[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 17. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11769
19. Wahlperiode 19.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch,
Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11335 –
Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Vizechef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands wird von
der Presse mit den Worten zitiert: „Die Hemmschwelle für Gewalt ist
dramatisch gesunken. Insbesondere ausländische Täter attackieren das Personal in
einem noch nie dagewesenen Ausmaß“ (
www.focus.de/politik/gerichte-in-deutsch
land/gewalt-in-haftanstalten-nimmt-zu-gefaengnisbeamte-sind-fussabtreter-
fuerkriminelle-und-verlierer-des-rechtsstaats_id_10763685.html).
Weiter heißt es im Artikel, dass die Haftanstalten bereits vor der
Flüchtlingswelle im Herbst 2015 massive Gewaltprobleme etwa durch Rumänen,
Russlanddeutsche, Gefangene aus Ex-Jugoslawien und arabische Familienclans zu
beklagen hatten. Seitdem hat sich nach Ansicht der Fragesteller die Lage
verschärft. In manchen Bundesländern kommt schon mehr als jeder zweite
Haftinsasse aus dem Ausland. Die genaue Anzahl an gewalttätigen Übergriffen gegen
Justizpersonal lässt sich aufgrund der Länderkompetenz für Justizvollzug nicht
eindeutig bestimmen, weil die Länder unterschiedliche Kriterien für die
statistische Erfassung von Angriffen zugrunde legen. Der Vertreter des Bundes der
Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) kritisiert, dass hierdurch ein
bundeseinheitliches Lagebild zu Angriffen auf Justizbedienstete verhindert
wird. Nach den Daten der privaten Vereinigung BSBD sind seit Dezember 2018
bereits mehr als 600 Vorfälle psychischer und physischer Gewalt registriert
worden. Ebenso seien nur etwa 70 Prozent der Übergriffe an die Vorgesetzen
gemeldet worden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Durchführung des Justizvollzuges und die Gesetzgebung hierzu sind nach der
verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich
eine Angelegenheit der Länder (Artikel 30, 70 Absatz 1 des Grundgesetzes).
Auch obliegt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht
die Dienstaufsicht über die Justizvollzugsbehörden; vielmehr wird diese von der
jeweiligen obersten Justizbehörde des zuständigen Landes ausgeübt. Aufgrund
der fehlenden Zuständigkeit für den Justizvollzug liegen der Bundesregierung
daher nur zum Teil konkrete Erkenntnisse zu den gestellten Fragen vor.
Bewertungen nimmt die Bundesregierung nur insoweit vor, als ihre Zuständigkeit reicht.
1. Bestehen seitens der Bundesregierung Erkenntnisse zur bundesweiten
Summe an Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte, und wenn ja, wie viele
waren dies in den Jahren 2014 bis heute (bitte nach Jahr, Bundesland und
Art des Delikts aufschlüsseln)?
Erkenntnisse zur bundesweiten Summe an Straftaten gegen
Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Statistiken der Strafrechtspflege weisen Informationen zum Opfer nicht aus.
2. Wie viele Straftäter verbüßen nach Kenntnis der Bundesregierung
momentan in deutschen Gefängnissen insgesamt eine Freiheitsstrafe und wie viele
hiervon haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise einen
Migrationshintergrund (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der Rechtspflege zum
Strafvollzug (Fachserie 10, Reihe 4.1) – Demographische und kriminologische
Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31. März – erfasst die Struktur der
Strafgefangenen im Freiheits- und Jugendstrafvollzug sowie der
Sicherungsverwahrten. Die Zahl dieser Inhaftierten differenziert nach Ländern sowie nach
Ausländern und Staatenlosen zum Stichtag 31. März 2018 kann der nachstehenden
Tabelle entnommen werden. Angaben zu Personen mit einem
Migrationshintergrund liegen nicht vor.
Strafgefangene und Sicherungsverwahrte nach Ländern
Bundesland Inhaftierte
Insgesamt Ausländer oder
Staatenlose
Baden-Württemberg 5.472 2.385
Bayern 8.335 3.141
Berlin 3.188 1.418
Brandenburg 1.008 181
Bremen 537 192
Hamburg 1.314 641
Hessen 3.620 1.303
Mecklenburg-Vorpommern 905 81
Niedersachsen 3.984 994
Nordrhein-Westfalen 12.896 4.107
Rheinland-Pfalz 2.604 608
Saarland 633 137
Sachsen 2.852 602
Sachsen-Anhalt 1.370 132
Schleswig-Holstein 962 221
Thüringen 1.277 124
Deutschland insgesamt 50.957 16.267
Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Strafvollzugsstatistik.
3. Wie viele der in Frage 1 erfragten Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch Täter mit ausländischer Herkunft begangen?
Es wird auf Satz 1 der Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Von welchen Migrantengruppen geht nach Einschätzung und Kenntnis der
Bundesregierung das größte Gefährdungspotential für
Justizvollzugsbedienstete aus, bzw. welche Herkunftsstaaten sind in diesem Bereich stark
überrepräsentiert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der Entwicklung der Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wie viele Stunden Selbstverteidigungsunterricht erhalten
Justizvollzugsbeamte nach Kenntnis der Bundesregierung während ihrer Ausbildung und
während ihrer üblichen Arbeitswoche (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
7. Betrachtet die Bundesregierung die Einführung einer bundeseinheitlichen
Datenbank zur Erfassung von Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte als
sinnvoll?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um
den Aufbau und Betrieb einer derartigen Datenbank umzusetzen?
Die Einführung einer bundeseinheitlichen Datenbank zur Erfassung von
Straftaten ist nicht erforderlich. Die Tätlichkeiten gegen Bedienstete im Justizvollzug
werden bereits aktuell in den Vollzugseinrichtungen erfasst und über
Disziplinarmaßnahmen oder Strafverfahren einer Sanktionierung zugeführt. Diese Daten
liegen den zuständigen Ländern auch statistisch verwertbar vor. Die Schaffung einer
zusätzlichen Datenbank ist vor diesem Hintergrund nicht geboten.
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