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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anwendung des Persönlichen Budgets gemäß SGB IX im Land Bayern

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1193925.07.2019

Anwendung des Persönlichen Budgets gemäß SGB IX im Land Bayern

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11939 19. Wahlperiode 25.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Anwendung des Persönlichen Budgets gemäß SGB IX im Land Bayern Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, die in § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert ist und für die bereits seit 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Bis auf wenige Ausnahmen ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung statt Dienstleistungen oder Sachleistungen eine Geldleistung als Budget erhalten, um Teilhabe ausüben zu können. Somit können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt entscheiden, welche Hilfe sie benötigen und wer ihnen diese Hilfe in Form von Leistungen erbringen soll. Im Rahmen des Bedarfsfeststellungsverfahrens und der Zielvereinbarung muss das Persönliche Budget bewilligt werden, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Jahr 2017 bezogen 911 000 Menschen Eingliederungshilfe (www.destatis.de/ DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/12/PD18_497_221.html), davon nahm nur ein kleiner Teil das Persönliche Budget in Anspruch. Laut dem Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 nahmen im Jahr 2014 insgesamt 9 473 Personen ein Persönliches Budget in Anspruch (Bundestagsdrucksache 18/10940, S. 184), davon 9 119 im Rahmen der Eingliederungshilfe und 354 im Rahmen der Hilfe zur Pflege (Bundestagsdrucksache 18/10940, S. 205). Es ist davon auszugehen, dass die Antragzahl, die Bewilligung und Inanspruchnahme in den Bundesländern unterschiedlich ausfällt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Land Bayern die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget gemäß § 29 SGB IX (bitte für die Jahre 2017 und 2018 aufschlüsseln)? 2. Wie viele Persönliche Budgets wurden nach Kenntnis der Bundesregierung trägerübergreifend ausgeführt? 3. Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2017 und 2018 im Land Bayern gestellt, und wie viele Anträge wurden in den oben genannten Zeiträumen abgelehnt (bitte nach Reha-Träger aufschlüsseln)? 4. Wie viele Persönliche Budgets wurden im Land Bayern von der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen der Teilhabeleistung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (bvB) seit 2007 bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Regionaldirektionen aufschlüsseln)? 5. Wie viele der Ablehnungen durch die BA waren durch eine nicht vollumfängliche Erfüllung des entsprechenden Fachkonzeptes und Leistungsbeschreibung nach SGB III begründet? 6. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine vollumfängliche Erfüllung des entsprechenden Fachkonzeptes und Leistungsbeschreibung nach dem SGB III im Rahmen von beantragten bvB-Maßnahmen erforderlich, und wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung im Land Bayern (bitte begründen)? 7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets im Land Bayern zu verbessern? 8. In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung eine stärkere Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets im Land Bayern, wenn ab dem 1. Januar 2020 gemäß § 116 Absatz 1 SGB IX die Assistenzleistungen bzw. Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX budgetfähig werden? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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