Auswirkungen der biometrischen Gesichtserkennung
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In Zusammenarbeit von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG wurde im Zeitraum 8/2017 bis 1/2018 (Testphase 1) sowie 2/2018 bis 7/2018 (Testphase 2) im Rahmen eines ersten Teilprojektes die biometrische Gesichtserkennung als Unterstützungsinstrument polizeilicher Fahndung am Bahnhof Berlin Südkreuz getestet (Quelle siehe Abschlussbericht im Folgeabsatz).
Im Abschlussbericht (www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2018/10/181011_abschlussbericht_gesichtserkennung_down.pdf?__blob=publicationFile) für das erste Teilprojekt führt das Bundespolizeipräsidium Potsdam in Kapitel 8. Handlungsempfehlungen aus, dass im Rahmen der weiteren Ausweitung von Videotechnik auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes an ausgewählten Personenbahnhöfen auch die biometrische Gesichtserkennung als Unterstützungsinstrument der polizeilichen Fahndung eingesetzt werden soll.
Mit Blick auf den hierdurch zu erzielenden Sicherheitsgewinn sollen Überlegungen angestellt werden, in welchen weiteren gesetzlichen Aufgabenbereichen der Bundespolizei die Möglichkeiten biometrischer Gesichtserkennung genutzt werden könnten. Dazu solle die bereits genutzte Videotechnik auf ihre Kompatibilität mit der erprobten Gesichtserkennungstechnik hin überprüft werden. Im Rahmen zukünftiger Modernisierungen bzw. Neuausstattungen von Videoüberwachungsanlagen in gesetzlichen Aufgabenbereichen der Bundespolizei sollen die Anforderungen für den Einsatz von Gesichtserkennungstechnik und sonstiger intelligenter Videoüberwachungstechnik mitberücksichtigt werden.
„Im Anschluss an das Teilprojekt 1 sollen im Rahmen des Teilprojektes 2 die Möglichkeiten der Unterstützung der polizeilichen Einsatzbewältigung … durch den Einsatz von intelligenter Videoanalysetechnik in verschiedenen Anwendungsfällen (‚use cases‘) untersucht werden“ (ebd., S. 15).
Das Forschungsinstitut AI Now (New York) kommt in seinem Jahresbericht zu folgenden Schlüssen (https://ainowinstitute.org/AI_Now_2018_Report.pdf, Seite 4, Punkt 2 der „Recommendations“; eigene Übertragung aus dem Englischen): „Die Gesichtserkennung und deren Auswirkungen erfordert eine strenge Regulierung, um das öffentliche Interesse zu schützen. Eine solche Regulierung sollte nationale Gesetze einschließen, die eine strenge Kontrolle, klare Beschränkungen und öffentliche Transparenz erfordern. … Die Affekterkennung ist eine Unterklasse der Gesichtserkennung, die behauptet, anhand von Bildern oder Videos von Gesichtern Dinge wie Persönlichkeit, innere Gefühle, geistige Gesundheit und Arbeiterengagement zu erkennen. Diese Behauptungen stützen sich nicht auf solide wissenschaftliche Beweise und werden auf unethische und verantwortungslose Weise angewandt, die häufig an die Pseudowissenschaften der Phrenologie und Physiognomie erinnern. Die Verknüpfung der Anerkennung von Auswirkungen mit der Einstellung von Mitarbeitern, dem Zugang zu Versicherungen, Bildung und Polizeiarbeit schafft tiefgreifende Risiken sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Teilt die Bundesregierung die im Abschlussbericht des Bundespolizeipräsidiums Potsdam zum ersten Teilprojekt „Biometrische Gesichtserkennung“ erfolgten Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen werden durch die Bundesregierung umgesetzt?
Wann und wo ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Welche Vorbehalte bestehen bei der Bundesregierung hinsichtlich der nicht umzusetzenden Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen?
Wurde durch die Bundesregierung schon eine Entscheidung getroffen, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Technik der biometrischen Gesichtserkennung künftig zum Einsatz kommen soll (Presseerklärung des BMI vom 11. Oktober 2018; www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/10/gesichtserkennung-suedkreuz.html)?
Wenn nein, warum nicht?
Wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden?
Wurden die durch das BMI angekündigten zeitnahen und erforderlichen Gespräche schon aufgenommen (Presseerklärung des BMI vom 11. Oktober 2018)?
Wenn ja, wurden dabei auch Vertreter betroffener Interessenvertreter und Datenschutzbeauftragte mit einbezogen?
Wenn nein, warum wurden diese Vertreter nicht eingeladen?
Wann kann mit der Aufnahme der zeitnahen und erforderlichen Gespräche durch das BMI gerechnet werden?
Wurden bei diesen Gesprächen durch das BMI (Presseerklärung des BMI vom 11. Oktober 2018) auch der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mitbehandelt, und wenn ja, welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung daraus ziehen?
Wurde das zweite Teilprojekt, welches im Januar 2019 beginnen sollte, schon gestartet?
Wenn nein, warum nicht?
Wann ist mit dem Beginn des zweiten Teilprojekts zu rechnen?
Welche konkreten Anwendungsfälle („use cases“) werden im zweiten Teilprojekt durch die Bundesbehörden untersucht und erprobt?
Wird im Zuge des zweiten Teilprojekts die Affekterkennung durch Bundesbehörden untersucht?
Wenn ja, welchen konkreten Zweck verfolgt die Bundesregierung damit?
Wenn nein, wird die Affekterkennung durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Einsatz von intelligenter Videoanalysetechnik untersucht, und in welchen Bereichen werden hier Untersuchungen angestellt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Affekterkennung tiefgreifende Risiken sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene birgt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Jahresbericht des New Yorker Forschungsinstitutes „AI Now 2018“ (https://ainowinstitute.org/AI_Now_2018_Report.pdf), und wenn ja, welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für den Fortgang ihres Projektes zur biometrischen Gesichtserkennung zieht sie aus den dortigen Ausführungen zur Affekterkennung?
Welches sind die konkreten unternehmerischen Zwecke, die die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6076 zu den Ergebnissen des Pilotprojekts zur biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz anspricht?