[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 15. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11725
19. Wahlperiode 17.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner,
Leif-Erik Holm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11323 –
Elektrofahrzeuge – Leistungen, Reichweiten, Kundenzufriedenheit der am Markt
befindlichen Modelle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Auffassung der Fragesteller werden die Automobilhersteller aufgrund
staatlichen Drucks gezwungen, bezahlbare und zuverlässige Technik durch
voraussichtlich weniger langlebige und unausgereifte Technik zu ersetzen.
Reichweiten schrumpfen allem Anschein nach von über 1 000 km bei etablierten
Dieselmodellen auf Reichweiten unter 300 km bei E-Modellen bei vergleichbaren
Bedingungen, also mit Betrieb der Klimaanlage und der in Deutschland
üblichen zügigen Autobahnfahrt (
www.welt.de/wirtschaft/plus193145941/417-
Kilometer-Reichweite-nur-wenn-ich-schleiche-und-schwitze-Audi-E-tron-Dieses-
Elektroauto-hat-einen-unverzeihlichen-Makel.html).
Ferner ist festzustellen, dass viele E-Fahrzeuge so genannte Premiumfahrzeuge
sind, welche um 3 000 kg schwer sind und Leistungen von über 400 PS besitzen.
Anschaffungspreise um den sechsstelligen Euro-Bereich sind üblich (www.
autobild.de/artikel/mercedes-eqc-400-4matic-2019-test-preis-reichweite-10241905.
html#Preis%20und%20Marktstart).
Dies ist das Fahrzeugsegment, welches von den Fragestellern im Parlament und
öffentlichen Veranstaltungen vorausgesagt wurde, nämlich Fahrzeuge der
„Upperclass“, also gewissermaßen Luxusspielzeuge für Wohlhabende – aber eben
auch mit großer Sicherheit Fahrzeuge, welche als Zweit- oder Drittwagen
fungieren werden. Die technischen Daten dieser Fahrzeugklasse weisen
Beschleunigungen auf dem Niveau von Formel-1-Boliden aus. Die Fragesteller
bezweifeln den ökologischen Vorteil, welcher mit großer Vehemenz politisch
angestrebt wird (
www.facebook.com/spaniel.afd/posts/2222448748037986/).
1. Wie viele E-Personenwagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2017, 2018 und von Januar bis April 2019 in der jeweiligen
Leistungsklasse
a) bis 50 kW,
b) größer 50 kW bis 100 kW,
c) größer 100 kW bis 150 kW bzw.
d) größer 150 kW zugelassen?
2. Wie viele E-Personenwagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2017, 2018 und von Januar bis April 2019 in der jeweiligen
Gesamtgewichtsklasse
a) bis 1 500 kg Gesamtgewicht,
b) mehr als 1 500 kg bis 1 800 kg Gesamtgewicht,
c) mehr als 1 800 kg bis 2 500 kg Gesamtgewicht,
d) mehr als 2 500 kg bis 3 000 kg Gesamtgewicht bzw.
e) über 3 000 kg Gesamtgewicht zugelassen?
3. Wie viele E-Personenwagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2017, 2018 und von Januar bis April 2019 in der jeweiligen
Preisklasse (inklusive Batterie) zugelassen, und wie viele aus der Staffel wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils als Geschäftsfahrzeuge
a) bis 40 000 Euro,
b) mehr als 40 000 bis 80 000 Euro,
c) mehr als 80 000 bis 120 000 Euro bzw.
d) mehr als 120 000 Euro zugelassen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
2017 2018 1.Halbjahr 2019
darunter Januar bis April
2019
bis 50 39.156 12.555 17.192 9.409 6.303
51 bis 100 37.728 9.282 15.329 13.117 8.367
101 bis 150 516 83 136 297 130
über 150 14.772 3.136 3.404 8.232 5.869
unbekannt/unplausibel 5 - 1 4
Insgesamt 92.177 25.056 36.062 31.059 20.669
davon in den Jahren/Monaten
Leistungsklasse in kW Insgesamt
2017 2018 1.Halbjahr 2019
darunter Januar bis April
2019
bis 1.500 10.314 3.559 4.477 9.409 6.303
1.501 bis 1.800 18.163 4.863 7.420 13.117 8.367
1.801 bis 2.500 52.889 13.043 20.672 297 130
2.501 bis 3.000 5.982 2.551 1.966 8.232 5.869
über 3.000 4.829 1.040 1.527 4
unbekannt/unplausibel - - - - -
Insgesamt 92.177 25.056 36.062 31.059 20.669
technisch zulässige
Gesamtmasse in kg
Insgesamt
davon in den Jahren/Monaten
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der tatsächlichen
Reichweiten und der nach technischen Daten nach WLTP angegebenen
Reichweiten von Elektro-Personenwagen?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser
Diskrepanz in der Reichweite, obwohl doch zum besseren Verbraucherschutz das
WLTP-Verfahren eingeführt wurde?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 16 bis 19 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11454 verwiesen. Diese gelten analog für
andere Arten von elektrisch betriebenen Pkw.
6. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Parameter für das
WLTP-Messverfahren für E-Pkw (bitte auflisten, verbunden mit dem
Hinweis, ob Verbraucher wie die Klimaanlage oder ein hochwertiges Sound-
System mitlaufen und ob und wie Ladeverluste der verschiedenen
Ladesysteme eingerechnet werden)?
Das WLTP-Messverfahren umfasst eine vollständige Beschreibung eines
Fahrzeug-Prüfzyklus für CO2 und für Emissionen regulierter Schadstoffe, sowie im
Falle von Plug-In- und batterieelektrischer Fahrzeuge, zur Bestimmung der
elektrischen Reichweite im Rahmen standardisierter Umgebungsbedingungen.
Hinsichtlich der Parameter wird auf Anhang XXI, Unteranhang 6 der Verordnung
(EU) 2017/1151 verwiesen.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Kundenzufriedenheit von
E-Pkw-Besitzern und Kunden von Mietwagenbetreibern, die E-Pkw
gemietet haben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Sowohl im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung im Kontext der vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur von 2011 bis 2016
geförderten „Modellregionen Elektromobilität“, wie auch im Rahmen der Begleit-
und Wirkungsforschung der von der Bundesregierung geförderten „Schaufenster
Elektromobilität“ sind zahlreiche Untersuchungen zur Akzeptanz der
Elektromobilität und zur Kundenzufriedenheit von E-Pkw-Besitzern durchgeführt und
veröffentlicht worden (vgl.:
www.tib.eu/de/suchen/download/?tx_tibsearch_search%5
Bdocid%5D=TIBKAT%3A869397133&cHash=86dd294c13cbb6e06f9a00eaf5ea13
79#download-mark).
In diesen Untersuchungen zeigt sich eine hohe Kundenzufriedenheit bei den
Besitzern von Elektroautos. So kommt die Nutzerbefragung im Rahmen der Begleit-
und Wirkungsforschung der „Schaufenster Elektromobilität“ zu dem Ergebnis,
dass nahezu alle Besitzer zufrieden oder sehr zufrieden sind. Die Erkenntnisse zu
Kundenzufriedenheit aus der Begleitforschung der Modellregionen und
Schaufenster haben maßgeblich dazu beigetragen die Förderung der Bundesregierung
im Bereich der Elektromobilität weiterzuentwickeln, etwa im Bereich der
Elektrifizierung kommunaler und gewerblicher Flotten sowie im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV), im Taxigewerbe und in Car-Sharing-Flotten.
Auch der aktuelle NPE-Fortschrittsbericht 2018 stellt fest, dass besonders die
persönliche Erfahrung eine entscheidende Einflussgröße für die Einstellung der
Nutzerinnen und Nutzer gegenüber der Elektromobilität ist. Wie die Untersuchungen
ebenfalls zeigen, findet gerade der Einsatz von Elektrofahrzeugen in Fuhrparks
eine hohe Zustimmung bei Nutzerinnen und Nutzern. In diesem
Anwendungskontext erfüllen Elektrofahrzeuge zudem die bestehenden
Mobilitätsanforderungen (vgl.:
http://nationale-plattform-elektromobilitaet.de/fileadmin/user_upload/
Redaktion/NPE_Fortschrittsbericht_2018_barrierefrei.pdf).
Zur Kundenzufriedenheit von Nutzern elektrischer Mietwagen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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