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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die Menschen in der Region
(insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
05.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1220507.08.2019
Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die Menschen in der Region
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12205
19. Wahlperiode 07.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die
Menschen in der Region
Anfang Juni 2019 berichtete unter anderem die „Leipziger Volkszeitung“, dass
der Flughafen Leipzig/Halle in den kommenden Jahren erheblich ausgebaut
werden soll und Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro geplant seien (www.lvz.
de/Region/Mitteldeutschland/Flughafen-Leipzig-Halle-wird-fuer-500-Millionen-
Euro-ausgebaut-neues-Frachtzentrum?fbclid=IwAR3Qhcm9K5Pf5v-jhV97IlIp2
y8KeMCB0RkKJZTZMmz2slB8cekJN8Mhg40).
Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD dazu verpflichtet, die Frachtfluglanderechte für den Flughafen zu
erweitern und diesen generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die
assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufzunehmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Inwiefern und in welchem konkreten Umfang plant die Bundesregierung, so
wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, die
Frachtfluglanderechte am Flughafen Leipzig/Halle zu erweitern (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Randnummer 3747, Seite 81)?
Welche Maßnahmen sind dafür erforderlich und wurden entsprechend
ergriffen?
2. Wann wird die Bundesregierung die Erweiterung der Frachtfluglanderechte
am Flughafen Leipzig/Halle abgeschlossen haben?
3. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und den Fluglärm in der
Region erwartet die Bundesregierung, nachdem die Frachtfluglanderechte
am Flughafen Leipzig/Halle ausgeweitet wurden?
4. Inwiefern, in welchem konkreten Umfang und wann plant die
Bundesregierung, so wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vorgesehen, den Flughafen Leipzig/Halle generell als Landepunkt für den
Luftfrachtverkehr in die assoziierten Dokumente und damit in die
Luftverkehrsabkommen aufzunehmen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD Randnummer 3748-3749, Seite 81)?
5. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und den Fluglärm in der
Region erwartet die Bundesregierung, nachdem der Flughafen Leipzig/Halle
generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die assoziierten
Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufgenommen wurde?
6. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und das
Güterverkehrsaufkommen sowie die Kapazitäten und die Anzahl der Frachtflüge wird die
Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle infolge der geplanten Investitionen
in Höhe von 500 Mio. Euro nach Einschätzung der Bundesregierung haben?
7. Wie viele Stellflächen zum Be- und Entladen für Frachtflugzeuge werden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Erweiterung des Flughafens
Leipzig/Halle infolge der geplanten Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro
ab welchen Zeitpunkten am Flughafen zur Verfügung stehen (bitte
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
8. Welche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner wird die
Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle infolge der geplanten Investitionen
in Höhe von 500 Mio. Euro nach Einschätzung der Bundesregierung haben,
und wie wird sich die Erweiterung auf die Belastung durch den Fluglärm
konkret auswirken?
9. Kann die Bundesregierung eine Mehrbelastung der Anwohnerinnen und
Anwohner durch Fluglärm in Folge der Erweiterung des Flughafens
ausschließen?
Wenn nein, warum nicht?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkreten Investitionen am
Flughafen Leipzig/Halle ab 2020 für einen Hangar für Privatflugzeuge geplant
sind (www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Flughafen-Leipzig-Halle-
wirdfuer-500-Millionen-Euro-ausgebaut-neues-Frachtzentrum?fbclid=IwAR2U
2Z8OagMh5CUyyZ1TxXsVWOG3TfRkjsZXERYs-YX0zQh4T4ArpsNbG3o)?
Wenn ja, in welchem Umfang soll in einen entsprechenden Hangar für
Privatflugzeuge investiert werden, und welche konkreten Auswirkungen auf
den Flugbetrieb am Flughafen Leipzig/Halle erwartet die Bundesregierung
infolge dieser Investition?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern im Zuge der Erweiterung des
Flughafens Leipzig/Halle auch in eine Ausweitung und Verbesserung des
Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Menschen in
der Region investiert werden soll?
Wenn ja, in welchem Umfang soll nach Kenntnis der Bundesregierung in die
Verbesserung des Lärmschutzes investiert werden?
12. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Zuge der
Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle auch in eine Ausweitung und
Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die
Menschen in der Region investiert wird?
Wenn ja, auf welche Weise, und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
13. In welchem Umfang hat die Bundesregierung den Flughafen Leipzig/Halle
in den Bereichen Infrastruktur und Betrieb seit dem Jahr 2009 mit
finanziellen Mitteln oder auf anderem Wege gefördert (bitte Umfang in Euro,
Förderprogramm, Haushaltstitel, Zweck der Förderung, Dauer der Förderung und
Gesamtsummen jeweils jahresscheibengenau aufschlüsseln und auch die
Gesamtsumme der Förderung zwischen 2000 und 2018 darstellen)?
14. Hat die Bundesregierung ihre Förderung der Infrastruktur und/oder des
Betriebs am Flughafen Leipzig/Halle seit 2009 zur Genehmigung der EU-
Kommission vorgelegt?
Wenn ja, welche Förderungen wurden der EU-Kommission wann zur
Förderung vorgelegt, wann wurde über sie entschieden, welche Förderungen
wurden genehmigt, und welche Förderungen wurden abgelehnt?
Was waren für die Ablehnungen jeweils die Gründe?
15. Plant die Bundesregierung, den angekündigten Ausbau des Flughafens
Leipzig/Halle mit finanziellen Mitteln zu fördern oder durch konkrete
Maßnahmen zu unterstützen?
Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln und durch welche konkreten
Maßnahmen?
Wenn ja, welche Investitionen und Fördermaßnahmen durch die
Bundesregierung müssen durch die EU-Kommission genehmigt werden, und wann
sollen sie der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden?
16. Inwiefern standen oder stehen Regierungsmitglieder und/oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien in Bezug auf den Flughafen
Leipzig/Halle in Kontakt mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Freistaates
Sachsen, der laut der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ Background
Mobilität & Verkehr vom 6. Juli 2019 seit kurzem Berater der russischen
Fracht-Airline Volga-Dnepr sein soll?
17. Sofern ein Kontakt bestand, welche Themen wurden konkret durch Stanislaw
Tillich adressiert, und welche Mitarbeiter waren involviert?
18. Stehen oder standen Stanislaw Tillich und/oder der amtierende
Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer in dieser Angelegenheit
mit der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden in Kontakt, um den
Luftfrachtverkehr der russischen Volga-Dnepr-Gruppe in Deutschland zu
fördern?
Wenn ja, mit welchen Mitgliedern der Bundesregierung standen oder stehen
die beiden in Kontakt?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Auswirkungen und Reaktionen
aus dem Ausland bzgl. des Engagements des russischen Unternehmens
Volga Dnepr?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung analog zu North Stream 2 mit
politischen Diskussionen auf europäischer und globaler Ebene zu rechnen, ggf.
mit Maßnahmen gegen Deutschland und die deutsche Wirtschaft?
20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus einem Artikel des
„Handelsblattes“ vom 25. Februar 2019, worin ausführlich über die
Eigentümerstruktur der Volga-Dnepr-Gruppe und ihrer öffentlich nicht bekannten
Finanzverhältnisse berichtet wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Eigentümerstruktur und die
Finanzierung der am Flughafen Leipzig/Halle verstärkt operierenden Volga Dnepr
Airlines und ihrer Tochtergesellschaften?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umwelt- und Klimaverträglichkeit der
Flugzeugtypen Antonov 12 und Antonov 26 sowie konkret von Antonov
AN-124-Frachtern, die am Flughafen Leipzig/Halle eingesetzt werden?
22. Wie schätzt die Bundesregierung den sicherheitstechnischen Standard der
Antonov AN-124 und Iljuschin IL-76 nach den einschlägigen EU/EASA-
Vorschriften ein?
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, Erleichterungen für eine dauerhafte
Stationierung bzw. den dauerhaften Einsatz von Antonov AN-124-Frachtern der
Volga-Dnepr-Gruppe oder Antonov Airlines an deutschen Flughäfen zu
ermöglichen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
24. Rechnet die Bundesregierung mit einem verstärkten Einsatz der
Flugzeugtypen Antonov 12 und Antonov 26 sowie konkret von Antonov AN-124-
Frachtern am Flughafen Leipzig/Halle, und mit welchen Auswirkungen für den
Fluglärm (Häufigkeit und Intensität) rechnet die Bundesregierung für diesen
Fall?
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Hauptgeschäftsführers
des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) aus dem
Artikel des „Handelsblatts“ vom 25. Februar 2019, dass „schon heute keine
fairen Spielregeln bei Verhandlungen über Verkehrsrechte zwischen
Deutschland und Russland möglich“ seien, und wie beeinflusst aus Sicht der
Bundesregierung eine steigende Präsenz der Volga-Dnepr-Gruppe in
Deutschland und insbesondere ein deutsches Betreiberzeugnis das bilaterale
Luftverkehrsverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Russischen Föderation?
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, Erleichterungen für eine dauerhafte
Stationierung von Antonov AN-124-Frachtern der Volga-Dnepr-Gruppe oder
Antonov Airlines auf deutschem Hoheitsgebiet zu schaffen?
27. Könnte eine europäische Fluggesellschaft die Flugzeugmodelle Antonov
AN-124 oder Iljuschin Il-76 unter ihrem Luftfahrt-Betreiberzeugnis
betreiben, also könnten sie beispielsweise in die deutsche Luftfahrzeugrolle
eingetragen werden?
Berlin, den 23. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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