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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Frauengesundheitsbericht
(insgesamt 5 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
08.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenGesundheit & Pflege
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1184723.07.2019
Frauengesundheitsbericht
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11847
19. Wahlperiode 23.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Sylvia Gabelmann, Doris Achelwilm,
Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz,
Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay,
Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke,
Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und
der Fraktion DIE LINKE.
Frauengesundheitsbericht
Gesundheit ist abhängig vom Alltag eines Menschen, der von familiären,
beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen Bedingungen geprägt ist. Auch
geschlechtsspezifische soziale Bedingungen, Lebensverläufe und Lebenslagen
speilen eine erhebliche Rolle. Lange galt der männliche Körper in der Medizin
allerdings als Norm, während der weibliche als Abweichung davon betrachtet wurde.
Außerdem wurden das Gesundheitssystem und die medizinische Forschung lange
reduziert auf ein duales Verständnis von Gesundheit und Krankheit. Erst seit
wenigen Jahren werden diese Zuschreibungen und Rahmen hinterfragt, vor allem
durch die Frauengesundheitsforschung. Der erste Frauengesundheitsbericht der
Bundesregierung im Jahr 2001 war daher ein viel beachtetes Dokument.
Zuletzt erschien 2005 der „Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung
des Bundes, Gesundheit von Frauen und Männern im mittleren Lebensalter“
(www.rki.de/EN/Content/Health_Monitoring/Health_Reporting/GBEDownloadsT/
mittleres_lebensalter.pdf?__blob=publicationFile ). Im Jahr 2014 erschien
außerdem ein Bericht zur gesundheitlichen Lage von Männern in Deutschland (www.
rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBE
DownloadsB/maennergesundheit.pdf?__blob=publicationFile).
Ein weiterer umfassender Frauengesundheitsbericht ist nach Ansicht der
Fragesteller längst überfällig – zumal in den letzten Monaten umfassend ein
spezifisches Frauengesundheitsthema intensiver Gegenstand gesellschaftlicher und
parlamentarischer Behandlung war: ungewollte Schwangerschaften und das
Informationsrecht von ungewollt Schwangeren. Informationsrechte sind bedeutsame
Rechte von Patientinnen und Patienten und Basis einer verantwortlichen
Mitwirkung und Mitentscheidung bei der Behandlung. Dies kommt nicht zuletzt auch
durch das seit einigen Jahren geltende Patientenrechtegesetz zum Ausdruck.
Im Jahr 2017 gab das Bundesministerium für Gesundheit bekannt, dass Anfang
des Jahres 2019 ein zweiter nationaler Frauengesundheitsbericht hätte vorgelegt
werden sollen (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_
Pressemitteilungen/2017/2017_1/170308-18_PM_Frauentag.pdf). Er soll
Daten und Fakten liefern, damit die Gesundheit von Frauen weiter verbessert
werden kann, und auch auf die geschlechtervergleichende Darstellung des Berichts
„Gesundheit in Deutschland“ aus dem Jahr 2015 aufsetzen (www.rki.de/DE/
Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/
GesInDtld_node.html). Darüber hinaus soll er Themen, die für die
Frauengesundheit im Lebensverlauf besonders wichtig sind, einer vertieften Betrachtung
unterziehen.
Außerdem hatte die 27. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen
und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK), die am 7. und
8. Juni 2017 in Weimar stattgefunden hat, unter anderem beschlossen, dass das
Bundesministerium für Gesundheit einen Sachverständigenrat mit
Frauengesundheits-Expertinnen und -Experten aus Wissenschaft und Praxis einrichten möge,
der die Erstellung des Berichtes fachlich begleitet (www.gleichstellungsminister
konferenz.de/documents/beschluesse_der_27-_gfmk_1510226671_1529401333.pdf).
Es solle zudem neben Frauen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrungen
auch auf Frauen mit chronischen Erkrankungen bzw. Behinderungen, aber auch
ältere bzw. alte sowie LBQTI-Frauen ein Schwerpunkt gelegt werden. Ebenso
seien wegen ihrer Relevanz für die Gesundheit und Versorgung von Frauen
Themen wie gesundheitliche Folgen von Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen,
gynäkologische Versorgung sowie reproduktive Gesundheit mit in den Blick zu
nehmen. Darüber hinaus sollten soziodemografische Daten mit den speziellen
Lebenslaufperspektiven und Lebenssituationen von Frauen verknüpft werden.
Hierfür sollten bereits bestehende Daten in die Analyse miteinbezogen werden.
Auf der Website des Robert Koch Institutes findet sich der konkretisierende
Hinweis, dass der Frauengesundheitsbericht Aspekte der Gesundheit von Frauen in
Deutschland abbilden soll, etwa Erkrankungen und Gesundheitsstörungen, das
Gesundheitsverhalten sowie Prävention und Gesundheitsversorgung beleuchten
und Unterschiede in der Sterblichkeit oder bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
fortschreiben (www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/Geschlecht_
Gesundheit/FP_frauengesundheitsbericht.html). Entlang der
Lebenslaufperspektive solle zudem über die Gesundheit von Mädchen, von Frauen im Erwerbsalter
und von älteren Frauen berichtet werden. Zudem soll der Bericht Entwicklungen
zusätzlich zu früheren Berichten die gesundheitliche Lage von Frauen mit
Migrationshintergrund aufgreifen. Als Projektlaufzeit wird allerdings der Zeitraum
vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019 angegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum läuft der Projektzeitraum für den 2. Nationalen
Frauengesundheitsbericht bis zum 30. Juni 2019, wenn doch das
Bundesgesundheitsministerium angekündigt hatte, dass bereits Anfang des Jahres 2019 der Bericht
bereits vorliegen soll?
2. Wann ist nunmehr beabsichtigt, den zweiten Frauengesundheitsbericht der
Bundesregierung vorzulegen, und wann war geplant, den Deutschen
Bundestag darüber zu informieren, dass es zu einer solchen Verzögerung kommt?
3. Wurden die Beschlüsse der 27. GMFK berücksichtigt?
a) Wenn ja, aus welchen Personen setzt sich der Sachverständigenrat
zusammen?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wird zusätzlich zu Frauen mit Migrationshintergrund und
Fluchterfahrungen auch auf Frauen mit chronischen Erkrankungen bzw.
Behinderungen, aber auch ältere bzw. alte sowie LBQTI-Frauen ein Schwerpunkt
gelegt?
Wenn nein, warum nicht?
c) Werden aufgrund ihrer Relevanz für die Gesundheit und Versorgung von
Frauen Themen wie gesundheitliche Folgen von Diskriminierungs- und
Gewalterfahrungen, gynäkologische Versorgung sowie reproduktive
Gesundheit mit in den Blick genommen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wird der neue Frauengesundheitsbericht auch das Thema
Versorgungssituation von Schwangeren beinhalten?
5. Wird der Sachverständigenrat, der für die Erstellung des
Frauengesundheitsberichts einberufen wurde, die Studie zu den „psychischen Folgen von
Schwangerschaftsabbrüchen“ ebenfalls begleiten?
a) Wenn nein, warum verzichtet das Bundesgesundheitsministerium auf
diese Expertise?
b) Wenn ja, wird der Sachverständigenrat dafür ggf. erweitert, und wenn ja,
von wem?
Berlin, den 9. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1222208.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11847 - Frauengesundheitsbericht
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
6. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12222
19. Wahlperiode 08.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Sylvia Gabelmann,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11847 –
Frauengesundheitsbericht
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gesundheit ist abhängig vom Alltag eines Menschen, der von familiären,
beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen Bedingungen geprägt ist. Auch
geschlechtsspezifische soziale Bedingungen, Lebensverläufe und Lebenslagen
speilen eine erhebliche Rolle. Lange galt der männliche Körper in der Medizin
allerdings als Norm, während der weibliche als Abweichung davon betrachtet
wurde. Außerdem wurden das Gesundheitssystem und die medizinische
Forschung lange reduziert auf ein duales Verständnis von Gesundheit und
Krankheit. Erst seit wenigen Jahren werden diese Zuschreibungen und Rahmen
hinterfragt, vor allem durch die Frauengesundheitsforschung. Der erste
Frauengesundheitsbericht der Bundesregierung im Jahr 2001 war daher ein viel
beachtetes Dokument.
Zuletzt erschien 2005 der „Schwerpunktbericht der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Gesundheit von Frauen und Männern im mittleren
Lebensalter“ (www.rki.de/EN/Content/Health_Monitoring/Health_Reporting/GBE
DownloadsT/mittleres_lebensalter.pdf?__blob=publicationFile ). Im Jahr 2014
erschien außerdem ein Bericht zur gesundheitlichen Lage von Männern in
Deutschland (www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheits
berichterstattung/GBEDownloadsB/maennergesundheit.pdf?__blob=publication
File).
Ein weiterer umfassender Frauengesundheitsbericht ist nach Ansicht der
Fragesteller längst überfällig – zumal in den letzten Monaten umfassend ein
spezifisches Frauengesundheitsthema intensiver Gegenstand gesellschaftlicher und
parlamentarischer Behandlung war: ungewollte Schwangerschaften und das
Informationsrecht von ungewollt Schwangeren. Informationsrechte sind
bedeutsame Rechte von Patientinnen und Patienten und Basis einer verantwortlichen
Mitwirkung und Mitentscheidung bei der Behandlung. Dies kommt nicht zuletzt
auch durch das seit einigen Jahren geltende Patientenrechtegesetz zum
Ausdruck.
Im Jahr 2017 gab das Bundesministerium für Gesundheit bekannt, dass Anfang
des Jahres 2019 ein zweiter nationaler Frauengesundheitsbericht hätte vorgelegt
werden sollen (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_
Pressemitteilungen/2017/2017_1/170308-18_PM_Frauentag.pdf). Er soll
Daten und Fakten liefern, damit die Gesundheit von Frauen weiter verbessert
werden kann, und auch auf die geschlechtervergleichende Darstellung des Berichts
„Gesundheit in Deutschland“ aus dem Jahr 2015 aufsetzen (www.rki.de/DE/
Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesInDtld/Ges
InDtld_node.html). Darüber hinaus soll er Themen, die für die
Frauengesundheit im Lebensverlauf besonders wichtig sind, einer vertieften Betrachtung
unterziehen.
Außerdem hatte die 27. Konferenz der Gleichstellungs- und
Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK), die am
7. und 8. Juni 2017 in Weimar stattgefunden hat, unter anderem beschlossen,
dass das Bundesministerium für Gesundheit einen Sachverständigenrat mit
Frauengesundheits-Expertinnen und -Experten aus Wissenschaft und Praxis
einrichten möge, der die Erstellung des Berichtes fachlich begleitet (www.
gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/beschluesse_der_27-_gfmk_
1510226671_1529401333.pdf). Es solle zudem neben Frauen mit
Migrationshintergrund und Fluchterfahrungen auch auf Frauen mit chronischen
Erkrankungen bzw. Behinderungen, aber auch ältere bzw. alte sowie LBQTI-Frauen
ein Schwerpunkt gelegt werden. Ebenso seien wegen ihrer Relevanz für die
Gesundheit und Versorgung von Frauen Themen wie gesundheitliche Folgen von
Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen, gynäkologische Versorgung sowie
reproduktive Gesundheit mit in den Blick zu nehmen. Darüber hinaus sollten
soziodemografische Daten mit den speziellen Lebenslaufperspektiven und
Lebenssituationen von Frauen verknüpft werden. Hierfür sollten bereits
bestehende Daten in die Analyse miteinbezogen werden.
Auf der Website des Robert Koch Institutes findet sich der konkretisierende
Hinweis, dass der Frauengesundheitsbericht Aspekte der Gesundheit von
Frauen in Deutschland abbilden soll, etwa Erkrankungen und
Gesundheitsstörungen, das Gesundheitsverhalten sowie Prävention und
Gesundheitsversorgung beleuchten und Unterschiede in der Sterblichkeit oder bei Herz-Kreislauf-
Erkrankungen fortschreiben (www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/
Studien/Geschlecht_Gesundheit/FP_frauengesundheitsbericht.html). Entlang
der Lebenslaufperspektive solle zudem über die Gesundheit von Mädchen, von
Frauen im Erwerbsalter und von älteren Frauen berichtet werden. Zudem soll
der Bericht Entwicklungen zusätzlich zu früheren Berichten die gesundheitliche
Lage von Frauen mit Migrationshintergrund aufgreifen. Als Projektlaufzeit wird
allerdings der Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019 angegeben.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Frauen und Männer unterscheiden sich in Bezug auf Gesundheit und Krankheit.
Neben unterschiedlichen Erkrankungshäufigkeiten lassen sich
geschlechtsspezifische Unterschiede im gesundheitsrelevanten Verhalten und bei der
Inanspruchnahme von Versorgungsangeboten feststellen. Darüber hinaus unterscheiden sich
Frauen und Männer in der Wahrnehmung, Bewertung und Kommunikation von
Symptomen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Ursachen sind
biologischer und gesellschaftlicher Natur. Der Frauengesundheitsbericht soll im
Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) einen aktuellen und
validen Überblick über die Gesundheit der Frauen in Deutschland geben und damit
eine Grundlage für die Verbesserung der Frauengesundheit bieten.
1. Warum läuft der Projektzeitraum für den 2. Nationalen
Frauengesundheitsbericht bis zum 30. Juni 2019, wenn doch das
Bundesgesundheitsministerium angekündigt hatte, dass bereits Anfang des Jahres 2019 der Bericht
bereits vorliegen soll?
Die Ankündigung des Frauengesundheitsberichtes erfolgte im März 2017. Durch
Mitarbeitergewinnung, fachliche Stellungnahmen, Ressortabstimmung u. Ä. ist
eine Verzögerung eingetreten, die sich bei vergleichbar großen Projekten aber
durchaus im üblichen Rahmen bewegt.
2. Wann ist nunmehr beabsichtigt, den zweiten Frauengesundheitsbericht der
Bundesregierung vorzulegen, und wann war geplant, den Deutschen
Bundestag darüber zu informieren, dass es zu einer solchen Verzögerung
kommt?
Der Frauengesundheitsbericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2020
vorliegen. Wenn es sich um einen dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Bericht
handeln würde, wäre unmittelbar nach Kenntnis der Verzögerungen eine
Information erfolgt. Dies ist hier aber nicht der Fall. Es handelt sich um einen Bericht
im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Robert Koch-Instituts
(RKI), der nach Fertigstellung regulär veröffentlicht wird.
3. Wurden die Beschlüsse der 27. GMFK berücksichtigt?
a) Wenn ja, aus welchen Personen setzt sich der Sachverständigenrat
zusammen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Einberufung eines eigenen Beirats wurde verzichtet. Das Konzept des
Frauengesundheitsberichts wurde mehrfach relevanten Verbänden und
Expertinnen und Experten der Frauengesundheit vorgestellt, deren Anregungen bei der
Konzeptentwicklung durch das RKI soweit wie möglich berücksichtigt wurden.
Darüber hinaus verfügt das RKI bei der GBE auch über eine wissenschaftliche
Kommission, der das Konzept vorgestellt und deren Anregungen berücksichtigt
wurden. Im Rahmen des aktuell laufenden Reviewverfahrens beteiligen sich
zahlreiche weitere ausgewiesene Expertinnen und Experten für spezifische Themen
an der Berichterstellung. Parallel werden die Daten durch das Statistische
Bundesamt geprüft.
b) Wird zusätzlich zu Frauen mit Migrationshintergrund und
Fluchterfahrungen auch auf Frauen mit chronischen Erkrankungen bzw.
Behinderungen, aber auch ältere bzw. alte sowie LBQTI-Frauen ein Schwerpunkt
gelegt?
Wenn nein, warum nicht?
c) Werden aufgrund ihrer Relevanz für die Gesundheit und Versorgung von
Frauen Themen wie gesundheitliche Folgen von Diskriminierungs- und
Gewalterfahrungen, gynäkologische Versorgung sowie reproduktive
Gesundheit mit in den Blick genommen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wird der neue Frauengesundheitsbericht auch das Thema
Versorgungssituation von Schwangeren beinhalten?
Die Fragen 3b, 3c und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Frauengesundheitsbericht besteht aus einem allgemeinen Teil, der einen
Überblick über die Gesundheit der Frauen in Deutschland mit den Daten der
Gesundheitsberichterstattung gibt. Dieser ist in drei große Kapitel mit 25
Unterkapiteln gegliedert: „Erkrankungen und Gesundheitsstörungen“,
„Gesundheitsverhalten“ sowie „Prävention und Versorgung“. Außerdem gibt es acht
Fokuskapitel, in denen besonders wichtige Aspekte der Frauengesundheit behandelt
werden: „Mädchengesundheit“, „Frauen zwischen Erwerbs- und Familienarbeit –
Gesundheit und soziale Lage“, „Ältere Frauen – Lebenslagen und Gesundheit“,
„Gesundheit von Migrantinnen“, „Sexuelle und reproduktive Gesundheit“,
„Gesundheitliche Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen“, „Gesundheit von Frauen
mit Behinderung“ und „Frauengesundheit im europäischen Vergleich“. Die
Themenauswahl orientiert sich an der Public-Health-Relevanz, der spezifischen
Bedeutung für Frauen, der Verfügbarkeit und Qualität von Daten sowie der
Aktualität und greift auch die geforderte Lebenslaufperspektive auf. Während für die
Themen Migrationshintergrund und Fluchterfahrungen, Frauen mit chronischen
Erkrankungen/Behinderungen und ältere Frauen eigene Fokus-Kapitel erstellt
wurden, wird das Thema LBQTI* in verschiedenen Kapiteln behandelt.
Insbesondere das Kapitel „Psychische Gesundheit“ und das Fokus-Kapitel „Sexuelle
und reproduktive Gesundheit“ sind hier zu nennen.
5. Wird der Sachverständigenrat, der für die Erstellung des
Frauengesundheitsberichts einberufen wurde, die Studie zu den „psychischen Folgen von
Schwangerschaftsabbrüchen“ ebenfalls begleiten?
a) Wenn nein, warum verzichtet das Bundesgesundheitsministerium auf
diese Expertise?
b) Wenn ja, wird der Sachverständigenrat dafür ggf. erweitert, und wenn ja,
von wem?
Wie bereits in der Antwort auf Frage 3a dargelegt, wurde entschieden, keinen
Sachverständigenbeirat bei der Erstellung des Frauengesundheitsberichtes
einzuberufen. Bezüglich des Themenkomplexes „Ungewollte Schwangerschaft und
psychische Gesundheit“ beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit –
wie in den Antworten der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom
15. April 2019 auf die Schriftlichen Fragen 176 und 177 der Abgeordneten
Cornelia Möhring detailliert ausgeführt (Bundestagsdrucksache 19/9692,
S. 140 ff.) – einen Förderschwerpunkt mit mehreren themenspezifischen
Forschungsprojekten aufzulegen. Hierzu fanden im März 2019 zwei Fachgespräche
mit Akteurinnen und Akteuren aus der Wissenschaft und der
Schwangerschaftskonfliktberatung statt. Es ist geplant, auf der Basis der Ergebnisse beider
Fachgespräche im Sommer 2019 eine Öffentliche Bekanntmachung zu veröffentlichen,
auf die sich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und
Forschungseinrichtungen mit ihren Kooperationspartnern bewerben können. Teil des
wettbewerblichen Verfahrens wird die Bewertung der eingereichten Vorhaben
unter Hinzuziehung geeigneter externer Expertise sein. Inwieweit in einzelnen
zur Förderung anstehenden Projekten gegebenenfalls ein Projektbeirat
eingerichtet wird, wird zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der Komplexität des
jeweiligen Forschungsvorhabens zu entscheiden sein.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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