[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12716
19. Wahlperiode 27.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme,
Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12275 –
Umgang der Bundesregierung mit der Al-Quds Universität und Veranstaltung zur
Terroristenverehrung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10889)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus Sicht der Fragesteller hat die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10889 den befragten Gegenstand nicht
vollumfänglich geklärt. Insbesondere die von der Bundesregierung in ihrer
Antwort zu Frage 1 der genannten Kleine Anfrage geschilderte
Sachverhaltsdarstellung der Al-Quds-Universitätsleitung empfinden die Fragesteller als
unzureichend. Laut dieser sollen Studenten der Al-Quds Universität in einer
Veranstaltung des Terroristen B. A. gedacht haben, die Universität selbst sei nicht
involviert gewesen.
Im Namen desselben Terroristen soll laut Zeitungsbericht das Ministerium der
Bildung und Höheren Bildung der Palästinensischen Autonomiebehörde,
welches Projektpartner der Bundesregierung beim Vorhaben „Mehr Jobchancen für
palästinensische Jugendliche“ ist (
www.giz.de/de/weltweit/33363.html), 2016
eine Gedenkveranstaltung an einer Schule organisiert haben (
www.jpost.com/
Opinion/Right-From-Wrong-Stabs-at-glorifying-terrorism-450811 und www.
ynetnews.com/articles/0,7340,L-4821204,00.html).
In Bezug auf die Al-Quds Universität ist aus Sicht der Fragesteller
hervorzuheben, dass das Gedenken an den Terroristen B. A. kein Einzelfall ist. So
demonstrierten beispielsweise am 5. November 2013 Studenten auf dem
Hauptplatz des Universitätscampus in militaristischer Manier und unter Zeigen des
Hitlergrußes. Infolgedessen kündigte die US-amerikanische Brandeis
University ihre Kooperation mit der Al-Quds Universität kurz darauf auf und
begründete dies mit der für Brandeis inakzeptablen Reaktion der Universitätsleitung
(
www.brandeis.edu/now/2013/November/al-quds-response.html).
Im Jahr 2014 verließ ein Professor die Al-Quds Universität, weil diese ihn
angesichts von Protesten und Drohungen durch Studenten, Kollegen und
Öffentlichkeit wegen seines Auschwitz-Besuches mit einer Studentengruppe nicht
ausreichend unterstützte. Die Universität distanzierte sich sogar von dem
Besuch des nationalsozialistischen Vernichtungslagers (
www.telegraph.co.uk/news/
worldnews/middleeast/palestinianauthority/10885313/Palestinian-professor-
resigns-over-students-trip-to-Auschwitz.html).
1. Bewertet die Bundesregierung die Sachverhaltsdarstellung der Leitung der
Al-Quds Universität als glaubwürdig?
Wenn ja, warum?
Wie und in welchem Umfang wurde die Darstellung auf ihre Richtigkeit
überprüft?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, an der Darstellung der Al-Quds-
Universität über die Veranstaltung am 13. Februar 2016 zu zweifeln. Es wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8884 verwiesen.
2. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld
von dem Veranstaltungsvorhaben gewusst?
Hat sie nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, diese zu
verhindern?
Wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8884 verwiesen.
3. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung die an der
„Gedenkveranstaltung“ maßgeblich beteiligten Personen sanktioniert?
Wenn ja, in welcher Form?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
4. Hat die Universitätsleitung gegenüber der Bundesregierung die
Durchführung der „Gedenkveranstaltung“ verurteilt?
Wenn ja, wie lautet der exakte Inhalt dieser Verurteilung?
In einer schriftlichen Stellungnahme an die Ständige Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland in Ramallah hat sich die Al-Quds Universität von Gewalt,
Extremismus und anderen Formen der Intoleranz ausdrücklich distanziert. Dies
unterstreicht die Universität auch in ihrem öffentlichen Internetauftritt (
www.al
quds.edu/en/about-us/the-statement-of-the-president.html).
5. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung die
Durchführung der „Gedenkveranstaltung“ gegenüber der universitären und
palästinensischen Öffentlichkeit thematisiert und ggf. verurteilt?
Wenn ja, wie lautet der exakte Inhalt dieser Veröffentlichung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
6. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere
palästinensische Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Gedenkveranstaltung“ organisiert, beworben oder in irgendeiner anderen Form
unterstützt?
Der Bundesregierung schließt dies nach den vorliegenden Informationen aus.
7. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere
palästinensische Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung weitere solcher
„Gedenkveranstaltungen“ organisiert oder in irgendeiner Form unterstützt?
Der Bundesregierung liegen Informationen vor, wonach das palästinensische
Ministerium für Kultur am 19. März 2018 an der Shariah School for Boys in Kalkiya
eine Veranstaltung organisiert hat. Das palästinensische Ministerium für Kultur
ist kein Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
8. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Vater des Terroristen B. A.,
M. A., im Rahmen oder unabhängig von der „Gedenkveranstaltung“ eine
Rede an der Al-Quds Universität gehalten, die die Taten seines Sohnes zum
Gegenstand hatte?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat M. A. auf der Veranstaltung eine Rede
gehalten. M. A. hat dabei seines Sohnes gedacht und u. a. auch auf die wichtige
Rolle von Bildung für die palästinensische Jugend hingewiesen.
9. War nach Kenntnis der Bundesregierung das palästinensische Ministerium
der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere palästinensische Behörde
in die Organisation, Durchführung oder Bewerbung von
Vortragsveranstaltungen von M. A. involviert?
10. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung M. A. weitere Vorträge an
Institutionen gehalten, mit denen die Bundesregierung, die Vereinten Nationen oder
die Europäische Union im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik kooperieren?
Wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich jeweils, und wann fanden
die Vorträge statt?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Über die Antwort zu Frage 7 hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren
Kenntnisse vor.
11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung
die Universitätsleitung gegen die islamistischen und antisemitischen
Tendenzen in der Studentenschaft und unter dem Universitätspersonal?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung nach Kenntnis der
Bundesregierung andere islamistische, antisemitische oder antizionistische
Terroristen geehrt oder ihre Taten glorifiziert?
Wenn ja, welche, und in welcher Form?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit steht in einem engen Austausch mit
dem Ministerium für Bildung (vormals: Ministerium für Bildung und Höhere
Bildung). Dieser Dialog umfasst auch die Auswirkungen des israelisch-
palästinensischen Konflikts auf die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD „ Deutsche Unterstützung für den Aufbau eines
palästinensischen Staates auf Bundestagsdrucksache 19/6047 verwiesen.
13. Sieht die Bundesregierung in dem Ministerium der Bildung und Höheren
Bildung vor dem Hintergrund der Fragen 6, 7, 9 und 12 weiterhin einen
geeigneten entwicklungspolitischen Kooperationspartner (bitte begründen)?
Für die Bundesregierung ist das Ministerium für Bildung ein geeigneter Partner
im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit. Es besteht eine langjährige,
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ziel, palästinensischen Kindern den
Zugang zu Grundbildung zu ermöglichen und damit eine Perspektive zu eröffnen,
ihre Zukunft selbstbestimmt und wirtschaftlich erfolgreich gestalten zu können.
Dies ist auch ein Beitrag zu sozialer und wirtschaftlicher Stabilität und friedlicher
Entwicklung in der Region – und damit zur Sicherheit Israels. Die Stärkung des
öffentlichen Bildungssystems in den Palästinensischen Gebieten hat auch die
Funktion, keinen Raum für dezentrale Religions-schulen zuzulassen.
Gerade weil die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu einer friedlichen
Entwicklung in der Region beitragen will, nimmt die Bundesregierung Vorwürfe
über mögliche kritikwürdige Vorkommnisse unter Berücksichtigung des
schwierigen Krisenkontexts im Nahen Osten sehr ernst.
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