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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die Menschen in der Region
(insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
05.09.2019
Antwortdauer
29 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenVerkehr & Infrastruktur
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1220507.08.2019
Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die Menschen in der Region
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12205
19. Wahlperiode 07.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die
Menschen in der Region
Anfang Juni 2019 berichtete unter anderem die „Leipziger Volkszeitung“, dass
der Flughafen Leipzig/Halle in den kommenden Jahren erheblich ausgebaut
werden soll und Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro geplant seien (www.lvz.
de/Region/Mitteldeutschland/Flughafen-Leipzig-Halle-wird-fuer-500-Millionen-
Euro-ausgebaut-neues-Frachtzentrum?fbclid=IwAR3Qhcm9K5Pf5v-jhV97IlIp2
y8KeMCB0RkKJZTZMmz2slB8cekJN8Mhg40).
Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD dazu verpflichtet, die Frachtfluglanderechte für den Flughafen zu
erweitern und diesen generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die
assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufzunehmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Inwiefern und in welchem konkreten Umfang plant die Bundesregierung, so
wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, die
Frachtfluglanderechte am Flughafen Leipzig/Halle zu erweitern (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Randnummer 3747, Seite 81)?
Welche Maßnahmen sind dafür erforderlich und wurden entsprechend
ergriffen?
2. Wann wird die Bundesregierung die Erweiterung der Frachtfluglanderechte
am Flughafen Leipzig/Halle abgeschlossen haben?
3. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und den Fluglärm in der
Region erwartet die Bundesregierung, nachdem die Frachtfluglanderechte
am Flughafen Leipzig/Halle ausgeweitet wurden?
4. Inwiefern, in welchem konkreten Umfang und wann plant die
Bundesregierung, so wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vorgesehen, den Flughafen Leipzig/Halle generell als Landepunkt für den
Luftfrachtverkehr in die assoziierten Dokumente und damit in die
Luftverkehrsabkommen aufzunehmen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD Randnummer 3748-3749, Seite 81)?
5. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und den Fluglärm in der
Region erwartet die Bundesregierung, nachdem der Flughafen Leipzig/Halle
generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die assoziierten
Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufgenommen wurde?
6. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und das
Güterverkehrsaufkommen sowie die Kapazitäten und die Anzahl der Frachtflüge wird die
Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle infolge der geplanten Investitionen
in Höhe von 500 Mio. Euro nach Einschätzung der Bundesregierung haben?
7. Wie viele Stellflächen zum Be- und Entladen für Frachtflugzeuge werden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Erweiterung des Flughafens
Leipzig/Halle infolge der geplanten Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro
ab welchen Zeitpunkten am Flughafen zur Verfügung stehen (bitte
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
8. Welche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner wird die
Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle infolge der geplanten Investitionen
in Höhe von 500 Mio. Euro nach Einschätzung der Bundesregierung haben,
und wie wird sich die Erweiterung auf die Belastung durch den Fluglärm
konkret auswirken?
9. Kann die Bundesregierung eine Mehrbelastung der Anwohnerinnen und
Anwohner durch Fluglärm in Folge der Erweiterung des Flughafens
ausschließen?
Wenn nein, warum nicht?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkreten Investitionen am
Flughafen Leipzig/Halle ab 2020 für einen Hangar für Privatflugzeuge geplant
sind (www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Flughafen-Leipzig-Halle-
wirdfuer-500-Millionen-Euro-ausgebaut-neues-Frachtzentrum?fbclid=IwAR2U
2Z8OagMh5CUyyZ1TxXsVWOG3TfRkjsZXERYs-YX0zQh4T4ArpsNbG3o)?
Wenn ja, in welchem Umfang soll in einen entsprechenden Hangar für
Privatflugzeuge investiert werden, und welche konkreten Auswirkungen auf
den Flugbetrieb am Flughafen Leipzig/Halle erwartet die Bundesregierung
infolge dieser Investition?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern im Zuge der Erweiterung des
Flughafens Leipzig/Halle auch in eine Ausweitung und Verbesserung des
Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Menschen in
der Region investiert werden soll?
Wenn ja, in welchem Umfang soll nach Kenntnis der Bundesregierung in die
Verbesserung des Lärmschutzes investiert werden?
12. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Zuge der
Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle auch in eine Ausweitung und
Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die
Menschen in der Region investiert wird?
Wenn ja, auf welche Weise, und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
13. In welchem Umfang hat die Bundesregierung den Flughafen Leipzig/Halle
in den Bereichen Infrastruktur und Betrieb seit dem Jahr 2009 mit
finanziellen Mitteln oder auf anderem Wege gefördert (bitte Umfang in Euro,
Förderprogramm, Haushaltstitel, Zweck der Förderung, Dauer der Förderung und
Gesamtsummen jeweils jahresscheibengenau aufschlüsseln und auch die
Gesamtsumme der Förderung zwischen 2000 und 2018 darstellen)?
14. Hat die Bundesregierung ihre Förderung der Infrastruktur und/oder des
Betriebs am Flughafen Leipzig/Halle seit 2009 zur Genehmigung der EU-
Kommission vorgelegt?
Wenn ja, welche Förderungen wurden der EU-Kommission wann zur
Förderung vorgelegt, wann wurde über sie entschieden, welche Förderungen
wurden genehmigt, und welche Förderungen wurden abgelehnt?
Was waren für die Ablehnungen jeweils die Gründe?
15. Plant die Bundesregierung, den angekündigten Ausbau des Flughafens
Leipzig/Halle mit finanziellen Mitteln zu fördern oder durch konkrete
Maßnahmen zu unterstützen?
Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln und durch welche konkreten
Maßnahmen?
Wenn ja, welche Investitionen und Fördermaßnahmen durch die
Bundesregierung müssen durch die EU-Kommission genehmigt werden, und wann
sollen sie der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden?
16. Inwiefern standen oder stehen Regierungsmitglieder und/oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien in Bezug auf den Flughafen
Leipzig/Halle in Kontakt mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Freistaates
Sachsen, der laut der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ Background
Mobilität & Verkehr vom 6. Juli 2019 seit kurzem Berater der russischen
Fracht-Airline Volga-Dnepr sein soll?
17. Sofern ein Kontakt bestand, welche Themen wurden konkret durch Stanislaw
Tillich adressiert, und welche Mitarbeiter waren involviert?
18. Stehen oder standen Stanislaw Tillich und/oder der amtierende
Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer in dieser Angelegenheit
mit der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden in Kontakt, um den
Luftfrachtverkehr der russischen Volga-Dnepr-Gruppe in Deutschland zu
fördern?
Wenn ja, mit welchen Mitgliedern der Bundesregierung standen oder stehen
die beiden in Kontakt?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Auswirkungen und Reaktionen
aus dem Ausland bzgl. des Engagements des russischen Unternehmens
Volga Dnepr?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung analog zu North Stream 2 mit
politischen Diskussionen auf europäischer und globaler Ebene zu rechnen, ggf.
mit Maßnahmen gegen Deutschland und die deutsche Wirtschaft?
20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus einem Artikel des
„Handelsblattes“ vom 25. Februar 2019, worin ausführlich über die
Eigentümerstruktur der Volga-Dnepr-Gruppe und ihrer öffentlich nicht bekannten
Finanzverhältnisse berichtet wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Eigentümerstruktur und die
Finanzierung der am Flughafen Leipzig/Halle verstärkt operierenden Volga Dnepr
Airlines und ihrer Tochtergesellschaften?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umwelt- und Klimaverträglichkeit der
Flugzeugtypen Antonov 12 und Antonov 26 sowie konkret von Antonov
AN-124-Frachtern, die am Flughafen Leipzig/Halle eingesetzt werden?
22. Wie schätzt die Bundesregierung den sicherheitstechnischen Standard der
Antonov AN-124 und Iljuschin IL-76 nach den einschlägigen EU/EASA-
Vorschriften ein?
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, Erleichterungen für eine dauerhafte
Stationierung bzw. den dauerhaften Einsatz von Antonov AN-124-Frachtern der
Volga-Dnepr-Gruppe oder Antonov Airlines an deutschen Flughäfen zu
ermöglichen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
24. Rechnet die Bundesregierung mit einem verstärkten Einsatz der
Flugzeugtypen Antonov 12 und Antonov 26 sowie konkret von Antonov AN-124-
Frachtern am Flughafen Leipzig/Halle, und mit welchen Auswirkungen für den
Fluglärm (Häufigkeit und Intensität) rechnet die Bundesregierung für diesen
Fall?
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Hauptgeschäftsführers
des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) aus dem
Artikel des „Handelsblatts“ vom 25. Februar 2019, dass „schon heute keine
fairen Spielregeln bei Verhandlungen über Verkehrsrechte zwischen
Deutschland und Russland möglich“ seien, und wie beeinflusst aus Sicht der
Bundesregierung eine steigende Präsenz der Volga-Dnepr-Gruppe in
Deutschland und insbesondere ein deutsches Betreiberzeugnis das bilaterale
Luftverkehrsverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Russischen Föderation?
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, Erleichterungen für eine dauerhafte
Stationierung von Antonov AN-124-Frachtern der Volga-Dnepr-Gruppe oder
Antonov Airlines auf deutschem Hoheitsgebiet zu schaffen?
27. Könnte eine europäische Fluggesellschaft die Flugzeugmodelle Antonov
AN-124 oder Iljuschin Il-76 unter ihrem Luftfahrt-Betreiberzeugnis
betreiben, also könnten sie beispielsweise in die deutsche Luftfahrzeugrolle
eingetragen werden?
Berlin, den 23. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1302305.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12205 - Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die Menschen in der Region
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner,
Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12205 –
Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die
Menschen in der Region
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang Juni 2019 berichtete unter anderem die „Leipziger Volkszeitung“, dass
der Flughafen Leipzig/Halle in den kommenden Jahren erheblich ausgebaut
werden soll und Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro geplant seien
(www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Flughafen-Leipzig-Halle-
wirdfuer-500-Millionen-Euro-ausgebaut-neues-Frachtzentrum?fbclid=IwAR3
Qhcm9K5Pf5v-jhV97IlIp2y8KeMCB0RkKJZTZMmz2slB8cekJN8Mhg40).
Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD dazu verpflichtet, die Frachtfluglanderechte für den Flughafen zu
erweitern und diesen generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die
assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen
aufzunehmen.
1. Inwiefern und in welchem konkreten Umfang plant die Bundesregierung,
so wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen,
die Frachtfluglanderechte am Flughafen Leipzig/Halle zu erweitern (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Randnummer 3747,
Seite 81)?
Welche Maßnahmen sind dafür erforderlich und wurden entsprechend
ergriffen?
2. Wann wird die Bundesregierung die Erweiterung der
Frachtfluglanderechte am Flughafen Leipzig/Halle abgeschlossen haben?
3. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und den Fluglärm in
der Region erwartet die Bundesregierung, nachdem die
Frachtfluglanderechte am Flughafen Leipzig/Halle ausgeweitet wurden?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13023
19. Wahlperiode 05.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 3. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Inwiefern, in welchem konkreten Umfang und wann plant die
Bundesregierung, so wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vorgesehen, den Flughafen Leipzig/Halle generell als Landepunkt für den
Luftfrachtverkehr in die assoziierten Dokumente und damit in die
Luftverkehrsabkommen aufzunehmen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD Randnummer 3748-3749, Seite 81)?
5. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und den Fluglärm in
der Region erwartet die Bundesregierung, nachdem der Flughafen
Leipzig/Halle generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die
assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen
aufgenommen wurde?
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verpflichtet, einheitliche und diskriminierungsfreie
Rahmenbedingungen für einen freien und fairen Wettbewerb zugunsten aller
Marktteilnehmer zu schaffen. Das bedeutet, dass das federführende
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei
Luftverkehrsverhandlungen das Interesse des Flughafens Leipzig/Halle, als Landepunkt in
Deutschland für den Frachtverkehr benannt zu werden, berücksichtigt. EU-
Luftverkehrsabkommen enthalten grundsätzlich keine Beschränkungen zur
Anzahl der Landepunkte in den Mitgliedstaaten, d. h. Leipzig/Halle ist ein
vereinbarter Landepunkt.
Seit Abschluss der Koalitionsvereinbarung war der Flughafen Leipzig/Halle
noch nicht Gegenstand von Verhandlungen mit Drittstaaten, so dass über
Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und den Fluglärm in der Region keine
Aussagen getroffen werden können.
6. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und das
Güterverkehrsaufkommen sowie die Kapazitäten und die Anzahl der Frachtflüge wird
die Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle infolge der geplanten
Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro nach Einschätzung der
Bundesregierung haben?
7. Wie viele Stellflächen zum Be- und Entladen für Frachtflugzeuge werden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Erweiterung des
Flughafens Leipzig/Halle infolge der geplanten Investitionen in Höhe von
500 Mio. Euro ab welchen Zeitpunkten am Flughafen zur Verfügung
stehen (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
8. Welche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner wird die
Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle infolge der geplanten
Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro nach Einschätzung der
Bundesregierung haben, und wie wird sich die Erweiterung auf die Belastung durch
den Fluglärm konkret auswirken?
9. Kann die Bundesregierung eine Mehrbelastung der Anwohnerinnen und
Anwohner durch Fluglärm in Folge der Erweiterung des Flughafens
ausschließen?
Wenn nein, warum nicht?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkreten Investitionen am
Flughafen Leipzig/Halle ab 2020 für einen Hangar für Privatflugzeuge
geplant sind (www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Flughafen-Leipzig-
Halle-wird-fuer-500-Millionen-Euro-ausgebaut-neues-Frachtzentrum?
fbclid=IwAR2U2Z8OagMh5CUyyZ1TxXsVWOG3TfRkjsZXERYs-
YX0zQh4T4ArpsNbG3o)?
Wenn ja, in welchem Umfang soll in einen entsprechenden Hangar für
Privatflugzeuge investiert werden, und welche konkreten Auswirkungen
auf den Flugbetrieb am Flughafen Leipzig/Halle erwartet die
Bundesregierung infolge dieser Investition?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern im Zuge der Erweiterung des
Flughafens Leipzig/Halle auch in eine Ausweitung und Verbesserung des
Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die
Menschen in der Region investiert werden soll?
Wenn ja, in welchem Umfang soll nach Kenntnis der Bundesregierung in
die Verbesserung des Lärmschutzes investiert werden?
12. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Zuge der
Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle auch in eine Ausweitung und
Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner
sowie die Menschen in der Region investiert wird?
Wenn ja, auf welche Weise, und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Die Zuständigkeit für eine Genehmigung diverser Erweiterungsvorhaben am
Flughafen Leipzig liegt bei der Landesluftfahrtbehörde des Freistaats Sachsen.
Diese wird im Genehmigungsverfahren mögliche Auswirkungen in Bezug auf
künftige Verkehre und Fluglärm zu berücksichtigen haben.
13. In welchem Umfang hat die Bundesregierung den Flughafen Leipzig/
Halle in den Bereichen Infrastruktur und Betrieb seit dem Jahr 2009 mit
finanziellen Mitteln oder auf anderem Wege gefördert (bitte Umfang in
Euro, Förderprogramm, Haushaltstitel, Zweck der Förderung, Dauer der
Förderung und Gesamtsummen jeweils jahresscheibengenau
aufschlüsseln und auch die Gesamtsumme der Förderung zwischen 2000 und 2018
darstellen)?
14. Hat die Bundesregierung ihre Förderung der Infrastruktur und/oder des
Betriebs am Flughafen Leipzig/Halle seit 2009 zur Genehmigung der EU-
Kommission vorgelegt?
Wenn ja, welche Förderungen wurden der EU-Kommission wann zur
Förderung vorgelegt, wann wurde über sie entschieden, welche
Förderungen wurden genehmigt, und welche Förderungen wurden abgelehnt?
Was waren für die Ablehnungen jeweils die Gründe?
15. Plant die Bundesregierung, den angekündigten Ausbau des Flughafens
Leipzig/Halle mit finanziellen Mitteln zu fördern oder durch konkrete
Maßnahmen zu unterstützen?
Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln und durch welche konkreten
Maßnahmen?
Wenn ja, welche Investitionen und Fördermaßnahmen durch die
Bundesregierung müssen durch die EU-Kommission genehmigt werden, und
wann sollen sie der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt
werden?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat den Flughafen Leipzig/Halle in den Bereichen
Infrastruktur und Betrieb seit dem Jahr 2009 weder mit finanziellen Mitteln noch
auf anderem Wege gefördert. Entsprechend wurden auch der EU-Kommission
keine Förderungen zur Prüfung vorgelegt. Die Bundesregierung plant auch
nicht, den angekündigten Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle mit finanziellen
Mitteln zu fördern oder durch konkrete Maßnahmen zu unterstützen.
16. Inwiefern standen oder stehen Regierungsmitglieder und/oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien in Bezug auf den
Flughafen Leipzig/Halle in Kontakt mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten
des Freistaates Sachsen, der laut der Tageszeitung „DER TAGES-
SPIEGEL“ Background Mobilität & Verkehr vom 6. Juli 2019 seit
kurzem Berater der russischen Fracht-Airline Volga-Dnepr sein soll?
17. Sofern ein Kontakt bestand, welche Themen wurden konkret durch
Stanislaw Tillich adressiert, und welche Mitarbeiter waren involviert?
18. Stehen oder standen Stanislaw Tillich und/oder der amtierende
Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer in dieser
Angelegenheit mit der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden in
Kontakt, um den Luftfrachtverkehr der russischen Volga-Dnepr-Gruppe in
Deutschland zu fördern?
Wenn ja, mit welchen Mitgliedern der Bundesregierung standen oder
stehen die beiden in Kontakt?
Die Fragen 16 bis 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gegenstand der Abfrage sind Kontakte der Mitglieder der Bundesregierung, der
Staatsministerinnen und Staatsminister, der Parlamentarischen
Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre im Rahmen ihrer Zuständigkeit seit September 2016
(Anmeldung der zur Volga-Dnepr-Gruppe zugehörigen CargoLogic Germany GmbH).
Das BMVI hat zu der Kleinen Anfrage eine Ressortabfrage durchgeführt. Eine
lückenlose Aufstellung der in dem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum
stattgefundenen Veranstaltungen, Sitzungen etc. nebst allen jeweiligen Teilnehmern
kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die nachfolgenden Ausführungen
bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Staatsministerinnen
und Staatsminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische
Staatssekretäre, Staatsekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien
in jeder Wahlperiode auch Kontakte zu einer Vielzahl Unternehmen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung sämtlicher
Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern) besteht nicht und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich
vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und
welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen geführt worden sind.
Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt über die bisherige Dauer
der bisherigen Wahlperiode vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen
und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Unternehmen.
Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert
nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit z. B. wegen
Personalwechsel auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen
unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht (siehe dazu auch die Vorbemerkung
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174 sowie auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12332).
Stanislaw Tillich stand als einer der vier Vorsitzenden der Kommission
„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Austausch mit
verschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung, darunter auch allgemein in Bezug auf
den Flughafen Leipzig/Halle. Stanislaw Tillich hat am 25. März 2019 im
Anschluss an ein Telefonat einen Brief an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
geschrieben, in dem er um Unterstützung für den Flughafen Leipzig geworben
und sich für den Verbleib der Volga-Dnepr-Gruppe am Flughafen eingesetzt
hat. Dieser wurde durch die Bundeskanzlerin mit Brief vom 6. Mai 2019
beantwortet. Die Bundeskanzlerin verweist in ihrem Antwortschreiben darauf, dass
es sich hierbei um eine wirtschaftliche Entscheidung des Konzerns handle, auf
die die Bundesregierung keinen Einfluss habe.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, die
Frachtfluglanderechte für den Flughafen Leipzig-Halle zu erweitern und diesen
generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die assoziierten
Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufzunehmen. Daher haben zu
diesem Thema auch Gespräche zwischen dem Bundesminister Andreas Scheuer
und dem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsens Michael Kretschmer
stattgefunden.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Auswirkungen und
Reaktionen aus dem Ausland bzgl. des Engagements des russischen
Unternehmens Volga Dnepr?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung analog zu North Stream 2 mit
politischen Diskussionen auf europäischer und globaler Ebene zu
rechnen, ggf. mit Maßnahmen gegen Deutschland und die deutsche
Wirtschaft?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus einem Artikel des
„Handelsblattes“ vom 25. Februar 2019, worin ausführlich über die
Eigentümerstruktur der Volga-Dnepr-Gruppe und ihrer öffentlich nicht
bekannten Finanzverhältnisse berichtet wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Eigentümerstruktur und die
Finanzierung der am Flughafen Leipzig/Halle verstärkt operierenden Volga
Dnepr Airlines und ihrer Tochtergesellschaften?
Die Eigentümerstruktur von Fluggesellschaften, die auf der Grundlage
bilateraler Luftverkehrsabkommen deutsche Flughäfen anfliegen, ist nicht Gegenstand
der Abkommen, sondern unterliegt der Aufsicht des jeweiligen Drittstaats. Die
Eigentümerstruktur von Fluggesellschaften, die einen Antrag auf Zulassung in
Deutschland stellen, wird vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) im Lichte der
Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 untersucht und bewertet.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umwelt- und Klimaverträglichkeit
der Flugzeugtypen Antonov 12 und Antonov 26 sowie konkret von
Antonov AN-124-Frachtern, die am Flughafen Leipzig/Halle eingesetzt
werden?
Die am Flughafen Leipzig/Halle eingesetzten Antonov-Flugzeuge verfügen
über Kapitel-3 Lärmzeugnisse, d. h. nach ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-
Organisation) Annex 16 Volume I Kapitel 3. Für neue Flugzeugtypen, die
aktuell zugelassen werden, gelten zwar strengere Grenzwerte nach Kapitel 14, aber
die Antonov-Transportflugzeuge haben, da sie ursprünglich militärische
Entwicklungen waren, ein so spezielles Einsatzprofil, dass sie in der Regel nicht
durch modernere/leisere zivile Transportflugzeuge ersetzt werden können.
Hinsichtlich der CO2-Emissionen liegen der Bundesregierung keine eigenen
Erkenntnisse vor.
22. Wie schätzt die Bundesregierung den sicherheitstechnischen Standard der
Antonov AN-124 und Iljuschin IL-76 nach den einschlägigen EU/EASA-
Vorschriften ein?
Für die Luftfahrzeugmuster AN-124 und IL-76 bestehen durch Drittstaaten
erteilte Musterzulassungen (u. a. durch die Ukraine sowie die Russische
Föderation). Insofern unterliegen diese Luftfahrzeuge den EASA-Vorschriften, wie sie
bei Sicherheitsüberprüfungen im internationalen Zivilluftverkehr Anwendung
finden. Im Rahmen des EASA Ramp Inspection Programmes werden alle
Luftfahrtunternehmen mit derartigen Luftfahrzeugmustern regelmäßigen
Inspektionen unterzogen. Die Einhaltung der internationalen Mindeststandards wird
hierbei sichergestellt.
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, Erleichterungen für eine dauerhafte
Stationierung bzw. den dauerhaften Einsatz von Antonov AN-124-
Frachtern der Volga-Dnepr-Gruppe oder Antonov Airlines an deutschen
Flughäfen zu ermöglichen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
24. Rechnet die Bundesregierung mit einem verstärkten Einsatz der
Flugzeugtypen Antonov 12 und Antonov 26 sowie konkret von Antonov
AN-124-Frachtern am Flughafen Leipzig/Halle, und mit welchen
Auswirkungen für den Fluglärm (Häufigkeit und Intensität) rechnet die
Bundesregierung für diesen Fall?
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, Erleichterungen für eine dauerhafte
Stationierung von Antonov AN-124-Frachtern der Volga-Dnepr-Gruppe
oder Antonov Airlines auf deutschem Hoheitsgebiet zu schaffen?
Die Fragen 23, 24 und 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung und den nachgeordneten Behörden liegen keine Anträge
für eine dauerhafte Stationierung oder einen verstärkten Einsatz von Antonov
AN-124 Frachtflugzeugen vor. Hinsichtlich der Luftfahrzeugmuster Antonov
AN-12 und AN-26 ist zudem festzustellen, dass sich die Zahl der wenigen
aktiven Flugzeuge weiterhin verringern wird. Auch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Erleichterungen für dauerhafte Stationierungen von
Antonov AN-124 geplant.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des
Hauptgeschäftsführers des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) aus
dem Artikel des „Handelsblatts“ vom 25. Februar 2019, dass „schon
heute keine fairen Spielregeln bei Verhandlungen über Verkehrsrechte
zwischen Deutschland und Russland möglich“ seien, und wie beeinflusst aus
Sicht der Bundesregierung eine steigende Präsenz der Volga-Dnepr-
Gruppe in Deutschland und insbesondere ein deutsches Betreiberzeugnis
das bilaterale Luftverkehrsverhältnis zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Russischen Föderation?
Der bilaterale Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Russischen Föderation wird auf der Grundlage des Abkommens vom 14. Juli
1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Russischen Föderation über den Luftverkehr sowie weiterer bilateraler
Vereinbarungen zwischen den zivilen Luftfahrtbehörden durchgeführt.
Luftverkehrsverhandlungen sind auf beiden Seiten stets von der Absicht geprägt, die
wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten der eigenen Luftfahrtunternehmen zu
erweitern und Planungssicherheit zu erreichen. Großes Interesse besteht für
deutsche Luftfahrtunternehmen an der Nutzung der transsibirischen Strecken
für Überflüge über russisches Hoheitsgebiet nach Asien, die hinsichtlich der
Anzahl der Luftfahrtunternehmen und des Frequenzrahmens von russischer
Seite streng reglementiert und zudem mit hohen Zahlungen (sog. „royalties“)
belegt werden. Die Entscheidung über die Erteilung einer deutschen
Betriebsgenehmigung unterliegt den strengen Anforderungen nach europäischem und
deutschem Recht an Eigentum und Kontrolle.
27. Könnte eine europäische Fluggesellschaft die Flugzeugmodelle Antonov
AN-124 oder Iljuschin Il-76 unter ihrem Luftfahrt-Betreiberzeugnis
betreiben, also könnten sie beispielsweise in die deutsche Luftfahrzeugrolle
eingetragen werden?
Beide Luftfahrzeugmuster verfügen derzeit über keine europäische oder
deutsche Musterzulassung und können daher nicht unter einem europäischen
Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) betrieben werden und auch nicht in die
deutsche Luftfahrzeugrolle aufgenommen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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Souveränität kritischer IT-Sicherheitsinfrastruktur - Übernahmepläne PSI durch Warburg-Pincus
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN07.09.2026
Stand der Gasversorgung und Einspeicherung im Sommer 2026
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN03.09.2026
Berichte über Millionenverluste für Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch risikoreiche Immobilienfondsinvestments
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN04.09.2026