[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
16. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11753
19. Wahlperiode 18.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/10928 –
Studien des Bundesministeriums der Verteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung gibt verschiedene Studien bei externen Unternehmen,
Universitäten, Forschungseinrichtungen und anderen Organisationen in
Auftrag, um ihre Arbeit fakten- und wissenschaftsbasiert ausführen zu können und
dauerhaft auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu sein. Für eine fundierte
politische Arbeit ist das unabdingbar. Das Bundesministerium muss über die
Entwicklungen in seinem Geschäftsbereich gut informiert sein, um auf
Änderungen reagieren und Möglichkeiten der politischen Steuerung ausloten zu
können. Gleichzeitig besteht nach Ansicht der Fragesteller bei in Auftrag
gegebenen Studien die Gefahr politischer Färbung und eine unverhältnismäßige
Einbindung externer Kräfte. Für diese Aufgaben werden dann Haushaltsmittel
verwendet, für die eigentlich Planstellen im Bundesministerium vorhanden sind
oder entsprechend geschaffen werden oder geschaffen werden könnten.
Damit bei der Auftragsvergabe für Studien sowohl eine Neutralität in der
Ausgestaltung und ein haushälterisch vernünftiges Maß gegeben sind, muss das
Parlament darüber in Kenntnis sein, wie die Bundesregierung sich extern
Informationen, Wissen und Daten organisiert. Ein Auswachsen solcher Verbindungen
zu externen Beratern wie im Falle des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) darf sich nicht wiederholen (vgl.
www.taz.de/!5579453/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung erhebt den Anspruch, ihr Handeln auf wissenschaftliche
Erkenntnisse und Daten auf aktuellem Stand der Forschung zu stützen. Aufgrund
der wachsenden Komplexität gesellschaftlicher, technologischer und
wirtschaftlicher Fragestellungen wächst auch der Bedarf an wissenschaftsbasierter
Politikberatung beständig. Das stete Gewinnen von Erkenntnissen über Anwendung und
Wirkung moderner Technologien, über Gesundheit und Ernährung, über
Mobilität, Umwelt, Energie, sich verändernde Arbeits- und Lebensbedingungen usw. ist
im Sinne eines auf Vorsorge und Sicherheit gerichteten staatlichen
Gemeinwesens für die Ressorts unverzichtbar (Konzept einer modernen Ressortforschung
der Bundesregierung aus dem Jahr 2007, Kapitel 1).
Nach Ansicht der Fragesteller besteht bei beauftragten Studien die Gefahr
politischer Färbung und eine unverhältnismäßige Einbindung externer Kräfte. Für
diese Aufgaben würden dann Haushaltsmittel verwendet, für die eigentlich
Planstellen im Ministerium vorhanden seien oder entsprechend geschaffen werden
oder geschaffen werden könnten. Eine Aufbereitung einschlägiger
Forschungsliteratur und -daten erfordert jedoch in vielen Fällen Ressourcen, die in den
Ressorts oder den nachgeordneten Behörden nicht verfügbar sind bzw. aus
Effizienzgründen nicht intern vorgehalten werden. So verlangt die Gemeinsame
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eine konsequente Ausrichtung der
Bundesministerien auf ministerielle Kernaufgaben, die der Erfüllung oder
Unterstützung von Regierungsfunktionen dienen. Dazu zählen insbesondere die
strategische Gestaltung und Koordination von Politikfeldern, die Realisierung von
politischen Zielen, Schwerpunkten und Programmen, die internationale
Zusammenarbeit, die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren sowie die Wahrnehmung von
Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen gegenüber dem nachgeordneten
Geschäftsbereich (§ 3 Absatz 1 GGO). Für eine effiziente und zeitgemäße Wahrnehmung
dieser ministeriellen Kernaufgaben ist aus den geschilderten Gründen eine
Abstützung der Ressorts auf die institutionelle Wissensbasis, insbesondere die
Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben, sowie auf eine ergänzende
Vergabe, Begleitung und Auswertung von externen Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten erforderlich. Insbesondere in diesem Bereich der
Ressortforschung, der der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und
Entscheidungshilfen für die unmittelbare Erfüllung von Fachaufgaben der Ressorts und der
Politikberatung dient, fallen die durch die Fragesteller adressierten Studien im
Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und dessen
Geschäftsbereichs.
Davon zu trennen sind sonstige externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen, die für konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers
praxisorientierte Handlungsempfehlungen entwickeln, bewerten, den Entscheidungsträgern
vermitteln und ggf. ihre Umsetzung begleiten bzw. die für unaufschiebbare
Aufgaben des BMVg oder seines nachgeordneten Geschäftsbereichs durch
entgeltliche Leistungen von Externen, insbesondere privatwirtschaftlichen Unternehmen,
vorübergehend in Anspruch genommen werden (im Geschäftsbereich des BMVg
geltende Zentrale Dienstvorschrift A-1670/2 Inanspruchnahme von externen
Beratungs- und Unterstützungsleistungen).
Zur Erhebung der für die Beantwortung der Fragen erforderlichen Angaben sind
daher im BMVg – wo erforderlich mit Unterstützung des nachgeordneten
Bereichs – insbesondere alle Referate mit Ressortforschungsaufgaben sowie weitere
Bereiche mit externer Studienvergabe betrachtet worden. Dies umfasste die fünf
Ressortforschungsbereiche des BMVg (Wehrmedizinische und
Wehrpsychologische Forschung, Wehrtechnische Forschung und Technologie [inklusive des
Anteils Cyber/IT], Sozialwissenschaftliche Forschung, Militärgeschichtliche
Forschung und Geowissenschaftliche Forschung), die Wissenschaftliche
Unterstützung Nicht-Technisch im Geschäftsbereich des BMVg und die Abteilungen
Personal, Politik sowie Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen im BMVg.
Mit Ausnahme der Wehrtechnischen Forschung und Technologie (wie
nachfolgend dargestellt) und der Militärgeschichtlichen Forschung (hier sind im
Betrachtungszeitraum keine externen Studien vergeben worden) sind die erhobenen
Daten nach den genannten Erfassungsbereichen in den Anlagen 1 bis 4 gegliedert
(die Anteile der Abteilungen Personal und Politik sind in der Anlage 4 enthalten).
Im Sinne der Fokussierung der Fragestellung auf Sachverständigengutachten,
Evaluationen, Begleitforschungen, demoskopische Untersuchungen, Metastudien
etc. sind die Studien der Wehrtechnischen Forschung und Technologie (inklusive
des Anteils Cyber/IT) nicht Bestandteil der Antwort der Bundesregierung. Sie
dienen ausschließlich der Bereitstellung der erforderlichen wissenschaftlichen
und technologischen Kenntnisse und Fertigkeiten in allen relevanten
Technologien für zweckmäßige, intelligente und wirtschaftliche
Ausrüstungsentscheidungen, dem rechtzeitigen Erkennen der Bedeutung neuer Technologien für die
Bedrohungen und Fähigkeiten der Bundeswehr sowie der Bereitstellung von
Zukunftstechnologien und Systemkonzepten für die Beschaffung von Wehrmaterial
für die Bundeswehr.
1. Mit welchen Studien (Sachverständigengutachten, Evaluationen,
Begleitforschungen, demoskopische Untersuchungen, Metastudien etc.) haben das
Bundesministerium der Verteidigung und dessen Ressortforschung sowie
sonstige nachgeordnete Behörden seit Oktober 2013 welche Institutionen, zu
welchem Gegenstand, welcher Laufzeit und welchem Budget beauftragt
(bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
Wann und wo werden oder wurden diese Studien veröffentlicht?
2. Welche Studien im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung sowie
sonstiger nachgeordneter Behörden sind seit September 2017 beendet bzw.
fertiggestellt worden?
3. Welche dieser Studien wurden wann und wo veröffentlicht?
Die erhobenen Daten zu den Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst in den
Anlagen 1 bis 4 dargestellt.
Die Anlagen stellen aufgrund der geforderten Detailinformationen eine
schutzwürdige Zusammenstellung dar. Sie lassen detaillierte Rückschlüsse auf
vorhandene Fähigkeitslücken in Bezug auf Verfahren und Ausrüstung der Bundeswehr
sowie mögliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftragnehmer zu.
Aufgrund der damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die
sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr kann dem Wunsch nach einer öffentlich frei
zugänglichen Liste mit Studienaufträgen des BMVg auch unter Berücksichtigung
des parlamentarischen Fragerechts nicht entsprochen werden. Die Antworten zu
den Fragen 1 bis 3 sind daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
4. Welche dieser Studien wurden bisher aus welchen Gründen noch nicht
veröffentlicht, und wann wird die Bundesregierung diese Studien wo
veröffentlichen?
Die Studien des BMVg behandeln Fragestellungen, die vom Grundsatz her die
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland berühren. Sie werden
daher im Fachinformationszentrum der Bundeswehr für die Angehörigen der
Bundeswehr zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall kann eine Veröffentlichung
erfolgen, wenn die Daten keine schutzwürdigen Inhalte enthalten.
Abweichend davon werden die Vorhaben des wehrmedizinischen Forschungs-
und Entwicklungsbereichs grundsätzlich aktiv in der Fachwelt vorgestellt.
Auftragnehmer und Zuwendungsempfänger der Bundeswehr werden gebeten –
analog zu den Forschern in bundeswehreigenen Einrichtungen – die Ergebnisse in
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
wissenschaftlichen Zeitschriften zu publizieren. Ebenso sollen die Ergebnisse der
wehrmedizinischen Forschung auf Fachtagungen, Kongressen, Symposien etc.
vorgestellt werden. Die Zwischen- und Abschlussberichte der Studien selbst
werden in der Regel in Gänze nicht veröffentlicht, der gängigen wissenschaftlichen
Praxis folgend wohl aber deren Ergebnisse, die somit grundsätzlich allen Teilen
der Gesellschaft zur Verfügung stehen.
5. Wie sind die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien in den
entsprechenden politischen Themenfeldern in die entsprechenden politischen
Entscheidungen (Gesetzentwürfe, Verordnungserlasse,
Verordnungsänderungen, Abstimmungsverhalten in nationalen, internationalen und EU-Gremien,
Fördermittelvergabe, Fördermittelausgestaltung etc.) eingeflossen und
sichtbar geworden, bzw. wie werden sie einfließen und sichtbar werden (bitte
nach politischem Themenfeld, entsprechender politischer Handlung und
entsprechender Studie auflisten)?
Es ist nicht möglich, nachträglich darzustellen, inwieweit die Ergebnisse der in
Auftrag gegebenen Studien bei der Zuwendungs- und Auftragsvergabe oder beim
Abstimmungsverhalten in nationalen und internationalen Gremien in fast sieben
Regierungsjahren eingeflossen sind. Zudem fließen regelmäßig zahlreiche
Faktoren in die politische Entscheidungsfindung ein, die sich im Nachhinein
typischerweise nicht entflechten lassen. Soweit Studien im besonderen Maße in die
Gesetzgebung eingeflossen sind, ist dies regelmäßig der jeweiligen Begründung des
Regierungsentwurfs zu entnehmen, die typischerweise in solchen Fällen auf das
veröffentlichte Gutachten etc. ausdrücklich Bezug nimmt.
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