[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1173
17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Bettina Herlitzius,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/974 –
Fortführung und inhaltliche Ausrichtung des Programmes Stadtumbau Ost
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2009 beschlossen, das Bund-Länder-
Programm „Stadtumbau Ost“ bis 2016 weiterzuführen. Das Programm hilft
Städten in Ostdeutschland, den Leerstandsproblemen seit der Wiedervereinigung zu
begegnen. Von 2002 bis 2009 wurden insgesamt 2,5 Mrd. Euro von Bund,
Ländern und Gemeinden aufgewendet. Das Programm gilt allgemein als
erfolgreich, circa 400 Gemeinden wurden gefördert.
Dennoch ist die Leerstandsproblematik nicht annähernd bewältigt. Im
abschließenden Evaluationsbericht wird eine kritische Auseinandersetzung gefordert
und ein Reformbedarf in der Gestaltung der zukünftigen Programmausrichtung
festgestellt. Dies betrifft besonders das Problem der Altschulden von
Wohnungsunternehmen, das ungleiche Verhältnis von Rückbau und Aufwertung,
die Art und Weise der Bürgerbeteiligung, die vorwiegende Nichtbeteiligung
von privaten Kleineigentümern und die notwendigen kommunalen
Kofinanzierungen.
Fördervolumen und Förderstatistik
1. In welcher Höhe ist der neue Programmzeitraum 2010 bis 2016 budgetiert?
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2010 und der mittelfristigen Finanzplanung
sind folgende Ansätze für den Stadtumbau Ost vorgesehen (in T Euro):
2. RegEntw2010 Fpl 2011 Fpl 2012 Fpl 2013
107 121 110 365 109 492 108 809 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 23. März 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1173 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Finanzmittel für den
Stadtumbau Ost aufzustocken, und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit zur Aufstockung, da die
Größenordnung den Vorschlägen der Evaluierung entspricht.
3. In wie vielen Gemeinden wurden Projekte mit Mitteln aus dem
Stadtumbauprogramm bisher gefördert (bitte nach Größe der Gemeinde, etwa bis 500,
501 bis 1 000, 1 001 bis 5 000 Einwohner, aufschlüsseln)?
Im Programm „Stadtumbau Ost“ werden derzeit ca. 400 Gemeinden gefördert.
Die Auswertung nach Gemeindegrößenklassen hat ergeben, dass über die Hälfte
der beteiligten Kommunen eine Einwohnerzahl unter 10 000 (55,8 Prozent) hat
(Tabelle 1).
Tabelle 1: Kommunen im Programm „Stadtumbau Ost“
4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zweckentfremdung der
Stadtumbaumittel ein?
5. Welche Daten liefern der Bundesrechnungshof bzw. die
Landesrechnungshöfe hierzu?
6. Welche Maßnahmen werden getroffen, damit eine Zweckentfremdung in
Zukunft ausgeschlossen werden kann?
Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist nicht klar, was mit Zweckentfremdung gemeint ist. Im Hinblick auf die
Flexibilität der Städtebauförderung können entsprechend der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV) 2009 zwischen Bund und Ländern jeweils
bis zu 14 Prozent der gegenseitig deckungsfähigen Programmmittel
umgeschichtet werden. Von dieser Möglichkeit wird nur sehr sparsam Gebrauch
gemacht, tendenziell eher zugunsten des Stadtumbaus. Eine entsprechende Prüfung
des Bundesrechnungshofes ist nicht erfolgt; Aussagen der Landesrechnungshöfe
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Altschulden und Altschuldenhilfe-Gesetz
7. Auf welche Höhe belaufen sich die Altschulden der kommunalen und
genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen (bitte aufschlüsseln)?
Gemeindegrößenklassen
Kommunen im Programm Stadtumbau Ost
abs. in Prozent
unter 500 Einw. 16 4,0
500 bis unter 1 000 Einw. 29 7,3
1 000 bis unter 5 000 Einw. 82 20,5
5 000 bis unter 10 000 Einw. 96 24,0
mehr als 10 000 Einw. 177 44,3
Gesamt 400 100,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11738. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zinslast und das Kreditvolumen
betroffener Unternehmen ein?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den Altschulden handelt es sich um privatrechtliche Kredite bei einer
Vielzahl von Banken, über deren Höhe und Kapitaldienst der Bundesregierung keine
Informationen vorliegen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beeinträchtigungen der Tätigkeiten
von Wohnungsunternehmen im Stadtumbau durch die Altschulden, und
wie will die Bundesregierung darauf reagieren?
Angesichts der Abrisshilfen durch das Programm „Stadtumbau Ost“ und der
Altschuldenentlastung nach § 6a des Altschuldenhilfe-Gesetzes (AHG) in
Verbindung mit der Altschuldenhilfeverordnung sowie der erfolgten Abrisse von
277 040 Wohnungen (Stand: 31. Dezember 2009) und der günstigen
Entwicklung des Leerstandes von 16,2 Prozent in 2002 auf ca. 10 Prozent in 2009 ist
bisher eine Beeinträchtigung nicht zu beobachten. Im Gegenteil, die
Wohnungsunternehmen beteiligen sich in erfreulichem Umfang am Stadtumbau Ost.
10. Wird Gebäudesubstanz, die im Rahmen des Stadtumbaus Ost abgerissen
wurde, dennoch weiterhin den Wohnungsunternehmen als Altschulden
angerechnet?
Zunächst wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Wenn die
Voraussetzungen der Härtefallregelung vorliegen, werden die Unternehmen
entsprechend entlastet.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung das Instrument der Altschuldenhilfe
durch das Altschuldenhilfe-Gesetz (AltSchG) und dabei insbesondere die
Härtefallregelung nach §6a?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Wie viel Prozent der Rückbaumaßnahmen wurden nach § 6a AltSchG
gefördert?
Von den 277 040 abgerissenen Wohnungen konnten 216 000 Wohnungen (Stand
31. Dezember 2009) mit Altschuldenhilfe abgerissen werden (rund 78 Prozent).
13. In welchem Umfang wurden die finanziellen Mittel der Altschuldenhilfe in
den letzten Jahren von den Wohnungsunternehmen abgerufen (bitte nach
Bundesländern und Jahren entschlüsseln)?
Die 318 Wohnungsunternehmen, die bei Antragstellung (Antragsfrist 31.
Dezember 2003) die Voraussetzung der Altschuldenhilfeverordnung
(Härtefallregelung nach § 6a AHG) erfüllten, verteilen sich auf die Länder mit
entsprechenden Abrufen zur Altschuldenentlastung nach Abriss wie folgt:
Drucksache 17/1173 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 2: Umsetzung der Altschuldenhilfeverordnung (Stand 31. Dezember 2009)
14. Wann ist das Gesamtbudget dieser Hilfe voraussichtlich ausgeschöpft?
Bis 2013 stehen noch rund 230 Mio. Euro Altschuldenhilfemittel zur Verfügung.
15. In welchem Umfang konnten die Altschulden in den vergangenen Jahren
von den Wohnungsunternehmen abgetragen werden (bitte aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen und auf die Antwort zu den
Fragen 7 und 8 Bezug genommen.
16. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Budget der
Altschuldenhilfe finanziell aufzustocken, und wenn ja, in welcher Höhe, und
wenn nein, wieso nicht?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelung einer notwendigen 15-
Prozent-Leerstandsquote, um als Wohnungsunternehmen die
Altschuldenhilfe in Anspruch nehmen zu können, und gibt es Planungen der
Bundesregierung diese Regelung zu ändern?
18. Plant die Bundesregierung eine weitere Entlastung für
Wohnungsunternehmen oder einen Erlass der Altschulden, und wenn ja, wie sieht diese
Entlastung aus, und wann soll sie eingeführt werden?
Die Fragen 16 bis 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dies wird zurzeit geprüft. An einen Erlass der Altschulden ist nicht gedacht.
Kommunale Kofinanzierung
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Kommunen im
Hinblick auf die kommunalen Kofinanzierungen im Stadtumbau?
20. Wie hoch war der bisherige kommunale Anteil, der bei
Stadtumbauprojekten eingebracht werden musste?
Insgesamt Berlin Brandenburg M-Vorp. Sachsen Sachs.-Anh. Thüringen
Antragst. WU 318 1 51 27 111 85 64
2001 T€ 3 620 0 0 0 3 144 0 476
2002 T€ 23 690 0 6 444 500 7 586 3 658 5 502
2003 T€ 65 366 1 265 3 887 98 26 484 17 669 15 963
2004 T€ 101 723 0 20 638 2 538 43 898 23 058 11 591
2005 T€ 176 589 7 182 34 618 7 756 56 113 46 792 24 128
2006 T€ 130 342 0 21 064 7 128 38 547 38 859 24 744
2007 T€ 190 273 1 923 42 260 10 782 62 248 44 727 28 333
2008 T€ 104 159 2 635 23 409 6 965 28 510 26 398 16 242
2009 T€ 89 128 2 403 23 501 3 275 25 876 21 463 12 610
insgesamt T€ 884 890 15 408 175 821 39 042 292 406 222 624 139 589
Abrisse WE 216 476 3 468 42 865 9 071 72 680 54 182 34 210
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/117321. Sind der Bundesregierung Fälle notleidender Kommunen bekannt, die
aufgrund von Finanz- oder Personalmangel nicht die Anforderungen des
Programms erfüllen konnten?
22. Was plant die Bundesregierung programmatisch, um finanzschwachen
Kommunen die Kofinanzierung zu sichern?
Die Fragen 19 bis 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Stadtumbau Ost hat von Anfang an die kommunale Finanzsituation
berücksichtigt.
Der Abrissteil des Programms wird ohne kommunalen Eigenanteil nur von Bund
und Ländern finanziert. Auch im Aufwertungsteil können verschiedene Bereiche
wie die Sicherung von Altbauten und die Anpassung von kommunaler
Infrastruktur ohne kommunale Förderbeteiligung finanziert werden. Diese Bereiche
sollen mit der VV 2010 noch ausgebaut werden.
Private Wohnungseigentümer und Eigentümerstrukturen
23. Was unternimmt die Bundesregierung, um mehr private und
unternehmerische Hauseigentümer zum Rückbau von Wohnungsüberhängen zu
motivieren?
Für alle Eigentümer gelten die gleichen günstigen Förderbedingungen für
Abrissmaßnahmen. Da es sich beim privaten Hauseigentum im Wesentlichen um
Altbauten handelt, geht es der Bundesregierung um Erhalt und Sanierung. Seit
2008 kann der Abriss von Altbauten nicht mehr mit den besonders günstigen
Abrisshilfen des Stadtumbau Ost gefördert werden. Ergänzend dazu wurde die
Umwidmung der Altschuldenhilfe in Sanierungsmittel zum Erhalt von Altbauten
ermöglicht.
24. Inwiefern wurde das Förderprogramm strategisch so kohärent konzipiert,
dass in der Praxis durch die unterschiedlichen Fördermaßnahmen keine
räumliche Selektivität nach Eigentumstypen in den Stadtumbaugebieten
entsteht und großmaßstäbliche Stadtumbauprojekte trotz heterogener
Eigentümerstrukturen und -interessen vollständig realisiert werden
können?
25. Werden von der Bundesregierung Instrumente entwickelt, mit denen in
bestehende Eigentumsverhältnisse zugunsten einer vollständigen
Realisierung von Umbaukonzepten eingegriffen werden kann?
26. Welche Trägerstrukturen hält die Bundesregierung für geeignet, um
großräumige Immobilienmanagements und die Organisation heterogener
Eigentümerstrukturen im Stadtumbau zu bewerkstelligen?
Die Fragen 24 bis 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Stadtentwicklung und
Städtebauförderung um originäre Aufgaben der Länder und Gemeinden handelt.
Der Bund gewährt hierfür im Rahmen des Artikels 104b des Grundgesetzes
Finanzhilfen und gibt den gesetzlichen Rahmen durch das Baugesetzbuch
(BauGB) vor. Geplant und umgesetzt werden die Maßnahmen durch Gemeinden
und Länder. Mit dem Stadtumbau Ost wurde gemäß § 171b BauGB das
Instrument des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes eingeführt, in dem die Ziele
und Maßnahmen der Stadtentwicklung umfassend geplant und dargestellt wer-
Drucksache 17/1173 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden. Dabei sind öffentliche und private Belange gegeneinander und
untereinander abzuwägen. Im Übrigen enthält das BauGB eine Reihe von Instrumenten
zur Durchsetzung von Stadtentwicklungsmaßnahmen. Das BMVBS hat hierzu
eine Broschüre als Leitfaden für die Kommunen veröffentlicht.
Bürgerbeteiligung und intergierte Stadtentwicklungskonzepte
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bürgerbeteiligung im
Stadtumbauprozess?
28. In wie vielen Städten wurden der städtische Umbauprozesse mit einer
verbindlichen Bürgerbeteiligung vollzogen?
29. Ist die Bürgerbeteiligung ein verbindliches Kriterium für ein „integriertes
Stadtentwicklungskonzept“?
Die Fragen 27 bis 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bürgerbeteiligung ist nach dem BauGB wichtiger Teil der Planungsprozesse und
damit auch des Stadtumbaus (§ 171b Absatz 3 i. V. m. § 137 BauGB). Deshalb
hat die Bundesregierung z. B. im Auslobungstext zum Bundeswettbewerb
„Stadtumbau Ost“ gefordert, in die Entscheidungen über die erforderlichen
Umstrukturierungsmaßnahmen alle Beteiligten, insbesondere die Bürger frühzeitig
einzubeziehen. Entsprechend den Ergebnissen der Evaluierung sind die Bürger
mehrheitlich mit den Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten in den
Kommunen zufrieden.
30. Wie viele „integrierte Stadtentwicklungskonzepte“ wurden bislang
entwickelt, und konnten die Bürger sich in diesen Fällen bei Entscheidungen
richtungsweisend einbringen?
Nach 171b BauGB ist Grundlage für die Festlegung eines Stadtumbaugebietes
als Voraussetzung für die Förderung ein von der Gemeinde aufzustellendes
städtebauliches Entwicklungskonzept.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
31. Welches städtische Konzept hält die Bundesregierung in Bezug auf
Bürgerbeteiligung für vorbildhaft und zukunftsweisend?
Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
32. Hatten die Bürger auch im harten Rückbau und bei Umsetzungsstrategien
konkret verbindliche Mitspracherechte, oder beschränken sich diese
vorwiegend auf den Bereich von Aufwertungen?
Auf die Beantwortung der Frage 27 wird verwiesen. Die Bürgerbeteiligung gilt
gleichermaßen bei Abriss- und Aufwertungsmaßnahmen.
33. Wie will die Bundesregierung im Sinne der Leipzig-Charta die Beteiligung
der Bürger im Umbauprozess ihrer Städte zukünftig fördern?
34. Werden von der Bundesregierung Instrumente der Bürgerbeteiligung
entwickelt und gefördert, damit sie zu einem verbindlichen Standard im
Stadtumbau werden?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/117335. Sind für den Kostenfaktor „Bürgerbeteiligung“ finanzielle Mittel im
Stadtumbauprogramm verbindlich vorgesehen?
Die Fragen 33 bis 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Kosten der Bürgerbeteiligung sind im Rahmen der Städtebauförderung
förderfähig.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
36. Welche Mindestanforderungen für die Gestaltung des
Umzugsmanagements werden von der Bundesregierung im Förderprogramm festgelegt,
für den Fall, dass Mieter aufgrund von Rückbau- oder Abrissmaßnahmen
ihre Wohnungen vorübergehend oder dauerhaft verlassen müssen?
37. Wie will die Bundesregierung erreichen, dass in allen Stadtumbaugebieten
gleiche Umzugsbedingungen für alle Bürger herrschen?
Die Fragen 36 und 37 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen einschließlich der
Umzugskosten sind nach der VV Städtebauförderung förderfähig. Die
Ausgestaltung im Einzelnen ist Sache der Länder, Kommunen und
Wohnungsunternehmen.
38. Sind unabhängige Sozialplanungsbüros als Gutachter der
Umsetzungsverfahren im Förderprogramm vorgesehen?
39. Kann die Bundesregierung beurteilen wie die städtischen Umbaukonzepte
erarbeitet wurden?
Wurde ein wissenschaftliches Gutachten beauftragt, das den Fragen
nachgeht, wie viele Konzepte verwaltungsintern erarbeitet wurden und wie
viele von externen Büros erarbeitet wurden?
40. Verfügt die Bundesregierung über eine Statistik, die Auskunft geben kann
zur Frage, ob die extern beauftragten Büros lokal bzw. regional ansässig
waren?
Die Fragen 38 bis 40 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 24 bis 26 verwiesen.
Wohnungsleerstand und Rückbau
41. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung zukünftiger
Leerstandsquoten, u. a. aufgrund des demografischen Wandels, ein, und wie will sie
darauf reagieren?
42. Müssen die finanziellen Mittel des Stadtumbauprogramms gesteigert
werden, um die Leerstandsquoten langfristig stabilisieren zu können?
Die Fragen 41 und 42 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 17/1173 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEntsprechend Evaluierungsgutachten ist bis 2016 der Rückbau von weiteren
250 000 Wohnungen erforderlich. Die Bundesfinanzhilfen des Stadtumbaus Ost
müssen hierfür nicht gesteigert werden.
43. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Wirkung des
Förderprogramms im Rückbauverhalten bezüglich des Verhältnisses von
kommunalem Eigentum gegenüber privatem Eigentum und dem Verhältnis
Plattenbau gegenüber Altbau?
Nach vorliegenden Ergebnissen sind ca. 90 Prozent aller Abrisse in
Plattenbaugebieten und 10 Prozent im Altbaubestand.
44. Mit welchen Strategien sollen künftig heterogene Strukturen von
Einzeleigentümern in maroden Altbaubeständen zum Abriss bewegt werden?
Die Bundesregierung setzt zur Aufwertung der Innenstädte auf die Sanierung
von Altbauten. Darauf ist das Programm „Stadtumbau Ost“ ausgerichtet. Seit
2008 ist der Abriss von Altbauten im Rahmen des Abrissteils nicht mehr
förderfähig.
45. Gibt es eine Tendenz zum Abriss von Plattenbauten aufgrund kommunaler
Besitzverhältnisse?
Auf die Antwort zu Frage 43 wird verwiesen. Darin sind auch
genossenschaftliche Wohnungen enthalten.
46. Werden von der Bundesregierung Instrumente entwickelt, mit denen in
bestehende Eigentumsverhältnisse zugunsten einer vollständigen
Realisierung von Umbaukonzepten eingegriffen werden kann?
Auf die Antwort zu den Fragen 24 und 26 wird verwiesen.
47. Welche Trägerstrukturen hält die Bundesregierung für geeignet, um
großräumige Immobilienmanagements und die Organisation heterogener
Eigentümerstrukturen im Stadtumbau zu bewerkstelligen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
48. Stehen die Fördermittel aus dem Stadtumbauprogramm auch Gemeinden
und Dörfern zur Verfügung?
Wenn ja, in wie vielen nichtstädtischen Kommunen wurden Projekte mit
Mitteln aus dem Stadtumbauprogramm bisher gefördert?
Wenn nein, hält es die Bundesregierung für sinnvoll, auch Dörfer in das
Stadtumbauprogramm mit einzubeziehen?
Die Städtebauförderung steht allen Kommunen offen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]