Rolle der Deutschen Bundesbank bei Regulierung, Politikberatung, Finanzmarktförderung und Finanzaufsicht
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Sven Kindler, Maria Klein-Schmeink, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach § 13 des Bundesbankgesetzes berät die Bundesbank die Bundesregierung in Angelegenheiten von wesentlicher währungspolitischer Bedeutung und hat ihr auf Verlangen Auskunft zu geben. Die Bundesregierung soll den Präsidenten der Bundesbank zu ihren Beratungen über Angelegenheiten von währungspolitischer Bedeutung hinzuziehen. Der Öffentlichkeit sind Details über diese und andere Tätigkeiten der Bundesbank weitestgehend unbekannt. Auch über die Rolle der Bundesbank als Mitglied der Initiative Finanzstandort Deutschland, in der auch die Bundesregierung, Banken und Versicherungen Mitglieder sind, besteht Unklarheit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
In welcher Form übermittelt die Bundesbank im Allgemeinen wirtschaftspolitisch relevante Erkenntnisse aus ihrer geldpolitischen oder aufsichtlichen oder sonstigen Tätigkeit an welche Ressorts der Bundesregierung?
In welcher Form übermittelt die Bundesbank im Allgemeinen wirtschaftspolitisch relevante Erkenntnisse aus ihrer geldpolitischen oder aufsichtlichen oder sonstigen Tätigkeit an welche Bundesländer?
In welcher Form, Frequenz und zu welchen konkreten Politikfeldern übermittelt die Bundesbank politische Empfehlungen an welche Ressorts der Bundesregierung?
In welcher Form und Frequenz und zu welchen konkreten Politikfeldern ziehen welche Ressorts der Bundesregierung den Präsidenten der Bundesbank zu welchen Beratungen hinzu?
Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützen sich – neben § 13 des Bundesbankgesetzes – solche beratenden Tätigkeiten gemäß den Fragen 3 und 4?
Hat die Bundesbank im Vorfeld der Finanzmarktkrise in irgendeiner Form gesondert Erkenntnisse an die Bundesregierung und/oder die Bundesländer übermittelt?
Wie stark ist seit ihrer Gründung die Abweichung der volkswirtschaftlichen Prognosen der Bundesbank in Bezug auf Inflation, BIP und Arbeitslosigkeit von den tatsächlich eingetretenen Werten?
Wie schneidet die Bundesbank in ihrer Prognosequalität im Vergleich zu inländischen volkswirtschaftlichen Instituten und der Gemeinschaftsdiagnose ab?
In welchen internationalen Gremien ist die Bundesbank vertreten?
Ist sie dort jeweils allein oder gemeinsam mit der Bundesregierung vertreten?
Wie erfolgt die Abstimmung der in diesen Gremien von der Bundesbank vertretenen Positionen mit den Positionen der Bundesregierung?
Vertritt die Bundesbank dort allein geldpolitische Positionen oder auch aufsichtliche?
Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, sich über Interna der Bundesbank (bspw. Arbeit, Arbeitsweise, Positionen) zu informieren?
Inwiefern machte die Bundesregierung hiervon seit dem Jahr 2006 Gebrauch?
Inwiefern, in welchen Politikfeldern und wie oft wurden in der Vergangenheit mit dem Verweis auf die Unabhängigkeit der Bundesbank entsprechende Auskunftsbegehren der Bundesregierung verwehrt?
In welcher Weise erfolgt durch Personen oder Institutionen, die nicht dem Vorstand der Bundesbank unterstehen, eine Rechts- und/oder Fachaufsicht über
a) die Aufsichtstätigkeit und
b) die Rolle als Regulierer (bspw. im Rahmen der Arbeit in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) der Bundesbank?
Gibt es andere Formen der Kontrolle über diese Tätigkeiten der Bundesbank?
Was sind hierfür die Rechtsgrundlagen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Frage vor, warum die Bundesbank keinen Finanzstabilitätsbericht 2008 vorgelegt hat?
Wie viele und welche Artikel haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2006 im International Journal of Central Banking veröffentlicht?
Wie viele und welche Artikel in welchen anderen internationalen Fachzeitschriften?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Ziele vor, die die Bundesbank mit ihrer Mitgliedschaft in der Initiative Finanzstandort Deutschland verfolgt?
Inwiefern sind diese Ziele durch welche Gesetzesnormen gedeckt, und inwiefern findet eine entsprechende Kontrolle durch die Bundesregierung statt?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Mitgliedschaft in der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD)?
Inwieweit stimmen diese Ziele nach Kenntnis der Bundesregierung mit jenen der Bundesbank überein bzw. nicht überein?
Inwiefern fand und findet eine Abstimmung bezüglich solcher Ziele zwischen Bundesbank und Bundesregierung statt?
Wurden bestimmte Ziele von Bundesregierung bzw. Bundesbank (nach Kenntnis der Bundesregierung) seit dem Jahr 2007 revidiert, und wenn ja, welche?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche dieser Ziele die Bundesbank seit Gründung der Initiative Finanzstandort Deutschland im Jahr 2003 erreichen konnte?
Inwiefern stimmen nach Auffassung der Bundesregierung die Ziele der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) allgemein mit den Aufgaben der Bundesbank überein?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, inwiefern die Positionen der IFD, die in der Veröffentlichung „Erwartungen an die neue Europäische Kommission“ (Februar 2010) zum Ausdruck kommen, mit den Positionen der Bundesbank übereinstimmen?
Welche Positionen teilt die Bundesbank nach Kenntnislage der Bundesregierung nicht?
Welchen Stellenwert nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Positionen und Positionspapiere der IFD im Rahmen der Arbeit der Bundesbank als Vertreterin Deutschlands in internationalen Organisationen oder Gremien wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), dem Financial Stability Board oder CEBS (Committee of European Banking Supervisors) ein?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung davon auszugehen, dass die Bundesbank die in Papieren der IFD beschriebenen Positionen in solchen Organisationen vertritt?
Inwiefern fühlt sich die Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung den in diesen Papieren beschriebenen Zielen, Maßnahmen und Argumentationen im Rahmen ihrer Arbeit in solchen Organisationen verpflichtet?
Falls die Bundesbank sich an solche Papiere nicht gebunden fühlt, welchen Sinn und Zweck und welche Ziele verfolgt die Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung dann mit dem Verfassen von Positionspapieren im Rahmen der Initiative Finanzstandort Deutschland?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesbank-Vorstand in die Formulierung und/oder Abstimmung von Positionspapieren der Initiative Finanzstandort Deutschland eingebunden?
Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte der Bundesbank, z. B. beim Verfassen von Positionspapieren der IFD zum Thema Regulierung (vgl. beispielsweise „Erwartungen an die neue Europäische Kommission“, Februar 2010) oder im Rahmen der laufenden Aufsicht vor dem Hintergrund, dass die Bundesbank Regulierer, andere Mitglieder der IFD hingegen Regulierte sind, die die Bundesbank im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht überwacht?
Wie gelingt es der Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung, solche möglichen Interessenkonflikte zu lösen?
In welcher Weise erfolgt durch die Bundesregierung eine entsprechende Kontrolle?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Mitgliedschaft der Bundesbank in der Initiative Finanzplatz Deutschland vor dem Hintergrund möglicher Interessenkonflikte?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Personalaustauschprogramme zwischen Mitgliedern der Initiative Finanzstandort Deutschland, an denen sich die Bundesbank beteiligt oder beteiligt hat?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesbank sind seit 2005 nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Diensten der Bundesbank ausgeschieden, um eine andere Tätigkeit aufzunehmen?
Wie viele davon wechselten zu einem Finanzdienstleistungsunternehmen?
Wie viele davon zu einem von der Bundesbank beaufsichtigten Unternehmen?
Wie viele davon zu einem Finanzinstitut, das Mitglied der IFD ist?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesbank sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in welche internationale Gremien oder Organisationen abgeordnet?
Welche derzeitigen Mitglieder des Bundesbank-Vorstands waren vor ihrer Tätigkeit bei der Deutschen Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung in einem Finanzdienstleistungsunternehmen tätig?
Wie lange erfolgte diese Tätigkeit?
Worin bestand sie konkret?
Welche derzeitigen Mitglieder des Bundesbank-Vorstands waren nach Kenntnis der Bundesregierung vor ihrer Tätigkeit bei der Deutschen Bundesbank wissenschaftlich mit Fragen des Finanzmarktes oder der Makroökonomie beschäftigt?
Wie lange erfolgte diese Tätigkeit?
Worin bestand sie konkret?
Hält die Bundesregierung das Qualifikationsprofil des derzeitigen Bundesbank-Vorstands für angemessen oder sieht die Bundesregierung Veränderungsbedarf?
Welche Qualifikationsanforderungen stellt die Bundesregierung an die von ihr zu berufenden neuen Mitglieder des Bundesbank-Vorstands?
Wer formuliert diese Anforderungen?
Inwiefern findet dabei das bisherige Qualifikationsprofil der Vorstandsmitglieder Berücksichtigung?
Inwiefern erfüllt Carl-Ludwig Thiele diese Qualifikationsanforderungen, und wer hat die Erfüllung dieser Anforderung durch Carl-Ludwig Thiele vor seiner Benennung geprüft?
Hat der Bundesbank-Vorstand als ganzer oder einzelne Mitglieder des Vorstands konkrete Fehler in der Tätigkeit der Bundesbank im Zusammenhang mit der Finanzkrise eingeräumt?
Wenn ja, welche, wann und in welcher Form?