BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in Wasserkraftprojekten weltweit - Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

10.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1226712.08.2019

Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in Wasserkraftprojekten weltweit - Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12267 19. Wahlperiode 12.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Margarete Bause, Claudia Roth (Augsburg), Kai Gehring, Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in Wasserkraftprojekten weltweit – Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland Angesichts des menschengemachten Klimawandels wird es nach Ansicht der Fragesteller immer dringlicher, aus der Energieversorgung durch fossile Brennstoffe auszusteigen. Gleichzeitig nimmt der Energiebedarf vor allem in den Entwicklungs- und Schwellenländern weiter zu. In der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung hat sich die Weltgemeinschaft darauf geeinigt, bis 2030 allen Menschen den Zugang zu bezahlbarer und sauberer Energie zu gewährleisten (SDG 7). Im Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz haben sich die Staaten verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dazu braucht es eine drastische Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen: Im Jahr 2018 wurden weltweit über 37 Gigatonnen CO2 ausgestoßen, 33 Gigatonnen davon stammten aus der Energieerzeugung (www. theguardian.com/environment/2018/dec/05/brutal-news-global-carbon- emissionsjump-to-all-time-high-in-2018, www.iea.org/geco/emissions/). Die Interessenvertretung der Wasserkraftindustrie, die International Hydropower Association (IHA), stellt Wasserkraft als eine der saubersten Alternativen zur Stromgewinnung dar. Doch Staudämme und andere Wasserkraftwerke haben auch zahlreiche negative Auswirkungen, die im Gegensatz zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Agenda 2030 stehen: Menschen müssen umgesiedelt werden, wichtige Ökosysteme werden zerstört. Die Aufstauung des Wassers begünstigt Faulungsprozesse in Flüssen, bei denen stark wirkende Treibhausgase wie Methan entstehen und das Klima weiter aufheizen: Methan hat eine 28-fach höhere Klimawirkung als Kohlenstoffdioxid – trägt über einen Zeitraum von 100 Jahren betrachtet also 28 mal so viel zur globalen Erderwärmung bei wie dieselbe Menge CO2. Auf die ersten 20 Jahren betrachtet liegt dieses Treibhauspotential (CO2-Äquivalent) jedoch bei dem 86-fachen von CO2 – ein wichtiger Faktor für die Emissionsberechnung, da vor allem die kommenden Jahrzehnte für den Klimaschutz entscheidend sein werden (www.researchgate.net/figure/ Globalwarming-potentials-for-methane-kgCO2-emissions-equivalent-to-a-kg-of-methane_ fig2_263283839). Auch sind menschenrechtliche, soziale und ökologische Fragen beim Bau vor allem von Großstaudämmen, aber auch bei vielen aufeinanderfolgenden kleinen Staudämmen bei einer bassinweiten Betrachtung von großer Bedeutung. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, die Klimaziele des Pariser Abkommens und die Agenda 2030 zu erfüllen – der globale Ausbau erneuerbarer Energien – darunter auch der Wasserkraft – spielt dabei eine entscheidende Rolle. Multilaterale Entwicklungsbanken investieren seit vielen Jahrzehnten in diesen Sektor – ebenso wird über diverse bilaterale Energiepartnerschaften sowie Hermesbürgschaften der Ausbau der erneuerbaren Energien inklusive Wasserkraft von Seiten der Bundesregierung gefördert. Am 3. Dezember 2018 haben anlässlich der UN-Klimakonferenz COP 24 in Katowice neun Multilaterale Entwicklungsbanken (Multinational Development Banks, MDB) angekündigt, gemeinsam ein Rahmenwerk zu erstellen, um ihre Aktivitäten in Einklang mit der Pariser Klimaabkommen zu bringen (im Folgenden Paris Agreement Alignment). Die genannten Banken sind die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB), die Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investitionsbank (EIB), die Inter- Amerikanische Entwicklungsbank (IADB), die Islamische Entwicklungsbank, die New Development Bank (NDB), sowie die Weltbank Gruppe mit Weltbank, IFC und MIGA. Auf der COP 25 in Chile im November 2019 planen diese Banken ihre Ergebnisse zu präsentieren. Als einer der fünf größten Shareholder von vier der genannten Multilateralen Entwicklungsbanken (AIIB, EBRD, EIB, Weltbankgruppe) und Anteilseigner an drei weiteren (AfDB, AsDB, IADB), hat die Bundesrepublik Deutschland ein großes Stimmgewicht in den Entscheidungsprozessen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Durch welche konkreten Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung am Paris Agreement Alignment der Multilateralen Entwicklungsbanken (MDB)? Welche Positionen bringen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in den Prozess ein, und welche Forderungen stellen sie? 2. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Paris Agreement Alignment Wasserkraftwerke als regenerative, nachhaltige und förderungswürdige Energiequelle angesehen? a) Inwiefern werden dabei die Empfehlungen der World Commission on Dams (WCD) berücksichtigt? b) Wie und durch wen wird die Einhaltung dieser Empfehlungen überwacht? 3. Welcher Zeitraum soll nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Pariser Agreement Alignment zur Berechnung der Klimawirkung von Wasserkraftprojekten angewandt werden? a) Inwiefern wird dabei die Tatsache berücksichtigt, dass einige Wasserkraftwerke insbesondere innerhalb der ersten 20 Jahre große Mengen Methan ausstoßen? b) Welches Treibhauspotential wird bei dieser Berechnung für Methan angenommen? 4. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Paris Agreement Alignments die Risiken des Klimawandels für die dauerhaft sichere und effiziente Betreibung der Wasserkraftwerke (z. B. Konsequenzen von sich ändernden Niederschlagsmustern wie das Risiko einer Effizienzminderung durch Dürren oder Unfallgefahr durch Starkregenereignisse) berücksichtigt? 5. Welche Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Paris Agreement Alignment erhoben, die eine angemessene Einschätzung der Auswirkungen von Wasserkraftwerken auf die Ökosysteme und das regionale Gewässersystem erlauben und welche Instrumente sind dafür vorgesehen, um die Risiken geplanter Wasserkraftwerke zu bewerten? Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Zuge des Paris Agreement Alignments nur Wasserkraftwerke als förderungswürdig anerkannt werden, die folgende Kriterien erfüllen: Einhaltung der Empfehlungen der WCD; Vorliegen einer bassinweiten Planung, die den Erhalt der Artenvielfalt, Ökosysteme und Wasserversorgung der lokalen Bevölkerung gewährleistet; Ausschluss von Menschenrechtsverletzungen; Vermeidung der Zerstörung von Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung; Transparente Planung sowie Achtung der Beteiligungs- und Zustimmungsrechte aller Betroffenen, insbesondere indigener Gemeinschaften nach der ILO- Konvention 169 (ILO = International Labour Organization)? 6. Welche aus deutschen Fördermitteln mit erbaute Wasserkraftwerke sind aus Sicht der Bundesregierung best practice Vorhaben was die Aspekte in Frage 5 betrifft? 7. Fördert die Bundesregierung Wasserkraftwerke, die in Bürgerhand sind bzw. die mit und von den Anwohnerinnen und Anwohnern geplant und betrieben werden? 8. Inwiefern fördert die Bundesregierung staatenübergreifende Wasserkraftprojekte auch unter dem Gesichtspunkt von verbesserter Kooperation als Faktor zur Konfliktentschärfung und Konfliktprävention? 9. Inwieweit ist der „Do no harm“-Ansatz bindend bei der Förderung von Wasserkraftprojekten durch die Bundesregierung? 10. Inwieweit kooperiert die Bundesregierung in der finanziellen und technischen Zusammenarbeit (FZ und TZ) im Bereich Wasserkraft, und sind für den Erfolg der FZ-Maßnahmen eine Begleitung von TZ-Maßnahmen generell vorgesehen? 11. Plant die Bundesregierung eine personelle Aufstockung, um die Nexusperspektive, Wasser, Energie und Ernährungssicherheit voranzubringen? 12. Wurden die Hermesbürgschaften für die geplanten Wasserkraftwerke Caculo Cabaça sowie Zenso in Angola mittlerweile bewilligt, und wenn ja, in welcher Höhe? 13. Wurde bei der Planung der beiden genannten Wasserkraftwerke eine Erhebung der sozialen und ökologischen Folgen für das gesamte betroffene Flussbassin des Kwanza durchgeführt, oder wurden in den durchgeführten Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen die jeweiligen Projekte isoliert voneinander betrachtet, ohne die Auswirkungen des jeweils anderen Projektes zu berücksichtigen? Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Relevanz einer bassinweiten Planung und Risikobewertung bei Wasserkraftwerken, und inwiefern ist dies eine Voraussetzung für die Bewilligung einer Hermesbürgschaft oder Finanzierung durch die Bundesregierung? 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu menschenrechtlichen und ökologischen Risiken der Projekte Caculo Cabaça und Zenso? 15. Hält die Bundesregierung die in den veröffentlichten Umweltverträglichkeitsprüfungen (www.agaportal.de/_Resources/Persistent/84c4e2483fd6fd320 deb02a37db359d139c7f770/eia_angola_wasserkraftwerk_cacula.pdf und www. agaportal.de/_Resources/Persistent/9daab9db9279a62dd80c72d12ebf099763e6f2 b6/eia_angola_wasserkraftwerk_zenso.pdf) enthaltenen Schutzmaßnahmen für ausreichend, oder hält sie weitere Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten für notwendig? a) Falls weitere Maßnahmen notwendig sind, welche sind dies, und in welcher Form sind oder werden sie vertraglich vereinbart? b) Werden alle vereinbarten Schutzmaßnahmen und Kompensationszusagen für die betroffene Bevölkerung veröffentlicht werden, damit die Menschen vor Ort sich darauf berufen können? c) Inwiefern besteht die Bundesregierung vor Bewilligung der Bürgschaft auf der Vorlage eines in der Umweltverträglichkeitsprüfung angekündigten Umsiedlungsplanes für die Gemeinden in den betroffenen Distrikten Calambala und Candengue? 16. Hat die Bundesregierung weitere Auflagen an die Bürgschaft geknüpft bzw. plant sie, dies zu tun? 17. Wie wird die Bundesregierung, sofern die Bürgschaften bewilligt werden oder wurden, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen, Kompensationszahlungen und Auflagen zur Einhaltung der Menschenrechte und dem Umweltschutz überprüfen? 18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vereinbart oder plant sie zu vereinbaren, um die Einhaltung der umwelt- und menschenrechtlichen Auflagen durchzusetzen? Hat die Bundesregierung die Möglichkeit vertraglich vereinbart, die Bürgschaft zurückzuziehen, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden, bzw. plant sie, dies vertraglich festzuhalten? 19. Wie hat die Bundesregierung überprüft, inwieweit die von den Bürgschaften begünstigten Unternehmen (inkl. Finanzinstitutionen) Verfahren der menschenrechtlichen Sorgfalt gemäß dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) etabliert haben? 20. Plant die Bundesregierung, die Informationen über bewilligte Bürgschaften unter www.agaportal.de/exportkreditgarantien/praxis/projektinformationen dahingehend transparenter zu gestalten, dass erkennbar wird, um welches zuvor veröffentlichte Projekt vor Bewilligung es sich handelt, wie u. a. bereits mehrfach von zivilgesellschaftlicher Seite gefordert? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nicht, warum nicht? 21. Welche Projekte werden über die deutsch-brasilianische Energiepartnerschaft gefördert? 22. Gibt es Pläne zur Nachverhandlung oder Aktualisierung der deutsch- brasilianischen Energiepartnerschaft von 2008, z. B. um die Ziele des Pariser Klimaabkommens oder der Agenda 2030 darin aufzunehmen? 23. Welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung bezüglich der deutschbrasilianischen Energiepartnerschaft unter der aktuellen Regierung von Jair Bolsonaro? 24. Inwiefern wird die Entwicklung von dezentralen, durch die Bürgerinnen und Bürger selbst verwalteten Lösungen zur Energieversorgung vorangetrieben, die vor allem den Zugang armer Bevölkerungsschichten zu bezahlbarem, nachhaltigem Strom als Ziel haben? 25. Werden über die Energiepartnerschaft auch konkrete Energieprojekte z. B. in der Wasserkraft gefördert? 26. War die Bundesrepublik Deutschland in den letzten 15 Jahren an der Finanzierung oder dem Bau von Wasserkraftwerken in Brasilien beteiligt? a) Wenn ja, an welchen (bitte nach bereits gebauten, bereits bewilligten und sich in der Prüfung befindlichen, Kostenumfang und Leistung getrennt auflisten)? b) Handelt es sich um kleine oder auch größere Wasserkraftwerke gemäß der Definition der World Commission on Dams WCD (bitte in Megawatt installierter Leistung angeben)? c) Inwiefern werden dabei bassinweite Studien durchgeführt, die auch im ausreichenden Maße die langfristigen und für den Flussunterlauf erwarteten Auswirkungen (downstream und longterm effects) mit einbeziehen? d) Mit welchen konkreten Verfahren werden bei diesen Studien menschenrechtliche und soziale Standards überprüft, und wie wird dies überwacht? e) In welcher Form wird die Zivilgesellschaft in die Planung mit einbezogen und umfassend informiert? f) Wie wird sichergestellt, dass die Verpflichtung zur freien, frühzeitigen und informierten Zustimmung (FPIC) und der ILO-Konvention 169 eingehalten wird, wenn indigene Bevölkerung betroffen ist, und wie wird dies überprüft? Berlin, den 25. Juni 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen