Pflegeausbildungsreform – Akademisierung und Pflegepädagogik
der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Bettina Hoffmann, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Erhard Grundl, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 wurde eine umfassende Reform der Pflegeausbildung in Deutschland beschlossen. Aktuell sind viele Akteure in den Schulen, Pflegeeinrichtungen und bei den zuständigen Behörden in den Bundesländern mit der Umsetzung der Reform beschäftigt, die im Jahr 2020 erstmals eine gemeinsame Ausbildung in der Alten-, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege ermöglichen soll. Der praktischen Umsetzung der Pflegeberufereform stehen nach Ansicht der Fragesteller jedoch unzählige ungeklärte Fragen im Weg.
Zusätzlich spitzen sich altbekannte Probleme rund um die Praxisanleitung der Auszubildenden durch die generalistische und hochschulische Pflegeausbildung noch schärfer zu (Norddeutscher Rundfunk 19. März 2019 „Pflege: Übles Spiel mit Auszubildenden“, www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Pflege-Uebles-Spiel-mit-Auszubildenden,pflegeazubi100.html). Doch nicht nur an geeigneten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern mangelt es. Auch Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen werden vielerorts gesucht.
Die fragestellende Fraktion möchte den Handlungsbedarf hinsichtlich des Einsatzes hochschulisch ausgebildeter Pflegefachkräfte, deren Praxisanleitung und das sich bereits heute ankündigende Fehlen von Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen beleuchten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Akademisierung
Fragen11
Bis wann soll aus Sicht der Bundesregierung der vom Wissenschaftsrat empfohlene Anteil einer akademisch ausgebildeten Pflege von 10 bis 20 Prozent in Deutschland erreicht werden (Wissenschaftsrat 13. Juli 2012 „Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen“ www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf, S. 8)?
a) Wie viele Plätze in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen sind hierfür pro Bundesland nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2023 nötig?
b) Rechnet die Bundesregierung damit, dass die erforderliche Anzahl an Studienplätzen in den Bundesländern erreicht wird, und wenn nicht, was unternimmt sie, um die Bundesländer beim Ausbau entsprechender Kapazitäten zu unterstützen?
Wie viele (absolut und prozentual) akademisch ausgebildete Pflegekräfte arbeiten derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Tätigkeitsbereichen mit unmittelbarem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Pflegebedürftigen?
In welchen Bereichen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit wie viele akademisch qualifizierte Pflegefachkräfte, die keinen direkten Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftigen haben?
Wo sieht die Bundesregierung geeignete Einsatzorte für hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen?
a) Worin werden sich die hochschulisch ausgebildeten Pflegekräfte hinsichtlich ihrer Aufgaben und Tätigkeiten an diesen Einsatzorten aus Sicht der Bundesregierung von den anderen Pflegefachkräften unterscheiden?
Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dazu motivieren, attraktive Arbeitsplätze für akademisch ausgebildete Pflegekräfte zu schaffen?
Wie viele Auszubildende in den Pflegeberufen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2018 ein duales (ausbildungsbegleitendes) Studium absolviert?
a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die Studierenden der primärqualifizierenden Studiengänge gegenüber den Auszubildenden während der Ausbildungszeit nicht finanziell benachteiligt werden und die hochschulische Pflegeausbildung dadurch gegenüber der Berufsausbildung an Attraktivität einbüßt (Ausbildungsoffensive Pflege – 2019 bis 2023 – Vereinbarungstext Ergebnis der Konzertierten Aktion Pflege/AG 1 S. 10)?
Welche hochschulische Mindestqualifikation ist im § 31 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) in Bezug auf die hochschulisch ausgebildeten Praxisanleitenden genau gemeint?
a) Wie viele derart hochschulisch qualifizierte Pflegefachkräfte stehen derzeit in Deutschland für den praktischen Teil der hochschulischen Pflegeausbildung in den Praxislernorten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?
b) Mit welchem Bedarf an hochschulisch qualifizierten Pflegefachkräften für den praktischen Teil der hochschulischen Pflegeausbildung rechnet die Bundesregierung, und wie bzw. durch wen soll ggf. der Mangel an geeigneten hochschulisch ausgebildeten Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter bis zum Start der Ausbildung gedeckt werden?
c) Welche abweichenden Anforderungen an Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für die hochschulische Pflegeausbildung nach § 31 Absatz 1 PflAPrV wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer erlassen oder befinden sich in Bearbeitung?
d) Wie wird die Bundesregierung die Länder bzw. die Einrichtungen der praktischen Ausbildung bei der Gewinnung und Qualifikation der hierfür benötigten hochschulisch ausgebildeten Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter praktisch unterstützen?
e) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die angemessene Vergütung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in allen Einrichtungen der praktischen Pflegeausbildung erreicht werden, insbesondere unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass viele Einrichtungen nicht an Tarifverträge gebunden sind (Frankfurter Allgemeine, 7. September 2018 „Es braucht mehr Personal – aber zu welchem Preis?“, www.faz.net/aktuell/wirtschaft/pflege-braucht-mehr-personal-aber-zu-welchem-preis-15776291.html)?
Wie viele Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte nach Diplom, Bachelor-, Masterabsolventinnen und -absolventen aufschl��sseln)?
Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an akademisch ausgebildeten Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen an den Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen (bitte nach Schultyp und Bundesländern differenzieren)?
a) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung trotz erheblicher Unterschiede in der Ausstattung der Schulen sowie der Qualifikation der Lehrenden gewährleistet werden, dass an allen Ausbildungseinrichtungen vergleichbare Ausbildungsqualität erbracht wird (die Feststellung der Verschiedenheit hinsichtlich der genannten Kriterien basiert auf zahlreichen Praxisbesuchen sowie Gesprächen mit Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen und Auszubildenden)?
Wie viele Studienplätze existieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, die für eine Arbeit als Pflegepädagogin oder Pflegepädagoge qualifizieren (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern in den Jahren 2019 bis 2023 zusätzlich benötigt?
a) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die Attraktivität des Berufs der Pflegepädagogin bzw. des Pflegepädagogen zu fördern, und was wird sie dazu beitragen?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine möglichst bundesweite Anerkennung der Abschlüsse von akademisch ausgebildeten Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen zu erzielen und somit die Attraktivität des Berufsbildes zur fördern (Beispiel: „Anerkennung des Masters Health Professions Education“ https://mhpe.charite.de/master_ health_professions_education/perspektiven/)? Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen