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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Budgethilfen im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit und der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittländern

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

09.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1172217.07.2019

Budgethilfen im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit und der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittländern

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11722 19. Wahlperiode 17.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhof, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Budgethilfen im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit und der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittländern Die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union (EU) hat ihre primärrechtliche Grundlage in Artikel 208 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Hauptziel ist nach Artikel 208 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 2 die Armutsbekämpfung und -beseitigung. Darüber hinaus finden nach Artikel 212 ff. AEUV Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern (Nicht-Entwicklungsländer) statt. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit der EU werden Budgethilfen (direkte Haushaltszuschüsse) als Instrument der Zusammenarbeit verwendet (siehe beispielsweise Artikel 236 der EU-Haushaltsverordnung und Artikel 36 der VO (EU) 2018/1877 zur Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds – EEF –). Bis Ende 2017 wurden im Rahmen von EU-Budgethilfeprogrammen Zusagen in Höhe von 12,7 Mrd. Euro abgegeben (siehe Bericht der Europäischen Kommission „Budget Support: Trends & Results 2018“, S. 56; abrufbar unter: https://ec. europa.eu/europeaid/sites/devco/files/budget_support_-_trends_results_2018_ final_1.pdf). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Kooperationsstaaten der EU-Entwicklungszusammenarbeit haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Erlass des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 Budgethilfen erhalten? a) Wann und in welcher Höhe wurden jeweils Budgethilfen nach Kenntnis der Bundesregierung gewährt? b) Welche rechtlichen Voraussetzungen (Primärrecht, einschlägige Verordnungen, Leitlinien etc.) waren nach Kenntnis der Bundesregierung Grundlage für die jeweilige Gewährung von Budgethilfen (bitte für jeden Kooperationsstaat und für jedes Budgethilfeprogramm gesondert angeben)? c) Welche Finanzierungsquellen (Mittelherkunft) haben die jeweiligen Budgethilfeprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Welche Zielsetzungen verfolgten die jeweiligen Budgethilfeprogramme, und welche messbaren Ober- und Unterziele wurden jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung vereinbart? e) Welche Art von Budgethilfe wurde jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung gewährt, und welche konkreten Bedingungen wurden jeweils in den Budgethilfeverträgen vereinbart (allgemeine Budgethilfe, sektorbezogene Budgethilfe etc.)? f) Welche (länderspezifischen) Auszahlungsbedingungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils vereinbart (bitte für jedes Budgethilfeprogramm angeben)? g) Welche Laufzeiten der Budgethilfeprogramme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Budgethilfeverträgen vereinbart? h) Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Bekanntmachung oder sonstige Veröffentlichung der jeweiligen Budgethilfeverträge? Wenn ja, wo sind die Budgethilfeverträge der erfragten Budgethilfeprogramme jeweils einsehbar (bitte Fundstellen angeben)? i) Durch welche Maßnahmen wird die Zielerreichung und ordnungsgemäße Mittelverwendung überprüft, und welche Stellen oder Organisationen der EU und des Kooperationsstaates sind für die Überprüfung zuständig (bitte Verfahren unter Darstellung der konkreten Verfahrensschritte der EU und des Kooperationsstaates wiedergeben)? 2. Welche Kooperationsstaaten der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit (nach Artikel 212 f. AEUV) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Erlass des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 Budgethilfen erhalten? a) Wann und in welcher Höhe wurden jeweils Budgethilfen im Rahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit der EU nach Kenntnis der Bundesregierung gewährt? b) Welche rechtlichen Voraussetzungen (Primärrecht, einschlägige Verordnungen, Leitlinien etc.) waren nach Kenntnis der Bundesregierung Grundlage für die jeweilige Gewährung von Budgethilfen im Rahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit (bitte für jeden Kooperationsstaat und für jedes Budgethilfeprogramm gesondert angeben)? c) Welche Finanzierungsquellen (Mittelherkunft) haben die jeweiligen Budgethilfeprogramme im Rahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Welche Zielsetzungen verfolgten die jeweiligen Budgethilfeprogramme im Rahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit, und welche messbaren Ober- und Unterziele wurden jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung vereinbart? e) Welche Art von Budgethilfe wurde jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung gewährt, und welche konkreten Bedingungen wurden jeweils in den Budgethilfeverträgen vereinbart (allgemeine Budgethilfe, sektorbezogene Budgethilfe etc.)? f) Welche (länderspezifischen) Auszahlungsbedingungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils vereinbart (bitte für jedes Budgethilfeprogramm angeben)? g) Welche Laufzeiten der Budgethilfeprogramme im Rahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Budgethilfeverträgen vereinbart? h) Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Bekanntmachung oder sonstige Veröffentlichung der jeweiligen Budgethilfeverträge? Wenn ja, wo sind die Budgethilfeverträge der erfragten Budgethilfeprogramme jeweils einsehbar (bitte Fundstellen angeben)? i) Durch welche Maßnahmen wird die Zielerreichung und ordnungsgemäße Mittelverwendung überprüft, und welche Stellen oder Organisationen der EU und des Kooperationsstaates sind für die Überprüfung zuständig (bitte Verfahren unter Darstellung der konkreten Verfahrensschritte der EU und des Kooperationsstaates aufzeigen)? 3. Wie hoch sind die Mittelbindungen für laufende Budgethilfeprogramme der EU (Entwicklungsländer und Drittländer i. S. v. Artikel 212 f. AEUV) zum jetzigen Stand (11. Juni 2019) nach Kenntnis der Bundesregierung? 4. In welcher Höhe wurden Finanzmittel im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 für Budgethilfeprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung ausgezahlt (bitte Gesamtbetrag und für jedes Jahr getrennt aufführen)? 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Relevanz, Wirksamkeit, Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit der EU-Budgethilfeprogramme, und auf welche Grundlagen stützt sie ihre Bewertung? 6. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU- Budgethilfeprogramme Mittelfehlverwendungen festgestellt? Wenn ja, im Rahmen welcher EU-Budgethilfeprogramme wurden durch wen Mittelfehlverwendungen in welcher Höhe festgestellt? Was waren die konkreten Umstände der jeweiligen Mittelfehlverwendung nach Kenntnis der Bundesregierung? 7. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Verdachtsfälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen von Budgethilfeprogrammen gemeldet? Wenn ja, im Rahmen welcher Budgethilfeprogramme wurde ein Verdacht auf Mittelfehlverwendung gemeldet, und wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU zur Sachverhaltsklärung ermittelt? 8. Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung eine systematische Bewertung der Einnahmenpolitik und Einnahmenverwaltung der Partnerstaaten? 9. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Mittelfehlverwendungen im Zusammenhang der EU-Budgethilfen, und welcher Risikomanagement- Ansatz findet nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU- Budgethilfen Anwendung? 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Vergabekriterien von EU- Budgethilfeprogrammen im Hinblick auf deren Überprüfbarkeit und Geeignetheit zur Zielerreichung, und welche Vergabekriterien stellt die Bundesregierung für (eigene) bilaterale Budgethilfeprogramme auf? Berlin, den 2. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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