[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 26. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12775
19. Wahlperiode 28.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12274 –
Status quo der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Nationale Normenkontrollrat veröffentliche im Mai 2019 den Monitor
Digitale Verwaltung #2 (
www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/
1604240/59e2e82ce93c139966cabe9b33d37330/2019-04-30-monitor-digitale-
verwaltung-2-data.pdf?download=1). Darin heißt es einleitend: „In
internationalen Rankings der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen belegt
Deutschland nach wie vor hintere Plätze. Will Deutschland in absehbarer Zeit spürbar
aufholen, indem es vergleichbar gute digitale Verwaltungsangebote für Bürger
und Wirtschaft entwickelt wie die führenden Länder in Europa und der Welt,
muss es an Tempo zulegen. Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine große
Kraftanstrengung für Bund, Länder und Kommunen. Entsprechend groß
müssen der politische Wille und entsprechend hartnäckig seine Umsetzung sein“.
Obwohl mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 sowie mit
weiteren Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD weitere Schritte in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
unternommen wurden, urteilt der Nationale Normenkontrollrat, dass die bisherigen
Verbesserungen in Deutschland nur dem internationalen Durchschnittstrend
entsprächen und der Aufholprozess noch nicht temporeich genug sei.
1. Werden alle 575 Verwaltungsleistungen entsprechend den derzeitigen
Planungen bis zum Ende des Jahres 2022 vollständig digital angeboten werden
können?
Die derzeitige Planung sieht eine vollständige Erfüllung des Gesetzes bis Ende
2022 vor.
2. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Veröffentlichung einer Gesamtstrategie
zur Registermodernisierung der Bundesregierung zu rechnen?
Die Bundesregierung hat die vom IT-Planungsrat am 28. März 2019
beschlossenen „Leitlinien für eine Modernisierung der Registerlandschaft“ zur Kenntnis
genommen und erarbeitet derzeit unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragen
des Bundes und der Länder einen Umsetzungs- und Zeitplan für die
Registermodernisierung.
3. Aus welchen Gründen wurde das „Once-Only“-Prinzip (Bürger und
Wirtschaft müssen ihre Daten nur einmal angeben) noch nicht vollständig
umgesetzt?
Eine erfolgreiche Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips setzt hochgradig
vernetz-te und grundlegend modernisierte Register sowie die Möglichkeit der
eindeutigen Zuordnung von Nutzern, Verfahren und Registern voraus.
Für den korrekten Austausch zwischen Registern und Verfahren müssen
Dokumente und Daten eindeutig identifizierbar sein. Sie müssen einem konkreten
Register zugeordnet und einfach auffindbar sein. Die Umsetzung des Once-Only
Prinzips ist ein hoch komplexes Projekt, das einer sorgfältigen Vorbereitung und
Abstimmung bedarf. Technische Systeme zur flächendeckenden
Registervernetzung sowie Strategien zum effizienten Routing von Anfragen an die
entsprechenden Register müssen zunächst konzipiert und anschließend entwickelt werden.
4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der vollständigen Umsetzung des „Once-
Only“-Prinzips zu rechnen?
Am 11. Dezember 2018 ist die sogenannte Single Digital Gateway Verordnung
(EU Verordnung 2018/1724) in Kraft getreten, die eine EU-weite
grenzüberschreitende Registervernetzung für den automatisieren Austausch von
Nachweisen für spezifische Verfahren fordert. Die Umsetzungsfrist läuft bis 12. Dezember
2023. Um die Umsetzung zu erleichtern, plant die EU-Kommission ein
technisches System für den automatisierten Austausch von Nachweisen zwischen
zuständigen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen.
Zurzeit wird EU-weit im Rahmen des TOOP Projekts (The Once-Only-Project)
ein Lösungsmodell für ein solches System entwickelt und pilotiert. Dabei werden
die in der Antwort zu Frage 3 beschriebenen Probleme adressiert und Lösungen
dafür erarbeitet. Deutschland ist darüber hinaus am TOOP Projekt beteiligt und
pilotiert das „Once-Only“-Prinzip für Unternehmen im Kontext von
Vergabeverfahren.
Die Bundesregierung erwartet bis Ende 2023 eine erfolgreiche Umsetzung des
„Once-Only“-Prinzips für die von der EU Verordnung geforderten Verfahren.
5. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung ausgerechnet
das Bundesland Bayern des OZG-verantwortlichen Ressortleiters,
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, noch keine
Federführung eines OZG-Themenfeldes übernommen?
6. Aus welchen Gründen halten sich nach Ansicht der Fragesteller die
Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, trotz ihrer
Federführung eines OZG-Themenfeldes, bei der weiteren Umsetzung des OZG „noch
auffallend zurück“?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Zu konkrete Länder betreffenden Fragen nimmt die Bundesregierung nicht
Stellung.
7. Welche „Vorbehalte, Ängste und Unsicherheiten“ seitens der Länder und
Kommunen bei der gemeinsamen Entwicklung digitaler
Verwaltungsleistungen sind der Bundesregierung bekannt, und wie geht sie damit um?
Die Bundesregierung arbeitet im IT-Planungsrat sowie in den Themenfeldern und
insbesondere in den Digitalisierungslaboren eng und vertrauensvoll mit Ländern
und Kommunen zusammen. Eventuell vorhandene „Vorbehalte, Ängste und
Unsicherheiten“ können bei der gemeinsamen Arbeit anhand der Beantwortung von
konkreten Sachfragen ausgeräumt werden.
8. Wie werden die Ergebnisse der Entwicklungsgemeinschaften in den
Themenlaboren in der Fläche, die nach wie vor durch eine sehr starke
Heterogenität der IT-Landschaften gekennzeichnet ist, ausgerollt werden?
In den Laboren der einzelnen Themenfelder werden standardisierte Endprodukte
erarbeitet die bundesweit durch Länder und Kommunen nachnutzbar sind. Dies
sind mindestens: FIM-Informationen (Datenfelder und Prozesse im IST),
Referenz-Informationen (Datenfelder und Prozesse im SOLL, falls Abweichung),
ein Klick-Prototyp und ein Umsetzungsplan (bis zum Go-Live der Leistung).
Darüber hinaus wird bei der Referenzimplementierung der Leistungen (durch ein
oder mehrere Länder) durch einen IT-Dienstleister grundsätzlich darauf geachtet,
dass eine Anschlussfähigkeit weiterer Mandanten (z. B. Länder und Kommunen)
möglich ist.
Anmerkung: FIM ist die Abkürzung für Förderales Informationsmanagement
(
www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/
foerderales-informationsmanagement/foerderales-informationsmanagement-
node.html).
9. Wann erfolgt bei der OZG-Umsetzung eine Beschäftigung auch mit
grundsätzlichen IT-architektonischen Fragen, um bei komplexeren Leistungen
Backendsysteme zur Verfügung zu haben, die Daten einsammeln und
verteilen sowie Schnittstellen zu Fachverfahren und Unterstützungssystemen
managen können?
Bei der Umsetzung des OZG werden begleitend zu den Fachthemen IT-
architektonische Konzepte erarbeitet und im IT-Planungsrat abgestimmt (u. a.
Portalverbund, interoperables Nutzerkonto).
10. Aus welchen Gründen wurde der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angekündigte Digitalisierungspakt von Bund, Ländern und
Kommunen („vertrauensvolle Zusammenarbeit“, „Verteilung der notwendigen
Investitionskosten“) bisher noch nicht konkretisiert, und bis zu welchem
Zeitpunkt soll das erfolgen?
Mit der Änderung des IT-Staatsvertrags haben Bund und Länder die
Verständigung zu diesen Punkten herbeigeführt. Der IT-Staatsvertrag ist in zwei wichtigen
Punkten fortgeschrieben worden: zum einen durch die Errichtung der Föderalen
IT-Kooperation (FITKO), als organisatorischem Unterbau des IT-Planungsrates.
Zweitens haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der IT-Planungsrat
bis 2022 ein zusätzliches Budget in Höhe von bis zu 180 Mio. Euro erhält, mit
welchem insbesondere Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung des OZG
finanziert werden sollen.
11. Wie reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Überlagerung der
Themen der Verwaltungsdigitalisierung durch andere Digitalisierungsfragen
sowie durch Fragen der Netz- und Datenpolitik?
Die Bundesregierung teilt die der Fragestellung zugrunde gelegte Auffassung
einer Überlagerung nicht.
12. Sieht die Bundesregierung die, nach Auffassung der Fragesteller,
unkoordinierte IT-Gremienlandschaft der Bundesregierung und deren resultierende
mangelnde Kompetenzabgrenzung, als Gefahr für die weitere OZG-
Umsetzung, und wenn nein, warum nicht?
Die IT-Gremienlandschaft der Bundesregierung wurde im letzten Jahr
fortentwickelt und auf die aktuellen Anforderungen angepasst. Die Gremienstruktur sorgt
für eine beschleunigte Entscheidungsfindung, Einbringen von Praxiserfahrung
und nutzerzentriertes Denken, welches die OZG-Umsetzung unterstützt.
13. Wurden Personal- oder Sach-Ressourcen in den Geschäftsbereichen der
beteiligten Ressorts von der OZG-Umsetzung abgezogen, um damit die
Umsetzung anderer Digital-Strategien und -Vorhaben der Bundesregierung zu
unterstützen, wie etwa die KI-Strategie, und wenn ja, in welchem Umfang,
zu welchem Zeitpunkt und zugunsten welches Vorhabens, oder gibt es
dementsprechende Planungen?
Es liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
14. Welche personalwirtschaftlichen Maßnahmen (z. B. Höherstufung,
Zuschläge, interne Fortbildung etc.) hat das Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat (BMI) bislang ergriffen, um die Besetzung der 40 zusätzlich
für das BMI bewilligten Stellen, die für eine Übergangsphase die Aufgaben
der FITKO (Föderale IT-Kooperation) übernehmen, möglichst zügig
abzuschließen?
Im Rahmen des Stellenhaushaltes 2019 wurden zum Zwecke der Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes für das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) im Kapitel 0612 insgesamt 44 (Plan-)Stellen ausgebracht. Neben
allgemeinen externen Einzel- und Sammelverfahren zur Gewinnung neuer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes
werden diverse dieser Stellen auch intern ausgeschrieben.
a) Betrachtet die Bundesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen für
ausreichend oder sind weitere Maßnahmen geplant?
Das Ziel, die vorhandenen Stellen zu besetzen, ist gegenwärtig noch nicht
erreicht. Daher laufen weitere Maßnahmen zur Besetzung oder sind in Planung.
b) Wie viele der 40 Stellen sind derzeit öffentlich ausgeschrieben?
Derzeit sind keine der genannten Stellen öffentlich ausgeschrieben.
c) Wann ist mit der vollständigen Besetzung der 40 Stellen zu rechnen?
Auswahl und Einstellung der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber sind
laufende Prozesse und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Wann mit der
vollständigen Besetzung der genannten Stellen zu rechnen ist, kann daher nicht
abschließend prognostiziert werden. Ziel ist es, die Stellen bis Ende 2019
vollständig zu besetzen.
15. Welche personalwirtschaftlichen Maßnahmen (z. B. Höherstufung,
Zuschläge, interne Fortbildung, etc.) wurden bislang ergriffen, um die
Besetzung der 44 Stellen der FITKO möglichst zügig abzuschließen?
a) Betrachtet die Bundesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen für
ausreichend oder sind weitere Maßnahmen geplant?
b) Wann ist mit der vollständigen Besetzung dieser 44 Stellen der FITKO zu
rechnen?
c) Wie weit sind die Planungen der Aufstockung der FITKO auf 60 Stellen
gediehen, und wann ist mit einer Entscheidung dazu zu rechnen?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Die FITKO wird erst zum 1. Januar 2020 errichtet werden. Die Planungen zum
Personalaufbau können den vom IT-Planungsrat veröffentlichten
Projektphasenberichten entnommen werden (
www.it-planungs-rat.de/SharedDocs/Downloads/
DE/Entscheidungen/25_Sitzung/02_II_FITKO_Ergebnisbericht_PhaseV.pdf?__
blob=publicationFile&v=3).
16. Wurde bereits mit der Entwicklung eines gemeinsamen Entwicklungs- und
Innovationsprogramms für FITKO (Aufgaben Standardisierung und Betrieb)
und E-Government-Agentur (Aufgabe Innovation) begonnen, oder wann ist
damit zu rechnen?
a) Wann soll die Entwicklung eines gemeinsamen Entwicklungs- und
Innovationsprogramms für FITKO und E-Government-Agentur
abgeschlossen sein?
b) Wer ist dafür verantwortlich?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die FITKO wird zum 1. Januar 2020 als gemeinsam von Bund und Ländern
getragene Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und soll den IT-Planungsrat im
Tagesgeschäft, dem Management der Projekte und Produkte, unterstützen. Die im
Koalitionsvertrag vorgesehene E-Government-Agentur ist gegenwärtig
gleichfalls noch nicht errichtet. Um für diese einen schnellen und agilen Start zu
ermöglichen, wurde in einem ersten Schritt zur weiteren Konzeption, Erprobung und
Aufbau die Projektgruppe „Konzeption und Aufbau eines Digital Innovation
Teams/E-Government-Agentur“ (PG DIT) im BMI eingerichtet. Kernziel der
Projektgruppe bzw. der von ihr aufzubauenden „E-Government-Agentur“ ist es,
als „Think & Do Tank“ im Rahmen der Digitalisierung der Bundesverwaltung
Raum zu schaffen, um innovative Lösungen für den Staat zu gestalten.
Ein gemeinsames Entwicklungs- und Innovationsprogramm der FITKO und der
PG DIT ist zurzeit nicht geplant, da sich die Tätigkeitsfelder beider Einrichtungen
wesentlich unterscheiden.
17. Welche der zahlreichen Vorschläge des Digitalrates zu institutionellen,
organisatorischen und personellen Veränderungen als Voraussetzung für die
Digitalisierung der Verwaltung hat die Bundesregierung bislang umgesetzt,
und wer war dafür verantwortlich?
a) Aus welchen Gründen wurden die umgesetzten Vorschläge ausgewählt,
und wer war dafür verantwortlich?
b) Ist eine begonnene Umsetzung von Vorschlägen bislang gescheitert, und
wenn ja, aus welchen Gründen, und wer ist dafür verantwortlich?
c) Welche weiteren Vorschläge befinden sich derzeit in Umsetzung, bis
wann sollen sie von wem umgesetzt werden, und aus welchen Gründen
wurden sie ausgewählt?
d) Aus welchen Gründen wurden die anderen Vorschläge des Digitalrates
nicht zur Umsetzung ausgewählt (bitte jeweils einzeln begründen), und
wer war dafür verantwortlich?
e) Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorschlägen des
Digitalrates, und wie wurde seitdem mit diesen Vorschlägen
umgegangen?
18. Wird die Bundesregierung die Empfehlung des Digitalrates der Einrichtung
einer Institution nach dem Vorbild der dänischen Digitalisierungsagentur
oder des britischen Government Digital Service umsetzen, die beide sowohl
konzeptionell als auch praxisorientiert, vor allem aber kulturverändernd auf
die Digitalisierungsbemühungen in den Fachverwaltungen wirken?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, aus welchen Gründen, bis wann, durch wen, und mit welchem
Budget, welchen Aufgaben, welchen Kompetenzen?
c) Würde durch eine solche Institution die, nach Auffassung der
Fragesteller, unkoordinierte IT-Gremienlandschaft der Bundesregierung und deren
resultierende mangelnde Kompetenzabgrenzung, noch verstärkt, und
wenn nein, warum nicht?
d) Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von dieser Empfehlung des
Digitalrates, und wie wurde seitdem mit dieser Empfehlung umgegangen?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Der Digitalrat hat sich bislang in seinen Sitzungen mit folgenden
Themenschwerpunkten auseinandergesetzt:
E-Government/Digitaler Staat, Daten und Gesellschaft sowie Digitale
Transformation von Wirtschaft und Arbeitswelt.
Hinsichtlich des Themas Digitaler Staat hat der Digitalrat Vorschläge zur
digitalen Modernisierung und zu einem Kulturwandel in der Verwaltung vorgelegt.
Dabei ging es vor allem um innovative Arbeitsmethoden wie das Agile Arbeiten.
Der Digitalrat hat zu diesem Thema eine Reihe von Workshops mit den für
Personalwesen zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Ministerien
durchgeführt, weitere sind für den Herbst geplant. Ebenfalls basierend auf den
Vorschlägen des Digitalrates wurde durch das Digitalkabinett eine
interministerielle Arbeitsgruppe „Personal in der digitalen Verwaltung“ eingerichtet. Diese
soll bis September einen ersten Maßnahmenkatalog vorlegen. Bereits umgesetzt
wurde der Vorschlag des Digitalrates, Führungskräften aus der Bundesregierung
die Teilnahme am Ada Fellowship der WirtschaftsWoche zu ermöglichen.
Zusätzlich hat das Bundeskanzleramt für alle an Digitalisierung interessierten
Führungskräfte ein Begleitprogram zum Ada Fellowship ins Leben gerufen, um das
große Interesse abzudecken.
Bezüglich des Themas Daten und Gesellschaft diskutierte der Digitalrat mit den
Mitgliedern der Bundesregierung Vorschläge, wie eine bessere Nutzung von
Daten in unterschiedlichen Politikfeldern zu mehr Innovationen in Deutschland
führen kann. Diese Vorschläge werden zurzeit operationalisiert und in den
kommenden Sitzungen gemeinsam weiterentwickelt. Gleiches gilt für den Bereich
Digitale Transformation von Wirtschaft und Arbeit.
Zu den weiteren institutionellen Vorschlägen ist die Meinungsbildung innerhalb
der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
19. Wie lässt sich der nach Ansicht der Fragesteller nur mäßige Erfolg des
Normenscreenings zur Prüfung aller Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit der
vergangenen Legislaturperiode erklären?
Das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Gesetz zum Abbau
verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom
29. März 2017 erfolgte nach eingehender Prüfung fachlicher Belange und nach
Durchführung der in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
vorgesehenen Beteiligungen sowie unter Einbeziehung der für den Bericht der
Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des
persönlichen Erscheinen im Verwaltungsrecht des Bundes
(Bundestagsdrucksache 18/9177) umfassend erhobenen Informationen. Es ist nach Auffassung der
Bundesregierung als Erfolg und Ergänzung zu den darüber hinaus
bestehenden Ersatzmöglichkeiten der Schriftform (§ 3a Absatz 2 VwVfG, § 36a Absatz 2
SGB I, § 87a Absatz 3 und 4 AO) zu werten. Ziel dieses Gesetzes war es nicht,
die Anforderungen insbesondere an die Rechtsstaatlichkeit in
Verwaltungsverfahren herabzusetzen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Normenkontrollrates,
die Beweislast des Normenscreenings in dieser Legislaturperiode
umzudrehen, so dass alle papiergebundenen Schriftformerfordernisse und
Nachweispflichten von vornherein als abgeschafft gelten und Ausnahmen nur im
begründeten Einzelfall zugelassen werden, und bis wann wird sie dieser
Forderung nachkommen?
Dass Fortbestand papiergebundener Schriftformerfordernisse und
Nachweispflichten einer besonderen Rechtfertigung bedürfen, war bereits Kern der
Überprüfung der Formregelungen im bisherigen Normenscreening. Es ist jedoch nicht
möglich, das Ergebnis des Normenscreenings mit einer Generalklausel
gesetzlich umzusetzen, die bis auf gerechtfertigte Ausnahmen alle (papiergebundenen)
Schriftformerfordernisse abschafft. Dies würde die Erkennbarkeit der Rechtslage
für die Betroffenen erschweren. Ein Rechtsanwender könnte bei alleiniger
Lektüre der für ihn relevanten Rechtsgrundlage nicht erkennen, ob die Schriftform
im konkreten Fall erforderlich ist oder nicht. Ein solcher Zustand ist nicht
wünschenswert (vgl. dazu auch Rn. 493 des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit; http://
hdr.bmj.de).
21. Welche Verbesserungen für das Normenscreening der laufenden
Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung selbst vorgenommen, und wann
werden diese umgesetzt?
Die Bundesregierung prüft bereits seit dem Jahr 2013 mit Erfolg obligatorisch bei
verwaltungsrechtlichen Entwürfen zu Gesetzen die Erforderlichkeit der
Anordnungen von Schriftform und des persönlichen Erscheinens.
Derzeit werden im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG),
das die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren bis Ende des Jahres 2022 zum
Ziel hat, bestehende rechtliche Vorgaben auf ihre Nutzerfreundlichkeit und
mithin auch auf die Erforderlichkeit enthaltener Schriftformanforderungen und
weiterer die Digitalisierung hemmender Faktoren überprüft.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung damit befasst, das bestehende,
obligatorische Verfahren zur Prüfung der Erforderlichkeit der Schriftform und des
persönlichen Erscheinens und anderer die Digitalisierung hemmender Faktoren
weiterzuentwickeln.
22. Warum überlässt es die Bundesregierung, nach Aussage des
Normenkontrollrates, „weitestgehend dem Zufall“, wie weitreichend die
Änderungsvorschläge der OZG-Themenfeldlabore sind, um für alle OZG-Leistungen ein
Höchstmaß an Nutzerfreundlichkeit zu erreichen?
a) Warum hat die Bundesregierung für diese Tätigkeit in den OZG-
Themenfeldlaboren noch keine verbindlichen Kriterien vorgegeben, die nach
Aussage des Normenkontrollrates bereits „in vielen anderen Lädern
existieren“, so z. B. dem Vereinigten Königreich?
Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet.
Es besteht Einvernehmen zwischen Bund und Ländern, dass die
Nutzerfreundlichkeit bei der Umsetzung des OZG im Zentrum stehen muss. Entsprechend
sehen die im Rahmen des Programmmanagements zur OZG-Umsetzung etablierten
Methoden als wichtige Bausteine Interdisziplinarität bei der Erarbeitung,
Einbindung von Nutzern, agile Entwicklungsmethoden, frühe und regelmäßige
Nutzertests und weitere Bausteine vor. Diese Bausteine sind in einem Leitfaden
zusammengefasst, der Grundlage der Arbeit in den Themenfeldern und Laboren ist und
fortlaufend fortgeschrieben wird (
www.it -planungs-rat .de/DE/Projekte/
Koordinierungsprojekte/Digitalisierungsprogramm/DigPro_node.html).
b) Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, ebenfalls solche Kriterien als
Service-Standards zu etablieren, und durch wen?
Der o. a. Leitfaden wird kontinuierlich auf Grundlage der bei der OZG-
Umsetzung gemachten Erfahrungen fortgeschrieben.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des
Normenkontrollrates, querschnittliche Designvorgaben in einem solchen Service-
Standard zu bündeln, und bis wann wird sie dies durch wen umsetzen?
Auch Designvorgaben gehören zu möglichen querschnittlichen
Methodenbausteinen, die Bund-Länder-übergreifend festgelegt werden können.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des
Normenkontrollrates, solche Service-Standards im Rahmen eines Digitalisierungspakts
von Bund, Ländern und Kommunen zu verankern, und bis wann setzt sie
diesen Pakt um?
Der o. a. OZG-Leitfaden wird gegenwärtig Bund-Länder-übergreifend im IT-
Planungsrat abgestimmt und fortgeschrieben. Darüber hinausgehende Festlegungen
werden geprüft.
23. Wie viele Artikelgesetze wurden im Jahr 2019 als Folge der rechtlichen
Anpassungsbedarfe aus der Arbeit der OZG-Themenfeldlabore bereits
erlassen?
Es wurden 2019 keine Artikelgesetze als Folge der Arbeit der OZG-
Themenfeldlabore erlassen.
24. Hält die Bundesregierung an ihren Planungen fest, in den verbleibenden
3,5 Jahren bis zur vollständigen OZG-Umsetzung rechnerisch vier
Artikelgesetze pro Jahr zu verabschieden, um eine entsprechende Rechtsanpassung
rechtzeitig für sämtliche 14 OZG-Themenfelder durchführen zu können?
a) Welche Folgen hätte eine Verzögerung dieses Fahrplans?
b) Sind im Bundeskanzleramt für die Einhaltung dieses Fahrplans besondere
organisatorische, personelle, finanzielle oder andere Vorkehrungen
getroffen worden, und wenn nein, warum nicht?
c) Welche zwei Artikelgesetze sollen noch im Jahr 2019 erlassen werden?
Die Fragen 24 bis 24c werden gemeinsam beantwortet.
Die endgültige Anzahl der zu verabschiedenden Artikelgesetze lässt sich vorab
nicht zahlenmäßig festlegen, da die Änderungsbedarfe sich nach und nach aus
den laufenden Arbeiten, insbesondere in den Digitalisierungslaboren, ergeben.
Die Arbeiten an einem ersten solchen Gesetz haben begonnen und befinden sich
derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Das Bundeskanzleramt misst
diesem Prozess eine hohe Bedeutung bei und begleitet ihn koordinierend. Um dies
mit hoher Wirksamkeit zu tun, bedarf es keiner gesonderten „Vorkehrungen“ im
Sinne der Fragestellung.
25. Warum ist das Verfahren, wie ein Digitaltauglichkeits-Check bestehender
Gesetze organisiert und auch bei zukünftigen Gesetzen sichergestellt werden
kann, nach Aussage des Normenkontrollrates „noch unklar“, obwohl dies
bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „(Normen-
Screening plus)“ von März 2018 (
www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/
koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1) angekündigt wurde?
Die erfolgreiche Einführung von auf die Gesetzgebung bezogenen Verfahren
bedarf der fundierten Konzeption und Abstimmung mit den zu Beteiligenden.
a) Bis wann und durch wen ist mit der Entwicklung des Verfahrens zu
rechnen?
Die Federführung bei der Konzeption und Etablierung eines Ausbaus des
bestehenden, obligatorischen Verfahrens zur Prüfung der Erforderlichkeit der
Schriftform und des persönlichen Erscheinens auf weitere, die Digitalisierung
hemmende Faktoren obliegt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
b) Sieht die Bundesregierung den vom Normenkontrollrat empfohlenen
Digitalisierungs-Tauglichkeits-Check im dänischen
Gesetzgebungsverfahren auch für Deutschland als mögliches Erfolgsmodell?
Das in Dänemark praktizierte Verfahren enthält gewinnbringende Anhaltspunkte
für die genannte Konzeption.
c) Wie bewertet die Bundesregierung den vom Normenkontrollrat
gemachten Vorschlag, die OZG-Themenfeldlabore dauerhaft zu
institutionalisieren und in die Durchführung des Digitalisierungs-Tauglichkeits-Checks
einzubeziehen?
Die Erfahrungen der OZG-Themenlabore bei der Prüfung des bestehenden Rechts
werden in die Konzeption des Ausbaus des Verfahrens in der
Bundesgesetzgebung einfließen. Derzeit wird geprüft, inwieweit die in den OZG-Themenlaboren
angewendete Methodik in Gesetzgebungsverfahren angewendet werden kann.
d) Bis wann ist mit der Anwendung des Digitalisierungs-Tauglichkeits-
Check für das Gesetzgebungsverfahren zu rechnen?
Die erfolgreiche Einführung von auf die Gesetzgebung bezogenen Verfahren
bedarf der fundierten Konzeption und Abstimmung mit den zu Beteiligenden.
Dieser Aufgabe stellt sich die Bundesregierung in der gegenwärtigen
Legislaturperiode.
26. Wurde die Verknüpfung der Bürgerportale des Bundes und der Länder
Hamburg, Hessen, Bayern und Berlin, wie angekündigt, im zweiten Quartal 2019
verwirklicht?
Dem Beschluss 2018/2 des IT-PLR folgend, hat der Bund im Herbst 2018 einen
Piloten des Online-Gateways bereitgestellt, an dem das Verwaltungsportal Bund,
das Verwaltungsportal Hessen, das Verwaltungsportal Berlin und das
Verwaltungsportal Hamburg beteiligt sind. Aktuell wird die Produktionsreife hergestellt.
Anschließend erfolgt die Anbindung der übrigen Bundesländer.
27. Aus welchen Gründen konnten sich Bund und Länder bisher nicht auf ein
einheitliches nationales Bürger- bzw. Unternehmenskonto einigen?
In vielen Bundesländern sind bereits Nutzerkonten für Bürgerinnen und Bürger
sowie in wenigen Fällen auch für Unternehmen im Einsatz. Vor diesem
Hintergrund und aus Gründen des Investitionsschutzes hat der IT-Planungsrat
beschlossen, die bestehenden Nutzerkonten miteinander zu verknüpfen, so dass sich
Bürgerinnen und Bürger mit einem einzigen Bürgerkonto, egal in welchem
Bundesland es angelegt ist, auch gegenüber Verwaltungsleistungen anderer
Bundesländer identifizieren können.
Unternehmen haben andere Anforderungen an ein Nutzerkonto als Bürgerinnen
und Bürger. Der IT-Planungsrat erhebt derzeit speziell die Anforderungen der
Wirtschaft, um eine Konvergenz der Unternehmenskonten zu gewährleisten. Ziel
ist es, die heute vorhandenen Authentifizierungslösungen konvergent
weiterzuentwickeln, damit Unternehmen sich mit nur einem Konto anmelden können.
28. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass mit Verimi und YES
zwei privatwirtschaftliche, mobile eID-Lösungen der Etablierung des bereits
im letzten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
elektronischen Personalausweises (ePA) zuvorgekommen sind?
Das Engagement der privaten Anbieter für die Online-Ausweisfunktion wird von
der Bundesregierung begrüßt. Alle Angebote, die sich an die gesetzlichen und
technischen Vorgaben halten, erweitern den Markt der sicheren Identitäts- und
Authentifizierungslösungen und schaffen damit einen wesentlichen Nutzen für
die Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung arbeitet daher bei der seit
November 2010 verfügbaren Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bereits
seit Jahren erfolgreich mit unterschiedlichen privaten Anbietern im Bereich des
digitalen Identitätsmanagements zusammen, unter ihnen auch VERIMI und YES.
BMI als federführendes Ressort steht in regelmäßigem Kontakt mit den beiden
genannten Unternehmen sowie weiteren privaten Anbietern.
29. Welche Pläne hat die Bundesregierung in Bezug auf die Einführung eines
harmonisierten und datenschutzfreundlichen Systems für eindeutige
Personen- und Unternehmenskennzeichen, und wann werden die Pläne von wem
umgesetzt?
Die Bundesregierung wird es den Behörden ermöglichen, Daten über
gemeinsame Register und eindeutige, registerübergreifende Identifikationen zu
verknüpfen („Once Only“-Prinzip), die öffentlichen Register modernisieren und dafür die
Vorschläge des Normenkontrollrates prüfen.
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