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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung

Gutachten des Berliner Forschungsinstituts IGES GmbH: Höhere Ausgaben- und Beitragsentwicklung in der PKV im Vergleich zur GKV, Wettbewerbsmängel bei Bestandsversicherten, fehlende Kontrollmöglichkeiten bei Abrechnung nach Gebührenordnung der Ärzte, restriktive Erstattungspraxis, Wettbewerbsmängel aufgrund der Teilung des Krankenversicherungsmarktes in einen gesetzlichen und privaten Teil

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

26.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/96005. 03. 2010

Ausgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung

der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesregierung liegt ein Gutachten „Die Bedeutung von Wettbewerb im Bereich der privaten Krankenversicherungen vor dem Hintergrund der erwarteten demografischen Entwicklung“ des Berliner Forschungsinstituts IGES GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup vor. Nachdem in der Presse mehrfach darüber berichtet worden ist, dass die Veröffentlichung des Gutachtens von der Bundesregierung zurückgehalten wurde (z. B. „Ohrfeige für die privaten Kassen“ im Handelsblatt vom 17. Februar 2010) ist es auf den Internetseiten des IGES abrufbar (www.iges.de/leistungen/gesundheitspolitik). Darin kommen die Autorinnen und Autoren zu dem Ergebnis, dass das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung (PKV) mit risikoäquivalenten Beiträgen und Rückstellungen für steigende Gesundheitskosten im Alter die rund 8,7 Millionen privat Versicherten nicht besser vor den Folgen steigender Behandlungskosten schützt, als die rund 70 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die PKV kann demnach den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft nicht gerecht werden und ist nicht demografiefest. Ergebnis des Gutachtens ist zudem, dass sich im PKV-System bislang kein Wettbewerb um bessere Versorgungsansätze entwickelt hat und demzufolge die Grundlage für einen an den Nachfragepräferenzen orientierten und somit effizienten Wettbewerb fehlt. Der versicherungstechnische Fortschritt bleibt auf diese Weise stark gehemmt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist die Veröffentlichung des Gutachtens auf den Internetseiten des IGES mit der Bundesregierung abgesprochen, und plant die Bundesregierung diese oder eine überarbeitete Fassung selbst zu veröffentlichen? Wenn ja, wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die in dem Gutachten getroffene Aussage, nach der für die PKV ein deutlich stärkerer Anstieg der Versicherungsleistungen in der Krankheitsvollversicherung (PKV) um etwa 82 Prozent zu verzeichnen ist, während die Leistungsausgaben im gleichen Zeitraum von 1997 bis 2008 in der GKV um nur knapp 28 Prozent gestiegen sind?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die in dem Gutachten getroffene Aussage, nach der alle Studien für Deutschland mit Daten der PKV darauf hindeuten, dass die Gesundheitsausgaben bei Älteren schneller wachsen als bei Jüngeren, und kann sie Angaben darüber machen, wie sich der demografische Wandel auf die Ausgabenentwicklung der PKV – im Unterschied zur GKV – auswirkt?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die in dem Gutachten getroffene Feststellung, nach der sich die Beiträge je Versicherten in der Krankheitsvollversicherung (PKV) im Zeitraum von 1997 bis 2008 um etwa 52 Prozent erhöht haben, während in demselben Zeitraum die Beiträge je Versicherten in der GKV nur um etwa 30 Prozent gestiegen sind?

5

a) Wie bewertet die Bundesregierung die im Gutachten enthaltenen Angaben über die Höhe der Ausgabenentwicklung der PKV zwischen 1995 und 2007 differenziert nach Leistungssektoren (ambulant und stationär) und Einrichtungen (Apotheken, Krankenhäuser, Arztpraxen, Zahnarztpraxen), die in allen Leistungsbereichen höher ausfällt, als die Ausgabenentwicklung im gleichen Zeitraum in der GKV?

b) Wie bewertet die Bundesregierung den im Gutachten diskutierten Vergleich der Ausgabenentwicklung von PKV und GKV differenziert nach Leistungssektoren, der bestätigt, dass die Unterschiede für den ambulanten Bereich – bedingt unter anderem durch die sehr ausgeprägten Vergütungsunterschiede zwischen GKV und PKV – deutlich größer sind als für den stationären Bereich?

6

Liegen der Bundesregierung Studien darüber vor, ob und in welcher Höhe die Beiträge in der GKV und die Prämien in der PKV in Zukunft steigen werden, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?

7

Stimmt die Bundesregierung der im Gutachten aufgestellten Hypothese eines mangelnden Bestandswettbewerbs in der PKV zu, für die unter anderem spricht, dass ältere Versicherte in der PKV deutlich höhere Prämien zahlen als jüngere und dass die Prämien gerade für Bestandsversicherte starken Steigerungen unterliegen?

Wenn ja, auf welche Weise will die Bundesregierung den Wettbewerb in der PKV um Bestandsversicherte verbessern?

8

a) Wie bewertet die Bundesregierung die im Gutachten beschriebene Tatsache, dass private Versicherer die Erstattung von Leistungen aufgrund „unangemessener Preise“ oder „schlechter Qualität“ nicht verweigern können, solange nach der Gebührenordnung der Ärzte abgerechnet wird, und plant die Bundesregierung hier Initiativen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die im Gutachten aufgestellte Behauptung, dass in der PKV für aus medizinischer Sicht vergleichbare Leistungen aufgrund der unterschiedlichen Vergütungssysteme höhere Preise gezahlt werden als in der GKV, und gibt es konkrete Überlegungen wie sich die privatärztliche Vergütung in Zukunft entwickeln soll?

c) Teilt die Bundesregierung die im Gutachten enthaltene Kritik, dass die privaten Krankenversicherungsunternehmen keine Möglichkeit haben, Preis, Leistungsmengen und Qualität mit den Leistungserbringern auszuhandeln? Wenn ja, auf welche Weise will die Bundesregierung entsprechende Vertragsbeziehungen zwischen PKV und Leistungserbringern ermöglichen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Gutachter, dass die vermeintliche „Quersubventionierung“ der GKV durch „Überzahlungen“ der PKV-Versicherten tatsächlich zu Ineffizienzen führt und deshalb alternative Finanzierungslösungen zu bevorzugen sind?

10

a) Kann die Bundesregierung die Beobachtung der Gutachter bestätigen, dass private Krankenversicherungen zunehmend versuchen, den Kostensteigerungen durch strengere Abrechnungsprüfungen zu begegnen und Patientinnen und Patienten ihre Auslagen nicht erstattet bekommen? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Beobachtung?

b) Liegen der Bundesregierung Angaben zur Zahl der Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen vor? Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?

11

Stimmt die Bundesregierung der Hypothese der Gutachter zu, dass die Wettbewerbsmängel in der PKV wesentlich auf die Segmentierung des Krankenversicherungsmarktes in einen gesetzlichen und privaten Teil zurückzuführen sind?

Welche Schlussfolgerungen wird die Bundesregierung daraus gegebenenfalls ziehen?

Berlin, den 5. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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