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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in Wasserkraftprojekten weltweit - Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
10.09.2019
Antwortdauer
29 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1226712.08.2019
Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in Wasserkraftprojekten weltweit - Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12267
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Margarete Bause,
Claudia Roth (Augsburg), Kai Gehring, Dr. Bettina Hoffmann,
Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner,
Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Jürgen Trittin, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen),
Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in
Wasserkraftprojekten weltweit – Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
Angesichts des menschengemachten Klimawandels wird es nach Ansicht der
Fragesteller immer dringlicher, aus der Energieversorgung durch fossile Brennstoffe
auszusteigen. Gleichzeitig nimmt der Energiebedarf vor allem in den
Entwicklungs- und Schwellenländern weiter zu. In der Agenda 2030 für Nachhaltige
Entwicklung hat sich die Weltgemeinschaft darauf geeinigt, bis 2030 allen Menschen
den Zugang zu bezahlbarer und sauberer Energie zu gewährleisten (SDG 7). Im
Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz haben sich die Staaten verpflichtet,
Maßnahmen zu treffen, um die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius
zu begrenzen. Dazu braucht es eine drastische Reduzierung der globalen
Treibhausgasemissionen: Im Jahr 2018 wurden weltweit über 37 Gigatonnen CO2
ausgestoßen, 33 Gigatonnen davon stammten aus der Energieerzeugung (www.
theguardian.com/environment/2018/dec/05/brutal-news-global-carbon-
emissionsjump-to-all-time-high-in-2018, www.iea.org/geco/emissions/).
Die Interessenvertretung der Wasserkraftindustrie, die International Hydropower
Association (IHA), stellt Wasserkraft als eine der saubersten Alternativen zur
Stromgewinnung dar. Doch Staudämme und andere Wasserkraftwerke haben
auch zahlreiche negative Auswirkungen, die im Gegensatz zu den nachhaltigen
Entwicklungszielen (SDGs) der Agenda 2030 stehen: Menschen müssen
umgesiedelt werden, wichtige Ökosysteme werden zerstört. Die Aufstauung des
Wassers begünstigt Faulungsprozesse in Flüssen, bei denen stark wirkende
Treibhausgase wie Methan entstehen und das Klima weiter aufheizen: Methan hat eine
28-fach höhere Klimawirkung als Kohlenstoffdioxid – trägt über einen Zeitraum
von 100 Jahren betrachtet also 28 mal so viel zur globalen Erderwärmung bei wie
dieselbe Menge CO2. Auf die ersten 20 Jahren betrachtet liegt dieses
Treibhauspotential (CO2-Äquivalent) jedoch bei dem 86-fachen von CO2 – ein wichtiger
Faktor für die Emissionsberechnung, da vor allem die kommenden Jahrzehnte für
den Klimaschutz entscheidend sein werden (www.researchgate.net/figure/
Globalwarming-potentials-for-methane-kgCO2-emissions-equivalent-to-a-kg-of-methane_
fig2_263283839).
Auch sind menschenrechtliche, soziale und ökologische Fragen beim Bau vor
allem von Großstaudämmen, aber auch bei vielen aufeinanderfolgenden kleinen
Staudämmen bei einer bassinweiten Betrachtung von großer Bedeutung.
Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, die Klimaziele des
Pariser Abkommens und die Agenda 2030 zu erfüllen – der globale Ausbau
erneuerbarer Energien – darunter auch der Wasserkraft – spielt dabei eine
entscheidende Rolle. Multilaterale Entwicklungsbanken investieren seit vielen
Jahrzehnten in diesen Sektor – ebenso wird über diverse bilaterale Energiepartnerschaften
sowie Hermesbürgschaften der Ausbau der erneuerbaren Energien inklusive
Wasserkraft von Seiten der Bundesregierung gefördert.
Am 3. Dezember 2018 haben anlässlich der UN-Klimakonferenz COP 24 in
Katowice neun Multilaterale Entwicklungsbanken (Multinational Development
Banks, MDB) angekündigt, gemeinsam ein Rahmenwerk zu erstellen, um ihre
Aktivitäten in Einklang mit der Pariser Klimaabkommen zu bringen (im
Folgenden Paris Agreement Alignment). Die genannten Banken sind die Afrikanische
Entwicklungsbank (AfDB), die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB), die
Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB), die Europäische Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investitionsbank (EIB), die Inter-
Amerikanische Entwicklungsbank (IADB), die Islamische Entwicklungsbank,
die New Development Bank (NDB), sowie die Weltbank Gruppe mit Weltbank,
IFC und MIGA. Auf der COP 25 in Chile im November 2019 planen diese
Banken ihre Ergebnisse zu präsentieren. Als einer der fünf größten Shareholder von
vier der genannten Multilateralen Entwicklungsbanken (AIIB, EBRD, EIB,
Weltbankgruppe) und Anteilseigner an drei weiteren (AfDB, AsDB, IADB), hat die
Bundesrepublik Deutschland ein großes Stimmgewicht in den
Entscheidungsprozessen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Durch welche konkreten Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung
am Paris Agreement Alignment der Multilateralen Entwicklungsbanken
(MDB)?
Welche Positionen bringen Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung in den Prozess ein, und welche Forderungen stellen sie?
2. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Paris
Agreement Alignment Wasserkraftwerke als regenerative, nachhaltige und
förderungswürdige Energiequelle angesehen?
a) Inwiefern werden dabei die Empfehlungen der World Commission on
Dams (WCD) berücksichtigt?
b) Wie und durch wen wird die Einhaltung dieser Empfehlungen überwacht?
3. Welcher Zeitraum soll nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Pariser Agreement Alignment zur Berechnung der Klimawirkung von
Wasserkraftprojekten angewandt werden?
a) Inwiefern wird dabei die Tatsache berücksichtigt, dass einige
Wasserkraftwerke insbesondere innerhalb der ersten 20 Jahre große Mengen
Methan ausstoßen?
b) Welches Treibhauspotential wird bei dieser Berechnung für Methan
angenommen?
4. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Paris
Agreement Alignments die Risiken des Klimawandels für die dauerhaft
sichere und effiziente Betreibung der Wasserkraftwerke (z. B.
Konsequenzen von sich ändernden Niederschlagsmustern wie das Risiko einer
Effizienzminderung durch Dürren oder Unfallgefahr durch
Starkregenereignisse) berücksichtigt?
5. Welche Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des Paris Agreement Alignment erhoben, die eine angemessene
Einschätzung der Auswirkungen von Wasserkraftwerken auf die Ökosysteme und das
regionale Gewässersystem erlauben und welche Instrumente sind dafür
vorgesehen, um die Risiken geplanter Wasserkraftwerke zu bewerten?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Zuge des Paris
Agreement Alignments nur Wasserkraftwerke als förderungswürdig
anerkannt werden, die folgende Kriterien erfüllen: Einhaltung der Empfehlungen
der WCD; Vorliegen einer bassinweiten Planung, die den Erhalt der
Artenvielfalt, Ökosysteme und Wasserversorgung der lokalen Bevölkerung
gewährleistet; Ausschluss von Menschenrechtsverletzungen; Vermeidung der
Zerstörung von Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung; Transparente
Planung sowie Achtung der Beteiligungs- und Zustimmungsrechte aller
Betroffenen, insbesondere indigener Gemeinschaften nach der ILO-
Konvention 169 (ILO = International Labour Organization)?
6. Welche aus deutschen Fördermitteln mit erbaute Wasserkraftwerke sind
aus Sicht der Bundesregierung best practice Vorhaben was die Aspekte in
Frage 5 betrifft?
7. Fördert die Bundesregierung Wasserkraftwerke, die in Bürgerhand sind bzw.
die mit und von den Anwohnerinnen und Anwohnern geplant und betrieben
werden?
8. Inwiefern fördert die Bundesregierung staatenübergreifende
Wasserkraftprojekte auch unter dem Gesichtspunkt von verbesserter Kooperation als Faktor
zur Konfliktentschärfung und Konfliktprävention?
9. Inwieweit ist der „Do no harm“-Ansatz bindend bei der Förderung von
Wasserkraftprojekten durch die Bundesregierung?
10. Inwieweit kooperiert die Bundesregierung in der finanziellen und
technischen Zusammenarbeit (FZ und TZ) im Bereich Wasserkraft, und sind für
den Erfolg der FZ-Maßnahmen eine Begleitung von TZ-Maßnahmen
generell vorgesehen?
11. Plant die Bundesregierung eine personelle Aufstockung, um die
Nexusperspektive, Wasser, Energie und Ernährungssicherheit voranzubringen?
12. Wurden die Hermesbürgschaften für die geplanten Wasserkraftwerke Caculo
Cabaça sowie Zenso in Angola mittlerweile bewilligt, und wenn ja, in
welcher Höhe?
13. Wurde bei der Planung der beiden genannten Wasserkraftwerke eine
Erhebung der sozialen und ökologischen Folgen für das gesamte betroffene
Flussbassin des Kwanza durchgeführt, oder wurden in den durchgeführten
Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen die jeweiligen Projekte isoliert
voneinander betrachtet, ohne die Auswirkungen des jeweils anderen
Projektes zu berücksichtigen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Relevanz einer
bassinweiten Planung und Risikobewertung bei Wasserkraftwerken, und
inwiefern ist dies eine Voraussetzung für die Bewilligung einer
Hermesbürgschaft oder Finanzierung durch die Bundesregierung?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu menschenrechtlichen und
ökologischen Risiken der Projekte Caculo Cabaça und Zenso?
15. Hält die Bundesregierung die in den veröffentlichten
Umweltverträglichkeitsprüfungen (www.agaportal.de/_Resources/Persistent/84c4e2483fd6fd320
deb02a37db359d139c7f770/eia_angola_wasserkraftwerk_cacula.pdf und www.
agaportal.de/_Resources/Persistent/9daab9db9279a62dd80c72d12ebf099763e6f2
b6/eia_angola_wasserkraftwerk_zenso.pdf) enthaltenen Schutzmaßnahmen für
ausreichend, oder hält sie weitere Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und
Menschenrechten für notwendig?
a) Falls weitere Maßnahmen notwendig sind, welche sind dies, und in
welcher Form sind oder werden sie vertraglich vereinbart?
b) Werden alle vereinbarten Schutzmaßnahmen und Kompensationszusagen
für die betroffene Bevölkerung veröffentlicht werden, damit die
Menschen vor Ort sich darauf berufen können?
c) Inwiefern besteht die Bundesregierung vor Bewilligung der Bürgschaft
auf der Vorlage eines in der Umweltverträglichkeitsprüfung
angekündigten Umsiedlungsplanes für die Gemeinden in den betroffenen Distrikten
Calambala und Candengue?
16. Hat die Bundesregierung weitere Auflagen an die Bürgschaft geknüpft bzw.
plant sie, dies zu tun?
17. Wie wird die Bundesregierung, sofern die Bürgschaften bewilligt werden
oder wurden, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen,
Kompensationszahlungen und Auflagen zur Einhaltung der Menschenrechte und dem
Umweltschutz überprüfen?
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vereinbart oder plant sie zu
vereinbaren, um die Einhaltung der umwelt- und menschenrechtlichen
Auflagen durchzusetzen?
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit vertraglich vereinbart, die
Bürgschaft zurückzuziehen, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden, bzw.
plant sie, dies vertraglich festzuhalten?
19. Wie hat die Bundesregierung überprüft, inwieweit die von den Bürgschaften
begünstigten Unternehmen (inkl. Finanzinstitutionen) Verfahren der
menschenrechtlichen Sorgfalt gemäß dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft
und Menschenrechte (NAP) etabliert haben?
20. Plant die Bundesregierung, die Informationen über bewilligte Bürgschaften
unter www.agaportal.de/exportkreditgarantien/praxis/projektinformationen
dahingehend transparenter zu gestalten, dass erkennbar wird, um welches
zuvor veröffentlichte Projekt vor Bewilligung es sich handelt, wie u. a. bereits
mehrfach von zivilgesellschaftlicher Seite gefordert?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nicht, warum nicht?
21. Welche Projekte werden über die deutsch-brasilianische
Energiepartnerschaft gefördert?
22. Gibt es Pläne zur Nachverhandlung oder Aktualisierung der deutsch-
brasilianischen Energiepartnerschaft von 2008, z. B. um die Ziele des Pariser
Klimaabkommens oder der Agenda 2030 darin aufzunehmen?
23. Welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung bezüglich der
deutschbrasilianischen Energiepartnerschaft unter der aktuellen Regierung von Jair
Bolsonaro?
24. Inwiefern wird die Entwicklung von dezentralen, durch die Bürgerinnen und
Bürger selbst verwalteten Lösungen zur Energieversorgung vorangetrieben,
die vor allem den Zugang armer Bevölkerungsschichten zu bezahlbarem,
nachhaltigem Strom als Ziel haben?
25. Werden über die Energiepartnerschaft auch konkrete Energieprojekte z. B.
in der Wasserkraft gefördert?
26. War die Bundesrepublik Deutschland in den letzten 15 Jahren an der
Finanzierung oder dem Bau von Wasserkraftwerken in Brasilien beteiligt?
a) Wenn ja, an welchen (bitte nach bereits gebauten, bereits bewilligten und
sich in der Prüfung befindlichen, Kostenumfang und Leistung getrennt
auflisten)?
b) Handelt es sich um kleine oder auch größere Wasserkraftwerke gemäß der
Definition der World Commission on Dams WCD (bitte in Megawatt
installierter Leistung angeben)?
c) Inwiefern werden dabei bassinweite Studien durchgeführt, die auch im
ausreichenden Maße die langfristigen und für den Flussunterlauf
erwarteten Auswirkungen (downstream und longterm effects) mit einbeziehen?
d) Mit welchen konkreten Verfahren werden bei diesen Studien
menschenrechtliche und soziale Standards überprüft, und wie wird dies überwacht?
e) In welcher Form wird die Zivilgesellschaft in die Planung mit einbezogen
und umfassend informiert?
f) Wie wird sichergestellt, dass die Verpflichtung zur freien, frühzeitigen
und informierten Zustimmung (FPIC) und der ILO-Konvention 169
eingehalten wird, wenn indigene Bevölkerung betroffen ist, und wie wird
dies überprüft?
Berlin, den 25. Juni 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1310610.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12267 - Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in Wasserkraftprojekten weltweit - Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz,
Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12267 –
Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in
Wasserkraftprojekten weltweit – Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Angesichts des menschengemachten Klimawandels wird es nach Ansicht der
Fragesteller immer dringlicher, aus der Energieversorgung durch fossile
Brennstoffe auszusteigen. Gleichzeitig nimmt der Energiebedarf vor allem in
den Entwicklungs- und Schwellenländern weiter zu. In der Agenda 2030 für
Nachhaltige Entwicklung hat sich die Weltgemeinschaft darauf geeinigt, bis
2030 allen Menschen den Zugang zu bezahlbarer und sauberer Energie zu
gewährleisten (SDG7). Im Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz haben
sich die Staaten verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um die Erderwärmung
auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dazu braucht es eine drastische
Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen: Im Jahr 2018 wurden
weltweit über 37 Gigatonnen CO2 ausgestoßen, 33 Gigatonnen davon
stammten aus der Energieerzeugung (www.theguardian.com/environment /
2018/dec/05/brutal-news-global-carbon-emissions-jump-to-all-time-
highin-2018, www.iea.org/geco/emissions/).
Die Interessenvertretung der Wasserkraftindustrie, die International
Hydropower Association (IHA), stellt Wasserkraft als eine der saubersten
Alternativen zur Stromgewinnung dar. Doch Staudämme und andere
Wasserkraftwerke haben auch zahlreiche negative Auswirkungen, die im Gegensatz zu
den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Agenda 2030 stehen:
Menschen müssen umgesiedelt werden, wichtige Ökosysteme werden zerstört. Die
Aufstauung des Wassers begünstigt Faulungsprozesse in Flüssen, bei denen
stark wirkende Treibhausgase wie Methan entstehen und das Klima weiter
aufheizen: Methan hat eine 28-fach höhere Klimawirkung als
Kohlenstoffdioxid – trägt über einen Zeitraum von 100 Jahren betrachtet also 28 mal so
viel zur globalen Erderwärmung bei wie dieselbe Menge CO2. Auf die ersten
20 Jahren betrachtet liegt dieses Treibhauspotential (CO2-Äquivalent) jedoch
bei dem 86-fachen von CO2 – ein wichtiger Faktor für die
Emissionsberechnung, da vor allem die kommenden Jahrzehnte für den Klimaschutz
entscheidend sein werden (www.researchgate.net/figure/Global-warming-
potentialsf o r - m e t h a n e - k g C O 2 - e m i s s i o n s - e q u i v a l e n t - t o - a - k g - o f - m e t h a
ne_fig2_263283839).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13106
19. Wahlperiode 10.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
2. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch sind menschenrechtliche, soziale und ökologische Fragen beim Bau vor
allem von Großstaudämmen, aber auch bei vielen aufeinanderfolgenden
kleinen Staudämmen bei einer bassinweiten Betrachtung von großer Bedeutung.
Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, die Klimaziele
des Pariser Abkommens und die Agenda 2030 zu erfüllen – der globale
Ausbau erneuerbarer Energien – darunter auch der Wasserkraft – spielt dabei eine
entscheidende Rolle. Multilaterale Entwicklungsbanken investieren seit vielen
Jahrzehnten in diesen Sektor – ebenso wird über diverse bilaterale
Energiepartnerschaften sowie Hermesbürgschaften der Ausbau der erneuerbaren
Energien inklusive Wasserkraft von Seiten der Bundesregierung gefördert.
Am 3. Dezember 2018 haben anlässlich der UN-Klimakonferenz COP 24 in
Katowice neun Multilaterale Entwicklungsbanken (Multinational
Development Banks, MDB) angekündigt, gemeinsam ein Rahmenwerk zu erstellen,
um ihre Aktivitäten in Einklang mit der Pariser Klimaabkommen zu bringen
(im Folgenden Paris Agreement Alignment). Die genannten Banken sind die
Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), die Asiatische Entwicklungsbank
(AsDB), die Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB), die Europäische
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische
Investitionsbank (EIB), die InterAmerikanische Entwicklungsbank (IADB), die
Islamische Entwicklungsbank, die New Development Bank (NDB), sowie die
Weltbank Gruppe mit Weltbank, IFC und MIGA. Auf der COP 25 in Chile im
November 2019 planen diese Banken ihre Ergebnisse zu präsentieren. Als
einer der fünf größten Shareholder von vier der genannten Multilateralen
Entwicklungsbanken (AIIB, EBRD, EIB, Weltbankgruppe) und Anteilseigner an
drei weiteren (AfDB, AsDB, IADB), hat die Bundesrepublik Deutschland ein
großes Stimmgewicht in den Entscheidungsprozessen.
1. Durch welche konkreten Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung
am Paris Agreement Alignment der Multilateralen Entwicklungsbanken
(MDB)?
Welche Positionen bringen Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung in den Prozess ein, und welche Forderungen stellen sie?
Als Anteilseigner der Multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) setzt sich
die Bundesregierung für eine konsequente Ausrichtung der Banken an den
Zielen des Pariser Klimaabkommens ein. Durch entsprechende Ansprache auf
politischer Ebene, Koalitionsbildung, fachliche Dialoge sowie Positionierungen
und Abstimmungsverhalten bei multilateralen Vorhaben und Strategien sowie
Wiederauffüllungsprozessen tritt die Bundesregierung für die Dekarbonisierung
des Energiesektors und die Umsteuerung hin zu erneuerbaren Energien ein.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) finanzieren fachlich beratende Arbeiten, um die MDBs bei
ihrem Paris Alignment Prozess zu unterstützen. So wurde 2018 die BMZ-
finanzierte Studie „Toward Paris Alignment: How the Multilateral Develop
ment Banks Can Better Support the Paris Agreement” veröffentlicht. Um den
Paris Alignment Prozess der MDBs voranzutreiben, fordert die
Bundesregierung die MDBs auf, sich ambitionierte post-2020 Klimafinanzierungsziele zu
setzen, welche eine ausgewogene Förderung von Minderungs- und
Anpassungsmaßnahmen berücksichtigen und ihre Partnerländer bei der
Ambitionssteigerung im Klimaschutz zu unterstützen.
2. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Paris Agreement Alignment Wasserkraftwerke als regenerative,
nachhaltige und förderungswürdige Energiequelle angesehen?
a) Inwiefern werden dabei die Empfehlungen der World Commission on
Dams (WCD) berücksichtigt?
b) Wie und durch wen wird die Einhaltung dieser Empfehlungen
überwacht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die MDBs haben Ende 2018 im Rahmen der UN-Klimakonferenz COP 24 in
Katowice angekündigt, das Paris Alignment ihrer Arbeit voranzubringen und
bei COP 25 in Chile Ende 2019 zu den entsprechenden Fortschritten Bericht zu
erstatten. Die Methodologie zur Operationalisierung des Paris Alignment ist
derzeit in Ausarbeitung. Vom Paris Agreement Alignment der MDBs werden
keine Festlegungen bezüglich einzelner regenerativer Technologien erwartet.
Wind- und Solarenergie verfügen allerdings über ein hohes Ausbaupotential
und sind vielerorts bei Betrachtung der Vollkosten wirtschaftlich. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die Förderung von Wasserkraftprojekten durch
die MDBs daher und aufgrund der potentiellen ökologischen Auswirkungen
nur unter Berücksichtigung der Ergebnisse umfangreicher
Umweltverträglichkeitsprüfungen nachrangig zum Ausbau anderer erneuerbarer Energien erfolgen
wird.
3. Welcher Zeitraum soll nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des Pariser Agreement Alignment zur Berechnung der Klimawirkung von
Wasserkraftprojekten angewandt werden?
Die Methodologie zur Operationalisierung des Paris Alignment der MDBs ist
derzeit in Ausarbeitung. Die Bundesregierung wird im diesbezüglich Dialog
mit den MDBs u. a. die Erfahrungen mit den Standards der KFW
Entwicklungsbank, wie im Folgenden in den Antworten zu den Fragen 3a und 3b
erläutert, einbringen.
a) Inwiefern wird dabei die Tatsache berücksichtigt, dass einige
Wasserkraftwerke insbesondere innerhalb der ersten 20 Jahre große Mengen
Methan ausstoßen?
Für die Berechnung der Klimawirkungen der Wasserkraft-Vorhaben der
Finanziellen Zusammenarbeit durch die KfW werden die Emissionen des Vorhabens
den Emissionen des Referenzszenarios gegenübergestellt. Als Referenzszenario
dient hier in der Regel das allgemeine Elektrizitätsversorgungssystem des
betreffenden Landes, d. h. es wird der Emissionsfaktor der Stromversorgung des
betreffenden Landes herangezogen. In der Vergangenheit wurden hierfür Daten
des „Institute for Global Environmental Strategies“ herangezogen.
b) Welches Treibhauspotential wird bei dieser Berechnung für Methan
angenommen?
Im Zuge einer Harmonisierung der Treibhausgas-Methodologie werden künftig
die Daten der „International Financial Institutions“ herangezogen („The IFI
Dataset of Default Grid Factors“). Bei der Ermittlung der Emissionen des
Vorhabens werden – soweit relevant – auch indirekte Emissionen berücksichtigt,
wie zum Beispiel die Methanemissionen bei einigen Wasserkraftwerken.
Entsprechend des fünften Berichts des Weltklimarates werden Methanemissionen
mit einem Faktor 28 in CO2-Äquivalente umgerechnet.
4. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Paris Agreement Alignments die Risiken des Klimawandels für die
dauerhaft sichere und effiziente Betreibung der Wasserkraftwerke (z. B.
Konsequenzen von sich ändernden Niederschlagsmustern wie das Risiko
einer Effizienzminderung durch Dürren oder Unfallgefahr durch
Starkregenereignisse) berücksichtigt?
Die Methodologie zur Operationalisierung des Paris Alignment der MDBs ist
derzeit in Ausarbeitung.
Unabhängig von deren genauer Ausgestaltung geht die Bundesregierung davon
aus, dass die genannten Aspekte eines dauerhaft sicheren und effizienten
Betriebs von Wasserkraftwerken bei Investitionsentscheidungen der MDBs
berücksichtigt werden.
Die EBRD hat sich als erste multilaterale Entwicklungsbank zur Arbeit der
Task Force on Climate related Financial Disclosure bekannt und mit weiteren
Finanzinstituten Empfehlungen erarbeitet, wie physische Risiken und Chancen
berichtet werden können. Im Dezember 2017 hat sich die EBRD zusammen mit
anderen multilateralen Entwicklungsbanken verpflichtet, ihre Tätigkeit an den
Klimazielen des Pariser Übereinkommens von 2015 auszurichten. Zur
Umsetzung arbeiten die Banken an einem gemeinsamen Konzept (Joint MDB Paris
Agreement Alignment Approach – PA3). Im Rahmen ihrer finanziellen
Tätigkeit wird die EBRD Wege zur klimaschonenden Entwicklung erschließen;
hierzu gehört die Überprüfung von Investitionen im Hinblick auf ihre physischen
Auswirkungen auf den Klimawandel sowie die Bewertung von
klimaschonenden Vorteilen der jeweiligen Projekte.
Die EBRD besitzt eine solide Grundlage, dieses Konzept auch im
Wasserkraftsektor umzusetzen; entsprechende Pionierarbeit für eine klimaschonende
Entwicklung hat sie in den letzten fünf Jahren bereits in einer Reihe von Projekten
in Albanien, Georgien, Marokko und Tadschikistan geleistet. Abgesehen davon
unterstützt die Bank die International Hydropower Association bei der
Entwicklung eines vorbildlichen Leitfadens zur klimaschonenden Nutzung der
Wasserkraft. Dazu gehört die Bewertung und Steuerung von physischen
Klimarisiken bei Wasserkraftprojekten. Die EBRD wird entsprechende Prinzipien bei
künftigen Projekten anwenden.
5. Welche Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des Paris Agreement Alignment erhoben, die eine angemessene
Einschätzung der Auswirkungen von Wasserkraftwerken auf die Ökosysteme und
das regionale Gewässersystem erlauben und welche Instrumente sind
dafür vorgesehen, um die Risiken geplanter Wasserkraftwerke zu bewerten?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Zuge des
Paris Agreement Alignments nur Wasserkraftwerke als förderungswürdig
anerkannt werden, die folgende Kriterien erfüllen: Einhaltung der
Empfehlungen der WCD; Vorliegen einer bassinweiten Planung, die den
Erhalt der Artenvielfalt, Ökosysteme und Wasserversorgung der lokalen
Bevölkerung gewährleistet; Ausschluss von Menschenrechtsverletzungen;
Vermeidung der Zerstörung von Lebensgrundlagen der lokalen
Bevölkerung; Transparente Planung sowie Achtung der Beteiligungs- und
Zustimmungsrechte aller Betroffenen, insbesondere indigener
Gemeinschaften nach der ILO-Konvention 169 (ILO = International Labour
Organization)?
Die Methodologie zur Operationalisierung des Paris Alignment der MDBs ist
derzeit in Ausarbeitung.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die einschlägigen Umwelt- und
Sozialstandards der MDBs auch hier Berücksichtigung finden.
6. Welche aus deutschen Fördermitteln mit erbaute Wasserkraftwerke sind
aus Sicht der Bundesregierung best practice Vorhaben was die Aspekte in
Frage 5 betrifft?
Die KfW legt großen Wert auf die Einhaltung der in der Antwort zu Frage 5
genannten Standards. Die Anwendung dieser Standards erfolgt bei Prüfung und
Monitoring jeder Finanzierung der deutschen finanziellen Zusammenarbeit.
Eine dezidierte Liste zu best practice Vorhaben für aus deutschen Fördermitteln
erbaute Wasserkraftwerke führt die Bundesregierung nicht.
7. Fördert die Bundesregierung Wasserkraftwerke, die in Bürgerhand sind
bzw. die mit und von den Anwohnerinnen und Anwohnern geplant und
betrieben werden?
Grundsätzlich ist in allen Projekten, in denen die KfW Entwicklungsbank ein
vollumfängliches „Environmental and Social Impact Assessment“ (ESIA)
einfordert, ein paralleler „Stakeholder Engagement“ Prozess durchzuführen. Dazu
gehören zwingend Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen des Scopings
sowie bei Vorlage des Entwurfs des ESIA Berichts.
8. Inwiefern fördert die Bundesregierung staatenübergreifende
Wasserkraftprojekte auch unter dem Gesichtspunkt von verbesserter Kooperation als
Faktor zur Konfliktentschärfung und Konfliktprävention?
Bei staatenübergreifenden Wasserkraftprojekten fördert die Finanzielle
Zusammenarbeit (FZ) auch unter dem wichtigen Gesichtspunkt der
Völkerverständigung und Konfliktprävention. So besteht zum Beispiel im Rahmen des West
African Power Pools (WAPP) ein Wasserkraftprojekt am Grenzfluss zwischen
Benin und Togo mit gemeinsamer Betriebsführung beider Staaten.
9. Inwieweit ist der „Do no harm“-Ansatz bindend bei der Förderung von
Wasserkraftprojekten durch die Bundesregierung?
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 5 und 7 verwiesen.
10. Inwieweit kooperiert die Bundesregierung in der finanziellen und
technischen Zusammenarbeit (FZ und TZ) im Bereich Wasserkraft, und sind für
den Erfolg der FZ-Maßnahmen eine Begleitung von TZ-Maßnahmen
generell vorgesehen?
Fallweise kooperieren FZ (KfW Entwicklungsbank) und TZ (Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit) auch im Bereich Wasserkraft; eine solche
Kooperation ist aber nicht für alle Vorhaben verbindlich. Die FZ verfügt über
Möglichkeiten, eigene Vorhaben soweit erforderlich durch Begleitmaßnahmen
oder durch die Finanzierung von Consultingeinsätzen aus Mitteln des Studien-
und Beratungsfonds technisch zu unterstützen.
11. Plant die Bundesregierung eine personelle Aufstockung, um die
Nexusperspektive, Wasser, Energie und Ernährungssicherheit voranzubringen?
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird das Thema
Nexus Wasser-Energie und Ernährungssicherheit (WEF) durch die
Bundesregierung über das BMZ seit 2011 gefördert. Seit 2014 ist ein WEF Nexus
Regionaldialogprogramm in der Implementierung, das inzwischen in fünf
Regionen weltweit (Lateinamerika, MENA, Nigerbecken, Südliches Afrika und
Zentralasien) arbeitet. Dieses Programm wird von der DeutschenGesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH umgesetzt und durch die
Europäische Union ko-finanziert. In der GIZ ist derzeit eine personelle Aufstockung
um drei Personen vorgesehen, die überwiegend operativ arbeiten sollen und
teilweise aus EU-Geldern kofinanziert werden. Eine personelle Aufstockung im
BMZ ist derzeit nicht vorgesehen.
12. Wurden die Hermesbürgschaften für die geplanten Wasserkraftwerke
Caculo Caba?a sowie Zenso in Angola mittlerweile bewilligt, und wenn
ja, in welcher Höhe?
Für die genannten Wasserkraftwerke Caculo Cabaça und Zenso wurden
Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen beantragt und durch den
Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien (diesem gehören neben dem
Vorsitz durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch das
Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an) nach
Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestagesgrundsätzlich
positiv entschieden. Die Geschäfte befinden sich noch im
Verhandlungsstadium. Ob diese sich realisieren, und mit welchen Auftragswerten, ist derzeit
nicht bekannt.
13. Wurde bei der Planung der beiden genannten Wasserkraftwerke eine
Erhebung der sozialen und ökologischen Folgen für das gesamte betroffene
Flussbassin des Kwanza durchgeführt, oder wurden in den
durchgeführten Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen die jeweiligen Projekte
isoliert voneinander betrachtet, ohne die Auswirkungen des jeweils
anderen Projektes zu berücksichtigen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Relevanz
einer bassinweiten Planung und Risikobewertung bei Wasserkraftwerken,
und inwiefern ist dies eine Voraussetzung für die Bewilligung einer
Hermesbürgschaft oder Finanzierung durch die Bundesregierung?
Die bei den Projekten angelegten International Finance Corporation (IFC)
Performance Standards beinhalten bei Wasserkraftwerken grundsätzlich eine
Betrachtung der kumulativen Auswirkungen. Daher sind diese Aspekte ein
wesentlicher Bestandteil der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung und
fließen als Voraussetzung in die Entscheidung zur Übernahme von
Exportkreditgarantien ein.
Neben den beiden genannten Wasserkraftwerken sind am gleichen Flusslauf
bereits zwei Wasserkraftwerke vorhanden, und ein weiteres befindet sich
derzeit im Bau. Um die kumulativen Auswirkungen hinsichtlich der Umwelt-,
Sozial- und Menschenrechtsaspekte der Projekte zu untersuchen, wurde 2016
eine umfangreiche Studie (Cumulative Impact Assessment of Hydropower
Development on the Cuanza River) durch einen unabhängigen Umwelt- und
Sozialgutachter erstellt. Die Studie empfiehlt Maßnahmen, um die
Auswirkungen angemessen zu mitigieren und auszugleichen. Im Rahmen eines
Implementierungsplans werden die Maßnahmen unter Beteiligung der jeweiligen
Baufirmen und der relevanten Behörden derzeit umgesetzt.
Darüber hinaus wurden separate Umwelt- und Sozialverträglichkeitsgutachten
für die einzelnen Projekte erstellt, die sich insbesondere mit den
projektspezifischen Auswirkungen befassen. Im Rahmen der Prüfung zur Übernahme von
Exportkreditgarantien wurden zudem weitere Untersuchungen durchgeführt,
aus denen Maßnahmen resultieren, um die Projekte im Einklang mit den
einschlägigen IFC Performance Standards zu realisieren. Eine potentielle
endgültige Übernahme von Exportkreditgarantien für die genannten Geschäfte ist dabei
unter anderem mit der Anforderung verbunden, einen Aktionsplan zu
vereinbaren, der diese Maßnahmen verbindlich fixiert.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu menschenrechtlichen und
ökologischen Risiken der Projekte Caculo Caba?a und Zenso?
Wie bei Wasserkraftwerksprojekten dieser Größenordnung nicht unüblich,
liegen potenzielle Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken vor, die sich
insbesondere auf den Wasserhaushalt am Flusslauf, die physischen und
ökonomischen Umsiedlungen, die Beeinträchtigung der Biodiversität, die sozialen
Auswirkungen durch Verkehr und Arbeiter sowie die Entwicklung von
Methanemissionen im Bereich des Reservoirs beziehen. Gleichzeitig haben große
Infrastrukturprojekte in ländlichen Gebieten insbesondere auf die
sozioökonomischen Aspekte deutlich positive Effekte. So werden im Zuge der
Projektrealisierungen Straßen, die Trinkwasserversorgung, das Stromnetz sowie
Einrichtungen des Bildungs- und Gesundheitswesens ausgebaut.
Beide Wasserkraftwerke wurden entsprechend der Vorgaben der so genannten
OECD Common Approaches, der IFC Performance Standards und der
Empfehlungen der World Commission on Dams (WCD) hinsichtlich der Umwelt-,
Sozial- und Menschenrechtsaspekte geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung
wurden alle vorliegenden Studien berücksichtigt und ein unabhängiges Umwelt-
und Sozialberatungsunternehmen einbezogen. Darüber hinaus erfolgten
Standortbesuche, bei denen ein Austausch mit den beteiligten Parteien (angolanische
Behörden, Generalunternehmen, Gutachtern) stattfand sowie die Baustelle, das
zu überflutende Gebiet und die Arbeiterunterkünfte besucht wurden. Im Zuge
des Standortbesuchs wurden auch die Vertreter der betroffenen
beziehungsweise der umzusiedelnden Gemeinden konsultiert. Es wurden somit alle
potenziellen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken betrachtet und
Anforderungen formuliert, die diese Risiken adressieren.
15. Hält die Bundesregierung die in den veröffentlichten
Umweltverträglichkeitsprüfungen ( w w w . a g a p o r t a l . d e / _ R e s o u r c e s / P e r s i s t e n t /
84c4e2483fd6fd320deb02a37db359d139c7f770/eia_angola_wasserkraft
werk_cacula.pdf und www.agaportal.de/_Resources/Persistent/9da
ab9db9279a62dd80c72d12ebf099763e6f2b6/eia_angola_wasserkraft
werk_zenso.pdf) enthaltenen Schutzmaßnahmen für ausreichend, oder
hält sie weitere Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und
Menschenrechten für notwendig?
a) Falls weitere Maßnahmen notwendig sind, welche sind dies, und in
welcher Form sind oder werden sie vertraglich vereinbart?
b) Werden alle vereinbarten Schutzmaßnahmen und
Kompensationszusagen für die betroffene Bevölkerung veröffentlicht werden, damit die
Menschen vor Ort sich darauf berufen können?
c) Inwiefern besteht die Bundesregierung vor Bewilligung der
Bürgschaft auf der Vorlage eines in der Umweltverträglichkeitsprüfung
angekündigten Umsiedlungsplanes für die Gemeinden in den
betroffenen Distrikten Calambala und Candengue?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Die veröffentlichten Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudien wurden im
Zuge der nationalen Genehmigungsprozesse erstellt und umfassen daher noch
nicht alle Anforderungen der für die Übernahme von Exportkreditgarantien zur
Anwendung kommenden Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards. Die
Studien wurden deshalb durch ein unabhängiges Umwelt- und
Sozialberatungsunternehmen begutachtet, woraus sich weitere Maßnahmen ableiten. Hierzu
gehören insbesondere Maßnahmen zu Biodiversitätsaspekten, zur Beteiligung der
Bevölkerung, zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen, zur
Sicherstellung adäquater Arbeitsbedingungen, zur Sicherstellung von
Arbeitssicherheitsstandards, zur Wasserqualität, zur Dammsicherheit und zum
Abfallmanagement. Diese Maßnahmen wurden in Umwelt- und Sozialaktionsplänen mit
klaren Verantwortlichkeiten und Zeitschienen für ihre Umsetzung beschrieben.
Die Pläne sind Voraussetzung für die endgültige Übernahme der
Exportkreditgarantien und sind dementsprechend kreditvertraglich zu vereinbaren. Für
beide Wasserkraftwerke ist ein Stakeholder Engagement Plan vorgesehen, der die
fortlaufende Veröffentlichung von Informationen und die Beteiligung der
betroffenen Bevölkerung vorsieht.
Im Falle des Wasserkraftwerks Zenso ist die Umsiedlung von ca. 300 Personen
vorgesehen. Um eine angemessene Kompensation und eine Wiederherstellung
der Lebensumstände sicherzustellen, sieht der Umwelt- und Sozialaktionsplan
unter anderem die Erstellung eines Umsiedlungsplans und eines Plans zur
Wiederherstellung der Lebensbedingungen vor. Die Erstellung dieser Pläne und die
Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen sind mit der Übernahme
einer Exportkreditgarantie verknüpft. Alle vereinbarten Maßnahmen werden im
Rahmen eines Projektmonitorings unter Einbeziehung eine unabhängigen
Umwelt- und Sozialberatungsunternehmen regelmäßig überprüft. Darüber
hinaus wird kreditvertraglich vereinbart, dass der Bund im Falle von
materiellen Abweichungen in die Planung von Gegenmaßnahmen einzubinden ist.
16. Hat die Bundesregierung weitere Auflagen an die Bürgschaft geknüpft
bzw. plant sie, dies zu tun?
Neben den in der Antwort zu Frage 15 genannten Maßnahmen ist die
Übernahme der Exportkreditgarantien mit den Anforderungen verknüpft, dass
sowohl die nationalen Standards als auch die IFC Performance Standards und die
Weltbank Operational Safeguard Policy 4.37 (Sicherheit von Staudämmen)
eingehalten werden. Darüber hinaus sind die Empfehlungen der Studie zu den
kumulierten Auswirkungen umzusetzen und ein unabhängiges Gutachten zur
Dammsicherheit zu erstellen.
17. Wie wird die Bundesregierung, sofern die Bürgschaften bewilligt werden
oder wurden, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen,
Kompensationszahlungen und Auflagen zur Einhaltung der Menschenrechte und dem
Umweltschutz überprüfen?
Alle Anforderungen an die Projekte werden im Rahmen eines
Projektmonitorings unter Einbeziehung eine unabhängigen Umwelt- und
Sozialberatungsunternehmen während der gesamten Kreditlaufzeit fortlaufend überprüft.
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vereinbart oder plant sie zu
vereinbaren, um die Einhaltung der umwelt- und menschenrechtlichen
Auflagen durchzusetzen?
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit vertraglich vereinbart, die
Bürgschaft zurückzuziehen, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden,
bzw. plant sie, dies vertraglich festzuhalten?
Hierzu wird zunächst auch auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Alle vereinbarten Maßnahmen werden im Rahmen eines Projektmonitorings
unter Einbeziehung eines unabhängigen Umwelt- und
Sozialberatungsunternehmens regelmäßig überprüft. Darüber hinaus wird kreditvertraglich
vereinbart, dass der Bund im Falle von materiellen Abweichungen in die Planung von
Gegenmaßnahmen einzubinden ist. Gemäß den Allgemeinen Bedingungen gibt
es gegenüber den Deckungsnehmern verschiedene Gründe der
Haftungsbefreiung (z. B. bei Verstoß gegen die bankübliche Sorgfalt), deren Voraussetzungen
vom Einzelfall und dem jeweils bestehenden Deckungsschutz abhängen.
19. Wie hat die Bundesregierung überprüft, inwieweit die von den
Bürgschaften begünstigten Unternehmen (inkl. Finanzinstitutionen) Verfahren der
menschenrechtlichen Sorgfalt gemäß dem Nationalen Aktionsplan für
Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) etabliert haben?
Maßgeblich für die Förderungswürdigkeit von Anträgen auf
Exportkreditgarantien ist die Identifizierung und Mitigation der mit dem Exportprojekt im
Bestellerland verbundenen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken. Der Fokus
der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechts-Prüfung liegt demgemäß auf dem
ausländischen Besteller der deutschen Exporte sowie auf den an der Errichtung
und dem Betrieb des Projekts beteiligten Auftragnehmern. Durch die
Anwendung der Referenzstandards der Weltbankgruppe ist gewährleistet, dass diese
Unternehmen hinsichtlich der Umsetzung der wesentlichen Elemente der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht überprüft werden. So müssen die
Unternehmen über Politiken verfügen, in denen sie sich zur Achtung der
Menschenrechte verpflichten. Sie müssen ferner über Verfahren verfügen, um
menschenrechtliche Risiken bspw. im Zusammenhang mit Umsiedlungen oder
Arbeitsstandards zu identifizieren und zu mitigieren und sie müssen über einen
Beschwerdemechanismus verfügen, den Betroffene menschenrechtlicher Auswirkungen
nutzen können.
20. Plant die Bundesregierung, die Informationen über bewilligte
Bürgschaften unter www.agaportal.de/exportkreditgarantien/praxis/projektinformati
onen dahingehend transparenter zu gestalten, dass erkennbar wird, um
welches zuvor veröffentlichte Projekt vor Bewilligung es sich handelt,
wie u. a. bereits mehrfach von zivilgesellschaftlicher Seite gefordert?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nicht, warum nicht?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Seit Anfang 2019 werden für endgültig angenommene Geschäfte ab einem
Auftragswert von 15 Mio. Euro zusätzliche Details zu der Umwelt-, Sozial-
und Menschenrechtsprüfung (Projektkategorie gemäß Common Approaches,
angelegte internationale Standards und wesentliche Umwelt-, Sozial- und
Menschenrechts-Aspekte) veröffentlicht. Auf Basis dieser Informationen ist
nachvollziehbar, welches zuvor veröffentlichte Kategorie-A-Projekt endgültig
in Deckung genommen wurde.
21. Welche Projekte werden über die deutsch-brasilianische
Energiepartnerschaft gefördert?
Wie alle bilateralen Energiepartnerschaften der Bundesregierung mit rund
20 Ländern betreibt die Deutsch-Brasilianische Energiepartnerschaft keine
Projektförderung im Sinne dieser Anfrage. Vielmehr geht es – in einer
langfristigen Sicht auch über Legislaturperioden hinaus – um den hochrangigen
politischen Austausch und die Einbeziehung von weiteren Akteuren aus
Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft mit dem Ziel einer globalen
Energiewende.
22. Gibt es Pläne zur Nachverhandlung oder Aktualisierung der
deutschbrasilianischen Energiepartnerschaft von 2008, z. B. um die Ziele des
Pariser Klimaabkommens oder der Agenda 2030 darin aufzunehmen?
Die bilateralen Energiepartnerschaften der Bundesregierung verfolgen das Ziel
einer globalen Energiewende. Schwerpunktthemen der Zusammenarbeit sind
entsprechend erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Dabei behält sich die
Bundesregierung vor zu überprüfen, inwiefern eine bestehende
Zusammenarbeit weiterhin dieser Zielsetzung dient und wie gegebenenfalls darauf reagiert
werden kann.
23. Welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung bezüglich der
deutsch-brasilianischen Energiepartnerschaft unter der aktuellen
Regierung von Jair Bolsonaro?
Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung sorgfältig; hierzu
wird auch auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Inwiefern wird die Entwicklung von dezentralen, durch die Bürgerinnen
und Bürger selbst verwalteten Lösungen zur Energieversorgung
vorangetrieben, die vor allem den Zugang armer Bevölkerungsschichten zu
bezahlbarem, nachhaltigem Strom als Ziel haben?
Die brasilianische Regulierung des Strommarkts ermöglicht die dezentrale
Energieerzeugung durch Bürger bzw. Haushalte, Unternehmen, Konsortien,
Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften in Gebäuden. Diese
dezentralen Erzeuger werden staatlich gefördert, indem sie von den Netzgebühren
befreit sind.
Die deutsch-brasilianische Energiepartnerschaft fördert in diesem
Zusammenhang keine Einzelprojekte (hierzu wird auf die Antwort zu Frage 21
verwiesen). Sie unterstützt durch den Erfahrungsaustausch zwischen hochrangigen
Akteuren aus Politik und Wirtschaft dabei, auch in Fragen der dezentralen
Erzeugung angemessene Lösungen zu finden. Zudem unterstützt die
Energiepartnerschaft die Behörden in der Entwicklung eines nationalen
Energieeffizienzplans durch komplementäre Studien. Die Einsparung von Strom führt stets zu
einer Reduzierung der Energiekosten und ist daher sozial relevant.
25. Werden über die Energiepartnerschaft auch konkrete Energieprojekte
z. B. in der Wasserkraft gefördert?
Im Rahmen der deutsch-brasilianischen Energiepartnerschaft betreibt die
Bundesregierung keine Projektförderung im Sinne dieser Anfrage.
26. War die Bundesrepublik Deutschland in den letzten 15 Jahren an der
Finanzierung oder dem Bau von Wasserkraftwerken in Brasilien
beteiligt?
a) Wenn ja, an welchen (bitte nach bereits gebauten, bereits bewilligten
und sich in der Prüfung befindlichen, Kostenumfang und Leistung
getrennt auflisten)?
Die Fragen 26 und 26a werden gemeinsam beantwortet.
Im Auftrag der Bundesregierung hat die FZ in den letzten 15 Jahren folgende
Finanzierungen für den Bau von Wasserkraftwerken in Brasilien zugesagt:
• Rio do Braco (11,5 MW), Moinho (14 MW), Queluz (30 MW), Lavrinhas
(30 MW); über ein Darlehen an die brasilianische Entwicklungsbank
BNDES ; alle bereits gebaut; Gesamtkosten 317,9 Mio. US-Dollar, davon
FZ-Anteil 68,4 Mio. US-Dollar.
• Im Wasserkraft-Komplex Sao Bernardo: Joao Borges (19 MW) bereits
gebaut; Gesamtkosten: 44,78 Mio. Euro.
• Barra do Rio Chapeu (15,15 MW) bereits gebaut; Kosten: 38,05 Mio. Euro.
b) Handelt es sich um kleine oder auch größere Wasserkraftwerke gemäß
der Definition der World Commission on Dams WCD (bitte in
Megawatt installierter Leistung angeben)?
Es handelt sich bei allen Vorhaben um Wasserkraftwerke mit maximal 30 MW
installierter Leistung.
c) Inwiefern werden dabei bassinweite Studien durchgeführt, die auch im
ausreichenden Maße die langfristigen und für den Flussunterlauf
erwarteten Auswirkungen (downstream und longterm effects) mit
einbeziehen?
d) Mit welchen konkreten Verfahren werden bei diesen Studien
menschenrechtliche und soziale Standards überprüft, und wie wird dies
überwacht?
e) In welcher Form wird die Zivilgesellschaft in die Planung mit
einbezogen und umfassend informiert?
f) Wie wird sichergestellt, dass die Verpflichtung zur freien, frühzeitigen
und informierten Zustimmung (FPIC) und der ILO-Konvention 169
eingehalten wird, wenn indigene Bevölkerung betroffen ist, und wie
wird dies überprüft?
Die Fragen 26c bis 26f werden gemeinsam beantwortet.
Die Vorhaben sind grundsätzlich, wie in den Antworten zu den Fragen 2, 5 und
7 erläutert, entsprechend der Vorgaben der zum entsprechenden Zeitpunkt
gültigen Nachhaltigkeitsrichtlinie geprüft worden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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