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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Unzureichende Freizügigkeit im Reiseleitergewerbe

Fehlende Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen in europäischen Reiseländern, vornehmlich Italien und Spanien: Maßnahmen der Bundesregierung gegen Behinderung deutscher Reiseleiter

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

01.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/106316. 03. 2010

Unzureichende Freizügigkeit im Reiseleitergewerbe

der Abgeordneten Andrea Nahles, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Hubertus Heil (Peine), Gabriele Hiller-Ohm, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006 (Richtlinie 2006/123/EG) dient der Schaffung eines gemeinsamen Marktes in Europa und soll die freie grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen ermöglichen und fördern. Seit 2007 gilt zudem die EU-Richtlinie 2005/36/EG zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen. Demnach darf die Reiseleitertätigkeit im EU-Ausland auch ohne Nachweis einer entsprechenden Berufsausbildung durchgeführt werden. Jedoch haben viele EU-Länder die Richtlinie nicht umgesetzt, so dass Behinderungen von Fremdenführern noch immer ein ernst zu nehmendes Problem darstellen. Gerade in beliebten Reiseländern wie Italien oder Spanien werden Reiseleiter regelmäßig an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert. Die Umsetzung der Richtlinie in das jeweilige nationale Recht wird häufig von jenen Ländern nicht befolgt, in denen das Berufsbild des Reiseleiters reglementiert ist.

Service und Qualität touristischer Angebote bleiben dabei auf der Strecke. So kommt es in der Praxis durchaus vor, dass deutsche Reiseleiter z. B. in Italien vor verschiedenen Sehenswürdigkeiten von der Polizei abgefangen wurden. Im konkreten Fall verboten Polizisten einer deutschen Reiseleiterin das jeweilige Gebäude zu betreten, weil sie dann ja als Führerin tätig sei, oder ein Wort darüber gegenüber der Reisegruppe zu verlieren.

Der Reiseleiterin wurde lediglich gestattet, das Gebäude zu betreten, um den Eintritt für die Gruppe zu zahlen. Sie selber musste außerhalb des Gebäudes warten.

Diese Willkür im Umgang mit deutschen Reiseleitern kann nicht im Interesse der Bundesregierung sein. Sie geht zu Lasten der Touristen, der Reiseveranstalter und der Reiseleiter. Insbesondere Veranstaltern von Gruppen- und Studienreisen, die für die herausragende Qualifikation ihrer Reiseleiter garantieren müssen, droht ein gefährlicher Imageverlust mit wirtschaftlichen Konsequenzen.

Mit Italien konnte mittlerweile ein Kompromiss erzielt werden. In trilateralen Gesprächen mit Regierungsvertretern und der Europäischen Kommission wurde Freizügigkeit für einen Teil der deutschen Reiseleiter erwirkt, indem die Parteien sich auf zusätzliche Qualifikationsnachweise verständigten. Jedoch sind die Nachweise mit hohem bürokratischen Aufwand und unnötigen Kosten für Übersetzungen verbunden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Was sind nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung die europäischen Reiseländer, in denen die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde?

2

In welchen Ländern ist das Berufsbild des Reiseleiters staatlich reglementiert?

3

Wie hoch war im Jahr 2009 die Anzahl deutscher Besucher in den Urlaubsländern, welche die EU-Richtlinie noch nicht in nationales Recht überführt haben?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich diese Zahlen im Laufe der letzten Jahre entwickelt haben?

5

Welche Einflussmöglichkeiten hat die Bundesregierung, auf die neue EU-Kommission in dieser Sache tätig zu werden?

6

Wie gedenkt die Bundesregierung, ihren Einfluss auf die EU-Kommission im Sinne der Durchsetzung der Freizügigkeit zu nutzen?

7

Gibt es seitens der Bundesregierung nach der Einigung mit Italien konkrete Pläne, weitere Länder einem trilateralen Gespräch zu unterziehen, um zu einer Verständigung zu kommen?

8

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Übersetzungskosten und den bürokratischen Aufwand im Falle benötigter zusätzlicher Qualifikationsnachweise für die betroffenen Reiseleiter gering zu halten?

Berlin, den 16. März 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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