[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11987
19. Wahlperiode 29.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar,
Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11496 –
Aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nennt das Bundesministerium im
letzten Punkt die folgende Maßnahme:
„Steuerpflichtige sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, eine vorausgefüllte
Steuererklärung zu nutzen, die alle Informationen enthält, die dem Finanzamt
elektronisch vorliegen.“
1. Welche Informationen liegen der Finanzverwaltung für die Erstellung einer
vorausgefüllten Steuererklärung bereits jetzt elektronisch vor?
Die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung ist ein Service der
Steuerverwaltung, der bereits über das Portal „mein ELSTER“ genutzt werden kann. Den
Steuerpflichtigen wird dadurch die Erledigung der Steuererklärungspflichten
erleichtert, weil die steuerlich relevanten Informationen bereits im Finanzamt vorliegen
und durch den Belegdatenabruf automatisch in die zutreffenden Felder der
elektronischen Steuererklärung übernommen werden.
Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung nicht elektronisch abgeben können
oder wollen, wird es mit den Papiervordrucken für die Steuererklärung 2019
ermöglicht, auf die Angabe der bereits der Steuerverwaltung elektronisch
vorliegenden Daten zu verzichten. Die entsprechenden Felder, in denen grundsätzlich
Daten elektronisch vorliegen, werden in den Papiervordrucken für die Abgabe
der Steuererklärung 2019 entsprechend gekennzeichnet sein. Dadurch wird auch
Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung nicht elektronisch abgeben, ein
entsprechender Service angeboten.
Folgende Daten liegen der Steuerverwaltung bereits elektronisch vor:
vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen,
Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen,
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Verträge),
Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) und
Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung (VWL/VL).
2. Plant die Bundesregierung, ggf. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern,
darüber hinaus, der Finanzverwaltung in Zukunft weitere Informationen
elektronisch zugänglich zu machen, um eine weitere Vereinfachung der
Steuererklärung zu ermöglichen?
a) Wenn ja, welche weiteren Informationen möchte die Bundesregierung
hier der Finanzverwaltung zugänglich machen?
b) Wenn ja, sind diese Informationen der Finanzverwaltung, der
Bundesregierung, Ministerien, nachgelagerten Behörden, oder den Bundesländern
und deren Behörden bereits an anderer Stelle bekannt, und wenn ja, an
welcher Stelle?
Die digitale Kooperation auf allen Ebenen ist für das Handeln in und mit der
Steuerverwaltung der Schlüsselfaktor zur Bewältigung der Herausforderung in
einer globalen, digitalen Welt. Die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung
beinhalt insoweit die Umsetzung des „Once Only-Prinzips“, d. h. Bürger und
Bürgerinnen sowie die Wirtschaft sollen soweit wie möglich nicht mehrmals
gleiche Daten angeben müssen. Ausgehend von diesem Grundsatz strebt die
Bundesregierung eine möglichst umfassende elektronische Erhebung der
besteuerungsrelevanten Informationen an.
3. Plant die Bundesregierung eine Veränderung oder Erweiterung der
bestehenden Schnittstelle zum bzw. zur Steuerpflichtigen zur Abgabe der
Steuererklärung, dem Onlineportal ELSTER?
Das Verfahren ELSTER wird kontinuierlich optimiert und unterliegt damit auch
einem ständigen Veränderungsprozess.
4. Hat die Bundesregierung ein Konzept zur weiteren Vereinfachung der
Steuererklärung, bzw. ist die nun genannte Maßnahme Teil eines Konzeptes?
Steuervereinfachung ist und bleibt Daueraufgabe. Im Koalitionsvertrag der
19. Legislaturperiode ist als wichtiges Ziel festgehalten, Schritt für Schritt
voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der
Datenverarbeitung zu nutzen. Das Bundesministerium der Finanzen verfolgt in
dieser Legislaturperiode das Ziel, das Angebot an die Bürgerinnen und Bürger für
eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung weiter auszubauen.
Der sogenannte Belegabruf („vorausgefüllte Steuererklärung“) soll sukzessive
um weitere für die Steuererklärung relevante Informationen erweitert werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Kirchensteuer-Zahlungen/-Erstattungen,
Zinsen auf Steuererstattungen,
Zuwendungen („Spenden“),
Freigestellte Kapitalerträge und
Grad der Behinderung (inkl. ggf. vorhandener Merkzeichen).
Hinsichtlich des Bürokratieentlastungsgesetzes III wird auf das Vorwort
verwiesen.
5. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Schnittstelle zur Abgabe
einer Steuererklärung über das Programm ELSTER hinaus zu erweitern?
Beim Aufbau eines Bundesportals und eines Ebenen übergreifenden
Portalverbundes soll auch das Verfahren ELSTER eingebunden werden, um die
Kommunikation der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft
insgesamt zu vereinfachen.
6. Sind der Bundesregierungen grundsätzlich andere digitale Schnittstellen in
der Finanzverwaltung bekannt, die einen Datenaustausch mit Bürgerinnen
und Bürgern aktuell online ermöglichen oder in Zukunft online ermöglichen
könnten?
Grundsätzlich sind der Bundesregierung neben dem ELSTER-Verfahren noch
andere Zugangsmöglichkeiten der Finanzverwaltung für den online Datenaustausch
mit Bürgerinnen und Bürgern bekannt (z. B. im Bundeszentralamt für Steuern, in
der Zollverwaltung und auch in den Landessteuerverwaltungen mit eigenen
Portalen).
7. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Digitalisierung und
Modernisierung der Finanzverwaltung die Einrichtung weiterer digitaler
Onlineschnittstellen für eine vereinfachte Kommunikation mit den Bürgerinnen und
Bürgern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
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