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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bevölkerungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
03.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1218506.08.2019
Bevölkerungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12185
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme,
Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Bevölkerungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
Ein Arbeitsfeld der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist die
Bevölkerungspolitik. Hierzu führt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus:
„In fast allen Sektoren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden
bereits Maßnahmen durchgeführt, die die Bevölkerungsdynamik eines Landes
direkt oder indirekt berühren“ (www.bmz.de/de/themen/bevoelkerungsdynamik/
deutscher_beitrag/index.html).
Hierbei werden nach Angaben des BMZ insbesondere Schwerpunkte auf die
Förderung von „sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte“ sowie auf
selbstbestimmte Familienplanung gelegt (www.bmz.de/de/themen/bevoelkerungs
dynamik/deutscher_beitrag/index.html).
In diesem Zusammenhang unterstützt das BMZ nach eigenen Angaben auch die
Initiative „Family Planning 2020“, die von der Bill & Melinda Gates Foundation
und der britischen Regierung im Jahr 2012 gestartet wurde. Die deutsche
Unterstützungszusage beinhalte die Gesundheitsvorhaben im Rahmen der BMZ-
Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit“. Außerdem
würden die deutschen Beiträge an den Internationalen Dachverband von
Familienplanungsorganisationen, den UN-Bevölkerungsfonds und den Globalen Fonds zur
Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria berücksichtigt. Insgesamt
betrage das deutsche Engagement in diesem Bereich „mindestens 514 Millionen
Euro“ (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/mai/160519_pm_044_
Melinda-Gates-Silberhorn-Familienplanungs-Initiative-Family-Planning-2020/
index.jsp).
Vor dem Hintergrund der stark wachsenden Bevölkerungen der Partnerländer der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit interessieren sich die Fragesteller für
die bereits umgesetzten bevölkerungspolitischen Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche bevölkerungspolitische Strategie verfolgt die Bundesregierung im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, und auf welcher Grundlage
wurde diese erarbeitet?
Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Strategie?
2. Welche ODA-fähigen Programme, Vorhaben, Projekte und sonstige
Maßnahmen wurden im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der letzten 15 Jahre und werden aktuell im Bereich der
Bevölkerungspolitik (DAC-5-Code 130 oder Äquivalent) gefördert,
finanziert oder durchgeführt (bitte nach Partnerland, Jahr der Bewilligung bzw.
Beauftragung, tätigem Ressort, Projektnummer, Haushaltskapitel und -titel,
Projekttitel, Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen,
Projektausgaben bzw. Zusagen und tatsächlichen Kosten, Anteil von
Haushaltsmitteln, konkret vereinbarter Eigenanteil der Partner, tatsächlich
geleisteter Eigenanteil der Partner, Partner der Durchführungsvereinbarung,
Zielsetzung bzw. Beschreibung der Maßnahme, durch die Maßnahmen erreichte
Anzahl an Personen und Ergebnis des Schlussberichts bzw.
Verwendungsnachweises aufschlüsseln)?
a) Wurde und wird hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen beraten, und
wenn ja, im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen?
b) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen wurden und werden Schwangerschaftsabbrüche als geeignetes Mittel
der Familienplanung bewertet?
c) In wie vielen Fällen kam es infolge von Beratungsgesprächen und
sonstigen Projektveranstaltungen im Rahmen dieser Programme, Vorhaben,
Projekte und Maßnahmen zu Schwangerschaftsabbrüchen (bitte nach
Altersgruppe der betroffenen Frauen, Indikation, Projekt, Land
aufschlüsseln)?
d) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen wurden und werden Frauen in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche
in Staaten, in denen Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich verboten oder
streng reglementiert sind, beraten (bitte nach Projekten, Ländern,
Gesetzeslage aufschlüsseln)?
e) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen wird die Akzeptanz von Empfängnisverhütung in der lokalen
Bevölkerung der Zielländer gefördert?
f) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen wird der Zugang zu Mitteln der Empfängnisverhütung gefördert
(bitte nach Mitteln der Empfängnisverhütung aufschlüsseln)?
g) Welche familienplanerischen und bevölkerungspolitischen Methoden
werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen dieser
Programme, Vorhaben, Projekte und Maßnahmen außerdem angewendet?
h) Welche weiteren Methoden neben den in Frage 2g erfragten existieren
nach Kenntnis der Bundesregierung, die nicht angewendet werden?
i) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der jeweiligen
familienplanerischen und bevölkerungspolitischen Methoden hinsichtlich
ihrer bevölkerungspolitischen Effektivität, gesellschaftlichen Akzeptanz
und ethischen Legitimität (bitte nach Methoden aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der ODA-fähigen Ausgaben der in Frage 2
erfragten Maßnahmen, und wie hoch ist der Anteil von Haushaltsmitteln des
Bundes an diesen Ausgaben?
4. Wie verteilen sich die in Frage 2 erfragten Maßnahmen auf (bitte nach
Kosten, Haushaltsmittel und prozentualem Anteil an den Gesamtausgaben –
siehe Frage 3 – aufschlüsseln)
a) den Förderbereichsschlüssel 13010 Bevölkerungspolitik und -statistik,
b) den Förderbereichsschlüssel 13020 Förderung reproduktiver Gesundheit,
c) den Förderbereichsschlüssel 13030 Familienplanung,
d) den Förderbereichsschlüssel 13040 Bekämpfung von sexuell
übertragbaren Krankheiten einschließlich HIV/AIDS und
e) den Förderbereichsschlüssel 13081 Aus- und Fortbildung im Bereich
Bevölkerungsmedizin und reproduktive Gesundheit?
5. In welchen Ländern wurde die Änderung von Gesetzen bezüglich
Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
unterstützt (www.bmz.de/de/themen/reproduktive_gesundheit/deutscher_beitrag/
familienplanung/index.html)?
a) Wie ist dies nach Auffassung der Bundesregierung mit der Position des
BMZ, dass Schwangerschaftsabbrüche kein Mittel der Familienplanung
seien, vereinbar?
b) Wie ist die jeweilige Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in den
betreffenden Partnerländern nach Kenntnis der Bundesregierung
ausgestaltet?
c) Für welche konkreten Gesetzesänderungen oder Regeländerungen zum
Schwangerschaftsabbruch leistete die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit Unterstützung?
d) Welche konkreten (Unterstützungs-)Leistungen im Zusammenhang mit
Schwangerschaftsabbrüchen werden von der Bundesregierung im
Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
mittelbar oder unmittelbar erbracht?
e) Widersprechen diese (Unterstützungs-)Leistungen nach Kenntnis der
Bundesregierung der deutschen Rechtslage nach §§ 218 ff. des
Strafgesetzbuchs (StGB), und wenn ja, inwiefern?
6. Plant die Bundesregierung, künftig Projekte, die Frauen in Bezug auf
Schwangerschaftsabbrüche beraten, im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit weiter zu unterstützen?
Wenn ja, warum, und in welchem Umfang?
7. Unterstützt die Bundesregierung derzeit Projekte im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit, die sich speziell den psychologischen Folgen bei
Frauen nach Schwangerschaftsabbrüchen widmen?
Wenn nein, warum nicht?
8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Entscheidung der US-
amerikanischen Regierung im Jahr 2017 bei, wonach Projekte der
Entwicklungszusammenarbeit, die Frauen in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche
beraten, keine US-Fördermittel mehr erhalten, und welche Schlüsse zieht sie
daraus (s. g. Mexico City Policy, www.theguardian.com/world/2017/may/
15/trump-abortion-rule-mexico-city-policy)?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des
Bevölkerungswachstums auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch
und ökonomisch)?
10. Inwiefern findet das Bevölkerungswachstum in der Umsetzung der Agenda
2030 Berücksichtigung?
a) Welche Bedeutung hatte das Phänomen des Bevölkerungswachstums bei
der Erarbeitung der Agenda 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Welche Bedeutung hat das Bevölkerungswachstum für die Umsetzung
der Agenda 2030 in, durch und mit der Bundesrepublik Deutschland?
c) Von welcher Bevölkerungsentwicklung geht die Bundesregierung bei der
Umsetzung der Agenda 2030 aus?
d) Auf welche empirischen Grundlagen nimmt die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum Bezug?
e) Welche länderspezifischen Strategien für bevölkerungspolitische
Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden von der
Bundesregierung erarbeitet?
11. Welche Bedeutung hat Migration im entwicklungspolitischen Kontext des
Bevölkerungswachstums nach Auffassung der Bundesregierung?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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