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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten
(insgesamt 20 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
27.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1223209.08.2019
Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12232
19. Wahlperiode 09.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Manuel Sarrazin, Claudia Müller,
Gerhard Zickenheiner, Sven-Christian Kindler, Dr. Frithjof Schmidt,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Jürgen Trittin, Katja Keul, Cem Özdemir,
Uwe Kekeritz, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring,
Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Ottmar von Holtz,
Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat,
Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten
Die Erfolgsgeschichte der Europäischen Union (EU) basiert nach Ansicht der
Fragesteller vor allem auf den Werten Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und den
Grundrechten. Zusammengefasst in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische
Union (EUV) bilden sie den „Verfassungskern“ der EU und garantieren unseren
Zusammenhalt in einem gemeinsamen Raum der Freiheit und des Rechts. Bis
heute haben die EU und ihre Mitgliedstaaten viel dazu beigetragen, um diesen
Konsens zu festigen und zu vertiefen. Nationalistische, populistische und
antiliberale Parteien und Strömungen greifen nach Ansicht der Fragesteller diese
Grundprinzipien der europäischen Einigung jedoch zunehmend an.
Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat hatten in der
Vergangenheit wiederholt Maßnahmen zur Stärkung der Grundwerte und der
Rechtsstaatlichkeit vorgeschlagen. Zuletzt legte die EU-Kommission am 3. April 2019
die Mitteilung „Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union –
Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte“ (COM(2019) 163 final) vor. Sie lädt
alle Beteiligten zu Stellungnahmen ein und kündigt für Juni 2019
Schlussfolgerungen auf dieser Grundlage an, die bis dato noch nicht vorgelegt wurden.
Am 18. März 2019 stellte der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas
zusammen mit seinem belgischen Kollegen Didier Reynders einen neuen Peer-
Review-Mechanismus vor. Dieser sieht vor, dass sich die Mitgliedstaaten in
Sachen Rechtsstaatlichkeit gegenseitig begutachten. So solle die Verständigung
über gemeinsame Grundwerte gefördert werden (www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/europa/maas-bruessel-reynders/2200380). Am 20. März 2019
konkretisierten Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt, zusammen mit
den Außenministern Belgiens, Didier Reynders, und der Niederlande, Stef Blok,
in dem Namensbeitrag „Die Rechtsstaatlichkeit aller EU-Mitglieder prüfen“
in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Einrichtung eines periodischen
Peer-Review-Mechanismus zu Rechtsstaatlichkeit. Dieser solle zwischen den
Mitgliedstaaten einen substantiellen Meinungsaustausch darüber schaffen, wie
Rechtsstaatlichkeit überwacht, garantiert und gestärkt werden solle. Ansichten
von Expertinnen und Experten und unabhängigen Informationsquellen sollten
herangezogen, die Reihenfolge der abwechselnden Überprüfungen vorab
festgelegt werden. Sanktionsmöglichkeiten schlossen sie explizit aus. Die Ausarbeitung
der Details und Modalitäten solle jetzt beginnen.
Nach Auffassung der Fragesteller ist das vorgeschlagene Peer-Review-Verfahren
der falsche Weg, da eine gegenseitige Begutachtung allein durch die
Mitgliedstaaten keinen ausreichenden Handlungsdruck erzeugt. Zudem droht ein
Nebeneinander von Verfahren im Rat und in der EU-Kommission. Notwendig ist
stattdessen eine unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission, die alle
Mitgliedstaaten regelmäßig auf die Einhaltung der Grundwerte hin überprüft. Alle in
Artikel 2 des EU-Vertrags benannten europäischen Grundwerte sollten geschützt
werden, denn Rechtsstaatlichkeit kann nicht auf die Unabhängigkeit der Justiz
verkürzt werden. Zudem sind neue Sanktionsmöglichkeiten bei Demokratie- und
Rechtsstaatsverletzungen erforderlich. Die Fragesteller haben dies bereits im
Januar 2019 in ihrem Antrag „Für wehrhafte Demokratien in Europa –
Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in den Mitgliedsländern der EU stärken“ auf
Bundestagsdrucksache 19/7436 (siehe insbesondere Ziffer II. Nummern 1, 4, 5, 6 und
18) gefordert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Stellung zu der Mitteilung der EU-Kommission
vom 3. April 2019 genommen?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?
2. Warum schlägt die Bundesregierung einen periodischen Peer-Review-
Mechanismus zur gegenseitigen Begutachtung der Mitgliedstaaten vor?
Warum hat sie sich gegen andere Optionen entschieden, z. B. gegen eine
unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission
(Rechtsstaatskommission), vergleichbar etwa mit der Venedig-Kommission des Europarates?
3. Befürchtet die Bundesregierung nicht, dass eine Begutachtung durch die
Mitgliedstaaten gemäß dem Prinzip „eine Krähe hackt der anderen kein Auge
aus“ wenig an bestehenden Rechtsstaatsdefiziten ändern wird?
Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Elemente sollten ein periodischer Peer-Review-Mechanismus zur
Rechtsstaatlichkeit in jedem Fall aufweisen, und wie sollte konkret eine
Begutachtung im Rahmen des Mechanismus ablaufen, um wirksam zu sein?
5. Welche operative Rollenverteilung schwebt der Bundesregierung beim Peer-
Review-Mechanismus zwischen Rat, EU-Kommission und Europarat vor?
6. Wie will die Bundesregierung den vorgeschlagenen Peer-Review-
Mechanismus wirksam mit den bestehenden Dialogverfahren und dem Artikel 7 EUV-
Verfahren verbinden und wie eine Systematisierung der Informationen zur
Rechtsstaatlichkeit sicherstellen?
7. Weshalb lehnt die Bundesregierung einen sanktionsbewehrten Peer-Review-
Mechanismus ab, und was ist nach Auffassung der Bundesregierung der
Unterschied zu einer finanziellen Konditionalität, wie sie etwa die französische
Regierung fordert?
8. Wurde die Beauftragung einer Gruppe von Expertinnen und Experten
befürwortet, die Vorschläge für die Einrichtung eines periodischen Peer-Review-
Mechanismus erarbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, nach welchen Kriterien sollten diese Experten bzw. Expertinnen
ausgewählt, wann deren Ergebnisse vorgelegt und wie veröffentlicht
werden?
9. Weshalb greift die Bundesregierung allein die Rechtsstaatlichkeit aus
Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union heraus und nicht auch die
übrigen europäischen Grundwerte wie die Wahrung der Freiheit, Demokratie
und Menschenrechte?
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das gemeinsame Verständnis
von Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU Freiheits-, Menschenrechte und
Demokratie einschließt, und wenn nein, warum nicht?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig mit Hilfe des Peer-Review-
Mechanismus zur Rechtsstaatlichkeit auch Standards bei den übrigen
Grundwerten zu untersuchen?
Wenn nein, warum nicht?
12. Sieht die Bundesregierung konkrete rechtliche Hindernisse, die der
Einrichtung des Peer-Review-Mechanismus innerhalb der EU-Verträge
entgegenstehen könnten?
Wenn ja, welche sind dies, und wie bewertet sie diese?
13. Welche Überlegungen gibt es für den Peer-Review-Mechanismus, auf eine
zwischenstaatliche Struktur zurückzugreifen und, wie soll dann sichergestellt
werden, dass die EU-Institutionen – insbesondere das Europäische
Parlament – so eng wie möglich eingebunden werden?
14. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine zwischenstaatliche Struktur
des Peer-Review-Mechanismus die Spaltung unter den Mitgliedstaaten
verstärken und nicht verringern würde, weil akut betroffene Mitgliedstaaten sich
einer Teilnahme verweigern würden?
Wenn nein, warum nicht?
15. Wie sollte die Kooperation mit europäischen Stiftungen und
Nichtregierungsorganisationen ausgebaut werden, um die europäischen Grundwerte
weiter zu stärken, und mit welchen konkreten Vorschlägen will die
Bundesregierung dies in den Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen
Finanzrahmen ab 2021 untermauern?
16. Setzt die Bundesregierung sich in den Verhandlungen zum neuen
Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 für die Stärkung von Verteidigerinnen und
Verteidigern der Demokratie und Menschenrechte ein, indem die
Verordnungsvorschläge der EU-Kommission zu den neuen Programmen „Rechte und
Werte“ und „Justiz“ so ergänzt werden, damit künftig eine direkte und
unkomplizierte Förderung auch kleiner zivilgesellschaftlicher
Organisationen – insbesondere in den Ländern, in denen sie unter Druck stehen –
möglich wird?
Wenn ja, wann, und wo hat sie das konkret getan?
Wenn nein, warum nicht?
17. Welche konkreten Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die
Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 werden verfolgt, um
auch in Zukunft eine freie, vielfältige und unabhängige Medienlandschaft als
Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu erhalten?
18. Soll, um Medienfreiheit und Medienunabhängigkeit sowie
Medienpluralismus in der EU zu stärken, auch das Centre for Media Pluralism and Media
Freedom (CMPF) intensiver unterstützt werden, insbesondere um den
„Media Pluralism Monitor“ weiterzuentwickeln und in alle EU-Mitgliedstaaten
implementieren zu können?
Wenn nein, warum nicht?
19. Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments, dass
Laura Codruța Kövesi Europäische Generalstaatsanwältin werden und damit
der Europäischen Staatsanwaltschaft vorstehen soll?
Wenn nein, warum nicht?
20. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung
Rechtsstaatsaspekte im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP) sowie in der Entwicklungszusammenarbeit künftig weiter stärken?
Berlin, den 19. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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