Vorbemerkung der Fragesteller
Die Familienkassen sind nach § 4 des Gesetzes über Steuerstatistiken (StStatG) verpflichtet, monatliche statistische Meldungen für die Kindergeldstatistik zu übermitteln. Durch Artikel 8 des Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I 2016 S. 2835) wird die Kindergeldstatistik ab dem 1. Januar 2019 neu geregelt (vgl. https://bit.ly/2IqMOCm).
Im Gesamtjahr 2018 wurden insgesamt rund 37 Mrd. Euro Kindergeld an 9,3 Millionen Berechtigte für 15,5 Millionen Kinder ausgezahlt. Etwa 284 000 Kinder hatten Ende 2018 ihren Wohnsitz im Ausland, darunter rund 124 000 in Polen, 23 000 in Tschechien und 22 000 in Rumänien (vgl. https://bit.ly/2uW6x4L).
Vorbemerkung der Bundesregierung
In der Vorbemerkung der Fragesteller wird Bezug genommen auf § 4 des Gesetzes über Steuerstatistiken (StStatG), wonach die Familienkassen verpflichtet sind, für die Kindergeldstatistik monatliche statistische Meldungen zu übermitteln.
Durch Artikel 8 des Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I 2016 S. 2835) wurde die Kindergeldstatistik zum 1. Januar 2019 neu geregelt. Diesbezüglich werden in den Fragen 1 bis 12 umfangreiche aktuelle Kindergelddaten und Zeitreihen für Zeiträume zwischen 2010 und 2018 erbeten.
Gesetzliche Grundlage für das sozialrechtliche Kindergeld ist das Bundeskindergeldgesetz (BKGG), das im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) liegt. Die Festsetzung und Zahlung obliegt der Bundesagentur für Arbeit (BA), die gemäß § 4 StStatG auch die monatliche Statistik zu erstellen hat.
Gesetzliche Grundlage für die Zahlung des steuerrechtlichen Kindergeldes ist das Einkommensteuergesetz (EStG), das im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) liegt. Die Festsetzung und Auszahlung erfolgt grundsätzlich durch die Familienkassen der BA. Für den durch § 72 EStG erfassten Personenkreis (Angehörige des öffentlichen Dienstes) erfolgt die Festsetzung und Auszahlung durch die öffentlichen Dienstherrn bzw. Arbeitgeber (öAG), sofern diese im Rahmen des Familienkassenkonzentrationsprozesses noch über eine eigene Familienkasse verfügen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstellt aus den von den Familienkassen monatlich übermittelten Kindergelddaten die Geschäftsstatistik nach § 4 StStatG. Gemäß § 4 Absatz 3 StStatG in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung wurden die Daten der öAG aufgrund abweichender Erhebungsmerkmale bisher statistisch gesondert erfasst.
Im Rahmen der derzeitigen Reform können Familienkassen des öffentlichen Dienstes seit dem 1. Januar 2017 auf ihre Zuständigkeit verzichten. Die Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld geht bei einem Verzicht auf die Familienkassen der BA über. Abweichend davon können Familienkassen des Bundes ihre Zuständigkeit auch auf das Bundesverwaltungsamt (BVA) übertragen. Im Rahmen dieser Familienkassenreform wurde zum 1. Januar 2019 die Kindergeldstatistik der öAG durch den Wegfall des § 4 Absatz 3 StStatG in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung neu geregelt. Damit werden beide steuerlichen Kindergeldstatistiken vereinheitlicht und zugleich den Erfordernissen des StStatG angepasst. Wegen der damit verbundenen Neuentwicklung der IT-Verfahren beim BZSt stehen derzeit noch keine aktuellen Zahlen für das Jahr 2019 zur Verfügung.
Zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs und zur Ermittlung des im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Kindergeldfällen entstehenden Verwaltungsaufwandes erstellt die BA, die für ca. 87 Prozent der Kindergeldfälle nach dem EStG zuständig ist, zudem eine monatliche Geschäftsstatistik mit über § 4 StStatG hinausgehenden Informationen.
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten im Bereich des sozialrechtlichen und des steuerrechtlichen Kindergeldes, den Besonderheiten zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes, und der zum 1. Januar 2017 begonnenen Familienkassenreform sowie der damit einhergehenden Umgestaltung der Kindergeldstatistik des BZSt wird zur Beantwortung der Fragen zu aktuellen Daten und Zeitreihen ggf. auf die Bestandsstatistiken der BA zurückgegriffen, die auch Grundlage zur Beantwortung bisheriger parlamentarischer Anfragen waren.
1. Wie viele Kindergeldberechtigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Wohnsitz aktuell
Nach der für den Monat April 2019 zur Verfügung stehenden Bestandsstatistik der BA erhielten insgesamt 9 432 175 Berechtigte Kindergeld. Davon entfielen auf die Rechtsgrundlage EStG 9 389 745 und auf die Rechtsgrundlage BKGG 42 430 Berechtigte.
a) in Deutschland (bitte nach einzelnen Ländern aufschlüsseln) bzw.
9 329 843 Berechtigte lebten in Deutschland. Davon erhielten 9 319 985 Berechtigte Kindergeld nach dem EStG und 9 858 Berechtigte Kindergeld nach dem BKGG.
Die Aufteilung nach Bundesländern ist der Anlage zu Frage 1a* getrennt für die Rechtsgrundlagen EStG und BKGG zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/11307 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) im Ausland (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln)
(bitte in absoluten sowie relativen Zahlen angeben und absteigend sortieren)?
102 332 Berechtigte lebten außerhalb von Deutschland. Davon erhielten 69 760 Berechtigte Kindergeld nach dem EStG und 32 572 Berechtigte Kindergeld nach dem BKGG.
Eine Aufteilung auf einzelne Wohnsitzstaaten liegt nicht vor (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/754).
Angaben zum Kindergeld nach der Rechtsgrundlage EStG liegen für den Zuständigkeitsbereich der öAG für das Jahr 2019 noch nicht vor.
2. Wie viele Kindergeldberechtigte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 (jeweils Stichtag 31. Dezember) ihren Wohnsitz
a) in Deutschland (bitte nach einzelnen Ländern aufschlüsseln) bzw.
b) im Ausland (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln)
(bitte in absoluten sowie relativen Zahlen angeben, die Länder und Jahre anhand der absoluten Zahl der Kindergeldberechtigten des Jahres 2018 absteigend sortieren sowie zusätzlich die relative Veränderung des Jahres 2010 zu 2018 ausweisen)?
Die Anzahl der in Deutschland und der im Ausland lebenden Berechtigten ist den Anlagen zu Frage 2* getrennt für die Rechtsgrundlagen EStG und BKGG zu entnehmen. Die Aufteilung der in Deutschland lebenden Berechtigten auf Bundesländer liegt für die Zeiträume 2010 bis 2014 nicht vor. Zur Aufteilung der im Ausland lebenden Berechtigten auf einzelne Wohnsitzstaaten wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag, der in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils an Kindergeldberechtigte mit Wohnsitz
a) in Deutschland (bitte nach einzelnen Ländern aufschlüsseln) bzw.
b) im Ausland (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln)
(bitte in absoluten sowie relativen Zahlen angeben, die Länder und Jahre anhand der absoluten Zahlbeträge des Jahres 2018 absteigend sortieren sowie zusätzlich die relative Veränderung des Jahres 2010 zu 2018 ausweisen)?
Die Höhe der an Kindergeldberechtigte mit Wohnsitz im In- und Ausland ausgezahlten Beträge ist den Anlagen zu Frage 3* getrennt für die Rechtsgrundlagen EStG und BKGG zu entnehmen. Die Aufteilung der Zahlungen an in Deutschland lebende Berechtigte auf Bundesländer liegt für die Zeiträume 2010 bis 2014 nicht vor. Zur Aufteilung der Zahlungen an im Ausland lebende Berechtigte auf einzelne Wohnsitzstaaten wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/11307 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag, der Kindergeldberechtigten in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils auf
a) inländische Konten bzw.
b) ausländische Konten (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln)
ausgezahlt wurde (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen angeben, die Länder und Jahre anhand der absoluten Beträge des Jahres 2018 absteigend sortieren sowie zusätzlich die relative Veränderung des Jahres 2010 zu 2018 ausweisen)?
Die Höhe der an Kindergeldberechtigte auf in- und ausländische Konten überwiesenen Beträge ist der Anlage zu Frage 4* getrennt für die Rechtsgrundlagen EStG und BKGG zu entnehmen. Diese Zahlen liegen für die Zeiträume 2010 bis 2014 nicht vor. Die Zahlbeträge an Kindergeldberechtigte, die durch öAG (Rechtsgrundlage EStG) gewährt werden, wurden bis 2018 statistisch nicht erfasst, ebenso nicht die Differenzierung, ob die Überweisung auf in- oder ausländische Konten erfolgte. Die Gesamtbeträge weichen daher von den in der Antwort zu Frage 3 insgesamt ausgewiesenen Beträgen ab.
Zahlungen auf In- und Auslandskonten können unabhängig vom Wohnsitz der Kindergeldberechtigten erfolgen. Zur Aufschlüsselung der auf ausländische Konten überwiesenen Beträge nach Staaten wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/754 verwiesen.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag, der Kindergeldberechtigten seit dem Jahr 2010 bis heute auf ausländische Konten ausgezahlt wurde?
Der Gesamtbetrag der auf ausländische Konten ausgezahlt wurde, ist für die Jahre 2010 bis 2018 der Antwort zu Frage 4 zu entnehmen.
Der Gesamtbetrag der im Jahr 2019 auf ausländische Konten überwiesen wurde, ist der Anlage zu Frage 5* getrennt für die Rechtsgrundlagen EStG und BKGG zu entnehmen. Aktuelle Zahlen für 2019 liegen für die öAG noch nicht vor.
6. Für wie viele Kinder, die aktuell
Nach der für den Monat April 2019 zur Verfügung stehenden Bestandsstatistik der BA wurde für insgesamt für 15 699 413 Kinder Kindergeld gewährt. Davon entfielen auf die Rechtsgrundlage EStG 15 634 866 und auf die Rechtsgrundlage BKGG 64 547 Kinder.
a) in Deutschland (bitte nach einzelnen Ländern aufschlüsseln) bzw.
15 390 460 Kinder lebten in Deutschland. Davon wurde für 15 375 749 Kinder Kindergeld nach dem EStG und für 10 711 Kinder Kindergeld nach dem BKGG gewährt. Die Aufteilung nach Bundesländern ist der Anlage zu Frage 6a getrennt für die Rechtsgrundlagen EStG und BKGG zu entnehmen.
b) im Ausland (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln) leben, wird nach Kenntnis der Bundesregierung Kindergeld gezahlt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen angeben und absteigend sortieren)?
308 953 Kinder lebten außerhalb von Deutschland. Davon wurde für 255 117 Kinder Kindergeld nach dem EStG und für 53 836 Kinder Kindergeld nach dem BKGG gezahlt. Eine Aufteilung auf einzelne Wohnsitzstaaten liegt nicht vor (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/754). Angaben zum Kindergeld nach der Rechtsgrundlage EStG liegen für den Zuständigkeitsbereich der öAG für das Jahr 2019 noch nicht vor.
7. Für wie viele Kinder, die
Die Anzahl der in Deutschland und der im Ausland lebenden Kinder ist der Anlage zu Frage 7* getrennt nach den Rechtsgrundlagen EStG und BKGG zu entnehmen.
a) in Deutschland (bitte nach einzelnen Ländern aufschlüsseln) bzw.
Eine Aufteilung der in Deutschland lebenden Kinder auf Bundesländer liegt zur Rechtsgrundlage EStG nicht vor. Zur Rechtsgrundlage BKGG liegt die Aufteilung für die Jahre 2010 bis 2014 nicht und für die Jahre ab 2015 mit Einschränkungen vor.
b) im Ausland (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln) leben, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 (jeweils Stichtag 31. Dezember) Kindergeld gezahlt (bitte in absoluten sowie relativen Zahlen angeben, die Länder und Jahre anhand der absoluten Zahl der Kinder des Jahres 2018 absteigend sortieren sowie zusätzlich die relative Veränderung des Jahres 2010 zu 2018 ausweisen)?
Zur Aufteilung der Kinder auf einzelne Wohnsitzstaaten siehe auch Antwort zu Frage 6b.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag, der im ersten Quartal 2019 für Kinder gezahlt wurde, die
a) in Deutschland (bitte nach einzelnen Ländern aufschlüsseln) bzw.
b) im Ausland (bitte nach einzelnen Staaten aufschlüsseln) leben?
Die Höhe der im ersten Quartal insgesamt ausgezahlten Kindergeldbeträge ergibt sich getrennt für die Rechtsgrundlagen EStG und BKGG aus der Anlage zu Frage 8*.
Eine Aufteilung des Kindergeldes für Kinder, die in Deutschland und im Ausland leben, liegt für das erste Quartal 2019 nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/11307 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Anzahl sowie der Anteil der Kindergeldberechtigten mit
a) einem Kind,
b) zwei Kindern,
c) drei Kindern,
d) vier Kindern,
e) fünf Kindern,
f) sechs Kindern,
g) sieben Kindern,
h) acht und mehr Kindern
(bitte nach Staatsangehörigkeit getrennt ausweisen)?
Die gewünschte Aufteilung ist den Anlagen zu Frage 9* getrennt für die Rechtsgrundlagen EStG und BKGG zu entnehmen. Sie erfolgte auf der Grundlage der für den Monat April 2019 vorliegenden Bestandsstatistik der BA getrennt nach den Rechtsgrundlagen.
Angaben zum Kindergeld nach der Rechtsgrundlage EStG liegen für den Zuständigkeitsbereich der öAG für das Jahr 2019 noch nicht vor.
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 (jeweils Stichtag 31. Dezember) die Anzahl sowie der Anteil der Kindergeldberechtigten mit
a) einem Kind,
b) zwei Kindern,
c) drei Kindern,
d) vier Kindern,
e) fünf Kindern,
f) sechs Kindern,
g) sieben Kindern,
h) acht und mehr Kindern
(bitte nach Staatsangehörigkeit getrennt ausweisen)?
Die gewünschte Aufteilung ist den Anlagen zu Frage 10* getrennt für die Rechtsgrundlagen EStG und BKGG zu entnehmen. Bei den Familienkassen der öAG (Rechtsgrundlage EStG) wurde die Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigten bisher nicht erhoben. Die Zahl der Kindergeldberechtigten der öAG wurde daher insgesamt der Summe der Kindergeldberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit zugerechnet.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/11307 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Kindergeldberechtigten mit
a) deutscher Staatsangehörigkeit bzw.
b) ausländischer Staatsangehörigkeit in den Jahren 2010 bis 2018 (jeweils Stichtag 31. Dezember) entwickelt (bitte auch die relative Veränderung des Jahres 2010 zu 2018 angeben)?
Die Anzahl und der Anteil der deutschen und ausländischen Staatsangehörigen ergibt sich aus den zu Frage 11 beigefügten Anlagen*, getrennt nach den Rechtsgrundlagen EStG und BKGG.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Kinder mit
a) deutscher Staatsangehörigkeit bzw.
b) ausländischer Staatsangehörigkeit in den Jahren 2010 bis 2018 (jeweils Stichtag 31. Dezember) entwickelt, für die Kindergeld gezahlt wurde (bitte auch die relative Veränderung des Jahres 2010 zu 2018 angeben)?
Die Staatsangehörigkeit der Kinder wird bisher in den Statistiken nicht ausgewiesen.
13. Welche konkreten Änderungen wurden durch die Neuregelung der Kindergeldstatistik ab dem 1. Januar 2019 (vgl. https://bit.ly/2IqMOCm) gegenüber der vorherigen Weisungslage vorgenommen (bitte einzeln ausweisen und die etwaigen Auswirkungen der Änderungen kurz beschreiben)?
Durch Artikel 8 des Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I 2016, Seite 2835) wurde § 4 Absatz 3 StStatG in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung aufgehoben. Dieser enthielt eine Vereinfachungsregelung für die Statistik der Familienkassen des öffentlichen Dienstes, wonach lediglich die folgenden Merkmale zu erheben waren:
- von den Kindergeldempfängern: Zahl der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, Familienstand, Wohnsitzstaat, Wohnsitzgemeinde bei inländischen Berechtigten;
- von den Kindern: Ordnungszahl, vollendetes Lebensjahr am Stichtag.
Durch diese Vereinfachungsregelung waren die Statistiken der BA und der öAG nicht vergleichbar. Zur Vereinheitlichung der Statistiken wurde Absatz 3 aufgehoben.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/11307 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
14. Welche Weisungen zur Kindergeldstatistik wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 erlassen (bitte das Datum der entsprechenden Weisung bzw. Weisungen sowie die Fundstelle angeben)?
Das Bundeszentralamt für Steuern hat seit 2007 die folgenden Weisungen erlassen, die Regelungen zur Kindergeldstatistik enthalten:
- Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) 2014 (BStBl. I, Seite 918),
- Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) 2016 (BStBl. I, Seite 826),
- Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) 2017 (BStBl. I, Seite 1006),
- Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) 2018 (BStBl. I, Seite 822),
- Einzelweisung vom 10. Februar 2017 (BStBl I, S. 385).