Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Einschränkung von CBD durch Novel Food Verordnung und Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
(insgesamt 10 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
25.07.2019
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWirtschaft & Finanzen
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1151211.07.2019
Einschränkung von CBD durch Novel Food Verordnung und Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11512
19. Wahlperiode 11.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer,
Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber,
Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand,
Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen,
Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober,
Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann,
Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Einschränkung von CBD durch Novel-Food-Verordnung und Auswirkungen auf
deutsche Unternehmen
Die Europäische Kommission hat im Januar 2019 entschieden, Lebensmittel und
andere Produkte, die Cannabidiol (CBD) aus Hanf enthalten, unter die Novel-
Food-Verordnung fallen zu lassen (www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_
AntragstellerUnternehmen/13_FAQs/FAQ_Cannabidiol/FAQ_Cannabidiol_node.
html). Obwohl Produkte aus Hanf, die immer schon CBD enthielten, seit
Jahrhunderten in Europa frei verkäuflich waren, entschied man, dass es sich bei
dem Bestandteil CBD um ein „Novel Food“ (neuartiges Lebensmittel) handelt.
Die Folgen sind Razzien von Betrieben, die CBD-haltige Produkte vertreiben
(www.vice.com/de/article/kzmqav/40-polizisten-durchsuchen-einen-kiosk-
cbdrazzien-in-bayern; www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/razzien-wegen-
unerlaubter-abgabe-von-hanfprodukten-16136343.html; www.deutsche-apotheker-
zeitung.de/news/artikel/2019/04/26/rossmann-und-dm-nehmen-cbd-oele-aus-
demsortiment) und damit einhergehende wirtschaftliche Schäden für Unternehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum und in welchem Verfahren wurden die Einträge zu Cannabinoiden in
der Novel-Food-Verordnung geändert?
2. Welche Position vertrat hierbei die Bundesregierung?
3. Aufgrund von welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgten die
Veränderungen?
4. Inwieweit hat sich die Bundesregierung hierfür eingesetzt?
5. Welche Akteure haben von deutscher Seite mit welchen Interessen die
Änderungen unterstützt bzw. nicht unterstützt?
6. Warum wurden keine Übergangsfristen für die mittelfristige Planung von
Unternehmen vereinbart, um entsprechende wirtschaftliche Schäden zu
vermeiden?
7. Inwieweit gelten ältere Stellungnahmen der Europäischen Kommission, in
denen bestätigt wurde, dass es sich bei Lebensmitteln, die Teile der
Hanfpflanze enthalten, nicht um neuartige Lebensmittel handelt (www.bvl.bund.
de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/13_FAQs/FAQ_
Cannabidiol/FAQ_Cannabidiol_node.html;jsessionid=F6163B0815B4E
358656B8099377852CA.2_cid350#doc12220554bodyText4)?
8. Welche Maßnahmen werden aktuell unternommen, um die Rechtslage und
die Bewertung der Bundesregierung innerhalb der Staatsanwaltschaften zu
verbreiten?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weiteren Nahrungsmitteln,
die bereits seit Langem in Verbreitung sind, eine Einstufung als Novel Food
droht?
10. Plant die Bundesregierung ähnliche Maßnahmen wie Bulgarien (www.forbes.
com/sites/javierhasse/2019/05/23/this-eu-country-has-apparently-become-
thefirst-to-allow-free-sale-of-cbd/), um den Handel mit CBD in Deutschland zu
schützen?
Berlin, den 26. Juni 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1192225.07.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11512 - Einschränkung von CBD durch Novel Food Verordnung und Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 23. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11922
19. Wahlperiode 25.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg,
Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11512 –
Einschränkung von CBD durch Novel-Food-Verordnung und Auswirkungen auf
deutsche Unternehmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission hat im Januar 2019 entschieden, Lebensmittel
und andere Produkte, die Cannabidiol (CBD) aus Hanf enthalten, unter die
Novel-Food-Verordnung fallen zu lassen (www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/
04_AntragstellerUnternehmen/13_FAQs/FAQ_Cannabidiol/FAQ_Cannabidiol_
node.html). Obwohl Produkte aus Hanf, die immer schon CBD enthielten, seit
Jahrhunderten in Europa frei verkäuflich waren, entschied man, dass es sich bei
dem Bestandteil CBD um ein „Novel Food“ (neuartiges Lebensmittel) handelt.
Die Folgen sind Razzien von Betrieben, die CBD-haltige Produkte vertreiben
(www.vice.com/de/article/kzmqav/40-polizisten-durchsuchen-einen-kiosk-
cbdrazzien-in-bayern; www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/razzien-wegen-
unerlaubter-abgabe-von-hanfprodukten-16136343.html; www.deutsche-apotheker-
zeitung.de/news/artikel/2019/04/26/rossmann-und-dm-nehmen-cbd-oele-aus-
demsortiment) und damit einhergehende wirtschaftliche Schäden für Unternehmen.
1. Warum und in welchem Verfahren wurden die Einträge zu Cannabinoiden
in der Novel-Food-Verordnung geändert?
2. Welche Position vertrat hierbei die Bundesregierung?
4. Inwieweit hat sich die Bundesregierung hierfür eingesetzt?
5. Welche Akteure haben von deutscher Seite mit welchen Interessen die
Änderungen unterstützt bzw. nicht unterstützt?
Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Januar 2019 erfolgte keine Änderung von Einträgen in der Novel Food-
Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel), vielmehr
wurden Cannabinoide von der Europäischen Kommission neu in den sogenannten
Novel Food-Katalog aufgenommen, da in jüngerer Zeit verstärkt Produkte mit
Cannabinoiden, insbesondere Cannabidiol (CBD), in der EU aufgetaucht sind,
die als Lebensmittel vermarktet wurden, und sich die Frage nach der
Verkehrsfähigkeit entsprechender Erzeugnisse stellte.
Mit den Einträgen hat die Europäische Kommission klargestellt, dass es sich bei
den betreffenden Produkten um neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel Food-
Verordnung handelt, die zulassungspflichtig sind.
Die Entscheidung über die Einträge zu Cannabinoiden wurde von den EU-
Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission nach Sichtung und Wertung der
verfügbaren Informationen im Konsens getroffen.
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Stelle für die Klärung der Frage, ob
ein Erzeugnis in den Anwendungsbereich der Novel Food-Verordnung fällt oder
nicht. Dabei stimmt sich das BVL mit den für die Lebensmittelüberwachung
zuständigen obersten Landesbehörden ab.
3. Aufgrund von welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgten die
Veränderungen?
Ein Erzeugnis unterfällt unter anderem dann der Novel Food-Verordnung, wenn
es vor dem in dieser Verordnung genannten Stichtag 15. Mai 1997 nicht in
nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der EU verwendet worden
ist. Für isolierte Cannabinoide oder mit Cannabinoiden angereicherte Extrakte
sind bislang keine Belege für einen entsprechenden nennenswerten Verzehr
erbracht worden. Derartige Produkte haben erst in letzter Zeit eine Marktrelevanz
erlangt (s. o.). Sie werden daher als zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel
eingestuft.
6. Warum wurden keine Übergangsfristen für die mittelfristige Planung von
Unternehmen vereinbart, um entsprechende wirtschaftliche Schäden zu
vermeiden?
Die Lebensmittelunternehmen sind eigenverantwortlich für ihre Produkte und
haben dabei insbesondere die aktuelle Rechtslage zu berücksichtigen und sich im
Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht eigenständig über die für sie geltenden
Anforderungen zu informieren. Zur Klärung lebensmittelrechtlicher Fragestellungen
haben Lebensmittelunternehmen vielfältige Möglichkeiten, sich einschlägigen
Rechtsrat einzuholen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Einstufung von
Erzeugnissen als neuartiges Lebensmittel können die Lebensmittelunternehmer
zudem das BVL konsultieren. Auf die Durchführungsverordnung (EU) 2018/456
über die Verfahrensschritte bei der Konsultation zur Bestimmung des Status als
neuartiges Lebensmittel wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
7. Inwieweit gelten ältere Stellungnahmen der Europäischen Kommission, in
denen bestätigt wurde, dass es sich bei Lebensmitteln, die Teile der
Hanfpflanze enthalten, nicht um neuartige Lebensmittel handelt (www.bvl.bund.
de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/13_FAQs/FAQ_
Cannabidiol/FAQ_Cannabidiol_node.html;jsessionid=F6163B0815B4E
358656B8099377852CA.2_cid350#doc12220554bodyText4)?
Die betreffenden Stellungnahmen der Europäischen Kommission haben
weiterhin Gültigkeit. Aus ihnen kann allerdings nicht die Schlussfolgerung gezogen
werden, dass sämtliche Erzeugnisse der Hanfpflanze, also beispielsweise auch
isolierte Einzelsubstanzen wie Cannabinoide oder mit Cannabinoiden
angereicherte Extrakte, als Lebensmittel verkehrsfähig wären. Vielmehr bezieht sich die
betreffende Aussage nur auf solche Erzeugnisse, die aufgrund der betäubungs-
und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen nicht vom Lebensmittelbegriff
ausgenommen sind. Zudem ist, wie aus der Antwort zu Frage 3 hervorgeht, immer zu
prüfen, ob ein Erzeugnis in der jeweiligen Zusammensetzung vor dem 15. Mai
1997 in der EU in nennenswertem Umfang als Lebensmittel verwendet worden
ist. Andernfalls ist es, wie im Falle der Cannabinoide, als neuartiges Lebensmittel
anzusehen.
8. Welche Maßnahmen werden aktuell unternommen, um die Rechtslage und
die Bewertung der Bundesregierung innerhalb der Staatsanwaltschaften zu
verbreiten?
Die Bundesregierung trifft keine entsprechenden Maßnahmen. Vielmehr ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass die Staatsanwaltschaften über hinreichend
eigene rechtliche und fachliche Kompetenzen verfügen, um die ihnen gesetzlich
obliegenden Aufgaben bei der Strafverfolgung wahrzunehmen.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weiteren Nahrungsmitteln,
die bereits seit Langem in Verbreitung sind, eine Einstufung als Novel Food
droht?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Plant die Bundesregierung ähnliche Maßnahmen wie Bulgarien (www.forbes.
com/sites/javierhasse/2019/05/23/this-eu-country-has-apparently-become-the-
firstto-allow-free-sale-of-cbd/), um den Handel mit CBD in Deutschland zu
schützen?
Entsprechende Maßnahmen können nicht getroffen werden, da es sich bei der
Novel Food-Verordnung um harmonisiertes EU-Recht handelt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Auswirkungen hochverarbeiteter vegetarischer Lebensmittel auf die menschliche Gesundheit
AfD07.07.2022
Förderung der Herstellung von pflanzlichen, fermentierten und zellkultivierten Proteinen für die menschliche Ernährung durch die Bundesregierung
AfD11.04.2024
Trifluoressigsäure im Grund- und Trinkwasser
DIE LINKE22.05.2017
Tätigkeiten der Bundesregierung im Bereich Digitalisierung in der Landwirtschaft
AfD17.07.2020