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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steuerflucht

Rechtmäßigkeit des Ankaufs illegal beschaffter Steuerdaten, internationale Abkommen, u. a. zu Informationsaustausch und Doppelbesteuerung, Anwendung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes, strafbefreiende Selbstanzeige, Säumniszuschlag und Verzinsung hinterzogener Steuern, OECD-Listen der Steueroasen bzw. nicht kooperativen Staaten, alternative Listen und geeignete Kriterien, Abschreckungsmaßnahmen, Bankgeheimnis und Ermittlung von Zinseinkünften, Ermittlungsbefugnisse, steuerliche Vereinheitlichungen auf europäischer Ebene

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/110318. 03. 2010

Haltung der Bundesregierung zu Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steuerflucht

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Memet Kilic, Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Jerzy Montag, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch die Angebote von Steuerdaten aus der Schweiz und anderen Ländern, die an die Steuerverwaltungen, Landes- und Bundesregierungen herangetragen wurden, wurde die Diskussion um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung neu belebt. Gleichzeitig kam es zum Einsatz neuer Instrumente in anderen europäischen Ländern. So hat Frankreich eine Liste (alternativ zu den OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) von Steueroasen vorgelegt und belegt Zahlungen in und aus diesen Ländern mit einer erhöhten Quellensteuer von 50 Prozent. Die französische Regierung hat außerdem mit den französischen Banken vereinbart, dass diese ihr Engagement in Steueroasen einstellen, was diese Medienberichten zufolge, inzwischen weitgehend umgesetzt haben. Die italienische Regierung hat eine neue Steueramnestie umgesetzt. Das Europäische Parlament hat am 10. Februar 2010 mit großer Mehrheit die Veränderung des sogenannten OECD-Standards, der einen Informationsaustausch auf Anfrage vorsieht, hin zu einem multilateralen automatischen Informationstausch auf globaler Ebene gefordert.

Anders als ihre Vorgängerregierung, hat die Bundesregierung ihre Strategie im Kampf gegen Steuerhinterziehung bisher nicht dargelegt und zu den aktuellen Vorstößen auf internationaler Ebene nicht öffentlich Stellung genommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Plant die Bundesregierung, angesichts des Streits bezüglich der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Daten von Bankkunden, unter denen sich möglicherweise zahlreiche Steuerhinterzieher befinden, eine rechtliche Grundlage für solche Vorgänge zu schaffen, und wie soll diese ausgestaltet sein?

Wenn nein, warum nicht?

2

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Ankauf von illegal beschaffenen Steuerdaten durch die Finanzverwaltung gesetzlich zu verbieten sei (vgl. Äußerungen der Abgeordneten Siegfried Kauder, CDU/CSU-Fraktion, und Christian Ahrendt, FDP-Fraktion, in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 4. März 2010), und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

3

Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass im Falle eines Abbruchs bzw. einer Verzögerung eines Abkommens zum Informationsaustausch in Steuersachen – seitens eines Landes, welches dem derzeitigen OECD-Standard gegenüber Deutschland nicht erfüllt – das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz auf das betreffende Land anzuwenden wäre, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (§ 371 der Abgabenordnung – AO) im Allgemeinen und vor dem Hintergrund der aktuell gekauften und zum Kauf anstehenden Steuerdaten, und welche Änderungen plant die Bundesregierung auf diesem Gebiet?

5

Wie bewertet die Bundesregierung, dass es bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung neben dem eventuellen Strafverfahren mitsamt von Geldauflagen, Geldstrafen, Abschöpfung und Verfall, im Besteuerungsverfahren nur zur verzinsten Rückzahlung der hinterzogenen Steuer kommt, und erwägt sie, nach dem Vorbild anderer Staaten (z. B. USA, Frankreich und einige mittel- und osteuropäische Länder) einen prozentualen Aufschlag auf die hinterzogenen Steuern einzuführen?

6

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung (vgl. Äußerungen des finanzpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Leo Dautzenberg in der Frankfurter Rundschau am 23. Februar 2010), dass es unverhältnismäßig ist, dass der Säumniszuschlag für nicht abgegebene Steuererklärungen (§ 240 AO) mit 1 Prozent pro Monat höher ausfällt als die Verzinsung von hinterzogenen Steuern (0,5 Prozent pro Monat, §§ 235 und 238 AO), und welche gesetzlichen Änderungen zieht sie in Betracht?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Pläne einer erhöhten Verzinsung von hinterzogenen Steuern (siehe Bundestagsdrucksachen 16/11389 und 16/12826) vorzulegen, und bis wann will die Bundesregierung tätig werden?

8

Welche Verhandlungen zu neuen und zu überarbeitenden Doppelbesteuerungsabkommen, Abkommen zu einem Informationsaustausch in Steuersachen, Rechts- und Amtshilfeabkommen werden derzeit geführt oder vorbereitet, und bis wann strebt die Bundesregierung einen Abschluss der Abkommen an?

9

Mit welcher Verhandlungsposition tritt die Bundesregierung in diesen Verhandlungen jeweils auf?

10

Inwieweit hält die Bundesregierung einen Informationsaustausch auf Anfrage für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung für ausreichend bzw. unter welchen Umständen hält sie einen automatischen Informationsausgleich für die effektive Bekämpfung von Steuerhinterziehung für notwendig?

11

Fordert die Bundesregierung in diesen Verhandlungen einen automatischen Informationsaustausch, und akzeptiert sie bei Ablehnung dieser Forderung durch den Vertragspartner auch die Festlegung eines Informationsaustausches auf Anfrage?

12

Wird die Bundesregierung mit diesem Ziel auch bestehende Abkommen neuverhandeln bzw. zunächst alte Abkommen, in denen kein automatischer Informationsaustausch vereinbart wurde, aufkündigen, und falls nein, warum nicht?

13

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegenüber der von Schweizer Seite wiederholt in die Diskussion gebrachten Forderung nach einer Abgeltungssteuer als Ersatz für einen automatischen Informationsaustausch?

14

Wie gedenkt die Bundesregierung mit Staaten und Gebieten zu verfahren, die trotz des Bekundens von Bereitschaft zu einem Informationsaustausch nach OECD-Standard, bei den Verhandlungen zu einem solche Abkommen, dieses hinauszögern oder die Verhandlungen unterbrechen bzw. die nach Vertragsabschluss ein Abkommen nicht vollständig und zeitnah umsetzen?

15

Teilt die Bundesregierung die Auffassung (vgl. u. a. Handelsblatt vom 26. Januar 2010), dass die jüngeren Gerichtsurteile in der Schweiz den Abschluss von Abkommen nach OECD-Standard verbieten bzw. unwirksam machen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Falle einer Nichtratifizierung bzw. Verzögerung eines Doppelbesteuerungsabkommens bzw. Informationsaustauschabkommens durch das Schweizer Parlament ergreifen, und würde sie in diesem Fall das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz auf die Schweiz anwenden, und wenn nein, warum nicht?

16

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments, den sogenannten OECD-Standard zum Informationsaustausch, der ein Ersuchen auf Anfrage vorsieht, durch einen globalen multilateralen automatischen Informationsaustausch zu ersetzen?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die OECD-Listen (schwarze und graue) der Steueroasen, insbesondere die Eignung der Kriterien „Bereitschaft zu Kooperation“ und „Abschluss von mindestens 12 Abkommen zum Informationsaustausch“ für die Charakterisierung als Steueroase?

18

Welche Kriterien sind nach Auffassung der Bundesregierung besser geeignet bzw. wären für eine angemessene Beurteilung zusätzlich zu berücksichtigen?

19

Zieht die Bundesregierung ein Vorgehen analog zum französischen Vorgehen, aufgrund von Unzulänglichkeiten der OECD-Listen eine eigene Liste der Steueroasen für die Anwendung von unilateralen französischen Maßnahmen gegen diese Staaten und Territorien in Betracht, und inwiefern würde die Bundesregierung dabei vom französischen Vorgehen abweichen?

20

Hält sie die französischen Kriterien, Abkommen nach OECD-Standard und effektive Umsetzung dieses Abkommens, auch für Deutschland für geeignet, und plant die Bundesregierung eine entsprechende Überarbeitung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes bzw. der Durchführungsverordnung?

21

Wie begründet die Bundesregierung ihre Rechtsauffassung (vgl. Antwortschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen Hartmut Koschyk vom 9. März 2010 auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick auf Bundestagsdrucksache 17/991), dass europarechtliche und doppelbesteuerungsrechtliche Gründe gegen die Anwendung einer erhöhten Quellensteuer auf Einkünfte, die von Deutschland in Steueroasen und umgekehrt fließen, sprechen, und gegen welche Vorschriften wird nach Auffassung der Bundesregierung konkret verstoßen?

22

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung (vgl. Antwortschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen Hartmut Koschyk vom 9. März 2010 auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick auf Bundestagsdrucksache 17/991), dass die Regelungen des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes eine höhere Abschreckungswirkung haben, als das französische Vorgehen, obwohl in Frankreich konkrete Veränderungen für die Steuerpflichtigen erfolgen (18 betroffene Staaten und Gebiete), während in Deutschland derzeit das Gesetz keinerlei Anwendungsfälle findet?

23

Wie verhalten sich nach Auffassung der Bundesregierung die Anwendungskriterien des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes zu den OECD-Listen der Steueroasen (schwarze und graue Liste), insbesondere in welchen Fällen wäre nach Auffassung der Bundesregierung das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz auch dann anzuwenden, wenn Staaten nicht auf den OECD-Listen geführt werden, und auf welche Staaten und Territorien trifft dies derzeit zu?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufhebung der Steuerfreiheit von Dividendenausschüttungen von Kapitalgesellschaften in Steueroasen an deutsche Kapitalgesellschaften und umgekehrt, und plant sie ein solches Vorgehen, wiederum analog zum Vorgehen Frankreichs, auch in Deutschland, und wenn nein, warum nicht?

25

Welche anderen Maßnahmen, die über die jetzige Rechtslage und Verwaltungspraxis in Deutschland hinausgehen, hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für geeignet, und welche rechtlichen Veränderungen auf diesem Gebiet plant die Bundesregierung?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der aktuellen italienischen Erfahrungen sowie der Vereinbarungen zwischen Liechtenstein und Großbritannien, Maßnahmen, die einen partiellen Erlass von Steuerschulden bei freiwilliger Aufdeckung von Schwarzgeld beinhalten (Steueramnestie)?

27

Hält die Bundesregierung das Vorgehen Italiens, die Grenzkontrollen zur Schweiz zu intensivieren und dafür Kameras einzusetzen (vgl. u. a. Neue Züricher Zeitung vom 5. März 2010) auch für Deutschland für geeignet, und wenn nein, warum nicht?

28

Welche unilateralen und multilateralen weiteren Maßnahmen gegen nicht kooperative Staaten und Territorien befürwortet die Bundesregierung, und welche dieser Maßnahmen plant sie zu ergreifen bzw. auf europäischer Ebene vorzuschlagen?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer Kontrollmitteilungspflicht der Banken für Überweisungen in Steueroasen bzw. nichtkooperative Staaten, jeweils als unilaterale und als gemeinsame europäische Maßnahme, und plant sie diesbezüglich tätig zu werden?

30

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich eines Verbots von Devisentransfers in nichtkooperative Staaten und Territorien, jeweils als unilaterale und als gemeinsame europäische Maßnahme, und plant sie ein solches Vorgehen?

31

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit der EU-Zinssteuerrichtlinie, und welchen Änderungsbedarf sieht sie?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit der Sonderregelung einer Quellensteuer für Belgien, Luxemburg und Österreich, und welche Änderungen an der Richtlinie bzw. der Umsetzung der Richtlinie hält sie für geboten?

33

Wie bewertet die Bundesregierung, dass Gebiete, die zu Zinsrichtlinien-Ländern gehören noch immer nicht vollständig in die Zinsrichtlinie eingebunden sind, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um dies zu ändern?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass Zinseinkünfte von Ausländern bei deutschen Banken im Rahmen des automatischen Informationsaustausches der Zinsrichtlinie an deren Heimatländer gemeldet werden, gleichzeitig aber die Zinseinkünfte von deutschen Steuerpflichtigen nicht automatisch (mittels Kontrollmitteillungen) an die deutschen Finanzämter gemeldet werden, und plant die Bundesregierung diese unterschiedliche Behandlung beizubehalten?

35

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den § 30a der Abgabenordnung (steuerliches Bankgeheimnis) und dessen Konsequenzen für die Ermittlungsbefugnisse einerseits sowie die tatsächliche Ermittlung von Zinseinkünften in Deutschland andererseits, und strebt die Bundesregierung hier eine gesetzliche Veränderung an, und wenn ja, welche?

36

Welche Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU hält die Bundesregierung für erstrebenswert und notwendig, und welche Initiativen hat sie auf europäischer Ebene bereits ergriffen bzw. plant dies?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer auf europäischer Ebene, und welche inhaltlichen Forderungen vertritt sie bei der Ausgestaltung und dem Aufteilungsmaßstab für eine solche Bemessungsgrundlage?

38

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach Mindeststeuersätzen der Unternehmenssteuern auf europäischer Ebene, und welche Höhe sollte ein Mindeststeuersatz nach Auffassung der Bundesregierung haben?

39

Wie beurteilt die Bundesregierung die Effektivität und Effizienz von sogenannten Thin-capitalization-Regelungen (z. B. in der deutschen Zinsschranke) als Instrument gegen die Verlagerung von Steuersubstrat, und welche Veränderungen plant die Bundesregierung auf diesem Gebiet bzw. welche anderen Instrumente plant oder erwägt die Bundesregierung einzusetzen?

40

Wie beurteilt die Bundesregierung Hinzurechnungen von Fremdkapitalerträgen (Fremdkapitalzinsen, Mieten und Pachten, Leasingraten, Lizenzgebühren etc.) als Instrument gegen die Verlagerung von Steuersubstrat, welche Grenzen und Probleme sieht die Bundesregierung, und plant sie diesbezüglich Veränderungen bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und/oder Gewerbesteuer?

Berlin, den 18. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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