Stand zur Umsetzung der Pflegeausbildungsreform
der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ab dem Jahr 2020 soll eine generalistische Pflegefachausbildung zur Ausübung professioneller Pflege in Deutschland befähigen (vgl. Gesetz zur Reform der Pflegeberufe). Zahlreiche Einrichtungen der theoretischen und praktischen Berufsausbildung fühlen sich aktuell jedoch weder gut über die damit einhergehenden Änderungen informiert, noch ausreichend vorbereitet oder ausgestattet.
Bundesregierung und Behörden bleiben ihnen bislang wichtige Informationen, beispielsweise hinsichtlich des Bundesrahmenlehrplans, schuldig (Informationen der Fragesteller aus mündlichen und schriftlichen Kontakten mit Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen sowie mit Schulleiterinnen und Schulleitern).
Ziel der Bundesregierung sollte es aus Sicht der fragestellenden Fraktion nicht nur sein, kurzfristig die Ausbildungszahlen zu erhöhen, sondern professionelle Pflege sowie die Ausbildung auch langfristig attraktiver zu gestalten. Um eine attraktive Pflegefachausbildung ermöglichen zu können, muss sich die Bundesregierung dazu positionieren, was aus ihrer Sicht ganz konkret attraktive Ausbildungsbedingungen in der Pflege sind und wie diese bei der Umsetzung der Pflegeberufereform vor Ort sichergestellt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemeines
Fragen24
Erfolgt die Vorbereitung und Umsetzung der Pflegeberufereform in Zusammenarbeit mit den Ländern und Ausbildungsstätten nach Einschätzung der Bundesregierung innerhalb des vorgesehenen Zeitplans?
Wenn nicht, wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand in den einzelnen Bundesländern?
Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die mit der Umsetzung der Pflegeberufereform befassten Akteure in den Ländern den Rahmenlehrplan der Fachkommission erhalten?
Hält die Bundesregierung diesen Zeitpunkt für ausreichend, um rechtzeitig die Curricula entsprechend planen und anpassen zu können, und wenn ja, warum?
Worin sieht die Bundesregierung die besonderen Chancen der neuen Pflegefachausbildung, insbesondere unter den Gesichtspunkten, dass die alten Abschlüsse und Berufsbezeichnungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege fortbestehen sowie die Anforderungen in der Altenpflege gegenüber den anderen Ausbildungsabschlüssen herabgesetzt wurden?
Aus welchen Gründen ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht nötig, dass Altenpflegerinnen und Altenpfleger zukünftig im Gegensatz zu den Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungen zu Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger dazu ausgebildet werden, sich pflege- und bezugswissenschaftliche Forschungsergebnisse bezogen auf die Pflege von älteren Menschen zu erschließen und hinsichtlich der Reichweite, des Nutzens, der Relevanz und des Umsetzungspotentials bewerten zu können (Vergleich zwischen § 28 Absatz 3 Satz 1 der Pflegeberufe-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV – und Ⅴ. 1b in den Anlagen 2, 3 und 4 zur PflAPrV)?
Wie begegnet die Bundesregierung Befürchtungen, wonach das abgesenkte Kompetenzniveau der Altenpflegeausbildung nicht zur Durchführung der vorbehaltenen Tätigkeiten (§ 4 Absatz 2 PflBG), also etwa die Erhebung des Pflegebedarfs oder die Steuerung des Pflegeprozesses, berechtigt (Einschätzungen von Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen im Rahmen von Fachgesprächen mit den Fragestellern)?
Durch welche konkreten Maßnahmen und Anreize werden aus Sicht der Bundesregierung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dazu motiviert, mehr Ausbildungsplätze in den Pflegeberufen in Teilzeit anzubieten?
Welche Rahmenbedingungen müssen aus Sicht der Bundesregierung von Bund und Ländern geschaffen werden, um die Ausbildung in Teilzeit strukturell und organisatorisch optimal an die Lebensrealität der Auszubildenden anzupassen?
Wie wird die Bundesregierung die Entwicklung entsprechender Angebote in den Ländern unterstützen?
Welche Zugangsvoraussetzungen zu pflegerischen Assistenzberufen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig?
Was plant die Bundesregierung, um gemeinsam mit den Bundesländern eine Verabredung zu Mindestinhalten und -zielen zu erreichen sowie eine bundesweite Anerkennung von Ausbildungen in pflegerischen Assistenzberufen sicherzustellen?
Welche Eingruppierung in berufliche Kompetenzniveaus empfiehlt die Bundesregierung den Landesbehörden im Rahmen der Anerkennungsverfahren ausländischer, zum Teil hochschulischer Berufsabschlüsse unter Berücksichtigung des neuen hochschulischen Berufszugangs in Deutschland?
Praktische Ausbildung: Kapazitäten und Qualität
Wie wird die Bundesregierung der Herausforderung begegnen, dass die Kapazitäten der pädiatrischen Einrichtungen und Stationen nicht ausreichen, um der angestrebten Zahl von Auszubildenden in deren pädiatrischen Pflichteinsatz qualitativ hochwertige Praxisanleitung anzubieten (vgl. Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Kabinettsentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe – PflAPrV – mit Stand 19. Juni 2018, S. 7)?
Aus welchen fachlichen Gründen hält die Bundesregierung die Reduktion der praktischen Ausbildungszeit im Bereich Pädiatrie auf mindestens 60 Stunden für ausreichend, um die Auszubildenden auf eine anschließende Berufstätigkeit in diesen Fachbereichen angemessen vorzubereiten und eine ausreichende Qualität der praktischen Ausbildung sicherzustellen?
Aus welchen Gründen wird bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit eingeräumt, den Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung auf diese 60 Stunden zu drücken (vgl. Fußnote zu III. in Anlage 7 zur PflAPrV)?
Wie wird die Bundesregierung der Herausforderung begegnen, dass die Kapazitäten der psychiatrischen Einrichtungen und Stationen nicht ausreichend bzw. nicht überall nah genug erreichbar sind, um der angestrebten Zahl von Auszubildenden in deren psychiatrischen Pflichteinsatz qualitativ hochwertige Praxisanleitung anzubieten (Schlussfolgerung der Fragesteller aus den Landeskrankenhausplänen)?
Aus welchen fachlichen Gründen hält die Bundesregierung die Reduktion der praktischen Ausbildungszeit im Bereich Psychiatrie auf 120 Stunden für ausreichend, um die Auszubildenden für eine anschließende Berufstätigkeit in diesem Fachbereich angemessen vorzubereiten und eine ausreichende Qualität der praktischen Ausbildung sicherzustellen (vgl. Fußnote zu Ⅲ. in Anlage 7 zur PflAPrV)?
Finanzierung
Welchen Finanzbedarf sieht die Bundesregierung für die anfallenden Umstellungskosten der Pflegeschulen (Anschubkosten) zur Umsetzung der Reform der Pflegeausbildung, und durch wen soll die Refinanzierung erfolgen, auch vor dem Hintergrund, dass nicht mehr in allen Bundesländern rechtzeitig Haushaltsverhandlungen stattfinden?
Wer wird nach Auffassung der Bundesregierung für die Investitions- und Mietkosten der Pflegeschulen aufkommen, die nicht aus dem Ausgleichsfonds refinanzierbar sind, und wie stellt sich die Situation in den einzelnen Bundesländern aktuell dar?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass trotz aktuell ungeklärter Übernahme der Investitions- und Mietkosten sowie der notwendigen Anschubfinanzierung, vor allem für ehemalige Altenpflegeschulen, keine Ausbildungsplätze verloren gehen, sondern noch zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Finanzierung des letzten Ausbildungsdrittels insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung von Kapazitäten für Wahlmöglichkeiten zwischen der generalistischen Ausbildung und dem Abschluss in der Altenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sichergestellt?
Evaluation
Wie plant die Bundesregierung, die Ausbildungsbedingungen in den Pflegefachberufen zu evaluieren, unter anderem im Hinblick auf die Qualifikation der Lehrpersonen, die quantitative Kursstärke, das zahlenmäßige Verhältnis von Lehrenden zu Auszubildenden, die quantitative und qualitative Gestaltung von Praxisanleitung und Praxisbegleitung, eine kostenlose Bereitstellung bzw. Verfügbarkeit von Lehrmitteln für Auszubildende oder eine zeit- und zweckgemäße Ausstattung der Ausbildungseinrichtung, der Infrastruktur sowie der Ausbildungsvergütung?
Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung die Erfahrungen der Auszubildenden mit der Umsetzung der neuen Pflegeausbildung erhoben und in die Auswertungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) mit einbezogen werden?
Zusammenarbeit
Durch welche konkreten Maßnahmen und Anreize werden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher an der Pflegeausbildung nicht beteiligte Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zur Ausbildung motiviert?
Sieht die Bundesregierung flächendeckend die Kooperation von Trägern der praktischen Ausbildung mit Pflegeschulen sichergestellt, und wenn ja, warum?
Gilt diese Einschätzung auch für bisherige Altenpflegeschulen, und wenn ja, warum?
Wie hoch ist aus Sicht der Bundesregierung das Risiko, dass auf Grund fehlender Kooperationsmöglichkeiten mit praktischen Lernorten (z. B. in der Pädiatrie, Psychiatrie, mit Krankenhäusern oder ambulanten Pflegediensten) Ausbildungsplätze wegfallen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen dieses Risiko zu tun?
Welche Voraussetzungen müssen Einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen, um als Träger der praktischen Ausbildung zugelassen zu werden?
Erfüllen Trägervereine und Einrichtungsverbünde diese Voraussetzungen aus Sicht der Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht?
Erfüllen Einrichtungen der Rehabilitationspflege diese Voraussetzungen aus Sicht der Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht?
Erfüllen Hospize und Kinderhospize diese Voraussetzungen aus Sicht der Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht?
Welche personellen Kapazitäten werden für das Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für die Vor-Ort-Beratung der Pflegeschulen zur Umstellung der Ausbildung eingeplant?
Welche pflegepädagogische Qualifikation und Erfahrung bringen die Mitarbeitenden des Beratungsteams mit?