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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Medienentwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

16.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1173017.07.2019

Medienentwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11730 19. Wahlperiode 17.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Medienentwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert in Zusammenarbeit mit der „Deutsche Welle Akademie“ [sic] Medienprojekte in 25 Staaten (www.bmz.de/de/themen/meinungs_pressefreiheit/ deutsches_engagement/index.html). Zwischen 2016 und 2018 seien 270 lokale Radio- und Fernsehsender unterstützt worden (www.bmz.de/de/presse/ aktuelleMeldungen/2018/mai/180502_pm_024_Entwicklungsminister- Mueller-Entwicklung-braucht-Pressefreiheit/index.jsp). Das BMZ finanzierte beispielsweise das von 2015 bis 2017 durchgeführte Vorhaben „Investigativer Journalismus in der Mongolei“ (www.dw.com/de/ mongoleizukunft-f%C3%BCr-investigativjournalismus/a-18849043). Die Fragesteller betrachten die Arbeit freier, unabhängiger und kritischer Medien als wichtige Voraussetzung für das Funktionieren demokratischer Regierungssysteme. Aufgrund ihrer großen politischen Wirkmacht können Medien allerdings sowohl zur Beseitigung als auch zur Verfestigung von Missständen beitragen und politisches Geschehen auch im Sinne einer eigenen ideologischen Agenda beeinflussen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich aus Sicht der Fragesteller für die deutsche Medienentwicklungszusammenarbeit ein Spannungsfeld zwischen der Presse- und Medienfreiheit einerseits und der Einmischung in die internen Angelegenheiten souveräner Staaten andererseits. Jüngst hat die durch eine deutsche Tageszeitung und ein deutsches Wochenmagazin vorgenommene Veröffentlichung von Ausschnitten eines im Geheimen aufgenommen Videos die österreichische Regierung in eine schwere Krise gestürzt. In diesem Kontext findet in der deutschsprachigen Medienöffentlichkeit eine Debatte über die Grenzen von Journalismus und seine Rolle in der Politik statt (www.welt.de/politik/ausland/article193769335/Strache-Video-Datenschuetzer- kritisiert-Veroeffentlichung-durch-Medien.html). Kritisch diskutiert wird dabei insbesondere auch die Beeinflussung der österreichischen Politik durch deutsche Medien und Politiker (www.nzz.ch/meinung/deutsche-politiker-reden- ueberoesterreich-als-waere-wien-magdeburg-oder-hannover-die-fpoe-duerfte- davoneher-profitieren-ld.1483428). Wir fragen die Bundesregierung: 1. In welchen Staaten förderte und fördert die Bundesregierung wie viele Medienprojekte seit 2008? 2. Wie werden diese Staaten gemäß Demokratieindex jeweils klassifiziert? 3. Wie werden diese Staaten gemäß Korruptionswahrnehmungsindex jeweils klassifiziert? 4. Hat jemals die Regierung eines Staates die medienpolitischen Aktivitäten der Bundesregierung im Ausland kritisiert? Wenn ja, wann, und welche? Wie lautete der Inhalt der Kritik? 5. Wie hat die Bundesregierung auf die in Frage 4 erfragte Kritik reagiert? 6. Verfolgt die Medienentwicklungszusammenarbeit das Ziel, andere Staaten innenpolitisch gegebenenfalls auch gegen den Wunsch der jeweiligen Regierung zu beeinflussen? Wenn ja, welche Kriterien werden von der Bundesregierung für die Beeinflussung anderer Staaten als maßgeblich betrachtet? 7. Unter welchen Umständen bewertet die Bundesregierung es als legitim und als nicht legitim, andere Staaten durch Medienentwicklungszusammenarbeit innenpolitisch auch gegen den Wunsch der jeweiligen Regierung zu beeinflussen? 8. Um welche Medienprojekte mit welcher Laufzeit aus Frage 1 handelt es sich jeweils? a) Welche jeweiligen Ziele sollen mit diesen Projekten in jeweils welchem Zielland erreicht werden? b) Welche Fördersummen wurden für die Projekte jeweils insgesamt und pro Jahr gezahlt und zugesagt? c) Welche Auftraggeber haben die Projekte jeweils in Auftrag gegeben? d) Welche Organisationen haben jeweils die Projekte durchgeführt oder Fördersummen erhalten? e) Welche der (bereits abgeschlossenen) Projekte erreichten ihre Ziele, erreichten ihre Ziele nicht oder erreichten ihre Ziele nur teilweise? f) Im Rahmen welcher dieser Projekte wird investigativer Journalismus in welchem Umfang gefördert? 9. Wie viele und welche lokalen Radio- und Fernsehsender sowie sonstigen Medienakteure wurden durch die Bundesregierung seit 2008 finanziell gefördert? Wie hoch waren die jeweiligen Fördermittel? 10. In welcher Höhe wurden und werden der „Deutschen Welle“ jeweils jährlich von 2008 bis 2021 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt? 11. Wie verteilen sich die Mittel aus Frage 10 auf die jeweiligen Ressorts der Bundesministerien? 12. In welcher Höhe und zu welchem Zwecke wurden seit 2008 jeweils Sondermittel zur Verfügung gestellt? 13. Wie hoch sind die jährlichen Mittel, die seit 2008 auf die Deutsche Welle Akademie entfallen? 14. Welche Projekte der „Deutschen Welle“ wurden aus Mitteln der Bundesressorts jeweils gezielt in welcher Höhe gefördert? 15. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung der Mittel für die „Deutsche Welle“ in den letzten Jahren? 16. In welchen Staaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen staatlichen Repressionen gegen die „Deutsche Welle“ und ihre Mitarbeiter? 17. Mit welchen Maßnahmen reagierten die Bundesregierung und „Deutsche Welle“ auf die in Frage 16 erfragten Repressionen? 18. In welchen Staaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen staatlichen Repressionen gegen Medienakteure und Durchführer von Medienprojekten, die von der Bundesregierung gefördert werden? 19. Mit welchen Maßnahmen reagierte die Bundesregierung auf die in Frage 18 erfragten Repressionen? 20. Mit welchen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen arbeitet die Bundesregierung im Bereich der Medienentwicklung im Ausland zusammen (bitte benennen)? Berlin, den 2. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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