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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1223209.08.2019

Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12232 19. Wahlperiode 09.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Manuel Sarrazin, Claudia Müller, Gerhard Zickenheiner, Sven-Christian Kindler, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Jürgen Trittin, Katja Keul, Cem Özdemir, Uwe Kekeritz, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Ottmar von Holtz, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten Die Erfolgsgeschichte der Europäischen Union (EU) basiert nach Ansicht der Fragesteller vor allem auf den Werten Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und den Grundrechten. Zusammengefasst in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bilden sie den „Verfassungskern“ der EU und garantieren unseren Zusammenhalt in einem gemeinsamen Raum der Freiheit und des Rechts. Bis heute haben die EU und ihre Mitgliedstaaten viel dazu beigetragen, um diesen Konsens zu festigen und zu vertiefen. Nationalistische, populistische und antiliberale Parteien und Strömungen greifen nach Ansicht der Fragesteller diese Grundprinzipien der europäischen Einigung jedoch zunehmend an. Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat hatten in der Vergangenheit wiederholt Maßnahmen zur Stärkung der Grundwerte und der Rechtsstaatlichkeit vorgeschlagen. Zuletzt legte die EU-Kommission am 3. April 2019 die Mitteilung „Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union – Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte“ (COM(2019) 163 final) vor. Sie lädt alle Beteiligten zu Stellungnahmen ein und kündigt für Juni 2019 Schlussfolgerungen auf dieser Grundlage an, die bis dato noch nicht vorgelegt wurden. Am 18. März 2019 stellte der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas zusammen mit seinem belgischen Kollegen Didier Reynders einen neuen Peer- Review-Mechanismus vor. Dieser sieht vor, dass sich die Mitgliedstaaten in Sachen Rechtsstaatlichkeit gegenseitig begutachten. So solle die Verständigung über gemeinsame Grundwerte gefördert werden (www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/europa/maas-bruessel-reynders/2200380). Am 20. März 2019 konkretisierten Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt, zusammen mit den Außenministern Belgiens, Didier Reynders, und der Niederlande, Stef Blok, in dem Namensbeitrag „Die Rechtsstaatlichkeit aller EU-Mitglieder prüfen“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Einrichtung eines periodischen Peer-Review-Mechanismus zu Rechtsstaatlichkeit. Dieser solle zwischen den Mitgliedstaaten einen substantiellen Meinungsaustausch darüber schaffen, wie Rechtsstaatlichkeit überwacht, garantiert und gestärkt werden solle. Ansichten von Expertinnen und Experten und unabhängigen Informationsquellen sollten herangezogen, die Reihenfolge der abwechselnden Überprüfungen vorab festgelegt werden. Sanktionsmöglichkeiten schlossen sie explizit aus. Die Ausarbeitung der Details und Modalitäten solle jetzt beginnen. Nach Auffassung der Fragesteller ist das vorgeschlagene Peer-Review-Verfahren der falsche Weg, da eine gegenseitige Begutachtung allein durch die Mitgliedstaaten keinen ausreichenden Handlungsdruck erzeugt. Zudem droht ein Nebeneinander von Verfahren im Rat und in der EU-Kommission. Notwendig ist stattdessen eine unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission, die alle Mitgliedstaaten regelmäßig auf die Einhaltung der Grundwerte hin überprüft. Alle in Artikel 2 des EU-Vertrags benannten europäischen Grundwerte sollten geschützt werden, denn Rechtsstaatlichkeit kann nicht auf die Unabhängigkeit der Justiz verkürzt werden. Zudem sind neue Sanktionsmöglichkeiten bei Demokratie- und Rechtsstaatsverletzungen erforderlich. Die Fragesteller haben dies bereits im Januar 2019 in ihrem Antrag „Für wehrhafte Demokratien in Europa – Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in den Mitgliedsländern der EU stärken“ auf Bundestagsdrucksache 19/7436 (siehe insbesondere Ziffer II. Nummern 1, 4, 5, 6 und 18) gefordert. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung Stellung zu der Mitteilung der EU-Kommission vom 3. April 2019 genommen? Wenn ja, mit welchem Inhalt? 2. Warum schlägt die Bundesregierung einen periodischen Peer-Review- Mechanismus zur gegenseitigen Begutachtung der Mitgliedstaaten vor? Warum hat sie sich gegen andere Optionen entschieden, z. B. gegen eine unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission (Rechtsstaatskommission), vergleichbar etwa mit der Venedig-Kommission des Europarates? 3. Befürchtet die Bundesregierung nicht, dass eine Begutachtung durch die Mitgliedstaaten gemäß dem Prinzip „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ wenig an bestehenden Rechtsstaatsdefiziten ändern wird? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Elemente sollten ein periodischer Peer-Review-Mechanismus zur Rechtsstaatlichkeit in jedem Fall aufweisen, und wie sollte konkret eine Begutachtung im Rahmen des Mechanismus ablaufen, um wirksam zu sein? 5. Welche operative Rollenverteilung schwebt der Bundesregierung beim Peer- Review-Mechanismus zwischen Rat, EU-Kommission und Europarat vor? 6. Wie will die Bundesregierung den vorgeschlagenen Peer-Review- Mechanismus wirksam mit den bestehenden Dialogverfahren und dem Artikel 7 EUV- Verfahren verbinden und wie eine Systematisierung der Informationen zur Rechtsstaatlichkeit sicherstellen? 7. Weshalb lehnt die Bundesregierung einen sanktionsbewehrten Peer-Review- Mechanismus ab, und was ist nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied zu einer finanziellen Konditionalität, wie sie etwa die französische Regierung fordert? 8. Wurde die Beauftragung einer Gruppe von Expertinnen und Experten befürwortet, die Vorschläge für die Einrichtung eines periodischen Peer-Review- Mechanismus erarbeitet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, nach welchen Kriterien sollten diese Experten bzw. Expertinnen ausgewählt, wann deren Ergebnisse vorgelegt und wie veröffentlicht werden? 9. Weshalb greift die Bundesregierung allein die Rechtsstaatlichkeit aus Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union heraus und nicht auch die übrigen europäischen Grundwerte wie die Wahrung der Freiheit, Demokratie und Menschenrechte? 10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das gemeinsame Verständnis von Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU Freiheits-, Menschenrechte und Demokratie einschließt, und wenn nein, warum nicht? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig mit Hilfe des Peer-Review- Mechanismus zur Rechtsstaatlichkeit auch Standards bei den übrigen Grundwerten zu untersuchen? Wenn nein, warum nicht? 12. Sieht die Bundesregierung konkrete rechtliche Hindernisse, die der Einrichtung des Peer-Review-Mechanismus innerhalb der EU-Verträge entgegenstehen könnten? Wenn ja, welche sind dies, und wie bewertet sie diese? 13. Welche Überlegungen gibt es für den Peer-Review-Mechanismus, auf eine zwischenstaatliche Struktur zurückzugreifen und, wie soll dann sichergestellt werden, dass die EU-Institutionen – insbesondere das Europäische Parlament – so eng wie möglich eingebunden werden? 14. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine zwischenstaatliche Struktur des Peer-Review-Mechanismus die Spaltung unter den Mitgliedstaaten verstärken und nicht verringern würde, weil akut betroffene Mitgliedstaaten sich einer Teilnahme verweigern würden? Wenn nein, warum nicht? 15. Wie sollte die Kooperation mit europäischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen ausgebaut werden, um die europäischen Grundwerte weiter zu stärken, und mit welchen konkreten Vorschlägen will die Bundesregierung dies in den Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 untermauern? 16. Setzt die Bundesregierung sich in den Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 für die Stärkung von Verteidigerinnen und Verteidigern der Demokratie und Menschenrechte ein, indem die Verordnungsvorschläge der EU-Kommission zu den neuen Programmen „Rechte und Werte“ und „Justiz“ so ergänzt werden, damit künftig eine direkte und unkomplizierte Förderung auch kleiner zivilgesellschaftlicher Organisationen – insbesondere in den Ländern, in denen sie unter Druck stehen – möglich wird? Wenn ja, wann, und wo hat sie das konkret getan? Wenn nein, warum nicht? 17. Welche konkreten Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 werden verfolgt, um auch in Zukunft eine freie, vielfältige und unabhängige Medienlandschaft als Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu erhalten? 18. Soll, um Medienfreiheit und Medienunabhängigkeit sowie Medienpluralismus in der EU zu stärken, auch das Centre for Media Pluralism and Media Freedom (CMPF) intensiver unterstützt werden, insbesondere um den „Media Pluralism Monitor“ weiterzuentwickeln und in alle EU-Mitgliedstaaten implementieren zu können? Wenn nein, warum nicht? 19. Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments, dass Laura Codruța Kövesi Europäische Generalstaatsanwältin werden und damit der Europäischen Staatsanwaltschaft vorstehen soll? Wenn nein, warum nicht? 20. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung Rechtsstaatsaspekte im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie in der Entwicklungszusammenarbeit künftig weiter stärken? Berlin, den 19. Juli 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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