Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten
(insgesamt 20 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
27.08.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1223209.08.2019
Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12232
19. Wahlperiode 09.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Manuel Sarrazin, Claudia Müller,
Gerhard Zickenheiner, Sven-Christian Kindler, Dr. Frithjof Schmidt,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Jürgen Trittin, Katja Keul, Cem Özdemir,
Uwe Kekeritz, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring,
Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Ottmar von Holtz,
Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat,
Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten
Die Erfolgsgeschichte der Europäischen Union (EU) basiert nach Ansicht der
Fragesteller vor allem auf den Werten Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und den
Grundrechten. Zusammengefasst in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische
Union (EUV) bilden sie den „Verfassungskern“ der EU und garantieren unseren
Zusammenhalt in einem gemeinsamen Raum der Freiheit und des Rechts. Bis
heute haben die EU und ihre Mitgliedstaaten viel dazu beigetragen, um diesen
Konsens zu festigen und zu vertiefen. Nationalistische, populistische und
antiliberale Parteien und Strömungen greifen nach Ansicht der Fragesteller diese
Grundprinzipien der europäischen Einigung jedoch zunehmend an.
Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat hatten in der
Vergangenheit wiederholt Maßnahmen zur Stärkung der Grundwerte und der
Rechtsstaatlichkeit vorgeschlagen. Zuletzt legte die EU-Kommission am 3. April 2019
die Mitteilung „Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union –
Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte“ (COM(2019) 163 final) vor. Sie lädt
alle Beteiligten zu Stellungnahmen ein und kündigt für Juni 2019
Schlussfolgerungen auf dieser Grundlage an, die bis dato noch nicht vorgelegt wurden.
Am 18. März 2019 stellte der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas
zusammen mit seinem belgischen Kollegen Didier Reynders einen neuen Peer-
Review-Mechanismus vor. Dieser sieht vor, dass sich die Mitgliedstaaten in
Sachen Rechtsstaatlichkeit gegenseitig begutachten. So solle die Verständigung
über gemeinsame Grundwerte gefördert werden (www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/europa/maas-bruessel-reynders/2200380). Am 20. März 2019
konkretisierten Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt, zusammen mit
den Außenministern Belgiens, Didier Reynders, und der Niederlande, Stef Blok,
in dem Namensbeitrag „Die Rechtsstaatlichkeit aller EU-Mitglieder prüfen“
in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Einrichtung eines periodischen
Peer-Review-Mechanismus zu Rechtsstaatlichkeit. Dieser solle zwischen den
Mitgliedstaaten einen substantiellen Meinungsaustausch darüber schaffen, wie
Rechtsstaatlichkeit überwacht, garantiert und gestärkt werden solle. Ansichten
von Expertinnen und Experten und unabhängigen Informationsquellen sollten
herangezogen, die Reihenfolge der abwechselnden Überprüfungen vorab
festgelegt werden. Sanktionsmöglichkeiten schlossen sie explizit aus. Die Ausarbeitung
der Details und Modalitäten solle jetzt beginnen.
Nach Auffassung der Fragesteller ist das vorgeschlagene Peer-Review-Verfahren
der falsche Weg, da eine gegenseitige Begutachtung allein durch die
Mitgliedstaaten keinen ausreichenden Handlungsdruck erzeugt. Zudem droht ein
Nebeneinander von Verfahren im Rat und in der EU-Kommission. Notwendig ist
stattdessen eine unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission, die alle
Mitgliedstaaten regelmäßig auf die Einhaltung der Grundwerte hin überprüft. Alle in
Artikel 2 des EU-Vertrags benannten europäischen Grundwerte sollten geschützt
werden, denn Rechtsstaatlichkeit kann nicht auf die Unabhängigkeit der Justiz
verkürzt werden. Zudem sind neue Sanktionsmöglichkeiten bei Demokratie- und
Rechtsstaatsverletzungen erforderlich. Die Fragesteller haben dies bereits im
Januar 2019 in ihrem Antrag „Für wehrhafte Demokratien in Europa –
Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in den Mitgliedsländern der EU stärken“ auf
Bundestagsdrucksache 19/7436 (siehe insbesondere Ziffer II. Nummern 1, 4, 5, 6 und
18) gefordert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Stellung zu der Mitteilung der EU-Kommission
vom 3. April 2019 genommen?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?
2. Warum schlägt die Bundesregierung einen periodischen Peer-Review-
Mechanismus zur gegenseitigen Begutachtung der Mitgliedstaaten vor?
Warum hat sie sich gegen andere Optionen entschieden, z. B. gegen eine
unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission
(Rechtsstaatskommission), vergleichbar etwa mit der Venedig-Kommission des Europarates?
3. Befürchtet die Bundesregierung nicht, dass eine Begutachtung durch die
Mitgliedstaaten gemäß dem Prinzip „eine Krähe hackt der anderen kein Auge
aus“ wenig an bestehenden Rechtsstaatsdefiziten ändern wird?
Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Elemente sollten ein periodischer Peer-Review-Mechanismus zur
Rechtsstaatlichkeit in jedem Fall aufweisen, und wie sollte konkret eine
Begutachtung im Rahmen des Mechanismus ablaufen, um wirksam zu sein?
5. Welche operative Rollenverteilung schwebt der Bundesregierung beim Peer-
Review-Mechanismus zwischen Rat, EU-Kommission und Europarat vor?
6. Wie will die Bundesregierung den vorgeschlagenen Peer-Review-
Mechanismus wirksam mit den bestehenden Dialogverfahren und dem Artikel 7 EUV-
Verfahren verbinden und wie eine Systematisierung der Informationen zur
Rechtsstaatlichkeit sicherstellen?
7. Weshalb lehnt die Bundesregierung einen sanktionsbewehrten Peer-Review-
Mechanismus ab, und was ist nach Auffassung der Bundesregierung der
Unterschied zu einer finanziellen Konditionalität, wie sie etwa die französische
Regierung fordert?
8. Wurde die Beauftragung einer Gruppe von Expertinnen und Experten
befürwortet, die Vorschläge für die Einrichtung eines periodischen Peer-Review-
Mechanismus erarbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, nach welchen Kriterien sollten diese Experten bzw. Expertinnen
ausgewählt, wann deren Ergebnisse vorgelegt und wie veröffentlicht
werden?
9. Weshalb greift die Bundesregierung allein die Rechtsstaatlichkeit aus
Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union heraus und nicht auch die
übrigen europäischen Grundwerte wie die Wahrung der Freiheit, Demokratie
und Menschenrechte?
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das gemeinsame Verständnis
von Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU Freiheits-, Menschenrechte und
Demokratie einschließt, und wenn nein, warum nicht?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig mit Hilfe des Peer-Review-
Mechanismus zur Rechtsstaatlichkeit auch Standards bei den übrigen
Grundwerten zu untersuchen?
Wenn nein, warum nicht?
12. Sieht die Bundesregierung konkrete rechtliche Hindernisse, die der
Einrichtung des Peer-Review-Mechanismus innerhalb der EU-Verträge
entgegenstehen könnten?
Wenn ja, welche sind dies, und wie bewertet sie diese?
13. Welche Überlegungen gibt es für den Peer-Review-Mechanismus, auf eine
zwischenstaatliche Struktur zurückzugreifen und, wie soll dann sichergestellt
werden, dass die EU-Institutionen – insbesondere das Europäische
Parlament – so eng wie möglich eingebunden werden?
14. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine zwischenstaatliche Struktur
des Peer-Review-Mechanismus die Spaltung unter den Mitgliedstaaten
verstärken und nicht verringern würde, weil akut betroffene Mitgliedstaaten sich
einer Teilnahme verweigern würden?
Wenn nein, warum nicht?
15. Wie sollte die Kooperation mit europäischen Stiftungen und
Nichtregierungsorganisationen ausgebaut werden, um die europäischen Grundwerte
weiter zu stärken, und mit welchen konkreten Vorschlägen will die
Bundesregierung dies in den Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen
Finanzrahmen ab 2021 untermauern?
16. Setzt die Bundesregierung sich in den Verhandlungen zum neuen
Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 für die Stärkung von Verteidigerinnen und
Verteidigern der Demokratie und Menschenrechte ein, indem die
Verordnungsvorschläge der EU-Kommission zu den neuen Programmen „Rechte und
Werte“ und „Justiz“ so ergänzt werden, damit künftig eine direkte und
unkomplizierte Förderung auch kleiner zivilgesellschaftlicher
Organisationen – insbesondere in den Ländern, in denen sie unter Druck stehen –
möglich wird?
Wenn ja, wann, und wo hat sie das konkret getan?
Wenn nein, warum nicht?
17. Welche konkreten Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die
Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 werden verfolgt, um
auch in Zukunft eine freie, vielfältige und unabhängige Medienlandschaft als
Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu erhalten?
18. Soll, um Medienfreiheit und Medienunabhängigkeit sowie
Medienpluralismus in der EU zu stärken, auch das Centre for Media Pluralism and Media
Freedom (CMPF) intensiver unterstützt werden, insbesondere um den
„Media Pluralism Monitor“ weiterzuentwickeln und in alle EU-Mitgliedstaaten
implementieren zu können?
Wenn nein, warum nicht?
19. Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments, dass
Laura Codruța Kövesi Europäische Generalstaatsanwältin werden und damit
der Europäischen Staatsanwaltschaft vorstehen soll?
Wenn nein, warum nicht?
20. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung
Rechtsstaatsaspekte im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP) sowie in der Entwicklungszusammenarbeit künftig weiter stärken?
Berlin, den 19. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1272027.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12232 - Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12720
19. Wahlperiode 27.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Manuel Sarrazin,
Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12232 –
Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Erfolgsgeschichte der Europäischen Union (EU) basiert nach Ansicht der
Fragesteller vor allem auf den Werten Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und den
Grundrechten. Zusammengefasst in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische
Union (EUV) bilden sie den „Verfassungskern“ der EU und garantieren unseren
Zusammenhalt in einem gemeinsamen Raum der Freiheit und des Rechts. Bis
heute haben die EU und ihre Mitgliedstaaten viel dazu beigetragen, um diesen
Konsens zu festigen und zu vertiefen. Nationalistische, populistische und
antiliberale Parteien und Strömungen greifen nach Ansicht der Fragesteller diese
Grundprinzipien der europäischen Einigung jedoch zunehmend an.
Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat hatten in der
Vergangenheit wiederholt Maßnahmen zur Stärkung der Grundwerte und der
Rechtsstaatlichkeit vorgeschlagen. Zuletzt legte die EU-Kommission am 3.
April 2019 die Mitteilung „Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der
Union – Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte“ (COM(2019) 163 final)
vor. Sie lädt alle Beteiligten zu Stellungnahmen ein und kündigt für Juni 2019
Schlussfolgerungen auf dieser Grundlage an, die bis dato noch nicht vorgelegt
wurden.
Am 18. März 2019 stellte der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas
zusammen mit seinem belgischen Kollegen Didier Reynders einen neuen Peer-
Review-Mechanismus vor. Dieser sieht vor, dass sich die Mitgliedstaaten in
Sachen Rechtsstaatlichkeit gegenseitig begutachten. So solle die Verständigung
über gemeinsame Grundwerte gefördert werden (www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/europa/maas-bruessel-reynders/2200380). Am 20. März 2019
konkretisierten Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt, zusammen
mit den Außenministern Belgiens, Didier Reynders, und der Niederlande, Stef
Blok, in dem Namensbeitrag „Die Rechtsstaatlichkeit aller EU-Mitglieder
prüfen“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Einrichtung eines
periodischen Peer-Review-Mechanismus zu Rechtsstaatlichkeit. Dieser solle zwischen
den Mitgliedstaaten einen substantiellen Meinungsaustausch darüber schaffen,
wie Rechtsstaatlichkeit überwacht, garantiert und gestärkt werden solle.
Ansichten von Expertinnen und Experten und unabhängigen Informationsquellen
sollten herangezogen, die Reihenfolge der abwechselnden Überprüfungen vorab
festgelegt werden. Sanktionsmöglichkeiten schlossen sie explizit aus. Die
Ausarbeitung der Details und Modalitäten solle jetzt beginnen.
Nach Auffassung der Fragesteller ist das vorgeschlagene Peer-Review-
Verfahren der falsche Weg, da eine gegenseitige Begutachtung allein durch die
Mitgliedstaaten keinen ausreichenden Handlungsdruck erzeugt. Zudem droht ein
Nebeneinander von Verfahren im Rat und in der EU-Kommission. Notwendig
ist stattdessen eine unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission, die
alle Mitgliedstaaten regelmäßig auf die Einhaltung der Grundwerte hin
überprüft. Alle in Artikel 2 des EU-Vertrags benannten europäischen Grundwerte
sollten geschützt werden, denn Rechtsstaatlichkeit kann nicht auf die
Unabhängigkeit der Justiz verkürzt werden. Zudem sind neue Sanktionsmöglichkeiten
bei Demokratie- und Rechtsstaatsverletzungen erforderlich. Die Fragesteller
haben dies bereits im Januar 2019 in ihrem Antrag „Für wehrhafte Demokratien
in Europa – Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in den Mitgliedsländern der
EU stärken“ auf Bundestagsdrucksache 19/7436 (siehe insbesondere Ziffer II.
Nummern 1, 4, 5, 6 und 18) gefordert.
1. Hat die Bundesregierung Stellung zu der Mitteilung der EU-Kommission
vom 3. April 2019 genommen?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Die Stellungnahme der Bundesregierung zur Mitteilung der Europäischen
Kommission vom 3. April 2019 wurde dem Bundestag am 14. Juni 2019 übermittelt
und von der Europäischen Kommission auf ihrer Internetseite veröffentlicht:
https://ec.europa.eu/info/ publications/stakeholder-contributions_de.
2. Warum schlägt die Bundesregierung einen periodischen Peer-Review-
Mechanismus zur gegenseitigen Begutachtung der Mitgliedstaaten vor?
Warum hat sie sich gegen andere Optionen entschieden, z. B. gegen eine
unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission
(Rechtsstaatskommission), vergleichbar etwa mit der Venedig-Kommission des Europarates?
Gemeinsam mit der belgischen Regierung hat die Bundesregierung die
Einrichtung eines periodischen Peer-Review-Mechanismus zur Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union vorgeschlagen. Dieser Mechanismus soll
einen regelmäßigen und substanziellen Meinungs- und Erfahrungsaustausch
unter den Mitgliedstaaten („Peers“) darüber erlauben, in welcher Art und Weise die
Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten implementiert, überwacht, garantiert
und gestärkt wird.
Mit diesem Vorschlag hat sich die Bundesregierung nicht gegen andere Optionen
entschieden. Vielmehr soll der Peer-Review-Mechanismus nach Auffassung der
Bundesregierung andere Instrumente zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit
ergänzen.
3. Befürchtet die Bundesregierung nicht, dass eine Begutachtung durch die
Mitgliedstaaten gemäß dem Prinzip „eine Krähe hackt der anderen kein
Auge aus“ wenig an bestehenden Rechtsstaatsdefiziten ändern wird?
Wenn nein, warum nicht?
Der von der Bundesregierung zusammen mit der belgischen Regierung
vorgeschlagene Peer-Review-Mechanismus soll als präventives Instrument dazu
beitragen, dass im Wege der Zusammenarbeit und des Dialogs die gemeinsame
Kultur der Rechtsstaatlichkeit gestaltet wird. Durch regelmäßige Diskussionen und
Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedstaaten soll ein gemeinsames Verständnis
über die Rechtsstaatlichkeit gefördert und gefestigt werden. Das Instrument tritt
neben die in der Europäischen Union bestehenden korrektiven Instrumente, die
im Wege von Kontrollen und Sanktionen auf die Beseitigung von in einzelnen
Mitgliedstaaten entstandenen Rechtsstaatsdefiziten abzielen. Dazu gehören der
Rahmen der Kommission zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips, das
Rechtsstaatsverfahren gemäß Artikel 7 EUV und die Vertragsverletzungsverfahren vor
dem Europäischen Gerichtshof.
4. Welche Elemente sollten ein periodischer Peer-Review-Mechanismus zur
Rechtsstaatlichkeit in jedem Fall aufweisen, und wie sollte konkret eine
Begutachtung im Rahmen des Mechanismus ablaufen, um wirksam zu sein?
Nach den von der Bundesregierung gemeinsam mit der belgischen Regierung
vorgelegten Grundprinzipien für die Einrichtung eines Peer-Review-
Mechanismus sollte dieser eine konstruktive, strukturierte und interaktive politische
Diskussion unter allen Mitgliedstaaten ermöglichen. Diese soll auf den
Grundprinzipien der Objektivität, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung aller
Mitgliedstaaten beruhen und einem evidenzbasierten und unparteiischen Ansatz
folgen. Alle Mitgliedstaaten sollen sich in einer vorab festgelegten Reihenfolge
einem Review durch ihre Peers unterziehen. Dies soll einen substanziellen
Meinungs- und Erfahrungsaustausch über die Art und Weise ermöglichen, wie die
Rechtsstaatlichkeit innerhalb der jeweiligen Rechts- und Politiksysteme der
einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt, überwacht, garantiert und verbessert wird. Im
Ergebnis sollen diese Diskussionen ein gemeinsames Verständnis unter den
Mitgliedstaaten über die Rechtsstaatlichkeit fördern und festigen.
5. Welche operative Rollenverteilung schwebt der Bundesregierung beim Peer-
Review-Mechanismus zwischen Rat, EU-Kommission und Europarat vor?
Die von der Bundesregierung gemeinsam mit der belgischen Regierung
vorgelegten Grundprinzipien für die Einrichtung eines Peer-Review-Mechanismus
sehen eine politische Diskussion unter den Mitgliedstaaten vor. Einzelheiten des
Mechanismus, einschließlich einer eventuellen Einbindung anderer Organe der
Europäischen Union oder internationaler Organisationen, sind noch nicht
festgelegt worden.
6. Wie will die Bundesregierung den vorgeschlagenen Peer-Review-
Mechanismus wirksam mit den bestehenden Dialogverfahren und dem Artikel 7 EUV-
Verfahren verbinden und wie eine Systematisierung der Informationen zur
Rechtsstaatlichkeit sicherstellen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Weshalb lehnt die Bundesregierung einen sanktionsbewehrten Peer-Review-
Mechanismus ab, und was ist nach Auffassung der Bundesregierung der
Unterschied zu einer finanziellen Konditionalität, wie sie etwa die französische
Regierung fordert?
Der von der Europäischen Kommission am 2. Mai 2018 vorgelegte Vorschlag für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des
Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das
Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten ist ein weiteres Instrument, mit einer anderen
Funktionsweise und Zielsetzung. Mit dieser Verordnung sollen Regeln festgelegt
werden, die für den Schutz des Haushalts der Europäischen Union im Falle von
generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
erforderlich sind. Die Bundesregierung begrüßt diesen Vorschlag grundsätzlich.
Im Vorfeld ist die Bundesregierung gegenüber der Kommission dafür eingetreten,
zu prüfen, inwieweit der Erhalt von EU-Mitteln an die Einhaltung von
rechtsstaatlichen Grundprinzipien geknüpft werden kann. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
8. Wurde die Beauftragung einer Gruppe von Expertinnen und Experten
befürwortet, die Vorschläge für die Einrichtung eines periodischen Peer-Review-
Mechanismus erarbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, nach welchen Kriterien sollten diese Experten bzw. Expertinnen
ausgewählt, wann deren Ergebnisse vorgelegt und wie veröffentlicht
werden?
Am Rande des Rates für Allgemeine Angelegenheiten am 19. März 2019 wurden
Grundprinzipien für die Einrichtung eines Peer-Review-Mechanismus diskutiert.
Dabei gab es breite Unterstützung dafür, die Einzelheiten und Modalitäten durch
eine Gruppe von Expertinnen und Experten auszuarbeiten. Details zur weiteren
Umsetzung sind noch in Abstimmung.
9. Weshalb greift die Bundesregierung allein die Rechtsstaatlichkeit aus
Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union heraus und nicht auch die
übrigen europäischen Grundwerte wie die Wahrung der Freiheit, Demokratie
und Menschenrechte?
Mit ihren Mitteilungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit vom 3. April 2019
und vom 17. Juli 2019 bringt die Europäische Kommission zum Ausdruck, dass
unter den Grundwerten, auf die sich die Europäische Union gründet und die zu
fördern ihr oberstes Ziel ist, die Rechtsstaatlichkeit einen besonderen Platz
einnimmt. Diese Auffassung teilt die Bundesregierung.
Zum einen ist die Rechtsstaatlichkeit Grundvoraussetzung für den Schutz der
anderen Grundwerte: Die Achtung der Menschenwürde und die Wahrung der
Menschenrechte können nur in einem rechtsstaatlichen System garantiert werden, in
dem alle öffentliche Gewalt an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht
gebunden ist und in dem Grundrechtseingriffe nur durch oder aufgrund von
Gesetzen erfolgen dürfen. Freiheit und Demokratie können nur in einem
rechtsstaatlichen System gewährleistet werden, in dem der Grundsatz der Gewaltenteilung
gilt und in dem die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.
Zum anderen ist die Rechtsstaatlichkeit Grundvoraussetzung für das
Funktionieren der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft. Nur wenn die
Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen geachtet wird, ist gewährleistet,
dass die Rechtsetzung der Europäischen Union wirksam und einheitlich
angewandt und notfalls auch eingefordert und eingeklagt werden kann und dass die
Mittel aus dem Haushalt der Europäischen Union ordnungsgemäß ausgegeben
werden.
Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung gemeinsam mit der belgischen
Regierung die Einrichtung eines Peer-Review-Mechanismus zur Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit vorgeschlagen.
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das gemeinsame Verständnis
von Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU Freiheits-, Menschenrechte und
Demokratie einschließt, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig mit Hilfe des Peer-Review-
Mechanismus zur Rechtsstaatlichkeit auch Standards bei den übrigen
Grundwerten zu untersuchen?
Wenn nein, warum nicht?
Einzelheiten zur Ausgestaltung des Peer-Review-Mechanismus sind noch nicht
festgelegt worden. Die Bundesregierung setzt sich im Kreis der Mitgliedstaaten
dafür ein, dass alle Aspekte der Rechtsstaatlichkeit Gegenstand des Peer-Review-
Mechanismus werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Sieht die Bundesregierung konkrete rechtliche Hindernisse, die der
Einrichtung des Peer-Review-Mechanismus innerhalb der EU-Verträge
entgegenstehen könnten?
Wenn ja, welche sind dies, und wie bewertet sie diese?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Eine rechtliche Bewertung lässt
sich erst vornehmen, wenn die wesentlichen Elemente des Peer-Review-
Mechanismus hinreichend feststehen.
13. Welche Überlegungen gibt es für den Peer-Review-Mechanismus, auf eine
zwischenstaatliche Struktur zurückzugreifen und, wie soll dann
sichergestellt werden, dass die EU-Institutionen – insbesondere das Europäische
Parlament – so eng wie möglich eingebunden werden?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
14. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine zwischenstaatliche Struktur
des Peer-Review-Mechanismus die Spaltung unter den Mitgliedstaaten
verstärken und nicht verringern würde, weil akut betroffene Mitgliedstaaten sich
einer Teilnahme verweigern würden?
Wenn nein, warum nicht?
Mit dem Peer-Review-Mechanismus beabsichtigt die Bundesregierung, ein
positives, konstruktives und inklusives Instrument zu schaffen, mit dessen Hilfe ein
gemeinsames Verständnis von Rechtsstaatlichkeit unter den Mitgliedstaaten
gefördert und gefestigt werden soll. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass
alle Mitgliedstaaten daran teilnehmen.
15. Wie sollte die Kooperation mit europäischen Stiftungen und
Nichtregierungsorganisationen ausgebaut werden, um die europäischen Grundwerte
weiter zu stärken, und mit welchen konkreten Vorschlägen will die
Bundesregierung dies in den Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen
Finanzrahmen ab 2021 untermauern?
Zur Förderung der Zivilgesellschaft im Bereich der Rechtsstaatlichkeit hat die
Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 17. Juli 2019 angekündigt:
den Gedanken einer alljährlichen Veranstaltung zur Rechtsstaatlichkeit weiter
zu verfolgen, um einen Dialog mit und unter Organisationen der
Zivilgesellschaft und politischen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene zu stärken;
Versuche, Druck auf die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien
auszuüben, besonders im Auge zu behalten und deren Arbeit noch stärker zu
unterstützen;
Finanzierungsmöglichkeiten für Akteure der Zivilgesellschaft und
Hochschulen, die sich insbesondere in der breiten Öffentlichkeit für die Stärkung einer
Kultur der Rechtsstaatlichkeit einsetzen, in vollem Umfang nutzen zu wollen.
Die Bundesregierung begrüßt eine weitere Stärkung der europäischen
Zivilgesellschaft als einen zentralen Akteur in der Wertediskussion in und über die Grenzen
der Mitgliedstaaten hinweg. Eine engere Zusammenarbeit mit europäischen
Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen kann dazu beitragen, ein gemeinsames
Verständnis der europäischen Grundwerte zu entwickeln.
16. Setzt die Bundesregierung sich in den Verhandlungen zum neuen
Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 für die Stärkung von Verteidigerinnen und
Verteidigern der Demokratie und Menschenrechte ein, indem die
Verordnungsvorschläge der EU-Kommission zu den neuen Programmen „Rechte und
Werte“ und „Justiz“ so ergänzt werden, damit künftig eine direkte und
unkomplizierte Förderung auch kleiner zivilgesellschaftlicher
Organisationen – insbesondere in den Ländern, in denen sie unter Druck stehen –
möglich wird?
Wenn ja, wann, und wo hat sie das konkret getan?
Wenn nein, warum nicht?
Die Europäische Kommission schlägt die Einrichtung eines neuen Fonds für
Justiz, Rechte und Werte vor. Das Programm „Rechte und Werte“ zielt auch durch
die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen auf den Schutz und die
Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte ab. Im
Rahmen des Programms „Justiz“ vergibt die Kommission finanzielle Förderungen an
europäische Netzwerke im Justizbereich, die mit der Kommission Rahmen-
Partnerschafts-vereinbarungen geschlossen haben.
Im Vorfeld ist die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen im Rat der
Europäischen Union dafür eingetreten, die zivilgesellschaftlichen Organisationen
in der Europäischen Union durch das Programm „Rechte und Werte“ zu
unterstützen, insbesondere durch Schaffung eines neuen Strangs zu den Werten der
Europäischen Union („Union Values Strand“).
17. Welche konkreten Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die
Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 werden verfolgt, um
auch in Zukunft eine freie, vielfältige und unabhängige Medienlandschaft als
Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu erhalten?
18. Soll, um Medienfreiheit und Medienunabhängigkeit sowie
Medienpluralismus in der EU zu stärken, auch das Centre for Media Pluralism and Media
Freedom (CMPF) intensiver unterstützt werden, insbesondere um den
„Media Pluralism Monitor“ weiterzuentwickeln und in alle EU-Mitgliedstaaten
implementieren zu können?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Die Europäische Kommission hat im Zusammenhang mit den Verhandlungen
über den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 die Fortführung
des Programmes „Kreatives Europa“ vorgeschlagen. Ein Entwurf der
entsprechenden Sektorverordnung wird derzeit verhandelt. Darin ist unter anderem die
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für eine freie,
vielfältige und pluralistische Medienlandschaft, Qualitätsjournalismus und
Medienkompetenz vorgesehen.
Die Bundesregierung begrüßt diese Fortführung und setzt sich ebenfalls im
Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Wahrung der Zuständigkeit der Länder für
Medienvielfalt, unabhängigen und kritischen Journalismus und eine offene und freie
Gesellschaftsordnung ein.
So fördert die Europäische Kommission zusammen mit dem mitgliedschaftlich
geförderten Europäischen Hochschulinstitut das „Centre for Media Pluralism and
Media Freedom“ (CMPF) in Florenz. Der „Media Pluralism Monitor“ des CMPF
ist ein wichtiges Instrument, um unabhängige kritische Medien zu unterstützen.
19. Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments, dass
Laura Codruța Kövesi Europäische Generalstaatsanwältin werden und damit
der Europäischen Staatsanwaltschaft vorstehen soll?
Wenn nein, warum nicht?
Zur Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts bzw. der Europäischen
Generalstaatsanwältin ist das Einvernehmen zwischen dem Europäischen
Parlament und dem Rat der Europäischen Union erforderlich. Die Bundesregierung
unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Lösungen, die zu einem
Einvernehmen führen.
20. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung
Rechtsstaatsaspekte im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP) sowie in der Entwicklungszusammenarbeit künftig weiter stärken?
Die Strategische Agenda des Europäischen Rates für 2019 bis 2024 bekräftigt,
dass die Wahrung der Werte der Europäischen Union auch künftig im Mittelpunkt
der Außenbeziehungen der EU stehen soll. Auf Entwicklungen in Drittstaaten,
die den europäischen Werten entgegenstehen, sollte die Europäische Union
künftig noch deutlicher reagieren. Als eine zentrale Facette des auswärtigen Handels
der Europäischen Union rückt die Rechtsstaatlichkeit immer stärker in den
Mittelpunkt des Beitrittsprozesses und der Nachbarschaftspolitik. Das
Querschnittsthema europäische Grundwerte ist zudem sowohl im multilateralen Kontext, zum
Beispiel der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),
als auch im bilateralen Verhältnis der Europäischen Union mit Staaten aus dem
westlichen Balkan sowie Russland relevant. Auch im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Europäische Kommission bereits aktiv Reformen
zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Drittländern. Die Fortsetzung laufender
Vorhaben und die Aufnahme neuer Kooperationen werden kontinuierlich in
enger Abstimmung mit den Partnerregierungen überprüft.
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission und im
Rat der Europäischen Union dafür ein, Aspekte der Rechtsstaatlichkeit bei
künftigen Mechanismen und Instrumenten in der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik sowie in der Entwicklungszusammenarbeit noch stärker zur Geltung
kommen zu lassen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Folgen der Klimakrise in Deutschland - Auswirkungen des Hitzesommers
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08.09.2026
Auslaufen der BMZ-geförderten DAAD-Hochschulkooperationsprogramme und Folgen für die deutsche Außenwissenschafts- und Entwicklungspolitik
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN07.09.2026
Massentaugliche Umsetzung des Energy Sharing
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN07.09.2026
Schutzstatus von Biosphärenreservaten
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN07.09.2026