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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Status quo der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
28.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1227412.08.2019
Status quo der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12274
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Status quo der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Der Nationale Normenkontrollrat veröffentliche im Mai 2019 den Monitor
Digitale Verwaltung #2 (www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/1604
240/59e2e82ce93c139966cabe9b33d37330/2019-04-30-monitor-digitale-verwaltung-
2-data.pdf?download=1). Darin heißt es einleitend: „In internationalen Rankings
der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen belegt Deutschland nach wie vor
hintere Plätze. Will Deutschland in absehbarer Zeit spürbar aufholen, indem es
vergleichbar gute digitale Verwaltungsangebote für Bürger und Wirtschaft
entwickelt wie die führenden Länder in Europa und der Welt, muss es an Tempo
zulegen. Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine große Kraftanstrengung für
Bund, Länder und Kommunen. Entsprechend groß müssen der politische Wille
und entsprechend hartnäckig seine Umsetzung sein“.
Obwohl mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 sowie mit
weiteren Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
weitere Schritte in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung unternommen
wurden, urteilt der Nationale Normenkontrollrat, dass die bisherigen
Verbesserungen in Deutschland nur dem internationalen Durchschnittstrend entsprächen
und der Aufholprozess noch nicht temporeich genug sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Werden alle 575 Verwaltungsleistungen entsprechend den derzeitigen
Planungen bis zum Ende des Jahres 2022 vollständig digital angeboten werden
können?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Veröffentlichung einer Gesamtstrategie
zur Registermodernisierung der Bundesregierung zu rechnen?
3. Aus welchen Gründen wurde das „Once-Only“-Prinzip (Bürger und
Wirtschaft müssen ihre Daten nur einmal angeben) noch nicht vollständig
umgesetzt?
4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der vollständigen Umsetzung des „Once-
Only“-Prinzips zu rechnen?
5. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung ausgerechnet
das Bundesland Bayern des OZG-verantwortlichen Ressortleiters,
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, noch keine
Federführung eines OZG-Themenfeldes übernommen?
6. Aus welchen Gründen halten sich nach Ansicht der Fragesteller die
Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, trotz ihrer
Federführung eines OZG-Themenfeldes, bei der weiteren Umsetzung des OZG „noch
auffallend zurück“?
7. Welche „Vorbehalte, Ängste und Unsicherheiten“ seitens der Länder und
Kommunen bei der gemeinsamen Entwicklung digitaler
Verwaltungsleistungen sind der Bundesregierung bekannt, und wie geht sie damit um?
8. Wie werden die Ergebnisse der Entwicklungsgemeinschaften in den
Themenlaboren in der Fläche, die nach wie vor durch eine sehr starke
Heterogenität der IT-Landschaften gekennzeichnet ist, ausgerollt werden?
9. Wann erfolgt bei der OZG-Umsetzung eine Beschäftigung auch mit
grundsätzlichen IT-architektonischen Fragen, um bei komplexeren Leistungen
Backendsysteme zur Verfügung zu haben, die Daten einsammeln und
verteilen sowie Schnittstellen zu Fachverfahren und Unterstützungssystemen
managen können?
10. Aus welchen Gründen wurde der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angekündigte Digitalisierungspakt von Bund, Ländern und
Kommunen („vertrauensvolle Zusammenarbeit“, „Verteilung der notwendigen
Investitionskosten“) bisher noch nicht konkretisiert, und bis zu welchem
Zeitpunkt soll das erfolgen?
11. Wie reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Überlagerung der
Themen der Verwaltungsdigitalisierung durch andere Digitalisierungsfragen
sowie durch Fragen der Netz- und Datenpolitik?
12. Sieht die Bundesregierung die, nach Auffassung der Fragesteller,
unkoordinierte IT-Gremienlandschaft der Bundesregierung und deren resultierende
mangelnde Kompetenzabgrenzung, als Gefahr für die weitere OZG-
Umsetzung, und wenn nein, warum nicht?
13. Wurden Personal- oder Sach-Ressourcen in den Geschäftsbereichen der
beteiligten Ressorts von der OZG-Umsetzung abgezogen, um damit die
Umsetzung anderer Digital-Strategien und -Vorhaben der Bundesregierung zu
unterstützen, wie etwa die KI-Strategie, und wenn ja, in welchem Umfang,
zu welchem Zeitpunkt und zugunsten welches Vorhabens, oder gibt es
dementsprechende Planungen?
14. Welche personalwirtschaftlichen Maßnahmen (z. B. Höherstufung,
Zuschläge, interne Fortbildung etc.) hat das Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat (BMI) bislang ergriffen, um die Besetzung der 40 zusätzlich
für das BMI bewilligten Stellen, die für eine Übergangsphase die Aufgaben
der FITKO (Föderale IT-Kooperation) übernehmen, möglichst zügig
abzuschließen?
a) Betrachtet die Bundesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen für
ausreichend oder sind weitere Maßnahmen geplant?
b) Wie viele der 40 Stellen sind derzeit öffentlich ausgeschrieben?
c) Wann ist mit der vollständigen Besetzung der 40 Stellen zu rechnen?
15. Welche personalwirtschaftlichen Maßnahmen (z. B. Höherstufung,
Zuschläge, interne Fortbildung, etc.) wurden bislang ergriffen, um die
Besetzung der 44 Stellen der FITKO möglichst zügig abzuschließen?
a) Betrachtet die Bundesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen für
ausreichend oder sind weitere Maßnahmen geplant?
b) Wann ist mit der vollständigen Besetzung dieser 44 Stellen der FITKO zu
rechnen?
c) Wie weit sind die Planungen der Aufstockung der FITKO auf 60 Stellen
gediehen, und wann ist mit einer Entscheidung dazu zu rechnen?
16. Wurde bereits mit der Entwicklung eines gemeinsamen Entwicklungs- und
Innovationsprogramms für FITKO (Aufgaben Standardisierung und Betrieb)
und E-Government-Agentur (Aufgabe Innovation) begonnen, oder wann ist
damit zu rechnen?
a) Wann soll die Entwicklung eines gemeinsamen Entwicklungs- und
Innovationsprogramms für FITKO und E-Government-Agentur
abgeschlossen sein?
b) Wer ist dafür verantwortlich?
17. Welche der zahlreichen Vorschläge des Digitalrates zu institutionellen,
organisatorischen und personellen Veränderungen als Voraussetzung für die
Digitalisierung der Verwaltung hat die Bundesregierung bislang umgesetzt,
und wer war dafür verantwortlich?
a) Aus welchen Gründen wurden die umgesetzten Vorschläge ausgewählt,
und wer war dafür verantwortlich?
b) Ist eine begonnene Umsetzung von Vorschlägen bislang gescheitert, und
wenn ja, aus welchen Gründen, und wer ist dafür verantwortlich?
c) Welche weiteren Vorschläge befinden sich derzeit in Umsetzung, bis
wann sollen sie von wem umgesetzt werden, und aus welchen Gründen
wurden sie ausgewählt?
d) Aus welchen Gründen wurden die anderen Vorschläge des Digitalrates
nicht zur Umsetzung ausgewählt (bitte jeweils einzeln begründen), und
wer war dafür verantwortlich?
e) Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorschlägen des
Digitalrates, und wie wurde seitdem mit diesen Vorschlägen
umgegangen?
18. Wird die Bundesregierung die Empfehlung des Digitalrates der Einrichtung
einer Institution nach dem Vorbild der dänischen Digitalisierungsagentur
oder des britischen Government Digital Service umsetzen, die beide sowohl
konzeptionell als auch praxisorientiert, vor allem aber kulturverändernd auf
die Digitalisierungsbemühungen in den Fachverwaltungen wirken?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, aus welchen Gründen, bis wann, durch wen, und mit welchem
Budget, welchen Aufgaben, welchen Kompetenzen?
c) Würde durch eine solche Institution die, nach Auffassung der
Fragesteller, unkoordinierte IT-Gremienlandschaft der Bundesregierung und deren
resultierende mangelnde Kompetenzabgrenzung, noch verstärkt, und
wenn nein, warum nicht?
d) Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von dieser Empfehlung des
Digitalrates, und wie wurde seitdem mit dieser Empfehlung umgegangen?
19. Wie lässt sich der nach Ansicht der Fragesteller nur mäßige Erfolg des
Normenscreenings zur Prüfung aller Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit der
vergangenen Legislaturperiode erklären?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Normenkontrollrates,
die Beweislast des Normenscreenings in dieser Legislaturperiode
umzudrehen, so dass alle papiergebundenen Schriftformerfordernisse und
Nachweispflichten von vornherein als abgeschafft gelten und Ausnahmen nur im
begründeten Einzelfall zugelassen werden, und bis wann wird sie dieser
Forderung nachkommen?
21. Welche Verbesserungen für das Normenscreening der laufenden
Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung selbst vorgenommen, und wann
werden diese umgesetzt?
22. Warum überlässt es die Bundesregierung, nach Aussage des
Normenkontrollrates, „weitestgehend dem Zufall“, wie weitreichend die
Änderungsvorschläge der OZG-Themenfeldlabore sind, um für alle OZG-Leistungen ein
Höchstmaß an Nutzerfreundlichkeit zu erreichen?
a) Warum hat die Bundesregierung für diese Tätigkeit in den OZG-
Themenfeldlaboren noch keine verbindlichen Kriterien vorgegeben, die nach
Aussage des Normenkontrollrates bereits „in vielen anderen Lädern
existieren“, so z. B. dem Vereinigten Königreich?
b) Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, ebenfalls solche Kriterien als
Service-Standards zu etablieren, und durch wen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des
Normenkontrollrates, querschnittliche Designvorgaben in einem solchen Service-
Standard zu bündeln, und bis wann wird sie dies durch wen umsetzen?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des
Normenkontrollrates, solche Service-Standards im Rahmen eines Digitalisierungspakts
von Bund, Ländern und Kommunen zu verankern, und bis wann setzt sie
diesen Pakt um?
23. Wie viele Artikelgesetze wurden im Jahr 2019 als Folge der rechtlichen
Anpassungsbedarfe aus der Arbeit der OZG-Themenfeldlabore bereits erlassen?
24. Hält die Bundesregierung an ihren Planungen fest, in den verbleibenden
3,5 Jahren bis zur vollständigen OZG-Umsetzung rechnerisch vier
Artikelgesetze pro Jahr zu verabschieden, um eine entsprechende Rechtsanpassung
rechtzeitig für sämtliche 14 OZG-Themenfelder durchführen zu können?
a) Welche Folgen hätte eine Verzögerung dieses Fahrplans?
b) Sind im Bundeskanzleramt für die Einhaltung dieses Fahrplans besondere
organisatorische, personelle, finanzielle oder andere Vorkehrungen
getroffen worden, und wenn nein, warum nicht?
c) Welche zwei Artikelgesetze sollen noch im Jahr 2019 erlassen werden?
25. Warum ist das Verfahren, wie ein Digitaltauglichkeits-Check bestehender
Gesetze organisiert und auch bei zukünftigen Gesetzen sichergestellt werden
kann, nach Aussage des Normenkontrollrates „noch unklar“, obwohl dies
bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „(Normen-
Screening plus)“ von März 2018 (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/
koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1) angekündigt wurde?
a) Bis wann und durch wen ist mit der Entwicklung des Verfahrens zu
rechnen?
b) Sieht die Bundesregierung den vom Normenkontrollrat empfohlenen
Digitalisierungs-Tauglichkeits-Check im dänischen
Gesetzgebungsverfahren auch für Deutschland als mögliches Erfolgsmodell?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den vom Normenkontrollrat
gemachten Vorschlag, die OZG-Themenfeldlabore dauerhaft zu
institutionalisieren und in die Durchführung des Digitalisierungs-Tauglichkeits-Checks
einzubeziehen?
d) Bis wann ist mit der Anwendung des Digitalisierungs-Tauglichkeits-
Check für das Gesetzgebungsverfahren zu rechnen?
26. Wurde die Verknüpfung der Bürgerportale des Bundes und der Länder
Hamburg, Hessen, Bayern und Berlin, wie angekündigt, im zweiten Quartal 2019
verwirklicht?
27. Aus welchen Gründen konnten sich Bund und Länder bisher nicht auf ein
einheitliches nationales Bürger- bzw. Unternehmenskonto einigen?
28. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass mit Verimi und YES
zwei privatwirtschaftliche, mobile eID-Lösungen der Etablierung des bereits
im letzten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
elektronischen Personalausweises (ePA) zuvorgekommen sind?
29. Welche Pläne hat die Bundesregierung in Bezug auf die Einführung eines
harmonisierten und datenschutzfreundlichen Systems für eindeutige
Personen- und Unternehmenskennzeichen, und wann werden die Pläne von wem
umgesetzt?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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