[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Ulrich Oehme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12185 –
Bevölkerungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Arbeitsfeld der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist die
Bevölkerungspolitik. Hierzu führt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus:
„In fast allen Sektoren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden
bereits Maßnahmen durchgeführt, die die Bevölkerungsdynamik eines Landes
direkt oder indirekt berühren“ (
www.bmz.de/de/themen/bevoelkerungsdyna
mik/deutscher_beitrag/index.html).
Hierbei werden nach Angaben des BMZ insbesondere Schwerpunkte auf die
Förderung von „sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte“ sowie
auf selbstbestimmte Familienplanung gelegt (
www.bmz.de/de/themen/bevoel
kerungsdynamik/deutscher_beitrag/index.html).
In diesem Zusammenhang unterstützt das BMZ nach eigenen Angaben auch
die Initiative „Family Planning 2020“, die von der Bill & Melinda Gates
Foundation und der britischen Regierung im Jahr 2012 gestartet wurde. Die
deutsche Unterstützungszusage beinhalte die Gesundheitsvorhaben im
Rahmen der BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und
Müttergesundheit“. Außerdem würden die deutschen Beiträge an den
Internationalen Dachverband von Familienplanungsorganisationen, den UN-
Bevölkerungsfonds und den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids,
Tuberkulose und Malaria berücksichtigt. Insgesamt betrage das deutsche
Engagement in diesem Bereich „mindestens 514 Millionen Euro“
( w w w . b m z . d e / d e / p r e s s e / a k t u e l l e M e l d u n g e n / 2 0 1 6 / m a i /
160519_pm_044_Melinda-Gates-Silberhorn-Familienplanungs-Initiative-
Family-Planning-2020/index.jsp).
Vor dem Hintergrund der stark wachsenden Bevölkerungen der Partnerländer
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit interessieren sich die Fragesteller
für die bereits umgesetzten bevölkerungspolitischen Maßnahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12957
19. Wahlperiode 03.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 30. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche bevölkerungspolitische Strategie verfolgt die Bundesregierung im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, und auf welcher Grundlage
wurde diese erarbeitet?
Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Strategie?
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) kann nur langfristig wirksam und
nachhaltig sein, wenn sie frühzeitig der demografischen Dimension Rechnung trägt.
Daher ist das Thema der Bevölkerungsdynamik in allen Programmen und
Strategien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) verankert.
Der strategische Leitfaden für die deutsche EZ im Themenfeld
Bevölkerungsdynamik ist das Positionspapier „Bevölkerungsdynamik in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ . Dieses sieht eine ganzheitliche Herangehensweise
an das Querschnittsthema Bevölkerungsentwicklung vor, die den engen
Wechselwirkungen zwischen Bevölkerungsdynamik und nachhaltiger Entwicklung
Rechnung trägt.
2. Welche ODA-fähigen Programme, Vorhaben, Projekte und sonstige
Maßnahmen wurden im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der letzten 15 Jahre und werden aktuell im Bereich
der Bevölkerungspolitik (DAC-5-Code 130 oder Äquivalent) gefördert,
finanziert oder durchgeführt (bitte nach Partnerland, Jahr der Bewilligung
bzw. Beauftragung, tätigem Ressort, Projektnummer, Haushaltskapitel
und -titel, Projekttitel, Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw.
Unternehmen, Projektausgaben bzw. Zusagen und tatsächlichen Kosten,
Anteil von Haushaltsmitteln, konkret vereinbarter Eigenanteil der Partner,
tatsächlich geleisteter Eigenanteil der Partner, Partner der
Durchführungsvereinbarung, Zielsetzung bzw. Beschreibung der Maßnahme, durch die
Maßnahmen erreichte Anzahl an Personen und Ergebnis des
Schlussberichts bzw. Verwendungsnachweises aufschlüsseln)?
Das BMZ ist das zuständige Fachressort für die EZ der Bundesregierung. Mit
Mitteln anderer Ressorts geförderte Maßnahmen finden, auch wenn sie nach
den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) ODA-anrechenbar sein können, nicht im Rahmen der EZ
statt.
Zu den ODA-fähigen Programmen, Vorhaben, Projekten und sonstigen
Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ wird auf die
Anlagen 1 bis 5* verwiesen.
Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen.
Zur Anzahl der erreichten Personen: Die Zielerreichung der Vorhaben wird
anhand der Erreichung spezifischer Indikatoren, die nicht durchgängig
personenbezogen sind, erfasst. Die Indikatoren sind abhängig von der Art des
Vorhabens, dem Kontext und den verwendeten Instrumenten. Beispielsweise konnten
sich im Rahmen von Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) seit 2011
rund 25 Millionen Paare in 20 Ländern vor ungewollten Schwangerschaften
und/oder sexuell übertragbaren Krankheiten schützen.
Zum Eigenanteil: Die Eigenanteile der Partner variieren zwischen den
Maßnahmen und den daraus durchgeführten Aktivitäten. Sie bestehen in der Regel aus
der Bereitstellung von Sachmitteln, Räumlichkeiten und Personal.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/12957 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Zum Anteil an Haushaltsmitteln: In zwei Vorhaben der FZ kamen auch
Marktmittel zum Einsatz, in allen übrigen Vorhaben wurden nur Haushaltsmittel
eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Es sind nicht alle erfragten Parameter auf die nichtstaatliche EZ übertragbar.
Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der erfassten Daten für die Förderung
von privaten und kirchlichen Trägern durch Zuwendungen aus den Fördertiteln
der nichtstaatlichen EZ. Die Laufzeit für Projekte aus dem Titel „private
Träger“ sowie für die Projekte der Kirchen und Träger der Sozialstrukturförderung
wird nicht systematisch erfasst. Gleiches gilt für die übergeordnete Zielsetzung
der Träger und die Projektpartner. Zu Letzterem wird zudem auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der AfD zur
Medienentwicklungszusammenarbeit auf Bundestagsdrucksache 19/12468 verwiesen.
a) Wurde und wird hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen beraten, und
wenn ja, im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte
und Maßnahmen?
b) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen wurden und werden Schwangerschaftsabbrüche als
geeignetes Mittel der Familienplanung bewertet?
c) In wie vielen Fällen kam es infolge von Beratungsgesprächen und
sonstigen Projektveranstaltungen im Rahmen dieser Programme,
Vorhaben, Projekte und Maßnahmen zu Schwangerschaftsabbrüchen
(bitte nach Altersgruppe der betroffenen Frauen, Indikation, Projekt, Land
aufschlüsseln)?
d) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen wurden und werden Frauen in Bezug auf
Schwangerschaftsabbrüche in Staaten, in denen Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich
verboten oder streng reglementiert sind, beraten (bitte nach Projekten,
Ländern, Gesetzeslage aufschlüsseln)?
Die Fragen 2a bis 2d werden gemeinsam beantwortet.
Ziele der deutschen EZ im Bereich Bevölkerungspolitik sind die Förderung der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit, der Schutz entsprechender Rechte
sowie der Zugang zu Informationen und Diensten der selbstbestimmten
Familienplanung.
In der deutschen EZ gelten Schwangerschaftsabbrüche nicht als Mittel der
Familienplanung. Zudem werden ausschließlich Aktivitäten unterstützt, die im
Einklang mit der nationalen Gesetzgebung der Partnerländer stehen.
e) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen wird die Akzeptanz von Empfängnisverhütung in der lokalen
Bevölkerung der Zielländer gefördert?
f) Im Rahmen welcher dieser Programme, Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen wird der Zugang zu Mitteln der Empfängnisverhütung
gefördert (bitte nach Mitteln der Empfängnisverhütung aufschlüsseln)?
g) Welche familienplanerischen und bevölkerungspolitischen Methoden
werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen dieser
Programme, Vorhaben, Projekte und Maßnahmen außerdem angewendet?
h) Welche weiteren Methoden neben den in Frage 2g erfragten existieren
nach Kenntnis der Bundesregierung, die nicht angewendet werden?
i) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der jeweiligen
familienplanerischen und bevölkerungspolitischen Methoden hinsichtlich
ihrer bevölkerungspolitischen Effektivität, gesellschaftlichen
Akzeptanz und ethischen Legitimität (bitte nach Methoden aufschlüsseln)?
Die Fragen 2e bis 2i werden gemeinsam beantwortet.
Die deutsche EZ fördert den rechtebasierten und selbstbestimmten Zugang zu
modernen Methoden der Familienplanung durch Aufklärung, Beratung und die
Bereitstellung von Kontrazeptiva, deren Wirksamkeit wissenschaftlich
erwiesen ist, die in Partnerländern zugelassen sind bzw. den Leistungspaketen lokaler
Gesundheitsdienstleister entsprechen.
Die Auswahl der Familienplanungs-Methoden im Rahmen von Maßnahmen
der deutschen EZ richtet sich primär nach der nationalen Strategie und
Gesetzgebung des Partnerlandes, internationalen Qualitätsstandards und
soziokulturellen Rahmenbedingungen. Auch beeinflusst die Struktur und Qualität des
Gesundheitssystems (Verfügbarkeit von geschultem Personal und Ausrüstung,
Umgang mit Nebenwirkungen etc.) die Eignung verschiedener Methoden. Ziel
ist es, innerhalb des gegebenen Kontexts, den Menschen eine möglichst breite
Wahl („contraceptive choice“) an wirksamen und kosteneffizienten
Kontrazeptiva anbieten zu können, die von entsprechenden Informationen und Diensten
begleitet wird.
Die Förderung des Zugangs zu Familienplanung unterstützt die
Bundesregierung auch über jährliche Zuwendungen an die „International Planned
Parenthood Federation“ (IPPF), die für die ganzheitliche Arbeit der Organisation
gedacht sind, und in geringerem Maße auch über zweckgebundene Mittel. Hierzu
wird auf Anlage 3 verwiesen.
Die Förderung von Bildung, der Gleichstellung der Frau und sozialen
Sicherheit sind weitere Förderungsschwerpunkte der Bundesregierung.
Sexualerziehung befähigt Jugendliche, sich frühzeitig zu informieren und bewusste
Entscheidungen über ihre Sexualität und Familienplanung zu treffen. So kann
durch Sexualerziehung die Anzahl an Teenagerschwangerschaften erheblich
reduziert werden. Mit der Anzahl der Bildungsjahre einer Frau steigen ihre
Chancen auf Erwerbstätigkeit und die Geburtenrate sinkt.
3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der ODA-fähigen Ausgaben der in
Frage 2 erfragten Maßnahmen, und wie hoch ist der Anteil von
Haushaltsmitteln des Bundes an diesen Ausgaben?
Insgesamt hat Deutschland im Zeitraum von 2003 bis 2017 1,592 Mrd. Euro
für Vorhaben und Maßnahmen in den relevanten Förderbereichen
Bevölkerungspolitik und reproduktive Gesundheit (Förderbereichsschlüssel 13010,
13020, 13030, 13040 und 13081) ausgezahlt. Der Anteil an Haushaltsmitteln
betrug rund 95 Prozent.
4. Wie verteilen sich die in Frage 2 erfragten Maßnahmen auf (bitte nach
Kosten, Haushaltsmittel und prozentualem Anteil an den
Gesamtausgaben – siehe Frage 3 – aufschlüsseln)
a) den Förderbereichsschlüssel 13010 Bevölkerungspolitik und -statistik,
b) den Förderbereichsschlüssel 13020 Förderung reproduktiver
Gesundheit,
c) den Förderbereichsschlüssel 13030 Familienplanung,
d) den Förderbereichsschlüssel 13040 Bekämpfung von sexuell
übertragbaren Krankheiten einschließlich HIV/AIDS und
e) den Förderbereichsschlüssel 13081 Aus- und Fortbildung im Bereich
Bevölkerungsmedizin und reproduktive Gesundheit?
Förderbereichsschlüssel
Summe 2003-2017
(in Mio. Euro)
Prozentualer Anteil
13010 12,16 0,764
13020 606,84 38,109
13030 204,68 12,854
13040 751,18 47,173
13081 17,53 1,10
Gesamt 130 1592,4 100
5. In welchen Ländern wurde die Änderung von Gesetzen bezüglich
Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt (
www.bmz.de/de/themen/reproduktive_gesundheit/deut
scher_beitrag/familienplanung/index.html)?
In Ruanda wurden zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt, die sich
auch für eine Lockerung des Gesetzes zu Schwangerschaftsabbrüchen
einsetzen, um die Anzahl an Müttersterblichkeitsfällen in Folge von unsicheren
Schwangerschaftsabbrüchen einzudämmen.
a) Wie ist dies nach Auffassung der Bundesregierung mit der Position
des BMZ, dass Schwangerschaftsabbrüche kein Mittel der
Familienplanung seien, vereinbar?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2a bis 2d verwiesen.
b) Wie ist die jeweilige Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in den
betreffenden Partnerländern nach Kenntnis der Bundesregierung
ausgestaltet?
In Ruanda ist mit der Gesetzesänderung ein Schwangerschaftsabbruch
entkriminalisiert, wenn die Schwangerschaft in Folge von Inzest, Vergewaltigung
oder Zwangsheirat entstanden ist, oder die Schwangerschaft mit
gesundheitlichen Risiken für die Mutter oder das ungeborenen Kind verbunden ist. Eine
medizinische Untersuchung und Beratung ist für die Durchführung des
Abbruches verpflichtend.
c) Für welche konkreten Gesetzesänderungen oder Regeländerungen
zum Schwangerschaftsabbruch leistete die Bundesregierung im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Unterstützung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
d) Welche konkreten (Unterstützungs-)Leistungen im Zusammenhang
mit Schwangerschaftsabbrüchen werden von der Bundesregierung im
Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mittelbar oder unmittelbar erbracht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
e) Widersprechen diese (Unterstützungs-)Leistungen nach Kenntnis der
Bundesregierung der deutschen Rechtslage nach §§ 218 ff. des
Strafgesetzbuchs (StGB), und wenn ja, inwiefern?
Nein.
6. Plant die Bundesregierung, künftig Projekte, die Frauen in Bezug auf
Schwangerschaftsabbrüche beraten, im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit weiter zu unterstützen?
Wenn ja, warum, und in welchem Umfang?
Zukünftige Projekte sind abhängig von den jeweiligen
Haushaltsaufstellungsverfahren und stehen daher noch nicht fest.
7. Unterstützt die Bundesregierung derzeit Projekte im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit, die sich speziell den psychologischen Folgen
bei Frauen nach Schwangerschaftsabbrüchen widmen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt aktuell keine spezifischen Projekte, die sich
den psychologischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen widmen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2a bis 2d verwiesen.
8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Entscheidung der US-
amerikanischen Regierung im Jahr 2017 bei, wonach Projekte der
Entwicklungszusammenarbeit, die Frauen in Bezug auf
Schwangerschaftsabbrüche beraten, keine US-Fördermittel mehr erhalten, und welche
Schlüsse zieht sie daraus (s. g. Mexico City Policy,
www.theguardi
an.com/world/2017/may/15/trump-abortion-rule-mexico-city-policy)?
Die Bundesregierung verfolgt die Auswirkungen der im Januar 2017 durch den
Präsident der Vereinigten Staaten Donald Trump wieder eingeführten und
verschärften Mexico City Policy („Protecting Life in Global Health Assistance“)
mit Sorge. Die Vereinigten Staaten sind der größte Geber im Bereich der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Die Einschränkungen der ausgeweiteten
Mexico City Policy betreffen daher die Arbeit vieler Organisationen, die einer
großen Zahl von Menschen den Zugang zu umfassenden Informationen und
Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (SRG), ermöglichen, den
sie sonst nicht hätten. Dies hat negative Auswirkungen insbesondere für
Dienstleistungen wie Schwangerschaftsvorsorge, Familienplanungs- sowie
HIV-Dienste, die nicht mit Schwangerschaftsabbrüchen im Zusammenhang
stehen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des
Bevölkerungswachstums auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (sozial,
ökologisch und ökonomisch)?
Demografische Trends betreffen fast alle Lebensbereiche einer Gesellschaft –
und werden umgekehrt von einer Vielzahl an sozialen, wirtschaftlichen,
politischen und ökologischen Aspekten beeinflusst.
Eine ganzheitliche Berücksichtigung demografischer Entwicklungen ist daher
eine wichtige Voraussetzung, um soziale, ökologische und ökonomische
Entwicklungsprozesse nachhaltig zu gestalten.
10. Inwiefern findet das Bevölkerungswachstum in der Umsetzung der
Agenda 2030 Berücksichtigung?
Demografische Entwicklungen spiegeln sich in der gesamten Agenda 2030
wider. Besonderen Stellenwert haben sie in den Bereichen Gesundheit, Bildung,
Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmungsrechte sowie für
aufbereitete Bevölkerungsdaten für eine inklusive Entwicklungsplanung und
partnerschaftliche Entwicklungspolitik, allesamt zentrale Themen der Agenda. Die
Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und des Prinzips
„Niemanden zurücklassen“ wird dementsprechend in enger Wechselwirkung mit
den künftigen demografischen Entwicklungen stehen. Wie zentral das Thema
Bevölkerungsdynamik für die Agenda 2030 ist, zeigen nicht zuletzt die
Indikatoren der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals,
SDG), von denen etwa 43 Prozent auf aufgeschlüsselten Bevölkerungsdaten
beruhen.
a) Welche Bedeutung hatte das Phänomen des Bevölkerungswachstums
bei der Erarbeitung der Agenda 2030 nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Um demografischen Veränderungen in der Agenda 2030 und den Zielen für
nachhaltige Entwicklung angemessen zu begegnen, wurden 2013 im Vorfeld
thematische Konsultationen zu Bevölkerungsdynamik mit Schlüsselakteuren
aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft unter der Schirmherrschaft des
Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) durchgeführt. Das Thema
Bevölkerungswachstum wurde dabei prioritär berücksichtigt und querschnitthaft
in der Agenda 2030 verankert. Der Bericht kann unter
https://www.unfpa.org/
publications/population-and-sustainable-development-post-2015-agenda
eingesehen werden.
b) Welche Bedeutung hat das Bevölkerungswachstum für die Umsetzung
der Agenda 2030 in, durch und mit der Bundesrepublik Deutschland?
Demografische Entwicklungen werden sektorübergreifend in die deutsche EZ
und ihren Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 integriert sowie in
politischen Konsultationen mit Partnerländern und auf internationaler Ebene
aufgegriffen. Mit Investitionen in die Schlüsselsektoren Gesundheit, Bildung und
Beschäftigung sowie inklusive und datenbasierte Regierungsführung
unterstützt die deutsche EZ ihre Partnerländer dabei, das Potenzial der vielen jungen
Menschen in Partnerländern mit hohem Bevölkerungswachstum zu fördern und
so einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Zusätzlich
fördert die deutsche EZ die Erhebung, Analyse und Nutzung von
Bevölkerungsdaten.
c) Von welcher Bevölkerungsentwicklung geht die Bundesregierung bei
der Umsetzung der Agenda 2030 aus?
Die demografischen Projektionen der Abteilung für Bevölkerungsfragen der
Vereinten Nationen (United Nations Department of Economic and Social
Affairs (UN DESA), Population Division) dienen der deutschen EZ als
Referenzrahmen für ihre Annahmen zur weltweiten Bevölkerungsentwicklung in
Partnerländern bis 2030. Bis 2030 gehen die Vereinten Nationen von einem Anstieg
der Weltbevölkerung von heute 7,7 Milliarden auf etwa 8,5 Milliarden
Menschen aus. Weitere Projektionen für den Zeitraum bis 2030 und darüber hinaus
sind den World Population Prospects, 2019 Revision (h t tps : / / popu la t i
on.un.org/wpp/) zu entnehmen.
d) Auf welche empirischen Grundlagen nimmt die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum Bezug?
In der deutschen EZ wird für Daten zur Bevölkerungsentwicklung auf nationale
Datenquellen der Partnerländer wie beispielsweise Zensus, Haushaltsumfragen
oder Routinedatensysteme zurückgegriffen. Des Weiteren wird auf die Antwort
zu Frage 10c verwiesen.
Als empirische Grundlagen für die Zusammenhänge zwischen
Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung werden kontinuierlich Forschungsergebnisse
anerkannter deutscher und internationaler Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowie von demografischen Forschungsinstitutionen aufgegriffen.
e) Welche länderspezifischen Strategien für bevölkerungspolitische
Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden
von der Bundesregierung erarbeitet?
Bevölkerungspolitische Aspekte und Maßnahmen werden im Rahmen der
Erstellung von Länder- und Sektorstrategien für die staatliche EZ bearbeitet.
Damit entsprechen wir international vereinbarten Prinzipien der Agenda der
International Conference on Population and Development (ICPD) und den
Ergebnissen der Nachverfolgungskonferenzen.
11. Welche Bedeutung hat Migration im entwicklungspolitischen Kontext des
Bevölkerungswachstums nach Auffassung der Bundesregierung?
Bevölkerungswachstum ist, ohne entsprechende Absorptionsfähigkeit der
jeweiligen lokalen Volkswirtschaft, insbesondere des Arbeitsmarkts, einer von
vielen Faktoren, die Einfluss auf Migrationsentscheidungen haben können.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/12957
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/12957
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]