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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stilllegung, Entwidmung und Reaktivierung regionaler Eisenbahninfrastruktur
(insgesamt 24 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
16.09.2019
Antwortdauer
41 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1217006.08.2019
Stilllegung, Entwidmung und Reaktivierung regionaler Eisenbahninfrastruktur
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12170
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Annalena Baerbock, Britta Haßelmann,
Markus Tressel, Lisa Badum, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stilllegung, Entwidmung und Reaktivierung regionaler Eisenbahninfrastruktur
Die autoorientierte Verkehrspolitik seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat nach
Ansicht der Fragesteller dafür gesorgt, dass die Bahnverwaltungen ihr
Streckennetz in der Fläche zunehmend ausdünnten. Auf rund 15 000 Streckenkilometern
haben die Staatsbahnen DB und DR in beiden deutschen Staaten und die
Verantwortlichen nach der Bahnreform den Personenverkehr eingestellt. Auch bei den
nichtbundeseigenen Eisenbahnen sorgte das verkehrspolitische Umfeld der
1950er- bis 1980er-Jahre für ein kontinuierlich schrumpfendes Netz.
Doch schon mit Beginn der 1990er-Jahre setzte quasi eine gegenläufige
Entwicklung ein: Immer mehr vom Schienenverkehr abgehängte Regionen und Städte
drängten darauf, wieder an das Eisenbahnnetz angebunden zu werden. Mit der
Bahnreform 1994 und der Regionalisierung des Nahverkehrs auf der Schiene
1996 änderten sich die Rahmenbedingungen für die Reaktivierung von
Eisenbahnstrecken zum Besseren. So haben die Länder bzw. Dritte zwischen 1994 und
2019 insgesamt 827 Kilometer an Verbindungen für den Personenverkehr und
359 Kilometer für den Güterverkehr wieder in Betrieb genommen. Da im
gleichen Zeitraum aber weiterhin auf mehr als 3 600 Streckenkilometern der
Personenverkehr eingestellt wurde, bleibt die Bilanz auch nach der Bahnreform negativ
(vgl. Pressemitteilung der Allianz pro Schiene, 20. Mai 2019).
Das Erreichen der klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor und die dafür
erforderliche umfassende Stärkung des öffentlichen Verkehrs verleiht dem Thema
„Streckenreaktivierung“ gerade weiter wachsende Bedeutung. Nach Auffassung
der Fragesteller ist die Bundesregierung als Verantwortliche für die
Eisenbahninfrastruktur des Bundes aufgefordert, ein eigenes Programm zur Reaktivierung
von Eisenbahnstrecken aufzulegen, das die bekannten Finanzierungsprogramme
ergänzt. Mit dem am 20. Mai 2019 vom Verband Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) und der Allianz pro Schiene vorgestellten Vorschlagsliste für
Streckenreaktivierungen besteht politisch ein guter Anknüpfungspunkt für weitere
Schritte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf wie vielen Streckenkilometern des Eisenbahnnetzes bzw. welchen
Strecken und Streckenabschnitten wurde seit dem 1. Januar 1990 der
Personenverkehr eingestellt (bitte nach Bundesländern, Datum der Einstellung des
Personenverkehrs und jeweiliger Streckenlänge aufschlüsseln)?
2. Wie viele Streckenkilometer wurden seit dem 1. Januar 1990 stillgelegt (nach
§ 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes –AEG – bzw. vergleichbares
Verfahren der Staatsbahnen vor der Bahnreform; bitte nach Bundesländern
sowie unter Angabe des Stilllegungsdatums aufschlüsseln)?
3. Bei welchen Verkehrshalten wurde die Bedienung seit dem 1. Januar 1990
eingestellt (bitte nach Bundesländern sowie dem Datum der Einstellung
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Streckenkilometer wurden seit dem 1. Januar 1990 nach § 23 AEG
von Eisenbahnbetriebszwecken freigestellt („Entwidmung“; bitte nach
Bundesländern sowie Datum der Freistellung aufschlüsseln)?
5. Wie will die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD formulierten Anspruch zur Mobilität im ländlichen Raum und
zum Betrieb von „Schienennebenstrecken“ („Wir wollen Bundesmittel für
den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein
Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen. Wir
wollen Bahnhöfe und -haltestellen in den Regionen halten.“,
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode) erfüllen?
6. Bis wann will die Bundesregierung ein Programm zur Förderung der
Mobilität im ländlichen Raum auflegen, was soll konkret gefördert werden, und in
welchem Umfang sollen dafür Haushaltsmittel bereitgestellt werden?
7. Wie will die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD formulierten Anspruch zur Förderung von NE-Bahnen
nachkommen („Wir wollen die Förderung für NE-Bahnen für den Ausbau
öffnen.“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19.
Legislaturperiode)?
8. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung den Ausbau von
Eisenbahninfrastruktur von NE-Bahnen, und welche Haushaltsmittel sollen dafür
2020 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt werden?
9. Für welche Eisenbahnstrecken (Eisenbahninfrastruktur des Bundes) wird
derzeit die Reaktivierung vorbereitet (bitte unter Angabe der VzG-
Streckennummer, Streckenlänge, Reaktivierung für Personenverkehr und/oder
Güterverkehr sowie geplante Betriebsaufnahme aufschlüsseln)?
10. Bis wann will die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD für die 19. Wahlperiode genannte „Tausend-Bahnhöfe“-
Förderprogramm zur „Attraktivitätssteigerung gerade kleinerer Bahnhöfe“
auflegen, und welche Investitionssumme will die Bundesregierung dafür
insgesamt bereitstellen (unter Einbeziehung des Bahnhofsumfeldes und mit
Sanierung der Bahnhofsgebäude)?
11. Welche Haushaltsmittel beabsichtigt die Bundesregierung im Haushalt 2020
für das „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm bereitzustellen, und welcher
Betrag ist dafür in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils für die Jahre
2021, 2022 und 2023 vorgesehen?
12. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Entwurf für den
Bundeshaushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung die barrierefreie
Sanierung von größeren und kleineren Bahnhöfen (unter bzw. über 1 000
Reisende/Tag) zu fördern, um Barrieren beispielsweise durch fehlende
Rampen bzw. Aufzüge zu Bahnsteigen, zu niedrigen Bahnsteigen oder fehlende
taktile Leitsysteme zu beseitigen?
13. Wird die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III, die derzeit
schlussverhandelt wird, konkrete Vorgaben zur Barrierefreiheit an Bahnhöfen
enthalten, und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, weshalb nicht?
14. Wie viele Streckenkilometer beabsichtigt die Bundesregierung mit der
„Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken“ zu
elektrifizieren, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
verankerte Ziel zu erreichen, bis 2025 den Elektrifizierungsgrad des
Streckennetzes auf 70 Prozent zu erhöhen?
15. Hält die Bundesregierung die im Haushaltsentwurf veranschlagte Summe
von bisher insgesamt 92 Mio. Euro für ausreichend, um einschließlich der
geplanten Streckenelektrifizierungen im Bedarfsplan Schiene bis 2025 einen
Elektrifizierungsgrad von 70 Prozent zu erzielen?
Wenn nein, welche zusätzlichen Investitionsmittel sind notwendig, um das
Ziel bis 2025 zu erreichen?
16. Welchen Elektrifizierungsgrad im Streckennetz strebt die Bundesregierung
langfristig, also bis 2035 bzw. 2040, an, und wird die Bundesregierung ein
elektrifiziertes Zielnetz definieren?
17. Wie gestaltet sich die Finanzierung der „Förderinitiative zur Elektrifizierung
regionaler Schienenstrecken“?
Was soll neben den Anlagen der elektrischen Zugförderung – einschließlich
Speiseeinrichtungen – förderfähig sein?
18. Soll die Finanzierung der Leistungsphasen 1 bis 4 (Planung) bei der
Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken ebenfalls förderfähig sein?
Wenn nein, warum nicht?
19. Bis wann plant die Bundesregierung die Vorlage einer Förderrichtlinie für
den Haushaltstitel „Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im
Schienenverkehr“?
20. Wer soll bei der Förderrichtlinie für den Haushaltstitel „Zuschüsse zur
Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ zum Kreis der
Förderberechtigten zählen?
21. Auf welchen Bahnhöfen bzw. Betriebsstellen bzw. auf welchen
Streckenabschnitten (bitte VzG-Streckennummer und genaue Lage angeben) plant die
DB Netz AG aktuell Teilelektrifizierungen, „Strominseln“ und/oder
Ladepunkte, um den Einsatz batterieelektrischer Schienenfahrzeuge
(„Akkutriebwagen“) zu ermöglichen, und bis wann sollen die Anlagen in Betrieb
genommen werden?
22. Welche nächsten Schritte zur Umsetzung leitet die Bundesregierung aus den
Empfehlungen des Programms „Unser Plan für Deutschland – Gleichwertige
Lebensverhältnisse überall“ ab, um etwa Streckenreaktivierungen für
Schienenwege des Bundes mit einem eigenen Programm zu fördern („Wir
empfehlen dem Bund für die Verbesserung der Mobilität und Anbindungen
folgende Maßnahmen zu ergreifen: […] die Schieneninfrastruktur in der Fläche
zu verbessern, einschließlich der Reaktivierung stillgelegter Bahnlinien,
soweit der Bund zuständig ist“, „Unser Plan für Deutschland“, S. 62)?
23. Arbeitet die Bundesregierung an einem eigenen Programm zur Förderung
von Streckenreaktivierungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bis wann will die Bundesregierung die Förderkonzeption
vorstellen?
24. Wie steht die Bundesregierung zu der vom Verband Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) und der Allianz pro Schiene am 20. Mai 2019
vorgestellten Vorschlagsliste für Streckenreaktivierungen („Auf der Agenda:
Reaktivierung von Eisenbahnstrecken“, VDV/Allianz pro Schiene), und inwiefern
wird die Bundesregierung die „VDV-Reaktivierungsliste“ bei der
Weiterentwicklung der Empfehlungen des Programms „Unser Plan für Deutschland“
aufgreifen?
Berlin, den 22. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1320916.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12170 - Stilllegung, Entwidmung und Reaktivierung regionaler Eisenbahninfrastruktur
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Annalena Baerbock,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12170 –
Stilllegung, Entwidmung und Reaktivierung regionaler Eisenbahninfrastruktur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die autoorientierte Verkehrspolitik seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat nach
Ansicht der Fragesteller dafür gesorgt, dass die Bahnverwaltungen ihr
Streckennetz in der Fläche zunehmend ausdünnten. Auf rund 15 000
Streckenkilometern haben die Staatsbahnen DB und DR in beiden deutschen Staaten
und die Verantwortlichen nach der Bahnreform den Personenverkehr
eingestellt. Auch bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen sorgte das
verkehrspolitische Umfeld der 1950er- bis 1980er-Jahre für ein kontinuierlich
schrumpfendes Netz.
Doch schon mit Beginn der 1990er-Jahre setzte quasi eine gegenläufige
Entwicklung ein: Immer mehr vom Schienenverkehr abgehängte Regionen und
Städte drängten darauf, wieder an das Eisenbahnnetz angebunden zu werden.
Mit der Bahnreform 1994 und der Regionalisierung des Nahverkehrs auf der
Schiene 1996 änderten sich die Rahmenbedingungen für die Reaktivierung
von Eisenbahnstrecken zum Besseren. So haben die Länder bzw. Dritte
zwischen 1994 und 2019 insgesamt 827 Kilometer an Verbindungen für den
Personenverkehr und 359 Kilometer für den Güterverkehr wieder in Betrieb
genommen. Da im gleichen Zeitraum aber weiterhin auf mehr als 3 600
Streckenkilometern der Personenverkehr eingestellt wurde, bleibt die Bilanz auch
nach der Bahnreform negativ (vgl. Pressemitteilung der Allianz pro Schiene,
20. Mai 2019).
Das Erreichen der klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor und die dafür
erforderliche umfassende Stärkung des öffentlichen Verkehrs verleiht dem
Thema „Streckenreaktivierung“ gerade weiter wachsende Bedeutung. Nach
Auffassung der Fragesteller ist die Bundesregierung als Verantwortliche für
die Eisenbahninfrastruktur des Bundes aufgefordert, ein eigenes Programm
zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken aufzulegen, das die bekannten
Finanzierungsprogramme ergänzt. Mit dem am 20. Mai 2019 vom Verband
Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Allianz pro Schiene
vorgestellten Vorschlagsliste für Streckenreaktivierungen besteht politisch ein guter
Anknüpfungspunkt für weitere Schritte.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13209
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Auf wie vielen Streckenkilometern des Eisenbahnnetzes bzw. welchen
Strecken und Streckenabschnitten wurde seit dem 1. Januar 1990 der
Personenverkehr eingestellt (bitte nach Bundesländern, Datum der
Einstellung des Personenverkehrs und jeweiliger Streckenlänge aufschlüsseln)?
In der Zeit vom 1. Januar 1990 bis 31. Dezember 1995 wurde auf folgenden
Streckenabschnitten der Reisezugverkehr eingestellt oder durch eine
Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE) übernommen:
Datum Streckenabschnitt Länge
(km)
Land
28.02.1990 Rheinkamp–Kleve 26 NW
30.07.1990 München-Moosach–München Olympiastadion 4 BY
30.11.1990 Herne–Herne-Rottbruch 1 NW
31.01.1991 Gerolstein–Mayen West 68 RP
31.05.1991 Homburg (Saar)–Reinheim 26 SL
01.06.1991 Gessertshausen–Markt Wald 27 BY
01.06.1991 Kleve–Kraneburg Grenze 13 NW
01.06.1991 Opladen–Hilgen 13 NW
28.09.1991 Mettmann–Wuppertal-Wichlinghausen 19 NW
28.09.1991 Wuppertal-Vohwinkel–Wuppertal-Varresbeck 3 NW
30.05.1992 Völklingen–Überherrn 14 SL
30.05.1992 Neustadt (Waldnaab)–Floß 10 BY
30.05.1992 Abzweigstelle Richterich–Richterich Grenze 3 NW
27.09.1992 Bremerhaven-Wulsdorf–Stade 67 NI
31.01.1993 Harzer Schmalspurnetz 132 ST/TH
22.05.1993 Düren–Heimbach 30 NW
22.05.1993 Düren–Jülich 15 NW
05.09.1993 Kulmbach–Thurnau 16 BY
27.09.1993 Friedrichsdorf (Taunus)–Grävenwiesbach 29 HE
15.01.1994 Neubrandenburg–Friedland 26 MV
28.05.1994 Dingelstedt–Geismar 25 TH
29.05.1994 Rahden–Bassum 54 NI/NW
01.11.1994 Grünebach–Daaden 10 RP
28.05.1994 Bogen Ost–Bogen 1 BY
31.05.1994 Wanne-Eickel–Bochum-Riemke 6 NW
02.04.1995 Duisburg-Meiderich Süd–Mülheim-Styrum 9 NW
28.05.1995 Düren–Bedburg 21 NW
28.05.1995 Bad Wildungen–Korbach 40 HE
28.05.1995 Velgast–Tribsees 30 MV
28.05.1995 Grevesmühlen–Klütz 15 MV
31.07.1995 Haßfurt–Hofheim 15 BY
28.05.1995 Prenzlau–Strasburg 26 MV
28.05.1995 Prenzlau–Löcknitz 42 MV
28.05.1995 Damme–Gramzow (SEV seit 1991) 10 MV
28.05.1995 Angermünde–Bad Freienwalde 30 BB
28.05.1995 Wustermark–Bredow–Nauen 9 BB
28.05.1995 Luckau–Herzberg Stadt 45 BB
28.05.1995 Beeskow–Lübben Süd 41 BB
Mit dem seit 1. Januar 1996 gültigen Regionalisierungsgesetz ist die
Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf die nach Landesrecht bestimmten Aufgabenträger
übergegangen. Daher liegen der Bundesregierung ab diesem Zeitpunkt keine eigenen
Erkenntnisse vor.
2. Wie viele Streckenkilometer wurden seit dem 1. Januar 1990 stillgelegt
(nach § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – AEG – bzw.
vergleichbares Verfahren der Staatsbahnen vor der Bahnreform; bitte nach
Bundesländern sowie unter Angabe des Stilllegungsdatums aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 96 des
Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch auf Bundestagsdrucksache 19/10765
verwiesen.
3. Bei welchen Verkehrshalten wurde die Bedienung seit dem 1. Januar
1990 eingestellt (bitte nach Bundesländern sowie dem Datum der
Einstellung aufschlüsseln)?
Der DB Station&Service AG liegen Daten üb er Betriebseinschränkungen ab
dem Jahr 2000 vor. Für die Übersicht über die betroffenen Stationen wird auf
Anlage 1 verwiesen.
4. Wie viele Streckenkilometer wurden seit dem 1. Januar 1990 nach § 23
AEG von Eisenbahnbetriebszwecken freigestellt („Entwidmung“; bitte
nach Bundesländern sowie Datum der Freistellung aufschlüsseln)?
Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG erfolgt nicht auf
Strecken, sondern bezüglich einzelner Grundstücke oder Gruppen von
Grundstücken. Zu den Angaben des Eisenbahn-Bundesamtes zur Freistellung von
Grundstücken auf stillgelegten Strecken wird auf Anlage 2 verwiesen.
5. Wie will die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD formulierten Anspruch zur Mobilität im ländlichen Raum
und zum Betrieb von „Schienennebenstrecken“ („Wir wollen
Bundesmittel für den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen
sowie ein Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum
auflegen. Wir wollen Bahnhöfe und -haltestellen in den Regionen halten.“,
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode)
erfüllen?
6. Bis wann will die Bundesregierung ein Programm zur Förderung der
Mobilität im ländlichen Raum auflegen, was soll konkret gefördert werden,
und in welchem Umfang sollen dafür Haushaltsmittel bereitgestellt
werden?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund unterstützt die Länder bei der Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) und zahlreichen innovativen Entwicklungen. Allein
durch die sogenannten Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel sowie durch
das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm erbringt
der Bund gegenwärtig über 9 Mrd. Euro jährlich, was mehr als der Hälfte der
öffentlichen Finanzleistungen für den ÖPNV entspricht. Über die konkrete
Verwendung dieser Mittel entscheiden die Länder in eigener Zuständigkeit.
Im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogrammes „Ländliche Entwicklung“
konzeptioniert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung derzeit im
Rahmen eines Modellvorhabens eine Einrichtung, die interessierte Kommunen
nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ dabei unterstützen soll, auf ihre
konkrete Situation abgestimmte intelligente Mobilitätskonzepte zu entwickeln und
umzusetzen.
7. Wie will die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD formulierten Anspruch zur Förderung von NE-Bahnen
nachkommen („Wir wollen die Förderung für NE-Bahnen für den Ausbau
öffnen.“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19.
Legislaturperiode)?
8. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung den Ausbau von
Eisenbahninfrastruktur von NE-Bahnen, und welche Haushaltsmittel
sollen dafür 2020 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt
werden?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Nach dem geltenden Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
können zurzeit Ersatzinvestitionen in die Infrastruktur von NE-Bahnen mit
Bundesmitteln gefördert werden. Hierfür sind im Entwurf des Bundeshaushalts
2020 25 Mio. Euro und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023
25 Mio. Euro jährlich vorgesehen.
9. Für welche Eisenbahnstrecken (Eisenbahninfrastruktur des Bundes) wird
derzeit die Reaktivierung vorbereitet (bitte unter Angabe der VzG-
Streckennummer, Streckenlänge, Reaktivierung für Personenverkehr und/
oder Güterverkehr sowie geplante Betriebsaufnahme aufschlüsseln)?
Streckennummer Streckenlänge Reaktivierung
für
Schienenpersonenverkehr
Reaktivierung
für
Schienengüterverkehr
geplante
Inbetriebnahme
3021 Hunsrückbahn, 60 km ja,
Planfeststellung
läuft
nein offen
6022 „Siemensbahn“,
Berlin Jungfernheide–Gartenfeld;
ca. 4,5 km
ja nein aktuell ohne
Termin
6135 „Dresdner Bahn“,
Lückenschluss Berlin Südkreuz–
Blankenfelde (Kreis Teltow-
Fläming), ca. 15 km
ja ja 12/2025
Quelle: DB AG
10. Bis wann will die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode genannte „Tausend-
Bahnhöfe“-Förderprogramm zur „Attraktivitätssteigerung gerade
kleinerer Bahnhöfe“ auflegen, und welche Investitionssumme will die
Bundesregierung dafür insgesamt bereitstellen (unter Einbeziehung des
Bahnhofsumfeldes und mit Sanierung der Bahnhofsgebäude)?
11. Welche Haushaltsmittel beabsichtigt die Bundesregierung im Haushalt
2020 für das „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm bereitzustellen, und
welcher Betrag ist dafür in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils für
die Jahre 2021, 2022 und 2023 vorgesehen?
12. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Entwurf für
den Bundeshaushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung die
barrierefreie Sanierung von größeren und kleineren Bahnhöfen (unter bzw.
über 1 000 Reisende/Tag) zu fördern, um Barrieren beispielsweise durch
fehlende Rampen bzw. Aufzüge zu Bahnsteigen, zu niedrigen
Bahnsteigen oder fehlende taktile Leitsysteme zu beseitigen?
Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Bundeshaushalt 2019 wurden 10,6 Mio. Euro für die Förderinitiative
zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen bereitgestellt.
Diese Gelder sind durch eine verbindliche Erläuterung für die bauliche
Umsetzung des im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms angelegten
Planungsvorrates von 118 Verkehrsstationen gebunden (Kapitel 1202 Titel 891 09).
Der Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2020 sieht Mittel in
Höhe von 20 Mio. Euro vor. In der Finanzplanung sind entsprechend der mit
dem Bundeshaushalt 2019 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung 40 Mio.
Euro für das Jahr 2021 und jeweils 80 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2022
und 2023 eingestellt.
Die Verhandlungen mit der DB Station&Service AG über eine entsprechende
Sammelfinanzierungsvereinbarung stehen vor dem Abschluss.
13. Wird die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III, die derzeit
schlussverhandelt wird, konkrete Vorgaben zur Barrierefreiheit an
Bahnhöfen enthalten, und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, weshalb
nicht?
Sobald die Verhandlungen zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III
abgeschlossen sind, wird der Entwurf des Vertrags dem Deutschen Bundestag
vorgelegt werden.
14. Wie viele Streckenkilometer beabsichtigt die Bundesregierung mit der
„Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken“ zu
elektrifizieren, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD verankerte Ziel zu erreichen, bis 2025 den Elektrifizierungsgrad des
Streckennetzes auf 70 Prozent zu erhöhen?
Die Bewertung der im Rahmen der Förderinitiative zur Elektrifizierung
regionaler Schienenstrecken für das Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“
gemeldeten Projekte dauert an. Erst nach Vorliegen der Bewertungsergebnisse
können die Streckenkilometer beziffert werden.
15. Hält die Bundesregierung die im Haushaltsentwurf veranschlagte Summe
von bisher insgesamt 92 Mio. Euro für ausreichend, um einschließlich der
geplanten Streckenelektrifizierungen im Bedarfsplan Schiene bis 2025
einen Elektrifizierungsgrad von 70 Prozent zu erzielen?
Wenn nein, welche zusätzlichen Investitionsmittel sind notwendig, um
das Ziel bis 2025 zu erreichen?
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 und im Finanzplan bis 2023
sind 105 Mio. Euro für die „Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler
Schienenstrecken“ vorgesehen. Zusätzlich tragen auch die Investitionsmittel
aus dem Bedarfsplan Schiene sowie aus dem Bundesprogramm nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Erreichung des Elektrifizierungsziels
bei.
16. Welchen Elektrifizierungsgrad im Streckennetz strebt die
Bundesregierung langfristig, also bis 2035 bzw. 2040, an, und wird die
Bundesregierung ein elektrifiziertes Zielnetz definieren?
Es gibt derzeit keine Festlegungen der Bundesregierung für den
Elektrifizierungsgrad bzw. ein elektrifiziertes Zielnetz in den Jahren 2035 und 2040.
Gemäß § 4 Absatz 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes prüft das BMVI, ob
der Bedarfsplan an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und
Verkehrsentwicklung anzupassen ist. In diesem Zusammenhang werden jeweils
Verkehrsprognosen erstellt, die auch Annahmen über die Elektrifizierung des
Netzes enthalten.
17. Wie gestaltet sich die Finanzierung der „Förderinitiative zur
Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken“?
Was soll neben den Anlagen der elektrischen Zugförderung –
einschließlich Speiseeinrichtungen – förderfähig sein?
18. Soll die Finanzierung der Leistungsphasen 1 bis 4 (Planung) bei der
Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken ebenfalls förderfähig sein?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Details des Elektrifizierungsprogramms sind derzeit in Erarbeitung.
19. Bis wann plant die Bundesregierung die Vorlage einer Förderrichtlinie für
den Haushaltstitel „Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im
Schienenverkehr“?
Die Bundesregierung wird die Förderrichtlinie für den Haushaltstitel
„Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ nach Abschluss
der Ressortabstimmung im Herbst 2019 in Kraft setzen.
20. Wer soll bei der Förderrichtlinie für den Haushaltstitel „Zuschüsse zur
Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ zum Kreis der
Förderberechtigten zählen?
Der Richtlinientext, einschließlich der Festlegung der Zuwendungsberechtigten
wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten.
21. Auf welchen Bahnhöfen bzw. Betriebsstellen bzw. auf welchen
Streckenabschnitten (bitte VzG-Streckennummer und genaue Lage angeben) plant
die DB Netz AG aktuell Teilelektrifizierungen, „Strominseln“ und/oder
Ladepunkte, um den Einsatz batterieelektrischer Schienenfahrzeuge
(„Akkutriebwagen“) zu ermöglichen, und bis wann sollen die Anlagen in
Betrieb genommen werden?
Die DB Infrastrukturunternehmen DB Energie GmbH und DB Netz AG führen
Gespräche mit verschiedenen Aufgabenträgern des SPNV, die eine zukünftige
Einführung von batterieelektrischen Schienenfahrzeugen beabsichtigen. Vor
dem Hintergrund der laufenden Gespräche ist eine Angabe von genauen
Standorten bzw. Streckenabschnitten nicht möglich.
22. Welche nächsten Schritte zur Umsetzung leitet die Bundesregierung aus
den Empfehlungen des Programms „Unser Plan für Deutschland –
Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“ ab, um etwa
Streckenreaktivierungen für Schienenwege des Bundes mit einem eigenen Programm zu
fördern („Wir empfehlen dem Bund für die Verbesserung der Mobilität
und Anbindungen folgende Maßnahmen zu ergreifen: [...] die
Schieneninfrastruktur in der Fläche zu verbessern, einschließlich der
Reaktivierung stillgelegter Bahnlinien, soweit der Bund zuständig ist“, „Unser Plan
für Deutschland“, S. 62)?
23. Arbeitet die Bundesregierung an einem eigenen Programm zur Förderung
von Streckenreaktivierungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bis wann will die Bundesregierung die Förderkonzeption
vorstellen?
24. Wie steht die Bundesregierung zu der vom Verband Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) und der Allianz pro Schiene am 20. Mai 2019
vorgestellten Vorschlagsliste für Streckenreaktivierungen („Auf der Agenda:
Reaktivierung von Eisenbahnstrecken“, VDV/Allianz pro Schiene), und
inwiefern wird die Bundesregierung die „VDV-Reaktivierungsliste“ bei
der Weiterentwicklung der Empfehlungen des Programms „Unser Plan
für Deutschland“ aufgreifen?
Die Fragen 22 bis 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Reaktivierung von Schienenstrecken ist dem Neu- und Ausbau
zuzuordnen. Hierfür kann je nach verkehrlichem Ziel der Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege, das GVFG oder die Anlage 8.7 der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung der geeignete Rahmen sein. Voraussetzung ist, dass sich ein
verkehrlicher Bedarf abweichend von der Situation zum Zeitpunkt der
Stilllegung für die jeweilige Strecke zeigt. Diese Betrachtungen werden für die
genannten Investitionsbereiche gesondert im Rahmen von
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angestellt.
Drucksache 19/13209 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13209 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13209 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13209 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13209 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]
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