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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Details zur Rentenbezugsdauer von Altersrenten

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1162116.07.2019

Details zur Rentenbezugsdauer von Altersrenten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11621 19. Wahlperiode 16.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jürgen Pohl, René Springer, Sebastian Münzenmaier, Norbert Kleinwächter, Martin Hebner und der Fraktion der AfD Details zur Rentenbezugsdauer von Altersrenten Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt über die Jahre an. Es gibt Anhaltpunkte dafür, dass die Bezieher niedriger Renten auch eine niedrigere Rentenbezugsdauer aufweisen als die Bezieher höherer Renten (vgl. dazu auch DIW Wochenbericht, Nummer 23/2019, www.diw.de/documents/publikationen/73/ diw_01.c.625762.de/19-23-1.pdf). Dies könnte nach Ansicht der Fragesteller auf eine Abhängigkeit der Lebenswartung vom sozialen Status hindeuten, mit dem z. B. auch besseres Gesundheitsverhalten, günstigere Wohnverhältnisse und besserer Umgang mit Gesundheitsleistungen einhergehen. Mit Blick auf die höhere Lebenserwartung von Frauen gegenüber Männern (vgl. Statistische Bundesamt, Kohortensterbetafel, www-genesis.destatis.de/genesis/online/logon?sequenz=tabelle Ergebnis&selectionname=12621-0003&sachmerkmal=ALT577&sachschluessel= ALTVOLL000&startjahr=1901) ist auch von einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer zwischen Männern und Frauen auszugehen. Überdies liegt es nach Ansicht der Fragesteller auch nahe, dass der Gesundheitszustand – u. a. beeinflusst vom Vorbezug einer Erwerbsminderungsrente – Einfluss auf die Bezugsdauer einer Altersrente hat. Da nach der Rentensystematik in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von im Wesentlichen vergleichbaren Rentenbezugsdauern ausgegangen wird (vgl. dazu auch die Rentenformel in § 64 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__64.html), ist aus Sicht der Fragesteller die Rentenbezugsdauer auf erhebliche Abweichungen hin zu untersuchen. Soweit sich die angefragten Daten bislang nicht unmittelbar aus der Rentenstatistik ableiten lassen, sind auch Schätzungen ausreichend. Da die Rentenbezugsdauer sich auch auf die Beitragsäquivalenz auswirkt, kann auf diese Werte aus Sicht der Fragesteller nicht verzichtet werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung, Rentenzweig allgemeine Rentenversicherung (bitte nach geeigneten Geburtsjahrgängen seit 1920, nach den Geschlechtern – männlich, weiblich – sowie nach den alten und neuen Bundesländern aufgliedern)? 2. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten differenziert nach der Höhe der Renten (bitte nach geeigneten Geburtsjahrgängen, nach Dezilen und den Geschlechtern – männlich, weiblich – sowie nach den alten und neuen Bundesländern aufgliedern)? 3. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten bei einem unmittelbar vorausgegangenen Bezug einer Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (bitte darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich zu abschlagsfreien Altersrenten ergeben)? 4. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten, welche als vorgezogene Altersrenten für Schwerbehinderte bezogen werden (bitte darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich in Bezug auf abschlagsfreie Altersrenten ergeben)? 5. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten, soweit eine Verrentung mit maximalen Abschlägen i. H. v. 10,8 Prozent erfolgte, ohne dass eine vorherige Erwerbsminderung vorlag (bitte darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich zu abschlagsfreien Altersrenten ergeben)? 6. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten der knappschaftlichen Rentenversicherung (bitte darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich zu Altersrenten der allgemeinen Rentenversicherung ergeben)? 7. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Hinterbliebenenrenten für Witwen und Witwer differenziert nach der Höhe der Renten (bitte nach Dezilen und den Geschlechtern – männlich, weiblich – sowie nach den alten und neuen Bundesländern aufgliedern)? Berlin, den 27. Juni 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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