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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Frauengesundheitsbericht
(insgesamt 5 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
08.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1184723.07.2019
Frauengesundheitsbericht
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11847
19. Wahlperiode 23.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Sylvia Gabelmann, Doris Achelwilm,
Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz,
Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay,
Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke,
Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und
der Fraktion DIE LINKE.
Frauengesundheitsbericht
Gesundheit ist abhängig vom Alltag eines Menschen, der von familiären,
beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen Bedingungen geprägt ist. Auch
geschlechtsspezifische soziale Bedingungen, Lebensverläufe und Lebenslagen
speilen eine erhebliche Rolle. Lange galt der männliche Körper in der Medizin
allerdings als Norm, während der weibliche als Abweichung davon betrachtet wurde.
Außerdem wurden das Gesundheitssystem und die medizinische Forschung lange
reduziert auf ein duales Verständnis von Gesundheit und Krankheit. Erst seit
wenigen Jahren werden diese Zuschreibungen und Rahmen hinterfragt, vor allem
durch die Frauengesundheitsforschung. Der erste Frauengesundheitsbericht der
Bundesregierung im Jahr 2001 war daher ein viel beachtetes Dokument.
Zuletzt erschien 2005 der „Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung
des Bundes, Gesundheit von Frauen und Männern im mittleren Lebensalter“
(www.rki.de/EN/Content/Health_Monitoring/Health_Reporting/GBEDownloadsT/
mittleres_lebensalter.pdf?__blob=publicationFile ). Im Jahr 2014 erschien
außerdem ein Bericht zur gesundheitlichen Lage von Männern in Deutschland (www.
rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBE
DownloadsB/maennergesundheit.pdf?__blob=publicationFile).
Ein weiterer umfassender Frauengesundheitsbericht ist nach Ansicht der
Fragesteller längst überfällig – zumal in den letzten Monaten umfassend ein
spezifisches Frauengesundheitsthema intensiver Gegenstand gesellschaftlicher und
parlamentarischer Behandlung war: ungewollte Schwangerschaften und das
Informationsrecht von ungewollt Schwangeren. Informationsrechte sind bedeutsame
Rechte von Patientinnen und Patienten und Basis einer verantwortlichen
Mitwirkung und Mitentscheidung bei der Behandlung. Dies kommt nicht zuletzt auch
durch das seit einigen Jahren geltende Patientenrechtegesetz zum Ausdruck.
Im Jahr 2017 gab das Bundesministerium für Gesundheit bekannt, dass Anfang
des Jahres 2019 ein zweiter nationaler Frauengesundheitsbericht hätte vorgelegt
werden sollen (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_
Pressemitteilungen/2017/2017_1/170308-18_PM_Frauentag.pdf). Er soll
Daten und Fakten liefern, damit die Gesundheit von Frauen weiter verbessert
werden kann, und auch auf die geschlechtervergleichende Darstellung des Berichts
„Gesundheit in Deutschland“ aus dem Jahr 2015 aufsetzen (www.rki.de/DE/
Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/
GesInDtld_node.html). Darüber hinaus soll er Themen, die für die
Frauengesundheit im Lebensverlauf besonders wichtig sind, einer vertieften Betrachtung
unterziehen.
Außerdem hatte die 27. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen
und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK), die am 7. und
8. Juni 2017 in Weimar stattgefunden hat, unter anderem beschlossen, dass das
Bundesministerium für Gesundheit einen Sachverständigenrat mit
Frauengesundheits-Expertinnen und -Experten aus Wissenschaft und Praxis einrichten möge,
der die Erstellung des Berichtes fachlich begleitet (www.gleichstellungsminister
konferenz.de/documents/beschluesse_der_27-_gfmk_1510226671_1529401333.pdf).
Es solle zudem neben Frauen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrungen
auch auf Frauen mit chronischen Erkrankungen bzw. Behinderungen, aber auch
ältere bzw. alte sowie LBQTI-Frauen ein Schwerpunkt gelegt werden. Ebenso
seien wegen ihrer Relevanz für die Gesundheit und Versorgung von Frauen
Themen wie gesundheitliche Folgen von Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen,
gynäkologische Versorgung sowie reproduktive Gesundheit mit in den Blick zu
nehmen. Darüber hinaus sollten soziodemografische Daten mit den speziellen
Lebenslaufperspektiven und Lebenssituationen von Frauen verknüpft werden.
Hierfür sollten bereits bestehende Daten in die Analyse miteinbezogen werden.
Auf der Website des Robert Koch Institutes findet sich der konkretisierende
Hinweis, dass der Frauengesundheitsbericht Aspekte der Gesundheit von Frauen in
Deutschland abbilden soll, etwa Erkrankungen und Gesundheitsstörungen, das
Gesundheitsverhalten sowie Prävention und Gesundheitsversorgung beleuchten
und Unterschiede in der Sterblichkeit oder bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
fortschreiben (www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/Geschlecht_
Gesundheit/FP_frauengesundheitsbericht.html). Entlang der
Lebenslaufperspektive solle zudem über die Gesundheit von Mädchen, von Frauen im Erwerbsalter
und von älteren Frauen berichtet werden. Zudem soll der Bericht Entwicklungen
zusätzlich zu früheren Berichten die gesundheitliche Lage von Frauen mit
Migrationshintergrund aufgreifen. Als Projektlaufzeit wird allerdings der Zeitraum
vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019 angegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum läuft der Projektzeitraum für den 2. Nationalen
Frauengesundheitsbericht bis zum 30. Juni 2019, wenn doch das
Bundesgesundheitsministerium angekündigt hatte, dass bereits Anfang des Jahres 2019 der Bericht
bereits vorliegen soll?
2. Wann ist nunmehr beabsichtigt, den zweiten Frauengesundheitsbericht der
Bundesregierung vorzulegen, und wann war geplant, den Deutschen
Bundestag darüber zu informieren, dass es zu einer solchen Verzögerung kommt?
3. Wurden die Beschlüsse der 27. GMFK berücksichtigt?
a) Wenn ja, aus welchen Personen setzt sich der Sachverständigenrat
zusammen?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wird zusätzlich zu Frauen mit Migrationshintergrund und
Fluchterfahrungen auch auf Frauen mit chronischen Erkrankungen bzw.
Behinderungen, aber auch ältere bzw. alte sowie LBQTI-Frauen ein Schwerpunkt
gelegt?
Wenn nein, warum nicht?
c) Werden aufgrund ihrer Relevanz für die Gesundheit und Versorgung von
Frauen Themen wie gesundheitliche Folgen von Diskriminierungs- und
Gewalterfahrungen, gynäkologische Versorgung sowie reproduktive
Gesundheit mit in den Blick genommen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wird der neue Frauengesundheitsbericht auch das Thema
Versorgungssituation von Schwangeren beinhalten?
5. Wird der Sachverständigenrat, der für die Erstellung des
Frauengesundheitsberichts einberufen wurde, die Studie zu den „psychischen Folgen von
Schwangerschaftsabbrüchen“ ebenfalls begleiten?
a) Wenn nein, warum verzichtet das Bundesgesundheitsministerium auf
diese Expertise?
b) Wenn ja, wird der Sachverständigenrat dafür ggf. erweitert, und wenn ja,
von wem?
Berlin, den 9. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]