflation, Arbeits- und Perspektivlosigkeit vor allem der jungen Bevölkerung) hat
sich die Piraterie verselbständigt und zu einem eigenen „Wirtschaftszweig“
entwickelt.
Deutschland und die EU-Partner bemühen sich, einen Beitrag zur Stabilisierung
Somalias und zur Wiedererrichtung staatlicher Ordnung zu leisten. Im Interesse
der afrikanischen Eigenverantwortung werden dabei insbesondere afrikanische
Initiativen unterstützt. So hat sich die EU auf Anfrage der Afrikanischen Union
(AU) mit 15 Mio. Euro am Aufbau des Hauptquartiers der Friedenstruppe der
AU für Somalia, AMISOM, in Mogadischu beteiligt. Die EU hat 2008 weitere
20 Mio. Euro zur Fortführung der AMISOM-Mission bewilligt; bei der
Geberkonferenz am 23. April 2009 hat die EU-Kommission weitere 60 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt. Zudem will die Europäische Kommission 4 Mio. Euro für
den Fähigkeitenaufbau bereitstellen. Der deutsche Anteil an diesen Zahlungen
beträgt insgesamt gut 20 Mio. Euro.
Ergänzend finanziert Deutschland die Ausbildung von 270 Polizisten aus
verschiedenen afrikanischen Ländern am Kofi Annan Peace Training Centre in
Ghana sowie am International Peace Support Training Centre in Kenia, welche
die zivile Komponente von AMISOM stärken sollen (bislang 600 000 Euro).
Außerdem unterstützt Deutschland die AMISOM-Polizei bei Planung, Logistik,
Ausrüstung und Ausbildung über die Vereinten Nationen (2,5 Mio. Euro).
Ein wichtiger Beitrag ist auch die aus öffentlichen Mitteln finanzierte,
rechtswissenschaftliche Begleitung des somalischen Verfassungsprozesses durch das
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in
Heidelberg (bislang 550 000 Euro). Hinzu kommt ein finanzieller Beitrag zur
Ausbildung somalischer Polizisten in Äthiopien (bislang 800 000 Euro).
Als Mitglied der internationalen Somalia-Kontaktgruppe und der Internationalen
Kontaktgruppe zur Bekämpfung der Piraterie vor Somalia leistet Deutschland
auch einen politischen Beitrag zur Bekämpfung von Ursachen und
Auswirkungen von Piraterie am Horn von Afrika.
Zu Frage 20b:
Der zivile Schutz der Schiffe einer Handelsflotte – auch gegen Piraterie – liegt
nach internationalem Recht ausschließlich bei dem jeweiligen Flaggenstaat.
Seitdem das Bundesministerium des Innern 2007 für den Golf von Aden für
Schiffe unter deutscher Flagge die Gefahrenstufe 2 nach den Regeln 3.1 und 7.1
Kapitel XI-2 des Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf
See (SOLAS-Übereinkommen; International Convention for the Safety of Life at
Sea) festgelegt hat, sind zahlreiche Rundschreiben mit Warnungen und
Informationen zum Selbstschutz bei Fahrten durch den Golf von Aden und entlang der
Küste Somalias an die deutsche Seeschifffahrt ergangen. Zuletzt wurden vom
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am 3. November 2009
individuell alle für die Sicherheit auf Schiffen unter deutscher Flagge Verant-
Drucksache 17/1287 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewortlichen angeschrieben und folgende Zirkulare zum Selbstschutz der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) bekannt gemacht:
● MSC.1/Circ 1335 vom 29. September 2009 (Best Management Practices to
deter piracy in the Gulf of Aden and off the Coast of Somalia),
● SN.1/Circ 281 vom 3. August 2009 (Information on the internationally
recommended Transit Corridor (IRTC) for ships transiting the Gulf of Aden),
● MSC.1/Circ 1302 vom 16. April 2009 (Piracy and armed robbery against
ships in waters off the coast of Somalia).
Aktuelle Informationen zur Sicherheitslage vor der Küste Somalias werden
sowohl auf der Homepage des BSH als auch in den Nachrichten für Seefahrer (NfS)
regelmäßig bekannt gemacht. So wurden zuletzt in Heft NfS 01 von 2010 noch
einmal eindringlich auf die Gefährdungslage vor Somalia und die
Selbstschutzmaßnahmen gegen Piraterie hingewiesen.
Weitere Hinweise für deutschflaggige Seeschiffe in der internationalen Fahrt
sind in dem Handbuch für Brücke und Kartenhaus (BSH-Nr. 20001), eine
nautische Publikation, die an Bord vorgehalten werden muss, enthalten. In Kapitel 5.9
„Verhalten bei Piraterie oder bewaffneten Überfällen“ (S. 107 bis 108) wird u. a.
auch auf die neuen IMO-Zirkulare 1334 und 1335 sowie auf die erforderliche
Anmeldung vor dem Transit durch den Golf von Aden und entlang der
somalischen Küste bei den militärischen Stellen hingewiesen.
21. a) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der
Zunahme von Piraterie-Vorfällen vor der somalischen Küste und der sich
kontinuierlich verschlechternden Bürgerkriegssituation in Somalia?
Zum Zusammenhang zwischen den Piraterie-Vorfällen vor der somalischen
Küste und der Bürgerkriegssituation in Somalia wird auf die Antwort zu
Frage 20a verwiesen.
b) Welche politischen Initiativen für einen regionalen Ansatz zur
Ursachenbekämpfung hat die Bundesregierung in den letzten Jahren
angestoßen?
Die Bundesregierung leistet erhebliche Unterstützung für regionale
Lösungsansätze (siehe Frage 20b). Dabei wird der Grundsatz der afrikanischen
Eigenverantwortung angemessen berücksichtigt.
22. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Abgeordneten
Dorothee Bär, dass die dortige Piraterie militärisch nicht dauerhaft und
effektiv bekämpft werden kann (vgl. ebenso: dpa-Meldung vom 17.
Dezember 2009)?
Durch den Einsatz entsprechender Mittel ist lediglich eine wirksame Begrenzung
der Piraterie vor der Küste Somalias möglich. Dadurch können die Ursachen der
Piraterie jedoch nicht beseitigt werden. Diese liegen in nicht funktionsfähigen
staatlichen Strukturen an Land. Die Bundesregierung unterstützt daher durch
zahlreiche Maßnahmen und Projekte den Wiederaufbau und die Stärkung
staatlicher Strukturen in Somalia und in der Region.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/128723. Welche Schiffe oder Flugzeuge der Bundeswehr wurden seit Beginn der
Operation Atalanta von wann bis wann ausschließlich oder zeitweise
eingesetzt
a) im Auftrag der Operation Atalanta,
Im Einsatzgebiet der Operation EU NAVFOR ATALANTA wurden seit Beginn
der Operation für die Operation EU NAVFOR ATALANTA neun Schiffe und
zwei Seefernaufklärer P-3C ORION in zwölf Einsatzzeiträumen eingesetzt.
Im Einzelnen
– Fregatte KARLSRUHE, 19. Dezember 2008 bis 10. Februar 2009,
– Fregatte RHEINLAND-PFALZ, 4. Februar bis 9. August 2009,
– Fregatte EMDEN, 23. März bis 2. Juli 2009,
– Betriebsstofftanker SPESSART, 23. März bis 8. Mai 2009,
– Fregatte MECKLENBURG-VORPOMMERN, 5. April bis 8. Mai 2009,
– Seefernaufklärer P-3C ORION, 15. April bis 13. Oktober 2009 (ab 28. August
auch bei OEF),
– Einsatzgruppenversorger BERLIN, 16. April bis 3. Juli 2009,
– Fregatte BRANDENBURG, 30. Juni bis 18. September 2009,
– Fregatte BREMEN, 9. August 2009 bis 28. Januar 2010,
– Fregatte KARLSRUHE, 9. September bis 18. November 2009,
– Fregatte EMDEN, seit 23. Januar 2010,
– Seefernaufklärer P-3C ORION, seit 10. März 2010 (auch bei OEF).
b) im Auftrag der Operation Enduring Freedom,
Für OEF wurden seit Beginn der Operation EU NAVFOR ATALANTA im
dortigen Seegebiet zwei Schiffe und zwei Seefernaufklärer P-3C ORION eingesetzt.
Die Seefernaufklärer wurden dabei im Rahmen von festen
Flugstundenkontingenten auch der Operation EU NAVFOR ATALANTA unterstellt.
Im Einzelnen
– Fregatte MECKLENBURG-VORPOMMERN, 14. November 2008 bis
4. April 2009,
– Seefernaufklärer P-3C ORION, 28. August bis 13. Oktober 2009 (auch bei
ATALANTA),
– Fregatte AUGSBURG, 9. September 2009 bis 4. März 2010,
– Seefernaufklärer P-3C ORION, seit 10. März 2010 (auch bei ATALANTA).
c) im Rahmen der NATO,
Einheiten der Deutschen Marine wurden am Horn von Afrika nicht im Rahmen
einer NATO-Operation oder eines ständigen NATO-Einsatzverbandes (Standing
NATO Maritime Group, SNMG) eingesetzt.
d) im nationalen Auftrag?
Im Zeitraum seit Beginn der Operation EU NAVFOR ATALANTA wurde im
dortigen Seegebiet vom 10. bis zum 15. April 2009 in nationalem Auftrag der
Einsatzgruppenversorger BERLIN eingesetzt.
Drucksache 17/1287 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Wann, für wie lange, aus welchem Anlass, und zu wessen Gunsten wurde
seit Beginn der Operation Atalanta das Unterstellungsverhältnis
Die nachfolgenden Unterstellungswechsel wurden im Wesentlichen im
Zusammenhang mit der Entführung des deutschen Handelsschiffes HANSA STAVAN-
GER vorgenommen.
a) der für die Operation Atalanta vorgesehenen Kräfte
Seit Beginn der Operation EU NAVFOR ATALANTA wurden keine
ursprünglich für diese Operation vorgesehenen Kräfte anderen Operationen unterstellt.
b) der für die Operation Enduring Freedom (OEF) vorgesehenen Kräfte
Im Zeitraum seit Beginn der Operation EU NAVFOR ATALANTA wurden die
ursprünglich für die Operation ENDURING FREEDOM (OEF) vorgesehenen
Kräfte – Fregatte MECKLENBURG-VORPOMMERN vom 5. April bis zum
8. Mai 2009 und Seefernaufklärer P-3C ORION vom 15. April bis zum 27.
August 2009 – der Operation EU NAVFOR ATALANTA unterstellt.
c) der im NATO-Auftrag im Operationsgebiet von Atalanta/OEF
operierenden Bundeswehrkräfte
Im Zeitraum seit Beginn der Operation EU NAVFOR ATALANTA wurden die
ursprünglich in einen ständigen Einsatzverband der NATO abgestellten
Einheiten – Fregatte EMDEN vom 23. März bis zum 2. Juli 2009 und
Betriebsstofftransporter SPESSART vom 23. März bis zum 8. Mai 2009 – der Operation
EU NAVFOR ATALANTA unterstellt.
d) der im nationalen Auftrag im Operationsgebiet von Atalanta/OEF
operierenden Bundeswehrkräfte
geändert?
Im Zeitraum seit Beginn der Operation EU NAVFOR ATALANTA wurde vom
16. April bis zum 3. Juli 2009 der ursprünglich mit einem nationalen Auftrag
fahrende Einsatzgruppenversorger BERLIN der Operation EU NAVFOR
ATALANTA unterstellt.
25. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es aus rechtlicher und
politischer Sicht nicht unerheblich ist, welchem Mandat einzelne
Abgeordnete die Zustimmung erteilen, und welchem nicht?
Wenn ja, wie wird die Bundesregierung gegenüber den Abgeordneten
künftig Mandatsklarheit und Mandatswahrheit gewährleisten?
Der Deutsche Bundestag entscheidet über Anträge der Bundesregierung auf
Zustimmung zu von der Bundesregierung beschlossenen Einsätzen bewaffneter
deutscher Streitkräfte im Ausland in dem Verfahren, das im
Parlamentsbeteiligungsgesetz und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
vorgesehen ist. Kommt die dort festgelegte Mehrheit zustande, so ist damit die
Zustimmung des Deutschen Bundestages in verfassungsrechtlich gebotener Weise
erteilt. Für jeden einzelnen Einsatz enthält der Antrag der Bundesregierung bzw.
seine Begründung detaillierte Angaben zu rechtlichen Grundlagen, Auftrag und
Aufgaben, einzusetzenden Fähigkeiten, Einsatzgebiet und anderen relevanten
Punkten, so dass der Deutsche Bundestag zur Ausübung seiner Rechte in der
Lage ist. Außerdem steht die Bundesregierung in den Ausschüssen und auf
schriftliche und mündliche Fragen zu weiteren Auskünften bereit und unterrich-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1287tet das Parlament, wie im Parlamentsbeteiligungsgesetz und in verschiedenen
Mandaten und Protokollerklärungen vorgesehen. Damit sind Mandatsklarheit
und Mandatswahrheit sichergestellt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass,
daran für die Zukunft etwas zu ändern.
26. Wann wird die Bundesregierung das Nebeneinander verschiedener
Missionen im gleichen Operationsgebiet beenden?
Derzeit nehmen deutsche Streitkräfte im Seegebiet an den Operationen EU
NAVFOR ATALANTA und OEF teil. Eine deutsche Beteiligung an der NATO-
Anti-Piraterie-Operation OCEAN SHIELD ist derzeit nicht vorgesehen.
Während die Operation EU NAVFOR ATALANTA mit der Pirateriebekämpfung
beauftragt ist, wird OEF im Rahmen des internationalen Kampfes gegen den
Terrorismus durchgeführt. Da die beiden Operationen auf unterschiedlichen
rechtlichen Grundlagen beruhen und unterschiedliche Aufträge haben, ist es weder
sinnvoll noch beabsichtigt, die deutsche Teilnahme an beiden Operationen im
Rahmen eines einheitlichen (Bundestags-)Mandats zu regeln. Die
Bundesregierung hat vielmehr ihre Absicht erklärt, die Notwendigkeit der weiteren deutschen
Beteiligung an OEF am Horn von Afrika und gegebenenfalls eine Überführung
der derzeit im Rahmen von OEF am Horn von Afrika eingesetzten Kräfte in die
Pirateriebekämpfung zu überprüfen.
27. Wie stellt sich die Bundesregierung die von den EU-
Verteidigungsministern am 24. Februar 2010 beschlossene Ausweitung der EU-
Militärmission „Atalanta“ auf die Häfen, von denen aus Piraten operierten, vor?
Sollen die Häfen von der See aus kontrolliert werden?
Wenn ja, wie?
Während des Informellen Treffens der Verteidigungsminister der EU in Palma de
Mallorca am 24./25. Februar 2010 wurde keine Ausweitung der EU-geführten
Anti-Piraterie-Operation EU NAVFOR ATALANTA beschlossen.
28. Was versteht die Bundesregierung darunter, dass Mutterschiffe der Piraten
„neutralisiert“ werden sollen?
Der Begriff „Neutralisieren“ beschreibt militärische Handlungen, die das Ziel
haben, gegnerischen Kräften die Möglichkeit zu nehmen, die Erfüllung des
eigenen Auftrages zu behindern. Das „Neutralisieren von Mutterschiffen“ bezeichnet
in diesem Sinne das Vorgehen gegen Piraten-Mutterschiffe.
Die Operation EU NAVFOR ATALANTA hat gemäß Artikel 2 d) der
Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP die Aufgabe, „[die] erforderlichen Maßnahmen
[durchzuführen], einschließlich des Einsatzes von Gewalt, zur Abschreckung,
Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten
Raubüberfällen, die in den Gebieten, in denen sie präsent ist, begangen werden
könnten“. In diesem Rahmen können die bei EU NAVFOR ATALANTA
eingesetzten Streitkräfte auch gegen sogenannte Mutterschiffe der Piraten vorgehen,
die von den Piraten als seegestützte Basis für Kaperfahrten benutzt werden.
Im Falle des Piraterieverdachts ist die Beschlagnahme von Piraterieausrüstung
einschließlich der Boote beabsichtigt. Sollte die Möglichkeit der Beschlagnahme
aufgrund der Größe oder Art der Fahrzeuge nicht bestehen und es keine andere
Möglichkeit geben, künftige Angriffe gegen den Seeverkehr zu verhindern,
können die Boote mutmaßlicher Piraten im Einzelfall auch unbrauchbar gemacht
Drucksache 17/1287 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebzw. zerstört werden. Die Ingewahrsamnahme mutmaßlicher Piraten kann
abhängig von weiteren Umständen ebenfalls geboten sein.
29. Wie sind Mutterschiffe der Piraten definiert?
Unter Piraten-Mutterschiffen werden Fahrzeuge verstanden, die von Piraten
genutzt werden, um über längere Zeiträume und größere Entfernungen sowie
wetterunabhängiger operieren zu können. Eine offizielle Definition existiert
nicht.
Zu unterscheiden sind grundsätzlich zwei Arten von Piraten-Mutterschiffen:
Zum einen Fischereifahrzeuge und regionale Seefahrzeuge (Dhows), die
ihrerseits von den Piraten gekapert werden, um sie für piraterische Zwecke zu nutzen.
Die originäre Besatzung bleibt in der Regel an Bord und wird von den Piraten
gezwungen, das Mutterschiff für sie zu betreiben. Diese Fahrzeuge erlauben den
längeren Aufenthalt im Seegebiet auch bei ungünstigen Wetterverhältnissen. Die
Piraterieausrüstung einschließlich der Angriffsskiffs wird an Bord verladen.
Zum anderen werden, insbesondere in den Zeiten außerhalb des Monsuns,
robuste größere Boote mit Innenborderantrieb, vergleichbar
Motorrettungsbooten, als Mutterschiffe eingesetzt. In der Regel werden größere Mengen
Kraftstoff und Wasser in Fässern auf diese Boote verbracht, um eine längere
Durchhaltefähigkeit im Seegebiet sicherzustellen. Die kleineren Angriffsskiffs werden
geschleppt.
30. Wie will die EU sicherstellen, dass die ausgebildeten und ausgestatteten
somalischen Sicherheitskräfte sich nicht von der somalischen
Übergangsregierung abwenden und nicht zu den Milizen der al-Shabaab, Hizbul
Islam, einzelnen Klans oder Piraten überlaufen?
Europäische Union und Bundesregierung legen im Zusammenhang mit der
geplanten Ausbildungsmission EUTM SOMALIA in Uganda großen Wert auf die
Klärung von Fragen, die für die Nachhaltigkeit der Mission eine Rolle spielen.
Für die Loyalität der ausgebildeten Sicherheitskräfte zur somalischen Föderalen
Übergangsregierung wird es neben ihrer Besoldung auch darauf ankommen, dass
sie in funktionierende Befehls- und Kommandostrukturen in Somalia
eingebunden werden. Die Europäische Union arbeitet derzeit gemeinsam mit ihren
internationalen Partnern (Vereinte Nationen, Afrikanische Union, USA und Staaten
der Region) an tragfähigen Lösungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]