Medienentwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert in Zusammenarbeit mit der „Deutsche Welle Akademie“ [sic] Medienprojekte in 25 Staaten (www.bmz.de/de/themen/meinungs_pressefreiheit/deutsches_engagement/index.html). Zwischen 2016 und 2018 seien 270 lokale Radio- und Fernsehsender unterstützt worden (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2018/mai/180502_pm_024_Entwicklungsminister-Mueller-Entwicklung-braucht-Pressefreiheit/index.jsp).
Das BMZ finanzierte beispielsweise das von 2015 bis 2017 durchgeführte Vorhaben „Investigativer Journalismus in der Mongolei“ (www.dw.com/de/mongolei-zukunft-f%C3%BCr-investigativjournalismus/a-18849043).
Die Fragesteller betrachten die Arbeit freier, unabhängiger und kritischer Medien als wichtige Voraussetzung für das Funktionieren demokratischer Regierungssysteme. Aufgrund ihrer großen politischen Wirkmacht können Medien allerdings sowohl zur Beseitigung als auch zur Verfestigung von Missständen beitragen und politisches Geschehen auch im Sinne einer eigenen ideologischen Agenda beeinflussen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich aus Sicht der Fragesteller für die deutsche Medienentwicklungszusammenarbeit ein Spannungsfeld zwischen der Presse- und Medienfreiheit einerseits und der Einmischung in die internen Angelegenheiten souveräner Staaten andererseits.
Jüngst hat die durch eine deutsche Tageszeitung und ein deutsches Wochenmagazin vorgenommene Veröffentlichung von Ausschnitten eines im Geheimen aufgenommen Videos die österreichische Regierung in eine schwere Krise gestürzt. In diesem Kontext findet in der deutschsprachigen Medienöffentlichkeit eine Debatte über die Grenzen von Journalismus und seine Rolle in der Politik statt (www.welt.de/politik/ausland/article193769335/Strache-Video-Datenschuetzer-kritisiert-Veroeffentlichung-durch-Medien.html). Kritisch diskutiert wird dabei insbesondere auch die Beeinflussung der österreichischen Politik durch deutsche Medien und Politiker (www.nzz.ch/meinung/deutsche-politiker-reden-ueberoesterreich-als-waere-wien-magdeburg-oder-hannover-die-fpoe-duerfte-davon-eherprofitieren-ld.1483428).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Meinungs- und Medienfreiheit sowie der freie Zugang zu Informationen sind unveräußerliches Menschenrecht und tragende Pfeiler einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft. Zu den Zielen der Medienentwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung gehört es, die Qualifizierung und Professionalisierung von Journalisten sowie den Zugang zu Information in Kooperationsländern weltweit zu fördern und so die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe für die Bevölkerung zu unterstützen. Hierbei arbeitet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als das zuständige Fachressort für die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) der Bundesregierung unter anderem mit dem strategischen Partner Deutsche Welle Akademie (DWA) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zusammen.
Auch das Auswärtige Amt engagiert sich auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit und Medienentwicklung; die Deutsche Welle (DW) mit ihrem Radio- und TV-Programm erhält Mittel aus dem Haushalt der Beauftragten für Kultur und Medien als institutionelle Förderung.
Fragen und Antworten20
In welchen Staaten förderte und fördert die Bundesregierung wie viele Medienprojekte seit 2008?
Die Staaten, in denen seit 2008 Maßnahmen auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit und Medienentwicklung durch die Bundesregierung gefördert bzw. im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt wurden, sind in Anlage 1 aufgeführt. Die Übersicht schließt laufende Maßnahmen ein.
Die Bundesregierung hat im erfragten Zeitraum 143 Vorhaben der DW, der DWA und der GIZ gefördert bzw. beauftragt, die zum Teil mehrere Einzelmaßnahmen und -aktivitäten umfassen. Das Engagement auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit und Medienentwicklung erfolgt in der Regel im Rahmen von Zuwendungen, mit denen auf den jeweiligen lokalen Bedarf ausgerichtete Beratungs- und Trainingsleistungen, etwa in Medienhäusern, umgesetzt werden. Eine unmittelbare Projektbeauftragung erfolgt hierbei nicht.
Wie werden diese Staaten gemäß Demokratieindex jeweils klassifiziert?
Die Bundesregierung nutzt verschiedene Indizes, die Daten zu Demokratie in Entwicklungsländern erheben. Es wird exemplarisch auf die Indizes der Bertelsmann-Stiftung (www.bti-project.org/de/startseite/), Freedom House (freedomhouse.org/report/freedom-world/freedom-world-2019) und des V-Dem Institutes (www.v-dem.net/en/) verwiesen, die jeweils eine Klassifizierung der Staaten vornehmen.
Wie werden diese Staaten gemäß Korruptionswahrnehmungsindex jeweils klassifiziert?
Die Bundesregierung verweist auf den Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International (www.transparency.de/cpi/cpi-2018/cpi-ranking-2018/), dem ein Ranking der Staaten zu entnehmen ist.
Hat jemals die Regierung eines Staates die medienpolitischen Aktivitäten der Bundesregierung im Ausland kritisiert? Wenn ja, wann, und welche? Wie lautete der Inhalt der Kritik?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist keine derartige Kritik an ihren Maßnahmen auf dem Gebiet der Medienentwicklung bekannt.
Wie hat die Bundesregierung auf die in Frage 4 erfragte Kritik reagiert?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist keine derartige Kritik an ihren Maßnahmen auf dem Gebiet der Medienentwicklung bekannt.
Verfolgt die Medienentwicklungszusammenarbeit das Ziel, andere Staaten innenpolitisch gegebenenfalls auch gegen den Wunsch der jeweiligen Regierung zu beeinflussen? Wenn ja, welche Kriterien werden von der Bundesregierung für die Beeinflussung anderer Staaten als maßgeblich betrachtet?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Stärkung freier Medien, des freien Zugangs zu Informationen und der Meinungsfreiheit sowie die nachhaltige Professionalisierung von Ausbildungsstrukturen für Medienschaffende sind Schwerpunkte und Ziele der von der Bundesregierung geförderten Medienentwicklungszusammenarbeit. Die darauf beruhende Projektarbeit erfolgt in Absprache mit den betroffenen Partnerorganisationen und unterliegt den jeweiligen nationalen Gesetzen.
Unter welchen Umständen bewertet die Bundesregierung es als legitim und als nicht legitim, andere Staaten durch Medienentwicklungszusammenarbeit innenpolitisch auch gegen den Wunsch der jeweiligen Regierung zu beeinflussen?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Stärkung freier Medien, des freien Zugangs zu Informationen und der Meinungsfreiheit sowie die nachhaltige Professionalisierung von Ausbildungsstrukturen für Medienschaffende sind Schwerpunkte und Ziele der von der Bundesregierung geförderten Medienentwicklungszusammenarbeit. Die darauf beruhende Projektarbeit erfolgt in Absprache mit den betroffenen Partnerorganisationen und unterliegt den jeweiligen nationalen Gesetzen.
Um welche Medienprojekte mit welcher Laufzeit aus Frage 1 handelt es sich jeweils?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Die Nennung der ausländischen zivilgesellschaftlichen Akteure ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Eine Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt hier ausdrücklich nicht vor. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt unter fragilen Sicherheitsbedingungen und in zum Teil autoritär geführten Ländern. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisation vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten.
Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten wie dem Namen des lokalen Partners auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden.
Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Person und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.
a) Welche jeweiligen Ziele sollen mit diesen Projekten in jeweils welchem Zielland erreicht werden?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
b) Welche Fördersummen wurden für die Projekte jeweils insgesamt und pro Jahr gezahlt und zugesagt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
c) Welche Auftraggeber haben die Projekte jeweils in Auftrag gegeben?
Das BMZ beauftragt die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
d) Welche Organisationen haben jeweils die Projekte durchgeführt oder Fördersummen erhalten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
e) Welche der (bereits abgeschlossenen) Projekte erreichten ihre Ziele, erreichten ihre Ziele nicht oder erreichten ihre Ziele nur teilweise?
Nach Abschluss jeder Maßnahme erstellen die Partner Abschlussberichte, in denen auch die Zielerreichung der unterschiedlichen Komponenten dargestellt wird. Führt die Zielerreichungskontrolle zu der Erkenntnis, dass Ziele nicht oder nur teilweise erreicht werden konnten, so werden Lernerfahrungen für künftige vergleichbare Vorhaben abgeleitet. Aufgrund der Verschiedenartigkeit der unterschiedlichen Projekte wird keine kumulierte Aufschlüsselung vorgenommen.
f) Im Rahmen welcher dieser Projekte wird investigativer Journalismus in welchem Umfang gefördert?
Die von der Bundesregierung geförderten Medienprojekte setzen Schwerpunkte auf die Förderung von Qualitätsjournalismus durch die Stärkung freier Medien sowie auf die nachhaltige Professionalisierung von Ausbildungsstrukturen für Medienschaffende. Investigativer Journalismus ist daher Bestandteil der Mehrheit der Projekte.
Wie viele und welche lokalen Radio- und Fernsehsender sowie sonstigen Medienakteure wurden durch die Bundesregierung seit 2008 finanziell gefördert? Wie hoch waren die jeweiligen Fördermittel?
Eine finanzielle Förderung von lokalen Radio- und Fernsehsendern erfolgt nicht. Die Bundesregierung fördert Organisationen der Medienentwicklung, die in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern beispielsweise Trainings- und Beratungsmaßnahmen umsetzen. Deutsche Organisationen, die Medienentwicklung betreiben, sind der Anlage 3 zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 20 verwiesen.
In welcher Höhe wurden und werden der „Deutschen Welle“ jeweils jährlich von 2008 bis 2021 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt?
Die Bundesregierung hat der Deutschen Welle in den Jahren 2008 bis 2018 Haushaltsmittel in folgender Höhe zur Verfügung gestellt:
Jahr Mittel in Euro
2008 275.560.000,00
2009 275.653.000,00
2010 273.653.000,00
2011 273.852.000,00
2012 271.653.000,00
2013 277.580.000,00
2014 286.145.000,00
2015 287.185.000,00
2016 306.631.000,00
2017 325.594.000,00
2018 326.654.000,00
Im aktuellen Bundeshaushalt 2019 sind insgesamt bis zu 350 500 000 Euro veranschlagt. Die Bundeshaushaltsgesetzgebung für 2020 und 2021 ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Wie verteilen sich die Mittel aus Frage 10 auf die jeweiligen Ressorts der Bundesministerien?
Die Mittel werden im Haushalt der Beauftragten für Kultur und Medien veranschlagt.
In welcher Höhe und zu welchem Zwecke wurden seit 2008 jeweils Sondermittel zur Verfügung gestellt?
Die Deutsche Welle erhielt aus dem „Konjunkturpaket II“ insgesamt 7,8 Mio. Euro für Baumaßnahmen. Im Rahmen der „Sonderinitiative Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika - Nahost“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhielt die Deutsche Welle in den Jahren 2014 bis 2017 Mittel in Höhe von 9 Mio. Euro zur Förderung des gesellschaftlichen Aufbaus und der politischen Teilhabe nach dem Arabischen Frühling.
Wie hoch sind die jährlichen Mittel, die seit 2008 auf die Deutsche Welle Akademie entfallen?
Jahr Mittel in Euro
2014 18.278.804,84
2015 18.199.815,62
2016 19.266.981,68
2017 19.809.943,16
2018 29.585.549,00
Gemäß der Aufbewahrungsfristen analog Nr. 6.5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind Projektunterlagen maximal fünf Jahre nach Projektende aufzubewahren. Daher liegen vollumfängliche Zahlen zu geförderten Projekten ausschließlich für die Jahre von 2014 bis 2018 vor.
Welche Projekte der „Deutschen Welle“ wurden aus Mitteln der Bundesressorts jeweils gezielt in welcher Höhe gefördert?
Es wird auf Anlage 2 verwiesen.
Gemäß der Aufbewahrungsfristen analog Nr. 6.5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind Projektunterlagen maximal fünf Jahre nach Projektende aufzubewahren. Daher liegen voll umfängliche Zahlen zu geförderten Projekten der Deutschen Welle ausschließlich für die Jahre von 2014 bis 2018 vor.
Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung der Mittel für die „Deutsche Welle“ in den letzten Jahren?
Zu den fundamentalen Werten einer Demokratie gehören die Presse- und Meinungsfreiheit. Der deutsche Auslandsrundfunk Deutsche Welle steht mit seiner ausgewogenen Berichterstattung für diese zentralen Grundrechte, die in vielen Regionen der Welt zunehmend unter Druck geraten. Ziel der Bundesregierung ist es, die Deutsche Welle im internationalen Wettbewerb nach dem Vorbild anderer vergleichbarer Auslandssender wie France Médias Monde oder BBC World konkurrenzfähig zu machen und so möglichst vielen Menschen, insbesondere auch in Krisenregionen und Ländern mit stark eingeschränkter Informationsfreiheit, den Zugang zu ausgewogener Berichterstattung zu ermöglichen.
In welchen Staaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen staatlichen Repressionen gegen die „Deutsche Welle“ und ihre Mitarbeiter?
Die Fragen 16 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Arbeit der Deutschen Welle sieht sich in verschiedenen Regionen der Welt mit Blockaden konfrontiert. In China zum Beispiel wurde der Deutschen Welle die Eröffnung eines Büros in Peking bislang verwehrt, zudem werden dort die Angebote der Deutschen Welle technisch blockiert.
Blockiert werden die Online-Angebote der Deutschen Welle im Iran. Ferner wird deutschen Journalistinnen und Journalisten der Deutschen Welle z. B. in Ägypten, Algerien und Saudi-Arabien die Vergabe von Visa verweigert. In der Türkei wurden jüngst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Welle in einer Studie der regierungsnahen Stiftung für politische, soziale und ökonomische Forschung (SETA) namentlich genannt und der Deutschen Welle wurde einseitige Berichterstattung vorgeworfen. Die Bundesregierung weist solche und ähnliche erhobene Vorwürfe entschieden zurück. Die Deutsche Welle hat in diesem Fall mit einem Brief an den türkischen Botschafter gegen die öffentliche Diffamierung protestiert.
Mit welchen Maßnahmen reagierten die Bundesregierung und „Deutsche Welle“ auf die in Frage 16 erfragten Repressionen?
Die Fragen 16 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Arbeit der Deutschen Welle sieht sich in verschiedenen Regionen der Welt mit Blockaden konfrontiert. In China zum Beispiel wurde der Deutschen Welle die Eröffnung eines Büros in Peking bislang verwehrt, zudem werden dort die Angebote der Deutschen Welle technisch blockiert.
Blockiert werden die Online-Angebote der Deutschen Welle im Iran. Ferner wird deutschen Journalistinnen und Journalisten der Deutschen Welle z. B. in Ägypten, Algerien und Saudi-Arabien die Vergabe von Visa verweigert. In der Türkei wurden jüngst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Welle in einer Studie der regierungsnahen Stiftung für politische, soziale und ökonomische Forschung (SETA) namentlich genannt und der Deutschen Welle wurde einseitige Berichterstattung vorgeworfen. Die Bundesregierung weist solche und ähnliche erhobene Vorwürfe entschieden zurück. Die Deutsche Welle hat in diesem Fall mit einem Brief an den türkischen Botschafter gegen die öffentliche Diffamierung protestiert.
In welchen Staaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen staatlichen Repressionen gegen Medienakteure und Durchführer von Medienprojekten, die von der Bundesregierung gefördert werden?
Die Fragen 16 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Arbeit der Deutschen Welle sieht sich in verschiedenen Regionen der Welt mit Blockaden konfrontiert. In China zum Beispiel wurde der Deutschen Welle die Eröffnung eines Büros in Peking bislang verwehrt, zudem werden dort die Angebote der Deutschen Welle technisch blockiert.
Blockiert werden die Online-Angebote der Deutschen Welle im Iran. Ferner wird deutschen Journalistinnen und Journalisten der Deutschen Welle z. B. in Ägypten, Algerien und Saudi-Arabien die Vergabe von Visa verweigert. In der Türkei wurden jüngst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Welle in einer Studie der regierungsnahen Stiftung für politische, soziale und ökonomische Forschung (SETA) namentlich genannt und der Deutschen Welle wurde einseitige Berichterstattung vorgeworfen. Die Bundesregierung weist solche und ähnliche erhobene Vorwürfe entschieden zurück. Die Deutsche Welle hat in diesem Fall mit einem Brief an den türkischen Botschafter gegen die öffentliche Diffamierung protestiert.
Mit welchen Maßnahmen reagierte die Bundesregierung auf die in Frage 18 erfragten Repressionen?
Die Fragen 16 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Arbeit der Deutschen Welle sieht sich in verschiedenen Regionen der Welt mit Blockaden konfrontiert. In China zum Beispiel wurde der Deutschen Welle die Eröffnung eines Büros in Peking bislang verwehrt, zudem werden dort die Angebote der Deutschen Welle technisch blockiert.
Blockiert werden die Online-Angebote der Deutschen Welle im Iran. Ferner wird deutschen Journalistinnen und Journalisten der Deutschen Welle z. B. in Ägypten, Algerien und Saudi-Arabien die Vergabe von Visa verweigert. In der Türkei wurden jüngst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Welle in einer Studie der regierungsnahen Stiftung für politische, soziale und ökonomische Forschung (SETA) namentlich genannt und der Deutschen Welle wurde einseitige Berichterstattung vorgeworfen. Die Bundesregierung weist solche und ähnliche erhobene Vorwürfe entschieden zurück. Die Deutsche Welle hat in diesem Fall mit einem Brief an den türkischen Botschafter gegen die öffentliche Diffamierung protestiert.
Mit welchen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen arbeitet die Bundesregierung im Bereich der Medienentwicklung im Ausland zusammen (bitte benennen)?
Es wird auf Anlage 3 und die Antwort zu Frage 9 verwiesen.