[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 28. Mai 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/10571
19. Wahlperiode 03.06.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/10271 –
Ergebnisse der „Fulda-Runde“ 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2002 treffen sich meist Ende März bzw. Anfang April in Fulda Vertreter
des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahn-
Bundesamts, um die unterjährige und mittelfristige Finanzplanung für die
Umsetzung des Bedarfsplans Schiene zu besprechen. Am 26. und 27. März 2019
fand nach Informationen der Fragesteller die 18. derartige Zusammenkunft statt.
Sinn und Zweck der „Fulda-Runde“ als Finanzierungs- und
Bauprogrammbesprechung auf Arbeitsebene ist die projektscharfe Aufteilung der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel und Eigenmittel der Deutsche Bahn AG auf die
laufenden Neu- und Ausbauvorhaben sowie neu zu beginnende Vorhaben. Dabei
werden auch die unterjährig entstandenen Änderungen, durch unterschiedliche
Planungs- und Baufortschritte oder Verzögerungen im Bauablauf
berücksichtigt. Weiterhin berät die „Fulda-Runde“ über die Finanzplanung für den Neu-
und Ausbau auf Sicht von fünf bis zehn Jahren.
Die „Fulda-Runde“ ist nach Auffassung der Fragesteller auch eine nachholende
Priorisierung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, da im
Bundesverkehrswegeplan 2030 eine eindeutige Priorisierung und Rangfolge der
Schienenprojekte abermals nicht umgesetzt wurde.
1. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sollen auf
Basis der Erörterungen der „Fulda-Runde“ noch im Jahr 2019
Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden (bitte genaue
Projektbezeichnung mit aktueller Kostenschätzung angeben)?
Dies betrifft nach aktuellem Stand folgende Vorhaben/Teilvorhaben:
ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden:
Bf Neukieritzsch, Bf Altenburg, Lehndorf–Gößnitz (206 Mio. Euro),
ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH:
Horb–Neckarhausen (35 Mio. Euro, Vereinbarung am 25. April 2019
unterzeichnet),
ABS/NBS Hamburg–Lübeck–Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ):
(1,7 Mrd. Euro, ohne Fehmarnsundquerung),
Knoten Köln:
Ausbau südlich der Gummersbacher Straße (349 Mio. Euro),
Umschlagbahnhof Karlsruhe (15 Mio. Euro),
VDE 9, ABS Leipzig–Dresden, 3. Baustufe:
Zeithain–Leckwitz (101 Mio. Euro),
Überholgleise für 740 m-Züge (Paket 2019, 26 Mio. Euro).
2. Welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene sollen nach
den Beratungen der „Fulda-Runde“ im Laufe des Jahres 2019 neu in die
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung und damit in die SV Lph 1/2 A bzw. B
aufgenommen werden?
3. Für welche Vorhaben bzw. Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet
der Vorstand der Deutsche Bahn AG die Erteilung des Planungsauftrags –
also die interne Projektfreigabe – derzeit vor?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Folgende Vorhaben/Teilvorhaben sind in diesem Jahr für die Aufnahme in die
Planungsvereinbarungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI (SV Lph 1/2)
vorgesehen:
ABS Regensburg–Mühldorf,
ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH (Gäubahn): güterverkehrstauglicher
Ausbau
Knoten Frankfurt: Machbarkeitsstudie Fernbahntunnel,
Knoten Hamburg: zusätzlicher Bahnsteig Gleis 9 in Hamburg Hbf, neue
Abstellanlage in Hamburg-Wandsbek und Bahnsteiggleis Elmshorn,
Knoten Hannover: Neubau Verbindungsgleis und Durchfahrgleis Lehrte,
zusätzliches Gleis 15/16 in Hannover Hbf (inkl. Mittelbahnsteig),
Knoten Köln: Ausbau Abzweig Flughafen bis Köln-Steinstraße,
sowie nach Klärung offener Punkte als mögliche Nachrücker:
ABS Niebüll–Klanxbüll(–Westerland),
ABS/NBS Hannover–Bielefeld (–Hamm): 300 km/h-Variante für
Deutschlandtakt.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG ist die Erteilung der entsprechenden
Planungsaufträge erst nach vollzogener Aufnahme in die SV Lph 1/2 vorgesehen
4. Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene werden die
Leistungsphasen 1 und 2 demnächst abgeschlossen, und welche Vorhaben
und Teilprojekte sollen nach den Beratungen der „Fulda-Runde“ im Laufe
des Jahres 2019 in die SV Lph 3/4 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung
aufgenommen werden?
Ein Abschluss der Leistungsphasen 1/2 ist bei den nachfolgend aufgeführten
Vorhaben/Teilvorhaben im Jahr 2019 zu erwarten.
ABS Berlin–Dresden, 2. Baustufe,
ABS Hannover–Berlin (Lehrter Stammbahn) (neu in die SV Lph 3/4
aufzunehmende Maßnahme),
ABS Kehl–Appenweier (POS Süd): Ostkopf Bf Kehl inkl. Kinzigbrücke und
ETCS (neu in die SV Lph 3/4 aufzunehmende Maßnahme),
ABS Lübeck–Schwerin (neu in die SV Lph 3/4 aufzunehmende Maßnahme),
ABS Nürnberg–Marktredwitz–Hof/–Grenze D/CZ, Marktredwitz–Grenze
D/CZ,
ABS Uelzen–Stendal–Magdeburg–Halle, Stendal–Uelzen (2. Baustufe),
ABS/NBS Hamburg–Hannover u. a. (Alpha-E), Rotenburg–Verden,
ABS/NBS Hamburg–Lübeck–Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ):
Fehmarnsundquerung,
ABS/NBS Karlsruhe–Basel, StA 7 (NBS),
Korridor Mittelrhein, Zielnetz I: Wallauer Spange (neu in die SV Lph 3/4
aufzunehmende Maßnahme),
Umschlagbahnhof Regensburg-Burgweinting,
Umschlagbahnhof Ulm Nord,
VDE 9, ABS Leipzig–Dresden: Knoten Riesa (neu in die SV Lph 3/4
aufzunehmende Maßnahme).
5. Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Schiene befinden sich
Anpassungsfinanzierungsvereinbarungen in Vorbereitung (bitte neuen und bisherigen
Finanzierungsrahmen einschließlich der geplanten Abfinanzierung
gegenüberstellen)?
Die jährliche Anpassungsvereinbarung für die laufenden Vorhaben des
Bedarfsplans ist nicht Gegenstand der sogenannten Fulda-Runden. Der Umfang der
Vereinbarung erstreckt sich auf sämtliche in der Finanzierung befindlichen
Vorhaben.
Die jährliche Anpassungsvereinbarung wird erst nach Vorliegen der notwendigen
Kostenfortschreibungen für alle Vorhaben im Laufe des Sommers/Frühherbstes
erstellt und gegen Ende eines jeden Jahres abgeschlossen.
6. Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet die
Deutsche Bahn AG derzeit die Ausschreibung der Leistungsphasen 5 bis 9
vor?
Dies betrifft nach Auskunft der Deutschen Bahn AG die nachfolgend
aufgeführten Vorhaben/Teilvorhaben des Bedarfsplans:
ABS Berlin–Dresden: Bf Wünsdorf
ABS Emmerich–Oberhausen: Teilmaßnahmen
ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden: Bf Neukieritzsch und
Lehndorf–Gößnitz
ABS Köln–Aachen: Aachen Rothe Erde
ABS Leipzig–Dresden: Zeithain–Leckwitz
ABS München–Lindau–Grenze D/A: Teilmaßnahmen
ABS Oldenburg–Wilhelmshaven: Teilmaßnahmen
ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH (Gäubahn): Horb–Neckarhausen
ABS/NBS Karlsruhe–Basel StA 9: Teilmaßnahmen
ABS/NBS Nürnberg–Ebensfeld: Eggolsheim–Strullendorf
Knoten Berlin, Dresdner Bahn (Südkreuz–Blankenfelde): Teilmaßnahmen
Rhein-Ruhr-Express: Teilmaßnahmen
Überholgleise für 740m Züge: Teilmaßnahmen.
7. Wie soll sich die Bereitstellung von Planungsmitteln nach der
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung auf Sicht der mittelfristigen Finanzplanung
entwickeln (bitte bereitgestellte Planungsmittel nach Leistungsphasen 1, 2, 3 und
4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI –
differenzieren)?
Die Finanzierung von Planungskosten bei Bedarfsplanvorhaben erfolgt über die
nachfolgend mit ihrem jeweils aktuellen Vertragsstand aufgelisteten
Sammelvereinbarungen. Die Mittel werden im Rahmen dieser Vereinbarungen als
Gesamtbudget ohne weitere Ausdifferenzierung zur Verfügung gestellt. Die
Fortschreibung des Finanzbedarfs erfolgt im Rahmen der jährlichen
Anpassungsvereinbarung.
Sammelvereinbarung (SV)
Summe
(in TEUR)
2019 ff.
SV Lph. 1/2 A 211.050
SV Lph. 1/2 B 25.000
SV Lph. 3/4 202.900
8. Welchen „Investitionshochlauf“ will die Bundesregierung bei der
Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplans Schiene für den Bundeshaushalt 2020
und der mittelfristigen Finanzplanung organisieren, um die Vorhaben des
Bedarfsplans Schiene bis 2030 weitgehend umzusetzen bzw. mindestens mit
ihrem Bau zu beginnen?
9. Welche jährliche Mittelausstattung bei den Bedarfsplanvorhaben
(„Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes“) hält die Bundesregierung für notwendig, um die Vorhaben des
Bedarfsplans Schiene bis 2030 weitgehend umzusetzen bzw. mindestens mit
ihrem Bau zu beginnen?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Zukunftsbündnisses Schiene war für die Umsetzung der
prioritären Vorhaben des Bedarfsplans ein Finanzbedarf von ca. 3 Mrd. Euro p. a.
ermittelt worden. Korrelierend mit dem erwarteten Fortschritt der bereits initiierten
Planungen und der anschließenden Baurechtserlangung ist der volle Finanzbedarf
voraussichtlich ab der zweiten Hälfte der 2020er Jahre erforderlich. Der
notwendige Finanzhochlauf dafür ist im Mittelfristzeitraum sicherzustellen. Ein erhöhter
Mittelbedarf für den Bundeshaushalt 2020 resultiert daraus nicht.
10. Welche neuen Vorhaben und Teilprojekte hat die Deutsche Bahn AG für den
kommenden Investitionsrahmenplan (IRP 2019 bis 2023) „angemeldet“, und
bis wann soll der neue Investitionsrahmenplan veröffentlicht werden?
Die Vorbereitungen zur Erstellung des neuen Investitionsrahmenplans 2019 bis
2023 (IRP 2019 bis 2023) laufen derzeit. Der IRP 2019 bis 2023 soll im Jahr 2019
veröffentlicht werden.
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