Ergebnisse der „Fulda-Runde“ 2019
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 2002 treffen sich meist Ende März bzw. Anfang April in Fulda Vertreter des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahn-Bundesamts, um die unterjährige und mittelfristige Finanzplanung für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene zu besprechen. Am 26. und 27. März 2019 fand nach Informationen der Fragesteller die 18. derartige Zusammenkunft statt. Sinn und Zweck der „Fulda-Runde“ als Finanzierungs- und Bauprogrammbesprechung auf Arbeitsebene ist die projektscharfe Aufteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Eigenmittel der Deutsche Bahn AG auf die laufenden Neu- und Ausbauvorhaben sowie neu zu beginnende Vorhaben. Dabei werden auch die unterjährig entstandenen Änderungen, durch unterschiedliche Planungs- und Baufortschritte oder Verzögerungen im Bauablauf berücksichtigt. Weiterhin berät die „Fulda-Runde“ über die Finanzplanung für den Neu- und Ausbau auf Sicht von fünf bis zehn Jahren.
Die „Fulda-Runde“ ist nach Auffassung der Fragesteller auch eine nachholende Priorisierung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, da im Bundesverkehrswegeplan 2030 eine eindeutige Priorisierung und Rangfolge der Schienenprojekte abermals nicht umgesetzt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sollen auf Basis der Erörterungen der „Fulda-Runde“ noch im Jahr 2019 Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden (bitte genaue Projektbezeichnung mit aktueller Kostenschätzung angeben)?
Welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sollen nach den Beratungen der „Fulda-Runde“ im Laufe des Jahres 2019 neu in die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung und damit in die SV Lph 1/2 A bzw. B aufgenommen werden?
Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet der Vorstand der Deutsche Bahn AG die Erteilung des Planungsauftrags – also die interne Projektfreigabe – derzeit vor?
Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene werden die Leistungsphasen 1 und 2 demnächst abgeschlossen, und welche Vorhaben und Teilprojekte sollen nach den Beratungen der „Fulda-Runde“ im Laufe des Jahres 2019 in die SV Lph 3/4 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung aufgenommen werden?
Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene befinden sich Anpassungsfinanzierungsvereinbarungen in Vorbereitung (bitte neuen und bisherigen Finanzierungsrahmen einschließlich der geplanten Abfinanzierung gegenüberstellen)?
Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet die Deutsche Bahn AG derzeit die Ausschreibung der Leistungsphasen 5 bis 9 vor?
Wie soll sich die Bereitstellung von Planungsmitteln nach der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung auf Sicht der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln (bitte bereitgestellte Planungsmittel nach Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – differenzieren)?
Welchen „Investitionshochlauf“ will die Bundesregierung bei der Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene für den Bundeshaushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung organisieren, um die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene bis 2030 weitgehend umzusetzen bzw. mindestens mit ihrem Bau zu beginnen?
Welche jährliche Mittelausstattung bei den Bedarfsplanvorhaben („Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“) hält die Bundesregierung für notwendig, um die Vorhaben des Bedarfsplans Schiene bis 2030 weitgehend umzusetzen bzw. mindestens mit ihrem Bau zu beginnen?
Welche neuen Vorhaben und Teilprojekte hat die Deutsche Bahn AG für den kommenden Investitionsrahmenplan (IRP 2019 bis 2023) „angemeldet“, und bis wann soll der neue Investitionsrahmenplan veröffentlicht werden?