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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Medienentwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung
(insgesamt 20 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
16.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1173017.07.2019
Medienentwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11730
19. Wahlperiode 17.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Medienentwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) fördert in Zusammenarbeit mit der „Deutsche Welle Akademie“ [sic]
Medienprojekte in 25 Staaten (www.bmz.de/de/themen/meinungs_pressefreiheit/
deutsches_engagement/index.html). Zwischen 2016 und 2018 seien 270 lokale
Radio- und Fernsehsender unterstützt worden (www.bmz.de/de/presse/
aktuelleMeldungen/2018/mai/180502_pm_024_Entwicklungsminister-
Mueller-Entwicklung-braucht-Pressefreiheit/index.jsp).
Das BMZ finanzierte beispielsweise das von 2015 bis 2017 durchgeführte
Vorhaben „Investigativer Journalismus in der Mongolei“ (www.dw.com/de/
mongoleizukunft-f%C3%BCr-investigativjournalismus/a-18849043).
Die Fragesteller betrachten die Arbeit freier, unabhängiger und kritischer Medien
als wichtige Voraussetzung für das Funktionieren demokratischer
Regierungssysteme. Aufgrund ihrer großen politischen Wirkmacht können Medien allerdings
sowohl zur Beseitigung als auch zur Verfestigung von Missständen beitragen und
politisches Geschehen auch im Sinne einer eigenen ideologischen Agenda
beeinflussen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich aus Sicht der Fragesteller für die
deutsche Medienentwicklungszusammenarbeit ein Spannungsfeld zwischen der
Presse- und Medienfreiheit einerseits und der Einmischung in die internen
Angelegenheiten souveräner Staaten andererseits.
Jüngst hat die durch eine deutsche Tageszeitung und ein deutsches
Wochenmagazin vorgenommene Veröffentlichung von Ausschnitten eines im Geheimen
aufgenommen Videos die österreichische Regierung in eine schwere Krise
gestürzt. In diesem Kontext findet in der deutschsprachigen Medienöffentlichkeit
eine Debatte über die Grenzen von Journalismus und seine Rolle in der Politik
statt (www.welt.de/politik/ausland/article193769335/Strache-Video-Datenschuetzer-
kritisiert-Veroeffentlichung-durch-Medien.html). Kritisch diskutiert wird dabei
insbesondere auch die Beeinflussung der österreichischen Politik durch deutsche
Medien und Politiker (www.nzz.ch/meinung/deutsche-politiker-reden-
ueberoesterreich-als-waere-wien-magdeburg-oder-hannover-die-fpoe-duerfte-
davoneher-profitieren-ld.1483428).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Staaten förderte und fördert die Bundesregierung wie viele
Medienprojekte seit 2008?
2. Wie werden diese Staaten gemäß Demokratieindex jeweils klassifiziert?
3. Wie werden diese Staaten gemäß Korruptionswahrnehmungsindex jeweils
klassifiziert?
4. Hat jemals die Regierung eines Staates die medienpolitischen Aktivitäten der
Bundesregierung im Ausland kritisiert?
Wenn ja, wann, und welche?
Wie lautete der Inhalt der Kritik?
5. Wie hat die Bundesregierung auf die in Frage 4 erfragte Kritik reagiert?
6. Verfolgt die Medienentwicklungszusammenarbeit das Ziel, andere Staaten
innenpolitisch gegebenenfalls auch gegen den Wunsch der jeweiligen
Regierung zu beeinflussen?
Wenn ja, welche Kriterien werden von der Bundesregierung für die
Beeinflussung anderer Staaten als maßgeblich betrachtet?
7. Unter welchen Umständen bewertet die Bundesregierung es als legitim und
als nicht legitim, andere Staaten durch Medienentwicklungszusammenarbeit
innenpolitisch auch gegen den Wunsch der jeweiligen Regierung zu
beeinflussen?
8. Um welche Medienprojekte mit welcher Laufzeit aus Frage 1 handelt es sich
jeweils?
a) Welche jeweiligen Ziele sollen mit diesen Projekten in jeweils welchem
Zielland erreicht werden?
b) Welche Fördersummen wurden für die Projekte jeweils insgesamt und pro
Jahr gezahlt und zugesagt?
c) Welche Auftraggeber haben die Projekte jeweils in Auftrag gegeben?
d) Welche Organisationen haben jeweils die Projekte durchgeführt oder
Fördersummen erhalten?
e) Welche der (bereits abgeschlossenen) Projekte erreichten ihre Ziele,
erreichten ihre Ziele nicht oder erreichten ihre Ziele nur teilweise?
f) Im Rahmen welcher dieser Projekte wird investigativer Journalismus in
welchem Umfang gefördert?
9. Wie viele und welche lokalen Radio- und Fernsehsender sowie sonstigen
Medienakteure wurden durch die Bundesregierung seit 2008 finanziell
gefördert?
Wie hoch waren die jeweiligen Fördermittel?
10. In welcher Höhe wurden und werden der „Deutschen Welle“ jeweils jährlich
von 2008 bis 2021 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt?
11. Wie verteilen sich die Mittel aus Frage 10 auf die jeweiligen Ressorts der
Bundesministerien?
12. In welcher Höhe und zu welchem Zwecke wurden seit 2008 jeweils
Sondermittel zur Verfügung gestellt?
13. Wie hoch sind die jährlichen Mittel, die seit 2008 auf die Deutsche Welle
Akademie entfallen?
14. Welche Projekte der „Deutschen Welle“ wurden aus Mitteln der
Bundesressorts jeweils gezielt in welcher Höhe gefördert?
15. Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung der Mittel für die
„Deutsche Welle“ in den letzten Jahren?
16. In welchen Staaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen
staatlichen Repressionen gegen die „Deutsche Welle“ und ihre Mitarbeiter?
17. Mit welchen Maßnahmen reagierten die Bundesregierung und „Deutsche
Welle“ auf die in Frage 16 erfragten Repressionen?
18. In welchen Staaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen
staatlichen Repressionen gegen Medienakteure und Durchführer von
Medienprojekten, die von der Bundesregierung gefördert werden?
19. Mit welchen Maßnahmen reagierte die Bundesregierung auf die in Frage 18
erfragten Repressionen?
20. Mit welchen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen arbeitet die
Bundesregierung im Bereich der Medienentwicklung im Ausland zusammen
(bitte benennen)?
Berlin, den 2. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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