[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
14. Juni 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/10969 (neu)
19. Wahlperiode 18.06.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/10335 –
Körperliche Arbeit und Gesundheit in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Über psychische Belastungen bei der Arbeit wird in Deutschland viel
gesprochen und das aus gutem Grund: Die Anzahl der Krankentage aufgrund von
psychischen und Verhaltensstörungen hat sich zwischen 2007 und 2017 von knapp
48 auf 107 Millionen mehr als verdoppelt, wie aus der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/8688 hervorgeht.
Weniger beachtet wird stattdessen, dass viele Menschen in Deutschland täglich
körperlich belastende Arbeit leisten. Die Erwerbstätigenbefragung des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) 2018 spricht eine deutliche Sprache: körperliche
Belastungen sind keineswegs aus der Arbeitswelt verschwunden. Nicht selten sind
Beschäftigte dabei Belastungen ausgesetzt, die negative Auswirkungen auf die
Gesundheit haben.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat festgestellt, dass die
krankheitsbedingten Fehltage von Beschäftigten eng verknüpft mit deren beruflicher
Tätigkeit sind (bit.do/impuls1512). Demnach sind Beschäftigte in Branchen mit
körperlich belastender Arbeit häufiger krank als Beschäftigte in anderen
Branchen. Eine besondere Bedeutung in diesem Zusammenhang haben Muskel-
Skelett-Erkrankungen. Die BAuA weist darauf hin, dass sich arbeitsbedingte
Muskel-Skelett-Erkrankungen häufig auf körperlich schwere Arbeit bzw. physische
Fehlbeanspruchungen zurückführen lassen (
https://t1p.de/jgse).
Die Fragestellenden wollen wissen, wie es um negative Belastungen im
Zusammenhang mit körperlicher Arbeit in Deutschland steht und befragen dazu die
Bundesregierung.
Drucksache 19/10969 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
1. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) in Millionen aufgrund von
Erkrankung am Muskel-Skelett-System gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte
im Vergleich zum Jahr 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in
absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte
nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?
Im Jahr 2017 entfielen 150,4 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf Krankheiten
des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes. Im Jahr 2016 gab es in
dieser Diagnosegruppe absolut etwas mehr Arbeitsunfähigkeitstage (154,0
Millionen). Im Jahr 2007 wurden für diese Diagnosegruppen absolut weniger
Arbeitsunfähigkeitstage gezählt (103,6), ihr Anteil an allen Diagnosegruppen lag im Jahr
2007 mit 23,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016 (22,8 Prozent) und zum Jahr
2017 (22,5 Prozent) allerdings am höchsten.
Arbeitsunfähigkeitsdaten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor.
Differenzierungen nach Geschlecht, Alter und Bundesländern sind nicht möglich.
Tabelle 1.1: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
2007, 2016 und 2017
Jahr Arbeitsunfähigkeitstage
Millionen %
2007 103,6 23,7
2016 154,0 22,8
2017 150,4 22,5
Quelle: Tab. 10 aus SuGA 2007, Tab. 10 aus 2016, Tab. D 2 aus SuGA 2017; verschiedene
Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA
2. Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte in der
Diagnosegruppe Erkrankungen am Muskel-Skelett-System gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich
diese Werte im Vergleich zum Jahr 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre
sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen
darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern
differenzieren)?
Durchschnittlich entfielen im Jahr 2015 von 2 276 AU-Tagen je 100 Versicherte
525 (23 Prozent) auf Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE). Bei Männern liegen
die Werte für MSE etwas darüber, die AU-Tage insgesamt etwas darunter. Die
Jüngeren (unter 45 Jahren) kommen auf weit geringere Werte (GESAMT 1 453;
MSE 266; 18 Prozent), die Älteren (45 Jahre und älter) entsprechend auf deutlich
höhere (GESAMT 3 393; MSE 880; 26 Prozent). Dabei fällt auf, dass die
Altersunterschiede bezüglich des Anteils an MSE bei den Männern (Jüngere 21
Prozent; Ältere 26 Prozent) geringer sind als bei den Frauen (Jüngere 15 Prozent;
Ältere 25 Prozent). Die entsprechenden Daten des Jahres 2007 zeigen eine
ähnliche Verteilung, wobei der Anteil der MSE am Gesamtgeschehen leicht höher
liegt. Sowohl der Durchschnitt für AU-Tage je 100 Versicherte insgesamt als
auch für MSE ist im Jahr 2015 gestiegen. Die niedrigeren Anteile von MSE
bedeuten damit, dass der Anstieg etwas niedriger ausfällt als der Gesamtanstieg.
Arbeitsunfähigkeitsdaten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor.
Differenzierungen nach Ländern sind nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10969 (neu)
Aufgrund eines Wechsels der ausgewiesenen Kennzahlen auf „Tage je GKV-
Mitgliedsjahr“ kann die Kennzahl „AU-Tage je 100 Versicherte“ nur bis zum Jahr
2015 ausgewertet werden, so dass hier abweichend zur Frage nur die Daten der
Jahre 2007 und 2015 dargestellt werden.
Tabelle 2.1: AU-Tage je 100 Versicherte für Muskel-Skelett-Erkrankungen und
Gesamt 2015
2015 AU-Tage je 100 Versicherte
Geschlecht / Alter MSE GESAMT
MSE von GESAMT
in %
Männer unter 45 Jahre 289 1.377 21
Frauen unter 45 Jahre 237 1.552 15
Gesamt unter 45 Jahre 266 1.453 18
Männer 45 Jahre und älter 888 3.385 26
Frauen 45 Jahre und älter 865 3.397 25
Gesamt 45 Jahre und älter 880 3.393 26
Gesamt Männer 543 2.226 24
Gesamt Frauen 505 2.349 22
Gesamt / Gesamt 525 2.276 23
Quelle: SuGA 2015 Tabellen TD 1, 2, 15, 16; eigene Berechnungen; Anmerkung: Die Zahlen sind aus gerundeten Werten berechnet und
enthalten somit deutliche Rundungsfehler
Tabelle 2.2: AU-Tage je 100 Versicherte für Muskel-Skelett-Erkrankungen und
Gesamt 2007
2007 AU-Tage je 100 Versicherte
Geschlecht / Alter
MSE GESAMT MSE von GESAMT in %
Männer unter 45 Jahre 257 1.107 23
Frauen unter 45 Jahre 189 1.121 17
Gesamt unter 45 Jahre 229 1.120 20
Männer 45 Jahre und älter 663 2.282 29
Frauen 45 Jahre und älter 636 2.312 28
Gesamt 45 Jahre und älter 653 2.292 28
Gesamt Männer 397 1.520 26
Gesamt Frauen 342 1.530 22
Gesamt / Gesamt 375 1.530 24
Quelle: SuGA 2007 Tabellen TD 1, 2, 15, 16; eigene Berechnungen;
Anmerkung: Die Zahlen sind aus gerundeten Werten berechnet und enthalten somit deutliche Rundungsfehler
Drucksache 19/10969 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
3. In welchen Branchen war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2006, 2012 und 2018 die Anzahl der durchschnittlichen
Arbeitsunfähigkeitstage pro Beschäftigten am höchsten (bitte nach Branchen ausweisen und in
Summe sowie nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Die durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeitstage je Arbeitnehmer/-in variieren in
den einzelnen Jahren 2006, 2012 und 2017 über die einzelnen Wirtschaftszweige
erheblich. Die höchste Anzahl an Arbeitsunfähigkeitstagen pro Beschäftigten
findet sich im Jahr 2017 im produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe (20,6), im
Baugewerbe (19,5) und im Bereich der öffentlichen und sonstigen
Dienstleistung (19,4). Die entsprechenden Daten des Jahres 2012 zeigen eine vergleichbare
Verteilung. Im Jahr 2006 gibt es die meisten Arbeitsunfähigkeitstage pro
Beschäftigten im Bereich öffentliche und private Dienstleistungen (13,0), dicht
gefolgt vom produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe (12,9) und vom
Baugewerbe (12,8). Hierbei ist zu beachten, dass bei den Daten des Jahres 2006 eine
andere Codierung der Wirtschaftszweige (WZ 93) zugrunde gelegt wurde als bei
den Daten der Jahre 2012 und 2017 (WZ 08). Die Daten sind dadurch nur
begrenzt vergleichbar. Im Zeitverlauf von 2006 über 2012 bis 2017 zeigt sich, dass
die Anzahlen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Inland, der
Arbeitsunfähigkeitstage pro Arbeitnehmer/-in und der Arbeitsunfähigkeitstage in
Millionen sowohl in Summe als auch (von 2012 bis 2017) in den einzelnen
Wirtschaftszweigen zugenommen haben.
Arbeitsunfähigkeitsdaten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor – ersatzweise
wird hier das letzte vorliegende Jahr (2017) herangezogen. Differenzierungen
nach Ländern und Geschlecht sind nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10969 (neu)
Tabelle 3.1: Arbeitsunfähigkeitstage pro Beschäftigten 2006, 2012 und 2017
Jahr Wirtschaftszweige (Code)1
Arbeitnehmer/
-innen
im Inland
Arbeitsunfähigkeitstage
in Tausend Tage pro Ar-beitnehmer/-in
Tage in
Millionen
2006
Land-, Forstwirtschaft, Fischerei (A + B) 436 9,1 4,0
Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe
(C - E) 7.490 12,9 96,9
Baugewerbe (F) 1.722 12,8 22,0
Handel, Gastgewerbe und Verkehr (G - I) 8.565 11,0 94,0
Finanzierung, Vermietung und
Unternehmensdienstleister (J + K) 5.615 9,0 50,7
Öffentliche und private Dienstleistungen (L - Q) 10.868 13,0 141,1
Gesamt 34.696 11,6 402,5
2012
Land-, Forstwirtschaft, Fischerei (A) 331 9,9 3,3
Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe
(B - E) 7.564 16,2 122,5
Baugewerbe (F) 1.974 14,8 29,2
Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und
Kommunikation (G - J) 9.543 12,9 123,5
Finanz-, Versicherungs- und
Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen
(K - N)
6.027 11,1 67,1
Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung,
Gesundheit (O - U) 11.621 13,7 159,4
Gesamt 37.060 14,1 521,6
2017
Land-, Forstwirtschaft, Fischerei (A) 350 16,2 5,7
Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe
(B - E) 7.936 20,6 163,2
Baugewerbe (F) 2.007 19,5 39,2
Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und
Kommunikation (G - J) 10.204 18,1 184,5
Finanz-, Versicherungs- und
Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen
(K - N)
6.654 14,6 97,2
Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung,
Gesundheit (O - U) 12.824 19,4 248,4
Gesamt 39.975 16,7 668,6
Quelle: Tab. 9 und Tab. 11 aus SuGA 2006, Tab. 10 und 12 aus SuGA 2012, Tab. D 1 und D 3 aus 2017; verschiedene
Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
1) 2006 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), NACE Rev. 1; 2012-2017 Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2008 (WZ 08)
Drucksache 19/10969 (neu) – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
4. Welche Diagnosen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2006, 2012, 2016, 2017 und 2018 am häufigsten Grund für
Krankschreibungen (bitte nach Branchen sowie nach Bundesländern und Geschlecht
aufschlüsseln)?
Im Jahr 2017 entfielen insgesamt – anteilsmäßig an allen Diagnosegruppen – die
meisten Arbeitsunfähigkeitstage auf „Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems
und des Bindegewebes“ (22,5 Prozent) und auf „Psychische und
Verhaltensstörungen“ (16,0 Prozent). Für das Jahr 2016 zeigt sich eine vergleichbare
Verteilung. Im Jahr 2012 folgte den „Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des
Bindegewebes“ (23,4 Prozent) mit 12,0 Prozent die Diagnosegruppe
„Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle“ und Krankheiten des Atmungssystems (11,8
Prozent). Eine ähnliche Verteilung zeigt sich im Jahr 2006. Dabei fällt auf, dass
Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und
des Bindegewebes in den jeweiligen Jahren 2006 (23,7 Prozent), 2012 (23,4
Prozent), 2016 (22,8 Prozent) und 2017 (22,5 Prozent) zwar durchweg den
häufigsten Anteil an allen Diagnosegruppen belegen, diese Anteile an allen
Diagnosegruppen im Zeitverlauf aber leicht sinken. Bei Betrachtung der
Arbeitsunfähigkeitstage in den Wirtschaftszweigen zeigt sich, dass in allen betrachteten Jahren
das Baugewerbe und das produzierende Gewerbe überdurchschnittlich viele
Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von „Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems
und des Bindegewebes“ aufweisen. Für den Wirtschaftszweig Land-,
Forstwirtschaft, Fischerei zeigen sich 2017 (25,7 Prozent) und 2016 (25,9 Prozent)
ebenfalls vergleichsweise hohe relative Werte.
Arbeitsunfähigkeitsdaten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor.
Differenzierungen nach Ländern und Geschlecht sind nicht möglich.
Tabelle 4.1: Arbeitsunfähigkeitstage je Diagnosen nach Wirtschaftszweigen
2006, 2012, 2016 und 2017
Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage
Millionen %
2006
Land-, Forstwirtschaft,
Fischerei (A + B)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 0,2 5,2
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 0,3 7,6
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 0,4 9,8
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 0,2 6,1
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 1,0 24,5
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 0,9 21,7
alle
anderen Übrige Krankheiten 1,0 25,1
I - XXI Alle Diagnosegruppen 4,0 100,0
Produzierendes Gewerbe
ohne Baugewerbe (C - E)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 6,6 6,8
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 6,9 7,2
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 11,8 12,2
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 6,2 6,4
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10969 (neu)
Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage
Millionen %
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 25,6 26,5
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 15,1 15,6
alle
anderen Übrige Krankheiten 24,6 25,4
I - XXI Alle Diagnosegruppen 96,9 100,0
Baugewerbe (F)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 1,0 4,3
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 1,5 6,6
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 2,1 9,4
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 1,3 5,8
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 6,4 29,0
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 5,2 23,7
alle
anderen Übrige Krankheiten 4,6 21,1
I - XXI Alle Diagnosegruppen 22,0 100,0
Handel, Gastgewerbe und
Verkehr (G - I)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 7,6 8,1
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 6,3 6,7
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 11,4 12,1
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 6,1 6,5
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 22,6 24,1
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 14,2 15,1
alle
anderen Übrige Krankheiten 25,8 27,5
I - XXI Alle Diagnosegruppen 94,0 100,0
Finanzierung, Vermietung
und
Unternehmensdienstleister (J + K)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 4,7 9,3
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,9 5,7
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 7,4 14,5
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 3,5 6,8
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 11,4 22,4
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 6,8 13,4
alle
anderen Übrige Krankheiten 14,2 27,9
I - XXI Alle Diagnosegruppen 50,7 100,0
Drucksache 19/10969 (neu) – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage
Millionen %
Öffentliche und private
Dienstleistungen (L - Q)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 15,2 10,8
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 8,4 5,9
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 19,4 13,7
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 8,7 6,2
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 32,2 22,8
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 15,6 11,0
alle
anderen Übrige Krankheiten 41,7 29,5
I - XXI Alle Diagnosegruppen 141,1 100,0
Gesamt
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 42,6 10,6
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 25,4 6,3
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 50,6 12,6
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 25,9 6,5
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 95,2 23,7
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 53,6 13,4
alle
anderen Übrige Krankheiten 108,1 26,9
I - XXI Alle Diagnosegruppen 401,4 100,0
2012
Land-, Forstwirtschaft,
Fischerei (A)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 0,2 6,2
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 0,3 8,8
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 0,3 8,3
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 0,2 5,1
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 0,8 23,1
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 0,6 17,9
alle
anderen Übrige Krankheiten 1,0 30,7
I - XXI Alle Diagnosegruppen 3,3 100,0
Produzierendes Gewerbe
ohne Baugewerbe (B - E)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 11,3 9,2
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 8,8 7,2
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 14,2 11,6
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 6,7 5,4
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 31,6 25,8
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10969 (neu)
Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage
Millionen %
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 15,5 12,7
alle
anderen Übrige Krankheiten 34,5 28,1
I - XXI Alle Diagnosegruppen 122,5 100,0
Baugewerbe (F)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 1,8 6,1
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,2 7,4
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 2,6 8,8
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 1,5 5,1
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 7,9 27,0
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 5,7 19,5
alle
anderen Übrige Krankheiten 7,6 26,1
I - XXI Alle Diagnosegruppen 29,2 100,0
Handel, Verkehr,
Gastgewerbe, Information und
Kommunikation (G - J)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 14,4 11,6
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 8,2 6,6
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 14,2 11,5
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 6,7 5,4
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 28,3 22,9
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 15,0 12,2
alle
anderen Übrige Krankheiten 36,9 29,8
I - XXI Alle Diagnosegruppen 123,5 100,0
Finanz-, Versicherungs- und
Unternehmensdienstleister,
Grundstücks- und
Wohnungswesen (K - N)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 10,4 15,4
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 3,6 5,4
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 10,2 15,2
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 3,7 5,4
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 11,9 17,8
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 6,2 9,2
alle
anderen Übrige Krankheiten 21,2 31,6
I - XXI Alle Diagnosegruppen 67,1 100,0
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 21,9 13,8
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 9,2 5,8
Drucksache 19/10969 (neu) – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage
Millionen %
Öffentliche und sonstige
Dienstleister, Erziehung,
Gesundheit (O - U)
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 20,3 12,7
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 8,3 5,2
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 34,5 21,7
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 15,9 10,0
alle
anderen Übrige Krankheiten 49,3 30,9
I - XXI Alle Diagnosegruppen 159,4 100,0
Gesamt
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 59,5 11,4
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 33,9 6,5
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 61,8 11,8
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 27,8 5,3
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 122,1 23,4
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 62,6 12,0
alle
anderen Übrige Krankheiten 153,9 29,5
I - XXI Alle Diagnosegruppen 521,6 100,0
2016
Land-, Forstwirtschaft,
Fischerei (A)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 0,4 7,6
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 0,4 7,5
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 0,6 10,1
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 0,3 5,2
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 1,5 25,9
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 1,0 17,8
alle
anderen Übrige Krankheiten 1,5 25,8
I - XXI Alle Diagnosegruppen 5,6 100,0
Produzierendes Gewerbe
ohne Baugewerbe (B - E)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 16,8 10,4
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 9,9 6,2
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 21,5 13,4
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 8,8 5,5
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 43,2 26,9
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 19,6 12,2
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10969 (neu)
Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage
Millionen %
alle
anderen Übrige Krankheiten 40,9 25,5
I - XXI Alle Diagnosegruppen 160,6 100,0
Baugewerbe (F)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 2,7 6,9
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,5 6,4
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 4,1 10,4
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 2,1 5,3
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 11,2 28,7
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 7,3 18,6
alle
anderen Übrige Krankheiten 9,2 23,5
I - XXI Alle Diagnosegruppen 38,9 100,0
Handel, Verkehr,
Gastgewerbe, Information und
Kommunikation (G - J)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 23,6 12,9
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 10,5 5,8
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 23,8 13,1
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 9,9 5,4
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 43,8 24,1
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 21,2 11,6
alle
anderen Übrige Krankheiten 49,3 27,1
I - XXI Alle Diagnosegruppen 182,0 100,0
Finanz-, Versicherungs- und
Unternehmensdienstleister,
Grundstücks- und
Wohnungswesen (K - N)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 15,3 16,3
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 4,4 4,7
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 16,4 17,4
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 5,1 5,4
M00 - M99
Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems
und des Bindegewebes
17,0 18,1
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 8,6 9,1
alle
anderen Übrige Krankheiten 27,1 28,9
I - XXI Alle Diagnosegruppen 93,9 100,0
Öffentliche und sonstige
Dienstleister, Erziehung,
Gesundheit (O - U)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 35,4 14,8
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 12,0 5,0
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 35,1 14,7
Drucksache 19/10969 (neu) – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage
Millionen %
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 12,5 5,3
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 53,1 22,3
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 23,3 9,8
alle
anderen Übrige Krankheiten 67,0 28,1
I - XXI Alle Diagnosegruppen 238,4 100,0
Gesamt
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 109,2 16,2
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 35,4 5,2
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 91,2 13,5
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 35,1 5,2
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 154,0 22,8
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 69,8 10,3
alle
anderen Übrige Krankheiten 179,8 26,7
I - XXI Alle Diagnosegruppen 674,5 100,0
2017
Land-, Forstwirtschaft,
Fischerei (A)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 0,4 7,6
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 0,4 7,0
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 0,6 10,3
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 0,3 5,2
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 1,5 25,7
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 1,0 17,8
alle
anderen Übrige Krankheiten 1,5 26,5
I - XXI Alle Diagnosegruppen 5,7 100,0
Produzierendes Gewerbe
ohne Baugewerbe (B - E)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 17,3 10,6
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 9,8 6,0
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 22,3 13,7
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 8,5 5,2
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 43,2 26,4
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 20,1 12,3
alle
anderen Übrige Krankheiten 42,0 25,8
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10969 (neu)
Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage
Millionen %
I - XXI Alle Diagnosegruppen 163,2 100,0
Baugewerbe (F)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 2,7 6,8
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,4 6,2
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 4,1 10,5
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 2,0 5,1
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 11,2 28,6
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 7,3 18,7
alle
anderen Übrige Krankheiten 9,4 24,1
I - XXI Alle Diagnosegruppen 39,2 100,0
Handel, Verkehr,
Gastgewerbe, Information und
Kommunikation (G - J)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 24,2 13,1
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 10,3 5,6
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 24,4 13,2
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 9,6 5,2
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 43,8 23,7
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 21,4 11,6
alle
anderen Übrige Krankheiten 50,8 27,5
I - XXI Alle Diagnosegruppen 184,5 100,0
Finanz-, Versicherungs- und
Unternehmensdienstleister,
Grundstücks- und
Wohnungswesen (K - N)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 16,4 16,8
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 4,6 4,7
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 17,0 17,5
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 5,0 5,1
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 17,3 17,8
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 9,0 9,3
alle
anderen Übrige Krankheiten 27,9 28,7
I - XXI Alle Diagnosegruppen 97,2 100,0
Öffentliche und sonstige
Dienstleister, Erziehung,
Gesundheit (O - U)
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 37,2 15,0
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 12,0 4,8
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 36,9 14,9
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 12,4 5,0
Drucksache 19/10969 (neu) – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage
Millionen %
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 54,8 22,1
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 24,5 9,9
alle
anderen Übrige Krankheiten 70,6 28,4
I - XXI Alle Diagnosegruppen 248,4 100,0
Gesamt
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 107,0 16,0
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 34,1 5,1
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 92,9 13,9
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 33,4 5,0
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 150,4 22,5
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 70,2 10,5
alle
anderen Übrige Krankheiten 180,5 27,0
I - XXI Alle Diagnosegruppen 668,6 100,0
Quelle: TK 4-9 und Tab. 10 aus SuGA 2006, TK 4-9 und Tab. 11 aus SuGA 2012, TK 4-9 und Tab. 10 aus 2016, TK 4-9 und Tab. D 2 aus
2017; verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA
Rundungsfehler
1) 2006 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ93), NACE Rev. 1; 2012-2017 Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2008 (WZ 08)
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Beschäftigten, die schwere Körperarbeit (Ganzkörperarbeit), sehr schwere
Körperarbeiten oder mittelschwere Körperarbeit leisten (bitte in Summe und nach
prozentualem Anteil an allen Beschäftigten, nach Arten der Schwere sowie
nach Bundesländern, Branchen, Alter und Geschlecht ausweisen)?
Die BAuA verfügt nicht über direkte Angaben zur Anzahl der Beschäftigten,
die schwere Körperarbeit (Ganzkörperarbeit), sehr schwere Körperarbeiten
oder mittelschwere Körperarbeit leisten. In der BiBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragung (
www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt-und-Arbeitsschutz-im-Wandel/
Arbeitsweltberichterstattung/Arbeitsbedingungen/Arbeitsbedingungen_node.html)
und ähnlich in der Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS,
www.eurofound.europa.eu/de/surveys/european-working-conditions-surveys)
wird nur erfasst, ob und wie häufig Beschäftigte bestimmte berufliche
Anforderungen ausführen, die mit körperlich schwerer Arbeit einhergehen können. Die
Anforderungen sind zum Beispiel das Heben und Tragen von schweren Lasten,
das Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen (kniend, vorgebeugt,
Überkopfarbeit), manuelle repetitive Tätigkeiten und Stehen. Zu den entsprechenden
Statistiken siehe die Antworten zu den Fragen 8 bis 11. Ein Rückschluss auf die
Häufigkeit von schwerer Körperarbeit ist über diese Angaben indirekt möglich.
Demgegenüber wurde die Prävalenz arbeitsbezogener körperlicher Aktivität auf Basis
von Selbstangaben durch das Robert-Koch-Institut (RKI) in der Studie GEDA
2014/2015-EHIS geschätzt. Die Ergebnisse zeigen, dass 47,5 Prozent der Frauen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10969 (neu)
und 47,2 Prozent der Männer während der Arbeit vorwiegend sitzen oder stehen.
Der Anteil derjenigen, die vorwiegend schwere körperliche Arbeit verrichten, ist
bei Männern mit 14,8 Prozent deutlich höher als bei Frauen mit 3,2 Prozent.
Tabelle 5.1 und Tabelle 5.2 sind Auszüge aus der Publikation des RKI und zeigen
für Männer und Frauen die Prävalenz körperlich beanspruchender Tätigkeiten
stratifiziert nach Alter und Bildungsgruppe.
Tabelle 5.1: Verteilung körperlich beanspruchender Tätigkeiten nach Alter und
Bildungsgruppe für Frauen
Quelle: Robert-Koch-Institut, GEDA 2014/2015-EHIS (Tabellenauszug entnommen aus Finger et al., 2017)
Drucksache 19/10969 (neu) – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Tabelle 5.2: Verteilung körperlich beanspruchender Tätigkeiten nach Alter und
Bildungsgruppe für Männer
Quelle: Robert-Koch-Institut, GEDA 2014/2015-EHIS (Tabellenauszug entnommen aus Finger et al., 2017)
6. Welche internationalen und europäischen Normen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, um die schwere körperlicher Arbeit zu definieren, und
inwiefern finden diese in Deutschland Anwendung?
Der Begriff „schwere körperliche Arbeit“ ist vorrangig arbeitsphysiologisch
definiert. Er bezeichnet eine Arbeit, die den gleichzeitigen Einsatz großer
Muskelgruppen erfordert. Zur körperlichen Schwerarbeit gehören Tätigkeiten, die mit
hohen körperlichen Anstrengungen einhergehen. Ein typisches Beispiel ist das
Heben und Tragen schwerer Lasten. Körperliche Schwerarbeit ist intensive
körperliche Aktivität, die mit hohem Energieumsatz bzw. hoher Sauerstoffaufnahme
verbunden ist. Entsprechend wird anhand des Arbeitsenergieumsatzes seit
langem unverändert zwischen leichter, mittelschwerer, schwerer und sehr schwerer
(körperlicher) Arbeit unterschieden. Es besteht Konsens darüber, dass
energetische Anforderungen bei schwerer körperlicher Arbeit zur Ermüdung führen und
durch entsprechende Erholungsphasen ausgeglichen werden muss. Schwere
körperliche Arbeit ist in der Regel mit hohen biomechanischen Beanspruchungen des
Muskel-Skelett-Systems verbunden. Dies führt häufig zu degenerativen
Veränderungen im Bereich des Muskel-Skelett-Systems, also zu
Abnutzungserscheinungen. Gemeint sind hier z. B. die Kompressionsbelastungen der (lumbalen)
Wirbelsäule bzw. die Belastung der Hüft- und Kniegelenke beim Heben und Tragen
von schweren Lasten oder beim vorgebeugten Arbeiten die Belastungen der
Strukturen des Kniegelenkes bei knienden Tätigkeiten. Im Bereich der oberen
Extremitäten (Arme, Ellenbogen, Hände, Handgelenke) sind die
biomechanischen Beanspruchungen der Sehnen, Sehnenscheiden, Sehnenansätze bzw. der
Nerven im Karpaltunnel im Zusammenhang mit hoch repetitiven kraftvollen
manuellen Arbeitsprozessen bekannt. Die Ursache-Wirkungsbeziehungen zwischen
den unterschiedlichen Formen der hohen biomechanischen Belastungen bei
körperlich schwerer Arbeit und dem Auftreten verschiedener degenerativer
Veränderungen/Erkrankungen im Bereich des Muskel-Skelett-Systems sind seit vielen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10969 (neu)
Jahren bekannt, beschrieben und auch durch neuere Arbeiten bestätigt. Zu
beachten ist, dass die Belastungen durch die verschiedenen Formen körperlich schwerer
Arbeit durch psychosoziale Aspekte der Arbeit modifiziert werden können.
Internationale, europäische oder nationale Normen, die schwere körperliche
Arbeit im Sinne der hohen energetischen Anforderung direkt adressieren, sind nicht
bekannt. Es existiert dagegen eine Reihe von Normen, die die Risikobewertung
und die Gestaltung einzelner Belastungsformen schwerer körperlicher Arbeit
betreffen, wie z. B. dem Heben und Tragen von Lasten. Entsprechend findet dies
auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung in der Europäischen Union und in
Deutschland. Sowohl auf internationaler als auch auf europäischer und nationaler
Ebene existiert eine Vielzahl von normativen Dokumenten (Normen, Richtlinien,
Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften), die direkt oder indirekt die Prävention
von arbeitsbezogenen Muskel-Skelett-Erkrankungen zum Ziel haben.
Übereinkommen der ILO
C127 Höchstzulässige Traglast (28. Juni 1967)
C148 Arbeitsumfeld (Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen)
(20. Juni 1977)
C155 Arbeitsschutz (22. Juni 1981)
C167 Arbeitsschutz im Bauwesen (20. Juni 1988)
C184 Arbeitsschutz in der Landwirtschaft (21. Mai 2001)
Europäische Richtlinien
Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung
von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste
Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher
Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Dritte Einzelrichtlinie
im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
Richtlinie 90/269/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die
Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der
manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine
Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt (Vierte Einzelrichtlinie im
Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte
Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten für Maschinen
Drucksache 19/10969 (neu) – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und
Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische
Einwirkungen (Vibrationen) (16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1
der Richtlinie 89/391/EWG) – Gemeinsame Erklärung des Europäischen
Parlaments und des Rates
Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG
(Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR
Internationale und nationale Normen und Standards zur ergonomischen
Gestaltung und Bewertung körperlicher Arbeit
ISO 11228-1: Ergonomics – Manual Handling – Part 1: Lifting and Carrying
(2003)
ISO/DIS 11228-2: Ergonomics – Manual Handling – Part 2: Pushing and
Pulling (2005);
ISO 11228-3: Ergonomics – Manual Handling – Part 3: Handling of low loads
at high frequency
ISO 11226: Ergonomics – Evaluation of working posture (2000).
EN 614: Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze
EN 614-1: Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze.
Begriffe und allgemeine Leitsätze
EN 614-2: Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze.
Wechselwirkung zwischen der Gestaltung von Maschinen und den
Arbeitsaufgaben
EN 1005: Sicherheit von Maschinen. Menschliche körperliche Leistung
prEN 13921: Persönliche Schutzausrüstung – Ergonomische Grundsätze
EN ISO 12100: Sicherheit von Maschinen. Grundbegriffe, allgemeine
Gestaltungsleitsätze
EN ISO 12100-1: Sicherheit von Maschinen. Grundbegriffe, allgemeine
Gestaltungsleitsätze. Grundsätzliche Terminologie, Methodologie
EN ISO 12100-2: Sicherheit von Maschinen. Grundbegriffe, allgemeine
Gestaltungsleitsätze. Technische Leitsätze
DIN EN 1005-1/A1 2008-04 Sicherheit von Maschinen – Menschliche
körperliche Leistung – Teil 1: Begriffe; Englische Fassung prEN 1005-1:2001/
prA1:2008
DIN EN 1005-1 2002-02 Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche
Leistung – Teil 1: Begriffe; Deutsche Fassung EN 1005-1:2001
DIN EN 1005-2/A1 2008-04 Sicherheit von Maschinen – Menschliche
körperliche Leistung – Teil 2: Manuelle Handhabung von Gegenständen in
Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen; Englische Fassung EN 1005-
2:2003/prA1:2008
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10969 (neu)
DIN EN 1005-2 2003-09 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche
Leistung – Teil 2: Manuelle Handhabung von Gegenständen in Verbindung mit
Maschinen und Maschinenteilen; Deutsche Fassung EN 1005-2:2003
DIN EN 1005-3/A1 2008-04 Sicherheit von Maschinen – Menschliche
körperliche Leistung – Teil 3: Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung;
Englische Fassung EN 1005:2002/prA1:2008
DIN EN 1005-3 2002-05 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche
Leistung – Teil 3: Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung;
Deutsche Fassung EN 1005-3:2002
DIN EN 1005-4/A1 2008-04 Sicherheit von Maschinen – Menschliche
körperliche Leistung – Teil 4: Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei
der Arbeit an Maschinen; Englische Fassung EN 1005-4:2005/prA1:2008
DIN EN 1005-4 2005-08 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche
Leistung – Teil 4: Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der
Arbeit an Maschinen; Deutsche Fassung EN 1005-4:2005
DIN EN 1005-5 2007-05 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche
Leistung – Teil 5: Risikobeurteilung für kurzzyklische Tätigkeiten bei hohen
Handhabungsfrequenzen; Deutsche Fassung EN 1005-5:2007
Die Gestaltung und Reduktion der verschiedenen Aspekte körperlich schwerer
Arbeiten findet in Deutschland in einer ganzen Reihe von Gesetzen und
Regelungen Berücksichtigung. Zu nennen sind hier:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Lastenhandhabungsverordnung (LastHandhabV)
Arbeitszeitverordnung (AZV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
Arbeitsmedizinische Regel 13.2 „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten
körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-
System“)
Die Unfallversicherungsträger haben diese Vorgaben in untergesetzlichen Regeln
zusammengefasst. Zu nennen sind hier vorrangig folgende Schriften der
Unfallversicherungsträger:
DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“
DGUV Information 208-033 (alt 7011) „Belastungen für Rücken und Gelenke
– was geht mich das an?“
Drucksache 19/10969 (neu) – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
DGUV Information 240-460 (alt 504-46) „Handlungsanleitung für die
arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46
„Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen“
7. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung schwere körperliche
Arbeit bei den Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt?
Im ArbSchG wird „körperlich schwere Arbeit“ nicht direkt adressiert. In § 5
Absatz 3 ArbSchG aber auf wesentliche Gefährdungen hingewiesen, die in der Regel
mit körperlich schwerer Arbeit verbunden sind. Dies betrifft die Gestaltung und
die Einrichtung der Arbeitsstätte (Nummer 1) und des Arbeitsplatzes, das
Vorliegen physikalischer Einwirkungen (Nummer 2), die Gestaltung, die Auswahl und
den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Maschinen, Geräten und
Anlagen sowie den Umgang damit (Nummer 3), die Gestaltung von Arbeits- und
Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
(Nummer 4) und die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der
Beschäftigten (Nummer 5). Wie oben bereits erwähnt wird die Wirkung körperlich
schwerer Arbeit auch durch psychische Belastungen bei der Arbeit modifiziert.
Auf diesen Aspekt wird in § 5 Absatz 3 Nummer 6 ArbSchG hingewiesen. Die
Gefährdungsbeurteilung einzelner Aspekte körperlich schwerer Arbeit wird in
spezifischen Rechtsnormen (LastHandhabV, LärmVibrationsArbSchV) direkt
angesprochen. Die ergonomische Gestaltung und die damit verbundene
Bewertung der arbeitsplatzbezogenen Risiken ist im erweiterten Sinne Grundlage einer
ganzen Reihe von Rechtsnormen (siehe Antwort zu Frage 6). Dementsprechend
sind hohe physische Anforderungen seit Jahren grundlegender Bestandteil der
Gefährdungsbeurteilung. Der Bund hat hierfür Screeningtools für den praktischen
Einsatz in den Unternehmen zur Verfügung gestellt (Leitmerkmalmethoden,
www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physische-Belastung/
Leitmerkmalmethode/Leitmerkmalmethode_node.html). Mit diesen Methoden
werden Unternehmen in der Bewertung von Tätigkeiten unterstützt, die das
Heben und Tragen von Lasten, das Ziehen und Schieben von Lasten sowie manuelle
(repetitive) Arbeitsprozesse beinhalten. Diese Screeningtools wurden im Projekt
MEGAPHYS (
www.baua.de/DE/Aufgaben/Forschung/Forschungsprojekte/
f2333.html) (Ditchen und Brandstädt 2015) überarbeitet und validiert und um
neue Tools für die Bewertung von ungünstigen Körperhaltungen, hohen
Körperkräften und Körperfortbewegung ergänzt. Diese neuen und validierten
Screeningtools zur Gefährdungsbeurteilung verschiedener Formen körperlicher Arbeit
werden in diesem Jahr publiziert und zur Anwendung freigegeben. Der Bund arbeitet
in diesem Punkt eng mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (DGUV)
zusammen. Die Unterstützung der Betriebe in der Gefährdungsbeurteilung beim
Vorliegen hoher physischer Anforderungen war und ist außerdem Ziel der
Arbeitsprogramme der ersten und zweiten Periode der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (GDA,
www.gda-portal.de/DE/Home/Home_node.html) bis
2018. Die Reduktion von Belastungen für das Muskel-Skelett-System ist auch als
Ziel für die nächste Periode der GDA 2019-2023 bestätigt. Die Konzeption der
neuen GDA-Periode wird gegenwärtig ausgearbeitet und abgestimmt.
Für die quantitative Beantwortung dieser Frage wurde in erster Linie die GDA-
Betriebsbefragung 2015 herangezogen, in der zwölf Branchengruppen enthalten
sind:
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/10969 (neu)
Zusammenfassung der Branchen zu zwölf Branchengruppen GDA-Betriebsbefragung 2011 und 2015
Branchengruppe Kurzbeschreibung der Branchengruppe und Listung der in der Branchengruppe enthaltenen
Branchen nach NACE bzw. WZ2008
I Nahrungsmittelerzeugung
A (01 - 03) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
C (10 – 12) Nahrungs- und Genussmittel
II Bau, Energie, Abfall
B (05 -09) Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
D (35) Energieversorgung
E (36 – 39) Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
F (41 – 43) Baugewerbe
III Produktionsgüter
C (19 – 22) Chemie
C (23 – 24) Metallerzeugung
IV Investitions- und Gebrauchsgüter
C (25, 26, 27, 31) Metall-, Elektro- und Holzindustrie
C (28 – 30) Maschinen- und Fahrzeugbau
C (32) sonstiges verarbeitendes Gewerbe
C (33) Reparatur, Instandhaltung
V Verbrauchsgüterproduktion, Kfz-Reparatur und Großhandel
C (13 – 18) Verbrauchsgüterherstellung
G (45) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz
G (46) Großhandel
VI Verkehr und Lagerei
H (49 -53)
VII Einzelhandel und Gastgewerbe
G (47) Einzelhandel
I (55 – 56) Gastgewerbe
VIII Kommunikations-, Finanz- und sonstige Dienstleistungen
J (58 -63) Information und Kommunikation
K (64 – 66) Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
R (90 -93) Kunst, Unterhaltung und Erholung
S (94 -96) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
IX Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen
L (68) Grundstücks- und Wohnungswesen
M (69 -75) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
nur 2011: N (77-82): Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
X Erziehung und Unterricht
P (85)
XI Gesundheits- und Sozialwesen
Q (86 -88)
XII Öffentliche Verwaltung
O (84)
Drucksache 19/10969 (neu) – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Über die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragungen liegen Informationen über die
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Berücksichtigung schwerer
körperlicher Belastungen für das Jahr 2015 vor. In den Jahren 2011 und 2015
wurden alle Betriebe gefragt, ob an ihren Arbeitsplätzen
Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden. Im Jahr 2015 wurden nur Betriebe, die dies bejaht
haben danach gefragt, welche der folgenden Gefährdungsarten (sechs
Gefährdungsarten darunter schwere körperliche Belastungen) sie bei der
Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt haben. Im Jahr 2011 wurden die Betriebe nicht im
Zusammenhang mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zu schweren
körperlichen Belastungen befragt. Alle Betriebe wurden im Jahr 2011 unabhängig
der Häufigkeit möglicher Belastungen und Gefährdungen in ihrem Betrieb
befragt.
Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung schwerer körperliche Belastungen nach
Branchengruppen in %
Gesamt
n =
6500
I
n =
263
II
n =
763
III
n =
73
IV
n =
336
V
n =
609
VI
n =
259
VII
n =
1251
VIII
n =
839
IX
n =
1158
X
n =
187
XI
n =
676
XII
n =
85
Betriebe mit
Gefährdungsbeurteilung (GB)
(Basis alle Betriebe)
52 50 63 77 74 56 67 50 37 39 63 58 84
Betriebe mit GB schwere
körperliche Belastungen
(Basis alle Betriebe)
35 38 55 73 58 44 53 31 15 22 26 36 62
GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung
8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten, die der körperlichen Anforderung „Arbeiten im Stehen“ in den Jahren
2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren im Vergleich zu allen Beschäftigten
(bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie
Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)?
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 11
Für die folgenden Fragen wurden die Daten der BIBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragung 2006, 2012 und 2018 ausgewertet. Diese Befragung liefert Daten von ca.
20 000 Erwerbstätigen (2006: 20 000, 2012: 20 036, 2018: 20 012) zu
verschiedenen relevanten Aspekten der Arbeitswelt, u. a. zu körperlichen
Arbeitsbedingungen. In den aufgeführten Tabellen wird jeweils in Prozent angegeben, wie
viele der Befragten angegeben haben, „häufig“ von einer spezifischen
körperlichen Arbeitsbedingung betroffen zu sein. Die Angaben erfolgen differenziert
nach Ländern, Branchen sowie nach Geschlecht und Wochenarbeitszeit
(Teil-/Vollzeit). Bei den Auswertungen nach Ländern ist für die Interpretation der
Ergebnisse die unterschiedliche Branchenverteilung der jeweiligen Bundesländer
zu berücksichtigen.
Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung zeigen, dass 2018
insgesamt 53,5 Prozent der Befragten häufig im Stehen gearbeitet haben. Ähnliche
Angaben zeigen sich für das Jahr 2012 (54,4 Prozent) und das Jahr 2006
(56,4 Prozent; siehe Tabelle 8.1).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/10969 (neu)
Tab. 8.1: Häufig Arbeit im Stehen nach Bundesländern (%)
Bundesland des Wohnortes
Häufig Arbeit im Stehen
2018 2012 2006
Baden-Württemberg 52,2 53,4 55,6
Bayern 55,3 56,2 57,4
Berlin 42,7 46,7 57,3
Brandenburg 56,7 61,1 58,7
Bremen 50,3 62,4 53,6
Hamburg 43,5 41,3 47,9
Hessen 47,0 48,6 51,4
Mecklenburg-Vorpommern 61,1 64,7 60,8
Niedersachsen 56,0 54,6 58,4
Nordrhein-Westfalen 52,5 53,2 54,0
Rheinland-Pfalz 53,7 55,7 55,7
Saarland 53,9 53,7 58,1
Sachsen 58,6 58,8 61,0
Sachsen-Anhalt 63,2 59,4 61,7
Schleswig-Holstein 59,9 54,9 55,9
Thüringen 56,7 61,1 66,7
Gesamt 53,5 54,4 56,4
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006
Die Auswertungen in Tabelle 8.1 zeigen, dass im Jahr 2018 in Sachsen-Anhalt
(63,2 Prozent) die meisten Erwerbstätigen angegeben haben, häufig im Stehen zu
arbeiten, während in Berlin (42,7 Prozent) am seltensten von allen Ländern davon
berichtet wurde. Dieses Bild verändert sich jedoch über die verschiedenen
Erhebungszeitpunkte. Beispielsweise berichteten im Jahr 2006 in Thüringen die
meisten Beschäftigten häufig im Stehen zu arbeiten.
Drucksache 19/10969 (neu) – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Tab. 8.2: Häufig Arbeit im Stehen nach Wirtschaftszweigen (%)
Wirtschaftszweig. A-Q (WZ 2003)1
Häufig Arbeit im Stehen
2018 2012 2006
A Land- und Forstwirtschaft 81,5 79,6 77,5
D Verarbeitendes Gewerbe 55,3 58,5 59,0
E Energie -und Wasserversorgung 34,8 31,1 44,3
F Baugewerbe 75,5 71,3 74,9
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern 67,3 68,1 69,7
H Gastgewerbe 90,9 90,4 90,4
I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 36,5 36,2 39,0
J Kredit und Versicherungsgewerbe 12,6 10,3 11,5
K Immobilien, Vermietung, DL hptsl. für Unternehmen 28,1 25,0 26,3
L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 23,8 26,7 31,1
M Erziehung und Unterricht 65,1 70,5 76,7
N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 68,4 64,7 69,0
O Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten
Dienstleistungen 50,3 50,6 53,0
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006, 1 C, B, P und Q entfallen aufgrund zu kleiner Fallzahlen
Über alle Erhebungszeitpunkte hinweg verdeutlichen die Zahlen in Tabelle 8.2,
dass im Gastgewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe das
häufige Arbeiten im Stehen am stärksten verbreitet ist. Im Kredit und
Versicherungsgewerbe sind die Erwerbstätigen am seltensten von dieser körperlichen
Arbeitsbedingung betroffen.
Tab. 8.3: Häufig Arbeit im Stehen nach Geschlecht und Wochenarbeitszeit
(Teilzeit/Vollzeit) (%)
Teilzeit unter 35
Stunden / Vollzeit
Häufig Arbeiten im Stehen
Männer Frauen Gesamt
2018 2012 2006 2018 2012 2006 2018 2012 2006
Teilzeit 54,3 52,4 55,4 54,4 57,2 58,4 54,4 56,4 57,9
Vollzeit 55,2 56,4 57,7 49,2 48,6 52,1 53,1 53,8 55,9
Gesamt 55,1 56,1 57,5 51,5 52,4 55,1 53,5 54,4 56,4
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006
Männer in Vollzeit berichten im Jahr 2018 mit 55,2 Prozent am häufigsten vom
Arbeiten im Stehen, am seltensten Arbeiten Frauen in Vollzeit häufig im Stehen
(49,2 Prozent). In den Jahren 2012 und 2006 gaben Frauen in Teilzeit dies noch
am häufigsten an (siehe Tabelle 8.3).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/10969 (neu)
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten, die der körperlichen Anforderung „schwer Heben und Tragen“ in den
Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren im Vergleich zu allen
Beschäftigten (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie
Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)?
22,6 Prozent der Befragten berichteten für das Jahr 2018, dass sie häufig bei der
Arbeit schwere Lasten heben oder tragen mussten, im Jahr 2012 waren es
22,3 Prozent und im Jahr 2006 22,8 Prozent (siehe Tabelle 9.1).
Tab. 9.1: Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten nach Bundesländern (%)
Bundesland des Wohnortes
Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten
2018 2012 2006
Baden-Württemberg 20,5 21,8 21,6
Bayern 23,3 21,1 22,8
Berlin 17,9 18,2 20,9
Brandenburg 22,0 27,6 24,9
Bremen * * *
Hamburg 14,0 20,8 18,7
Hessen 21,8 21,7 21,6
Mecklenburg-Vorpommern 31,9 30,4 23,6
Niedersachsen 22,6 20,7 21,0
Nordrhein-Westfalen 22,4 21,9 22,4
Rheinland-Pfalz 21,4 24,1 21,3
Saarland * 20,1 24,7
Sachsen 26,9 27,1 26,7
Sachsen-Anhalt 28,2 29,3 30,8
Schleswig-Holstein 26,8 21,6 23,5
Thüringen 27,3 23,8 27,5
Gesamt 22,6 22,3 22,8
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006, * Fallzahlen <50
Im Jahr 2018 waren Erwerbstätige in Mecklenburg-Vorpommern am stärksten
durch häufiges Heben oder Tragen betroffen (31,9 Prozent). Hamburger
berichten dahingegen am seltensten von dieser körperlichen Arbeitsbedingung
(14,0 Prozent), gefolgt von Berlinern (17,9 Prozent; siehe Tabelle 9.1).
Drucksache 19/10969 (neu) – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Tab. 9.2: Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten nach Wirtschaftszweigen (%)
Wirtschaftszweig. A-Q (WZ 2003)1
Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten
2018 2012 2006
A Land- und Forstwirtschaft 53,8 52,0 48,0
D Verarbeitendes Gewerbe 21,7 21,3 21,9
E Energie -und Wasserversorgung * * *
F Baugewerbe 54,2 49,2 54,0
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern 27,4 26,9 28,9
H Gastgewerbe 31,9 28,9 25,9
I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 23,7 23,2 23,6
J Kredit und Versicherungsgewerbe * * *
K Immobilien, Vermietung, DL hptsl. für Unternehmen 6,3 5,5 7,4
L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 8,0 8,3 8,9
M Erziehung und Unterricht 9,4 12,4 10,6
N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 34,3 34,0 35,0
O Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten
Dienstleistungen 19,5 18,5 16,4
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006, 1 C, B, P und Q entfallen aufgrund zu kleiner Fallzahlen,
* Fallzahlen <50
Das Baugewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft sind in allen drei
Erhebungen um die 50 Prozent am stärksten durch das häufige Heben/Tragen von
schweren Lasten geprägt. Die Wirtschaftszweige „Immobilien, Vermietung,
Dienstleistung hauptsächlich für Unternehmen“ sowie „Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung, Sozialversicherung“ weisen nur einen kleinen Anteil von Beschäftigten mit
dieser körperlichen Arbeitsbedingung auf (2018: 6,3 Prozent bzw. 8 Prozent;
siehe Tabelle 9.2).
Tab. 9.3: Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten nach Geschlecht und Wochenarbeitszeit (Teilzeit/Vollzeit) (%)
Teilzeit unter 35 Stunden /
Vollzeit
Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten
Männer Frauen Gesamt
2018 2012 2006 2018 2012 2006 2018 2012 2006
Teilzeit 18,5 14,3 21,1 18,4 20,2 18,1 18,4 19,2 18,6
Vollzeit 25,8 24,1 25,5 20,8 21,8 21,3 24,1 23,3 24,2
Gesamt 25,0 23,3 25,1 19,7 21,1 19,8 22,6 22,3 22,8
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006
Insgesamt berichten vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer häufiger vom
Heben/Tragen schwerer Lasten als Teilzeitbeschäftigte. Des Weiteren ist das häufige
Heben/Tragen schwerer Lasten bei der Arbeit bei den Männern in Vollzeit stärker
verbreitet als bei vollzeitbeschäftigten Frauen und Erwerbstätigen (ungeachtet
des Geschlechts) in Teilzeit (siehe Tabelle 9.3).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/10969 (neu)
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten, die der körperlichen Anforderung „Arbeiten mit den Händen“ in den
Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren im Vergleich zu allen
Beschäftigten (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie
Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)?
Für die Beantwortung der Frage stehen nur Daten für die Jahre 2012 und 2018
zur Verfügung. In der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2006 wurden noch
keine Angaben zu „Arbeiten mit den Händen“ erhoben. Im Jahr 2018 waren
38,7 Prozent der Befragten häufig der Anforderung „Arbeiten mit den Händen“
ausgesetzt, im Jahr 2012 waren dies noch 41,8 Prozent (siehe Tabelle 10.1).
Tab. 10.1: Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) nach Bundesländern
(%)
Bundesland des Wohnortes
Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft /
hohe Geschicklichkeit / schnelle
Abfolge)
2018 2012
Baden-Württemberg 36,4 39,5
Bayern 39,3 42,0
Berlin 31,9 40,3
Brandenburg 41,1 50,3
Bremen 44,8 40,1
Hamburg 32,1 38,2
Hessen 34,9 37,9
Mecklenburg-Vorpommern 49,5 50,8
Niedersachsen 40,5 40,2
Nordrhein-Westfalen 37,2 40,3
Rheinland-Pfalz 40,4 42,8
Saarland 43,5 39,5
Sachsen 44,1 47,5
Sachsen-Anhalt 49,2 48,3
Schleswig-Holstein 39,2 41,0
Thüringen 43,8 53,2
Gesamt 38,7 41,8
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 und 2012
Tabelle 10.1 zeigt, dass sowohl im Jahr 2012 als auch im Jahr 2018 Erwerbstätige
in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten vom Arbeiten mit den Händen
berichten. Im Jahr 2018 waren in Hamburg und im Jahr 2012 in Hessen – dicht
gefolgt von Hamburg – am wenigsten Beschäftigte – im Vergleich zu allen
Ländern – dieser körperlichen Anforderung ausgesetzt.
Drucksache 19/10969 (neu) – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Tab. 10.2: Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) nach
Wirtschaftszweigen (%)
Wirtschaftszweig. A-Q (WZ 2003)1
Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft /
hohe Geschicklichkeit / schnelle
Abfolge)
2018 2012
A Land- und Forstwirtschaft 65,7 65,6
D Verarbeitendes Gewerbe 43,9 47,1
E Energie -und Wasserversorgung * 29,4
F Baugewerbe 63,9 61,9
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern 40,5 44,2
H Gastgewerbe 60,3 69,3
I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 38,6 40,2
J Kredit und Versicherungsgewerbe 12,5 12,9
K Immobilien, Vermietung, DL hptsl. für Unternehmen 22,0 23,6
L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 20,0 19,2
M Erziehung und Unterricht 17,8 22,7
N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 49,2 55,2
O Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten
Dienstleistungen 40,0 43,5
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 und 2012, 1 C, B, P und Q entfallen aufgrund zu kleiner Fallzahlen, * Fallzahlen <50
Im Jahr 2018 wurde in der Land- und Forstwirtschaft am häufigsten von dem
Arbeiten mit den Händen, die große Kraft/hohe Geschicklichkeit/schnelle
Abfolge bedeutet, berichtet (65,7 Prozent). Im Jahr 2012 kam diese körperliche
Arbeitsbedingung noch am häufigsten in der Gastronomie vor (69,3 Prozent),
allerdings ist dieser Wirtschaftszweig im Jahr 2018 mit 60,3 Prozent immer noch stark
von dieser körperlichen Arbeitsbedingung betroffen (siehe Tabelle 10.2).
Tab. 10.3: Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) nach Geschlecht
und Wochenarbeitszeit (Teilzeit/Vollzeit) (%)
Teilzeit unter 35
Stunden / Vollzeit
Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge)
Männer Frauen Gesamt
2018 2012 2018 2012 2018 2012
Teilzeit 32,2 34,6 37,4 41,1 36,2 40,0
Vollzeit 41,4 43,5 36,2 40,5 39,6 42,5
Gesamt 40,4 42,8 36,8 40,8 38,7 41,9
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 und 2012
Vollzeitbeschäftigte und Männer sind häufiger der Anforderung „Arbeiten mit
den Händen“ ausgesetzt als Teilzeitbeschäftigte bzw. Frauen. Bei den Frauen sind
die Teilzeitbeschäftigten häufiger von dieser Anforderung betroffen als die
Vollzeitbeschäftigten (siehe Tabelle 10.3).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/10969 (neu)
11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten, die der körperlichen Anforderung „Arbeiten in Zwangshaltungen“ in
den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren im Vergleich zu allen
Beschäftigten (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie
Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)?
In den Jahren 2018 und 2012 lag der Anteil der Beschäftigten, die Arbeiten in
Zwangshaltungen verrichteten, bei 16,6 Prozent. Im Jahr 2006 berichteten mit
14,3 Prozent etwas weniger Beschäftigte, häufig von dieser Arbeitsbedingung
betroffen zu sein (siehe Tabelle 11.1).
Tab. 11.1: Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt, hockend, kniend oder über Kopf) nach Bundesländern
(%)
Bundesland des Wohnortes
Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt,
hockend, kniend oder über Kopf)
2018 2012 2006
Baden-Württemberg 14,4 15,2 12,9
Bayern 16,3 17,3 12,8
Berlin 16,6 14,8 15,6
Brandenburg 14,9 21,4 18,6
Bremen * * *
Hamburg 14,1 13,6 12,5
Hessen 14,1 14,2 12,4
Mecklenburg-Vorpommern 26,1 22,5 16,9
Niedersachsen 17,0 15,2 14,1
Nordrhein-Westfalen 16,4 16,5 15,2
Rheinland-Pfalz 17,5 17,8 15,3
Saarland * * *
Sachsen 19,7 17,2 13,5
Sachsen-Anhalt 18,4 21,9 19,5
Schleswig-Holstein 21,9 15,3 13,4
Thüringen 20,4 19,3 15,4
Gesamt 16,6 16,6 14,3
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006; * Fallzahlen <50
Tabelle 11.1 zeigt, dass sich in den Jahren 2018 und 2012 die meisten
Erwerbstätigen, die von häufigem Arbeiten unter Zwangshaltung berichteten, in
Mecklenburg-Vorpommern finden lassen. Im Jahr 2006 waren Beschäftigte in Sachsen-
Anhalt am stärksten von häufigem Arbeiten unter Zwangshaltung betroffen.
Drucksache 19/10969 (neu) – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Tab. 11.2: Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt, hockend, kniend oder über Kopf) nach
Wirtschaftszweigen (%)
Wirtschaftszweig. A-Q (WZ 2003)1
Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt,
hockend, kniend oder über Kopf)
2018 2012 2006
A Land- und Forstwirtschaft 34,4 34,7 28,1
D Verarbeitendes Gewerbe 13,3 14,3 13,2
E Energie -und Wasserversorgung * * *
F Baugewerbe 49,1 45,0 41,5
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 20,4 18,5 14,7
H Gastgewerbe * * *
I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 11,0 12,2 9,0
J Kredit und Versicherungsgewerbe * * *
K Immobilien, Vermietung, DL hptsl. für Unternehmen 7,9 8,2 8,0
L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 5,2 7,7 6,8
M Erziehung und Unterricht 13,9 15,7 11,3
N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 25,6 23,1 20,4
O Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten
Dienstleistungen 14,8 15,6 10,9
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006; 1 C, B, P und Q entfallen aufgrund zu kleiner Fallzahlen,
* Fallzahlen <50
In den Jahren 2018, 2012 und 2006 berichten Beschäftigte im Baugewerbe am
häufigsten vom Arbeiten unter Zwangshaltung. Dabei lässt sich beobachten, dass
es von 2006 bis 2018 eine Zunahme dieser körperlichen Arbeitsbedingung von
41,5 Prozent auf 49,1 Prozent gegeben hat. Auch in anderen Branchen lässt sich
eine Zunahme beobachten (z. B. Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern oder Gesundheits-, Veterinär- und
Sozialwesen; siehe Tabelle 11.2).
Tab. 11.3: Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt, hockend, kniend oder über Kopf) nach Geschlecht und
Wochenarbeitszeit (Teilzeit/Vollzeit) (%)
Teilzeit unter 35 Stunden /
Vollzeit
Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt, hockend, kniend oder über
Kopf)
Männer Frauen Gesamt
2018 2012 2006 2018 2012 2006 2018 2012 2006
Teilzeit 14,0 8,0 12,6 15,7 14,9 12,3 15,3 13,6 12,4
Vollzeit 18,5 19,2 16,6 14,4 14,1 11,3 17,1 17,5 14,9
Gesamt 18,0 18,4 16,2 15,0 14,4 11,8 16,6 16,6 14,3
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/10969 (neu)
Das häufige Arbeiten in Zwangshaltung ist am stärksten bei vollzeitbeschäftigten
Männern verbreitet (2018: 18,5 Prozent) und am seltensten bei
teilzeitbeschäftigten Männern (2018: 14 Prozent). Im Jahr 2006 zeigt sich, dass
vollzeitbeschäftigte Frauen am seltensten von dieser körperlichen Arbeitsbedingung berichten.
Insgesamt berichten Vollzeitbeschäftigte und Männer öfter vom häufigen
Arbeiten unter Zwangshaltungen als Teilzeitbeschäftigte und Frauen (siehe
Tabelle 11.3).
12. Wie viele Personen sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen
vorzeitig in die Rente eingetreten, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich
zu den Jahren 1996, 2006 und 2012 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl
in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Renteneintritten darstellen,
bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?
Die erfragten Daten finden sich in den nachfolgenden Tabellen:
Drucksache 19/10969 (neu) – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/10969 (neu)
13. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016,
2017 und 2018 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch Muskel-
Skelett-Erkrankungen verursacht wurden, und wie stellen sich diese Werte im
Vergleich zu den Jahren 1996, 2006 und 2012 dar (bitte für die einzelnen
Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)?
14. Liegen der Bundesregierung Zahlen zu den gesamtgesellschaftlichen Kosten
vor, und wenn nein, warum werden hierzu keine Daten erhoben (bitte
begründen), und inwiefern liegen der Bundesregierung volkswirtschaftliche
Kostenschätzungen auf Grundlage von Arbeitsunfähigkeitsdaten für die
Jahre 1996, 2006, 2016, 2017 und 2018 vor (bitte für die einzelnen Jahre
nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den vorliegenden Daten können volkswirtschaftliche Kostenschätzungen
vorgenommen werden, die allerdings nicht nach direkten/indirekten Kosten
unterschieden werden können.
Die Summe der aufgrund von Arbeitsunfähigkeitstagen geschätzten
Produktionsausfallkosten und Bruttowertschöpfungsausfälle liegt 2016/2017 mehr als
doppelt so hoch wie 2006. Da dabei Preissteigerungen die Anzahl der Erwerbstätigen
und andere Faktoren berücksichtigt werden müssten, werden diese Zahlen ins
Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen gesetzt. Auch hier zeigt sich eine
deutliche Steigerung (etwa + 50 Prozent, vgl. Tab. 14.1).
Der Anstieg 2016/2017 gegenüber 2006 bei Muskel-Skelett-Erkrankungen
bewegt sich dabei etwa im Durchschnitt.
Drucksache 19/10969 (neu) – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Tab. 14.1: Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach Diagnosegruppen 2006, 2016 und
2017
Ja
hr
ICD 10 Diagnosegruppe Produktions- ausfallkosten
Ausfall an
Bruttowertschöpfung
Milliarden
€
vom
Bruttonationaleinkommen
in %
Milliarden €
vom
Bruttonationaleinkommen
in %
20
06
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 3,8 0,2 6,9 0 3
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,3 0,1 4,1 0,2
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 4,5 0,2 8,2 0,4
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 2,3 0,1 4,2 0,2
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 8,5 0,4 15,4 0,7
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 4,8 0,2 8,7 0,4
alle anderen Übrige Krankheiten 9,7 0,4 17,5 0,8
I - XXI Alle Diagnosegruppen 36,0 1,6 65,0 2,8
20
16
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 12,2 0,4 21,5 0,7
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 3,9 0,1 7,0 0,2
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 10,2 0,3 18,0 0,6
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 3,9 0,1 6,9 0,2
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 17,2 0,5 30,4 1,0
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 7,8 0,2 13,8 0,4
alle anderen Übrige Krankheiten 20,0 0,6 35,5 1,1
I - XXI Alle Diagnosegruppen 75,2 2,4 133,1 4,2
20
17
F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 12,2 0,4 21,7 0,7
I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 3,9 0,1 6,9 0,2
J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 10,6 0,3 18,8 0,6
K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 3,8 0,1 6,8 0,2
M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 17,2 0,5 30,5 0,9
S00 - T98,
V01 - X59
Verletzungen, Vergiftungen und
Unfälle 8,0 0,2 14,2 0,4
alle anderen Übrige Krankheiten 20,6 0,6 36,6 1,1
I - XXI Alle Diagnosegruppen 76,4 2,3 135,5 4,1
Quelle: Tab. 10 aus SuGA 2006, Tab. 10 aus 2016, Tab. D 2 aus 2017; verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der
BAuA
Rundungsfehler möglich
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/10969 (neu)
15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des WIdO (bit.do/impuls1512),
dass bestimmte Erkrankungen bei körperlich belastenden Tätigkeiten
besonders häufig auftreten, und was tut die Bundesregierung, um die betroffenen
Beschäftigten zu schützen (bitte begründen)?
Bei erhöhten Belastungen kann es zur Überforderung der Muskulatur mit der
Folge kurz- oder langfristiger Beschwerden kommen. Auch an weiteren
Strukturen des Körpers (Knochen, Gelenkknorpel und andere Gelenkstrukturen,
Bandscheiben, Sehnen und Sehnenansätze, Bänder) können hohe mechanische
Belastungen Überbeanspruchungen bewirken. Erhöhte körperliche Belastungen sind
oft verbunden mit Schmerzen, Beschwerden und funktionellen Einschränkungen
am Bewegungsapparat als unspezifische und individuell unterschiedlich stark
ausgeprägte Merkmale der Über- und Fehl-belastungen. Kurzzeitig einwirkende
erhöhte körperliche Belastungen führen vorrangig zur Muskelermüdung. Von der
Ermüdung durch schwere Ganzkörperarbeit sind zusätzlich das Herz-Kreislauf-
System sowie das Atmungssystem betroffen. Als langfristige Folgen wesentlich
erhöhter körperlicher Belastungen können bei großen Kräften, bei langer Dauer
und bei häufiger Wiederholung der Belastungen degenerative Veränderungen der
Wirbelsäule sowie der Gelenke (z. B. Gelenk- und Meniskusschäden) und der
Muskeln, Sehnen und Bänder (z. B. Sehnenscheidenentzündungen) verursacht
oder verstärkt werden. Einzelne Belastungsarten bewirken unterschiedliche
Beanspruchungen:
a) Manuelle Lastenhandhabungen können bei hoher Belastung zur Ermüdung der
direkt belasteten Muskulatur, zur allgemeinen körperlichen Ermüdung sowie zu
Beschwerden und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems führen. Manuelle
Lastenhandhabungen können unter bestimmten Voraussetzungen zu
Berufskrankheiten (siehe Berufskrankheitenverordnung BK 2108, BK 2109) führen.
b) Repetitive manuelle Tätigkeiten belasten durch gleichförmige oder weitgehend
ähnliche und häufig wiederholte Arbeitszyklen die Muskeln und Sehnen der
Hände und Arme. Wesentlich erhöhte repetitive Belastungen können zu
Überlastungen der Gelenke, Muskeln, Sehnenansätze und Sehnen an Hand und Unterarm
führen, wenn die Belastungshöhe und die Kraftentwicklung zwischen den
aufeinanderfolgenden Handlungszyklen nicht genügend Zeit zur ausreichenden
Durchblutung lässt und deshalb wirksame Erholungspausen fehlen. Dauert die
Belastung an, können überlastungsbedingte und degenerative Erkrankungen der
oberen Extremitäten ausgelöst oder verstärkt werden. Dazu zählen Erkrankungen
der Sehnen, Sehnenscheiden und Sehnenansätze (z. B. Epicondylitis),
Kompressionssyndrome der Nerven (z. B. Karpaltunnelsyndrom), Schmerzsyndrome des
Nackens (z. B. Zervikalsyndrom), degenerative Erkrankungen der Schulter (z. B.
Rotatorenmanschettensyndrom) und degenerative Gelenkveränderungen
(Arthrosen der Handgelenke). Repetitive manuelle Tätigkeiten können unter
bestimmten Voraussetzungen zu Berufskrankheiten (siehe Berufskrankheitenverordnung
BK 2101, BK 2105, BK 2106 sowie Karpaltunnelsyndrom und Hypothenar-
Hammer-Syndrom) führen.
c) Erzwungene Körperhaltungen führen zu hohen statischen
Muskelbeanspruchungen ohne ausreichende Durchblutung der Muskulatur und deshalb zum
Energiemangel in den belasteten Muskeln. Mögliche Folgen sind Muskelermüdung
und schmerzhafte Muskelverspannungen in Rücken, Armen oder Beinen mit
Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Das Arbeiten in langdauernder
Rumpfbeugehaltung führt zu hohen Belastungen des Rückens. Tätigkeiten mit erzwungenen
Körperhaltungen können unter bestimmten Voraussetzungen zu
Berufskrankheiten (siehe Berufskrankheitenverordnung (BK 2102, BK 2105, BK 2108, BK
2112) führen.
Drucksache 19/10969 (neu) – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
In Berufsgruppen, in denen häufig und hohe physische Anforderung von den
Beschäftigten zu bewältigen sind, findet man im Vergleich z. B. zu
Verwaltungsberufen deutlich höhere Risiken für das Auftreten von Arbeitsunfähigkeitsfällen und
-tagen allgemein und mit Bezug zu Muskel-Skelett-Erkrankungen. Besonders
betroffen sind Berufe in der Produktion, der Landwirtschaft, im Bauwesen und im
Dienstleistungsbereich (u. a. in der Pflege).
Wie bereits in der Antwort zu Frage 6 erwähnt, findet in Deutschland die
Gestaltung und Reduktion der verschiedenen Aspekte körperlich schwerer Arbeit in
einer ganzen Reihe von Gesetzen und Regelungen Berücksichtigung. Zu nennen
sind hier u. a. folgende Quellen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Lastenhandhabungsverordnung (LastHandhabV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
Die Unfallversicherungsträger haben diese Vorgaben in untergesetzlichen Regeln
zusammengefasst.
Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wird von Seiten der
Bundesregierung in unterschiedlicher Weise unterstützt und gefördert:
Physische Belastungen sind Thema im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfA-
Med,
www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfA
Med/Ausschuss-fuer-Arbeitsmedizin_node.html). Es wurde erreicht, dass
Beschäftigte, die wesentlich erhöhten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems
ausgesetzt sind, arbeitsmedizinische Vorsorge von Seiten des Arbeitgebers
angeboten werden muss. Der Anhang der ArbMedVV wurde entsprechend
ergänzt. Die Arbeitsmedizinische Regel 13.2 „Tätigkeiten mit wesentlich
erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-
Skelett-System“ wurde erstellt.
Wie bereits oben erwähnt, beteiligt sich der Bund an der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA,
www.gda-portal.de). Die
Gefährdungsbeurteilung beim Vorliegen hoher physischer Anforderungen und die
Verbesserung der Prävention der Folgen hoher physischer Anforderungen war und ist
Ziel der Arbeitsprogramme der ersten und zweiten Periode der GDA bis 2018.
Die Reduktion von Belastungen für das Muskel-Skelett-System ist auch als
Ziel für die nächste Periode der GDA 2019-2023 bestätigt. Die Konzeption der
neuen GDA-Periode wird gegenwärtig ausgearbeitet und abgestimmt.
Die Prävention der Folgen hoher physischer Belastungen in besonders
betroffenen Beschäftigtengruppen (z. B. Pflegepersonal) war und ist Gegenstand
diverser Projekte im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA,
www.inqa.de).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/10969 (neu)
Der Bund beteiligt sich an Kampagnen zur Prävention arbeitsbedingter
Muskel-Skelett-Erkrankungen. Zu verweisen ist beispielsweise auf die Kampagne
der europäischen Arbeitsschutzbehörde (EU-OSHA) 2020-2022, die
gegenwärtig vorbereitet wird.
Im Ärztlichen Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ des BMAS
(ÄSVB,
www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfall
versicherung/der-aerztliche-sachverstaendigenbeirat-berufskrankheiten.html)
wird derzeit geprüft, ob über die o. a. genannten Berufskrankheiten hinaus
weitere Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems durch hohe physische
Belastungen (z. B Arthrose des Hüftgelenks durch Heben und Tragen schwerer
Lasten, Muskel-Skelett-Erkrankungen der Schulter (Läsion der
Rotatorenmanschette) für eine Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung empfohlen
werden.
Der Bund und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin forscht
(
www.baua.de/DE/Themen/Arbeit-und-Gesundheit/Muskel-Skelett-
Erkrankungen/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?nn=8631972)
zur Epidemiologie und Ätiologie, ergonomischen Gestaltung (
www.baua.de/
DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Neue-Technologien-und-Arbeitsformen/
Digitale-Ergonomie/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.
html?nn=8701974), Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Prävention im
Zusammenhang mit hohen physischen Belastungen. Hervorzuheben ist hier
das Projekt F2333 (MEGAPHYS,
www.baua.de/DE/Aufgaben/Forschung/
Forschungsprojekte/f2333.html), über das neue und validierte Screeningtools
zur Gefährdungsbeurteilung bei physischen Belastungen bereitgestellt werden.
16. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte, die körperlich
arbeiten, in einem höheren Maße gefährdet, Arbeitsunfälle zu erleiden als
Beschäftigte, die nicht körperlich arbeiten (bitte begründen)?
17. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte, die körperlich
arbeiten, in einem höheren Maße gefährdet eine Berufskrankheit zu entwickeln,
als Beschäftigte, die nicht körperlich arbeiten (bitte begründen)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Nach Aussage der
DGUV liegen für das Merkmal „körperliche Arbeit“ keine statistischen
Auswertemöglichkeiten vor.
18. Was tut die Bundesregierung und ihr nachgeordnete Behörden, wie die
BAuA, um zu verhindern, dass Beschäftigte durch körperliche Arbeit krank
werden?
Die BAuA orientiert sich bei der Bewertung und Gestaltung von Arbeit an dem
im Arbeitsschutzgesetz und anderen einschlägigen Gesetzen sowie ihrem
Errichtungserlass verankerten Leitgedanken einer menschengerechten Arbeit:
Entsprechend der Definition der Arbeitswissenschaft versteht sie darunter eine
Arbeitsgestaltung, die Schädigungslosigkeit, Ausführbarkeit, Beeinträchtigungsfreiheit
sowie Gesundheits- und Persönlichkeitsförderlichkeit sicherstellt und
angemessene soziale Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Eine wichtige Funktion der BAuA besteht darin, eine systematische Brücke
zwischen der Wissensgenerierung und der Wissensnutzung zu schlagen. Von
wesentlicher Bedeutung beim Praxistransfer ist die adressatengerechte Aufbereitung,
Drucksache 19/10969 (neu) – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Bereitstellung und Vermittlung von arbeitsschutzbezogenen Erkenntnissen,
Informationen und Praxishilfen. Hierfür nutzt die BAuA dem jeweiligen Bedarf
angepasste Mittel und Wege, wie z. B. Publikationen unterschiedlicher Formate,
Veranstaltungen, Auskunftssysteme und Transfernetzwerke. Hier engagiert sich
die BAuA seit vielen Jahren insbesondere im Rahmen der Initiative Neue Qualität
der Arbeit (INQA), um Unternehmen und Multiplikatoren Hilfestellungen zur
Gestaltung von menschengerechter Arbeit an die Hand zu geben.
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass in
Deutschland Arbeitsschutzkontrollen nicht in ausreichendem Maße durchgeführt
werden, um Beschäftigte wirksam vor arbeitsbezogenen
Gesundheitsgefahren zu schützen (bitte begründen)?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass in
Deutschland mit einer staatlichen Aufsichtsperson für 14 000
Beschäftigte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7218), die Vorgaben des ILO-
Übereinkommens 81 verfehlt werden, die eine staatliche Aufsichtsperson für
10 000 Beschäftigte vorsehen (vgl.
https://t1p.de/rq5b)?
b) Was tut die Bundesregierung dafür, die Bundesländer zu unterstützen,
dass in Deutschland flächendeckend und wirksam
Arbeitsschutzkontrollen durchgeführt werden?
Der ILO Schlüssel ist nicht Bestandteil des ILO Übereinkommens 81. Es handelt
sich dabei um einen Richtwert für industrielle Marktwirtschaften. Die Länder
selbst nehmen in ihrer LASI-Veröffentlichung 1 (LV 1) diesen Schlüssel als
Benchmark für die Personal-ausstattung der staatlichen Arbeitsschutzbehörden.
Die Anzahl der Aufsichtsbeamten mit Arbeitsschutzaufgaben je 10 000 Betriebe
ist in den Bundesländern unterschiedlich. In der Mehrheit der Bundesländer wird
das ILO-Benchmark nicht erreicht.
Das BMAS wirkt im Rahmen der GDA und darüber hinaus mit den Ländern
darauf hin, die Arbeitsschutzaufsicht weiter zu stärken.
20. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Europäische Sozialcharta
zu ratifizieren, um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
in Deutschland zu verbessern, und wenn nein, warum will die
Bundesregierung die Charta nicht ratifizieren?
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Mai 2019 mit großer Mehrheit und ohne
Gegenstimmen den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „70 Jahre
Europarat“ (Bundestagsdrucksache 19/10146) angenommen. Unter Punkt III. 10. des
Antrags wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah „Konventionen des
Europarats, beispielsweise die überarbeitete Version der Europäischen Sozialcharta
(ETS No. 163) dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen.“ Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 19. Legislaturperiode wurde
vereinbart, die Menschenrechtsschutzmechanismen auf Ebene der Vereinten
Nationen, der Europäischen Union und des Europarates konsequent zu stärken. Die
Bundesregierung prüft die Umsetzung des parlamentarischen Antrags.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]