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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang der Bundesregierung mit der Al-Quds-Universität und Veranstaltungen zur Terroristenverehrung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10889)

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

27.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1227512.08.2019

Umgang der Bundesregierung mit der Al-Quds-Universität und Veranstaltungen zur Terroristenverehrung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10889)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12275 19. Wahlperiode 12.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und der Fraktion AfD Umgang der Bundesregierung mit der Al-Quds Universität und Veranstaltung zur Terroristenverehrung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10889) Aus Sicht der Fragesteller hat die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10889 den befragten Gegenstand nicht vollumfänglich geklärt. Insbesondere die von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 1 der genannten Kleine Anfrage geschilderte Sachverhaltsdarstellung der Al-Quds-Universitätsleitung empfinden die Fragesteller als unzureichend. Laut dieser sollen Studenten der Al-Quds Universität in einer Veranstaltung des Terroristen B. A. gedacht haben, die Universität selbst sei nicht involviert gewesen. Im Namen desselben Terroristen soll laut Zeitungsbericht das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung der Palästinensischen Autonomiebehörde, welches Projektpartner der Bundesregierung beim Vorhaben „Mehr Jobchancen für palästinensische Jugendliche“ ist (www.giz.de/de/weltweit/33363.html), 2016 eine Gedenkveranstaltung an einer Schule organisiert haben (www.jpost.com/Opinion/ Right-From-Wrong-Stabs-at-glorifying-terrorism-450811 und www.ynetnews.com/ articles/0,7340,L-4821204,00.html). In Bezug auf die Al-Quds Universität ist aus Sicht der Fragesteller hervorzuheben, dass das Gedenken an den Terroristen B. A. kein Einzelfall ist. So demonstrierten beispielsweise am 5. November 2013 Studenten auf dem Hauptplatz des Universitätscampus in militaristischer Manier und unter Zeigen des Hitlergrußes. Infolgedessen kündigte die US-amerikanische Brandeis University ihre Kooperation mit der Al-Quds Universität kurz darauf auf und begründete dies mit der für Brandeis inakzeptablen Reaktion der Universitätsleitung (www.brandeis.edu/now/ 2013/November/al-quds-response.html). Im Jahr 2014 verließ ein Professor die Al-Quds Universität, weil diese ihn angesichts von Protesten und Drohungen durch Studenten, Kollegen und Öffentlichkeit wegen seines Auschwitz-Besuches mit einer Studentengruppe nicht ausreichend unterstützte. Die Universität distanzierte sich sogar von dem Besuch des nationalsozialistischen Vernichtungslagers (www.telegraph.co.uk/news/world news/middleeast/palestinianauthority/10885313/Palestinian-professor-resigns- over-students-trip-to-Auschwitz.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Bewertet die Bundesregierung die Sachverhaltsdarstellung der Leitung der Al-Quds Universität als glaubwürdig? Wenn ja, warum? Wie und in welchem Umfang wurde die Darstellung auf ihre Richtigkeit überprüft? 2. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld von dem Veranstaltungsvorhaben gewusst? Hat sie nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, diese zu verhindern? Wenn ja, welche? 3. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung die an der „Gedenkveranstaltung“ maßgeblich beteiligten Personen sanktioniert? Wenn ja, in welcher Form? 4. Hat die Universitätsleitung gegenüber der Bundesregierung die Durchführung der „Gedenkveranstaltung“ verurteilt? Wenn ja, wie lautet der exakte Inhalt dieser Verurteilung? 5. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchführung der „Gedenkveranstaltung“ gegenüber der universitären und palästinensischen Öffentlichkeit thematisiert und ggf. verurteilt? Wenn ja, wie lautet der exakte Inhalt dieser Veröffentlichung? 6. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere palästinensische Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung die „Gedenkveranstaltung“ organisiert, beworben oder in irgendeiner anderen Form unterstützt? 7. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere palästinensische Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung weitere solcher „Gedenkveranstaltungen“ organisiert oder in irgendeiner Form unterstützt? 8. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Vater des Terroristen B. A., M. A., im Rahmen oder unabhängig von der „Gedenkveranstaltung“ eine Rede an der Al-Quds Universität gehalten, die die Taten seines Sohnes zum Gegenstand hatte? 9. War nach Kenntnis der Bundesregierung das palästinensische Ministerium der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere palästinensische Behörde in die Organisation, Durchführung oder Bewerbung von Vortragsveranstaltungen von M. A. involviert? 10. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung M. A. weitere Vorträge an Institutionen gehalten, mit denen die Bundesregierung, die Vereinten Nationen oder die Europäische Union im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik kooperieren? Wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich jeweils, und wann fanden die Vorträge statt? 11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die Universitätsleitung gegen die islamistischen und antisemitischen Tendenzen in der Studentenschaft und unter dem Universitätspersonal? 12. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung nach Kenntnis der Bundesregierung andere islamistische, antisemitische oder antizionistische Terroristen geehrt oder ihre Taten glorifiziert? Wenn ja, welche, und in welcher Form? 13. Sieht die Bundesregierung in dem Ministerium der Bildung und Höheren Bildung vor dem Hintergrund der Fragen 6, 7, 9 und 12 weiterhin einen geeigneten entwicklungspolitischen Kooperationspartner (bitte begründen)? Berlin, den 18. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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