[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 21. Mai 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/10445
19. Wahlperiode 23.05.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/9873 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2019)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges
Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie
sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch
polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus
mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei
speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem
wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen
Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes
(BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den
Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 1. September 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341),
vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni
2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom
9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598),
vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache
17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober
2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209),
vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013
(Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache
18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom
26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343),
vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar
2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017
(Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom
3. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018
(Bundestagsdrucksache 19/01912),vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577),
vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) sowie vom 5. März 2019
(Bundestagsdrucksache 19/8118). Stichtag für die Beantwortung ist der 31. März
2019.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252),
vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November
2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache
17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August
2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013
(Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676),
vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2.November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532),
vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. November 2016
(Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391), vom
14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017
(Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache
19/115), vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai
2018 (Bundestagsdrucksache 19/2142), vom 13. August 2018
(Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6. November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521) sowie
vom 27. März 2019 (Bundestagsdrucksache 19/8783) verwiesen.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur
Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern) sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
Bundeskriminalamt – BKA – u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen
und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Die Antwort zu den Fragen 1, 1a1, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
Mission Gesamt-stärke
Kräfte
DEU
gesamt
davon BPOL
(Einsatzort)
davon BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort) Mandatsende
UNMIK
Kosovo
351 1 0 0 0 1 Pristina offen
UNAMID
Darfur/Sudan
10.693 6 0 0 0 6 El Fasher,
Shangil Tobaya,
Saraf Omra
30. Juni 2019
MINUSMA
Mali
16.453 10 3 Bamako 0 0 7 Bamako, Gao,
Mopti
30. Juni 2019
MINUJUSTH
Haiti
1.301 1 0 0 0 1 Port- au-
Prince
15. Oktober 2019
UNSOM
Somalia
597 4 2 Mogadischu 0 0 2 Mogadischu 31. März 2020
EUPOL
COPPS
Palästinensische Gebiete
59 1 0 0 0 1 Ramallah 30. Juni 2019
EUCAP
Sahel Mali
176 0 0 0 0 0 14. Januar 2021
1 Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind
(„contracted“).
Mission Gesamt-stärke
Kräfte
DEU
gesamt
davon
BPOL
(Einsatzort)
davon BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort) Mandatsende
EUCAP
Sahel Niger
179 4 1 Niamey 0 0 3 Niamey 30. September 2020
EUBAM
Moldau/
Ukraine
120 6 2 Odessa 0 4 Kuchurhan,
Otach,
Chisinau, Podilsk
0 30. November 2020
EUAM
Ukraine
298 7 0 0 0 7 Kiew,
Kharkiv,
Brüssel
31. Mai 2019
OSZE SMM
Ukraine
1.311 0 0 0 0 0 31. März 2020
EULEX
Kosovo
483 7 0 0 0 7 Pristina 14. Juni 2020
EUMM
Georgien
315 7 0 0 0 7 Gori,
Mtskheta,
Zugdidi
14. Dezember 2020
EUAM
Irak
48 2 1 Bagdad 0 0 1 Bagdad 17. April 2020
EUBAM
Rafah
8 0 0 0 0
30. Juni 2019
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen
(bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger
angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der
eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Fragestellung
neu hinzugekommen.
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und
Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationalen
Polizeimissionen und beabsichtigt, dies auszubauen.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen)
sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres
ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw.
waren dabei jeweils eingesetzt worden?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen und
inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck,
Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen
gegeben?
Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Einsatz Gesamtstärke davon BPOL
davon
BKA
davon
Zoll
davon
LaPo
davon
Andere
GPPT
Afghanistan
55 Funktionen: Sicherheit, Administration,
Stab, Akademie, Flughafen, Civilian
Police Advisor, Gender Advisor
(Standorte: Kabul, Mazar-e-Sharif)
23 0 0 32
Bilaterales
Projekt
Saudi
Arabien
5 PVB – Funktion: Projektleitung und
Administration
(Standort: Riad)
5 0 0 0 0
Bilaterales
Projekt
Tunesien
3 Funktion: Projektleitung und
Administration2
(Standort: Projektbüro BPOL in Tunis)
3 0 0 0 0
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Eine (zur Veröffentlichung bestimmte) Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde spezifische Informationen zur Tätigkeit der Sicherheitsbehörden
einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im
Ausland zugänglich machen. Dabei würde die Gefahr entstehen, dass bestehende
Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt werden. Dies könnte Nachteile für die
Sicherheitsmaßnahmen des Personals vor Ort und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Daher ist die Antwort auf die Frage 3 gemäß § 2
Ziffer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des
Innern, für Bau und Heimat zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) in den Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache
bestimmte Anlage übermittelt.*
2 Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen und Niger.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EUBAM (Moldau/Ukraine)
Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin
als „niedrig“ eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen
Vorfällen. Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals
gestoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und andere
internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine
hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu reformieren.
OSZE SMM Ukraine
Der Waffenstillstand wird immer wieder verletzt. Dadurch besteht in den nicht
von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ost-Ukraine und entlang der
Kontaktlinie eine erhöhte Gefährdungslage. Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in
Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine bestehen nicht.
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Die in Teilen des Landes zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage
bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane
des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und
Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen, da diese die erklärten
Hauptziele der Militanz darstellen.
Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) kontrollieren
weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege. Die
Zahl der zivilen Opfer war im ersten Quartal 2019 zurückgegangen, weil vor
allem in der afghanischen Hauptstadt deutlich weniger schwere Anschläge
durchgeführt wurden, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dennoch ist es den
Taliban gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen
Hochburgen und Rückzugsräumen in einzelnen Landesteilen auszudehnen. Ein
Einflussgewinn der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Afghanistan
konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher
Unterstützung internationaler Kräfte, sowie dem Verfolgungsdruck durch die Taliban
jedoch bisher hinreichend verhindert werden.
Die politische Lage ist von den verstärkten Bemühungen um einen
Friedensprozess, von der Vorbereitung der für den 28. September 2019 geplanten
Präsidentschaftswahlen sowie von den Verzögerungen bei der Auswertung der
Parlamentswahlen vom Oktober 2018 geprägt.
Für westliche Staatsangehörige, internationale und nationale Sicherheitskräfte
sowie Angehörige der staatlichen Administration wird die Bedrohungslage in der
Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung
beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort.
Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist stabil,
bleibt aber angespannt. Es kommt in unregelmäßigen Abständen weiterhin zum
Beschuss von saudi-arabischem Gebiet durch die jemenitischen Huthi-Rebellen.
Die Flugkörper werden in der Regel von der saudi-arabischen Luftabwehr
abgeschossen, sofern sie nicht in unbewohntem Gebiet einschlagen. Der
Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt insgesamt hoch.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die
demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der
Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
UNAMID (Sudan)
Im Berichtszeitrum (1. Januar bis 31. März 2019) hat sich die Sicherheitslage in
Darfur trotz weiterer Reduktion der militärischen Komponente von UNAMID,
wie vom Sicherheitsrat im Sommer 2017 beschlossen, nicht verschlechtert. Allein
in der Dschebel-Marra-Region kommt es immer wieder zu gewaltsamen
Auseinandersetzungen. Trotz der verbesserten Sicherheitslage bleibt die humanitäre
Lage und die Menschenrechtssituation volatil; die rechtsstaatlichen Institutionen
sind schwach. Nach Absetzung von Präsident Baschir durch das Militär am
11. April 2019 kam es zu einzelnen Zwischenfällen in Darfur. Proteste für eine
zivile Regierung dauern an.
UNSOM
Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt. Regelmäßig kommt es zu
terroristischen Anschlägen, unter anderem in der Hauptstadt Mogadischu. In den
vergangenen Monaten führte die volatile politische Lage zu einer weitgehenden
Stagnation des Reformprozesses im politischen und Sicherheitsbereich. Nach
Ausweisung des VN-Sondergesandten Haysom im Januar 2019 durch die somalische
Regierung arbeiten VN und Gebergemeinschaft an einen Neustart der
Zusammenarbeit mit der somalischen Regierung.
Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der
Sicherheitslage neben föderalen Staatsaufbau, Verfassungsreform und
Vorbereitung der Wahlen 2020/21 sowie fortwährende prekäre humanitäre Lage die
drängendsten Herausforderungen für Somalia. Seit 2007 leistet die vom VN-
Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in
Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-
Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in
Somalia.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt. Von Ägypten
vermittelte Verhandlungen über eine langfristige Waffenruhe zwischen Israel und der
Hamas führten bislang ebenso wenig zu einem Ergebnis wie die erneut ins
Stocken geratenen Aussöhnungsbemühungen zwischen Fatah und Hamas. Seit Mai
2018 ist der Grenzübergang Rafah häufiger geöffnet. Als Reaktion auf
sogenannte „Feuerdrachen“ (d. h. mit Sprengsätzen versehene Flugdrachen oder
Ballons) und Proteste an der Gaza-Grenzabsperranlage schloss Israel mehrfach die
Grenzübergänge Kerem, Shalom und Erez. Nach VN-Angaben wurden im
Rahmen von Protesten an der Sperranlage („Marsch der Rückkehr“) seit dem
30. März 2018 insgesamt 217 Palästinenser getötet und knapp 23 000 verletzt.
Ferner wurde ein israelischer Staatsangehöriger getötet und 40 verletztet. Im
Westjordanland blieb es vergleichsweise weniger fragil.
EUMM (Georgien)
Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt
angespannt, aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in
Georgien war im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident
Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen
worden. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien
etabliert. Die Treffen im Rahmen des IPRM, bei denen unter anderem
sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt werden sollen, unterstützen die Bemühungen,
Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu
finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche
Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). Aktuell sind beide IPRM
suspendiert, da beim letzten Treffen in Ergneti am 14. September 2018 die
südossetischen und russischen Teilnehmer bzw. beim Treffen in Gali am 27. Juni 2018 die
abchasischen und russischen Teilnehmer die Sitzung als Zeichen des Protests
gegen eine vom georgischen Parlament verabschiedete Sanktionsliste verließen.
Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen, wird grundsätzlich jedoch
von allen Teilnehmern gewünscht.
Die Schließung von zwei der vier Übergänge an der Verwaltungslinie
(Abchasien) wird als problematisch angesehen.
MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali)
Die Sicherheitslage in Mali gestaltet sich weiterhin landesweit regional
unterschiedlich. Im Norden des Landes bleibt sie trotz der Präsenz der MINUSMA-
Kräfte angespannt. In Zentralmali ist sie nach wie vor fragil.
Dort ist die Situation weiter geprägt von der Ausweitung ethnischer und sozialer
Konflikte, terroristischen Angriffen und organisierter Kriminalität. Die malische
Regierung ist bemüht, mehr Präsenz der Streit- und Sicherheitskräfte
sicherzustellen, um so die Voraussetzungen für eine Rückkehr staatlicher
Verwaltungsstrukturen zu schaffen.
EUCAP Sahel Niger
In den Grenzgebieten zu Mali, Nigeria und jüngst verstärkt auch zu Burkina Faso
stellen terroristische Angriffe dschihadistischer Gruppen punktuell eine
erhebliche Gefahr für die nigrische Bevölkerung sowie staatliche Bedienstete und
Angehörige der Sicherheitskräfte dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land eine
Teilreisewarnung aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überland-Fahrten ist den
in Niger tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeieskorte
vorgeschrieben. Zwischen den größeren Städten, insbes. zwischen Niamey und
Agadez gibt es Flugverbindungen. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe
Konzentration nigrischer Sicherheitskräfte gesichert. Ausländer können sich dort
frei bewegen und meiden lediglich die Außenbezirke bei Nacht.
MINUJUSTH (Haiti)
Die Sicherheitslage in Haiti bleibt fragil und aufgrund der anhaltenden und sich
zunehmend verschärfenden Bedrohungslage durch Aktivitäten krimineller
Einzeltäter und Banden kritisch. Insbesondere in der Hauptstadt Port-au-Prince
herrscht eine anhaltend hohe Kriminalitätsrate.
EUAM Irak
Nach den irakischen Parlamentswahlen (Mai 2018) trat Ende Oktober 2018 die
neue irakische Regierung unter Premierminister Abdul-Mahdi ihr Amt an. Der
irakische Staatshaushalt wurde im Januar 2019 vom irakischen Parlament
verabschiedet. Das Verhältnis zwischen Zentralirak und der Region Kurdistan-Irak
(RKI) hat sich in den vergangenen Monaten schrittweise verbessert. In direkten
Gesprächen konnten die beiden Seiten Lösungen für strittige Fragen finden.
Zuletzt wurden die Zollkontrollen zwischen Zentralirak und der RKI aufgehoben.
Weiter strittig ist die Frage der Grenzkontrollen zur Türkei. Am 30. September
2018 haben in der RKI Wahlen zum Regionalparlament stattgefunden. In diesen
wurde die politische Dominanz der kurdischen Regierungsparteien KDP und
PUK bestätigt. Die beiden Parteien unterzeichneten ein Abkommen zur
Regierungsbildung in der RKI, diese dauert an. Der sogenannte Islamische Staat (IS)
ist in Irak in der Fläche militärisch besiegt, asymmetrische Bedrohungen durch
IS bestehen jedoch landesweit fort.
Inzwischen sind etwas mehr als vier Millionen Binnenvertriebene in die von IS
befreiten Gebiete zurückgekehrt, Weiterhin leben 1,7 Millionen Menschen als
Vertriebene in Irak, hinzu kommen ca. 250 000 syrische Flüchtlinge.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
vierten Quartal 2018.
Für Afghanistan hat sich die Bedrohungslage im ersten Quartal 2019 jedoch
verschlechtert.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten
sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und
Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten
angeben)?
Das Bundeskriminalamt verfügte im ersten Quartal 2019 über 62
Verbindungsbeamte (VB) an 50 Standorten in 48 Staaten im Ausland.
Land Ort Anzahl BKA-VB
Ägypten Kairo 1
Albanien Tirana 1
Algerien Algier 1
Argentinien Buenos Aires 1
Belgien Brüssel 1
Brasilien Brasilia 1
Brasilien Sao Paulo 1
Land Ort Anzahl BKA-VB
Bulgarien Sofia 1
China Peking 2
Dominikanische Republik Santo Domingo 1
Frankreich Paris 2
Georgien Tiflis 1
Ghana Accra 1
Griechenland Athen 1
Großbritannien London 1
Indien Neu Delhi 1
Indonesien Jakarta 1
Italien Rom 2
Jordanien Amman 2
Kasachstan Astana 1
Kenia Nairobi 2
Kolumbien Bogotá 2
Kosovo Pristina 1
Kroatien Zagreb 1
Lettland Riga 1
Libanon Beirut 1
Marokko Rabat 1
Mexiko Mexiko-City 1
Niederlande Den Haag 1
Österreich Wien 1
Pakistan Islamabad 1
Panama Panama-Stadt 1
Nigeria Lagos 1
Peru Lima 1
Polen Warschau 1
Portugal Lissabon 1
Rumänien Bukarest 2
Russische Föderation Moskau 2
Saudi Arabien Riad 1
Schweden Stockholm 1
Serbien Belgrad 2
Spanien Madrid 2
Thailand Bangkok 2
Tunesien Tunis 1
Tschechische Republik Prag 1
Land Ort Anzahl BKA-VB
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 1
Ukraine Kiew 1
Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1
Vereinigte Staaten von Amerika Washington 2
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Zum Stichtag waren 54 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der
Bundespolizei an 34 Einsatzorten in 26 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl DVB
Ägypten Kairo 3
Algerien Algier 1
Äthiopien Addis Abeba 1
China Kanton 2
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 1
Indien Chennai 1
Indien Delhi 3
Indien Mumbai 1
Irak Erbil 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 3
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 2
Malaysia Kuala Lumpur 1
Nigeria Lagos 2
Panama Panama City 1
Russland Moskau 3
Russland St. Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Süd Korea Seoul 1
Südafrika Pretoria 2
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 4
Ukraine Kiew 1
Land Einsatzort Anzahl DVB
Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1
Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2
Vereinigte Staaten von Amerika Miami 1
Vereinigte Staaten von Amerika New York 1
Vietnam Hanoi 1
Weißrussland Minsk 1
Gesamt 54
b) Sicherheitsbeamte,
Zum Stichtag waren 178 Sicherheitsbeamte der Bundespolizei zur Unterstützung
des Auswärtigen Amts zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß
nachfolgender Übersicht im Einsatz.
Land / Ort Anzahl
Afghanistan / Kabul 10
Afghanistan / Masar-e-Sharif 1
Ägypten / Kairo 5
Albanien / Tirana 1
Algerien / Algier 5
Armenien / Eriwan 1
Aserbaidschan / Baku 1
Äthiopien / Addis Abeba 1
Belarus / Minsk 4
Belgien / Brüssel (inkl. Brüssel Nato) 6
Bosnien und Herzegowina / Sarajewo 1
Bulgarien / Sofia 1
Burkina Faso / Ouagadougou 2
Burundi / Bujumbura 0
China / Peking 6
Elfenbeinküste / Abidjan 0
Frankreich / Paris 5
Georgien / Tiflis 1
Griechenland / Athen 2
Großbritannien / London 4
Indien / Neu-Dehli 3
Indonesien / Jakarta 2
Irak / Bagdad 8
Irak / Erbil 6
Iran / Teheran 6
Land / Ort Anzahl
Italien / Rom 1
Jordanien / Amman 2
Kasachstan / Almaty 1
Kasachstan / Astana 1
Kenia / Nairobi 2
Kirgisistan / Bischkek 1
Kongo / Kinshasa 1
Korea DR / Pjöngjang 0
Kosovo / Pristina 1
Kuba / Havanna 2
Kuwait / Kuwait 1
Libanon / Beirut 7
Mali / Bamako 3
Mauretanien / Nouakchott 2
Mazedonien / Skopje 1
Moldau / Chişinău 1
Niger / Niamey 0
Nigeria / Abuja 2
Nigeria / Lagos 3
Pakistan / Islamabad 4
Pakistan / Karachi 2
Palästinensische Autonomiegebiete / Ramallah 1
Russland / Kaliningrad 0
Russland / Moskau 10
Russland / St. Petersburg 1
Russland /Jekaterinburg 0
Saudi Arabien / Riad 4
Senegal / Dakar 1
Serbien / Belgrad 3
Spanien / Madrid 1
Sri Lanka / Colombo 1
Sudan / Khartum 1
Thailand / Bangkok 1
Tschechische Republik / Prag 1
Tunesien / Tunis 3
Türkei / Ankara 7
Türkei / Istanbul 4
Türkei / Izmir 2
Land / Ort Anzahl
Ukraine / Kiew 3
Ungarn / Budapest 1
Usbekistan / Taschkent 1
Vereinigte Staaten von Amerika / New York 5
Vereinigte Staaten von Amerika / Washington 6
Vietnam / Hanoi 1
Vietnam / Ho-Chi-Minh-City 0
Weißrussland / Minsk 0
Gesamt 178
Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amts zum
Schutz deutscher Auslandsvertretungen 31 Polizeibeamte als Sicherheitsberater,
20 Beamte als Sicherheitsbeamte 2.0 (SAV 2.0) und 28 Personenschutzbeamte
(PSA) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein.
Land/ Ort Anzahl
Afghanistan / Kabul 10 PSA
Afghanistan / Kabul 2 (je 1, abwechselnd)
Afghanistan / Masar-e-Sharif 6 PSA
Afghanistan / Masar-e-Sharif 2
Ägypten / Kairo 1
Algerien / Algier 1 (SAV 2.0)
Äthiopien / Addis Abeba 1
Bahrain / Manama 1 (SAV 2.0)
Baku / Aserbaidschan 1 (SAV 2.0)
Bangladesch / Dhaka 1 SAV 2.0
Brasilien / Sao Paolo 1 (SAV 2.0)
Burkina Faso / Ouagadougou 1 (SAV 2.0)
Burundi / Bujumbura 1 (SAV 2.0)
China / Peking 1
Elfenbeinküste / Abidjan 1 (SAV 2.0)
Frankreich / Paris 1
Griechenland / Athen 1
Großbritannien / London 1 (SAV 2.0)
Guatemala / Guatemala-Stadt 1
Haiti / Port-au-Prince 1 PSA
Indien / Neu-Delhi 1
Indonesien / Jakarta 1
Irak / Bagdad 10 PSA
Irak / Bagdad 2 (je 1, abwechselnd)
Land/ Ort Anzahl
Irak / Erbil 1
Iran / Teheran 1
Israel / Tel Aviv 1 (SAV 2.0)
Jordanien / Amman 1 SAV 2.0
Kenia / Nairobi 1
Kolumbien / Bogota 1
Kongo / Kinshasa 1 (SAV 2.0)
Libanon / Beirut 1
Libyen / DO Tunis 1 PSA
Madrid / Spanien 1
Mali / Bamako 1
Marokko / Rabat 1 (SAV 2.0)
Niger / Niamey 1 (SAV 2.0)
Nigeria / Lagos 1
Pakistan / Islamabad 1
Polen / Warschau 1 (SAV 2.0)
Russland / Moskau 1
Saudi Arabien / Riad 1
Südafrika / Pretoria 1
Sudan / Khartum 1 (SAV 2.0)
Tadschikistan / Duschanbe 1 (SAV 2.0)
Tschad / N´Djamena 1 (SAV 2.0)
Türkei / Ankara 1
Türkei / Istanbul 1 (SAV 2.0)
Usbekistan / Taschkent 1
Venezuela / Caracas 1
Vereinigte Staaten von Amerika / New York 1
Vietnam / Hanoi 1 (SAV 2.0)
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Zum Stichtag waren 33 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL)
sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß der
nachstehenden Übersicht eingesetzt.
Land Anzahl
Ägypten 1
Albanien 1
Äthiopien 1
Belgien 1
Bosnien und Herzegowina 1
Bulgarien 1
China 1
Frankreich 1
Griechenland 2
Großbritannien 1
Italien 1
Jordanien 1
Kroatien 1
Libanon 1
Litauen 1
Marokko 1
Niger 1
Nigeria 1
Polen 1
Rumänien 1
Russland 1
Serbien 1
Spanien 1
Tschechische Republik 1
Tunesien 2
Türkei 2
Ukraine 1
Ungarn 1
Vereinigte Arabische Emirate 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 20 Ländern:
Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau,
Montenegro, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Niger, Libyen, Niederlande,
Sudan, Senegal, Gambia, Ghana, Georgien, Katar und Oman.
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt
(bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie
die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom
BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
Zum Stichtag waren 11 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater
im Ausland eingesetzt. Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der
Bundespolizei gestellt.
Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart
Frankreich Paris 1 GUA
Griechenland Athen 3 GUA
Griechenland Heraklion 1 GUA
Griechenland Igoumenitsa 1 GUA
Griechenland Patras 1 GUA
Griechenland Rhodos 1 GUA
Griechenland Thessaloniki 1 GUA
Italien Mailand 1 GUA
Italien Rom 1 GUA
Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten
zu den Fragen 7e und 7g verwiesen.
e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines
Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen
örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten
der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und
6d genannten Kräfte eingebunden?
VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sogenannten International Liaison
Officer (ILO)-Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten
Ägypten, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldau,
Albanien, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien
und Türkei teil.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX)
Die als „Frontex“ bekannte europäische Agentur trägt seit Inkrafttreten der
VO(EU) 1624/2016 den offiziellen Namen „Europäische Grenz-und
Küstenwache“.
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern im Rahmen
von Frontex-Maßnahmen.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten
aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden
Übersicht.
Funktion Anzahl
European Centre for Returns 1
Field Deployment Unit 1
Pooled Resources Unit 1
Risk Analysis Unit 2
Training Unit 2
Vulnerability Assessment Unit 1
c) im Rahmen von Operationen, bei denen sie Gerätschaften aus dem
FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte
mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der
Bundespolizei mit bis zu 27 Beamten Besatzung wurden temporär im Februar 2019 auf ein
Kontroll- und Streifenboot und bis zu 14 Besatzungsmitglieder reduziert und
stehen den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor
der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Poseidon
2019 zur Verfügung.
Seit 31. Oktober 2016 werden der bulgarischen Grenzbehörde zehn
Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen
Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen
Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung
gestellt.
Seit dem 13. Februar 2017 werden der griechischen Polizei fünf
Streifenfahrzeuge mit zehn Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen
Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Kilkis im Rahmen des gemeinsamen Frontex-
Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2018 zur Verfügung gestellt.
d) im Einsatzstaat für Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen, die ohne erforderliche Einreise- oder
Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Zum Stichtag wurden insgesamt 34 deutsche Polizeibeamte als „Screener“
eingesetzt.
e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) waren zum Stichtag
insgesamt 93 deutsche Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespolizei
wurde dabei durch 32 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Zollverwaltung
oder des Bundeskriminalamtes unterstützt.
Maßnahme Anzahl
Frontex JO CP Air 2
Frontex JO FOA Land 38
Frontex JO FP Air 2
Frontex JO FP Land 10
Frontex JO Indalo 1
Frontex JO Poseidon 30
Frontex JO Themis (ehemals Triton) 10
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme,
teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher
Seite entstanden sind, auflisten),
Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland
ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:
Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten
Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
des Bundes
Nigeria, Gambia Deutschland, Österreich, Norwegen,
Schweden, Italien, Schweiz 39
Pakistan Deutschland, Österreich 24
Russland Deutschland, Österreich 17
Nigeria Deutschland, Österreich, Frankreich,
Schweden, Schweiz 39
Sudan Deutschland, Schweiz 4
Armenien Deutschland, Österreich 2
Guinea, Demokratische Republik
Kongo
Belgien, Deutschland, Österreich,
Niederlande, Ungarn, Schweiz,
Portugal, Bulgarien
4
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil
der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben)
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der
Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland
beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene
Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 wurden
insgesamt 436 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthalten Informationen zu
einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt
sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis
von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten 436 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
180 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der
unerlaubten Einreise
123 Fälle Urkundendelikte - Ausweismissbrauch
57 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
28 Fälle Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/
Zurückweisung
18 Fälle Kfz - Kriminalität
9 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe
2 Fälle Reise in den Verfolgerstaat
4 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug
0 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise
von in Deutschland registrierter Asylantragsteller an
Schengenaußengrenze, Fundsachen)
1 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß
Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche
0 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis
10 Fälle Verdacht Visumerschleichung
4 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme
In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend die Auflistung der konkreten
Einsatzorte und Tätigkeiten:
Land Ort Maßnahme PVB An-zahl Einsatzart/Profil
Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 2 Grenzüberwachung
Bulgarien Elhovo JO FOA Land 4 Grenzüberwachung
Bulgarien Kapitan Andreevo JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Bulgarien Lesovo JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Bulgarien Malko
Tarnovo
JO FOA Land 6 Grenzüberwachung
Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 8 Grenzüberwachung
Griechenland Alexandropoli JO FOA Land 2 Grenzüberwachung
Griechenland Chios JO Poseidon 1 Grenzkontrolle
Registrierung
Griechenland Delvinaki JO FOA Land 4 Grenzüberwachung
Griechenland Kasatnies JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Griechenland Kilkis JO FOA Land 8 Grenzüberwachung
Griechenland Kipi JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Land Ort Maßnahme PVB An-zahl Einsatzart/Profil
Griechenland Leros JO Poseidon 1 Grenzkontrolle
Registrierung
Griechenland Lesbos JO Poseidon 7 Organisation
Grenzkontrolle
Registrierung
Rückführung
Griechenland Orestiada JO FOA Land 4 Grenzüberwachung
Griechenland Piräus JO Poseidon 2 Organisation
Griechenland Samos JO Poseidon 19 Grenzkontrolle
Italien Crotone JO Themis 2 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Lampedusa JO Themis 1 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Messina JO Themis 3 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Pozzallo JO Themis 3 Grenzkontrolle
Registrierung
Italien Rom JO Themis 1 Organisation
Kroatien Bajakovo JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Kroatien Tovarnik JO FP Land 1 Grenzkontrolle
Kroatien Zagreb JO FP Air 1 Grenzkontrolle
Serbien Belgrad JO CP Air 2 Grenzkontrolle
Spanien Algeciras JO Indalo 1 Grenzkontrolle
Registrierung
Spanien Barcelona JO FP Air 1 Grenzkontrolle
Ungarn Röszke JO FP Land 2 Grenzkontrolle
8. Welche Gerätschaften ist von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen
Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem
FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern
ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und
Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
Die Bundespolizei stellt Frontex im Technical Equipment Pool weiterhin
folgende Einsatzmittel zur Verfügung:
ein mobiler Herzschlagdetektor
drei Einsatzhubschrauber
ein Einsatzschiff
zwei Kontroll- und Streifenboote
zehn Wärmebildkameras
zwei Einsatzfahrzeuge
Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei
von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016
bis auf weiteres im Rahmen der Frontex JO Poseidon 2019 zur Wahrnehmung
von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen.
9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
die sogenannte Nacheile), haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im 1. Quartal 2019 an folgenden
weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen:
Bundeskriminalamt
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)?
Im vergangenen Quartal haben keine Bedienstete des Bundeskriminalamtes an
internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder
entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen.
Bundespolizei
Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein
Führungs-/
Einsatzmittel
Frankreich Gemischte bilaterale Streifen
einschließlich Zugstreifen zur
Wahrnehmung bahnpolizeilicher
Aufgaben (Ziel: Erhöhung der
Bahnsicherheit und die
Verbesserung des Sicherheitsgefühls der
Reisenden, Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität) im
Deutsch-Französischen Grenzgebiet
sowie auf den Fernbahnstrecken
Paris–Stuttgart/Frankfurt
Täglich im Grenzgebiet
+ je mindestens 1 mal pro
Monat auf den genannten
Fernbahnstrecken;
Streifenteams aus
mindestens 2 französischen
+ mindestens 2 deutschen
PVB
Deutschland/
Frankreich
Nein Die Beamten
waren
grundsätzlich in
Uniform eingesetzt.
Die Ausstattung
umfasst die
dienstlich
zugelassenen
Ausrüstungsgegenstände
einschließlich
Schusswaffen.
Italien Zugstreifen trilateral Deutschland-
Österreich-Italien:
Bahnsicherheit, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration
Täglich 1-2 Streifen
(je Streife 1 PVB) ,
partielle Beteiligung von
Beamten des Freistaat
Bayern
Deutschland Nein Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste
Italien Güterzugkontrollen trilateral
Deutschland-Österreich-Italien am
Bahnhof Brenner:
Bahnsicherheit, Bekämpfung
grenzüberschreitender
Kriminalität/Schleusungskriminalität/
Unerlaubte Binnenmigration
Mittwoch – Freitag 4 PVB
BPOL, unter Beteiligung
von Beamten Italien und
Beamten Österreich
Deutschland/
Österreich
Nein Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste
Österreich Güterzugkontrollen trilateral
Deutschland-Österreich-Italien an
der Kontrollstelle Brennersee:
Bahnsicherheit, Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration
Montag und Dienstag –
Leitung Österreich unter
Beteiligung Deutschland
(4 PVB BPOL) und Italien
Deutschland/
Österreich
Nein Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste
Ungarn Zugstreifen trilateral Deutschland-
Österreich-Ungarn:
Bahnsicherheit, Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität/
Schleusungskriminalität/Unerlaubte
Binnenmigration
Täglich Streife
(je Streife 1 PVB)
Deutschland Nein Dienstwaffe
(Pistole P30),
Einsatzstock,
Pfefferspray,
Handfesseln,
Taschenlampe und
persönliche
Schutzweste
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils
an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder haben im ersten Quartal 2019 folgende
Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran beteiligt:
Bundeskriminalamt
Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum / Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten /
HH-Stelle
Albanien Lehrgang Analyse Bekämpfung der
organisierten Kriminalität
18.03.19 - 29.03.19
Albanien
4.000,00 € /
0610-687 07
Albanien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
3.051,20 € /
0610-687 07
Algerien Arbeitsbesuch Informationsaustausch in
Staatsschutzangelegenheiten
25.02.19 - 27.02.19
Deutschland
4.690,37 € /
0610-687 07
Brasilien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
2.602,29 € /
0624-687 01
Chile Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
2.532,65 € /
0624-687 01
China Arbeitsbesuch Expertenaustausch
Betäubungsmittelanalyse/
Methodenharmonisierung
11.03.19 - 15.03.19
China
3.500,00 € /
0624-687 01
Costa Rica Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
3.120,22 € /
0624-687 01
Ecuador Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
3.840,65 € /
0624-687 01
Georgien Lehrgang Kfz-Kriminalität 18.03.19 - 22.03.19
Georgien
10.000,00 € /
0624-687 01
Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum / Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten /
HH-Stelle
Jordanien Lehrgang Analyse in der
Terrorismusbekämpfung
17.02.19 - 28.02.19
Jordanien
16.545,40 € /
0501-687 23
Jordanien Arbeitsbesuch Fahrsicherheitstraining,
Vorreise
25.03.19 - 29.03.19
Jordanien
3.090,82 € /
0501-687 23
Jordanien Arbeitsbesuch Schmuggel von Kunst und
Antiquitäten, Bedarfserhebung I
11.03.19 - 13.03.19
Jordanien
2.288,60 € /
0501-687 23
Jordanien Lehrgang Analyst´s Notebook Grundlehrgang 17.03.19 - 21.03.19
Jordanien
5.161,32 € /
0501-687 23
Jordanien Arbeitsbesuch Informations- &
Erfahrungsaustausch zum Thema Internationale
Polizeiliche Zusammenarbeit und
Betreuung ausländischer
Verbindungsbeamter
25.02.19 - 27.02.19
Deutschland
4.411,26 € /
0501-687 23
Jordanien Arbeitsbesuch Bedarfserhebung zum
Fluggastdaten-Informationssystem PNR
18.02.19 - 21.02.19
Jordanien
2.229,44 € /
0501-687 23
Kenia Arbeitsbesuch Fachaustausch zu Al Shabab und
Islamischer Staat
04.03.19 - 08.03.19
Deutschland
13.739,19 € /
0610-687 07
Kenia Arbeitsbesuch Beratungsleistung Kriminaltechnik 1 11.03.19 - 15.03.19
Kenia
5.449,66 € /
0610-687 07
Kenia Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
5.165,23 € /
0610-687 07
Kolumbien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
3.659,96 € /
0624-687 01
Kosovo Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
4.383,58 € /
0610-687 07
Marokko Arbeitsbesuch Rechtsstaatliches
Verwaltungshandeln, Evaluierung Module 1-3
aus 2018
04.02.19 - 05.02.19
Marokko
6.588,52 € /
0501-687 23
Marokko Arbeitsbesuch Teilnahme am ETUTU-Treffen I 25.03.19 - 27.03.19
Luxemburg
1.792,37 € /
0501-687 23
Nordmazedonien
Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
2.717,41 € /
0610-687 07
Moldau Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
3.596,58 € /
0610-687 07
Nigeria Arbeitsbesuch Teilnahme am
ETUTU-Treffen I
25.03.19 - 27.03.19
Luxemburg
3.455,41 € /
0501-687 23
Nigeria Lehrgang Diensthundführerausbildung,
Train the Trainer – Aufbaulehrgang
04.03.19 - 12.04.19
Deutschland
12.292,38 € /
0501-687 23
Nigeria Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
2.733,75 € /
0501-687 23
Palästinensische
Gebiete
Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
2.929,86 € /
0501-687 23
Peru Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
2.705,81 € /
0624-687 01
Serbien Arbeitsbesuch Schmauchspurenanalyse 26.02.19 - 28.02.19
Serbien
0,00 € /
0624–532 04
Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum / Ort
Anzahl
ausl.
Kräfte
Anzahl
DEU
Kräfte
Kosten /
HH-Stelle
Serbien Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
3.928,34 € /
0610-687 07
Tunesien Arbeitsbesuch Automatisiertes ballistisches
Identifikationssystem – Beschulung
05.02.19 - 06.02.19
Tunesien
900,73 € /
0501-687 23
Uganda multinationaler
Lehrgang
Beweissicherung im Zusammenhang
mit Rauschgiftdelikten
18.02.19 - 01.03.19
Uganda
56.813,71 € /
0610-687 07
Uganda Stipendiatenausbildung Basismodul 01.01.19 - 16.04.19
Deutschland 1
3.129,65 € /
0610-687 07
Ukraine Lehrgang Fortführung von Sprachlehrgängen
deutsch
12.03.19 - 06.06.19
Ukraine
0,00 € /
0610-687 07
Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen
Kräften:
In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des
Bundeskriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die
Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe um Ausland um. Im Falle von
Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit
von den unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den
einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des
Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden. Allgemein
können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere
Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten
polizeilichen Ausbildungshilfen (PAH) -Maßnahmen aufgrund der zusätzlich
entstehenden Reisekosten eher kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind.
EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe)
Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele
und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig
in den EU-Mitgliedsstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind
Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten
liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden bis zu
90 Prozent von der EU-Kommission getragen. Der restliche Betrag wurde von
Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert.
Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung
ISF-dezentral 2015
(ISF=Internal
Security Fund)
0,00 € IK25-5793-2015-01
Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller
Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und
Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PoMigra)
01.07.2016 - 30.06.2019
ISF-Dezentral 2016 ca. 16.000,00 € IK25-5793-2016-09
Projekt Prinz - Bekämpfung der international organisierten
Eigentumskriminalität
01.09.2016 - 31.08.2019
ISF-Dezentral 2016 ca. 47.000,00 € IK25-5793-2016-14
Bekämpfung des Nigerianischen Menschenhandels in Europa
THB ETUTU 2017 - 2019
01.01.2017 - 31.12.2019
ISF-Dezentral 2016 ca. 12.000,00 € IK25-5793-2016-11
Research Network on Organised Crime 2017-2019
01.01.2017 - 31.12.2019
ISF-Dezentral 2016 ca. 2.400,00 € IK25-5793-2016-07
Weiterentwicklung und Verbreitung der Europäischen
Fahrzeug-Identifizierungs-Datei (EuFID)
01.01.2017 - 31.12.2019
ISF-Dezentral 2016 ca. 96.000,00 € IK25-5793-2016-08
Organisierte Finanzdelikte - Chipkarten - Analysen mit
Ermittlerunterstützung (CheckCard)
01.03.2017 - 29.02.2020
ISF-Dezentral 2017 ca. 186.000,00 € IZ25-5793-2017-50
Cyber Police Training (CPT)
01.01.2018 - 31.12.2020
ISF-Zentral 2017 ca. 770.000,00 € ISFP-2017-AG-IBA-UMF-827944
Universal Message Format 3plus (UMF3plus)
03.09.2018 - 02.09.2021
ISF-Zentral 2017 ca. 500,00 € ISFP-2017-AG-XClanLab-815359
Application for mobile devices to identify a clandestine
laboratory for homemade explosives (XCanLab)
01.11.2018 - 31.10.2021
ISF-Zentral 2017 ca. 22.000,00 € ISFP-2017-AG-BeCanet-821962
Best practice, capacity building and networkinginitiative among
public and private actors against Terrorism Financing (BeCaNet)
01.11.2018 - 31.10.2020
ISF-Dezentral 2018 ca. 75.000,00 € IK25-5793-2018-50
KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt „Organisierte
Rauschgiftkriminalität Kosovo Albanien“ (ORKA)
01.11.2018 - 29.02.2020
Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung
ISF-Dezentral 2018 ca. 31.000,00 € IK25-5793-2018-34
Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung zum
Nachteil von Kindern, Jugendlichen und Heranwaschsenden in
Deutschland und Europa THB LIBERI 2018-2021
01.07.2018 - 30.06.2021
Bundespolizei
Land Bezeichnung der Maß-nahme Zeitraum / Ort
Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle /
Kosten
Vereinigte
Arabische
Emirate
Informations-/
Erfahrungsaustausch im Bereich
Luftsicherheit
17. - 20. März 2019 /
ARE
ARE Police 0610 68707 /
keine Kosten
Bulgarien Aufbaulehrgang
Polizeitraining für Muliplikatoren
17. - 30. März 2019 /
BGR
Direktion Innere
Sicherheit im BGR
Innenministerium
0625 53999 /
3.510,14 €
Bosnien und
Herzegowina
Schulungsmaßnahme mobile
grenzpolizeiliche Kontroll-
und Überwachungseinheiten
2. - 8. März 2019 / BIH BIH Grenzpolizei 0610 68707 /
3.346,98 €
Algerien Erste Hilfe Training 6. Februar 2019 / DZA Algerische
Grenzpolizei
0610 68707 /
107,81 €
Georgien Besuch einer GEO
Delegation bei der BPOLD B
26. März 2019 / DEU GEO Grenzschutz 0610 68707 /
484,99 €
Jordanien Grundlehrgang Urkunden 1 10. - 11. März 2019 /
JOR Amman
GID
0501 68723 /
114,65 €
Jordanien Grundlehrgang Urkunden 2 12. - 13. März 2019 /
JOR Amman
GID
0501 68723 /
114,65 €
Jordanien Experten LG Imposter 16. - 28. März 2019 /
JOR Amman
GID
0501 68723 /
10.624,17 €
Kirgisistan Grundlehrgang Dokumenten-
und Urkundensicherheit
7. Februar 2019 / KGZ KGZ Grenzdienst 0610 68707 /
keine Kosten
Marokko Grundlehrgang Dokumenten-
und Urkundensicherheit
26. - 29. März 2019 /
MAR
Direction Générale
de la Sûreté
Nationale (DGSN)
0501 68723 /
2.606,40 €
Marokko Lehrgang Urkundenfachkraft 4. - 15. Februar 2019 /
MAR
DGSN 0501 68723 /
10.720,95 €
Marokko Darstellung Kontrollprozesse
im Bereich Luftsicherheit in
Vorbereitung der
Implementierung einer LuSi-
Musterkontrollspur in MAR
26. - 28. Februar 2019 /
DEU
DGSN und DAC
(Direction de l'
Aviation Civile)
0501 68723 /
6.820,54 €
Mazedonien „Grenzpolizeiliche
Maßnahmen im Streifendienst
(Identitätsüberprüfung,
Fahndungsmaßnahmen,
Kontrollstellen etc.)“
5. - 6. März 2019 / MKD MKD Grenzpolizei 0610 68707 /
1.149,90 €
Land Bezeichnung der Maß-nahme Zeitraum / Ort
Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle /
Kosten
Malediven 4 Schulungen in Bereich
Schengenrecht, Urkunden,
Impostertraining und
Profiling
24. - 27. März 2019 /
MLE
Immigration (örtl.
Grenzpolizei )
0610 68707 /
keine Kosten
Niederlande Besuch der Leitung der
BPOLD FRA am Flughafen
Amsterdam
6. März 2019 / NLD KMar 0625 53999 /
1.052,37 €
Palästinensische Gebiete
Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und
Ordnung, Reiterstaffel -
Grund-Lehrgang für Reiter
und Pferde, sowie Ausbildung
von Trainern (T-o-T)
7. Januar - 16. März
2019 / PSE
Palästinensische
Zivilpolizei,
Palestinian Guard
Unit, Reiterstaffel
0501 68723 /
61.527,70 €
Palästinensische Gebiete
Schulung im Bereich
polizeilicher Kommunikation
und Deeskalation zur
Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und
Ordnung
28. Februar - 14. März
2019 / PSE
Palästinensische
Zivilpolizei, Special
Police Force,
Bereitschaftspolizei
0501 68723 /
13.402,62 €
Katar Informations- und
Erfahrungsaustausch im
Bereich Luftsicherheit
anlässlich der Vorbereitung
der Fußball WM 2022
26. - 27. März 2019 /
DEU
QAT Police 0610 68707 /
990,90 €
Russische
Föderation
Erfahrungsaustausch
Grenzpolizei mit
Schwerpunkt moderne
Grenzkontrolltechnik (u. a.
Automatisierte
Grenzkontrolle)
11. - 15. März 2019 /
DEU
Grenzdienst des
Föderalen
Sicherheitsdienstes
der Russischen
Föderation
0610 68707 /
8.130,26 €
Senegal Evaluierung des
senegalesischen Bedarfs an
Polizeilicher Aufbauhilfe
4. - 7. März 2019 / SEN SEN (Grenz-) Polizei 0610 68707 /
1.980,17 €
Serbien Vorbereitende Besprechung
mit BKA und anschl.
Evaluierung des SRB
Wissensstands und
technischen Bedarfs im
Bereich der Fahndungs- und
Observationstechnik zur
gefahrenabwehrenden und
kriminalpolizeilichen
Fahndung- und Observation
im Aufgabenbereich des
Grenzschutzes
7. März 2019 / DEU Grenzpolizei SRB 0610 68707 /
noch nicht
abgerechnet
Tunesien Modul Grenze/ bedrohliche
Lagen
4. - 15. März 2019 /
TUN
Nationalgarde 0501 68723 /
5.447,43 €
Tunesien Workshop TP1 28. - 31. Januar 2019 /
TUN
Nationalgarde 0501 68723 /
noch nicht
abgerechnet
Land Bezeichnung der Maß-nahme Zeitraum / Ort
Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle /
Kosten
Tunesien Mentoring Multiplikatoren
Erste Hilfe zugleich
Aufrüstung RTW und Erste
Hilfe Raum Oued Zarga
5. - 10. März 2019 /
TUN
Nationalgarde 0501 68723 /
3.675,58 €
Tunesien Qualifizierung von
Multiplikatoren Erste Hilfe,
Teil 1-Basisausbildung
11. - 15. März 2019 /
TUN
Nationalgarde 0501 68723 /
350,82 €
Tunesien Schulung Fahrsicherheit zgl.
Mentoring FaSi-Multis
27. - 28. März 2019 /
TUN
Nationalgarde 0501 68723 /
2.391,40 €
Tunesien Vertiefung
Anwenderschulung Urkundenfälschung
18. - 22. März 2019 /
TUN
Grenzpolizei (DFE) 0501 68723 /
2.310,91 €
Tunesien Zwischenevaluierung 1,
einschl. Kassenprüfung
23. - 25. Januar 2019 /
TUN
Nationalgarde 0501 68723 /
885,57 €
Tunesien Beratung im Bereich
strategischer/
organisatorischer Gestaltung der
Aus- und Fortbildung für
maritime Aufgaben
25. Februar -
8. März 2019 / TUN
Garde Nationale
Maritime
0501 68723 /
2.917,88 €
Ukraine Grundlehrgang Dokumenten-
und Urkundensicherheit
4. - 7. März 2019 UKR Staatlicher
Grenzdienst der Ukraine
0610 68707 /
522,12 €
Ergänzung:
Eine Quantifizierung der Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann
nicht erhoben werden.
Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes, der
tunesischen Grenzpolizei und Nationalgarde sowie des bilateralen Projekts mit
Afghanistan (GPPT) dauern weiterhin an.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Land
Art der
Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme
Zeitraum/
Ort
Anzahl
ausl.
Tln.
Anzahl
DEU
Tln.
Kosten
in €
Kroatien Ausbildungshilfe
(ABH)
Erfahrungsaustausch
Führungskräfte zur Ausrichtung der
technischen Einsatzeinheiten
30.01. - 02.02.2019
Deutschland
6 3.947,30
Rumänien ABH Erfahrungsaustausch zum
G20-Kommunikationsmodell
27.02. - 01.03.2019
Rumänien
2 809,26
Serbien ABH Strategie- und
Abstimmungsgespräche zur Umsetzung der in
diesem Jahr geplanten
Maßnahmen und Ausstattungshilfen
07.03. - 08.03.2019
Serbien
1 979,88
Rumänien ABH Seminar Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit für
Polizeiorganisationen
10.03. - 12.03.2019
Rumänien
4 4.957,70
Kroatien ABH Seminar Korruptionsprävention
und Übergabe Präventionsmobil
18.03. - 23.03.2019
Kroatien
3 14.950,80
Kroatien ABH Erfahrungsaustausch
Arbeitsweise von Polizeitauchern bei
Großveranstaltungen und
Staatsbesuchen
24.03. - 30.03.2019
Deutschland
6 7.800,35
Rumänien ABH Seminar Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit für
Polizeiorganisationen
24.03. - 27.03.2019
Rumänien
4 5.126,97
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für
die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte
nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Bundeskriminalamt
Die für das zweite Quartal 2019 geplanten Maßnahmen des Bundeskriminalamtes
befinden sich in der Umsetzung.
Bundespolizei
Es ist beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit den ausländischen Sicherheitskräften
fortzusetzen. Die Maßnahmenplanung befindet sich aktuell in der Abstimmung
bzw. Umsetzung.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Die weiteren Planungen für das Jahr 2019 sind noch nicht abgeschlossen.
12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei
aufgliedern)?
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE,
der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten, kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch
Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen
ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den
begünstigten Ländern. Zudem sind 18 Zollverbindungsbeamte in 17 Ländern
eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt
wird.
Bundeskriminalamt
Land Ort Funktion
davon
BKA
davon
BPol
davon
Zoll
davon
LaPo Andere
Belgien Brüssel Interpol - Entsandter Beamter (seconded) 1 0 0 0 0
Belgien Brüssel EU-KOM - Personenschutz 2 0 0 0 0
Frankreich Lyon Interpol - Entsandte Beamte (seconded) 8 0 1 4 0
Frankreich Lyon Interpol - Vertragspersonal 2 0 0 0 0
Luxemburg Luxemburg Europäische Investitionsbank 1
Niederlande Den Haag Europol - Verbindungsbeamte 6 1 1 3 0
Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Bereich Operations
Directorate – Bereich Staatsschutz
2 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit im Legal Affairs 1 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im
Rahmen des Hospitationsprogramms
1 0 0 0 0
Niederlande Den Haag Europol-Seconded National Expert im
Rahmen der „Hot Spot“ Initiative -
Migrationsbekämpfung in Griechenland und Italien
1 0 0 0 0
Bundespolizei
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
Vereinigte Staaten von
Amerika/ Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei
den Vereinten Nationen
Fachliche Beratung, Informationssteuerung und
-gewinnung an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen
Vereinigte Staaten von
Amerika / New York
Belgien/Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei
der Europäischen Union
Fachliche Beratung, Informationssteuerung und
-gewinnung an der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen
Union
Belgien / Brüssel
Europol Entsendung von nationalen Experten sowie
Verbindungsbeamten
Niederlande / Den Haag
Kofi Annan Peace Keeping
Trainingcenter KAIPTC
Fachliche Beratung bei der Entwicklung, Planung und
Durchführung von polizeilichen
Fortbildungsmaßnahmen, (zwei Landesbeamte, Hessen und Baden-
Württemberg, mit Abordnung zum BMI/BPOL für Zeit der
Entsendung zum KAIPTC)
Ghana / Accra
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
L’Ecole de Maintien de la Paix
„Alioune Blondin Beye“
(EMPABB)
Polizeiberater für Kommunikation und institutionelle
Entwicklung der Polizeischule (ein Landesbeamter
Niedersachsen mit Abordnung zum BMI/BPOL für die
Zeit der Entendung zur EMP)
Bamako / Mali
Palästinensische Gebiete Polizeiberater für Aus- und Fortbildung Palästinensische Gebiete /
Ramallah
Polizeikooperationszentrum
Thörl-Maglern
Austausch, Analyse und Steuerung von Informationen
zwischen Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet
(Deutschland, Italien, Österreich, Slowenien)
Österreich / Thörl-
Maglern
Generaldirektion der
Albanischen Staatspolizei
Beratung des albanischen Generaldirektors Albanien / Tirana
Österreich Gemeinsame Besprechung der Entsendebehörden des
Gemeinsamen Zentrum Passau
Passau / DEU
Österreich Fortbildungsveranstaltung „Terroristische Anschläge in
Europa - Akteure, Ideologie und Bedrohungsszenarien“
Wien / AUT
Tschechische Republik Erfahrungsaustausch DEU - CZE Besprechung zur
Organisation der Gemeinsamen DEU - POL Dienstelle
Ludwigsdorf / DEU
Tschechische Republik Vorbesprechung zur Schengenevaluierung (VO (EU)
1053/2013) der Tschechischen Republik 2019 im GZ
PET-SAD
Petrovice / CZE
Tschechische Republik Vorbesprechung zur gemeinsamen Übung der
Bezirksdirektion der Polizei des Bezirkes Pilsen
Pilsen / CZE
Tschechische Republik Fortbildungsveranstaltung DEU - CZE Praxisseminar
für Polizeitrainer zu
Lebensbedrohlichen Einsatzlagen (LebEL)
Jöhstadt / DEU
Tschechische Republik Expertentreffen
Arbeitsbesprechung mit Vertretern des AnaCen
Prag / CZE
Tschechische Republik Besprechung
Nachbesprechung / Abschlussbesprechung zur
Grenzüberschreitende Nacheile- und Fahndungsübung
der BPOL und der Polizei der Tschechischen Republik
Waidhaus / DEU
Tschechische Republik Expertentreffen
Tagung der Unterarbeitsgruppe (UAG) Aus- und
Fortbildung der Regionalen sächsisch-Tschechischen
Arbeitsgruppe
Berggießhübel / DEU
Tschechische Republik Veranstaltung auf Leitungsebene 43. Sitzung der
Regionalen bayerisch- tschechischen Arbeitsgruppe bei
der Bezirksdirektion in Südböhmen
Olsina / CZE
Europäische Union Expertentreffen
Expertentreffen zum Thema „Entry-Exit-System“
Wien / AUT
Europäische Union Übung
Planübung am Flughafen London-Stanstedt
London / GBR
Finnland Border Management Cooperation Module - Bachelor
Studies Einladung der finnischen Polizeiakademie
Imatra / FIN
Frankreich Veranstaltung auf Leitungsebene
Besprechung mit der BCF Metz anlässlich
gemeinsamer Taschendiebstahlsprävention
Metz / FRA
Frankreich Veranstaltung auf Leitungsebene
Besprechung anlässlich gemeinsamer
Fortbildungsvorhaben BPOLI OG, BPOLI BXB DCPAF/SNPF
Metz / FRA
Land/Organisation Bezeichnung der Maßnahme Ort
Frankreich Fortbildungsveranstaltung
Gemeinsame Fortbildung Rechtsgrundlagen, Urkunden,
Polizeiliche Verhaltenserkennung, Einsatztraining
Metz / FRA
Frankreich Fortbildungsveranstaltung
Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der BCF Metz,
SNPF Paris sowie der BPOLI BXB und OG
Metz / FRA
Frankreich Veranstaltung auf Leitungsebene
Feierstunde zum 20-jährigen Bestehen des
Gemeinsamen Zentrums der deutsch-französischen
Polizei- und Zollzusammen-arbeit
Kehl / DEU
Frankreich Fortbildungsveranstaltung
Sprachfortbildung (Phase I) für die Deutsch-
Französische Einsatzeinheit
Rochefort / FRA
Frankreich Expertentreffen
Expertengruppe Prävention und Sicherheit des
Eurodistrikts
Kehl / DEU
Großbritannien Expertentreffen
Arbeitsbesprechung mit Vertretern des National
Assesment Center
London / GBR
Großbritannien Expertentreffen
Arbeitsbesprechung mit Vertretern (10 Personen) des
NCA, IE und Border Force
Berlin – Potsdam / DEU
Griechenland Schulungsmaßnahme
2nd Residental Phase Blended Englisch Course
Promachonas / GRC
Kroatien Training
EBCGT FRONTEX Support Officer Training I/ 2019
Valbandon / HRV
Italien / Österreich Veranstaltung auf Leitungsebene
Besprechung zu trinationalen Streifen, Durchführung
trinationaler Güterzugkontrollen sowie zur
Migrationslage
Bozen / ITA
Italien / Österreich Veranstaltung auf Leitungsebene
Besprechung zu trinationalen Streifen, Durchführung
trinationaler Güterzugkontrollen sowie zur
Migrationslage
Bozen / ITA
Luxemburg Veranstaltung auf Leitungsebene
Fortentwicklung der grenzüberschreitenden
polizeilichen Zusammenarbeit im Rahmen der
„Freisener Gespräche“; 18. Arbeitstreffen
Mainz / DEU
Niederlande Festakt zum Ende der Förderung des GPT Bad
Bentheim
Nach über zehn Jahren endet am 31. März 2019 die
Förderung des Grenzüberschreitenden Polizeiteams Bad
Bendheim durch die EUREGIO
Ahaus / DEU
Niederlande Fortbildungsveranstaltung
Englischseminar für Auslandsverwender
Doorn / NLD
Polen Expertentreffen
Fertigstellung gemeinsames deutsch- polnisches
Lagebild
Swiecko / POL
Die Bundespolizei führt seit dem 1. September 2018 ein dreijähriges Projekt zur
Stärkung der Zusammenarbeit in Gemeinsamen Zentren (GZ) in Europa durch.
Das Projekt wird aus dem Internal Security Fund – Police der EU – kofinanziert.
Das Projekt unterstützt Personalaustauschmaßnahmen, Seminare und
Fortbildungen für Mitarbeiter der GZ und Workshops zum Austausch gemeinsamer
Erfahrungen und Arbeitsmethoden. Ebenso beinhaltet es eine jährliche Konferenz der
verantwortlichen GZ-Koordinatoren.
Darüber hinaus wird die Aufgabe des Leiters der Standing Police Capacity
(Unterstützungselement der VN) in Brindisi/Italien durch einen Angehörigen der
Bundespolizei wahrgenommen. Bis Februar 2019 war ein Beamter der
Bundespolizei innerhalb der Polizeiabteilung der Vereinten Nationen in New York
eingesetzt.
13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt
zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger,
jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt:
Land Bezeichnung Empfänger Wert der Aus-stattungshilfe
Albanien Informations- und Kommunikationstechnik – PC-
Arbeitsplatz inklusive Monitor/Beamer/Drucker,
Scanner/Mobiltelefone/Kameraausstattung
Albanische Staatspolizei 9.000,00 €
Albanien Kraftfahrzeuge zu Observations- und
Ermittlungszwecken
Albanische Staatspolizei 200.000,00 €
Dominikanische
Republik
Kraftfahrzeug zu operativen Ermittlungszwecken Direccion Nacional de
Control de Drogas
25.000,00 €
Dominikanische
Republik
Kraftfahrzeug für die Tatortarbeit Policía Nacional -Policía
Cientifica
40.000,00 €
Jordanien Erste-Hilfe-Sets Gendarmerie 55.000,00 €
Jordanien Schulinfrastruktur Public Security Directorate
- Special Branch
32.000,00 €
Jordanien Kraftfahrzeuge für die Tatortarbeit Public Security Directorate
- Forensic
Laboratories Department
165.800,00 €
Jordanien Einsatz- und Führungsmittel – Einsatzmaterial zur
Rauschgiftmittelbekämpfung, Kameraausstattung
Public Security
Directorate - Anti Narcotics
Department
8.000,00 €
Kenia Kraftfahrzeuge und Motorräder für die
Kriminalpolizei
Directorate of Criminal
Investigations
100.000,00 €
Marokko Mobiles Analysesystem für Drogen/Medikamente
(FTIR)
Direction Générale de la
Sûreté Nationale
50.000,00 €
Montenegro Einsatzfahrzeuge Montenegrinische
Nationalpolizei
38.000,00 €
Nigeria Schulinfrastruktur Economical & Financial
Crime Com-mission
2.500,00 €
Nigeria Rauschgiftspürhunde National Drug Law
Enforcement Agency
8.980,00 €
Land Bezeichnung Empfänger Wert der Aus-stattungshilfe
Palästinensische
Gebiete
Anstellung von 2 externen IT-Experten Palestinian Civil Police 5.160,00 €
Palästinensische
Gebiete
Tatorttaschen Palestinian Civil Police 18.302,20 €
Serbien Kraftfahrzeug für den Bereich
Terrorismusbekämpfung
Serbische Nationalpolizei 18.000,00 €
Serbien Kraftfahrzeuge für die regionalen
Rauschgiftbekämpfungsdienststellen
Serbische Nationalpolizei 150.000,00 €
Serbien Kraftfahrzeug (Kleintransporter) und Motorroller für
das Mobile Einsatzkommando
Serbische Nationalpolizei 40.000,00 €
Serbien Einsatztechnik - Taschen zur verdeckten Trageweise
von Audio- und Videotechnik
Serbische Nationalpolizei 6.500,00 €
Serbien Informations- und Kommunikationstechnik -Monitor
50 Zoll (für Großlagen), PC-Arbeitsplätze (inkl.
Monitor), Drucker, Scanner, Mobiltelefone
Polizeipräsidium Belgrad 31.000,00 €
Serbien Einsatzfahrzeug für verdeckte Einsätze Polizeipräsidium Belgrad 18.000,00 €
Serbien UFED-Geräte - Geräte zum Auslesen von
Mobiltelefonen
Kriminaltechnisches Institut
der serbischen
Nationalpolizei
52.000,00 €
Tansania Kraftfahrzeuge und Motorräder für die
Kriminalpolizei
Tanzania Police Force -
Criminal Investigations
Department
100.000,00 €
Tunesien Informationstechnik – Auswertetechnik und
Speichermedien
Sûreté Nationale / Garde
Nationale / Pôle Securitaire
100.000,00 €
Tunesien Führungs- und Einsatzmittel - Tatorttaschen Direction Générale de la
Sûreté Nationale / Garde
Nationale
4.500,00 €
Uganda Kraftfahrzeuge und Motorräder für die
Kriminalpolizei
Directorate of Criminal
Investigations
100.000,00 €
Uganda Kriminaltechnik – Foto- und Videoausstattung Criminal Investigations
Directorate
15.000,00 €
Bundespolizei
Albanien Übergabe von 10 Streifenwagen Grenzpolizei ALB 0610 68707 /
134.000,00 €
Albanien Übergabe von 20 Wärmebildkameras Grenzpolizei ALB 0610 68707 /
126.960,00 €
Albanien Übergabe von 10 Nachtsichtgeräten Grenzpolizei ALB 0610 68707 /
30.000,00 €
Albanien Übergabe von 10 Ferngläsern inkl. Zubehör Grenzpolizei ALB 0610 68707 /
10.000,00 €
Albanien Übergabe von 100 Taschenlampen Grenzpolizei ALB 0610 68707 /
5.396,35 €
Albanien Übergabe von 100 Dokumentenlupen Grenzpolizei ALB 0610 68707 /
4.153,00 €
Irak Lieferung von: 1 Dokumentenprüfbox, 68
Dokumentenprüfgeräte,
200 Dokuviewer
IRQ Immigration 0610 68707 /
15.792,81 €
Tunesien Lieferung von Werkstattausstattung tun. Nationalgarde 0501 68723 /
noch nicht
abgerechnet
Marokko Übergabe von Urkundendatenbank Keesing DGSN 0501 68723 /
736,00 €
Marokko Übergabe von Hard- und Software im Bereich
Ermittlungsunterstützung
DGSN 0501 68723 /
381.000,00 €
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Land Bezeichnung Empfänger Wert der Ausstattungshilfe
Bulgarien Beschaffung zwei Fahrzeuge Direktion Innere Sicherheit Sofia/Bulgarien 39.201,77 €
Kroatien Beschaffung Präventionsfahrzeug mit optimierter Ausstattung Polizeidirektion Split 79.698,89 €
14. Was waren aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse aus
den EU-Projekten mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes
a) Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awareness
und
Beim Projekt CONTRA (Countering Propaganda by Narration Towards Anti-
Radical Awareness), welches durch Gelder der EU finanziert wird, stand im Fokus
die Sensibilisierung Jugendlicher gegenüber Manipulationsversuchen und
extremistischen Botschaften im Internet. Als konkretes Ergebnis bzw.
handlungspraktisches Produkt war die Entwicklung und Erprobung eines Programmes zur
Befähigung junger Menschen zu kritischer Medienkompetenz vorgesehen. Die
entsprechende Handreichung für die Schulen wurde nunmehr erstellt und kann auf
der Homepage des BKA oder auf der Homepage des Projektes CONTRA
heruntergeladen werden (
www.project-contra.org/Contra/DE/Handreichung/handreichung_
node.html S. 37).
b) Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme –
eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung
praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra),
und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Das ebenfalls durch die EU-finanzierte Projekt PoMigra (Politisch motivierte
Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende
Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen)
verfolgt insbesondere das Ziel, näher zu ergründen, inwieweit es möglich ist, ein
europäisches, international vergleichbares Lagebild zu Erscheinungen
sogenannter ‚Politisch motivierter Kriminalität‘ (PMK) bzw. ‚Hatecrime‘ erstellen zu
können. Das Projekt wurde um ein Jahr bis 30. Juni 2019 verlängert, weil sich
abzeichnete, dass ein Vergleich der Daten der beteiligten Länder, wenn überhaupt,
nur in Ansätzen zu einzelnen Phänomenbereichen vorgenommen werden kann.
In der Verlängerungsphase sollen deshalb erste Perspektiven und Ansätze für ein
europäisches Monitoring im Bereich der politisch motivierten Kriminalität
erarbeitet und gemeinsam mit europäischen Partnern sondiert werden. Vor diesem
Hintergrund kann die Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse der
Projekte und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen noch nicht benennen.
15. Was war Anlass und Ziel der Factfinding-Reise der Bundespolizei vom 5. bis
9. März 2018 in Äthiopien, mit welchen Gesprächspartnern kam die
Bundespolizei dabei zusammen, welche Erkenntnisse erbrachte die Reise, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfragen
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3782 verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]