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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Klimaschutz-Selbstverpflichtung der Bundesregierung

Erreichen des im Nationalen Klimaschutzprogramm 2005 formulierten Ziels, CO2-Ausstoß im "Geschäftsbereich der Bundesregierung" 1990 und aktuell, Reduktionsmaßnahmen, Durchführung von Monitoring und Evaluierung, Unterrichtung des Kabinetts durch das BMU und Konsequenzen, mögliche Anbieterwechsel bei Strom- und Gasbezug

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/112219. 03. 2010

Klimaschutz-Selbstverpflichtung der Bundesregierung

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die amtierende Bundesregierung bekennt sich zu einer Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Sie hat die im Nationalen Klimaschutzprogramm 2005 formulierte Selbstverpflichtung bekräftigt, den Ausstoß der CO2-Emissionen in ihrem Geschäftsbereich im Zeitraum 2008 bis 2012 um durchschnittlich 30 Prozent gegenüber 1990 zu senken (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Katherina Reiche, vom 10. Februar 2010 auf die Schriftliche Frage 112 der Abgeordneten Bärbel Höhn auf Bundestagsdrucksache 17/702).

Im Nationalen Klimaschutzprogramm 2005 heißt es zur Evaluierung: „Um den Stand der Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung zeitnah zu erfassen und den Ressorts Entscheidungen über zusätzliche Maßnahmen zu ermöglichen, wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse ein entsprechendes Monitoringkonzept durch ein unabhängiges externes Institut entwickeln zu lassen und dieses Konzept umzusetzen. … Das Bundesumweltministerium informiert das Bundeskabinett spätestens in Zusammenhang mit dem Nationalen Klimaschutzprogramm im Jahr 2008 über den Stand der Umsetzung der Klimaschutzerklärung der Bundesregierung.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wird die Bundesregierung das Ziel der Selbstverpflichtung erreichen?

2

Wie hoch war der CO2-Ausstoß im Geschäftsbereich der Bundesregierung im Jahr 1990, aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und obersten Bundesbehörden?

3

Wie hoch war der CO2-Ausstoß im Geschäftsbereich der Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und obersten Bundesbehörden, im letzten Kalenderjahr für das Daten vorliegen?

4

Wann und mit welchem Ergebnis wurde das im Klimaschutzprogramm 2005 beschlossene Monitoring durchgeführt?

5

Für wann ist die nächste Evaluierung vorgesehen?

6

Hat die im Klimaschutzprogramm 2005 vorgesehene Unterrichtung des Bundeskabinetts durch das BMU stattgefunden, und welche Konsequenzen wurden daraus von der Bundesregierung gezogen?

7

Wie versteht die Bundesregierung die Formulierung „in ihrem Geschäftsbereich“? Sind davon außer den Bundesministerien und den obersten Bundesbehörden weitere nachgeordnete Behörden und Stellen erfasst?

8

Welche konkreten Maßnahmen haben die einzelnen Bundesministerien und obersten Bundesbehörden ergriffen, und wie viel CO2 wurde dadurch jeweils eingespart?

9

Wann laufen für die einzelnen Bundesministerien und obersten Bundesbehörden jeweils die derzeit gültigen Strom- und Gasbezugsverträge aus, so dass ein Anbieterwechsel möglich wird?

Berlin, den 19. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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