[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
30. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12103
19. Wahlperiode 01.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jürgen
Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11621 –
Details zur Rentenbezugsdauer von Altersrenten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt über die Jahre an.
Es gibt Anhaltpunkte dafür, dass die Bezieher niedriger Renten auch eine
niedrigere Rentenbezugsdauer aufweisen als die Bezieher höherer Renten (vgl.
dazu auch DIW Wochenbericht, Nummer 23/2019,
www.diw.de/documents/
publikationen/73/diw_01.c.625762.de/19-23-1.pdf). Dies könnte nach Ansicht
der Fragesteller auf eine Abhängigkeit der Lebenswartung vom sozialen Status
hindeuten, mit dem z. B. auch besseres Gesundheitsverhalten, günstigere
Wohnverhältnisse und besserer Umgang mit Gesundheitsleistungen
einhergehen. Mit Blick auf die höhere Lebenserwartung von Frauen gegenüber Männern
(vgl. Statistische Bundesamt, Kohortensterbetafel, www-genesis.destatis.de/
genesis/online/logon?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=12621-0003&
sachmerkmal=ALT577&sachschluessel=ALTVOLL000&startjahr=1901) ist
auch von einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer zwischen Männern und
Frauen auszugehen.
Überdies liegt es nach Ansicht der Fragesteller auch nahe, dass der
Gesundheitszustand – u. a. beeinflusst vom Vorbezug einer Erwerbsminderungsrente –
Einfluss auf die Bezugsdauer einer Altersrente hat.
Da nach der Rentensystematik in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
von im Wesentlichen vergleichbaren Rentenbezugsdauern ausgegangen wird
(vgl. dazu auch die Rentenformel in § 64 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch,
www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__64.html), ist aus Sicht der
Fragesteller die Rentenbezugsdauer auf erhebliche Abweichungen hin zu
untersuchen.
Soweit sich die angefragten Daten bislang nicht unmittelbar aus der
Rentenstatistik ableiten lassen, sind auch Schätzungen ausreichend. Da die
Rentenbezugsdauer sich auch auf die Beitragsäquivalenz auswirkt, kann auf diese Werte aus
Sicht der Fragesteller nicht verzichtet werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Zusammenhang zwischen Lebenserwartung und sozioökonomischem Status
ist Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Publikationen, die Kausalität ist
in der Wissenschaft umstritten.
Die prozessproduzierten Daten der Rentenversicherung sind aufgrund ihrer hohen
Fallzahlen für Auswertungen dieser Art grundsätzlich nicht ungeeignet, lassen
sich jedoch kaum nach sozioökonomischem Status differenzieren. So wird
beispielsweise oftmals die Zahl der Entgeltpunkte (bzw. die Rentenhöhe) als
Indikator für das Lebenseinkommen genutzt, die jedoch ohne weitere Einschränkungen
keine verlässliche Basis dafür darstellt. Andersherum ist bei Auswertungen für
stark eingegrenzte homogene Subgruppen, die unter bestimmten Umständen
methodisch für Schlussfolgerungen geeignet wären, zu beachten, dass sich die
Ergebnisse dieser Teilgruppen nicht ohne weiteres auf den gesamten Rentenbestand
oder gar die Bevölkerung verallgemeinern lassen.
1. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung,
Rentenzweig allgemeine Rentenversicherung (bitte nach geeigneten
Geburtsjahrgängen seit 1920, nach den Geschlechtern – männlich, weiblich – sowie nach
den alten und neuen Bundesländern aufgliedern)?
2. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten differenziert nach der Höhe der Renten (bitte
nach geeigneten Geburtsjahrgängen, nach Dezilen und den Geschlechtern –
männlich, weiblich – sowie nach den alten und neuen Bundesländern
aufgliedern)?
3. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten bei einem unmittelbar vorausgegangenen Bezug
einer Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (bitte
darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich zu abschlagsfreien
Altersrenten ergeben)?
4. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten, welche als vorgezogene Altersrenten für
Schwerbehinderte bezogen werden (bitte darstellen, welche absoluten und
relativen Abweichungen sich in Bezug auf abschlagsfreie Altersrenten
ergeben)?
5. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten, soweit eine Verrentung mit maximalen
Abschlägen i. H. v. 10,8 Prozent erfolgte, ohne dass eine vorherige
Erwerbsminderung vorlag (bitte darstellen, welche absoluten und relativen
Abweichungen sich zu abschlagsfreien Altersrenten ergeben)?
6. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Altersrenten der knappschaftlichen Rentenversicherung (bitte
darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich zu
Altersrenten der allgemeinen Rentenversicherung ergeben)?
7. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Bezugsdauer von Hinterbliebenenrenten für Witwen und Witwer differenziert
nach der Höhe der Renten (bitte nach Dezilen und den Geschlechtern –
männlich, weiblich – sowie nach den alten und neuen Bundesländern
aufgliedern)?
Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die angefragten Daten liegen in der gewünschten Form in den Statistiken der
Deutschen Rentenversicherung nicht vor. Die Rentenwegfallstatistik, aus der die
Rentenbezugsdauer ermittelt wird, weist die Merkmale in der gewünschten
Abgrenzung bzw. Darstellungsform nicht aus.
Die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung sind regelmäßig Querschnitte.
So handelt es sich bei der für das Jahr 2018 gemeldeten durchschnittlichen
Rentenbezugsdauer um den Durchschnitt der Rentenbezugsdauer aller im Jahr 2018
verstorbenen Rentnerinnen und Rentner, unabhängig vom Geburtsjahrgang. Zur
Beantwortung der Fragen müsste aber auf den Längsschnitt abgestellt werden.
Dies hat zur Folge, dass abschließende Daten im Hinblick auf den
Geburtsjahrgang 1920 erst dann vorliegen, wenn die letzte Person dieses Jahrgangs
verstorben ist. Diesbezügliche Statistiken werden nicht geführt. Belastbare Schätzungen
hierzu sind ebenfalls nicht möglich.
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