[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 16. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11771
19. Wahlperiode 19.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11333 –
Auswirkungen der biometrischen Gesichtserkennung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Zusammenarbeit von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI), Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG wurde im
Zeitraum 8/2017 bis 1/2018 (Testphase 1) sowie 2/2018 bis 7/2018 (Testphase
2) im Rahmen eines ersten Teilprojektes die biometrische Gesichtserkennung
als Unterstützungsinstrument polizeilicher Fahndung am Bahnhof Berlin
Südkreuz getestet (Quelle siehe Abschlussbericht im Folgeabsatz).
Im Abschlussbericht (
www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/
2018/10/181011_abschlussbericht_gesichtserkennung_down.pdf?__blob
=publicationFile) für das erste Teilprojekt führt das Bundespolizeipräsidium
Potsdam in Kapitel 8. Handlungsempfehlungen aus, dass im Rahmen der
weiteren Ausweitung von Videotechnik auf dem Gebiet der Bahnanlagen der
Eisenbahnen des Bundes an ausgewählten Personenbahnhöfen auch die
biometrische Gesichtserkennung als Unterstützungsinstrument der polizeilichen
Fahndung eingesetzt werden soll. Mit Blick auf den hierdurch zu erzielenden
Sicherheitsgewinn sollen Überlegungen angestellt werden, in welchen weiteren
gesetzlichen Aufgabenbereichen der Bundespolizei die Möglichkeiten
biometrischer Gesichtserkennung genutzt werden könnten. Dazu solle die bereits
genutzte Videotechnik auf ihre Kompatibilität mit der erprobten
Gesichtserkennungstechnik hin überprüft werden. Im Rahmen zukünftiger Modernisierungen
bzw. Neuausstattungen von Videoüberwachungsanlagen in gesetzlichen
Aufgabenbereichen der Bundespolizei sollen die Anforderungen für den Einsatz von
Gesichtserkennungstechnik und sonstiger intelligenter
Videoüberwachungstechnik mitberücksichtigt werden.
„Im Anschluss an das Teilprojekt 1 sollen im Rahmen des Teilprojektes 2 die
Möglichkeiten der Unterstützung der polizeilichen Einsatzbewältigung …
durch den Einsatz von intelligenter Videoanalysetechnik in verschiedenen
Anwendungsfällen (‚use cases‘) untersucht werden“ (ebd., S. 15).
Das Forschungsinstitut AI Now (New York) kommt in seinem Jahresbericht
zu folgenden Schlüssen (
https://ainowinstitute.org/AI_Now_2018_Report.pdf,
Seite 4, Punkt 2 der „Recommendations“; eigene Übertragung aus dem
Englischen): „Die Gesichtserkennung und deren Auswirkungen erfordert eine strenge
Regulierung, um das öffentliche Interesse zu schützen. Eine solche Regulierung
sollte nationale Gesetze einschließen, die eine strenge Kontrolle, klare
Beschränkungen und öffentliche Transparenz erfordern. … Die Affekterkennung
ist eine Unterklasse der Gesichtserkennung, die behauptet, anhand von Bildern
oder Videos von Gesichtern Dinge wie Persönlichkeit, innere Gefühle, geistige
Gesundheit und Arbeiterengagement zu erkennen. Diese Behauptungen stützen
sich nicht auf solide wissenschaftliche Beweise und werden auf unethische und
verantwortungslose Weise angewandt, die häufig an die Pseudowissenschaften
der Phrenologie und Physiognomie erinnern. Die Verknüpfung der
Anerkennung von Auswirkungen mit der Einstellung von Mitarbeitern, dem Zugang zu
Versicherungen, Bildung und Polizeiarbeit schafft tiefgreifende Risiken sowohl
auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene.“
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“
von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundespolizei,
Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG ist vereinbart worden, den Nutzen von
intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu
erproben.
Das Projekt „Intelligente Videoanalyse“ gliedert sich in zwei Teilprojekte:
In einem ersten Teilprojekt wurde ohne inhaltliche Beteiligung der Deutsche
Bahn AG der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-
Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche
Zwecke getestet. Dieses Teilprojekt hatte am 1. August 2017 begonnen und
endete nach einem Jahr am 31. Juli 2018. In diesem einjährigen Erprobungszeitraum
konnten sämtliche Jahreszeiten, Witterungsbedingungen und Lichtverhältnisse
dargestellt werden. Bei dem Test der biometrischen Gesichtserkennung wurde
nicht von jeder Person die Identität festgestellt, sondern es erfolgte ein Abgleich
des bzw. der Bilder mit einer Testdatenbank. Der Test wurde ausschließlich mit
freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf Basis einer Einwilligung
durchgeführt.
Der Abschlussbericht des Bundespolizeipräsidiums über den Test der
Gesichtserkennungssysteme am Bahnhof Berlin Südkreuz wurde am 11. Oktober 2018
durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht.
Als Bilanz wurde durch die Bundespolizei festgestellt, dass die
Gesichtserkennungssysteme nach dem Stand der Technik in der Zukunft einen wesentlichen
Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere der Bundespolizei, darstellen
können. Nach polizeifachlicher Bewertung soll die Technik die Arbeit der
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten unterstützen und nicht
ersetzen.
Im Anschluss an den Test der Gesichtserkennungssysteme werden in einem
zweiten Projekt seit dem 18. Juni 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die
Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erprobt. Der
ursprünglich für Anfang 2019 geplante Start des Projekts wurde auf Bitte der
Deutsche Bahn AG in den Sommer 2019 verschoben. Unter der Federführung der
Deutsche Bahn AG wird das automatisierte Erkennen von bestimmten
Situationen, die die Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit des Bahnbetriebs
beeinträchtigen können, getestet. Zentrales Ziel der Deutsche Bahn AG ist es dabei, durch
innovative Technologien die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Bahnbetriebs
zu steigern und Beeinträchtigungen zu Lasten der Reisenden und
Bahnhofsbesucher zu reduzieren. Für die Bundespolizei stehen die effektivere Gefahrenabwehr
auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahn des Bundes und die daraus
resultierenden möglichen Sicherheitsgewinne im Vordergrund.
Die zu testende Software soll die nachfolgenden Situationen erkennen:
Erkennen liegender Personen, die zuvor stehend oder aus der Bewegung
plötzlich am Boden liegen, z. B. hilfsbedürftige Personen;
Erkennen von Personen beim Betreten definierter Bereiche, z. B. Baustellen,
Zugänge für Lieferanten;
Erkennen von Personenströmen/Ansammlungen, z. B. Visualisieren von
Ansammlungen vor Fahrtreppen oder schnelle Bewegungen von
Personengruppen;
Personenzählung, z. B. Anzahl von Personen, die sich in einem festgelegten
Bereich aufhalten;
Erkennen abgestellter Gegenstände, z. B. Gepäckstücke, die sich über einen
längeren Zeitraum herrenlos am gleichen Ort befinden;
Nachvollziehen der Positionen von Personen/Gegenständen im Bahnhof; um
bspw. Besitzer der herrenlosen Gegenstände aufzufinden (ausschließlich
Bundespolizei);
Die retrograde Auswertung der vorgenannten Szenarien (ausschließlich
Bundespolizei).
Bei der Auswahl der Testszenarien erfolgte eine Orientierung an typischen
Situationen im Bahnhof, die in der Vergangenheit zu Verzögerungen und
Qualitätseinschränkungen im Bahnbetrieb oder zu polizeilichen Einsätzen geführt haben.
Es ist geplant, an jeweils zwei Testtagen pro Woche, verschiedene der Szenarien
mittels der intelligenten Videotechnik erkennen zu lassen. Die Situationen
werden durch eigens hierfür eingesetzte Darsteller nach einem definierten Ablauf
(„Drehbuch“) dargestellt. Die Software soll auf diese Situationen automatisiert
hinweisen.
1. Teilt die Bundesregierung die im Abschlussbericht des
Bundespolizeipräsidiums Potsdam zum ersten Teilprojekt „Biometrische Gesichtserkennung“
erfolgten Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen
werden durch die Bundesregierung umgesetzt?
b) Wann und wo ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist noch nicht
abgeschlossen.
2. Welche Vorbehalte bestehen bei der Bundesregierung hinsichtlich der nicht
umzusetzenden Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen?
3. Wurde durch die Bundesregierung schon eine Entscheidung getroffen, unter
welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Technik der
biometrischen Gesichtserkennung künftig zum Einsatz kommen soll
(Presseerklärung des BMI vom 11. Oktober 2018;
www.bmi.bund.de/SharedDocs/
pressemitteilungen/DE/2018/10/gesichtserkennung-suedkreuz.html)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Wurden die durch das BMI angekündigten zeitnahen und erforderlichen
Gespräche schon aufgenommen (Presseerklärung des BMI vom 11. Oktober
2018)?
a) Wenn ja, wurden dabei auch Vertreter betroffener Interessenvertreter und
Datenschutzbeauftragte mit einbezogen?
b) Wenn nein, warum wurden diese Vertreter nicht eingeladen?
c) Wann kann mit der Aufnahme der zeitnahen und erforderlichen
Gespräche durch das BMI gerechnet werden?
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und auch die
Bundespolizei haben mit der Aufnahme der Gespräche begonnen. Dabei wurde und wird,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt am Bahnhof Südkreuz, der
Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, regelmäßig
eingebunden.
5. Wurden bei diesen Gesprächen durch das BMI (Presseerklärung des BMI
vom 11. Oktober 2018) auch der Datenschutz und das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung mitbehandelt, und wenn ja, welche Erkenntnisse
konnte die Bundesregierung daraus ziehen?
Bei der Entscheidung, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang
entsprechende Systeme zur Gesichtserkennung und sonstigen intelligenten
Videoüberwachung künftig zum Einsatz kommen können, sind zwingend auch der
Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten.
6. Wurde das zweite Teilprojekt, welches im Januar 2019 beginnen sollte,
schon gestartet?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wann ist mit dem Beginn des zweiten Teilprojekts zu rechnen?
7. Welche konkreten Anwendungsfälle („use cases“) werden im zweiten
Teilprojekt durch die Bundesbehörden untersucht und erprobt?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Wird im Zuge des zweiten Teilprojekts die Affekterkennung durch
Bundesbehörden untersucht?
a) Wenn ja, welchen konkreten Zweck verfolgt die Bundesregierung damit?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Im Zuge des zweiten Teilprojekts wird die Affekterkennung nicht untersucht.
b) Wenn nein, wird die Affekterkennung durch die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Einsatz von intelligenter Videoanalysetechnik
untersucht, und in welchen Bereichen werden hier Untersuchungen
angestellt?
Die Affekterkennung wird im Sinne der Fragestellung nicht untersucht.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Affekterkennung tiefgreifende Risiken sowohl auf individueller als auch auf
gesellschaftlicher Ebene birgt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Jahresbericht des New Yorker
Forschungsinstitutes „AI Now 2018“ (
https://ainowinstitute.org/AI_Now_
2018_Report.pdf), und wenn ja, welche Erkenntnisse und
Schlussfolgerungen für den Fortgang ihres Projektes zur biometrischen Gesichtserkennung
zieht sie aus den dortigen Ausführungen zur Affekterkennung?
Der Jahresbericht des New Yorker Forschungsinstitutes „AI Now 2018“ ist
bekannt. Die Affekterkennung war und ist nicht Ziel des Projektes
„Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“.
11. Welches sind die konkreten unternehmerischen Zwecke, die die
Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/6076 zu den Ergebnissen des Pilotprojekts zur
biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin Südkreuz anspricht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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