[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1275
17. Wahlperiode 30. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm,
Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/982 –
Freizeitparks und Freizeitunternehmen in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Freizeitparks – großflächig angelegte
Wild- und Safariparks, Film- und Actionparks, Meerwasseraquarien,
Märchenanlagen usw. „Freizeitparks und Freizeitunternehmen in diesem
Sinne sind alle Gewerbebetriebe, die an einem Ort auf freiem Gelände
dauerhaft fest installierte Anlagen unterhalten, in denen gegen Entgelt Spiel- und
Sporteinrichtungen, Großmodelle, Tiere, Grünanlagen, technische und
kulturelle Einrichtungen entweder zusammen oder in Teilen zur Schau gestellt oder
zur Benutzung überlassen werden, wobei Einrichtungen auch in festen
Gebäuden untergebracht sein können. In derartigen Anlagen können außerdem
Gastronomiebetriebe und Verkaufseinrichtungen sowie Hotels und
Beherbergungsbetriebe eingegliedert sein.“ (Quelle: Satzung Verband Deutscher
Freizeitparks und Freizeitunternehmen e. V., § 4).
Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Größe und Anbindung. Manche
Parks liegen in Autobahnnähe im ländlichen Raum, manche von ihnen ohne
Schienenanbindung, andere wiederum liegen in Städten als
Naherholungsgebiet. Einige von ihnen sind Familienbetriebe, andere wiederum werden
hochsubventioniert. Letztere wurden häufig als „Leuchtturmprojekt“ im
ländlichen Raum gedacht. Die Kalkulation von Besucher- und Umsatzzahlen und
gewünschter externer Effekte für die ortsansässige Wirtschaft haben eine
schnelle Amortisierung versprochen. Nicht immer ging diese Rechnung auf.
Auch Bundes- und Landesgartenschauen werden gefördert. Nicht immer ist
die Nachfolgenutzung nachhaltig. Zudem besteht Unklarheit über die
Wettbewerbs- und Konkurrenzsituation zwischen Freizeitparks und -unternehmen
auf der einen Seite sowie Bundes- und Landesgartenschauen und ihren
Nachfolgenutzungen auf der anderen Seite. Eines jedoch steht fest: Viele
Freizeitparks kämpfen mit zurückgehenden Besucher- und Umsatzzahlen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
25. März 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1275 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der
derzeit in Deutschland tätigen Freizeitparks und Freizeitunternehmen vor
(ggf. aufgelistet nach Bundesländern)?
Im Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e. V. VDFU sind
derzeit 62 deutsche Parks einschließlich der wichtigsten Indoorattraktionen
organisiert. Sie verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt:
Schleswig-Holstein 2
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 11
Sachsen 3
Sachsen-Anhalt 1
Brandenburg 2
Nordrhein-Westfalen 12
Hessen 2
Rheinland-Pfalz 3
Baden-Württemberg 11
Bayern 11
Berlin 3
Neben den im Verband engagierten Unternehmen treten am Markt noch rd. 150
weitere Parks auf.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der
derzeit in der Europäischen Union tätigen Freizeitparks und
Freizeitunternehmen vor (ggf. aufgegliedert nach EU-Mitgliedstaaten)?
Nach der Zählweise der IAAPA, der Weltorganisation der Freizeitparkbranche,
sind Freizeitparks innerhalb der EU wie folgt verteilt:
Österreich 11
Belgien 9
Zypern 1
Dänemark 13
Finnland 7
Frankreich 44
Deutschland 76
Griechenland 4
Ungarn 1
Irland 2
Italien 17
Niederlande 23
Norwegen 5
Polen 4
Portugal 3
Spanien 13
Schweden 14
Großbritannien 58
EU 305
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12753. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über existierende oder
geplante Freizeitparks in den deutschen Nachbarländern Dänemark,
Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Österreich, Tschechische
Republik und Polen im grenznahen Bereich von zirka 180 Kilometern vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Beschäftigungseffekt in
deutschen Freizeitparks und Freizeitunternehmen ein, und welche Entwicklung
hat hier in den letzten zehn Jahren stattgefunden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
5. Welche anderen Segmente der deutschen Tourismuswirtschaft und welche
anderen Branchen und Unternehmen in Deutschland profitieren von
Freizeitparks und Freizeitunternehmen?
Von Freizeitparks und Freizeitunternehmen profitieren im Wesentlichen
– Zuliefererbranchen aus dem Konsumgüterbereich (Getränke, Eis,
Lebensmittel),
– Unternehmen zur Ausstattung und Gestaltung von Freizeitparks, wie
Hersteller von Fahrgeschäften und Zugangssystemen, Figuren und
Merchandisingprodukten, Softwarehersteller, Architekten, Unternehmen zur
Landschaftsgestaltung, Bauunternehmen,
– Dienstleistungsunternehmen wie Werbeagenturen, Versicherungsmakler und
-unternehmen, Sicherheitsfirmen,
– Regionale Hotellerie und Gastronomie, Tankstellen, Einzelhandel.
6. a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich der
Besucherzuspruch in den letzten zehn Jahren in den deutschen Freizeitparks und
Freizeitunternehmen entwickelt hat?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine aktuellen Erkenntnisse vor. Einer
Studie der IAAPA zufolge verzeichneten die deutschen Freizeitparks im Jahr 2008
insgesamt 25,5 Millionen Besucher.
b) Welche Erkenntnisse liegen über die Altersstruktur dieser Besucher vor?
Laut Studie der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen (2010) besucht etwa jeder
dritte Deutsche wenigstens einmal pro Jahr einen Freizeitpark.
Bei der Verteilung der Lebensphasen wird deutlich, dass Jugendliche und
Familien mit Kindern die höchste Besuchsfrequenz aufweisen.
Besucherfrequenz wenigstens einmal jährlich:
Jugendliche 14 bis 17 Jahre 59 Prozent
Junge Erwachsene 18 bis 24 Jahre 42 Prozent
Singles 25 bis 49 Jahre 27 Prozent
Paare ohne Kinder 25 bis 49 Jahre 30 Prozent
Paare 25 bis 49 Jahre mit Kindern unter 14 Jahren 53 Prozent
Paare 25 bis 49 Jahre mit Kindern über 14 Jahren 28 Prozent
Jungsenioren 50 bis 64 Jahre 18 Prozent
Ruheständler 10 Prozent
Drucksache 17/1275 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBesucherfrequenz wenigstens einmal jährlich nach Alter:
14 bis 34 Jahre 45 Prozent
35 bis 54 Jahre 35 Prozent
55 Jahre und älter 12 Prozent
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
ausländischen Besuchern in deutschen Freizeitparks und Freizeitunternehmen,
und aus welchen Ländern kommen diese vorwiegend?
Je nach geografischer Lage der Freizeitparks unterscheiden sich Anteil und
Heimatländer ausländischer Besucher.
8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial für Besucher
deutscher Freizeitparks aus dem In- und Ausland ein?
Gemäß einer Studie der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen planen neun Prozent
aller Deutschen über 14 Jahren (die Nichtbesucher von Freizeitparks sind),
demnächst einen Freizeitpark zu besuchen. Daraus ist das Potential abzuleiten:
nach Untergruppen:
Jugendliche 14 bis 17 Jahre 19 Prozent
Junge Erwachsene 18 bis 24 Jahre 15 Prozent
Singles 25 bis 49 Jahre 11 Prozent
Paare ohne Kinder 25 bis 49 Jahre 9 Prozent
Paare 25 bis 49 Jahre mit Kindern unter 14 Jahren 17 Prozent
Paare 25 bis 49 Jahre mit Kindern über 14 Jahren 10 Prozent
Jungsenioren 50 bis 64 Jahre 7 Prozent
Ruheständler 3 Prozent
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil deutscher
Besucher in Freizeitparks und Freizeitunternehmen anderer EU-
Mitgliedstaaten?
Nach derzeitigen Schätzungen von IAAPA ist davon auszugehen, dass
Freizeitparks hauptsächlich im grenznahen Bereich, insbesondere in den Niederlanden,
von deutschen Tagesbesuchern besucht werden. Ansonsten konzentrieren sich
die Parkbesuche von Deutschen im Ausland auf Freizeitparks in den jeweiligen
Urlaubsregionen.
10. a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsatz- und
Besucherentwicklung auffällige regionale Unterschiede?
Nach Angaben von IAAPA war im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise
erstmals ein regionaler Effekt zu spüren: Grob verallgemeinernd hatten die
Parks mit regionalem Einzugsgebiet überwiegend eine gute Saison, diejenigen
in Touristenregionen, insbesondere sei hier Spanien hervorgehoben, hatten
aufgrund ausbleibender Urlauber ein schwieriges Jahr.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1275b) Entwickeln sich Freizeitparks und Freizeitunternehmen in urbanen
Agglomerationsräumen anders als im ländlichen Raum?
Nach Angaben des VDFU sind Freizeitparks mit einem großen Einzugsgebiet in
der Regel im Vorteil im Vergleich zu Freizeitparks im ländlichen Raum. Die
heute etablierten und erfolgreichen Parks in ländlichen Regionen haben in der
Regel eine lange Tradition an diesem Ort und damit eine angemessene Zahl von
Wiederholungsbesuchern sowie eine hervorragende Reputation. Hingegen ist
ein im ländlichen Raum neu errichteter Freizeitpark nicht als solcher bereits ein
Publikumsmagnet.
c) Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Faktoren, die
über wirtschaftlichen Erfolg/Misserfolg entscheiden?
Nach Angaben des VDFU ist vor der Investition eine umfassende Vorbereitung
mit guter, konservativer Marktstudie und solider Machbarkeitsstudie ohne Over-
Investment erforderlich. Ein vorzugsweise ausschließlich privat finanziertes
Projekt verspricht nach Einschätzung des VDFU im Allgemeinen höhere
Erfolgsaussichten als ein nur durch massive Subventionierung ermöglichtes
Vorhaben, das zudem für die bisherigen Marktteilnehmer wettbewerbsverzerrend
wirkt.
Nach erfolgter Investition weist die Erfüllung folgender Ansprüche in die
richtige Richtung:
1. Erlebnisorientierung (Highlights setzten)
2. Serviceorientierung (Zeitgeschenk)
3. Hohe Qualität, da die Konkurrenz innerhalb der Freizeitbranche groß ist
4. Schaffung von Geselligkeit („Versingleung“ vermeiden)
5. Zeit für Reflektion (Nachhaltigkeit)
6. Berücksichtigung von Zielgruppen (z. B. Best Ager)
7. Trend zum Edutainment (Bildung und Unterhaltung)
8. Atmosphäre, Ambiente (Emotionalisierung)
11. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Art der
Anreise von Besuchern deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen
vor?
Bedingt durch die geografische Lage des überwiegenden Teils der deutschen
Freizeitparks im ländlichen Raum sind Pkw und Busse die am häufigsten
genutzten Verkehrsmittel.
b) Hält die Bundesregierung die Verkehrsanbindung deutscher
Freizeitparks und Freizeitunternehmen, insbesondere die Erreichbarkeit mit
dem öffentlichen Personennahverkehr, für ausreichend?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
c) Welchen Anreiseweg in Kilometern und welche Anreisezeit in Stunden
nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gäste zum Besuch
von Freizeitparks und Freizeitunternehmen in Kauf?
Nach Angaben des VDFU nehmen rund 80 Prozent der Tagesbesucher im
Allgemeinen für den Freizeitparkbesuch bis zu zwei Stunden Fahrzeit in Kauf. Die
Fahrzeit verlängert sich entsprechend, wenn Übernachtungsangebote in
Anspruch genommen werden.
Drucksache 17/1275 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeÜbersicht im Einzelnen:
Bis zu 30 Minuten 28 Prozent
30 bis 60 Minuten 24 Prozent
1 bis 2 Stunden 29 Prozent
2 bis 3 Stunden 13 Prozent
über 3 Stunden 7 Prozent
12. a) Welche Freizeitparks und Freizeitunternehmen hat die
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren mit Fördermitteln des Bundes in
welcher Höhe unterstützt?
b) Welche Ziele hat die Bundesregierung mit der Förderung verfolgt, und
wie stellt sich deren Erreichung/Nichterreichung in der Evaluierung
dar?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz dieser Fördermittel im
Hinblick auf die überwiegend ländlichen Regionen, in denen die Parks
errichtet wurden?
War die Förderung der Freizeitparks in die Strategie der
Bundesregierung für den ländlichen Raum eingebettet, und wenn ja, wie genau
(bitte erläutern)?
Die Bundesregierung ist nicht für die Förderung einzelner Freizeitparks
zuständig. Die konkrete Planung, Entwicklung und unmittelbare Förderung des
Tourismus liegt in der Verantwortung der Bundesländer.
13. a) Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Bundes- und
Landesgartenschauen ein Impuls für eine nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung, und wenn ja, welche Projekte wären als Referenzmodelle zu
nennen?
Eine Bundesgartenschau löst wichtige, dauerhafte Impulse für die Entwicklung
der gesamten Region aus, verbessert die Lebensqualität nachhaltig und stärkt
das Selbstbewusstsein der Region. Prinzipiell vergleichbare Effekte verursacht
auch eine Landesgartenschau in kleinerem Umfang. Durch zusätzlich in die
Region fließende Mittel zur Infrastrukturverbesserung, durch Belebung der
Wirtschaft in der Region und durch ein anschließend langfristig nutzbares
Naherholungsgebiet hat eine Gartenschau eine ökonomisch und ökologisch
längerfristige positive Wirkung. Beispielsweise wurden 1997 in Gelsenkirchen ein
Zechengelände rekultiviert und 1999 in Magdeburg ein ehemaliges
Militärgelände und eine frühere Mülldeponie in ein neues Parkgelände umgewandelt.
Der Umbau des ehemaligen Münchener Flughafens zur Messestadt Riem mit
dem Landschaftspark Riem ist in wesentlichen Teilen aus der BUGA 2005
entstanden. Ehemalige BUGA-Gelände sind zum Beispiel die bundesweit
bekannten Parkanlagen Westfalenpark Dortmund, Gruga Essen, Rheinauen Bonn,
Rheinpark Köln und die Wallanlagen in Hamburg einschließlich des Parks
Planten un Blomen.
b) Sieht die Bundesregierung eine Konkurrenzsituation zwischen
Freizeitparks und -unternehmen auf der einen Seite sowie Bundes- und
Landesgartenschauen auf der anderen Seite?
Nein. Zum einen hat eine Gartenschau eine begrenzte Veranstaltungsdauer und
ist im Wesentlichen eine Leistungsschau des Gartenbaus und zum anderen steht
bei einer Gartenschau die langfristige Aufwertung einer Region im Vordergrund.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1275c) Wie hoch lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die öffentlichen
Aufwendungen zur Durchführung von Bundes- und
Landesgartenschauen in den letzten zehn Jahren?
Zahlen für die öffentlichen Aufwendungen der alle zwei Jahre stattfindenden
Bundesgartenschauen und der zahlreichen Landesgartenschauen der letzten
zehn Jahre liegen der Bundesregierung nicht vor. Als Illustration sollen die
Aufwendungen für die Bundesgartenschau Gera und Ronneburg 2007 dienen. Das
Gesamtfinanzierungsvolumen der BUGA 2007 betrug 146 Mio. Euro. Davon
entfielen auf Investitionen in die Kernbereiche der BUGA in Gera und
Ronneburg insgesamt 110 Mio. Euro und auf die Durchführung der Veranstaltung
36 Mio. Euro. Von der Landesregierung wurden 84,6 Mio. Euro Fördermittel
einschließlich EU- und Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.
d) Wie hoch lagen nach Kenntnis oder nach Schätzung der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Fördermittel im Rahmen der
regionalen Wirtschaftsförderung für die Neuerrichtung von Freizeitparks
und Freizeitunternehmen in Deutschland?
Nach den vorliegenden Daten wurden seit 1999 10,02 Mio. Euro im Rahmen
der Gemeinschafsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) für die Neuerrichtung von Freizeitparks bewilligt. Die GRW-Mittel
werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Zur Förderung von
Freizeitunternehmen in Deutschland liegen der Bundesregierung keine exakt
abgrenzbaren Zahlen vor.
e) Wie evaluiert die Bundesregierung die Nachfolgenutzung solcher
Flächen insgesamt?
Die Bundesregierung führt keine Evaluierung der Nachfolgenutzung von
Flächen der Bundesgartenschauen durch, da dies allein in der Zuständigkeit der
durchführenden Stadt läge.
14. a) Wie haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Umsätze
der Freizeitparks und Freizeitunternehmen in den letzten zehn Jahren
entwickelt?
b) Gibt es hierbei themenbezogene Unterschiede?
c) Spielt die Größe der Themenparks für die wirtschaftliche
Ertragsfähigkeit eine Rolle?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. a) Gibt es eine bundesweite Strategie, Freizeitparks und
Freizeitunternehmen dazu anzuregen, Betriebskosten durch Energiekosten zu
minimieren?
Eine spezielle Strategie für Freizeitparks und Freizeitunternehmen,
Energiekosten zu minimieren, existiert nicht. Wohl aber können Betreiber von Freizeitparks
im Rahmen des „Sonderfonds Energieeffizienz für KMU“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW Bankengruppe umfassende
Energieeffizienzberatungen und zinsverbilligte Kredite erhalten.
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durchschnittlichen
Energieverbrauch von Freizeitparks und Freizeitunternehmen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/1275 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Wie viele energieautarke Freizeitparks und Freizeitunternehmen gibt
es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Welche Freizeitparks unterstützt die Bundesregierung in welcher Form
bei Bestrebungen mehr Energieeffizienz herzustellen und ihre Energie
aus regenerativen Ressourcen zu generieren?
Inwieweit die Möglichkeiten der Unterstützung durch den „Sonderfonds
Energieeffizienz in KMU“ von Freizeitparks in Anspruch genommen werden, kann
den von der KfW Bankengruppe erfassten Daten nicht entnommen werden.
Im Rahmen des Marktanreizprogramms der Bundesregierung wurden über das
Programm der KfW Bankengruppe Erneuerbare Energien (Variante Premium)
im Jahr 2009 zwei zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen für einen
Zoo zugesagt. Damit wurde die Errichtung einer Anlage zur Verfeuerung fester
Biomasse und ein Wärmenetz gefördert.
Im BAFA-Teil des Marktanreizprogramms (Förderung mit
Investitionszuschüssen) wurde eine ganze Reihe von Anlagen in Freizeitparks gefördert.
17. Welche Rolle haben Energieeffizienz und Energieautarkie durch
regenerative Energien bei der Neuerrichtung von Freizeitparks gespielt, die
mithilfe von Fördermitteln gebaut worden sind?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
18. a) Welche EU-Fördermittel können genutzt werden, um Freizeitparks
und Freizeitunternehmen bei nachhaltigen Investitionen zu
unterstützen?
Die EU-Strukturförderung wird in Deutschland auf nationaler Ebene koordiniert
und in den zuständigen Gremien von EU-Kommission und Rat vertreten. Die
Umsetzung der Förderung obliegt jedoch weitgehend den Ländern, die dafür in
eigener Verantwortung Operationelle Programme entwerfen und der
Europäischen Kommission zur Genehmigung vorlegen. Die Ausgestaltung dieser
Operationellen Programme wird vorab mit den Wirtschafts-, Sozial- und sonstigen
Partnern abgestimmt.
In den deutschen Operationellen Programmen des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) ist die Förderung von Freizeitparks und
Freizeitunternehmen als gewerbliche Förderung grundsätzlich möglich, insbesondere
wenn damit ein Beitrag zur Verbesserung der regionalen Wirtschaft geleistet
wird. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des jeweiligen Landes. Dies
gilt gleichermaßen für die öffentliche touristische Infrastruktur.
Eine Kofinanzierung aus dem Umweltförderprogramm LIFE+ käme nach der
Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) im
Teilbereich „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ dann in Frage, wenn damit
z. B. die Ziele „Beitrag zur Entwicklung und Demonstration politischer
innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente“ oder „Erleichterung
der Umsetzung der Umweltpolitik der Gemeinschaft mit besonderem
Nachdruck auf der Umsetzung auf lokaler und regionaler Ebene“ verfolgt würden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1275b) Reicht dieses nach Meinung der Bundesregierung aus?
Die grundsätzliche Fördermöglichkeit von Freizeitparks und
Freizeitunternehmen aus dem EFRE wird von der Bundesregierung als ausreichend angesehen.
Über die konkrete Inanspruchnahme liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor, so dass insoweit keine Bewertung erfolgen kann.
c) Werden die zur Verfügung stehenden Mittel von deutschen
Unternehmen in Anspruch genommen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, woran liegt das?
Die Strukturfondsmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Adressaten der jeweiligen Fördermaßnahmen in Anspruch genommen. Über die
Empfänger von Strukturfondsmitteln liegen auf Bundesebene keine
spezifischen Informationen vor. Seit Anfang 2007 veröffentlichen die Länder auf ihren
Internet-Seiten Listen, in denen die Begünstigten von Strukturfondsmaßnahmen
aus den Operationellen Programmen aufgeführt werden. Allerdings lassen diese
Transparenzlisten gemäß den Vorgaben aus der DurchführungsVO keinen
Rückschluss zu auf Art und Inhalt der Projekte.
Eine finanzielle Unterstützung von Freizeitparks und Freizeitunternehmen als
Kofinanzierung im Rahmen von LIFE+ ist bisher nicht erfolgt. Über die Gründe
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
d) Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit EU-Fördermittel in
Anspruch nehmen zu können, ausreichend nach außen getragen?
Wenn ja, woran macht sie dieses fest?
Wenn nein, was wird die Bundesregierung tun, um diese
Möglichkeiten in Deutschland besser zu kommunizieren?
Bund und Länder informieren sowohl Unternehmen als auch andere potentielle
Fördermittelempfänger mit zahlreichen Publizitätsmaßnahmen über die
Fördermöglichkeiten aus den Strukturfonds. Im Einzelnen handelt es sich dabei sowohl
um themenbezogene Veranstaltungen und Workshops als auch um Broschüren,
Fachpublikationen und Internetauftritte.
Im Falle des Förderprogramms LIFE+ ist eine ausreichende Information
gewährleistet. Die EU-Kommission, das Bundesumweltministerium und die
Bundesländer haben miteinander abgestimmte Internet-Auftritte zu den
Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms. Die für die Beratung von LIFE+-
Antragstellern zuständigen Bundesländer haben darüber hinaus LIFE+-Kontaktstellen
eingerichtet. Alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen sind in
deutscher Sprache verfügbar.
19. a) Welche Rolle spielt das Umweltmanagement bei den Freizeitparks und
Freizeitunternehmen?
Umweltmanagement hat bei den Freizeitparks und Freizeitunternehmen einen
hohen Stellenwert, weil bei den Besuchern eine hohe Sensibilität vorhanden ist.
Es handelt sich hierbei aber um privatwirtschaftliche Entscheidungen, auf die
die Bundesregierung keinen Einfluss hat.
Drucksache 17/1275 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie viele EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) zertifizierte
Betriebe gibt es?
Im deutschen EMAS-Register finden sich sechs Betriebe, die als Freizeitparks
im Sinne der Anfrage bezeichnet werden könnten.
c) Wie viele Freizeitparks und wie viele Freizeitunternehmen sind ISO
14001 zertifiziert?
Für Zertifizierungen nach ISO 14001 besteht keine Pflicht zur zentralen
Erfassung und Veröffentlichung. Eine Veröffentlichung der Zertifizierungen nach
ISO 14001 wird seitens der Zertifizierungsorganisationen aus
Wettbewerbsgründen abgelehnt.
20. a) Wie viele der in den letzten zehn Jahren entstandenen Freizeitparks
und Freizeitunternehmen entstanden nach Kenntnis der
Bundesregierung auf unversiegelter Fläche, und wie viele auf bereits versiegelter
Fläche?
b) Wie groß ist die Neuversiegelung durch den Neubau von Freizeitparks
und Freizeitunternehmen in den vergangenen zehn Jahren?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
21. a) Wie sind die deutschen Freizeitparks und Freizeitunternehmen in die
Vermarktung des Tourismusstandortes Deutschland durch die
Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) eingebunden?
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen und Aktionen der DZT erfolgt
diese Vermarktung?
Die Freizeit- und Themenparks spielen als touristisches Produkt im
Auslandsmarketing der DZT eine wichtige Rolle. Hierzu untersucht die DZT regelmäßig
im Bereich der Marktforschung die Besucherzahlen und deren Entwicklung
aller großen Freizeit- und Themenparks. Auf dieser Grundlage hat die DZT
weltweit einen Internetcontent unter der Rubrik
www.deutschland-tourismus.de
aufgebaut, der die wesentlichen Informationen zu diesen Parks aktiv vermarktet.
Darüber hinaus sind mit dem Europapark und der Autostadt Wolfsburg die
besucherstärksten Freizeit- und Themenparks Mitglied bei der DZT. Regelmäßig
nehmen zudem andere Freizeitparks aktiv an den Vermarktungsplattformen der
DZT teil. Hierbei spielen auch die Zoos eine wichtige Rolle. Mit dem Thema
Automobil werden zudem weitere Themenparks wie die BMW-Welt sowie die
Autowelten in Stuttgart aktiv integriert. Im Rahmen von Studienreisen sind sie
fester Bestandteil der Multiplikatorenstrategie der DZT. Daneben gibt es eine
Reihe von marktspezifischen Maßnahmen insbesondere in den Nachbarmärkten
Österreich, Polen, Schweiz und den Niederlanden.
c) Werden Freizeitparks dabei ausschließlich als Reiseziele für Familien
vermarktet oder werden auch andere Zielgruppen wie zum Beispiel
Jugendliche oder Senioren angesprochen?
Die DZT bietet das Thema Freizeitparks inhaltlich und nicht
zielgruppenorientiert an. Dabei spielen Freizeit- und Themenparks sowohl bei allen
freizeittouristischen Zielgruppen eine wichtige Rolle wie auch im MICE-Bereich (Teil des
Geschäftstourismus: Meetings, Incentives, Conventions, Events) sowohl bei
Tagungen als auch bei Incentives. Auch anlässlich der Frauenfußball-WM hat
die DZT das Thema Freizeitparks in ihrem entsprechenden Flyer mit einer
eigenen Seite aufgegriffen. Für die DZT sind gemäß ihres Auftrags vor allem über-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1275nachtungsrelevante Vermarktungen von Interesse. Die tagestouristische
Vermarktung liegt in erster Linie bei den Betrieben selbst bzw. bei den Städten und
Regionen.
22. a) Wie begleitet die Bundesregierung die Einrichtung barrierefreier
Freizeitparks und Freizeitunternehmen?
b) In welcher Form werden solche Vorhaben unterstützt?
c) Gibt es dafür Referenzmodelle, die der Bundesregierung als Maßstab
dienen?
Die konkrete Planung, Entwicklung und unmittelbare Förderung des Tourismus
liegt in der Verantwortung der Bundesländer.
Für die Errichtung von Freizeitparks sind die Landesbauordnungen und
gegebenenfalls die Versammlungsstätten-Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes
maßgeblich. Die Landesbauordnungen enthalten auch Vorgaben zur Herstellung
von Barrierefreiheit.
Die Bundesregierung stellt über das Web-Portal „
www.einfach-teilhaben.de“
Informationen zur Barrierefreiheit zur Verfügung. Unter der Rubrik „Mobilität
und Freizeit“ sind auch Serviceinformationen über Angebote von Freizeitparks
für Menschen mit Behinderung enthalten.
Referenzmodelle zur Unterstützung von Freizeitparks sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
23. Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Investoren bei der Errichtung und dem Betrieb von Freizeitparks im
Ausland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung
ausländische Investoren bei der Errichtung und dem Betrieb von Freizeitparks in
Deutschland?
Nach Angaben des VDFU sind im europäischen Markt in den letzten Jahren
einige Gruppen deutlich gewachsen und haben auch in Deutschland durch den
Zukauf von bestehenden Attraktionen sowie den Bau kleinerer Attraktionen
stark expandiert. Hierbei sei insbesondere die Merlin Gruppe genannt, welche
sich im Besitz der Private Equity Firma Blackstone befindet.
Nach wie vor sind aber die deutschen Freizeitparks überwiegend und
unabhängig von ihrer Größe mittelständische Familienunternehmen.
25. Welche Bedeutung und welches Volumen hat nach Kenntnis der
Bundesregierung der Export deutscher Hersteller von Fahrgeschäften für
ausländische Freizeitparks, und in welche Länder wird gegenwärtig exportiert,
welche Entwicklung wird zukünftig erwartet?
Nach Angaben des VDFU sind die deutschen Hersteller weltweit gefragt und in
vielen Bereichen führend. Dabei wird primär in nahezu alle Europäischen
Länder sowie nach Nordamerika und Asien exportiert. In dieser Hinsicht ist nach
gegenwärtiger Einschätzung in den nächsten Jahren keine Änderung zu erwarten.
Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft die Deutschen Hersteller ihre
bedeutende Rolle beibehalten und eventuell sogar ausbauen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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