Neubau einer Werkstatt in Nürnberg durch die DB Regio Bayern
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf dem Areal des geräumten Containerumschlagbahnhofs an der Austraße in Nürnberg wird die bundeseigene DB Regio Bayern eine neue Werkstatt errichten. Trotz intensiver Klärungsgespräche zwischen DB Regio, Bürgermeisteramt, Umweltamt und Stadtplanungsamt konnte die Stadt Nürnberg offenbar nicht in allen Punkten eine Einigung erzielen. So blieb beim Planfeststellungsbeschluss vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Oktober 2009 die Forderung nach aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Einhausung der Innenreinigungsanlage) unberücksichtigt. Daraufhin regte sich breiter Widerstand unter den Anwohnerinnen und Anwohnern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Inwieweit wurde geprüft, das Ausbesserungswerk an Stelle der alten Werkshallen auf Höhe des alten Heizkraftwerkes zu errichten, und welche Auswirkung auf die Lärmbelastung hätte dieser Alternativstandort auf die Anwohnerinnen und Anwohner, und wie viele Anwohnerinnen und Anwohner wären davon betroffen gewesen?
Mit welchen Kosten wäre bei diesem Alternativstandort zu rechnen gewesen?
Wieso wurde dieser Alternativstandort nicht bevorzugt?
Mit welchen konkreten Maßnahmen bzw. Veranstaltungen wurden die Öffentlichkeit und insbesondere die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner über den Stand der Planungen informiert?
Welche Kosten würde eine Einhausung der Reinigungsanlage verursachen?
Wieso wird auf diese aktive Lärmschutzmaßnahme verzichtet?
Wie genau wurde der Schutzzweck errechnet, demgegenüber die Kosten für die aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer Einhausung nicht gerechtfertigt sein sollen?
Ist eine Finanzierung der aktiven Lärmschutzmaßnahme in Form einer Einhausung aus den zur Verfügung stehenden Fördermitteln (Entflechtungsgesetz, Regionalisierungsgesetz, Bundesschienenwegeausbaugesetz, Lärmsanierungsprogramm des Bundes oder anderen Fördermitteln) prinzipiell möglich?
Wurde dies von der DB Regio Bayern auch geprüft, und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?
Wie viele Anwohnerinnen und Anwohner sind von der Lärmbelastung durch das Werk betroffen?
Waren der DB Regio Bayern die Existenz der Freiflächen des Aktivspielplatzes und der Kindergärten in der Austraße bei den Planungen bekannt?
Welchen zusätzlichen Lärmbelastungen werden die Kinder in den Kindertagesstätten und auf den Spielplätzen in der Austraße ausgesetzt, und wie werden sie davor geschützt?
Ist bei der Lärmberechnung der sogenannte Schienenbonus mit berechnet worden?
Ein wesentlicher Teil des betroffenen Wohnviertels ist reines Wohngebiet für das nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nachts der Grenzwert von 40 dB(A) gilt. Wieso und mit welcher rechtlichen Begründung wurde hier der Grenzwert von 45 dB(A) festgelegt?
Für wie viele Anwesen soll es Schallschutzfenster geben?
Wer trägt die Folgekosten der Schallschutzfenster bzw. der dazu notwendigen Lüftungen (Wartungen, zusätzliche Energiekosten)?
Werden die Investitionskosten für die Schallschutzfenster gleich direkt von der Bahn beglichen oder müssen diese vom Wohnungseigentümer oder von der Wohnungseigentümergemeinschaft vorfinanziert werden?
Was passiert in den Fällen, in denen eine Wohnungseigentümergemeinschaft wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Vorfinanzierung der Schallschutzfenster zu übernehmen?
Wann und wie werden Wohnungseigentümer darüber informiert, dass sie Anspruch auf Schallschutzfenster haben?
Wer überprüft die Einhaltung der angegeben Grenzwerte?
Wurde bzw. wird die Möglichkeit geprüft, die Reinigungsanlage in einen Trog zu verlegen (angeblich in Stuttgart der Fall), und wenn nein, warum nicht, und welche Reduzierung der Lärmwerte würde diese Maßnahme erzielen?
Wird geprüft, ob durch eine Abschirmungsanlage in Form eines Daches und einer einfachen Wand die Lärmwerte reduziert werden könnten, und welche Reduzierung würde diese Maßnahme erzielen?
Mit welchen Ergebnissen ist bei der Überprüfung hinsichtlich der freiwilligen Nachbesserungen an der Innenreinigungsanlage zu rechnen, die dem Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly, vom DB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Rüdiger Grube und dem Konzernbevollmächtigten für Bayern Klaus-Dieter Josel zugesagt wurde?
Bis wann wird diese Überprüfung abgeschlossen sein?
Welche Ausgleichsflächen für den Naturschutz werden wo geschaffen (Angabe in ha)?
Sind diese Ausgleichsflächen für die Öffentlichkeit zugänglich?
Welcher Tochtergesellschaft der DB AG gehörte das Gelände des Containerbahnhofs?
Wurde das Gelände für das geplante Ausbesserungswerk an die DB Regio AG, Region Bayern veräußert, und wenn ja, zu welchem Preis, und wenn nein, welchen Pachtpreis zahlt die DB Regio AG dafür?
Wann werden die Gebäude der alten Werkstatt abgerissen werden?
Gibt es schon einen Investor, an den diese Fläche veräußert werden soll, und wenn ja, was ist auf dem Gelände geplant?
In welcher Höhe werden hierfür Erlöse erwartet?