Fortführung und inhaltliche Ausrichtung des Programmes Stadtumbau Ost
der Abgeordneten Stephan Kühn, Bettina Herlitzius, Cornelia Behm, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Fritz Kuhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Monika Lazar, Lisa Paus, Dr. Harald Terpe, Daniela Wagner, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2009 beschlossen, das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ bis 2016 weiterzuführen. Das Programm hilft Städten in Ostdeutschland, den Leerstandsproblemen seit der Wiedervereinigung zu begegnen. Von 2002 bis 2009 wurden insgesamt 2,5 Mrd. Euro von Bund, Ländern und Gemeinden aufgewendet. Das Programm gilt allgemein als erfolgreich, circa 400 Gemeinden wurden gefördert.
Dennoch ist die Leerstandsproblematik nicht annähernd bewältigt. Im abschließenden Evaluationsbericht wird eine kritische Auseinandersetzung gefordert und ein Reformbedarf in der Gestaltung der zukünftigen Programmausrichtung festgestellt. Dies betrifft besonders das Problem der Altschulden von Wohnungsunternehmen, das ungleiche Verhältnis von Rückbau und Aufwertung, die Art und Weise der Bürgerbeteiligung, die vorwiegende Nichtbeteiligung von privaten Kleineigentümern und die notwendigen kommunalen Kofinanzierungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fördervolumen und Förderstatistik
Fragen48
In welcher Höhe ist der neue Programmzeitraum 2010 bis 2016 budgetiert?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Finanzmittel für den Stadtumbau Ost aufzustocken, und wenn ja, in welcher Höhe?
In wie vielen Gemeinden wurden Projekte mit Mitteln aus dem Stadtumbauprogramm bisher gefördert (bitte nach Größe der Gemeinde, etwa bis 500, 501 bis 1 000, 1 001 bis 5 000 Einwohner, aufschlüsseln)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zweckentfremdung der Stadtumbaumittel ein?
Welche Daten liefern der Bundesrechnungshof bzw. die Landesrechnungshöfe hierzu?
Welche Maßnahmen werden getroffen, damit eine Zweckentfremdung in Zukunft ausgeschlossen werden kann?
Auf welche Höhe belaufen sich die Altschulden der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen (bitte aufschlüsseln)?
Altschulden und Altschuldenhilfe-Gesetz
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zinslast und das Kreditvolumen betroffener Unternehmen ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Beeinträchtigungen der Tätigkeiten von Wohnungsunternehmen im Stadtumbau durch die Altschulden, und wie will die Bundesregierung darauf reagieren?
Wird Gebäudesubstanz, die im Rahmen des Stadtumbaus Ost abgerissen wurde, dennoch weiterhin den Wohnungsunternehmen als Altschulden angerechnet?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Instrument der Altschuldenhilfe durch das Altschuldenhilfe-Gesetz (AltSchG) und dabei insbesondere die Härtefallregelung nach §6a?
Wie viel Prozent der Rückbaumaßnahmen wurden nach § 6a AltSchG gefördert?
In welchem Umfang wurden die finanziellen Mittel der Altschuldenhilfe in den letzten Jahren von den Wohnungsunternehmen abgerufen (bitte nach Bundesländern und Jahren entschlüsseln)?
Wann ist das Gesamtbudget dieser Hilfe voraussichtlich ausgeschöpft?
In welchem Umfang konnten die Altschulden in den vergangenen Jahren von den Wohnungsunternehmen abgetragen werden (bitte aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Budget der Altschuldenhilfe finanziell aufzustocken, und wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, wieso nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelung einer notwendigen 15-Prozent-Leerstandsquote, um als Wohnungsunternehmen die Altschuldenhilfe in Anspruch nehmen zu können, und gibt es Planungen der Bundesregierung diese Regelung zu ändern?
Plant die Bundesregierung eine weitere Entlastung für Wohnungsunternehmen oder einen Erlass der Altschulden, und wenn ja, wie sieht diese Entlastung aus, und wann soll sie eingeführt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Kommunen im Hinblick auf die kommunalen Kofinanzierungen im Stadtumbau?
Kommunale Kofinanzierung
Wie hoch war der bisherige kommunale Anteil, der bei Stadtumbauprojekten eingebracht werden musste?
Sind der Bundesregierung Fälle notleidender Kommunen bekannt, die aufgrund von Finanz- oder Personalmangel nicht die Anforderungen des Programms erfüllen konnten?
Was plant die Bundesregierung programmatisch, um finanzschwachen Kommunen die Kofinanzierung zu sichern?
Was unternimmt die Bundesregierung, um mehr private und unternehmerische Hauseigentümer zum Rückbau von Wohnungsüberhängen zu motivieren?
Private Wohnungseigentümer und Eigentümerstrukturen
Inwiefern wurde das Förderprogramm strategisch so kohärent konzipiert, dass in der Praxis durch die unterschiedlichen Fördermaßnahmen keine räumliche Selektivität nach Eigentumstypen in den Stadtumbaugebieten entsteht und großmaßstäbliche Stadtumbauprojekte trotz heterogener Eigentümerstrukturen und -interessen vollständig realisiert werden können?
Werden von der Bundesregierung Instrumente entwickelt, mit denen in bestehende Eigentumsverhältnisse zugunsten einer vollständigen Realisierung von Umbaukonzepten eingegriffen werden kann?
Welche Trägerstrukturen hält die Bundesregierung für geeignet, um großräumige Immobilienmanagements und die Organisation heterogener Eigentümerstrukturen im Stadtumbau zu bewerkstelligen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bürgerbeteiligung im Stadtumbauprozess?
Bürgerbeteiligung und intergierte Stadtentwicklungskonzepte
In wie vielen Städten wurden der städtische Umbauprozesse mit einer verbindlichen Bürgerbeteiligung vollzogen?
Ist die Bürgerbeteiligung ein verbindliches Kriterium für ein „integriertes Stadtentwicklungskonzept“?
Wie viele „integrierte Stadtentwicklungskonzepte“ wurden bislang entwickelt, und konnten die Bürger sich in diesen Fällen bei Entscheidungen richtungsweisend einbringen?
Welches städtische Konzept hält die Bundesregierung in Bezug auf Bürgerbeteiligung für vorbildhaft und zukunftsweisend?
Hatten die Bürger auch im harten Rückbau und bei Umsetzungsstrategien konkret verbindliche Mitspracherechte, oder beschränken sich diese vorwiegend auf den Bereich von Aufwertungen?
Wie will die Bundesregierung im Sinne der Leipzig-Charta die Beteiligung der Bürger im Umbauprozess ihrer Städte zukünftig fördern?
Werden von der Bundesregierung Instrumente der Bürgerbeteiligung entwickelt und gefördert, damit sie zu einem verbindlichen Standard im Stadtumbau werden?
Sind für den Kostenfaktor „Bürgerbeteiligung“ finanzielle Mittel im Stadtumbauprogramm verbindlich vorgesehen?
Welche Mindestanforderungen für die Gestaltung des Umzugsmanagements werden von der Bundesregierung im Förderprogramm festgelegt, für den Fall, dass Mieter aufgrund von Rückbau- oder Abrissmaßnahmen ihre Wohnungen vorübergehend oder dauerhaft verlassen müssen?
Wie will die Bundesregierung erreichen, dass in allen Stadtumbaugebieten gleiche Umzugsbedingungen für alle Bürger herrschen?
Sind unabhängige Sozialplanungsbüros als Gutachter der Umsetzungsverfahren im Förderprogramm vorgesehen?
Kann die Bundesregierung beurteilen wie die städtischen Umbaukonzepte erarbeitet wurden? Wurde ein wissenschaftliches Gutachten beauftragt, das den Fragen nachgeht, wie viele Konzepte verwaltungsintern erarbeitet wurden und wie viele von externen Büros erarbeitet wurden?
Verfügt die Bundesregierung über eine Statistisk, die Auskunft geben kann zur Frage, ob die extern beauftragten Büros lokal bzw. regional ansässig waren?
Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung zukünftiger Leerstandsquoten, u. a. aufgrund des demografischen Wandels, ein, und wie will sie darauf reagieren?
Wohnungsleerstand und Rückbau
Müssen die finanziellen Mittel des Stadtumbauprogramms gesteigert werden, um die Leerstandsquoten langfristig stabilisieren zu können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Wirkung des Förderprogramms im Rückbauverhalten bezüglich des Verhältnisses von kommunalem Eigentum gegenüber privatem Eigentum und dem Verhältnis Plattenbau gegenüber Altbau?
Mit welchen Strategien sollen künftig heterogene Strukturen von Einzeleigentümern in maroden Altbaubeständen zum Abriss bewegt werden?
Gibt es eine Tendenz zum Abriss von Plattenbauten aufgrund kommunaler Besitzverhältnisse?
Werden von der Bundesregierung Instrumente entwickelt, mit denen in bestehende Eigentumsverhältnisse zugunsten einer vollständigen Realisierung von Umbaukonzepten eingegriffen werden kann?
Welche Trägerstrukturen hält die Bundesregierung für geeignet, um großräumige Immobilienmanagements und die Organisation heterogener Eigentümerstrukturen im Stadtumbau zu bewerkstelligen?
Stehen die Fördermittel aus dem Stadtumbauprogramm auch Gemeinden und Dörfern zur Verfügung? Wenn ja, in wie vielen nichtstädtischen Kommunen wurden Projekte mit Mitteln aus dem Stadtumbauprogramm bisher gefördert? Wenn nein, hält es die Bundesregierung für sinnvoll, auch Dörfer in das Stadtumbauprogramm mit einzubeziehen?