[D eutscher Bundestag Drucksache 19/12035
19. Wahlperiode 30.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11367 –
Konjunkturelle Risiken in Deutschland und geplante Maßnahmen zur Abfederung
eines Abschwungs
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission prognostiziert ein Wachstum des deutschen
Bruttoinlandsprodukts von nur noch 0,5 Prozent für das Jahr 2019. Damit ist
Deutschland hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung, zusammen mit
Italien, das Schlusslicht unter den Volkswirtschaften in der EU (
https://de.reuters.
com/article/eu-deutschland-konjunktur-idDEKCN1SD1DS). Aufgrund der
hohen Exportüberschüsse Deutschlands ist die deutsche Wirtschaft in besonderem
Maße weltwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Der französische Präsident
Emmanuel Macron sieht das deutsche Wirtschaftsmodell der hohen
Exportabhängigkeit bereits als ein Auslaufmodell und mahnt eine aktive staatliche
Industriepolitik an (
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/emmanuel-macron-
kritik-am-deutschen-wirtschaftsmodell-a-1264913.html).
Politische Instabilitäten wie der beabsichtigte Austritt des Vereinigten
Königreichs aus der EU (Brexit), die Aufkündigung des Iran-Abkommens durch
US-Präsident Donald Trump sowie Handelskonflikte haben die
Investitionsbereitschaft der Unternehmen deutlich abgeschwächt. So produzierten die Firmen
im Februar 2019 4,5 Prozent weniger als noch vor einem Jahr (März 2018) und
auch die Aufträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent eingebrochen
(
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/konjunktur-warum-deutschland-kurz-vor-
der-rezession-steht-a-1264514.html). Aktuell schätzt das Bundesministerium
der Finanzen die Steuerausfälle bei Bund, Ländern und Gemeinden durch den
erwarteten Konjunkturabschwung und Steuerreformen für die kommenden
Jahre auf bis zu 124 Mrd. Euro (FAZ, Steuerflaute entfacht Streit über schwarze
Null, 10. Mai 2019).
Vor diesem Hintergrund wird die Wirkung der Schuldenbremse auf die
öffentlichen und privaten Investitionen in einem eingetrübten konjunkturellen Umfeld
zunehmend kritisch diskutiert – auch von arbeitgebernahen Ökonomen (FAZ,
Steuerflaute entfacht Streit über schwarze Null, 10. Mai 2019). Dies geschieht
besonders im Hinblick auf den wachsenden Investitionsstau in Deutschland.
Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft sind die
Nettoinvestitionen in Deutschland nach Sektoren und Gebietskörperschaften seit
der Wiedervereinigung stark zurückgegangen und teilweise sogar negativ. Es
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
24. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wird vor einer „schleichenden Überalterung der öffentlichen Infrastruktur
insbesondere in den Kommunen“ gewarnt (
www.diw.de/documents/publikationen/
73/diw_01.c.621734.de/diw_aktuell_19.pdf). Eine marode und schwache
Infrastruktur hemmt auch private Investitionen und somit die Bereitschaft etwa
der Bauindustrie, hinreichende Kapazitäten vorzuhalten. Diese
Abwärtsspirale kann nach Ansicht führender Ökonomen nur durch verstärkte öffentliche
Investitionen beendet werden (
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/forum-
dieschuldenbremse-ist-nicht-zeitgemaess-1.4409376).
1. Plant die Bundesregierung die Erhöhung der öffentlichen Investitionsquote
durch den Bund?
Welche zusätzlichen Maßnahmen in welcher Höhe erwägt sie, um die
öffentliche Investitionsquote in Ländern und Kommunen und durch Länder
und Kommunen zu fördern?
Der Bund investiert bereits auf Rekordniveau. Es bestehen indes zunehmend
Kapazitätsengpässe auf der Angebotsseite mit der Folge entsprechender
Preiswirkungen.
Das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2019 zudem mit dem Entwurf des
Bundeshaushalts 2020 und dem Finanzplan bis 2023 weitere Aufstockungen der
Investitionsausgaben beschlossen. Danach sind Investitionen in Höhe von rund
39,8 Mrd. Euro pro Jahr vorgesehen. Die Investitionen in den Jahren 2020 bis
2023 übersteigen mit insgesamt 159,4 Mrd. Euro jene der vergangenen
Legislaturperiode mit rund 121,7 Mrd. Euro (ohne Zuführung an den ESM) deutlich. In
diesen Zahlen sind die finanziellen Auswirkungen des Urteils des Europäischen
Gerichtshofes vom 18. Juni 2019 zur Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen
zwar noch nicht berücksichtigt. Gleichwohl werden – auch ohne die nach der
ursprünglichen Planung durch die Infrastrukturabgabe finanzierten Mehrausgaben
bei den Straßenbauinvestitionen – die jährlich vorgesehenen
Investitionsausgaben des Bundes das bisherige Rekordniveau des Jahres 2019 noch einmal
übersteigen.
Neben diesen Investitionen sind im Bundeshaushalt weitere Ausgaben etatisiert,
die zwar nicht als Investitionsausgaben im haushalterischen Sinne veranschlagt
sind, aber investive Wirkungen entfalten werden, etwa im Einzelplan des
Bundesministeriums der Verteidigung. Hier sind in den Jahren 2020 bis 2023
insgesamt rund 62,6 Mrd. Euro u. a. für militärische Beschaffungen und
Materialerhaltung vorgesehen. Auch Ausgaben, z. B. in den Bereichen Bildung, Wissenschaft
und Forschung, obwohl zum Teil konsumtiv veranschlagt, werden im
ökonomischen Sinne investive Wirkungen entfalten und die Leistungsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft stärken. Auch außerhalb des Bundeshaushalts leistet der Bund
Investitionen über seine Sondervermögen (z. B. den Energie- und Klimafonds,
das Sondervermögen Digitale Infrastruktur), die aus Bundesmitteln und aus
externen Finanzierungsquellen (Zertifikate- und Frequenzerlöse) finanziert werden.
Zudem werden im Haushaltsvollzug Investitionen auch aus gebildeten
Ausgaberesten finanziert, ohne im Haushalt veranschlagt zu sein.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Investitionstätigkeit von
Ländern und Kommunen. So trägt der Bund z. B. im Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes bereits mit insgesamt 7 Mrd. Euro spezifisch zur
Erhöhung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen bei. Aber auch in den
Bereichen der sozialen Sicherung, der Familie, der Bildung und Forschung sowie
der Migration werden Länder und Kommunen umfassend entlastet, z. B. von den
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, durch die
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung, durch den
Hochschulpakt oder das BAföG. Der Bundesregierung liegen keine Informationen
darüber vor, inwiefern Länder und Kommunen hierdurch frei gewordene Mittel für
investive Zwecke nutzen.
a) Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung die öffentliche
Investitionslücke bei Bund, Ländern und Kommunen gemessen an der
Sicherung des öffentlichen Vermögens bzw. Kapitalstocks und stabilen
Nettoinvestitionen?
Die Bundesregierung stellt keine Berechnungen zur Schätzung einer
Investitionslücke bei Bund, Ländern und Kommunen an.
Weder die europäischen Haushaltsregeln noch die Schuldenregeln des Bundes
und der Länder schreiben ein Mindestniveau von (Netto-)Investitionen zur
Sicherung des öffentlichen Kapitalstocks vor.
Die staatlichen Nettoinvestitionen bezeichnen die staatlichen Investitionen, die
über den Ersatz des Kapitalverzehrs hinausgehen. Sie werden berechnet als
staatliche Bruttoinvestitionen abzüglich der staatlichen Abschreibungen. Die
Aussagekraft von Nettoinvestitionen wird in der ökonomischen Literatur
unterschiedlich diskutiert. Bei einer konjunkturell bedingten Investitionsschwäche werden
die Nettoinvestitionen zusätzlich durch hohe Abschreibungsniveaus belastet, die
aus einem vorangegangenen Investitionsaufschwung resultieren. Ferner stellen
Abschreibungen in der amtlichen Statistik eine Minderung im Wert von
Kapitalgütern dar, die von den tatsächlichen altersbedingten Produktivitäts- und
Effizienzverlusten von Kapitalgütern abweichen kann.
Tabelle 1 dokumentiert die Entwicklung der staatlichen Nettoinvestitionen in
jeweiligen Preisen der letzten zehn Jahre. 2017 und 2018 waren die
Nettoinvestitionen des Staates positiv und erreichten 2018 ihren höchsten Wert im
Beobachtungszeitraum. Der Anteil der staatlichen Nettoinvestitionen am
Bruttoinlandsprodukt betrug in diesen Jahren etwa 0,1 Prozent.
Tabelle 1: Nettoanlageinvestitionen des Staates sowie ihr Anteil am
Bruttoinlandsprodukt (in jeweiligen Preisen)
Anteil am Bruttoinlands-
Jahr in Mrd. Euro produkt in Prozent
2009 2,702 0,1
2010 2,857 0,1
2011 2,723 0,1
2012 0,585 0,0
2013 -2,867 -0,1
2014 -4,421 -0,2
2015 -2,520 -0,1
2016 -0,263 0,0
2017 1,891 0,1
2018 3,922 0,1
Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 23. Mai 2019.
Die staatlichen Investitionen von Bund, Ländern, Gemeinden und
Sozialversicherungen entwickeln sich derzeit weiterhin dynamisch. Die staatlichen
Bruttoanlageinvestitionen sind 2018 um 8,3 Prozent gewachsen (2017: +7,5 Prozent). Die
Investitionsquote, der Anteil der staatlichen Investitionen am
Bruttoinlandsprodukt, lag 2018 mit 2,3 Prozent auf einem hohen Niveau. Seit der
Wiedervereinigung wurde dieser Wert in deren Folge lediglich bis zum Jahr 1996 deutlich
überschritten sowie (marginal) in den Jahren 1999 und 2009. Investitionshemmnisse,
die alle staatlichen Ebenen betreffen dürften, liegen derzeit vor allem bei den
Planungs- und Umsetzungskapazitäten.
b) In welchen Sektoren und Infrastrukturbereichen und in welcher Höhe
besteht nach Auffassung der Bundesregierung besonderer
Investitionsbedarf?
Eine Reihe von wissenschaftlichen Langfristprojektionen ermittelt teils
umfangreiche Investitionsbedarfe in verschiedenen Bereichen wie Klima- und
Energiewende, digitale und Verkehrsinfrastruktur, Wissensinfrastruktur (Bildung,
Forschung und Entwicklung), Wohnungsbau sowie im Bereich der kommunalen
Infrastruktur.
Neben privaten Investitionen, die fast 90 Prozent der gesamtwirtschaftlichen
Investitionstätigkeit ausmachen, spielen auch die öffentlichen Investitionen dabei
eine zentrale Rolle. Ihre deutliche Ausweitung in der laufenden Legislaturperiode
trägt dem Rechnung.
c) Erwägt die Bundesregierung eine Weiterentwicklung bzw. einen Ausbau
der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben, und wenn ja, in welchen
Bereichen (
www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.621734.de/
diw_aktuell_19.pdf)?
Die Gemeinschaftsaufgaben zur „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) werden in Abstimmung von Bund und Ländern (im Unterausschuss der
GRW bzw. im Planungsausschuss der GAK) kontinuierlich weiterentwickelt. Als
Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sollen darüber
hinaus folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Die Facharbeitsgruppe 2 „Wirtschaft und Innovation“ der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat vereinbart, nach dem Auslaufen des
Solidarpaktes II mit einem gesamtdeutschen Fördersystem die Investitionstätigkeit und die
Rahmenbedingungen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen zu
unterstützen. Auch die Schlussfolgerungen der drei Vorsitzressorts sprechen sich für ein
neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen aus. Die
GRW wird dabei noch mehr auf die Förderung von Innovationen ausgerichtet,
um so die Wettbewerbskraft strukturschwacher Regionen zu stärken. Bei den der
GRW zugrundliegenden Indikatoren soll zudem eine demografische Komponente
in das Indikatorsystem mit einer spürbar höheren Gewichtung eingebaut werden.
So können die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungs- und
Erwerbspotenziale in der Region und die Bedeutung des demografischen Wandels einschließlich
der Wanderungsbewegungen für die Strukturpolitik angemessen berücksichtigt
werden.
Im Bereich der ländlichen Entwicklung der GAK soll auf Investitionen in eine
erreichbare Grundversorgung in ländlichen Räumen sowie attraktive und
lebendige Ortskerne, so auch die Behebung von Gebäudeleerständen, fokussiert
werden. Dies wird deutlich positive Wirkungen entfalten, um die Gleichwertigkeit
der Lebensverhältnisse in ländlichen Regionen, die mit besonderen
Herausforderungen zu kämpfen haben, d. h. außerhalb der sogenannten „Speckgürtel“, zu
schaffen. Dazu wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine
räumliche Abgrenzung unter Einbeziehung von Strukturschwäche-Indikatoren
vornehmen und die rechtliche Umsetzung besprechen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Schuldenbremse
„innovations- und wachstumspolitisch“ auszubauen und öffentliche
Investitionen, etwa durch die Errichtung eines bundesstaatlichen
Vermögenshaushalts, von der Schuldenbremse auszunehmen (
https://blog.zeit.de/herdentrieb/
2019/05/22/schuldenbremse-keine-gute-idee_11294)?
Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine Veranlassung, die (grund-)gesetzlich
verankerte Schuldenregel zu ändern. Mit der Einführung der Schuldenregel hat
Deutschland seine Finanzpolitik auf ein tragfähiges Fundament gestellt und die
europäisch vereinbarten Obergrenzen für das gesamtstaatliche
Finanzierungsdefizit in der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern umgesetzt.
3. Würde die Bundesregierung eine Ausnahme öffentlicher Investitionen von
den Defizitregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterstützen, wenn
diese im Vorhinein von der EU-Kommission alleine oder in Zusammenarbeit
der EU-Kommission mit dem jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt würden?
Gemäß Verordnung (EU) 473/2013 des Two-Packs des Stabilitäts- und
Wachstumspakts überwacht die Europäische Kommission, wie sich starke
Haushaltszwänge auf wachstumsfördernde öffentliche Ausgaben und auf öffentliche
Investitionen auswirken. Der haushaltspolitische Rahmen der Union bietet
Möglichkeiten, den Bedarf an produktiven öffentlichen Investitionen mit den Zielen der
Haushaltsdisziplin in Einklang zu bringen: Diese Möglichkeiten können unter
umfassender Wahrung des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Rahmen der
präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts in vollem Umfang
genutzt werden.
Die Europäische Kommission hat 2015 einen Vorschlag vorgelegt, der unter
anderem Flexibilität im Hinblick auf Investitionen vorsieht. Der Vorschlag
wurde von den Mitgliedstaaten in den zuständigen Gremien diskutiert und vom
ECOFIN-Rat am 12. Februar 2016 als gemeinsam vereinbarte Position zur
Flexibilität innerhalb des Stabilitäts- und Wachstumspakts verabschiedet. Darin wurde
festgelegt, dass für Investitionen in Höhe von bis zu 0,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen bei den
Anpassungserfordernissen des strukturellen Defizits auf dem Weg zum mittelfristigen
Haushaltsziel gelten. Dieses mittelfristige Haushaltsziel wird gemäß Verordnung
(EG) 1466/97 so gewählt, dass es tragfähige öffentliche Finanzen oder einen
raschen Fortschritt in Richtung auf eine solche Tragfähigkeit gewährleistet und
gleichzeitig einen haushaltspolitischen Spielraum eröffnet, wobei insbesondere
der Notwendigkeit von öffentlichen Investitionen Rechnung getragen wird.
Um den Einfluss großer Investitionsprojekte zu begrenzen, wird zur Überprüfung
der Einhaltung der Ausgabenregel im präventiven Arm der Durchschnitt der
öffentlichen Investitionen über einen Zeitraum von vier Jahren herangezogen.
Ferner wird bei der Erstellung eines Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem analysiert wird, ob das
Defizit den Referenzwert von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreitet,
berücksichtigt, ob das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für
Investitionen übertrifft.
4. Plant die Bundesregierung fiskalische Maßnahmen zur Förderung privater
Investitionen, und wenn ja, welche?
a) Welche Reformen bei der Unternehmensteuer im Gesellschaftsrecht,
bei den Steuersätzen oder bezüglich der Abschreibungsregeln plant die
Bundesregierung, um private Investitionen zu fördern (
www.spiegel.de/
plus/deutschland-wie-olaf-scholz-einen-konjunktureinbruch-
abwendenwill-a-00000000-0002-0001-0000-000161665830)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung empirisch die Wirksamkeit möglicher
Steuersenkungen für Unternehmen zur Stabilisierung und Stärkung der
Konjunktur und Belebung privater Investitionen insbesondere vor dem
Hintergrund der seit den 1970er Jahren kontinuierlich sinkenden
Nettoinvestitionen bei sinkenden Unternehmensteuern und der hohen Liquidität
im deutschen Unternehmenssektor sowie der Tatsache, dass der
Unternehmenssektor in Deutschland Nettosparer ist, also per Saldo ohne neue
Verschuldung anderer Sektoren die Wirtschaft selbst belastet (www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschaftsminister-im-interview-
jetztist-die-zeit-um-wachstum-anzureizen-altmaier-verspricht-steuerer
leichterungen/23849516.html?ticket=ST-1045986-mukFPbUgQGNqhg6
TEKMF-ap3)?
Bei ihren fiskalischen Maßnahmen orientiert sich die Bundesregierung an den
Erfordernissen einer konjunkturgerechten und zugleich nachhaltigen Finanz- und
Steuerpolitik im Einklang mit dem haushaltspolitischen Regelwerk. Die
deutschen Unternehmen sind wettbewerbsfähig und erfolgreich auf den
internationalen Märkten tätig; auch die Liquiditätssituation und Finanzierungsbedingungen
stellen sich weiterhin als günstig dar. Für Unternehmen wird die Bundesregierung
wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen nachhaltig
sicherstellen. Die Bundesregierung überprüft laufend das Unternehmensteuerrecht
auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere mit
Blick auf kleine und mittlere Unternehmen.
5. Welche Effekte hat nach Auffassung der Bundesregierung die aktuelle
Eskalation im Handelsstreit zwischen den USA und China auf die Produktion
und das Wirtschaftswachstum und den deutschen und europäischen
Exportsektor (
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/trump-china-zoelle-1.4434028)?
Die möglichen Effekte von Zöllen lassen sich im Vorfeld nur mit erheblicher
Unsicherheit modellieren. Unter anderem hängen die Auswirkungen davon ab, ob
die Exporteure oder die Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende die
Zollinzidenz überwiegend tragen. Auch sind die Auswirkungen auf (internationale)
Zulieferketten zu berücksichtigen, wodurch wiederum andere Volkswirtschaften
bzw. Sektoren betroffen sein können.
Existierende Studien finden begrenzte Effekte einer Eskalation des USA-China-
Handelskonflikts für die deutsche Wirtschaft. In verschiedenen
Modellrechnungen schaden zusätzliche Zölle vor allem den USA und China selbst, wobei China
etwas stärker betroffen wäre. Da beide Länder über große Binnenmärkte
verfügen, werden die Effekte abgemildert. Aktuelle Studien des Internationalen
Währungsfonds, von Oxford Economics, des ifo Instituts oder der OECD kommen zu
folgenden mittelfristigen Auswirkungen: Rückgang des US-
Bruttoinlandsprodukts um 0,1 – 0,8 Prozent; Rückgang des chinesischen Bruttoinlandsprodukts
um 0,3 – 1,5 Prozent; Rückgang des deutschen Bruttoinlandsprodukts um etwa
0,1 Prozent, teilweise auch minimal positive Auswirkungen durch
Umlenkungseffekte.
a) Auf welche Höhe beziffern sich laut Bundesregierung der wirtschaftliche
Schaden bzw. die finanziellen Einbußen durch mögliche amerikanische
Importzölle auf die deutsche Automobilindustrie?
Das ifo Institut schätzt anhand von Modellen den langfristigen Effekt von US-
Zöllen auf Kfz in Höhe von 25 Prozent in der Studie „Effects of new US auto
tariffs on German exports, and on industry valued added around the world“.
Demnach ginge die Bruttowertschöpfung in der Automobilindustrie langfristig um
7 Mrd. Euro zurück, was in etwa 0,2 Prozent des deutschen
Bruttoinlandsprodukts entspräche. Andere Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Dies deckt
sich, unter Kenntnis der Unsicherheit der Modelle, mit der Einschätzung der
Bundesregierung.
b) Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung einzuleiten, um die
Auswirkungen möglicher amerikanischer Importzölle auf die deutsche
Automobilindustrie abzufedern?
Die Handelspolitik liegt in der Kompetenz der Europäischen Union. Die
Europäische-Kommission hat wiederholt erklärt, dass sie auf mögliche amerikanische
Importzölle entschlossen und im Einklang mit dem Recht der
Welthandelsorganisation reagieren wird. Diese Reaktion schließt Vergeltungszölle ausdrücklich
nicht aus.
Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben der Europäischen Kommission,
Verhandlungen mit den USA auf Grundlage der Juncker/Trump-Vereinbarung
und der EU-Verhandlungsmandate (Industriezollabkommen,
Konformitätsbewertungsabkommen) fortzuführen, solange keine Zölle oder Quoten –
insbesondere im Automobilsektor – verhängt werden.
c) Lassen sich schon heute die Auswirkungen der wiederholten Androhung
einer Erhebung von Importzöllen auf europäische Automobilimporte
durch die amerikanische Regierung auf den Absatz und das
Exportvolumen der deutschen Automobilindustrie messen, und wenn ja, auf welche
Höhe belaufen sich etwaige Einbußen?
Eine Quantifizierung der Auswirkung von Zollandrohungen hat die
Bundesregierung nicht vorgenommen. Aus den aktuellen Statistiken kann die Wirkung der
Zollpolitik auf die Pkw-Exporte aus Deutschland in die USA nicht isoliert
werden.
6. Wie hat sich der Anteil der Automobilindustrie inkl. Zulieferer am deutschen
Bruttoinlandsprodukt nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005
entwickelt (bitte getrennt nach Jahren angeben)?
Der Anteil des Wirtschaftszweiges Kfz- und Kfz-Teile an der
Bruttowertschöpfung schwankte in den Jahren 2005 bis 2016 (letzter Datenstand) in einer Spanne
von 2,6 Prozent bis 4,7 Prozent. Nähere Informationen sind in der Anlage zu
finden.
a) Wie haben sich die Produktion, die Gewinne sowie Auftragseingänge der
deutschen Automobilindustrie seit 2005 absolut und relativ in den letzten
zwei Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Quartal angeben)?
Beim Statistischen Bundesamt sind Reihen für die Produktion und die Umsätze
in absoluten und relativen Zahlen verfügbar. Die Daten zu den Auftragseingängen
werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nur als Indexreihe veröffentlicht. Zu
den Gewinnen liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Nähere
Informationen sind in der Anlage zu finden.
7. Welche statistischen Daten zur Bruttowertschöpfung des
Dienstleistungssektors für das vierte Quartal 2018 liegen der Bundesregierung heute vor, die
laut Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Frage 1
auf Bundestagsdrucksache 19/9479 den Rückgang der Produktion im
produzierenden Gewerbe im gleichen Quartal hätten ausgleichen können?
8. Wie kann der allgemeine Hinweis auf ein höheres Gewicht des
Dienstleistungssektors an der Bruttowertschöpfung den eindeutig zu beobachtenden
Rückgang der Produktion des produzierenden Gewerbes im vierten Quartal
2018 ausgleichen und das Ausbleiben einer „technischen Rezession“
erklären?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen Daten zur Bruttowertschöpfung (BWS) nach
Wirtschaftsbereichen vor, die durch das Statistische Bundesamt im Rahmen der
Fachserie 18 Reihe 1.3 vierteljährlich veröffentlicht werden. Die Erstveröffentlichung
zum vierten Quartal 2018 ist am 22. Februar 2019 erschienen. Aus Tabelle 2.2.2
geht hervor, dass die BWS in den meisten Dienstleistungsbereichen und im
Bausektor im Vergleich zum Vorquartal gestiegen ist, wohingegen die BWS im
Produzierenden Gewerbe ohne Bau rückläufig war. Besonders stark stieg demnach
die BWS im Baugewerbe (+2,2 Prozent) und in den Wirtschaftszweigen
Informations- und Kommunikation (+0,6 Prozent) sowie Öffentliche Dienstleister,
Erziehung und Gesundheit (+0,4 Prozent). Da die Dienstleistungen insgesamt im
Vergleich zum Produzierenden Gewerbe ein mehr als doppelt so großes Gewicht an
der gesamten Bruttowertschöpfung haben, konnten die positiven Entwicklungen
in diesem Bereich die rückläufige Entwicklung im Produzierenden Gewerbe
überkompensieren. Dies führte zu einer geringfügigen Zunahme des
Bruttoinlandsprodukts im vierten Quartal 2018 (+0,02 Prozent), so dass eine technische
Rezession ausblieb.
9. Wie erklärt sich die Bundesregierung das gegenläufige positive Wachstum
des Dienstleistungssektors im vierten Quartal 2018?
Welche konkreten Indikatoren für das vierte Quartal liegen der Antwort zu
den Fragen 1 und 3 auf Bundestagsdrucksache 19/9479 zu Grunde?
Die aktuelle konjunkturelle Schwächephase ist vor allem ein Resultat der
schwachen Dynamik des Welthandels und der Weltwirtschaft. Darunter leidet vor allem
die exportorientierte deutsche Industrie. Im Gegensatz dazu bleiben wichtige
binnenwirtschaftliche Auftriebskräfte weiter intakt: Der anhaltenden Aufschwung
am Arbeitsmarkt und steigende Löhne stützen den privaten Konsum. Das niedrige
Zinsumfeld sorgt weiterhin für rege Bauinvestitionen. Zusätzliche expansive
Impulse zur Stärkung der Binnennachfrage kommen von der Umsetzung
vereinbarter Maßnahmen des Koalitionsvertrags.
10. Stimmt die Bundesregierung mit den Aussagen von Frankreichs Präsident
Emmanuel Macron überein, dass das deutsche Wirtschaftsmodell bzw. die
starke Abhängigkeit vom Außenhandel im derzeitigen internationalen
wirtschaftlichen Kontext nicht zukunftsfähig ist (
www.spiegel.de/wirtschaft/
soziales/emmanuel-macron-kritik-am-deutschen-wirtschaftsmodell-a-12649
13.html)?
a) Wenn ja, welche politischen Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dieser Problematik hinsichtlich einer Reform des Beihilfe- und
Wettbewerbsrechts, der sozialen Kohäsion und der Verringerung der
Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft?
b) Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre anderslautende
Position?
Die deutsche Wirtschaft geht 2019 in ihr zehntes Wachstumsjahr. Die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von einer Rekordbeschäftigung und
steigenden Reallöhnen. Laut Statistischem Bundesamt hängen etwa 25 Prozent der
Arbeitsplätze in Deutschland vom Export ab (Stand: 2015). Internationale
Organisationen gehen davon aus, dass sich das weltwirtschaftliche Umfeld in den
nächsten Jahren wieder etwas beleben wird.
Anlage
Kraftwagen und
Kraftwagenmotoren
Produktion Umsätze Auftragseingänge
+/- VP in +/- VP in
1
Tsd. EURO % Tsd. EURO +/- VP in % Tsd. EURO %
1Q 2015 46.261.411 5,1 47.827.137 3,4 -0,3
2Q 2015 46.258.270 0,0 49.485.470 3,5 2,3
3Q 2015 46.215.302 -0,1 48.598.180 -1,8 -6,8
4Q 2015 46.176.221 -0,1 49.508.257 1,9 0,5
1Q 2016 46.912.492 1,6 47.543.376 -4,0 5,3
2Q 2016 49.908.324 6,4 52.387.699 10,2 -0,3
3Q 2016 45.701.696 -8,4 47.026.018 -10,2 -0,2
4Q 2016 45.088.882 -1,3 48.832.708 3,8 4,3
1Q 2017 48.424.354 7,4 49.819.573 2,0 -2,4
vertrauliche Daten
2Q 2017 47.383.861 -2,1 50.303.633 1,0 3,2
3Q 2017 46.829.028 -1,2 48.889.760 -2,8 2,9
4Q 2017 46.331.478 -1,1 49.970.181 2,2 2,1
1Q 2018 49.183.748 6,2 49.343.093 -1,3 -3,7
2Q 2018 50.421.179 2,5 52.710.691 6,8 -1,4
3Q 2018 41.914.481 -16,9 43.031.637 -18,4 -5,2
4Q 2018 44.724.440 6,7 46.949.946 9,1 7,6
1Q 2019 50.060.951 6,6 -5,2
1
auf Basis einer Indexreihe
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]