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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Korrekturbitten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Februar 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
(insgesamt 2 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
07.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1180722.07.2019
Korrekturbitten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Februar 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11807
19. Wahlperiode 22.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga,
Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek,
Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter,
Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Korrekturbitten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im
Februar 2019
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des
Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38
Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt
ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als
Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich
eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von
der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten
Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels
anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder
ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) im Februar 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen
(bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) im Februar 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen
(bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Berlin, den 11. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1224907.08.2019
auf die Kleinen Anfragen - Drucksachen 19/11878, 19/11862, 19/11864, 19/11856, 19/11857, 19/11858, 19/11852, 19/11854, 19/11849, 19/11866, 19/11803, 19/11797, 19/11811, 19/11816, 19/11807, 19/11808, 19/11828, 19/11829, 19/11860 - Korrekturbitten des Ressorts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu verschiedenen Zeiträumen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 2. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den redaktionell angepassten Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12249
19. Wahlperiode 07.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksachen 19/11878, 19/11862, 19/11864, 19/11856, 19/11857, 19/11858,
19/11852, 19/11854, 19/11849, 19/11866, 19/11803, 19/11797, 19/11811, 19/11816,
19/11807, 19/11808, 19/11828, 19/11829, 19/11860 –
Korrekturbitten des Ressorts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) zu verschiedenen Zeiträumen
(Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2
GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die
Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit
dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer
detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher
Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach
Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Die unter oben genannten Bundestagsdrucksachen aufgeführten nahezu
gleichlautenden, aus zwei Fragen bestehenden Kleinen Anfragen der
Fraktion der AfD unterscheiden sich lediglich im Hinblick auf die betroffene
Behörde und den abgefragten Zeitraum, für die die Korrekturbitte gegenüber
den Medien erfragt wird. Im Interesse der Übersichtlichkeit der
Beantwortung der Anfragen für die Fragesteller wurden die Antwortbeiträge sortiert
nach Behörden in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst.
2. Die Behörden des Ressorts BMI geben in Einzelfällen einem Medium dann
einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die
Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die
Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten.
3. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die
nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse
sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen und sind somit
möglicherweise nicht vollständig. Auf dieser Grundlage können für die abgefragten
Zeiträume die in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellten
Hinweise für die abgefragten Behörden mitgeteilt werden.
4. Eine mit Frage 2 erbetene Darstellung entstandener Verwaltungsaufwände
kann nicht erfolgen. Solche Aufwände können nicht gesondert beziffert
werden, da sie Teil der üblichen Aufgaben der Behördenbediensteten sind.
5. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/7472 Bezug genommen.
1. Aus welchen Anlässen hat [betroffene Behörden und Zeitraum gemäß den
oben genannten Bundestagsdrucksachen] bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen
lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat [betroffene Behörden und Zeitraum gemäß den
oben genannten Bundestagsdrucksachen] bei Medien ohne
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen
lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden mit nachfolgender Übersicht zusammen beantwortet:
BT-Drs. Behörde
Zeitraum
Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe
(ja/nein)
Datum
(TT.MM.JJJJ)
Medium Anlass Kosten
in
EUR
Nr: 19/11808 BVA Feb 19 nein 04.01.2019 www.hand-werk.com
Beitrag über
Transparenzregister k. A.
Nr: 19/11878 BMI Feb 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11862 BAA Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11864 BAMF Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11856 BBK Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11857 BDBOS Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11858 BeschA Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11852 BfV Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11854 BiB Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11849 BISp Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11866 BKA Mrz 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11803 BKA Feb 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11797 BKG Feb 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11811 BPB Feb 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11816 BPOL Feb 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11807 BSI Feb 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11828 StBA Feb 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11829 THW Feb 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Nr: 19/11860 ZITiS Feb 19 Es liegen keine Informationen zu Korrekturbitten zum angefragten Zeitraum vor
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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