[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1276
17. Wahlperiode 30. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1062 –
Evaluierung des Programms „Aufstiegsstipendium“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung
(Bundestagsdrucksache 16/7750) hat die Bundesregierung das Programm
„Aufstiegsstipendium“ aufgelegt, um für berufserfahrene Frauen und Männer, die in
Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind, einen
zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums zu schaffen und damit die
beruflichen Aufstiegschancen für begabte Fachkräfte zu verbessern. Durch die
Aufstiegsstipendien sollte auch die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und
akademischer Bildung erhöht werden. Die Stipendiaten bekommen im Falle
eines berufsbegleitenden Studiums 1 700 Euro im Jahr, Vollzeitstudierende
erhalten monatlich 650 Euro pauschal und ein Büchergeld von 80 Euro. Bei der
Betreuung von Kindern unter 10 Jahren kann eine Pauschale von 113 Euro für
das erste und jeweils 85 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden.
Mittlerweile wurden bereits drei Auswahlrunden abgeschlossen. Die aktuelle
Auswahlrunde lief bis Februar 2010. Ein gutes Jahr nach der Einführung des
„Aufstiegsstipendiums“ besteht die Notwendigkeit einer ersten Evaluierung,
um die bisherige Wirkung dieses neuen Instrumentes beurteilen zu können.
1. Wie hoch war die Summe der öffentlichen Mittel, die für die Anlaufphase
und die Öffentlichkeitsarbeit für das „Aufstiegsstipendium“ ausgegeben
wurde?
Die Kosten für den Aufbau und die Einführung des Programms
„Aufstiegsstipendium“ beliefen sich auf rund 483 000 Euro im Jahr 2008. Hierin enthalten
sind die einmalig anfallenden Kosten für die Konzeption und Einrichtung eines
webbasierten Auswahlsystems, die Durchführung der ersten Auswahlrunde
inklusive Schulung der Jurorinnen und Juroren, Öffentlichkeitsarbeit sowie
Personalkosten bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
26. März 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1276 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie hoch sind die Mittel, die die Stiftung Begabtenförderung berufliche
Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) für die Durchführung des
Programmes vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
bekommt?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
3. Welche Mittel sind vorgesehen für die Evaluierung des Programms?
Talentierte und leistungsbereite Berufseinsteigerinnen und -einsteiger bzw.
Berufserfahrene können innerhalb des Programmfelds „Berufliche Talente“
durch zwei gesonderte Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung eine finanzielle Unterstützung erhalten: durch das Programm
„Begabtenförderung berufliche Bildung“ und durch das Programm
„Aufstiegsstipendium“. Die Ausschreibung einer programmübergreifenden Evaluation zur
Förderung von beruflichen Talenten, also eine beide Programme umfassende
Evaluation, ist für Ende dieses bzw. Anfang nächsten Jahres geplant.
4. Wie hoch war die Summe der öffentlichen Mittel, die für die tatsächlichen
Aufstiegsstipendien in den Jahren 2008 und 2009 jeweils ausgegeben
wurde?
An reinen Stipendienmitteln wurden 639 963,26 Euro im Jahr 2008 und
3 960 376,48 Euro im Jahr 2009 verausgabt.
5. Welche Summe an öffentlichen Mitteln ist für das Programm insgesamt für
das Jahr 2010 vorgesehen, und welcher Anteil dieser Summe soll für die
tatsächlichen Aufstiegsstipendien verwendet werden?
Im Haushalt für das Jahr 2010 sind bei Kapitel 30 02 Titel 681 11
„Begabtenförderung berufliche Bildung“ für die Ausführung des Programms
„Aufstiegsstipendium“ insgesamt 13 Mio. Euro vorgesehen. Von dieser Summe entfallen rund
0,9 Mio. Euro auf die Durchführung des Programms (Auswahlverfahren,
Administration und Öffentlichkeitsarbeit) sowie rund 1,1 Mio. Euro auf die
ideelle Förderung (Aufbau eines Stipendiatennetzwerkes, Seminare/Workshops
etc.) der im Programm befindlichen Stipendiatinnen und Stipendiaten.
11 Mio. Euro sind für die Stipendien vorgesehen.
6. Wie viele Aufstiegsstipendien sind bei den bisherigen drei Auswahlrunden
jeweils bewilligt worden, und wie viele Bewerber gab es jeweils dafür (bitte
mit Angaben je Auswahlrunde)?
7. Gibt es schon entsprechende Zahlen für die vierte Auswahlrunde, die bis
Anfang Februar 2010 lief (Bewerber und bewilligte Stipendien)?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Antwort zu den Fragen 6 und 7 ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Die vierte Auswahlrunde ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie Bewilligungen je
Auswahlrunde
Auswahlrunde 2008/1 2009/1 2009/2 2010/1
Bewerber/-innen 2 734 1 268 2 033 1 592
Bewilligungen 598 386 510 k. A.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12768. Wie viele Aufstiegsstipendiaten haben in den jeweiligen Auswahlrunden
Vollzeitstipendien bekommen, und wie viele haben das
Aufstiegsstipendium für ein berufsbegleitendes Studium erhalten?
Die Antwort ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Vollzeit- und berufsbegleitendes Hochschulstudium, in Prozent
9. Wie viele der Bewerber bzw. der Aufstiegsstipendiaten haben Kinder, bzw.
wie viele davon haben in den jeweiligen Auswahlrunden die
Kinderzuschläge beantragt bzw. in Anspruch genommen?
Die Antwort ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Auswertung erfolgt
nur für Kinder von Studierenden in einem Vollzeitstudium, da nur hier ein
Kinderzuschlag gewährt werden kann.
Anzahl Kinder bei Bewerberinnen und Bewerbern/Stipendiatinnen und
Stipendiaten
10. Wie viele der Bewerber und wie viele der Aufstiegsstipendiaten in den
jeweiligen Auswahlrunden waren Menschen mit Behinderung?
Zu dem Vorliegen einer Behinderung erfolgt keine Erfassung.
11. Wie verteilen sich die Bewerberzahlen und die Anzahl der bewilligten
Aufstiegsstipendien in den jeweiligen Auswahlrunden nach
Bundesländern?
Die Antwort ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen:
2008/1 2009/1 2009/2
Berufsbegleitende Studierende 44,81 45,12 42,08
Vollzeitstudierende 55,19 54,88 57,92
Anzahl der Bewerber/-innen mit Sorgerecht
Verfahren 2008/1 2009/1 2009/2 2010/1
Anzahl 136 81 113 92
Anzahl der Stipendiat(inn)en mit Sorgerecht
Verfahren 2008/1 2009/1 2009/2 2010/1
Anzahl 72 54 39 k. A.
Drucksache 17/1276 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRegionale Verteilung der Bewerberinnen und Bewerber, in Prozent
Regionale Verteilung der Stipendiatinnen und Stipendiaten, in Prozent
12. Wie verteilen sich die Bewerberzahlen und die Anzahl der bewilligten
Aufstiegsstipendien in den jeweiligen Auswahlrunden nach
Studiengängen?
Die Antwort ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen:
Land 2008/1 2009/1 2009/2 2010/1 Summe
Ausland 0,26 0,47 0,49 0,82 0,47
Baden-Württemberg 18,03 22,69 19,98 17,65 19,24
Bayern 18,43 18,26 21,21 23,99 20,30
Berlin 4,90 5,85 5,41 5,65 5,35
Brandenburg 2,16 1,42 2,61 2,89 2,31
Bremen 1,13 0,71 0,30 0,38 0,68
Hamburg 2,08 2,45 3,49 2,95 2,70
Hessen 5,30 6,56 7,48 6,85 6,41
Mecklenburg-Vorpommern 1,28 1,11 1,33 2,14 1,44
Niedersachsen 9,14 7,75 6,79 6,41 7,71
Nordrhein-Westfalen 18,39 17,87 15,26 16,58 17,09
Rheinland-Pfalz 4,39 3,87 4,08 3,64 4,07
Saarland 0,66 1,03 1,18 1,13 0,96
Sachsen 6,47 4,19 4,82 3,89 5,12
Sachsen-Anhalt 1,94 1,50 1,28 1,32 1,56
Schleswig-Holstein 2,96 2,29 2,26 1,82 2,43
Thüringen 2,49 1,98 2,02 1,88 2,15
Land 2008/1 2009/1 2009/2 Summe
Ausland 0,50 0,26 0,59 0,47
Baden-Württemberg 18,06 24,16 18,82 19,89
Bayern 21,40 17,40 22,94 20,90
Berlin 5,18 6,49 4,12 5,16
Brandenburg 1,67 1,04 1,96 1,61
Bremen 0,84 0,26 0,20 0,47
Hamburg 3,01 2,34 3,92 3,15
Hessen 5,35 4,16 8,24 6,03
Mecklenburg-Vorpommern 1,17 0,78 0,78 0,94
Niedersachsen 7,69 9,87 5,29 7,43
Nordrhein-Westfalen 18,39 17,40 16,47 17,48
Rheinland-Pfalz 4,52 4,42 3,73 4,22
Saarland 0,33 0,78 0,59 0,54
Sachsen 6,35 4,16 6,47 5,83
Sachsen-Anhalt 1,17 2,08 0,98 1,34
Schleswig-Holstein 2,51 2,08 1,96 2,21
Thüringen 1,84 2,34 2,94 2,34
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1276Verteilung der Studienfächer nach Bewerberinnen und Bewerbern, in Prozent
Verteilung der Studienfächer nach Stipendiatinnen und Stipendiaten, in Prozent
13. Wie sieht die Altersstruktur der Bewerber bzw. der Aufstiegsstipendiaten
in den jeweiligen Auswahlrunden aus?
Die Antwort ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen:
Alter der Bewerberinnen und Bewerber, in Prozent
2008/1 2009/1 2009/2 2010/1 Summe
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften
1,50 1,34 1,82 1,51 1,56
Humanmedizin/
Gesundheitswissenschaften
12,76 22,77 18,31 21,42 17,71
Ingenieurwissenschaften 24,17 20,08 24,70 21,23 23,02
Kunst, Kunstwissenschaft 1,68 1,98 2,26 1,82 1,92
Mathematik,
Naturwissenschaften
4,86 4,11 5,22 5,03 4,87
Rechts-/Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
36,64 41,90 40,16 40,45 39,24
Sport 0,29 0,32 0,20 0,06 0,22
Sprach- und
Kulturwissenschaften
4,24 3,87 4,08 5,28 4,35
Veterinärmedizin 0,33 0,32 0,10 0,69 0,34
keine Angabe 13,53 3,32 3,15 2,51 6,77
2008/1 2009/1 2009/2 Summe
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften
1,17 0,78 2,35 1,47
Humanmedizin/
Gesundheitswissenschaften
16,89 27,53 22,94 21,70
Ingenieurwissenschaften 28,76 17,92 21,57 23,51
Kunst, Kunstwissenschaft 1,67 1,82 1,18 1,54
Mathematik, Naturwissenschaften 6,35 2,34 5,49 5,02
Rechts-/Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
41,30 44,94 41,57 42,33
Sport 0,00 0,78 0,39 0,33
Sprach- und Kulturwissenschaften 3,68 3,38 4,31 3,82
Veterinärmedizin 0,17 0,52 0,20 0,27
Gruppe 2008/1 2009/1 2009/2 2010/1 Summe
bis 20 Jahre 0,59 0,00 0,44 0,13 0,35
bis 25 Jahre 15,72 15,42 21,85 27,89 19,85
bis 30 Jahre 44,53 38,58 41,24 37,06 41,11
bis 35 Jahre 20,04 20,55 17,86 15,70 18,64
bis 40 Jahre 8,19 11,46 8,46 9,61 9,10
bis 45 Jahre 5,89 8,46 6,35 6,85 6,64
über 45 Jahre 5,05 5,53 3,79 2,76 4,32
Drucksache 17/1276 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAlter der Stipendiatinnen und Stipendiaten, in Prozent
14. Für welchen Zeitraum sind die erteilten Aufstiegsstipendien in Aussicht
gestellt bzw. bewilligt worden (Tabelle über die Dauer der Förderung)?
Die Antwort ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Förderdauer
orientiert sich an der Regelstudienzeit der Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Dauer der Förderung, in Prozent
15. Wie erfolgt nach zwölf Monaten die Überprüfung, ob die
Fördervoraussetzungen noch bestehen?
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben innerhalb eines Monats nach
Beendigung jedes Studienabschnitts die Immatrikulation für den folgenden
Studienabschnitt vorzulegen. Der Bewilligungszeitraum für das Stipendium beträgt
zwölf Monate. Eine Folgebewilligung wird nur ausgestellt, wenn eine gültige
Immatrikulation für den nächsten Studienabschnitt vorliegt. Darüber hinaus
haben die Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb eines Monats nach jedem
Förderjahr unaufgefordert eine Leistungsübersicht bei der SBB einzureichen,
engere Zeiträume liegen im Ermessen der SBB.
16. Bei wie vielen Bewerbern und bei wie vielen Aufstiegsstipendiaten
handelt es sich um ein Studium im EU-Ausland oder in der Schweiz?
Derzeit erhalten 21 Stipendiatinnen und Stipendiaten, die im Ausland studieren,
eine Förderung.
17. Wie viele Aufstiegsstipendiaten sind aufgrund guter Leistungen und wie
viele aufgrund begründeter Vorschläge eines Betriebes in den jeweiligen
Auswahlrunden bewilligt worden?
In die Förderung des Programms „Aufstiegsstipendium“ können Personen
aufgenommen werden, die eine Berufsabschlussprüfung oder eine
Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsquote 1,9 bzw. mit mindestens
87 Punkten absolviert haben. Eine weitere Zugangsmöglichkeit ist die besonders
erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen
Leistungswettbewerb. Auf beide Gruppen entfielen in den ersten drei Auswahlrunden 90,3
Prozent, 86,75 Prozent bzw. 87,65 Prozent der jeweils ausgewählten Bewerberinnen
Gruppe 2008/1 2009/1 2009/2 Summe
bis 25 Jahre 8,53 9,09 17,06 11,59
bis 30 Jahre 51,00 35,58 41,96 43,94
bis 35 Jahre 16,72 24,16 17,25 18,82
bis 40 Jahre 10,54 12,73 10,59 11,12
bis 45 Jahre 7,53 11,95 7,65 8,71
über 45 Jahre 5,69 6,49 5,49 5,83
bis 12 Monate 2,98
bis 24 Monate 10,13
bis 36 Monate 38,15
bis 48 Monate 36,73
über 48 Monate 12,01
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1276und Bewerber. Die besondere Begabung kann auch alternativ aufgrund eines
begründeten Vorschlages des Betriebes nachgewiesen werden. Diese
Zugangsmöglichkeit nutzten in den zurückliegenden Auswahlrunden 9,7 Prozent, 13,25
Prozent bzw. 12,35 Prozent der neu aufgenommenen Stipendiatinnen und
Stipendiaten.
18. Wie haben sich die Zahlen der Studienanfänger aus einer beruflichen
Qualifikation heraus, d. h. ohne allgemeine Hochschulreife, in den Jahren
2007, 2008 und 2009 entwickelt?
Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl sowie den prozentualen Anteil der
Studierenden mit Hochschulzugang auf Basis beruflicher Qualifikationen in dem
jeweiligen Wintersemester eines Jahres wieder.
Studierende mit Hochschulzugang auf Basis beruflicher Qualifikation
19. Kann die Bundesregierung nach dem ersten Jahr des Programms
„Aufstiegsstipendium“ belegen, dass es dadurch einen Zuwachs der
Zugangsquote beruflich Qualifizierter ohne Abitur an deutschen Hochschulen
gegeben hat?
Im Programm „Aufstiegsstipendium“ wurden erstmals im Wintersemester 2008/
2009 598 Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewählt. Insgesamt ist der Anteil
von beruflich Qualifizierten an allen Studierenden im betreffenden
Wintersemester von 0,56 Prozent auf 0,61 Prozent bzw. um 1 605 Personen gegenüber
dem Vorjahr angestiegen. Neuere Zahlen liegen nicht vor.
20. Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, aus den
Erfahrungen mit dem Abruf der Aufstiegsstipendien einen
einkommensabhängigen Rechtsanspruch im Rahmen des
Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
(AFBG) zu entwickeln?
Das Aufstiegsstipendium ist ein Instrument der Begabtenförderung. Es richtet
sich mithin an einen Kreis besonders aufstiegswilliger und leistungsfähiger
Personen. Das Stipendium ist Anerkennung und Anreiz zur Aufnahme und
Fortführung des Studiums zugleich.
Unabhängig hiervon ist bereits heute ein gesetzlicher Anspruch auf
Ausbildungsförderung nach dem BAföG in den Fällen gegeben, in denen die Bewerber
die Zugangsberechtigung zu der Ausbildung, für die sie die Förderung
beantragen, auf einer Einrichtung des zweiten Bildungswegs, wie z. B. einem
Abendgymnasium oder Kolleg erlangt haben. Auch wenn die über den zweiten
Bildungsweg zum Studium gelangten Studierenden bei Studienbeginn bereits das
30. Lebensjahr vollendet haben, steht ihnen bereits heute eine Förderung nach
dem BAföG offen. In diesen Fällen greift nämlich eine Ausnahmeregelung für
die sonst im BAföG geltende Altersgrenze bei Aufnahme der Ausbildung.
Gleiches gilt für diejenigen, die ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund
ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden sind.
Für beide Personengruppen wird bei Studienbeginn nach Vollendung des 30.
Lebensjahres außerdem die Förderung sogar unabhängig vom elterlichen
Einkommen gewährt. Es kommt ausschließlich auf die eigenen oder die Einkommen
etwaiger Ehegatten an.
Art der Hochschulzugangsberechtigung WS 2006/07 WS 2007/08 WS 2008/09
Beruflich Qualifizierte insgesamt 9 700 10 778 12 383
Anteil beruflich Qualifizierter an allen Studierenden 0,49 Prozent 0,56 Prozent 0,61 Prozent
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]