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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
29.07.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWirtschaft & Finanzen
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1151111.07.2019
Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11511
19. Wahlperiode 11.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar,
Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung,
Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad,
Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte,
Dr. Jürgen Martens, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer,
Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
Internationale Abkommen zum Austausch von Steuerdaten haben in den
vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mithilfe des
länderübergreifenden Austauschs von steuerlich relevanten Informationen soll
Steuerhinterziehung wirksam bekämpft, sollen Steueroasen trockengelegt und soll dem Prinzip
einer gleichmäßigen Besteuerung Rechnung getragen werden.
Der Bundesregierung wird gegenwärtig vorgeworfen, sie habe sich nicht adäquat
und fristgerecht für die erforderliche IT-Infrastruktur eingesetzt, die für die
Verwertung von Daten aus internationalen Steuerdatenabkommen notwendig ist. So
sei laut Medienberichten der deutsche Fiskus bisher nicht in der Lage, beim
Kampf gegen Steuerhinterziehung die seit Jahren eingehenden Datensätze mit
ausländischen Zinsinformationen von Steuerpflichtigen systematisch
auszuwerten (vgl. „Rechnungshof warnt vor Desaster bei Finanzämtern“, in: Wirtschafts-
Woche vom 5. April 2019). Zwar werde an einer erforderlichen
Computersoftware gearbeitet, jedoch funktionierten die Schnittstellen nicht, weshalb die
Weitergabe der Steuerdaten stocke und dem Fiskus deshalb Steueransprüche „in
Milliardenhöhe entgehen könnten“ (vgl. „Fehlende Software – Warum der
Finanzminister vergeblich nach Steuermilliarden jagt“, in: DER SPIEGEL vom 1. Juni
2019, S. 45).
Bereits in einem Bericht im Herbst 2018 hatte der Bundesrechnungshof vor einer
Verjährung von Steuerdelikten gewarnt und das Bundesministerium der Finanzen
aufgefordert, dringend einzuschreiten, damit die Finanzämter in den
Sommermonaten 2019 nicht mit Daten „geflutet“ würden (vgl. Automatischer Austausch
steuerlicher Daten auf internationaler Ebene, Bericht an das Bundesministerium
der Finanzen nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung – BHO – vom
28. September 2018, S. 18, www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/
produkte/beratungsberichte/2018/2018-bericht-automatischer-
austauschsteuerrechtlicher-daten-auf-internationaler-ebene).
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wurde gegenüber den Mitgliedern
des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages von Seiten des
Bundesministeriums der Finanzen angekündigt, die Missstände bei der erforderlichen
Software für Daten von internationalen Steuerdatenabkommen, die ungenügende
Rückmeldung der Landesregierungen an das Bundesministerium der Finanzen
zum Stand der Auswertungssoftware sowie zum mangelnden Personalstand in
den Finanzämtern, der für die fristgerechte Datenauswertung erforderlich ist, bei
der nächsten Sitzung des Finanzausschusses im Bundesrat am 14. Juni 2019
anzusprechen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat das Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30. Juni 2019 alle Daten aus
dem FATCA-Abkommen, durch das seit 2015 Kontoinformationen mit den
USA geteilt werden (FATCA = Foreign Account Tax Compliance Act), die
es für das Meldejahr 2014 erhalten hat, vollständig an die
Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet, wie es im Mai 2015 auf einer Sitzung der
zuständigen Steuerungsgruppe vereinbart wurde?
Falls nein, welchen Bundesländern wurden aus welchen Gründen bislang
(Stand: 1. Juli 2019) die FATCA-Datensätze für das Meldejahr 2014 nicht
vollständig vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt (bitte tabellarisch
darstellen, nach Anzahl der Gesamtzahl der Datensätze, der Quote der
übermittelten und der nicht übermittelten Datensätze sowie nach Anzahl der
übermittelten und nicht übermittelten Kontrollmitteilungen und nach
Finanzvolumen sortieren und auf die jeweiligen Bundesländer aufschlüsseln)?
2. Hat das Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30. Juni 2019 alle Daten aus
dem EARL-Steueraustausch, bei dem seit 2014 unter den EU-
Mitgliedstaaten Steuerdaten ausgetauscht werden (EARL = EU-Amtshilferichtlinie), die
es für das Meldejahr 2014 erhalten hat, vollständig an die
Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet, wie es im Mai 2015 auf einer Sitzung der
zuständigen Steuerungsgruppe vereinbart wurde?
Falls nein, welchen Bundesländern wurden aus welchen Gründen bislang
(Stand: 1. Juli 2019) die EARL-Datensätze für das Meldejahr 2014 nicht
vollständig vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt (bitte tabellarisch
darstellen, nach Anzahl der Gesamtzahl der Datensätze, der Quote der
übermittelten und der nicht übermittelten Datensätze sowie nach Anzahl der
übermittelten und nicht übermittelten Kontrollmitteilungen und nach
Finanzvolumen sortieren und auf die jeweiligen Bundesländer aufschlüsseln)?
3. Wie verteilen sich die Daten, die das Bundeszentralamt für Steuern im
Rahmen des Steuerdatenaustauschs der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) für das
Meldejahr 2014 erhalten hat, auf die einzelnen Bundesländer (bitte
tabellarisch darstellen und nach Quote der Datensätze, Anzahl der Datensätze,
Anzahl der Kontrollmitteilungen und Finanzvolumen für die jeweiligen
Bundesländer aufgliedern)?
4. Wie viele Datensätze, die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des
Steuerdatenaustauschs der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) für das
Meldejahr 2014 erhalten hat, wurden auf Grundlage des § 88 Absatz 4 der
Abgabenordnung nicht an die Länder weitergeleitet (bitte tabellarisch nach Anzahl
der Datensätze, Prozent vom Datensatzvolumen insgesamt und
Finanzvolumen aufgliedern)?
5. Inwiefern musste nach Kenntnis der Bundesregierung auf externe
Unterstützung zurückgegriffen werden, um die fristgerechte Auswertung jener Daten,
die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des Steuerdatenaustauschs
der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) erhalten hat, zu ermöglichen?
6. Wie oft wurden von Seiten der Finanzverwaltungen der Länder Anfragen
i. S. d. § 111 der Abgabenordnung zu den Daten aus dem EARL-Abkommen
an das Bundeszentralamt für Steuern gestellt (bitte in tabellarischer Form
angeben und nach Anzahl der Anfragen, betroffenem Finanzvolumen,
Bundesland und jeweiligem Meldejahr aufschlüsseln)?
7. Wie hoch war das jeweilige Finanzvolumen der Anfragen, die an das
Bundeszentralamt für Steuern von den Ländern i. S. d. § 111 der
Abgabenordnung zu den Daten aus dem automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA) gestellt wurden (bitte tabellarisch darstellen und nach
Bundesland und jeweiligem Meldejahr aufschlüsseln)?
8. Hat das Bundesministerium der Finanzen, wie in der 44. Sitzung des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages angekündigt, während der
Finanzministerkonferenz vom 14. Juni 2019 die benannten Missstände beim
internationalen Steuerdatenaustausch angesprochen (bitte die Kernaussagen der
Staatssekretärin zusammenfassen und darstellen, weshalb die Thematik aus
Sicht des Bundesministeriums der Finanzen angesprochen werden musste)?
Falls ja, wie wurde von Seiten der Länder auf die Ausführungen der
Parlamentarischen Staatssekretärin reagiert, und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Austausch mit den
Vertretern der Länder?
9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den angesprochenen
Missständen und Gefahrpotenzialen, die die IT-Infrastruktur von Daten aus
internationalen Steuerdatenabkommen in Deutschland betreffen, zu
minimieren, damit die Länder die übermittelten EARL- und FATCA-Daten
schnellstmöglich auswerten können (bitte darstellen, welche theoretischen
Möglichkeiten der Bundesregierung aus dem KONSENS-Verfahren
einschließlich dem seit Januar 2019 in Kraft getretenen KONSENS-Gesetzes
zur Verfügung stehen, um die für eine Verwertung der Daten erforderliche
IT-Infrastruktur zu fördern)?
10. Gibt es oder gab es analog zur Risikoliste des Gesamtprojektes AIA auch
eine Risikoliste für die Steuerdatenabkommen EARL und FATCA?
Falls ja, was waren bzw. sind die jeweiligen Risiken, die auf dieser Liste
aufgeführt werden (bitte Tabelle beifügen, die die jeweiligen Risiken
darstellt)?
11. Was sind die jeweiligen Risiken, die auf der Risikoliste des Gesamtprojektes
„AIA“ geführt werden (bitte in der Antwort erläutern, welche
unterschiedlichen Risikostufen es gibt, inwiefern die jeweiligen Risiken das
Gesamtprojekt „AIA“ gefährden; bitte Tabelle einfügen, die die jeweiligen Risiken
auflistet und den einzelnen Risikograden zuordnet)?
12. Welche Konsequenzen haben aus Sicht der Bundesregierung die Risiken für
das Gesamtprojekt „AIA“ für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD geplante Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte?
13. Hat das Statistische Bundesamt eine Nachmessung, des Gesetzes zum
automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
und zur Änderung weiterer Gesetze durchgeführt?
Falls ja, was waren die Kernaussagen der Nachmessung, und inwiefern hat
sich die Nachmessung des Statistischen Bundesamtes von dem geschätzten
Erfüllungsaufwand für die jeweiligen Normadressaten unterschieden?
Berlin, den 26. Juni 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1198929.07.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11511 - Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11989
19. Wahlperiode 29.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11511 –
Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Internationale Abkommen zum Austausch von Steuerdaten haben in den
vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mithilfe des
länderübergreifenden Austauschs von steuerlich relevanten Informationen soll
Steuerhinterziehung wirksam bekämpft, sollen Steueroasen trockengelegt und soll dem
Prinzip einer gleichmäßigen Besteuerung Rechnung getragen werden.
Der Bundesregierung wird gegenwärtig vorgeworfen, sie habe sich nicht
adäquat und fristgerecht für die erforderliche IT-Infrastruktur eingesetzt, die für die
Verwertung von Daten aus internationalen Steuerdatenabkommen notwendig
ist. So sei laut Medienberichten der deutsche Fiskus bisher nicht in der Lage,
beim Kampf gegen Steuerhinterziehung die seit Jahren eingehenden Datensätze
mit ausländischen Zinsinformationen von Steuerpflichtigen systematisch
auszuwerten (vgl. „Rechnungshof warnt vor Desaster bei Finanzämtern“, in:
WirtschaftsWoche vom 5. April 2019). Zwar werde an einer erforderlichen
Computersoftware gearbeitet, jedoch funktionierten die Schnittstellen nicht, weshalb
die Weitergabe der Steuerdaten stocke und dem Fiskus deshalb Steueransprüche
„in Milliardenhöhe entgehen könnten“ (vgl. „Fehlende Software – Warum der
Finanzminister vergeblich nach Steuermilliarden jagt“, in: DER SPIEGEL vom
1. Juni 2019, S. 45).
Bereits in einem Bericht im Herbst 2018 hatte der Bundesrechnungshof vor
einer Verjährung von Steuerdelikten gewarnt und das Bundesministerium der
Finanzen aufgefordert, dringend einzuschreiten, damit die Finanzämter in den
Sommermonaten 2019 nicht mit Daten „geflutet“ würden (vgl. Automatischer
Austausch steuerlicher Daten auf internationaler Ebene, Bericht an das
Bundesministerium der Finanzen nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung –
BHO – vom 28. September 2018, S. 18, www.bundesrechnungshof.de/de/
veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2018/2018-bericht-
automatischeraustausch-steuerrechtlicher-daten-auf-internationaler-ebene).
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wurde gegenüber den Mitgliedern
des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages von Seiten des
Bundesministeriums der Finanzen angekündigt, die Missstände bei der erforderlichen
Software für Daten von internationalen Steuerdatenabkommen, die
ungenügende Rückmeldung der Landesregierungen an das Bundesministerium der
Finanzen zum Stand der Auswertungssoftware sowie zum mangelnden
Personalstand in den Finanzämtern, der für die fristgerechte Datenauswertung
erforderlich ist, bei der nächsten Sitzung des Finanzausschusses im Bundesrat am
14. Juni 2019 anzusprechen.
1. Hat das Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30. Juni 2019 alle Daten aus
dem FATCA-Abkommen, durch das seit 2015 Kontoinformationen mit den
USA geteilt werden (FATCA = Foreign Account Tax Compliance Act), die
es für das Meldejahr 2014 erhalten hat, vollständig an die
Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet, wie es im Mai 2015 auf einer Sitzung der
zuständigen Steuerungsgruppe vereinbart wurde?
Falls nein, welchen Bundesländern wurden aus welchen Gründen bislang
(Stand: 1. Juli 2019) die FATCA-Datensätze für das Meldejahr 2014 nicht
vollständig vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt (bitte tabellarisch
darstellen, nach Anzahl der Gesamtzahl der Datensätze, der Quote der
übermittelten und der nicht übermittelten Datensätze sowie nach Anzahl der
übermittelten und nicht übermittelten Kontrollmitteilungen und nach
Finanzvolumen sortieren und auf die jeweiligen Bundesländer aufschlüsseln)?
Die dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Grundlage des FATCA-
Abkommens aus dem Ausland übermittelten Daten werden zu Kontrollmitteilungen
aufbereitet. Dabei werden teilweise aus einem Datensatz mehrere
Kontrollmitteilungen erzeugt. Zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Ländern
wurden Grenzwerte vereinbart, unterhalb derer die Daten in Anwendung des § 88
Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) nicht an die Landesfinanzbehörden
weitergeleitet werden. Bis zum 30. Juni 2019 waren mehr als 99,9 Prozent der hiernach
weiterzuleitenden FATCA-Kontrollmitteilungen für den Meldezeitraum 2014
erfolgreich an die Landesfinanzbehörden übermittelt.
2. Hat das Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30. Juni 2019 alle Daten aus
dem EARL-Steueraustausch, bei dem seit 2014 unter den EU-
Mitgliedstaaten Steuerdaten ausgetauscht werden (EARL = EU-Amtshilferichtlinie), die
es für das Meldejahr 2014 erhalten hat, vollständig an die
Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet, wie es im Mai 2015 auf einer Sitzung der
zuständigen Steuerungsgruppe vereinbart wurde?
Falls nein, welchen Bundesländern wurden aus welchen Gründen bislang
(Stand: 1. Juli 2019) die EARL-Datensätze für das Meldejahr 2014 nicht
vollständig vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt (bitte tabellarisch
darstellen, nach Anzahl der Gesamtzahl der Datensätze, der Quote der
übermittelten und der nicht übermittelten Datensätze sowie nach Anzahl der
übermittelten und nicht übermittelten Kontrollmitteilungen und nach
Finanzvolumen sortieren und auf die jeweiligen Bundesländer aufschlüsseln)?
Die Daten, die dem BZSt im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs
über bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen auf Grundlage der EU-
Amtshilferichtlinie aus anderen EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden (EARL),
werden zu Kontrollmitteilungen aufbereitet. Dabei werden teilweise aus einem
Datensatz mehrere Kontrollmitteilungen erzeugt. Zwischen dem
Bundesministerium der Finanzen und den Ländern wurden Grenzwerte vereinbart, unterhalb
derer die Daten in Anwendung des § 88 Absatz 4 AO nicht an die
Landesfinanzbehörden weitergeleitet werden.
Auf dieser Basis waren bis zum 30. Juni 2019 bereits 93,85 Prozent der insgesamt
rund 1,22 Mio. weiterzuleitenden EARL-Kontrollmitteillungen für das Meldejahr
2014 an die Landesfinanzbehörden übermittelt. Mit Stand vom 25. Juli 2019 sind
99,9 Prozent aller EARL-Kontrollmitteilungen an die Landesfinanzbehörden
versandt. Das damit korrespondierende Finanzvolumen konnte in der Frist zur
Beantwortung nicht ermittelt werden.
Nach jetzigem Stand sind nach Abschluss der vollständigen Übermittlung der
EARL-Kontrollmitteilungen nach dem 30. Juni 2019 keine Auswirkungen auf
den originären Zeitplan und die rechtzeitige Auswertung des Materials in den
Landesfinanzbehörden zu erwarten.
3. Wie verteilen sich die Daten, die das Bundeszentralamt für Steuern im
Rahmen des Steuerdatenaustauschs der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) für das
Meldejahr 2014 erhalten hat, auf die einzelnen Bundesländer (bitte
tabellarisch darstellen und nach Quote der Datensätze, Anzahl der Datensätze,
Anzahl der Kontrollmitteilungen und Finanzvolumen für die jeweiligen
Bundesländer aufgliedern)?
Wie sich die EARL-Kontrollmitteilungen auf die Länder verteilen, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Die Verteilung des Kontrollmaterials an die
Landesfinanzbehörden erfolgt durch das KONSENS-Verfahren RMS-KMV
(Risikomanagementsystem – Kontrollmitteilungsverfahren). Das BZSt liefert hierfür die
Datenbasis.
4. Wie viele Datensätze, die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des
Steuerdatenaustauschs der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) für das
Meldejahr 2014 erhalten hat, wurden auf Grundlage des § 88 Absatz 4 der
Abgabenordnung nicht an die Länder weitergeleitet (bitte tabellarisch nach
Anzahl der Datensätze, Prozent vom Datensatzvolumen insgesamt und
Finanzvolumen aufgliedern)?
Eine Beantwortung dieser Frage kann nicht erfolgen. Sie würde die in Artikel 3
Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte Gleichmäßigkeit
und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gefährden. Insbesondere würde sie
Rückschlüsse auf Weisungen gemäß § 88 Absatz 4 Satz 2 AO i. V. m. § 88 Absatz 3
Satz 1 AO ermöglichen. Steuerpflichtige könnten sich in ihrem Verhalten auf die
Informationslage einstellen, wodurch die Funktionsfähigkeit des steuerlichen
Risikomanagements beeinträchtigt würde (vgl. § 88 Absatz 3 Satz 3 AO).
5. Inwiefern musste nach Kenntnis der Bundesregierung auf externe
Unterstützung zurückgegriffen werden, um die fristgerechte Auswertung jener Daten,
die das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen des Steuerdatenaustauschs
der EU-Amtshilferichtlinie (EARL) erhalten hat, zu ermöglichen?
Wie bei komplexen IT-Vorhaben der Verwaltung üblich, nahmen auf Seiten des
Bundes das mit der Realisierung des Verfahrens EARL beauftragte BZSt und
Informationstechnikzentrum Bund die Unterstützung externen IT-Personals in
Anspruch.
6. Wie oft wurden von Seiten der Finanzverwaltungen der Länder Anfragen
i. S. d. § 111 der Abgabenordnung zu den Daten aus dem EARL-Abkommen
an das Bundeszentralamt für Steuern gestellt (bitte in tabellarischer Form
angeben und nach Anzahl der Anfragen, betroffenem Finanzvolumen,
Bundesland und jeweiligem Meldejahr aufschlüsseln)?
Angaben zu Anfragen der Landesfinanzbehörden an das BZSt nach § 111 AO mit
Bezug auf aus dem Ausland im BZSt eingegangene EARL-Daten können der
folgenden Tabelle entnommen werden:
Land Anzahl
Bayern 4
Hamburg 1
Niedersachsen 1
Rheinland-Pfalz 1
Die Anfragen beziehen sich regelmäßig auf alle bisherigen Meldezeiträume. Die
Anfragen haben zu keinen Treffern geführt, weshalb keine Angaben zu
betroffenen Finanzvolumina gemacht werden können.
7. Wie hoch war das jeweilige Finanzvolumen der Anfragen, die an das
Bundeszentralamt für Steuern von den Ländern i. S. d. § 111 der
Abgabenordnung zu den Daten aus dem automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten (AIA) gestellt wurden (bitte tabellarisch darstellen und nach
Bundesland und jeweiligem Meldejahr aufschlüsseln)?
Angaben zu Anfragen der Landesfinanzbehörden an das BZSt nach § 111 AO mit
Bezug auf aus dem Ausland im BZSt eingegangene Daten aus dem automatischen
Finanzkonteninformationsaustausch (FATCA und CRS) können der folgenden
Tabelle entnommen werden:
Land Anzahl
Baden-Württemberg 1
Bayern 12
Berlin 2
Niedersachsen 2
Die Anfragen beziehen sich regelmäßig auf alle bisherigen Meldezeiträume. Die
Anfragen haben in vier Fällen zu Treffern geführt, die insgesamt Kontensalden
von 42 598,52 Euro betrafen; im Übrigen können keine Angaben zu betroffenen
Finanzvolumina gemacht werden.
8. Hat das Bundesministerium der Finanzen, wie in der 44. Sitzung des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages angekündigt, während der
Finanzministerkonferenz vom 14. Juni 2019 die benannten Missstände beim
internationalen Steuerdatenaustausch angesprochen (bitte die Kernaussagen der
Staatssekretärin zusammenfassen und darstellen, weshalb die Thematik aus
Sicht des Bundesministeriums der Finanzen angesprochen werden musste)?
Falls ja, wie wurde von Seiten der Länder auf die Ausführungen der
Parlamentarischen Staatssekretärin reagiert, und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Austausch mit den
Vertretern der Länder?
Die Beratungen der Finanzministerkonferenz sind grundsätzlich vertraulich.
9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den angesprochenen
Missständen und Gefahrpotenzialen, die die IT-Infrastruktur von Daten aus
internationalen Steuerdatenabkommen in Deutschland betreffen, zu
minimieren, damit die Länder die übermittelten EARL- und FATCA-Daten
schnellstmöglich auswerten können (bitte darstellen, welche theoretischen
Möglichkeiten der Bundesregierung aus dem KONSENS-Verfahren
einschließlich dem seit Januar 2019 in Kraft getretenen KONSENS-Gesetzes
zur Verfügung stehen, um die für eine Verwertung der Daten erforderliche
IT-Infrastruktur zu fördern)?
Die Weiterleitung der EARL- und FATCA-Daten wird jeweils zwischen Bund
und Ländern eng abgestimmt. Es wird dabei kontinuierlich betrachtet, ob und ggf.
inwieweit noch Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Weiterleitung
bestehen.
Gemäß § 9 KONSENS-G könnte die Steuerungsgruppe Informationstechnik
unter Vorsitz des Vertreters des Bundes grundsätzliche Festlegungen der Hardware,
der IT-Infrastruktur und der IT-Standards treffen, soweit sie für den einheitlichen
Betrieb technisch oder wirtschaftlich notwendig sind.
Im Rahmen der bisherigen Abstimmungen hat sich kein Bedarf im Bereich der
KONSENS-Verfahren zu Fördermaßnahmen der IT-Infrastruktur hinsichtlich der
Verwertung der Daten ergeben.
10. Gibt es oder gab es analog zur Risikoliste des Gesamtprojektes AIA auch
eine Risikoliste für die Steuerdatenabkommen EARL und FATCA?
Falls ja, was waren bzw. sind die jeweiligen Risiken, die auf dieser Liste
aufgeführt werden (bitte Tabelle beifügen, die die jeweiligen Risiken
darstellt)?
Für die Steuerdatenaustauschverfahren EARL und FACTA gibt es keine
separaten Risikolisten analog zur Risikoliste des Gesamtprojektes „Automatischer
Informationsaustausch“ (AIA). Das Gesamtprojekt AIA umfasst die einzelnen
Teilprojekte zur Umsetzung auch der Verfahren EARL und FACTA, weshalb die
Risikoliste des Gesamtprojektes AIA auch die relevanten Risiken dieser
Steuerdatenaustauschverfahren betrachtet.
11. Was sind die jeweiligen Risiken, die auf der Risikoliste des Gesamtprojektes
„AIA“ geführt werden (bitte in der Antwort erläutern, welche
unterschiedlichen Risikostufen es gibt, inwiefern die jeweiligen Risiken das
Gesamtprojekt „AIA“ gefährden; bitte Tabelle einfügen, die die jeweiligen Risiken
auflistet und den einzelnen Risikograden zuordnet)?
In der Risikoliste des Gesamtprojektes AIA werden alle fachlichen,
organisatorischen sowie technische Risiken betrachtet, die den automatischen Austausch
steuerrechtlicher Daten auf internationaler Ebene gefährden. Dies betrifft Risiken
bezogen auf Abstimmungen, Klärungen und Vorgaben aus internationalen
Gremien auf EU- und OECD-Ebene, Abstimmungen und die Zusammenarbeit mit
den beteiligten Behörden auf Seiten des Bundes sowie Abstimmungen und die
Zusammenarbeit mit den Ländern. Aktuell betrachtet die Risikoliste Risiken im
Zusammenhang mit der fristgerechten Weiterleitung der Daten an die
Landesfinanzbehörden sowie Risiken zum fristgerechten Empfang und der nachfolgenden
Verarbeitung der weitergeleiteten Daten auf Seiten der Länder. Die
Risikobeurteilung erfolgt anhand einer Risikomatrix unter Berücksichtigung der
Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkung.
12. Welche Konsequenzen haben aus Sicht der Bundesregierung die Risiken für
das Gesamtprojekt „AIA“ für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD geplante Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte?
Im Kontext des Gesamtprojekts AIA bestehen keine Risiken, die aktuell
Auswirkung auf die nach dem Koalitionsvertrag geplante Abschaffung der
Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte haben. Für die Frage der Abschaffung der
Abgeltungsteuer ist allein der Finanzkonteninformationsaustausch nach FATCA und CRS
maßgeblich. Dessen Etablierung, einschließlich der Weiterleitung der
Finanzkontendaten an die Landesfinanzbehörden, liegt im Plan.
13. Hat das Statistische Bundesamt eine Nachmessung, des Gesetzes zum
automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
und zur Änderung weiterer Gesetze durchgeführt?
Falls ja, was waren die Kernaussagen der Nachmessung, und inwiefern hat
sich die Nachmessung des Statistischen Bundesamtes von dem geschätzten
Erfüllungsaufwand für die jeweiligen Normadressaten unterschieden?
Eine Nachmessung des Gesetzes zum automatischen Austausch von
Informationen über Finanzkonten in Steuersachen kann durch das Statistische Bundesamt
frühestens im Jahr 2020 sinnvoll durchgeführt werden. Vorher ist mit einer
Stabilisierung der laufenden Aufwände nicht zu rechnen, da das Verfahren erstmals
für Besteuerungszeiträume ab 2016 zur Anwendung gekommen ist.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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