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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Budgethilfen im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit und der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittländern
(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
09.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1172217.07.2019
Budgethilfen im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit und der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittländern
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11722
19. Wahlperiode 17.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhof, Dr. Harald Weyel,
Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Budgethilfen im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit und der
Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittländern
Die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union (EU) hat ihre
primärrechtliche Grundlage in Artikel 208 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV). Hauptziel ist nach Artikel 208 Absatz 1
Unterabsatz 2 Satz 2 die Armutsbekämpfung und -beseitigung. Darüber hinaus finden
nach Artikel 212 ff. AEUV Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und
technischen Zusammenarbeit mit Drittländern (Nicht-Entwicklungsländer) statt.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der wirtschaftlichen,
finanziellen und technischen Zusammenarbeit der EU werden Budgethilfen (direkte
Haushaltszuschüsse) als Instrument der Zusammenarbeit verwendet (siehe
beispielsweise Artikel 236 der EU-Haushaltsverordnung und Artikel 36 der VO
(EU) 2018/1877 zur Finanzregelung für den 11. Europäischen
Entwicklungsfonds – EEF –).
Bis Ende 2017 wurden im Rahmen von EU-Budgethilfeprogrammen Zusagen in
Höhe von 12,7 Mrd. Euro abgegeben (siehe Bericht der Europäischen
Kommission „Budget Support: Trends & Results 2018“, S. 56; abrufbar unter: https://ec.
europa.eu/europeaid/sites/devco/files/budget_support_-_trends_results_2018_
final_1.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kooperationsstaaten der EU-Entwicklungszusammenarbeit haben
nach Kenntnis der Bundesregierung seit Erlass des Mehrjährigen
Finanzrahmens 2014-2020 Budgethilfen erhalten?
a) Wann und in welcher Höhe wurden jeweils Budgethilfen nach Kenntnis
der Bundesregierung gewährt?
b) Welche rechtlichen Voraussetzungen (Primärrecht, einschlägige
Verordnungen, Leitlinien etc.) waren nach Kenntnis der Bundesregierung
Grundlage für die jeweilige Gewährung von Budgethilfen (bitte für jeden
Kooperationsstaat und für jedes Budgethilfeprogramm gesondert
angeben)?
c) Welche Finanzierungsquellen (Mittelherkunft) haben die jeweiligen
Budgethilfeprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Welche Zielsetzungen verfolgten die jeweiligen Budgethilfeprogramme,
und welche messbaren Ober- und Unterziele wurden jeweils nach
Kenntnis der Bundesregierung vereinbart?
e) Welche Art von Budgethilfe wurde jeweils nach Kenntnis der
Bundesregierung gewährt, und welche konkreten Bedingungen wurden jeweils in
den Budgethilfeverträgen vereinbart (allgemeine Budgethilfe,
sektorbezogene Budgethilfe etc.)?
f) Welche (länderspezifischen) Auszahlungsbedingungen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils vereinbart (bitte für jedes
Budgethilfeprogramm angeben)?
g) Welche Laufzeiten der Budgethilfeprogramme wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den jeweiligen Budgethilfeverträgen vereinbart?
h) Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Bekanntmachung oder
sonstige Veröffentlichung der jeweiligen Budgethilfeverträge?
Wenn ja, wo sind die Budgethilfeverträge der erfragten
Budgethilfeprogramme jeweils einsehbar (bitte Fundstellen angeben)?
i) Durch welche Maßnahmen wird die Zielerreichung und ordnungsgemäße
Mittelverwendung überprüft, und welche Stellen oder Organisationen der
EU und des Kooperationsstaates sind für die Überprüfung zuständig (bitte
Verfahren unter Darstellung der konkreten Verfahrensschritte der EU und
des Kooperationsstaates wiedergeben)?
2. Welche Kooperationsstaaten der wirtschaftlichen, finanziellen und
technischen Zusammenarbeit (nach Artikel 212 f. AEUV) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Erlass des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020
Budgethilfen erhalten?
a) Wann und in welcher Höhe wurden jeweils Budgethilfen im Rahmen der
wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit der EU
nach Kenntnis der Bundesregierung gewährt?
b) Welche rechtlichen Voraussetzungen (Primärrecht, einschlägige
Verordnungen, Leitlinien etc.) waren nach Kenntnis der Bundesregierung
Grundlage für die jeweilige Gewährung von Budgethilfen im Rahmen der
wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit (bitte für
jeden Kooperationsstaat und für jedes Budgethilfeprogramm gesondert
angeben)?
c) Welche Finanzierungsquellen (Mittelherkunft) haben die jeweiligen
Budgethilfeprogramme im Rahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und
technischen Zusammenarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Welche Zielsetzungen verfolgten die jeweiligen Budgethilfeprogramme
im Rahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen
Zusammenarbeit, und welche messbaren Ober- und Unterziele wurden jeweils
nach Kenntnis der Bundesregierung vereinbart?
e) Welche Art von Budgethilfe wurde jeweils nach Kenntnis der
Bundesregierung gewährt, und welche konkreten Bedingungen wurden jeweils in
den Budgethilfeverträgen vereinbart (allgemeine Budgethilfe,
sektorbezogene Budgethilfe etc.)?
f) Welche (länderspezifischen) Auszahlungsbedingungen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils vereinbart (bitte für jedes
Budgethilfeprogramm angeben)?
g) Welche Laufzeiten der Budgethilfeprogramme im Rahmen der
wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Budgethilfeverträgen
vereinbart?
h) Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Bekanntmachung oder
sonstige Veröffentlichung der jeweiligen Budgethilfeverträge?
Wenn ja, wo sind die Budgethilfeverträge der erfragten
Budgethilfeprogramme jeweils einsehbar (bitte Fundstellen angeben)?
i) Durch welche Maßnahmen wird die Zielerreichung und ordnungsgemäße
Mittelverwendung überprüft, und welche Stellen oder Organisationen der
EU und des Kooperationsstaates sind für die Überprüfung zuständig (bitte
Verfahren unter Darstellung der konkreten Verfahrensschritte der EU und
des Kooperationsstaates aufzeigen)?
3. Wie hoch sind die Mittelbindungen für laufende Budgethilfeprogramme der
EU (Entwicklungsländer und Drittländer i. S. v. Artikel 212 f. AEUV) zum
jetzigen Stand (11. Juni 2019) nach Kenntnis der Bundesregierung?
4. In welcher Höhe wurden Finanzmittel im Rahmen des Mehrjährigen
Finanzrahmens 2014-2020 für Budgethilfeprogramme nach Kenntnis der
Bundesregierung ausgezahlt (bitte Gesamtbetrag und für jedes Jahr getrennt
aufführen)?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Relevanz, Wirksamkeit, Effektivität,
Effizienz und Nachhaltigkeit der EU-Budgethilfeprogramme, und auf
welche Grundlagen stützt sie ihre Bewertung?
6. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-
Budgethilfeprogramme Mittelfehlverwendungen festgestellt?
Wenn ja, im Rahmen welcher EU-Budgethilfeprogramme wurden durch wen
Mittelfehlverwendungen in welcher Höhe festgestellt?
Was waren die konkreten Umstände der jeweiligen Mittelfehlverwendung
nach Kenntnis der Bundesregierung?
7. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Verdachtsfälle von
Mittelfehlverwendungen im Rahmen von Budgethilfeprogrammen gemeldet?
Wenn ja, im Rahmen welcher Budgethilfeprogramme wurde ein Verdacht
auf Mittelfehlverwendung gemeldet, und wie wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens der EU zur Sachverhaltsklärung ermittelt?
8. Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung eine
systematische Bewertung der Einnahmenpolitik und Einnahmenverwaltung der
Partnerstaaten?
9. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Mittelfehlverwendungen
im Zusammenhang der EU-Budgethilfen, und welcher Risikomanagement-
Ansatz findet nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-
Budgethilfen Anwendung?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Vergabekriterien von EU-
Budgethilfeprogrammen im Hinblick auf deren Überprüfbarkeit und Geeignetheit zur
Zielerreichung, und welche Vergabekriterien stellt die Bundesregierung für
(eigene) bilaterale Budgethilfeprogramme auf?
Berlin, den 2. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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