[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. Juli
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11920
19. Wahlperiode 25.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Andrej Hunko,
Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11330 –
Rechtlich-organisatorischer Rahmen militärischer Cyber-Operationen
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Jahr 2017 wurden verschiedene Dienststellen der Bundeswehr im
Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) zusammengelegt und mit dem
Aufbau operativer Fähigkeiten begonnen (
https://bit.ly/2Qj0wJ9). Das CERT
(Computer-Emergency-Response-Team) der Bundeswehr (CERTBw) war bis
dahin als defensive Einrichtung zum Schutz der IT-Netze der Bundeswehr bis
zur Gründung des KdoCIR dem IT-Amt der Bundeswehr unterstellt und von der
Gruppe Computer Netzwerk Operationen (CNO) im Kommando Strategische
Aufklärung (KSA) getrennt. Mit der Aufstellung des KdoCIR wurden CERTBw
und CNO den beiden neuen Dienststellen Zentrum Cyber-Operationen und
Zentrum für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr zugewiesen (
https://bit.ly/
2QwUGUQ). Das CERTBw hat bisher am CERT-Verbund mit Unternehmen,
wissenschaftlichen Organisationen und zivilen Behörden teilgenommen und
konnte sich so der Kompetenz und Erfahrung ziviler Akteure bedienen
(
www.cert-verbund.de/).
Während für den Schutz der Sicherheit und Vertraulichkeit von IT-Systemen
nur mäßige Aufwüchse zu erkennen sind, baut die Bundesregierung im Bereich
des Militärs und der Geheimdienste mit erheblichen finanziellen und
personellen Ressourcen Strukturen auf, die aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller nicht mehr allein den Schutz vor bzw. die Abwehr von Cyberangriffen
zur Aufgabe haben.
So wird von Vertretern der Bundesregierung und einschlägiger Stellen
diskutiert, offensive Cyber-Operationen – sogenannte Hackbacks – in den
Aufgabenkatalog aufzunehmen (z. B. hier:
http://gleft.de/2Wo). Mit diesen offensiven
Cyber-Operationen sind Eingriffe in Computersysteme in anderen Staaten
gemeint, die aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller den Verpflichtungen
aus internationalen Abkommen zuwider laufen und erhebliche
sicherheitspolitische und militärische Risiken verursachen. Ein vom NATO Cooperative
Cyber Defence Centre of Excellence berufenes Expertengremium hat im sog.
Tallinn-Handbuch in einer Bewertung internationalen Rechts formuliert, dass
Cyber-Angriffe, die von einem Staatsgebiet ausgehen und nicht unterbunden
werden, einen Bruch internationalen Rechts darstellen (
https://ccdcoe.org/
research/tallinn-manual/). Werden diese von staatlichen Stellen verübt, können
sie als Kriegshandlungen gewertet werden, die dem angegriffenen Staat die
Rechtfertigung geben, gleichwertige Gegenmaßnahmen zu ergreifen – bei
schweren Schäden auch in Form militärischer Aktionen (
http://csef.ru/media/
articles/3990/3990.pdf).
Die US-Administration hat in ihrer im September 2018 vorgelegten „National
Cyber Strategy“ angekündigt, eine internationale Cyber-Abschreckungs-
Initiative zu verfolgen und dafür gleichgesinnte Staaten in eine gemeinsame
Abwehrstrategie einzubinden (vgl.
https://bit.ly/2xrQ0XK).
Im Aachener Vertrag einigten sich die Bundesrepublik Deutschland und
Frankreich auf die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und des digitalen
Wandels, einschließlich der Themen Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen
(vgl. Aachener Vertrag, Artikel 21,
https://bit.ly/2IM1Lxf).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der von den Fragestellern verwendete Begriff „Hackback“ wird von der
Bundesregierung konzeptionell grundsätzlich nicht verwendet, weder für Aktivitäten der
Cyber-Abwehr noch der Cyber-Verteidigung. Der Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage legt die Bundesregierung die Begrifflichkeiten aus der Vorbemerkung
der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/2645 zugrunde.
Die Behauptung der Fragesteller, für den Schutz der Sicherheit und
Vertraulichkeit von IT-Systemen seien nur mäßige Aufwüchse personeller und finanzieller
Art zu erkennen, wird von der Bundesregierung zurückgewiesen. Allein der
Stellenhaushalt des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
das nach § 1 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSIG) für die Informations-sicherheit auf nationaler Ebene
zuständig ist, wuchs mit den Haushalten 2018/2019 um mehr als 50 Prozent auf. Für
das Haushaltsjahr 2020 setzt sich die Bundesregierung für einen weiteren
Stellenaufwuchs ein.
1. Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach die meisten
weltweiten Cyberangriffe im Jahr 2018 von Servern in den USA ausgingen
und an zweiter Stelle die Niederlande und an dritter Stelle Deutschland
stehen (
http://gleft.de/2Wr)?
Die Beantwortung dieser Frage als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ wird im Hinblick auf das
Staatswohl als erforderlich erachtet, da die offene Bekanntgabe Informationen zur
Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten und Methoden des
Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im
Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen würde. Zudem können sich
Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten ergeben. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein.
Auf die eingestufte Anlage wird verwiesen.*
Darüber hinaus führt die Bundesregierung keine Statistiken im Sinne der Anfrage.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2. Falls die Bundesregierung von anderen Zahlen ausgeht, auf welche Quellen
stützt sie sich dabei?
Hinsichtlich der Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ und der Beantwortung wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen.*
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung diesbezüglich keine über die
öffentlich zugänglichen Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
3. Was kann die Bundesregierung zum aktuellen Stand ihrer Überlegungen für
eine „aktive Cyber-Abwehr“ mitteilen („Seehofer plant den Gegenangriff“,
www.tagesschau.de vom 29. Mai 2019), und inwiefern betreffen diese auch
die Bundeswehr und deren Kommando Cyber- und Informationsraum
(KdoCIR)?
4. Inwiefern erwägt die Bundesregierung Hackbacks auch bei Angriffen, die
von Systemen traditioneller Geheimdienste ausgehen?
5. Inwiefern erwägt die Bundesregierung Hackbacks auch bei Angriffen, die
von Systemen befreundeter Geheimdienste ausgehen?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam
beantwortet.
Die im Zusammenhang mit Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr
aufgeworfenen Fragestellungen werden derzeit von der Bundesregierung geprüft. Diese
Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
6. Inwiefern wäre ein Hackback durch deutsche militärische Stellen aus Sicht
der Bundesregierung von der Budapest Convention on Cybercrime gedeckt,
bzw. welche Änderungen wären diesbezüglich erforderlich?
Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/2645 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/5472
verwiesen. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/3420 verwiesen.
7. Inwiefern war die Bundesregierung bezüglich einer internationalen Cyber-
Abschreckungs-Initiative bereits in Kontakt mit US-Stellen, und unter
welchen Rahmenbedingungen würde sie sich an einer solchen Initiative
beteiligen?
Die Bundesregierung ist kontinuierlich bemüht, die eigene Resilienz und
Cyberabwehrfähigkeit zu erhöhen, und steht dazu im Kontakt mit einer Vielzahl von
Staaten, darunter den USA. Die Erhöhung der eigenen Resilienz kann unter
Umständen auch eine abschreckende Wirkung entfalten. Die Bundesregierung ist
bemüht, das eigene Vorgehen mit dem Vorgehen wichtiger Partner – vor allem auf
europäischer Ebene – zu koordinieren. Der Bundesregierung ist bekannt, dass
eine internationale Cyberabschreckungsinitiative Teil der im September 2018
angenommenen „Nationalen Cyberstrategie der Vereinigten Staaten von Amerika“
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
ist. Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wird dabei aber keine Beteiligung
anderer Länder angestrebt, die über die oben beschriebene Koordinierung
hinausgeht.
8. In welchen Formaten hat sich die Bundesregierung an internationalen
Gesprächsrunden, Verhandlungen oder Gremien
a) zum Thema Cybersicherheit allgemein seit 2011 beteiligt (bitte nach
Ressorts aufschlüsseln),
Bundeskanzleramt:
Formate der unter deutscher Schirmherrschaft durchgeführten Münchner
Sicherheitskonferenz
Potsdamer Konferenz für Nationale Cybersicherheit
Auswärtiges Amt:
NATO Cyber Defence Committee
Gruppe der Regierungssachverständigen der Vereinten Nationen zum Thema
internationale Cybersicherheit (GGE) 2012 – 2013, 2014 – 2015 sowie, unter
deutschem Vorsitz, 2016 – 2017
Horizontale Ratsarbeitsarbeitsgruppe der Europäischen Union zu „Fragen des
Cyberraums“ sowie deren Vorgängerformation „Gruppe der Freunde der
Ratspräsidentschaft zu Cyberfragen“
Informelle Arbeitsgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
„Freedom Online Coalition“, eine informelle Koalition von 30 Staaten aus fünf
Kontinenten, die sich außenpolitisch für Menschenrechte im Internet einsetzt
Wassenaar-Arrangement für die Exportkontrolle konventioneller
Rüstungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Güter) und von
Technologie in Bezug auf Genehmigungspflichten für den Export bestimmter
Schadsoftware (Wahrnehmung gemeinsam mit BMWi).
Anlassbezogene multilaterale oder bilaterale Gespräche zum Thema
Cybersicherheit
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:
Horizontale Ratsarbeitsgruppe der Europäischen Union zu
Cybersicherheitsangelegenheiten „Fragen des Cyberraums“ sowie deren Vorgängerformation
„Gruppe der Freunde der Ratspräsidentschaft zu Cyberfragen“
Kooperationsgruppe nach Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2016/1148 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur
Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und
Informationssystemen in der Union
GGE der Vereinten Nationen zum Thema internationale Cybersicherheit (unter
Federführung des Auswärtigen Amts)
Regelmäßiger Austausch mit strategisch wichtigen Partnern innerhalb und
außerhalb der EU zu übergeordneten Fragen der Cybersicherheitspolitik
Bundesministerium der Verteidigung:
Capability Panel Information Assurance and Cyber Defense der Substruktur
des Command and Control Consultation Board der NATO
Steering Committee des NATO Cooperative Cyber Defence Centre of
Excellence
Bilaterale Dialoge im Rahmen des bilateralen Jahresprogramms des
Bundesministeriums der Verteidigung sowie mit NATO- und EU-Partnern
GGE der Vereinten Nationen zum Thema internationale Cybersicherheit (unter
Federführung des Auswärtigen Amts)
Informelle Arbeitsgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (unter
Federführung des Auswärtigen Amts)
Bundesministerium der Finanzen:
Horizontale Ratsarbeitsgruppe der Europäischen Union zu
Cybersicherheitsangelegenheiten „Fragen des Cyberraums“ sowie in deren Vorgängerformation
„Gruppe der Freunde der Ratspräsidentschaft zu Cyberfragen“
G7 Cyber Experts Group
G7 Cross Border Coordination Exercise Working Group
Financial Stability Board: Cyber Lexicon Working Group
Regelmäßiger bilateraler Austausch zu Cyberthemen im Finanzsektor mit
einzelnen EU-Staaten, USA und Israel
b) zu Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Cyber-
Kriegsführung seit 2011 beteiligt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Auswärtiges Amt:
Gruppe der Regierungssachverständigen der Vereinten Nationen zum
Thema internationale Cybersicherheit (GGE) 2012 – 2013, 2014 – 2015
sowie, unter deutschem Vorsitz, 2016 – 2017
Informelle Arbeitsgruppe Informations- und
Kommunikationstechnologie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Internationale Rüstungskontroll-Konferenz „2019. Capturing
Technology. Rethinking Arms Control.“ am 15. März 2019 in Berlin
Bundesministerium der Verteidigung:
GGE der Vereinten Nationen zum Thema internationale Cybersicherheit
(unter Federführung des Auswärtigen Amts)
Informelle Arbeitsgruppe Informations- und
Kommunikationstechnologie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (unter
Federführung des Auswärtigen Amts)
Internationale Rüstungskontroll-Konferenz „2019. Capturing
Technology. Rethinking Arms Control.“ am 15. März 2019 in Berlin (unter
Federführung des Auswärtigen Amts)
9. Schließt die Bundesregierung
a) das Vorhandensein von Software-Implantaten anderer Staaten zum
Monitoring von Computersystemen (vgl.
https://nyti.ms/30BlFmK) in
kritischen Infrastrukturen in Deutschland bzw.
Das Vorhandensein von Software-Implantaten in Computersystemen kann für
jegliche IT-Infrastruktur durch die Bundesregierung nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden.
b) die Entwicklung oder Beschaffung vergleichbarer Software-Artefakte zur
Verwendung in kritischen Infrastrukturen anderer Staaten aus?
Die Bundesregierung schließt aus, Software-Artefakte im Sinne der Fragesteller
ohne die entsprechenden, insbesondere völkerrechtlichen, Rechtsgrundlagen
einzusetzen.
10. Welche rechtlichen Studien, Einschätzungen und Bewertungen zieht die
Bundesregierung für ihre Überlegungen zu Hackback-Maßnahmen und der
damit einhergehenden Gefahr einer militärischen Eskalation heran?
Bei der Prüfung der im Zusammenhang mit Maßnahmen der aktiven Cyber-
Abwehr aufgeworfenen Fragestellungen setzt sich die Bundesregierung mit einer
Vielzahl an Rechtsauffassungen auseinander. Diese gelangen der
Bundesregierung in unterschiedlichen Darstellungsformen zur Kenntnis (z. B. in Form von
Aufsätzen, Gutachten, Vorträgen, Äußerungen auf Podiumsdiskussionen usw.).
Die Bundesregierung führt keine Zusammenstellung aller Rechtsauffassungen,
die sie zur Kenntnis nimmt.
11. Teilt die Bundesregierung die Sichtweise der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten NATO-Expertinnen und NATO-Experten, dass durch
staatliche Stellen ausgeführte Cyberangriffe eine Form militärischer
Angriffe darstellen können, und inwiefern berücksichtigt sie dies bei ihren
Überlegungen zu Hackback-Maßnahmen?
Cyberangriffe können einen bewaffneten Angriff im Sinne von Artikel 51 der
VN-Charta darstellen. Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 wird verwiesen.
12. Erwägt die Bundesregierung Mechanismen zur Bewertung von
Eskalationsrisiken von Hackbacks und anderen Cyber-Operationen?
a) Wenn ja, welche?
Ist dabei auch eine politische Bewertungsinstanz vorgesehen?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Der Einsatz militärischer Fähigkeiten im Cyber-Raum erfolgt im Rechtsrahmen,
der durch das Grundgesetz und das Völkerrecht gesteckt wird. Die gültigen
Prozesse für Operationsplanung und -führung gewährleisten die politische Kontrolle
des Einsatzes aller militärischer Fähigkeiten und beinhalten immer auch eine
Risikoabschätzung.
Hinsichtlich Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr wird auf die Antwort zu den
Fragen 3 bis 5 verwiesen.
13. Legt die Bundesregierung Datensammlungen zur Analyse der Urheberschaft
von Cyber-Angriffen an?
a) Wenn ja, seit wann und auf welcher Rechtsgrundlage?
b) Werden diese auch mit anderen Stellen der IT-Sicherheit ausgetauscht?
c) Wenn ja, mit welchen?
d) Plant die Bundesregierung die Anlegung von Datensammlungen und
Zugängen zu Datenströmen zur Analyse der Urheberschaft von Cyber-
Angriffen?
Die Fragen 13 bis 13d werden zusammen beantwortet.
Behörden des Bundes sammeln im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen
Auftrages Daten zur Analyse der Urheberschaft von Cyberangriffen. Hierzu zählen auch
Informationen, die Aufschluss über die Ursachen von Cyberangriffen geben
können. Rechtsgrundlagen für das Sammeln entsprechender Daten sind § 1 Absatz 2
des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) sowie §§ 2 ff. BNDG,
§§ 8 ff. i. V. m. § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)
und § 483 der Strafprozessordnung (StPO). Die jeweiligen Rechtsgrundlagen
wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom Gesetzgeber geschaffen. Die
zuständigen Bundesbehörden übermitteln die gesammelten Daten im Rahmen der
jeweils einschlägigen rechtlichen Regelungen auch an andere Stellen, unter
anderem auch an die im Cyber-Abwehrzentrum vertretenen Behörden.
14. Inwiefern ist das CERT der Bundeswehr (CERTBw) von den operativen
Teilen der Bundeswehr getrennt, bzw. wie wird diese Trennung aufgehoben?
Im Rahmen der Aufstellung des Organisationsbereiches Cyber- und
Informationsraum ist das ehemalige CERTBw mit seinen Funktionalitäten als neues Cyber
Security Operation Centre der Bundeswehr (CSOCBw) im Zentrum für
Cybersicherheit in der Bundeswehr (ZCSBw) aufgestellt worden. Die Abgrenzung des
CSOCBw zum Zentrum Cyber-Operationen (ZCO) ist durch die Organisation in
unterschiedlichen Dienststellen klar gegeben. Die beiden Dienststellen
unterstehen aufgrund ihrer Aufgaben und Einbindungen in Prozesse zwei verschiedenen
Kommandos innerhalb des Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum.
Das ZCSBw untersteht dem Kommando Informationstechnik der Bundeswehr,
das ZCO dem Kommando Strategische Aufklärung.
15. Inwiefern wird das CERTBw nach Integration in das KdoCIR (
https://bit.ly/
2QwUGUQ) auch bei unklarer Trennung zwischen offensiven und
defensiven Aufgaben im KdoCIR am zivilen CERT-Verbund teilnehmen können?
Auf welche formale Handlungsgrundlage des CERT-Verbundes wird dabei
Bezug genommen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Das CERTBw nimmt daher am
Informationsaustausch in vollem Umfang teil.
16. Inwiefern plant die Bundesregierung, ihre Erkenntnisse aus Cyber-Angriffen
auch weiterhin mit dem zivilen CERT-Verbund zu teilen?
Die Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf an der gängigen Praxis.
17. Welche personellen Ressourcen und Mittel erwägt die Bundesregierung für
offensive Cyber-Operationen einzusetzen, und welche Einrichtungen und
Kapazitäten bestehen diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt (bitte nach
Behörden bzw. GmbHs etc., z. B. BND – Bundesnachrichtendienst –, BfV –
Bundesamt für Verfassungsschutz –, ZITIS – Zentrale Stelle für
Informationstechnik im Sicherheitsbereich –, KdoCIR, Agentur für Innovation in der
Cybersicherheit, Bundespolizei aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung versteht die Fragesteller so, dass sie sich mit dem Begriff
„offensive Cyber-Operationen“ sowohl auf Aktivitäten der zivilen aktiven Cyber-
Abwehr als auch auf Aktivitäten der Streitkräfte im Rahmen ihrer
verfassungsgemäßen Auftragserfüllung zur Wirkung im Cyber-Raum beziehen.
Zur aktiven Cyber-Abwehr wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2645 verwiesen.
Zur Durchführung von Cyber-Operationen verfügt der militärische
Organisationsbereich CIR im Zentrum Cyber-Operationen (ZCO) über personelle
Ressourcen und Mittel.
Die weitere Beantwortung der Frage 17 als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ wird im Hinblick auf das
Staatswohl als erforderlich erachtet, da sie Details zu der Fähigkeit zur
Durchführung von Cyberoperationen enthält und die offene Bekanntgabe von
Informationen die Durchführung zukünftiger Operationen gefährden könnte.
Auf die eingestufte Anlage wird verwiesen.*
18. Welche Trainings oder „Cyber- Manöver“ haben das KdoCIR bzw. das
Zentrum Cyber-Operationen (ZCO) seit deren Gründung mit privaten Firmen
durchgeführt („Zentrum Cyber-Operationen kooperiert erfolgreich mit
Firma CGI“,
https://cir.bundeswehr.de ohne Datum), und in welchen dieser
Veranstaltungen übernahm das ZCO die Rolle des „Red-Teams“?
Neben der einmaligen Kooperation des ZCO mit der Firma CGI gibt es keine
weiteren Kooperationen des ZCO mit privaten Firmen. In der angesprochenen
einmaligen Kooperation hat ZCO die Rolle des „Red Teams“ übernommen.
19. An welchen Cyberübungen der Europäischen Union oder der NATO hat sich
die Bundeswehr seit der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/1900 mit „Red-Teams“ beteiligt?
Kräfte des ZCO waren seit der Antwort der Bundesregierung auf
Bundesdrucksache 19/1900 (vom 26. April 2018) an der Übung Locked Shields 2019 in der
Rolle des „Red Teams“ beteiligt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
20. Welche Details kann die Bundesregierung zu der bilateralen Kooperation
zwischen dem Allied Command Transformation (ACT) der NATO sowie
dem Forschungsinstitut Center for Intelligence and Security Studies (CISS)
an der Universität der Bundeswehr München (Schriftliche Frage 114 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/8434) mitteilen,
und welche Projekte in den Bereichen strategische Vorausschau,
Krisenfrüherkennung bzw. Krisenmonitoring „auch unter Rückgriff auf große
Datenmengen“ sind dort geplant?
Die bilaterale Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Allied Command for
Transformation (ACT) und der Universität der Bundeswehr München (UniBw
M) vertreten durch das Center for Intelligence and Security Studies (CISS) wurde
im Februar 2019 geschlossen. Diese Kooperation zielt auf den Aufbau einer
wissenschaftlichen Methodenkompetenz innerhalb des ACT. Im Mai 2019 hat die
Auftaktveranstaltung an der UniBw M stattgefunden. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 114 des Abgeordneten
Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/8434 verwiesen.
21. Inwiefern ist die konzeptionelle Prüfung der Einrichtung eines
„Kompetenzzentrums Krisenfrüherkennung“ bei der Bundeswehr inzwischen
abgeschlossen, und welche Details kann die Bundesregierung zu dessen Standort,
Zielsetzung und technischer Infrastruktur mitteilen?
Wer leitet das Zentrum?
Die Prüfung im BMVg in Bezug auf die Einrichtung eines „Kompetenzzentrums
Krisenfrüherkennung“ ist noch nicht abgeschlossen.
22. Wann wird entschieden, ob das durch einen Lehrstuhlinhaber für
Internationale Politik an der Universität der Bundeswehr München geleitete
Pilotprojekt „Metis“ über die Dauer von zwei Jahren fortgeführt und demnach nicht
am 1. Dezember 2019 endet (
http://gleft.de/2WA), und inwiefern zeichnet
sich bereits ab, dass das Projekt als erfolgreich oder erfolglos bewertet wird?
Das Pilotprojekt Metis läuft bis zum 30. November 2019. Gegenwärtig findet die
Evaluierung des Pilotprojekts statt. Über eine Verstetigung wird nach Abschluss
der Evaluierung entschieden.
23. Welche Ergebnisse kann die Bundesregierung zu Prüfungen des
Auswärtigen Amts mitteilen, für seine „strategischen Kommunikationsbedarfe“ die
computergestützte Auswertung von sozialen Medien zum Erkennen von
deutsche Außenpolitik betreffenden Desinformationen und
Kampagnendynamiken in den sozialen Medien zu nutzen, und wie könnte dies technisch
umgesetzt werden (Bundestagsdrucksache 19/7604, Antwort zu Frage 15)?
Das Pilotprojekt zu Desinformationen und Kampagnendynamik in den sozialen
Medien und deren Auswirkungen auf die strategische Kommunikation des
Auswärtigen Amts dauert an. Ergebnisse liegen daher noch nicht vor.
24. Wie will die Bundesregierung den geplanten EU-Ratsschlussfolgerungen
nachkommen, wonach die Mitgliedstaaten „als Beitrag zu einem EU-weit
gemeinsamen Verständnis der hybriden Bedrohungen auch künftig freiwillig
Informationen und bewährte Verfahren“ austauschen sollen (Ratsdokument
9675/19), über welche Kanäle wird dies jetzt schon von der Bundesregierung
umgesetzt, und inwiefern ist darin das Bundesministerium der Verteidigung
eingebunden?
Der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren als Beitrag zu einem
EU-weit gemeinsamen Verständnis der hybriden Bedrohungen erfolgt im
Rahmen der Treffen der Gruppe der Freunde des Vorsitzes (Umsetzung von
Maßnahme 1 des Gemeinsamen Rahmens für die Bekämpfung hybrider
Bedrohungen), an denen ein Vertreter der Bundesregierung teilnimmt. Das
Bundesministerium der Verteidigung ist hierbei im Rahmen der Ressortabstimmung
eingebunden.
25. Inwiefern hat die Bundesregierung in Verhandlungen zur Etablierung des
Rahmens „für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der EU auf
böswillige Cyberaktivitäten“ („Cyberdiplomatischer Reaktionsrahmen“;
Ratsdokument 9916/17 im Rahmen der „Cyber Diplomacy Toolbox“) dafür votiert,
Listungen für Sanktion im Mehrheitsverfahren zu beschließen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10273, Frage 8; falls ja, bitte die Gründe darlegen)?
In den Verhandlungen über einen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen – Verordnung (EU)
2019/796 des Rates vom 17. Mai 2019 und Beschluss (GASP) 2019/797 des
Rates – hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass Listungen wie in
Artikel 31 Absatz 2 des Vertrags vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union
vorgesehen mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden sollten. Sie tat dies,
um das Verfahren handhabbarer zu machen und den zeitlichen Zusammenhang
zwischen dem Handeln böswilliger Akteure und eventueller
Sanktionsverhängung zu verkürzen.
26. Enthält der EU-Rahmen zur Beantwortung böswilliger Cyberaktivitäten
nach Auslegung der Bundesregierung auch Bestimmungen, die – nach
Vorliegen rechtlicher Voraussetzungen – ein Eindringen der Bundeswehr in
ausländische staatliche Informationssysteme und das Stören oder Abschalten
derselben diplomatisch unterstützen kann?
Der „Cyberdiplomatische Reaktionsrahmen“ und die Umsetzungsleitlinien
enthalten keine Bestimmungen, die in die Prärogative der Mitgliedstaaten für ihre
nationale Sicherheit eingreifen.
27. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das Gemeinsame
Lagezentrum Cyber- und Informationsraum (GLZ CIR) bei der Bundeswehr?
Die Beantwortung der Frage 27 als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ wird im Hinblick auf das
Staatswohl als erforderlich erachtet, da sie Details zu den Fähigkeiten des KdoCIR
enthält und die offene Bekanntgabe von Informationen die Durchführung der
Auftragserfüllung zukünftiger Operationen gefährden könnte.
Auf die eingestufte Anlage wird verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
28. Welche Einstufung tragen die Lageberichte der nachgeordneten
Bundeswehrdienststellen Kommando Strategische Aufklärung und Zentrum für
Operative Kommunikation, die im Rahmen des Projekts „Lagebild für den
Cyber- und Informationsraum“ als Datenquellen dienen
(Bundestagsdrucksache 19/10391, Antwort zu Frage 3)?
Die Lageberichte der aufgeführten Dienststellen sind, je nach
Schutzbedürftigkeit, in einem Spektrum von „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ bis „Geheim“
eingestuft.
a) Welche Fachpublikationen werden hierfür ausgewertet, und wer sucht
diese aus?
Für die Lageberichte werden durch den jeweiligen Analysten offene
Informationsquellen ausgewertet, die im Einzelfall auch themenspezifische
Fachpublikationen beinhalten können.
b) Welche Einstufung trägt die aus den verschiedenen Datenquellen erstellte
„Lage für den Cyber- und Informationsraum“, die auch an den
Militärischen Abschirmdienst und das Nationale Cyber-Abwehrzentrum verteilt
wird?
Die "Lage für den Cyber- und Informationsraum" wird, abhängig von der
Schutzbedürftigkeit des Inhalts, in einem Spektrum von „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ bis „Geheim“ eingestuft.
29. Welche Rolle haben die Cyber-Abwehr und damit verbundene Fragen in der
Kooperation mit Frankreich und insbesondere im Rahmen des Aachener
Vertrags gespielt, und inwiefern sind zukünftige gemeinsame Projekte dazu
vorgesehen?
Im Austausch zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) und der französischen Autorité Nationale en matière de Sécurité et de
défense des Systèmes d’Information (ANSSI) werden regelmäßig Informationen zu
den jeweiligen Planungen im Bereich der Cybersicherheit ausgetauscht. Dazu
gehören anlassbezogen auch Fragen der Cyberabwehr. Planungen für konkrete
gemeinsame Projekte hierzu existieren nicht.
30. Mit welchen französischen Stellen hat sich die Bundesregierung
entsprechend des Artikels 21 des Aachener Vertrags zur Frage ethischer Leitlinien
für neue Technologien auf internationaler Ebene ausgetauscht, welche
ethischen Fragestellungen und Probleme wurden dabei zugrunde gelegt, welche
gemeinsamen Positionen wurden erarbeitet, und auf welchen internationalen
Ebenen (UN, OSZE, Europarat, EU und andere) setzen sich Frankreich und
Deutschland auf welche Weise für solche ethischen Leitlinien ein?
Die von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission (DEK)
erarbeitet zurzeit unter anderem Empfehlungen für ethische Leitlinien beim Umgang mit
Daten, Algorithmen und Künstlicher Intelligenz (KI). Die DEK wird ihre
Empfehlungen am 23. Oktober 2019 vorstellen.
Der Prozess zwischen Deutschland und Frankreich soll auf diesen Empfehlungen
aufbauen und in die Diskussion über den Einsatz für ethische Leitlinien für neue
Technologien und gemeinsame Werte in den Bereichen Digitalisierung und
Digitale Gesellschaft auf EU-Ebene einfließen.
Die Umsetzung des deutsch-französischen Vorhabens wird seitens des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz vorbereitet.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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