[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18. Juli 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11782
19. Wahlperiode 22.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg,
Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11360 –
Reisekosten des Bundesministeriums für Gesundheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Organigramm des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) befinden
sich viele Referate, Abteilungen etc. an den Standorten Bonn und Berlin (www.
bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organisations
plan/190515_Organisationsplan.pdf). Diese Aufteilung auf zwei Städte dürfte zu
entsprechenden Reisekosten führen. Im Haushaltsplan werden diese aber nach
Ansicht der Fragesteller nicht nachvollziehbar ausgewiesen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat als Ressort seinen ersten
Dienstsitz in Bonn und seinen zweiten Dienstsitz in Berlin. Alle Abteilungen
verfügen über geteilte Organisationseinheiten mit Beschäftigten an beiden
Standorten. Die Organisationsstruktur des BMG wird regelmäßig überprüft, um eine
insbesondere an den politischen Erfordernissen ausgerichtete Aufgabenverteilung an
beiden Dienstsitzen zu gewährleisten.
Die Kommunikation der Beschäftigten ist in den allermeisten Fällen nicht
standortgebunden. Kommunikationsmittel wie Video-/Telefonkonferenztechnik und
elektronische Kommunikation ermöglichen eine Zusammenarbeit über die
Standorte hinweg und weitgehend unabhängig vom Dienstort der jeweiligen
Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund ist mit der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit und
zum Arbeitsort vom 27. September 2017 im BMG der Arbeitsort noch weiter
flexibilisiert und mobile Arbeit unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse
weitgehend ermöglicht worden. Darüber hinaus nehmen, soweit möglich,
Beschäftigte, die in Berlin ihren Dienstsitz haben, Berliner Termine wahr und umgekehrt
nehmen Bonner Beschäftigte Termine in Bonn wahr, um Dienstreisen zu
vermeiden.
1. Welche Anzahl an Stellen, Vollzeitäquivalenten und Personen der einzelnen
Organisations- und Unterorganisationseinheiten des BMG sind welchem
Dienstort zugeordnet?
Dem Dienstort Bonn sind aktuell 346 Personen und 325,5 Vollzeitäquivalente
und dem Dienstort Berlin sind derzeit 405 Personen und 385,1
Vollzeitäquivalente zugeordnet.
2. Welche Reisekosten sind im Jahr 2017, 2018 und 2019 für interne
Dienstreisen von Mitarbeitern des BMG zu den anderen Standorten des BMG
angefallen?
a) Welche dieser Kosten sind in den einzelnen Jahren angefallen für
Bahnfahrten,
Flugverbindungen,
PKW-Fahrten,
Busfahrten,
Hotelübernachtungen,
Bewirtungskosten,
sonstige Kosten (bitte aufschlüsseln)?
b) Welche Anzahl an Fahrten (vom Start zum Ziel) wurde in den einzelnen
Jahren mit den folgenden Verkehrsmitteln zurückgelegt:
Bahn
Flugzeug
Hubschrauber
PKW
Bus
sonstige (bitte aufschlüsseln)?
c) Welche Anzahl an Kilometern wurde in den einzelnen Jahren mit den
folgenden Verkehrsmitteln zurückgelegt:
Bahn
Flugzeug
Hubschrauber
PKW
Bus
sonstige (bitte aufschlüsseln)?
d) Welche Anzahl an Übernachtungen wurde jeweils in den Jahren in
welcher Stadt wahrgenommen?
3. Welche Reisekosten sind im Jahr 2017, 2018 und 2019 für Dienstreisen von
Mitarbeitern des BMG zu Terminen außerhalb des BMG angefallen?
a) Welche dieser Kosten sind in den einzelnen Jahren angefallen für
Bahnfahrten,
Flugverbindungen,
PKW-Fahrten,
Busfahrten,
Hotelübernachtungen,
Bewirtungskosten,
sonstige Kosten (bitte aufschlüsseln)?
b) Welche Anzahl an Fahrten (vom Start zum Ziel) wurde in den einzelnen
Jahren mit den folgenden Verkehrsmitteln zurückgelegt:
Bahn
Flugzeug
Hubschrauber
PKW
Bus
sonstige (bitte aufschlüsseln)?
c) Welche Anzahl an Kilometern wurde in den einzelnen Jahren mit den
folgenden Verkehrsmitteln zurückgelegt:
Bahn
Flugzeug
Hubschrauber
PKW
Bus
sonstige (bitte aufschlüsseln)?
d) Welche Anzahl an Übernachtungen wurde jeweils in den Jahren in
welcher Stadt wahrgenommen?
4. Welche Kosten sind dem BMG durch stornierte, umgebuchte oder nicht
angetretene Dienstreisen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 entstanden?
Die Fragen 2 bis 4 werden wegen ihres des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesverwaltungsamt hat mit Verwaltungsvereinbarung vom 11. Mai 2004,
ergänzt durch Vereinbarung vom 21. März 2005, die Vorbereitung und
Abrechnung der Dienstreisen von Bediensteten des BMG übernommen. Es hat dabei die
einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere das Bundesreisekostengesetz
(BRKG) und die das BRKG ergänzenden Verwaltungsvorschriften zu beachten.
Grundsätzlich gilt bei Dienstreisen nach dem BRKG die freie Wahl des
Verkehrsmittels für die Durchführung von Dienstreisen. Eingeschränkt wird diese
Wahlfreiheit hinsichtlich der Erstattung von Flugkosten, die nach den Bestimmungen
des BRKG und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BRKG
grundsätzlich nur erstattet werden, wenn ein Flugzeug aus dienstlichen oder
wirtschaftlichen Gründen genutzt wurde.
Das Bundesveraltungsamt wurde um Auswertung gebeten. Eine Differenzierung
ist dabei nur zwischen Dienstreisen nach Bonn/Berlin und zwischen Dienstreisen
zu Terminen außerhalb von Berlin/Bonn möglich. Dies bedeutet jedoch nicht
notwendigerweise, dass es sich bei Reisen zwischen den Standorten um interne
Dienstreisen handelt. In vielen Fällen werden bei Dienstreisen auch BMG-interne
Termine mit externen Terminen verknüpft oder es wird oftmals ein Mix aus
verschiedenen Reisemitteln bei einer Dienstreise genutzt. Eine Differenzierung nach
Dienstreisen zu den jeweiligen Standorten des BMG und zu Terminen außerhalb
des BMG ist auch deshalb nicht möglich, weil es auch an den jeweiligen
Standorten des BMG in Bonn oder Berlin zahlreiche Dienstreisen von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des BMG zu externen Terminen, wie etwa
Ressortbesprechungen, Ausschusssitzungen im Bundestag, Termine in den
Geschäftsbereichsbehörden, Verbänden, o. Ä. gibt.
Aus den Reisedaten des Bundesverwaltungsamtes ergibt sich außerdem nur,
welche Kosten insgesamt für die Nutzung von öffentlichem Personennahverkehr
(ÖPNV) entstanden sind.
Die Anzahl der Fahrten sowie die Anzahl der zurückgelegten Kilometer mit den
jeweiligen Verkehrsmitteln in den einzelnen Jahren ist nach Angabe des
Bundesverwaltungsamts ebenfalls nicht auswertbar.
Danach ergeben sich folgende Kosten in den Jahren 2017 bis 2019 für
Dienstreisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMG nach Bonn oder nach Berlin:
Reisekosten für Dienstreisen von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des BMG (in Euro) zu den anderen
Standorten des BMG,
aufgeschlüsselt nach
2017 2018 2019
(Stand 30.06.19)
Bahnfahrten 73.058,70 108.924,64 55.305,78
Flugverbindungen 321.396,82 323.865,55 147.678,52
PKW Fahrten 12.901,34 14.651,40 7.904,20
ÖPNV 18.265,93 16.862,99 8.831,11
Hotelübernachtungen 145.747,83 169.600,82 98.050,52
Folgende Kosten sind in den Jahren 2017 bis 2019 für Dienstreisen von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMG zu Terminen außerhalb von Bonn oder Berlin
entstanden:
Reisekosten für Dienstreisen von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des BMG (in Euro) zu Terminen
außerhalb des BMG (außerhalb
BER/BN)
2017 2018 2019
(Stand 30.06.19)
Bahnfahrten 84.073,56 79.561,57 35.436,93
Flugverbindungen 185.300,23 253.612,36 89.476,90
PKW Fahrten 8.034,84 5.367,40 2.042,20
ÖPNV 6.948,71 7.028,17 2.685,16
Hotelübernachtungen 121.015,65 145.862,75 73.384,30
Bewirtungskosten oder sonstige Kosten sind nicht auswertbar.
5. Welche Anzahl an PKW stehen dem BMG regelmäßig zur Verfügung, und
wie hat sich deren Anzahl seit 2017 entwickelt?
a) Welche Fahrzeugtypen welcher Hersteller hat das BMG jeweils in den
Jahren 2017 bis 2019 genutzt?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Das BMG und die zugeordneten Beauftragten/Bevollmächtigten der
Bundesregierung haben die folgenden Fahrzeuge jeweils in den Jahren 2017 bis 2019
genutzt:
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 21 Dienstkraftfahrzeuge genutzt, davon drei
AUDI A 8, eine Mercedes S Klasse, ein BMW 745 e Hybrid, ein BMW 530 d,
ein BMW 530 e Hybrid, zwei Mercedes E-Klasse Hybrid, vier Mercedes E 220
CDI, ein Mercedes Viano, ein VW Passat, ein VW-Caravelle 2.0 TDI, zwei
AUDI A 3 Hybrid, drei Renault Kangoo ZE.
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 22 Dienstkraftfahrzeuge genutzt, davon drei
AUDI A8, eine Mercedes S Klasse, ein BMW 740 e Hybrid, ein BMW 520 d,
fünf BMW 530 e Hybrid, eine Mercedes E-Klasse Hybrid, drei Mercedes E
220 d, ein Mercedes V 250d, ein VW Caravelle 2.0 TDI, zwei AUDI A 3 Hybrid,
drei Renault Kangoo ZE.
Im Jahr 2019 (Stichtag: 1. Juli 2019) wurden insgesamt 23 Dienstkraftfahrzeuge
genutzt, davon vier AUDI A 8, ein BMW 740 e HYBRID, ein BMW 520 d, fünf
BMW 530 e Hybrid, eine Mercedes E-Klasse Hybrid, drei Mercedes E 220 CDI,
ein Mercedes V 250d, ein VW-Caravelle 2.0 TDI, zwei AUDI A 3 Hybrid, vier
Renault Kangoo ZE.
b) Welche Regelungen gibt es im BMG zur Nutzung dieser Fahrzeuge?
Die Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge richtet sich nach der
Dienstkraftfahrzeugrichtlinie.
c) Welche Verstöße gegen die Nutzungsregelungen zu Dienstfahrzeugen hat
es seit 2017 gegeben, und wie ist das BMG damit umgegangen?
Es gab keine Verstöße gegen die Nutzungsregelungen.
d) Welche Kosten sind jeweils in den Jahren 2017 bis 2019 für die Nutzung,
Beschaffung, Wartung etc. dieser Fahrzeuge angefallen?
Folgende Kosten sind in den Jahren 2017 bis 2019 für die Nutzung, Beschaffung,
Wartung etc. dieser Fahrzeuge angefallen:
Im Jahr 2017 sind Kosten in Höhe von 48 300,00 Euro für Leasingraten, in Höhe
von 58 478,02 Euro für die Nutzung (Kraftstoffe etc.), sowie in Höhe von
28 616,00 Euro für Wartung und Reparaturen entstanden.
Im Jahr 2018 sind Kosten in Höhe von 49 400,00 Euro für Leasingraten, in Höhe
von 63 843,83 Euro für die Nutzung (Kraftstoffe etc.) sowie in Höhe von
13 764,00 Euro für Wartung und Reparaturen entstanden.
Im Jahr 2019 sind Kosten in Höhe von 67 000,00 Euro für Leasingraten, in Höhe
von 45 367,32 Euro für die Nutzung (Kraftstoffe etc.) sowie in Höhe von
19 304,20 Euro für Wartung und Reparaturen entstanden.
e) Welche Anzahl an Kilometern wurden die Dienstwagen des BMG jeweils
in den Jahren 2017 bis 2019 gefahren?
Im Jahr 2017 wurden die Dienstwagen des BMG insgesamt 533 270 Kilometer,
im Jahr 2018 wurden insgesamt 446 711 Kilometer und im Jahr 2019 wurden
bisher (Stand: 8. Juli 2019) 233 828 Kilometer gefahren.
f) Welche Veränderungen plant das BMG in den Jahren 2019 und 2020 an
seinem Fuhrpark?
Die Energieeffizienz des Fuhrparks wird weiter verbessert. Bei der Beschaffung
handelsüblicher Dienstwagen soll gemäß Vorgaben aus dem Monitoringbericht
2018 des Staatssekretärsausschusses zum Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit
der Bundesregierung“ bis 2020 ein durchschnittlicher Emissionswert der
Dienstwagenflotte von 95g CO2/km erreicht werden. BMG hat diese Vorgaben bereits
erfüllt. Darüber hinaus soll der Anteil der insgesamt neu angeschafften Fahrzeuge
mit einem Emissionswert unter 50 g auf 20 Prozent erhöht werden. Auch diese
Vorgabe erfüllt BMG bereits.
6. Welche Maßnahmen ergreift das BMG, um Dienstreisen insbesondere
zwischen den einzelnen Standorten des BMG zu reduzieren?
Vor jeder Dienstreise wird deren Notwendigkeit geprüft. Da das
Bundesministerium für Gesundheit ein Bonn-Ressort mit zweitem Dienstsitz in Berlin ist,
nehmen nach Möglichkeit Beschäftigte, die in Berlin ihren Dienstsitz haben, auch
Berliner Termine wahr. Umgekehrt nehmen Bonner Beschäftigte Termine in
Bonn wahr, wenn sich dadurch Dienstreisen für Berliner Beschäftigte vermeiden
lassen. Darüber hinaus tragen Kommunikationstechniken wie
Telefonkonferenzen und Videokonferenzen zur Vermeidung von Dienstreisen bei. Moderne
Kommunikationstechnik wie die Einführung von Videokonferenzsystemen am
Arbeitsplatz oder die Einführung von Voice-over-IP-Telefonie ermöglichen neue
Formen der Zusammenarbeit wie beispielsweise die Durchführung von
Videokonferenzen vom Büro- oder mobilen Arbeitsplatz aus oder Telefonkonferenzen
mit mehreren Teilnehmern. Technische Maßnahmen zur Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen den Standorten Bonn und Berlin werden stetig überprüft
und ausgebaut.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]